Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

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1 Fachprüfungsordnung (Satzung) der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) (Fachprüfungsordnung ) Vom 6. Februar 2014 Veröffentlichung vom 15. April 2014 (NBl. HS MBW Schl.-H. S. 34), geändert durch Satzung vom 20. November 2014, Veröffentlichung vom 30. Dezember 2014 (NBl. HS MSGWG Schl.-H. S. 76) Die bisherige Fassung der FPO BWL B.Sc. und M.Sc. finden Sie unter Aufgrund des 52 Absatz 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes (HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 365), wird nach Beschlussfassung durch den Konvent der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät vom 4. Dezember 2013 die folgende Satzung erlassen: 1 Geltungsbereich 2 Studienziel 3 Akademischer Grad 4 Studienaufbau 5 Studienjahr 6 Zugang zum Masterstudium 7 Beschränkung der Zulassung zu Pflicht- oder Wahlpflichtlehrveranstaltungen 8 Zweck der Prüfung 9 Unterrichts- und Prüfungssprache 10 Prüfungsausschuss 11 Prüfungsbereiche und Leistungspunkte 12 Modulprüfungen und Modulnoten 13 Wiederholung von Modulprüfungen 14 Doppelabschluss-Programme 15 Projektarbeit 16 Masterarbeit 17 Bildung der Gesamtnote 18 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Stand: Seite 1 / 21

2 1 Geltungsbereich (1) Diese Fachprüfungsordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsverfahrensordnung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge (PVO) das Studium des Masterstudienganges Betriebswirtschaftslehre. (2) Sie gilt für 1. alle Module, die ausschließlich Bestandteile der in dieser Prüfungsordnung geregelten Studiengänge sind, 2. alle Module, die Bestandteil der in dieser Prüfungsordnung geregelten Studiengänge und zugleich als exportierte Module Bestandteil anderer Studiengänge sind, 3. alle Module, die ausschließlich als exportierte Module Bestandteil anderer Studiengänge sind. (3) Sofern diese Prüfungsordnung keine andere Regelung trifft, gelten für die Zulassung zu importierten Modulen und die Durchführung der jeweiligen Modulprüfung die entsprechenden Bestimmungen des anbietenden Fachs. 2 Studienziel Der Abschluss im Masterstudiengang ist ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss des wissenschaftlichen Studiums der Betriebswirtschaftslehre. Er soll die Absolventinnen und Absolventen zur Übernahme verantwortungsvoller Aufgaben in Unternehmen oder im höheren Dienst der öffentlichen Verwaltung, zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit sowie zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten befähigen. 3 Akademischer Grad Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird von der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Grad des Master of Science (M.Sc.) vergeben. 4 Studienaufbau Das Masterstudium hat eine Regelstudienzeit von 4 Semestern. Das Studienvolumen umfasst etwa 35 Semesterwochenstunden und 120 Leistungspunkte inklusive 10 Leistungspunkte für die Projektarbeit und 30 Leistungspunkte für die Masterarbeit. 5 Studienjahr (1) Einschreibungen in den Masterstudiengang sind sowohl für gerade als auch für ungerade Fachsemester zum Winter- und zum Sommersemester möglich. (2) Der Masterstudiengang dieser Fachprüfungsordnung ist nach Studienjahren mit Beginn im Wintersemester organisiert. Eine Lehrveranstaltung wird in der Regel jährlich einmal angeboten: Lehrveranstaltungen, die studienplanmäßig für ein ungerades Semester vorgesehen sind, werden in der Regel im Wintersemester angeboten; Lehrveranstaltungen, die studienplanmäßig für ein gerades Semester vorgesehen sind, werden in der Regel im Sommersemester angeboten. Stand: Seite 2 / 21

