Entgeltrahmenabkommen (ERA) Bayern ERA - Tarifvertrag
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- Barbara Sauer
- vor 8 Jahren
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1 Entgeltrahmenabkommen (ERA) Bayern ERA - Tarifvertrag Zukunftsweisend gerecht
2 Was ist ERA warum gibt es ERA Welche Vorarbeiten sind gemacht Wie sieht ERA aus Wie erfolgt die Eingruppierung in ERA Was ist mit Leistungsentgelt Leistungsbeurteilung Was passiert, wenn ich anders als bisher eingruppiert werde Was kann ich als Mitarbeiter tun Anschl. Diskussion 2
3 Das ist ERA: Ein einheitliches EntgeltRahmenAbkommen für Arbeiter Angestellte! Einheitliche Regelungen für Arbeiter Angestellte bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts Bewertung von Funktionen nach denselben systematischen Kriterien für Arbeiter Angestellte Eine gemeinsame Entgelttabelle statt unterschiedlicher Lohn Gehaltstafeln Gleiche Grsätze für Leistungsentgelte 3
4 Reformbedarf Aufhebung der Trennung von Kopf- Handarbeit Ganzheitliche Arbeitsaufgaben Neue Qualifizierungsanforderungen Neue Formen der Arbeitsorganisation Bessere Regelungen zum Thema Leistung Eingrupperingsregelungen Tätigkeitsbeispiele Bessere Mitwirkungs- Reklamationsrechte 4
5 Deshalb: Einheitliches Grentgelt Beseitigung von Entwicklungshemmnissen zwischen Arbeitern Angestellten Mnes Leistungsentgelt Zielvereinbarung, Kennzahl- Beurteilungssysteme bessere Definition der Eingrupperingskriterien - Voraussetzungen Anpassung der Tätigkeitsbeschreibungen an die heutige Arbeitswelt Bereinigung von Fehlentwicklungen fehlerhafte Eingruppierung in Angestelltengruppen zur Abbildung von Marktanforderungen Festlegung von Mitwirkungs- Reklamationsrechten für Betriebsrat Beschäftigte 5
6 Ziele von ERA Die tariflichen Bestimmungen den neue Anforderungen an Arbeit Leistung anpassen Bewährtes beibehalten. Ungerechtigkeiten der jetzigen Bestimmungen beseitigen. 6
7 ERA Fonds sicher ist sicher Tariferhöhungen Tabelle Fonds 1. Juni ,0% + 3,1% 0,9% ab 1. Juni Juni ,1% + 2,6% 0,5% ab 1. März März ,2% + 1,5% 0,7% ab 1. März März ,7% + 2,0% 0,7% ab 1. März ,0% 9,2% 2,8% 7
8 ERA Fonds - Prinzipdarstellung ,7% 0,5% 0,5% 0,9% 0,9% 0,9% 0,9% X 3 + 0,5% X 2 + 0,7% X 1 = 4,4% 8
9 Durchschnittliches Erhöhungsvolumen im Rahmen allgemeiner Tariferhöhungen Prinzipdarstellung der ERA-Strukturkomponente Auszahlung der ERA-Strukturkomponente an Beschäftigte + 2,79 % ERA-Anpassungsfonds März 2002 Einführungsphase des ERA-TV t 9
10 4 Entgeltstufen Je Entgeltgruppe gibt es zwei Entgeltstufen A B Ausnahmen In Entgeltgruppe 1 gibt es nur die Stufe B In Entgeltgruppe 4 gibt es zusätzlich die Stufe C Jeder Arbeitnehmer, der eingruppiert umgruppiert wird, wird der Stufe A zugeordnet. Zuordnung der Beschäftigten in die Stufe B In der Entgeltgruppe 2 bis 4 nach 6 Monaten Tätigkeit in der jeweiligen Entgeltgruppe. In der Entgeltgruppe 5 bis 8 nach 12 Monaten Tätigkeit in der jeweiligen Entgeltgruppe. In der Entgeltgruppe 9 bis 12 nach 18 Monaten der Tätigkeit in der jeweiligen Entgeltgruppe. Entschuldigte Fehlzeiten zählen bis zur Dauer von 6 Monaten als Tätigkeit. 10
