ERA-Entgeltrahmenabkommen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ERA-Entgeltrahmenabkommen"

Transkript

1 ERA-Entgeltrahmenabkommen Das Reformprojekt "Entgeltrahmenabkommen" (ERA) setzt sich aus mehreren Tarifverträgen zusammen. Dadurch ist ein konsequent aufgebautes Tarifwerk entstanden, in dessen Zusammenhänge man sich gründlich "einlesen" muss. Während das "Engeltrahmen-abkommen (ERA) für die Metall- und Elektroindustrie", der "Tarifvertrag ERA-Anpassungsfonds" und der "Entgelttarifvertrag (Entgelt-TV)" jeweils materiellrechtliche Sachbereiche des Gesamtprojektes regeln, kommt dem "Tarifvertrag zur Einführung des Entgeltrahmenabkommens für die Metall- und Elektroindustrie (ERA-ETV)" eine wichtige Klammerfunktion zu: Er beschreibt den Übergang der bisherigen tariflichen Entgeltstrukturen in das neue Tarifsystem und stellt gleichzeitig die betriebliche Kostenneutralität der ERA-Einführung sicher. Unsere Verbandsjuristen beraten Sie dazu gerne und kompetent. 1 ERA-Glossar 2 Vom Lohn und Gehalt zum einheitlichen Entgelt 3 Die neue Eingruppierung muss in jedem Einzelfall korrekt, d. h. strikt anforderungsbezogen, erfolgen. 4 Kostenneutralität 5 Werte wandeln sich - Die Arbeitsbewertung muss aktualisiert werden. 6 Leistung wird komplexer - Das Leistungsentgelt muss angepasst werden 7 Viele Argumente sprechen für das Entgeltrahmenabkommen 8 Das Entgeltrahmenabkommen ist transparent! 1. ERA-Glossar Unter Tarifbegriffe/ERA finden Sie die nachfolgende Stichworte näher erklärt: Analytik Arbeitsaufgabe Ausgleichskonto Eckentgelt, bundeseinheitliches Eingruppierung Entgelt Seite 1 / 6

2 Entgeltlinie ERA ERA-Strukturkomponente Fahrplan Grundentgelt Individuelle Entgeltsicherung K-Linie Kostenneutralität Leistungsentgelt Modellbetriebe Regelüberleitung Summarik Tarifbeispiele T-Linie Werkzeugkasten 2. Vom Lohn und Gehalt zum einheitlichen Entgelt Am 13. Oktober 2004 war es soweit: Die Tarifvertragsparteien von M+E MITTE - das sind die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes (ME Saar), Rheinland-Rheinhessen (VEM Koblenz), der Pfalz (PFALZMETALL) und Hessens (HESSENMETALL) - unterzeichneten zusammen mit der IG Metall Bezirksleitung Frankfurt das Verhandlungsergebnis zum Entgeltrahmenabkommen (ERA) vom 6. Juli 2004 und die dazugehörenden Tarifverträge. Nach 18 Tarifverhandlungen und 69 Sitzungen der Technischen Kommission und der gemeinsamen Arbeitsgruppen in einem Zeitraum von drei Jahren war das seit Jahrzehnten größte Tarifreformwerk der Metall- und Elektroindustrie unter Dach und Fach. Die Verhandlungsführer beider Seiten waren sich einig, dass das Reformprojekt Entgeltrahmenabkommen einen bedeutungsvollen Schritt zur Modernisierung und Stärkung des Flächentarifvertrages darstellt. Dies soll nachfolgend erläutert werden: Arbeiter verdienen Lohn, Angestellte verdienen Gehalt - das sind über 100 Jahre Tariftradition. Diese Zwei-Klassen-Einteilung haben die Tarifvertragsparteien beseitigt. Die grundlegenden Vereinbarungen hierzu wurden bereits in der Tarifrunde 2002 getroffen und in den Folgejahren umgesetzt und abschließend tarifiert. Das bedeutet: Tarifverträge für Arbeiter und solche für Angestellte wurden zum Entgeltrahmenabkommen (ERA) zusammengeführt. Daraus folgt die Herausforderung, die Beschäftigten gemäß ihrer jeweiligen Arbeitsaufgabe in neue, gemeinsame Entgeltgruppen einzugruppieren. Je nachdem, welches Arbeitsbewertungsverfahren im jeweiligen Tarifgebiet angewendet wird, geschieht diese Eingruppierung entweder durch eine Zerlegung und Bewertung der Arbeitsaufgabe (= Analytik) oder durch die Anwendung allgemeiner abstrakter Begriffe wie z. B. Berufserfahrung oder Verantwortung (= Summarik) Seite 2 / 6