3 6 Zugang zum Masterstudium (1) Zum Masterstudium kann zugelassen werden, wer 1. zuvor nach einem betriebswirtschaftlichen oder einem fachlich verwandten Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder einer gleichwertigen ausländischen Hochschule in demselben oder einem verwandten Fach eine Bachelorprüfung mit mindestens 180 Leistungspunkten oder eine vergleichbare Abschlussprüfung bestanden hat und 2. in seinem Studium nach Nummer 1 - mindestens 40 Leistungspunkte aus sich inhaltlich nicht überschneidenden Lehrveranstaltungen in Betriebswirtschaftslehre - mindestens 20 Leistungspunkte aus sich inhaltlich nicht überschneidenden Lehrveranstaltungen in Volkswirtschaftslehre, die insbesondere Kenntnisse der mikro- und makroökonomischen Theorie vermittelt haben, - mindestens 20 Leistungspunkte aus sich inhaltlich nicht überschneidenden Lehrveranstaltungen in den quantitativen Grundlagen, die Kenntnisse in Analysis, Algebra, Statistik und Ökonometrie vermittelt haben, erworben hat und 3. im Ranking ihres oder seines Abschlussjahrganges unter den 65 v. H. besten Absolventen ist. Sofern kein Ranking vorliegt, wird der Zugang gewährt, wenn nach dem European Credit Transfer System mindestens die relative ECTS Note C im Hochschulabschluss erreicht worden ist. Liegen kein Ranking und keine relative ECTS-Note vor, kann zugelassen werden, wenn das Studium mit mindestens der Note 2,5 abgeschlossen worden ist. (2) Sprachvoraussetzungen ergeben sich aus der Studienqualifikationssatzung. 7 Beschränkung der Zulassung zu Pflicht- oder Wahlpflichtlehrveranstaltungen (1) Die Zahl der für die einzelnen Pflicht- oder Wahlpflichtlehrveranstaltungen zur Verfügung stehenden Plätze wird durch den Fakultätskonvent festgestellt. Melden sich zu den Seminaren und Übungen erstmalig mehr Studierende an als Plätze vorhanden sind, so prüft die oder der Modulverantwortliche, ob der Überhang durch andere oder zusätzliche Lehrveranstaltungen abgebaut werden kann. (2) Ist ein Abbau des Überhangs nicht möglich, so trifft die oder der Modulverantwortliche die Auswahl unter denjenigen Studierenden, die in einem Studiengang eingeschrieben sind, in dem die Lehrveranstaltung studienplanmäßig vorgesehen ist, die sich rechtzeitig bis zu dem von der oder dem Modulverantwortlichen festgesetzten Termin angemeldet haben und die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen, wie folgt: Für die Vergabe der Hälfte der zur Verfügung stehenden Plätze ist die Länge der Wartezeit maßgeblich. Dabei sind diejenigen Studierenden zu bevorzugen, deren Fachsemesterzahl sich durch Nichtzulassung verlängern würde. Über die Vergabe der übrigen Plätze entscheidet das Los. Um Härtefälle zu vermeiden, kann die oder der Modulverantwortliche auf Antrag von dieser Reihenfolge abweichen. (3) Bei Forschungsseminaren werden die Bewerber bevorzugt, die bereits mindestens ein Modul in der entsprechenden Speziellen Betriebswirtschaftslehre (SBWL) erfolgreich absolviert haben und noch kein Forschungsseminar in der jeweiligen SBWL belegt haben. Stand: Seite 3 / 21