11 3 Entgeltgruppenübersicht EG 1 bis EG 4 Arbeitsaufgabe Kenntnisse Fertigkeiten erforderlich EG1 EG2 EG3 EG4 Kurze Unterweisung Anlernen 6 Wochen Zeit Zusätzlich Aufgabenbezogene Qualifikation EG4c Höhere Anforderungen als E4 Stufe B 2-Jährige Ausbildung...können auf andere Weise erworben werden 11
12 3 Entgeltgruppenübersicht EG 5 bis EG 8 EG5 Entscheidung bei der Arbeitsausführung voraussetzt Mind. 3 jährige Ausbildung 2-Jährige Ausbildung Längere zusätzliche fachspezifische Erfahrung Arbeitsaufgabe Kenntnisse Fertigkeiten erforderlich EG6 Mind. 3-jährige Ausbildung Fachspezifische Zusatzqualifikation Fachspezifische Erfahrung von 15 Monaten EG7 Mind. 3-jährige Ausbildung Erweiterte Fachspezifische Zusatzqualifikation Fachspezifische Erfahrung von mind. 3 Jahren Weiterbildung zum Meister Fachwirt...können auf andere Weise erworben werden EG8 Mind. 3-jährige Ausbildung Umfangreiche Fachspezifische Zusatzqualifikation Weiterbildung zum Techniker, Betriebswirt Meister Fachwirt mit zusätzlichen Aufgaben 12
13 3 Entgeltgruppenübersicht EG 9 EG 10 EG9 Mind. 3 jährige Ausbildung Arbeitsaufgabe Kenntnisse Fertigkeiten erforderlich Entscheidungs- Dispositionsspielraum im Rahmen der Aufgabenstellung Über der E8 hinausgehende fachspezifische Zusatzqualifikation Qualifizierte Weiterbildung Abgeschlossenes Studium mit einer bis zu 4-jährigen Regelstudiendauer Fachspezifische Zusatzqualifikation EG10 Mind. 3-jährige Ausbildung Besonders umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation...können auf andere Weise erworben werden Qualifizierte Weiterbildung Abgeschlossenes Studium mit einer bis zu 4-jährigen Regelstudiendauer Fachspezifische Zusatzqualifikation Erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation Abgeschlossenes Studium mit mehr als 4- jährigen Regelstudiendauer 13
14 3 Entgeltgruppenübersicht EG 11 EG 12 EG11 Entscheidungen bezüglich der eigenen Aufgabenstellung voraussetzt Mind. 3 jährige Ausbildung Qualifizierte Weiterbildung umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation Arbeitsaufgabe Kenntnisse Fertigkeiten erforderlich Erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation Abgeschlossenes Studium mit mehr als 4-jährigen Regelstudiendauer Fachspezifische Zusatzqualifikation Abgeschlossenes Studium mit einer bis zu 4-jährigen Regelstudiendauer EG12 Mind. 3 jährige Ausbildung Qualifizierte Weiterbildung Besonders umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation...können auf andere Weise erworben werden Abgeschlossenes Studium mit einer bis zu 4-jährigen Regelstudiendauer Umfangreiche fachspezifische Zusatzqualifikation Abgeschlossenes Studium mit mehr als 4-jährigen Regelstudiendauer Erweiterte fachspezifische Zusatzqualifikation 14
15 2 Allgemeine Eingruppierungsbestimmungen Eingruppierung erfolgt auf Gr der Anforderung der gesamten Arbeitsaufgabe Ganzheitliche Betrachtung der Arbeitsaufgabe Für die Eingruppierung, bei Arbeitsaufgaben mit unterschiedlichen Niveaus, ist die Anforderung ausschlaggebend, die das Niveau der Gesamtaufgabe prägt. Weder der zeitliche Umfang einzelner Aufgaben noch die Einzelaufgabe mit dem höchsten Niveau allein ist ausschlaggebend für die Eingruppierung Eingruppierungskriterien sind Fachliche Qualifikation Handlungsspielraum 15