3 In unserem Verbandsgebiet ist die Summarik der Regelfall. Deshalb ist auch das Entgeltrahmenabkommen so aufgebaut, dass die abstrakte bzw. ganzheitliche Bewertung der Arbeitsanforderungen der Entgeltgruppensystematik zugrunde liegt. 3. Die neue Eingruppierung muss in jedem Einzelfall korrekt, d. h. strikt anforderungsbezogen, erfolgen. Eine einfache Gleichsetzung von Gruppe X alt = Gruppe Y neu, also die Regelüberführung bzw. tarifliche Entsprechung ist von den Tarifvertragsparteien nicht vorgesehen, damit alte Fehleingruppierungen und Irrtümer korrigiert werden können. Hilfreich sind dabei die tariflichen Niveaubeispiele, die den Betrieben die sachgerechte Eingruppierung erleichtern. Die neuen Tarifgruppen E 1 bis E 11 reichen von einfachsten bis zu höchsten Anforderungen. Entsprechend ist das tarifliche Entgelt jeder Gruppe, das Grundentgelt, festgesetzt. Aus diesen Entgeltbeträgen bildet sich die neue Entgeltlinie. 4. Kostenneutralität Hier zeigt sich, ob die Einführung des ERA dem von den Arbeitgebern geforderten Schlüsselkriterium der Kostenneutralität genügt. Denn die Personalkosten dürfen durch das ERA-Entgelt - entwickelt aus der alten Lohnlinie und der alten Gehaltslinie (diese noch unterteilt in kaufmännische Angestellte, technische Angestellte und Meister) - nicht steigen. In Modellbetrieben hat man deshalb das ERA-Entgelt zunächst mit den Lohn- und Gehaltsdaten der Praxis verglichen, um überprüfen zu können, ob das System insgesamt kostenneutral ist. Hier spricht man von der systembedingtenkostenneutralität. Kostenneutralität ist erreicht, wenn die neuen Entgeltkosten die alten Lohn- und Gehaltskosten zahlenmäßig um 2,79 % übersteigen. In Höhe dieses Prozentsatzes wurden die Lohnerhöhungen in den Tarifrunden 2002 bis 2006 nicht ausgezahlt, sondern in den ERA-Anpassungsfonds zurückgestellt. Dadurch wurde der Tarifanstieg der Beschäftigten in diesen Jahren künstlich abgeflacht, obwohl die Kosten des Betriebes durch den Aufbau des Anpassungsfonds auch im Umfang dieser 2,79 % anstiegen. Aus Sicht der Betriebe ist ERA also trotz des Anstiegs der Entgeltlinie um diese 2,79 % kostenneutral. Der so gebildete betriebliche ERA-Anpassungsfonds erfüllt über diese systembedingte (also nur in der Fläche gegebene) Kostenneutralität hinaus einen weiteren, nunmehr betriebsspezifischen Zweck: Das dort angesammelte Geld wird genutzt, wenn im einzelnen Unternehmen (wegen einer nicht der Fläche entsprechenden statistischen Verteilung der einzelnen Entgeltgruppen) doch höhere Kosten entstehen. Diese können dann über fünf Jahre hinweg aus diesem Topf kompensiert werden. Die Zielgröße 2,79 % wird durch die Bereitstellung von 0,9 % ab 1. Juli 2003, 0,5 % ab 1. Januar 2004, 0,7 % ab 1. März 2005 und 0,7 % ab 1. März 2006 erreicht. Dennoch wird es Betriebe geben, bei denen der Anpassungsfonds nicht ausreichend ist, weil z. B. tariflich besser zu stellende Arbeitnehmergruppen in größerer Zahl vorhanden sind. Die Lösung der Tarifvertragsparteien hierzu: Eröffnung eines tariflichen Werkzeugkastens, der den Betrieben hilft, die tarifliche Kostenlast zu vermindern, z. B. durch eine vorübergehende Seite 3 / 6