4 8 Zweck der Prüfung Durch die Masterprüfung soll festgestellt werden, ob die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat 1. die grundlegenden Konzepte und Methoden der Betriebswirtschaftslehre erläutern und interpretieren kann, 2. ein breites, detailliertes und kritisches Wissen auf dem neuesten Stand in mehreren Teilgebieten der Betriebswirtschaftslehre erworben hat, 3. in der Lage ist, sich neues Wissen und Können selbständig anzueignen, 4. die wichtigen Forschungsmethoden der Betriebswirtschaftslehre bewerten kann, 5. das Wissen auf die selbständige Lösung komplexer, multidisziplinärer Situationen anwenden kann und 6. fähig ist, eigene Ideen zu entwickeln und anzuwenden. 9 Unterrichts- und Prüfungssprache Unterrichts- und Prüfungssprache ist Deutsch. Im Pflichtmodul Multivariate Methods ist die Unterrichts- und Prüfungssprache Englisch. In Wahlveranstaltungen kann die Unterrichtsund Prüfungssprache Englisch sein. 10 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss kann die Entscheidungen über das endgültige Bestehen einer Masterprüfung und über Widersprüche gegen Prüfungsentscheidungen nach Maßgabe der PVO auf die Vorsitzende oder den Vorsitzenden übertragen. 11 Prüfungsbereiche und Leistungspunkte (1) Modulprüfungsleistungen sind in folgenden Bereichen zu erbringen: 1. Spezialisierungsbereich Betriebswirtschaftslehre: mindestens 40 Leistungspunkte 2. Quantitativer Bereich: 10 Leistungspunkte 3. Ergänzungsbereich: bis zu 30 Leistungspunkte (2) Im Spezialisierungsbereich und im Ergänzungsbereich müssen in der Summe 70 Leistungspunkte erbracht werden. (3) Im Spezialisierungsbereich Betriebswirtschaftslehre sind mindestens zwei Spezielle Betriebswirtschaftslehren zu wählen, in denen jeweils mindestens 20 Leistungspunkte einzubringen sind. In jeder Speziellen Betriebswirtschaftslehre sind mindestens 5 Leistungspunkte in einem Forschungsseminar und mindestens 10 Leistungspunkte in den Vorlesungsmodulen zu der jeweiligen Speziellen Betriebswirtschaftslehre zu erbringen. Näheres ergibt sich aus Anhang 2 Punkt 1 und 2. (4) Im Quantitativen Bereich müssen die Module Empirische Wirtschaftsforschung und Multivariate Methods absolviert werden. Siehe auch Anhang 3. (5) Im Ergänzungsbereich können folgende Leistungen eingebracht werden: 1. Module aus weiteren, nicht gemäß 11 Absatz 3 abgeschlossenen Speziellen Betriebswirtschaftslehren, 2. Module aus dem Lehrangebot des Institutes für VWL, die im Anhang 4 Punkt 1 festgelegt sind, Stand: Seite 4 / 21

5 3. Fallstudienseminare, 4. Module aus dem Lehrangebot des Institutes für Statistik und Ökonometrie, die im Anhang 4 Punkt 2 festgelegt sind, 5. Module aus dem Lehrangebot anderer Fakultäten, soweit sie im Anhang 4 Punkt 3 aufgeführt sind, 6. anerkannte Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, sofern sie nicht anderweitig anerkannt wurden. (6) Art und Zahl der im Rahmen der Module zu erbringenden Modulprüfungsleistungen ergeben sich aus der Anlage 1 (Studienverlaufsplan für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre). (7) Beabsichtigte Änderungen im Angebot des Spezialisierungsbereiches Betriebswirtschaftslehre sind der Studiendekanin oder dem Studiendekan und der Studiengangkoordinatorin oder dem Studiengangkoordinator anzuzeigen. 12 Modulprüfungen und Modulnoten (1) Modulprüfungen können in Form von Klausuren, mündlichen Prüfungen und schriftlichen Hausarbeiten angeboten werden. (2) Der Umfang einer Klausur umfasst mindestens 45 Minuten und höchstens 2 Stunden. (3) In Seminaren setzt sich die Note aus der Leistung einer schriftlichen Hausarbeit, eines mündlichen Vortrags und weiterer Leistungen (z.b. Ko-Referat, Diskussionsleistung, mündliche Beteiligung) zusammen, die vor Semesterbeginn per Aushang bekannt zu geben sind. (4) Setzt sich die Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen zusammen, errechnet sich die Modulnote aus den mit den Leistungspunkten gewichteten Noten der einzelnen Prüfungsleistungen. (5) Die Bewertung einer schriftlichen Prüfungsleistung ist spätestens sechs Wochen nach Erbringung der Prüfungsleistungen bekannt zu geben. 13 Wiederholung von Modulprüfungen Zu jedem Modul, das durch eine Klausur abgeprüft wird, gibt es im Semester, in dem das Modul angeboten wird, eine Klausur und im darauffolgenden Prüfungszeitraum eine Wiederholungsklausur. Die nächste Prüfungsmöglichkeit besteht dann erst wieder beim erneuten Angebot des Moduls. 14 Doppelabschluss-Programme (1) Hat die Fakultät mit einer ausländischen Partnerhochschule ein Doppelabschluss- Programm vereinbart, so kann teilnehmenden Studierenden der Partnerhochschule der akademische Grad Master of Science verliehen werden. Voraussetzung dafür ist, dass - sie die für den Erwerb des Mastergrades an der Partnerhochschule insgesamt erforderlichen Leistungspunkte erbracht und den erfolgreichen Abschluss des Studienganges nachgewiesen haben und - zusätzlich im Masterstudiengang der CAU die nach dem Vertrag über den doppelten Abschluss erforderliche Anzahl an Leistungspunkten erworben haben. Die Leistungspunkte und Noten, die zur Vervollständigung des Studienganges der CAU zusätzlich zu den nach dem Kooperationsvertrag erbrachten Leistungen erforderlich sind, Stand: Seite 5 / 21