16 2 Allgemeine Eingruppierungsbestimmungen Fachspezifische Zusatzqualifikation kann erworben werden durch: Fachspezifische Erfahrung / Weiterbildung Die zeitliche Dauer der entsprechenden Tätigkeiten ist nicht entscheidend Fachspezifische Zusatzqualifikation kann ganz teilweise durch das Kriterium Führung ersetzt werden. Der Nachweis des Abschlusses der in einer Entgeltgruppe angeführten Ausbildung / Weiterbildung ist nicht erforderlich 16
17 Anhang zu 2 - Tarifliche Orientierungsbeispiele Es gibt 70 tarifliche Orientierungsbeispiele Die tariflichen Orientierungsbeispiele bieten Anhaltspunkte für die Eingruppierung Sie sind nur in Übereinstimmung mit den jeweiligen Eingruppierungskriterien der Entgeltgruppen anwendbar Die Anwendung der Orientierungsbeispiele setzt auf Wunsch des Arbeitnehmers Betriebsrat das Vorliegen einer schriftlichen Arbeitsplatzbeschreibung voraus 17
18 2 Eingruppierungsverfahren Der Arbeitgeber teilt den Beschäftigten die vorläufige Eingruppierung (Entgeltgruppe) mit Der Arbeitgeber teilt dem Betriebsrat die beabsichtigte Eingruppierung des Arbeitnehmers mit Die erforderlichen Unterlagen/Informationen sind dem Betriebsrat zu übergeben Dazu gehört eine schriftliche mündliche Aufgabenbeschreibung Mitbestimmung des Betriebsrats gesichert Die Vorschriften nach 99 ff BetrVG sind zu beachten Umfangreiche Mitbestimmungsrechte des BR bei der Ersteingruppierung 18
19 Verfahren der Ersteingruppierung ( 3 Einführungstarifvertrag) Fristen: Arbeitgeber teilt dem Betriebsrat die beabsichtigte Eingruppierung mit Betriebsrat ist einverstanden Betriebsrat ist nicht einverstanden 8 Wochen Paritätische Kommission (PaKo) 4 Wochen PaKo einigt sich PaKo einigt sich nicht 1 Wochen Tarifliche Schlichtung Entscheidung innerhalb von 4 Wochen Neue Eingruppierung Den Betriebsparteien steht der Rechtsweg nach der Entscheidung der Tariflichen Schlichtung nur im Hinblick auf Verfahrensfehler grober Verkennung der tariflichen Eingruppierungsgrsätze offen 2 Wochen 19
20 6 Leistungsabhängiges Entgelt Allgemeine Bestimmungen Zusätzlich zum Grentgelt wird ein leistungsabhängiges Entgelt bezahlt Damit wird eine Leistung abgegolten, die über der Bezugsleistung liegt Vergleichbare Leistungsergebnisse sollen dabei unabhängig vom vereinbarten Entgeltgrsatz zu gleichen Verdienstchancen führen Höherer Durchschnitt des leistungsabhängigen Entgelts, statt 9,5 nun 14 % bei Normalleistung. 20
21 7 Leistungsbeurteilung Beurteilung der Leistung ist ein Beurteilungsbogen entsprechend dem Muster zu verwenden Die Beurteilung wird durch eine Punktzahl ausgedrückt Der Wert eines Punktes beträgt 0,28% des jeweiligen Tarifgrentgelt bei maximal 100 erreichbaren Punkten Betriebliche Abweichungen bzw. Ergänzungen wie bisher über Gesamtbetriebsvereinbarung möglich. 21