4 Absenkung des tariflichen Weihnachts- bzw. auch Urlaubsgeldes. Hier geht es um die Einhaltung der betrieblichen Kostenneutralität. ERA kann im Einzelfall auch zu niedrigeren Entgelten führen, insbesondere wenn ein Beschäftigter bislang fälschlicherweise zu hoch eingruppiert worden war. Der alte Besitzstand soll jedoch - abbaubar - gesichert bleiben, zwar nicht in der Eingruppierung, aber doch im Geld. In einem solchen Fall der individuellen Entgeltsicherung wird auf das neue niedrigere Tarifentgelt noch eine Ausgleichszulage gezahlt, die langsam von künftigen Tariferhöhungen aufgezehrt wird. ERA hat vor allem auch das Leistungsentgelt modernisiert, weil der Leistungsgedanke in der modernen Arbeitswelt immer wichtiger wird. Die bisher bekannten Methoden Akkord und Prämie (zukünftig: Kennzahlenvergleich) sind überarbeitet und modernisiert worden, die Zielvereinbarung kam hinzu. Das klassische Zeitentgelt (früher Zeitlohn oder Gehalt) zuzüglich Leistungszulage ist ebenfalls überarbeitet worden, um seine Anwendung auch in Zukunft zu sichern. Dazu bietet der Tarifvertrag ein für Arbeiter und Angestellte gleichermaßen anwendbares Beurteilungsverfahren an. Bis zum Ende des Jahres 2005 lief die Vorbereitungsphase. Der von den Tarifvertragsparteien für den Normalfall vorgesehene Zeitraum für die Einführung des Entgeltrahmenabkommens im Betrieb umfasste die Zeitspanne vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember Diese Frist konnte mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien bis zum 31. Dezember 2009 verlängert werden. Danach hat die Entgeltstruktur und Entgeltfindung in der M+E-Industrie die alten Lohnrahmen- und Gehaltsrahmentarifverträge abgelöst (zum Zeitplan siehe auch Kap. VIII. Anhang Ziff. 3.). Mit dem einheitlichen Entgeltrahmenabkommen für Arbeiter und Angestellte (ERA) geben wir unseren Mitgliedsunternehmen ein modernes und flexibles Entgeltsystem an die Hand, das sich uneingeschränkt für die betriebliche Praxis eignet. Damit ist ERA ein zentraler Baustein bei der Reform des Flächentarifvertrages. 5. Werte wandeln sich - Die Arbeitsbewertung muss aktualisiert werden. Die Arbeitsinhalte und die daraus resultierenden Arbeitsanforderungen an die Beschäftigten ändern sich ständig. Eine Differenzierung des Grundentgelts nach Arbeitern und Angestellten ist nicht mehr zeitgemäß. Die Betriebe verlangen tarifliche Entgeltstrukturen, die im Unternehmen problemlos angewendet werden können. 6. Leistung wird komplexer - Das Leistungsentgelt muss angepasst werden Gewerbliche und angestellte Arbeitnehmer verfolgen in Projekten, bei Kundenaufträgen und in vernetzten Arbeitstechniken gemeinsam die gleichen Ziele. Vergütungssysteme müssen dies unterstützen. Das Leistungsentgelt mit seinem Beitrag zur Wertschöpfung und zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsprozesse rückt stärker in den Mittelpunkt der leistungsbezogenen Vergütung. Das variable Leistungsentgelt muss mit zeitgemäßen Bemessungsmethoden ermittelt und in die betriebliche Entgeltpolitik eingepasst werden. 7. Viele Argumente sprechen für das Entgeltrahmenabkommen Seite 4 / 6