6 werden aus dem Masterstudiengang an der Partnerhochschule angerechnet. Näheres regelt der Kooperationsvertrag. (2) Studierende der CAU, die an dem Doppelabschluss-Programm teilnehmen, können zusätzlich zu dem Abschlussgrad Master of Science an der CAU von der ausländischen Partnerhochschule einen Mastergrad in einem von der Kooperationsvereinbarung erfassten Masterstudiengang verliehen bekommen, wenn - sie die für den Erwerb des Mastergrades an der CAU insgesamt erforderlichen Leistungspunkte erbracht und den erfolgreichen Abschluss des Studienganges nachgewiesen haben und - zusätzlich im Masterstudiengang an der Partnerhochschule die nach dem Vertrag über den doppelten Abschluss erforderliche Anzahl an Leistungspunkten erworben haben. Die Leistungspunkte und Noten, die zusätzlich zu den nach dem Kooperations-vertrag erbrachten Leistungen für den Abschluss des Studienganges an der Partnerhochschule erforderlich sind, werden aus dem Masterstudiengang der CAU angerechnet. Näheres regeln der Kooperationsvertrag und die Prüfungsordnung der Partnerhochschule. 15 Projektarbeit (1) Für die erfolgreich bestandene Projektarbeit werden 10 Leistungspunkte vergeben. (2) Eine Projektarbeit ist eine Leistung, in der ein praxisnahes Problem oder ein Problem aus einem Forschungsprojekt bearbeitet wird. (3) Die Projektarbeit muss eine Aufgabenstellung zum Gegenstand haben, die im Rahmen eines Praktikums bearbeitet wird. In Ausnahmefällen kann auch die Bearbeitung eines Teilprojekts aus einem Forschungsprojekt einer Professorin oder eines Professors als Projektarbeit anerkannt werden. (4) Das Thema der Projektarbeit wird auf Vorschlag der Kandidatin oder des Kandidaten durch die Prüferin oder den Prüfer ausgegeben. (5) Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Projekt-Arbeit beträgt neun Wochen. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit gemäß der Vorgaben der PVO darf nicht mehr als vier Wochen betragen. (6) Die Projektarbeit ist von der Prüferin oder dem Prüfer mit bestanden oder nicht bestanden zu bewerten. Eine Benotung erfolgt nicht. (7) Die Projektarbeit ist in schriftlicher Ausfertigung bei der Prüferin oder dem Prüfer abzugeben oder in einem Kolloquium zu präsentieren. Die Prüferin oder der Prüfer geben die Form, in der die Projektarbeit zu erbringen ist, rechtzeitig bekannt. (8) Bei einem Auslandssemester während des Masterstudiums kann die Projektarbeit durch anerkannte Leistungen, die an der ausländischen Hochschule erbracht wurden, ersetzt werden. 16 Masterarbeit (1) Zur Masterarbeit kann zugelassen werden, wer durch Modulprüfungen mindestens 60 Leistungspunkte erworben hat. (2) Die Masterarbeit kann mit Zustimmung der Prüferin oder des Prüfers auch in englischer Sprache abgefasst werden. Stand: Seite 6 / 21