22 Umrechnung der Leistungsbestandteile ( 4 Einführungstarifvertrag) Die Tarifvertragsparteien gehen davon aus, dass die Betriebsparteien vor Einführung des ERA-TV durch freiwillige Betriebsvereinbarung neu betriebliche Leistungsentgeltregeln auf der Basis der ERA-TV vereinbaren. Bei Einführung von ERA werden diese Betriebsvereinbarungen wirksam. Bestehen zum Zeitpunkt der betrieblichen Einführung des ERA keine neuen Betriebsvereinbarungen, so bleiben die alten Betriebsvereinbarungen bestehen 22
23 Entgeltlinie Eingangs- Hauptstufen A-Linie Ergebnis in % B-Linie Ergebnis in % 1a ,4% 1a ,5% 2a ,8% 2b ,3% 3a ,9% 3b ,4% 4a ,1% 4b ,5% 4c ,2% 5a ,0% 5b ,0% 6a ,2% 6b ,2% 7a ,5% 7b ,2% 8a ,2% 8b ,3% 9a ,0% 9b ,2% 10a ,4% 10b ,3% 11a ,3% 11b ,3% 12a ,3% 12b ,5% Die A-Linie ist mit dem VBM abgestimmt. Die B-Linie ist von VBM IG Metall unterschrieben. 23
24 Besitzstandsregelung ( 5 Einführungstarifvertrag) Es darf aus Anlass der ERA-Einführung kein Beschäftigter eine Minderung seines tarifliches Entgelt haben Das tarifliches Entgelt besteht aus dem tariflichem Lohn/Gehalt zuzüglich der individuellen Leistungszulage bzw. Akkord/Prämien- Mehrverdienst 24
25 Entgeltanpassung-Besitzstandsregelung ( 5/6 Einführungs-TV) Entgeltanpassung Besitzstandsregelung Individuelles ERA-Entgelt Leistungszulage Leistungsentgelt Leistungszulage Leistungsentgelt Leistungszulage Leistungsentgelt Tarifliche Grlohn/ Grgehalt Tarifliche Grlohn/ Grgehalt Tarifliches Grentgelt ALT: Lohn/Gehalt LGRTV NEU: Entgelt ERA-TV 25
26 Besitzstandsregelung ( 5 Einführungstarifvertrag) Entgelt- Leistungszulage Leistungsentgelt Individuelles ERA-Entgelt Überschreitungszulage differenz Ausgleichszulage (10%) Beispiel: Tarifverdienst alt: 2.800,- Tarifverdienst neu: 2.400,- + Ausgleichszulage10% 280,- + Überschreiter- 120,- zulage (tariffähig) = 2.800,- Tarifliches Grentgelt Ergebnis: 2.520,- sind tariffähig 280,- sind zukünftig bis auf 1% verrechenbar 26
27 Entgeltanpassung ( 6 Einführungstarifvertrag) Individuelles ERA-Entgelt Die Anpassung des Einkommen erfolgt durch die Ausweisung der Entgeltdifferenz Entgeltdifferenz Tarifliche Grlohn/ Grgehalt 100 Übertarifliche Bestandteile Verdienstausgleich nach MTV Leistungszulage Leistungsentgelt Eventuelle manteltarifvertraglicher Verdienstausgleich wird verrechnet Übertarifliche Entgeltbestandteile werden verrechnet Eine weiter verbleibende Differenz wird am Stichtag der betrieblichen Einführung von ERA um 100 reduziert. Jeweils nach 12 Monaten wird die verbleibende Entgeltdifferenz um 100 reduziert Spätestens nach 5 Jahren erfolgt eine vollständige Anpassung des Entgeltes 27
28 Das sollten Sie als Beschäftigte/r tun: Informieren Sie sich bei Ihrem Betriebsrat über den ERA-Prozess. Erstellen Sie für sich eine eigene Aufgabenbeschreibung. Halten Sie fest, was Sie entsprechend Ihrer Arbeitsaufgabe tun, was von Ihnen abverlangt wird vergessen Sie nichts! Stellen Sie diese Informationen dem Betriebsrat zur Verfügung. Unterstützen Sie Ihren Betriebsrat bei der Prüfung Bearbeitung der Eingruppering des Arbeitgebers. 28
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