5 In den Betrieben arbeiten Arbeiter und Angestellte zunehmend eng in neu geschaffenen Arbeitsformen zusammen (Projektarbeit, Gruppenarbeit, etc.). Die im Kern aus den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammenden Entlohnungsregelungen mussten an die zwischenzeitlich in den Betrieben eingetretenen Veränderungen bei Arbeitsorganisation, Arbeitsinhalt und Arbeitsanforderungen angepasst werden. Eine Entgeltbemessung nach einheitlicher Regelung trägt den Wertvorstellungen der Mitarbeiter sowie neuen Motivationskonzepten Rechnung. Die Attraktivität der industriellen Metall- und Elektroberufe wird für Jugendliche, die vor der Entscheidung über ihre Berufswahl stehen, gestärkt. Eine unterschiedliche Behandlung und Vergütung von Arbeitern und Angestellten erscheint in den Betrieben nicht mehr zeitgemäß. Auch muss der Prozess der Vereinheitlichung tariflicher Vergütungsregelungen beschleunigt werden. 8. Das Entgeltrahmenabkommen ist transparent! Eine richtige Eingruppierung der Tätigkeiten ist das Grundprinzip der tariflichen Entgeltfindung. Die anforderungsabhängige Eingruppierung muss stimmig und für alle Beteiligten nachvollziehbar sein. Jeder Mitarbeiter soll erkennen, dass die Bewertung seiner Arbeitsaufgabe und damit seine Eingruppierung nach objektiven Gesichtspunkten erfolgt. Beim Grundentgelt muss es Mechanismen für eine ausreichende Differenzierung geben. Maßgebend dafür sind Anzahl und Aufbau der Entgeltgruppen. Das neue Entgeltsystem genügt den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt. Es erfordert keine zusätzliche Bürokratie. Ebenso kann es nicht zum Anlass genommen werden, um ganz neue Felder der betrieblichen Mitbestimmung zu eröffnen. Die tariflichen Vorschriften zum Entgeltrahmenabkommen sind schlank, präzise und so attraktiv, dass sie größtmögliche Akzeptanz bei den Mitarbeitern und den Betrieben finden. Das Entgeltrahmenabkommen ist flexibel handhabbar. So können innerhalb der Zielvereinbarung unternehmerische Schwerpunkte flexibel gesetzt werden. Die Auswahl unterschiedlicher Entgeltsysteme für unterschiedliche Unternehmensbereiche ist möglich. Bei der ERA- Leistungsbeurteilung und -Zielvereinbarung können über eine gezielte Auswahl von Beurteilungskriterien und Zielarten bereichsspezifische Besonderheiten aufgegriffen werden. Die Zielvereinbarung kann erstmals innerhalb des tariflichen Entgeltvolumens als modernes Führungsinstrument angewandt werden, nicht mehr nur on top. Das bedeutet: ERA ist viel mehr als nur ein neuer Entgeltanzug für die Unternehmen der Metallund Elektroindustrie. ERA stellt eine anforderungsgerechte Bezahlung im Grundentgelt sicher und ermöglicht flexibel gestaltete Leistungsentgeltsysteme. Dabei wird die gesamte Vielfalt der Branche abgebildet. Wegen seiner einfachen und modernen Struktur bildet ERA eine zukunftsfähige Basis für die betriebliche Entgeltdifferenzierung nach Arbeitsanforderung und Mitarbeiterleistung Seite 5 / 6

6 Insoweit stellt sich ERA als eine historische Chance dar. Erstmalig in der deutschen Tarifgeschichte erfolgt die Einführung entgeltbezogener Regelungen kostenneutral. Die Folge ist eine Verbesserung der betrieblichen Entgeltgerechtigkeit, aber auch der Personalgesamtkostensituation in den Betrieben. Der rechtliche Rahmen, in den ERA eingebettet ist, reicht somit von der Grundlage jeder Mitarbeitermotivation bis zur wirtschaftlichen Nutzung eines wesentlichen Teils des Betriebskapitals Seite 6 / 6

Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen

Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen Metallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 12.02.2004 Gültig ab: 01.01.2004 Kündbar

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012

Mehr

DIE IG METALL KENNENLERNEN. Die IG Metall auf einen Blick: wir.die-igmetall.de Das Über-Uns-Portal: Reinschauen lohnt sich!