7 (3) Die Masterarbeit ist fristgemäß in zweifacher schriftlicher Ausfertigung und in einer für die elektronische Datenverarbeitung geeigneten Form bei dem zuständigen Prüfungsamt einzureichen. (4) Das Thema der Masterarbeit wird von der Prüferin oder dem Prüfer festgelegt und durch den oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ausgegeben. Die Kandidatin oder der Kandidat kann einen Themenvorschlag einreichen. (5) Die Zeit von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Masterarbeit beträgt sechs Monate. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit gemäß der Vorgaben der PVO darf nicht mehr als drei Monate betragen. (6) Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Monate zurückgegeben werden. (7) Der Umfang der Masterarbeit soll 80 Seiten nicht übersteigen. Näheres regelt der Prüfungsausschuss. 17 Bildung der Gesamtnote (1) In die Gesamtnote gehen die Note der Masterarbeit sowie die Modulnoten der folgenden Module ein: - Module der gewählten Speziellen Betriebswirtschaftslehren - Module des quantitativen Bereichs und - Module des Ergänzungsbereichs. (2) Für die Berechnung der Gesamtnote werden die Modulnoten und die Note für die Masterarbeit mit den in Anlage 1 (Studienverlaufsplan für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre) zugeordneten Leistungspunkten gewichtet. (3) Hat eine Kandidatin oder ein Kandidat aus einem Angebot von mehreren Wahlpflichtveranstaltungen oder Wahlpflichtmodulen mehr als die nach dem Studienplan erforderliche Anzahl absolviert, sind für die Bildung der Gesamtnote die Noten der zuerst bestandenen Prüfungen bzw. Module maßgeblich. 18 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (1) Diese Satzung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft und findet Anwendung auf alle Personen, die sich zum Wintersemester 2014/15 oder später an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Master of Science bewerben und einschreiben. (2) Gleichzeitig tritt die Fachprüfungsordnung (Satzung) der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Betriebswirtschaftslehre mit den Abschlüssen Bachelor of Science (B.Sc.) und Master of Science (M.Sc.) vom 29. November 2007 (NBl. MWV. Schl.-H. 2008, S. 96), zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Mai 2012 (NBl. MWV. Schl.-H. S. 32), außer Kraft. (3) Für Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung an der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Master of Science eingeschrieben sind, ist ein Studienabschluss nach der gemäß Absatz 2 außer Kraft getretenen Fachprüfungsordnung bis zum Ende des Wintersemesters 2016/17 möglich. Sofern Pflichtmodule und Prüfungen aus der Fachprüfungsordnung nach Absatz 2 nicht mehr angeboten werden, bestimmt der Prüfungsausschuss Ersatzmodule und -prüfungen. Werden Module und Prüfungen in geänderter Form angeboten, sind sie in der neuen Fassung zu absolvieren; die oder der Stand: Seite 7 / 21

8 Prüfungsausschussvorsitzende legt fest, welche Anpassungen im Hinblick auf die Lernziele und die zu erwerbenden Leistungspunkte gegebenenfalls erforderlich sind. (4) Die Studierenden können den Wechsel in die neue Fachprüfungsordnung im Prüfungsamt der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät beantragen. Modulprüfungen, die nach der alten Prüfungsordnung vollständig absolviert und bestanden worden sind, behalten ihre Gültigkeit. Der Prüfungsausschuss legt fest, für welche Module dieser Prüfungsordnung die vollständig absolvierten Module angerechnet werden und welche Leistungen im Hinblick auf die Lernziele und die zu erwerbenden Leistungspunkte gegebenenfalls ergänzend zu erbringen sind. (5) Hat eine Studierende oder ein Studierender selbstständige Teilleistungen einer Modulprüfung absolviert und bestanden, und werden die übrigen Teilleistungen nicht mehr angeboten, legt der Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung der Lernziele des Moduls und der zu erwerbenden Leistungspunkte fest, welche ergänzenden Prüfungen zur Vervollständigung des jeweiligen Moduls erbracht werden müssen. (6) Studierende, die ihr Studium nach der alten Fachprüfungsordnung fortführen, wechseln automatisch zum Sommersemester 2017 in die neue Fachprüfungsordnung, sofern ausgeschlossen ist, dass der Studienabschluss nach der alten Fachprüfungsordnung bis zur Frist in Absatz 3 erlangt werden wird. (7) Fehlversuche, die im Rahmen von Prüfungen nach der alten Fachprüfungsordnung unternommen wurden, werden auf die Anzahl der Versuche nach der neuen Prüfungsordnung angerechnet, sofern sich die Anrechnung nicht nach der Struktur der neuen Modulprüfung verbietet. (8) Über Härtefälle, die vom Studierenden nicht zu vertreten sind, entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. Die Genehmigung nach 52 Absatz 1 des Hochschulgesetzes wurde durch das Präsidium der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel mit Schreiben vom 6. Februar 2014 erteilt. Kiel, den 6. Februar 2014 Professor Horst Raff, Ph.D. Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Stand: Seite 8 / 21

9 Anlage 1 Studienverlaufsplan für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Lehrveranstaltung Lehrform P / LP PL WP Sem. Jahr SBWL A/1 V+Ü WP K 5 SBWL B/1 V+Ü WP K 5 Ergänzungsbereich 1* V+Ü/ S WP K/ HA+Pr 5 Ergänzungsbereich 2* V+Ü/ S WP K/ HA+Pr 5 Ergänzungsbereich 3* V+Ü/ S WP K/ HA+Pr 5 Empirische Wirtschaftsforschung V+Ü P K 5 30 SBWL A/2 V+Ü WP K 5 SBWL B/2 V+Ü WP K 5 SBWL A/3 V+Ü WP K 5 SBWL B/3 V+Ü WP K 5 Forschungsseminar zur SBWL A S WP HA+Pr 5 Multivariate Methods V+Ü P K Forschungsseminar zur SBWL B S WP HA+Pr 5 Projektarbeit P HA + Pr/ Pr 10 Ergänzungsbereich 4* V+Ü/ S WP K/ HA+Pr 5 Ergänzungsbereich 5* V+Ü/ S WP K/ HA+Pr 5 Ergänzungsbereich 6* V+Ü/ S WP K/ HA+Pr 5 30 Masterarbeit Erläuterungen: P / WP: Status des Moduls: Pflicht / Wahlpflicht, PL: Prüfungsleistung, LP: Leistungspunkte, K: Klausur, HA: Hausarbeit und Thesenpapier, Pr: Präsentation, V: Vorlesung, Ü: Übung; * z. T. importierte Module, SBWL: Spezielle Betriebswirtschaftslehre Stand: Seite 9 / 21

10 Anhang 1: Studienplan im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (nicht Bestandteil der Satzung) (Stand: ) Spezielle Betriebswirtschaftslehre LP Bereich Modul SWS Modul SBWL A/1 2V + 1Ü 5 Spezielle Betriebswirtschaftslehre A Spezielle Betriebswirtschaftslehre B Quantitative Methoden Ergänzungsbereich SBWL A/2 2V + 1Ü 5 SBWL A/3 2V + 1Ü 5 Forschungsseminar A 2 S 5 SBWL B/1 2V + 1Ü 5 SBWL B/2 2V + 1Ü 5 SBWL B/3 2V + 1Ü 5 Forschungsseminar B 2 S 5 Empirische Wirtschaftsforschung 2V + 1Ü 5 Multivariate Methods 2V + 1Ü 5 LP Bereich Weitere Module aus SBWL (nicht A und B) SBWL-Modul 2V + 1Ü/ 2 S Angebot des Institutes für Statistik und Ökonometrie Modul Quantitative Methoden 2V + 1Ü/ 2 S Angebot des Institutes für 30 VWL-Modul 2V + 1Ü/ 2 S VWL Angebote anderer Fakultäten Projektarbeit Masterarbeit Summe Stand: Seite 10 / 21