DIE IG METALL KENNENLERNEN. Die IG Metall auf einen Blick: wir.die-igmetall.de Das Über-Uns-Portal: Reinschauen lohnt sich! FB Mitglieder und Erschließungsprojekte Frankfurt am Main SIND IG METALL IG Metall Vorstand Wenn möglich, bitte beim Betriebsrat oder bei der IG Metall vor Ort abgeben. DIE IG METALL KENNENLERNEN Die IG

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Informationen für den Engineering-Bereich

Informationen für den Engineering-Bereich Informationen für den Engineering-Bereich 2. Auflage vom Betriebsrat und der IG Metall 3 Liebe Kollegin, lieber Kollege, mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen die IG Metall vorstellen. Dazu gehören unter

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Mehr

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE

LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

II. Vergütungstarifvertrag (VTV) 2009

II. Vergütungstarifvertrag (VTV) 2009 II. Vergütungstarifvertrag (VTV) 2009 Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsregelungen 1 Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Vergütungstarifvertrages entspricht dem des Manteltarifvertrages. Die Regelungen

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten

Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten Nach der Grundsatzentscheidung des BAG vom 23.06.2010 Wie geht es weiter mit der Tarifeinheit? Praktische Folgen und rechtspolitische Möglichkeiten 1 Übersicht: I. Tarifpluralität Was bedeutet das? II.

Mehr

So wird die Umstellung finanziert

So wird die Umstellung finanziert D a s W e r k z e u g f ü r f a i r e B e z a h l u n g : 4 So wird die Umstellung finanziert > Gleiche Verdienstchancen bei gleicher bzw. vergleichbarer Arbeit und Leistung für alle Beschäftigten! + Zeitgemäße

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 30. Mai 2006 folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Wie komme ich zu meinem Leistungsentgelt?

Wie komme ich zu meinem Leistungsentgelt? D a s W e r k z e u g f ü r f a i r e B e z a h l u n g : 3 Wie komme ich zu meinem Leistungsentgelt? Wie sich das Entgelt der Beschäftigten zusammensetzt, wird im Info»ERA-Tarifvertrag 1 Wie wird festgelegt,

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: If-clauses - conditional sentences - Nie mehr Probleme mit Satzbau im Englischen! Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Erläuterungen zur Tarifeinigung vom 1. April 2014

Erläuterungen zur Tarifeinigung vom 1. April 2014 Tarifrunde TVöD (Bund und Kommunen) 2014 Erläuterungen zur Tarifeinigung vom 1. April 2014 Entgelterhöhung Die Tabellenentgelte werden zum 1. März 2014 um 3,0 Prozent erhöht, mindestens aber um 90 Euro.

Mehr

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Die EU und die einzelnen Mitglieds-Staaten bezahlen viel für die Unterstützung von ärmeren Ländern. Sie bezahlen mehr als die Hälfte des Geldes, das alle

Mehr

Leistungsbewertung im Produktionsbereich. Dr.-Ing. Manfred Münch DOLL Fahrzeugbau AG

Leistungsbewertung im Produktionsbereich. Dr.-Ing. Manfred Münch DOLL Fahrzeugbau AG Leistungsbewertung im Produktionsbereich Dr.-Ing. Manfred Münch DOLL Fahrzeugbau AG Gliederung der Präsentation Ausgangssituation im Tarifbereich Vergleich der Leistungsentgeltsysteme Leistungsbewertung

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

Die 5 besten Internet-Ressourcen für Ihren Urlaub

Die 5 besten Internet-Ressourcen für Ihren Urlaub Die 5 besten Internet-Ressourcen für Ihren Urlaub Auch Sie möchten gerne einmal wieder in den Urlaub fahren? Eine entspannte Woche, oder sogar zwei in einem fernen Land verbringen? Sich dabei Wohlfühlen

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten. Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat Teamentwicklung Konflikte klären, Regeln für die Kommunikation und Zusammenarbeit festlegen und wirksame Vereinbarungen treffen Es gibt keine Standardformel... Für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Teams

Mehr

Verw r altun u g n sst elle Saarbrücken Über Geld spricht an man nicht? Wir schon.

Verw r altun u g n sst elle Saarbrücken Über Geld spricht an man nicht? Wir schon. Über Geld spricht man nicht? Wir schon. Unser Engagement Ihr Vorteil Die IG Metall hat das Vertrauen von 2,2 Millionen Mitgliedern. Über 52.000 Betriebsräte gehören der IG Metall an. (71Prozent aller Betriebsräte

Mehr

Ihr Weg in die Suchmaschinen

Ihr Weg in die Suchmaschinen Ihr Weg in die Suchmaschinen Suchmaschinenoptimierung Durch Suchmaschinenoptimierung kann man eine höhere Platzierung von Homepages in den Ergebnislisten von Suchmaschinen erreichen und somit mehr Besucher

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Life-Domain-Balance gestalten Evaluation zweier Lanceo-Ansätze Dipl.-Psych. Nina Schiml, Uni Freiburg

Life-Domain-Balance gestalten Evaluation zweier Lanceo-Ansätze Dipl.-Psych. Nina Schiml, Uni Freiburg Life-Domain-Balance gestalten Evaluation zweier Lanceo-Ansätze Dipl.-Psych. Nina Schiml, Uni Freiburg gefördert vom Das Projekt Lanceo Life-Domain-Balance gestalten - Evaluation zweier Lanceo-Ansätze Folie

Mehr

icloud nicht neu, aber doch irgendwie anders

icloud nicht neu, aber doch irgendwie anders Kapitel 6 In diesem Kapitel zeigen wir Ihnen, welche Dienste die icloud beim Abgleich von Dateien und Informationen anbietet. Sie lernen icloud Drive kennen, den Fotostream, den icloud-schlüsselbund und

Mehr

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche

Mehr

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 061 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: 6 Mo TARIFVERTRAG

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 19.05.2012 Gültig ab: 20.05.2012 Kündbar zum: 31.12.2015 Frist: 3 Monate

Mehr

SMS/ MMS Multimedia Center

SMS/ MMS Multimedia Center SMS/ MMS Multimedia Center der BEYOND THE NET GmbH BEYOND THE NET GmbH Seite 1 Unser Multimedia Center ist eine WEB basierende Anwendung, die es ermöglicht von einer Zentrale aus, viele Mitarbeiter zu

Mehr

DIE SICHERE ENTSCHEIDUNG!

DIE SICHERE ENTSCHEIDUNG! DIE SICHERE ENTSCHEIDUNG! ZEILFELDER BÜRO MIT SYSTEM Viele Büroeinrichter bieten dem interessierten Einkäufer eine große Auswahl an grundverschiedenen Einrichtungslinien und -systemen. Man hat die Qual

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG

DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG DAS PARETO PRINZIP DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG von Urs Schaffer Copyright by Urs Schaffer Schaffer Consulting GmbH Basel www.schaffer-consulting.ch Info@schaffer-consulting.ch Haben Sie gewusst dass... >

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz

Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz Beitrag für Bibliothek aktuell Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz Von Sandra Merten Im Rahmen des Projekts Informationskompetenz wurde ein Musterkurs entwickelt, der den Lehrenden als

Mehr

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Einkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten

Einkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten Sie suchen einen Verwalter für Ihre Immobilie: Egal ob Eigentümergemeinschaft einzelne Eigentumswohnung Miet- oder Gewerbeobjekt oder vielleicht nur eine einzelne Dienstleistung Was Sie dabei wissen und

Mehr

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit

Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Zwischen dem und der wird folgender Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v. - Südwestmetall - IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg vereinbart: 1. Geltungsbereich Tarifvertrag

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Arbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012

Arbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012 Arbeitsrecht: Neue Regelungen im Hinblick auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen ab dem 01.01.2012 RAin Uta Bröckerhoff uta.broeckerhoff@kockspartners-law.be RAin Cécile Wolfs, LL.M. cecile.wolfs@kockspartners-law.be

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

1 Mathematische Grundlagen

1 Mathematische Grundlagen Mathematische Grundlagen - 1-1 Mathematische Grundlagen Der Begriff der Menge ist einer der grundlegenden Begriffe in der Mathematik. Mengen dienen dazu, Dinge oder Objekte zu einer Einheit zusammenzufassen.

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

Lohntarifvertrag für Landarbeiter in Nordrhein. vom 24. April 2013 - Gültig ab 01. November 2012 - Anhang Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen

Lohntarifvertrag für Landarbeiter in Nordrhein. vom 24. April 2013 - Gültig ab 01. November 2012 - Anhang Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen Lohntarifvertrag für Landarbeiter in Nordrhein - Gültig ab 01. November 2012 - Anhang Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen - Gültig ab 01. August 2013 - 2 Lohntarifvertrag für Landarbeiter in Nordrhein

Mehr

Kulturelle Evolution 12

Kulturelle Evolution 12 3.3 Kulturelle Evolution Kulturelle Evolution Kulturelle Evolution 12 Seit die Menschen Erfindungen machen wie z.b. das Rad oder den Pflug, haben sie sich im Körperbau kaum mehr verändert. Dafür war einfach

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff)

Tarifvertrag. über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen. Kunststoff verarbeitenden Industrie. (TV BZ Kunststoff) Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff) Inhalt 02 Seite 4 9 1 7 Seite 10 15 03 Inhalt Tarifvertrag über Branchenzuschläge

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge

Mehr

Deutsches Forschungsnetz

Deutsches Forschungsnetz Deutsches Forschungsnetz In fünf Schritten in die DFN-Cloud Jochem Pattloch 68. Mitgliederversammlung 3. Juni 2014, Berlin Schritt 1: Rahmenvertrag n Zunächst ist es erforderlich, dass Sie einen Rahmenvertrag

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem

Mehr

4. Im Vergleich zum TVÖD gab es höhere Vergütungssteigerungen. (Zitat: Gut zu Wissen Nr.11)

4. Im Vergleich zum TVÖD gab es höhere Vergütungssteigerungen. (Zitat: Gut zu Wissen Nr.11) Faktencheck 1. Der Aufruf zum Warnstreik erweckt den Eindruck, dass die Mitarbeiter der GPS überwiegend unzufrieden mit ihrer Arbeitssituation sind. Dies ist nachweislich nicht der Fall. (Zitat: Gut zu

Mehr

ACDSee Pro 2. ACDSee Pro 2 Tutorials: Übertragung von Fotos (+ Datenbank) auf einen anderen Computer. Über Metadaten und die Datenbank

ACDSee Pro 2. ACDSee Pro 2 Tutorials: Übertragung von Fotos (+ Datenbank) auf einen anderen Computer. Über Metadaten und die Datenbank Tutorials: Übertragung von Fotos (+ ) auf einen anderen Computer Export der In dieser Lektion erfahren Sie, wie Sie am effektivsten Fotos von einem Computer auf einen anderen übertragen. Wenn Sie Ihre

Mehr

Wir sprechen. mittelständisch! www.kmu-berater.de

Wir sprechen. mittelständisch! www.kmu-berater.de Wir sprechen mittelständisch! www.kmu-berater.de Wer sind die KMU-Berater? Die KMU-Berater Bundesverband freier Berater e. V. ist ein Berufsverband erfahrener Beraterinnen und Berater. Unser Ziel ist es,

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Was ist Journalismus? Basis-Stilform: Die Nachricht. Metall. Macht. Medien. Eine Plattform der IG Metall Jugend

Was ist Journalismus? Basis-Stilform: Die Nachricht. Metall. Macht. Medien. Eine Plattform der IG Metall Jugend Was ist Journalismus? Metall. Macht. Medien. Ein freies PDF der Medienkompetenz Webseite Eine Plattform der IG Metall Jugend Was ist eine Nachricht? Es ist die grundlegende und häufigste Stilform in Zeitungen.

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

ENTGELTRAHMENTARIFVERTRAG

ENTGELTRAHMENTARIFVERTRAG ENTGELTRAHMENTARIFVERTRAG Zwischen dem Unternehmerverband IndustrieService + Dienstleistungen e.v., Düsseldorfer Landstraße 7, 47249 Duisburg und der - einerseits - Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,

Mehr

Die leistungsorientierte Bezahlung im Öffentlichen Dienst TV-L LOB. öffentlichen Dienst TV-L. Bezahlung. BuHaVo Thomasberg 2./3.

Die leistungsorientierte Bezahlung im Öffentlichen Dienst TV-L LOB. öffentlichen Dienst TV-L. Bezahlung. BuHaVo Thomasberg 2./3. Die Öffentlichen 1 Leistungselemente des Entgeltordnung/ Tabelle (Grundbezahlungssystem) Stufenaufstieg, 17 Führung auf Probe, 31 Führung auf Zeit, 32 Leistungsentgelt, 18 2 Stufenaufstieg 17 (Tarifgebiet

Mehr

Mehr Leistung durch Ziele? Zielvereinbarungen als tarifliches Instrument der Leistungsvergütung. Holger Bargmann Melanie Sandmann TBS ggmbh

Mehr Leistung durch Ziele? Zielvereinbarungen als tarifliches Instrument der Leistungsvergütung. Holger Bargmann Melanie Sandmann TBS ggmbh Mehr Leistung durch Ziele? Zielvereinbarungen als tarifliches Instrument der Leistungsvergütung Holger Bargmann Melanie Sandmann TBS ggmbh 1 Inhalt Verschiedene Funktionen von Zielvereinbarungen -Führung

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit?

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit? ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Zeitarbeit? Leiharbeit? Warum Zeitarbeit? Machen Sie sich zunächst frei von Vorurteilen! So mancher nimmt das Wort Zeitarbeit allzu wörtlich Kleine Jobs für kurze Zeit Schlechter

Mehr

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für ihre Entscheidung Entdecken Sie was IT Sicherheit im Unternehmen bedeutet IT Sicherheit

Mehr

Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard.

Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard. Betriebliche Altersversorgung als Unternehmens-Standard. Die automatische Entgeltumwandlung mit Verzichts-Option. Jetzt einsteigen und die Rente Ihrer Mitarbeiter sichern! Die Zukunft liegt in der Vorsorge.

Mehr

Väter in Familienunternehmen 2012. Die Ursachenstiftung Oktober 2012

Väter in Familienunternehmen 2012. Die Ursachenstiftung Oktober 2012 Väter in Familienunternehmen 2012 Die Ursachenstiftung Oktober 2012 Methodisches Vorgehen Methodisches Vorgehen Zielgruppe: Mittelständische Unternehmen mit 20 bis 250 Mitarbeitern in der Region Osnabrück-Emsland

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Manifest für ein neues Arbeiten

Manifest für ein neues Arbeiten Manifest für ein neues Arbeiten Sie nannten es Arbeit für uns ist es unser Leben. Warum wir uns jetzt zu Wort melden. Wir haben keine Lust mehr auf Arbeiten von gestern. Wir lehnen starre, unflexible Arbeitsverhältnisse

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Verhandlungsergebnis vom 30. April 2010

Verhandlungsergebnis vom 30. April 2010 Verhandlungsergebnis vom 30. April 2010 zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (igz) und den DGB-Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit 1. Es gelten

Mehr

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8 Outlook Mail-Grundlagen Posteingang Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um zum Posteingang zu gelangen. Man kann links im Outlook-Fenster auf die Schaltfläche

Mehr

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 09. März 2010 (BZA/DGB) / 30. April 2010 (igz/dgb) folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen

Mehr

Selbsttest Prozessmanagement

Selbsttest Prozessmanagement Selbsttest Prozessmanagement Zur Feststellung des aktuellen Status des Prozessmanagements in Ihrem Unternehmen steht Ihnen dieser kurze Test mit zehn Fragen zur Verfügung. Der Test dient Ihrer persönlichen

Mehr