11 Anhang 2: Struktur und Module der Speziellen Betriebswirtschaftslehren im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (nicht Bestandteil der Satzung) (Stand: ) 1. Struktur der Speziellen Betriebswirtschaftslehren Es müssen zwei Spezielle Betriebswirtschaftslehren gewählt werden: Spezielle Betriebswirtschaftslehre A Semester 20 benotet 600 Stunden 1-3 Semester Module LP Lehrform SWS Prüfungsleistung SBWL A/1 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur SBWL A/2 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur SBWL A/3 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur Forschungsseminar zur SBWL A Folgende SBWL können gewählt werden: Controlling Finanzwirtschaft Gründungs- und Innovationsmanagement Marketing Organisation Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung Supply Chain Management Technologiemanagement 2. Module der Speziellen Betriebswirtschaftslehren SBWL 1 Controlling ( ) WPF WPF Präsentation Semester 20 benotet 600 Stunden 1-3 Semester Module LP Lehrform SWS Prüfungsleistung Advanced Management Accounting 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur ( ) Kostenmanagement 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur (31210) Advanced Controlling 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur ( ) Forschungsseminar zum Controlling Präsentation ( ) Stand: Seite 11 / 21

12 SBWL 2 Finanzwirtschaft ( ) WPF Semester 20 benotet 600 Stunden 1-3 Semester Module LP Lehrform SWS Prüfungsleistung Finanzierungstheorie 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur ( ) Investments and Capital Markets 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur (31320) Unternehmensbewertung und angewandte Investitionstheorie 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur ( ) Corporate Finance (Prof. Dr. Klos) 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur ( ) Behavioral Finance (Prof. Dr. Klos) 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur (31340) Pricing in Derivative Markets (Prof. Dr. Lux) 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur (41330) Theory of Financial Markets (Prof. Dr. Lux) 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur (41320) Forschungsseminar zur Finanzwirtschaft: Investitionstheorie Forschungsseminar zur Finanzwirtschaft: Finanzierungstheorie Forschungsseminar zur Finanzwirtschaft: Kapitalmarkttheorie Forschungsseminar: Selected Topics in Behavioral Finance Präsentation ( ) Präsentation ( ) Präsentation ( ) Präsentation ( ) SBWL 3 Gründungs- und Innovationsmanagement ( ) WPF Semester 20 benotet 600 Stunden 1-3 Semester Module LP Lehrform SWS Prüfungsleistung Entrepreneurship 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur (31510) Innovation Management: Strategies and Actors 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur ( ) Cooperations and Networks 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur (31520) Social Entrepreneurship (Prof. Dr. Dickel) 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur ( ) Innovation Economics (Dr. Dirk Dohse) 5 Vorlesung+Übung 2/3 Klausur (41140) Forschungsseminar zum Gründungs- und Innovationsmanagement Forschungsseminar zur Primärdatenforschung im Entrepreneurship Forschungsseminar zur Sekundärdatenforschung im Entrepreneurship Präsentation ( ) Präsentation ( ) Präsentation ( ) Stand: Seite 12 / 21

13 SBWL 4 Marketing ( ) WPF Semester 20 benotet 600 Stunden 1-3 Semester Module LP Lehrform SWS Prüfungsleistung Marketing-Forschung 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur (31150) Interkulturelles Marketing 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur (31160) Marketing Communication (Dr. Schwarz) 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur (31170) Forschungsseminar zum Marketing: Marketing Trends Forschungsseminar zum Marketing: Marketing-Konzeption Forschungsseminar zum Marketing: Marketing Hot Topics Forschungsseminar zum Marketing: Angewandte Marketing-Forschung SBWL 5 Organisation ( ) WPF Präsentation ( ) Präsentation ( ) Präsentation ( ) Präsentation ( ) Semester 20 benotet 600 Stunden 1-3 Semester Module LP Lehrform SWS Prüfungsleistung Empirische Organisationsforschung 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur (31610) Organization Design 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur ( ) Schlüsselkonzepte der Organisationstheorie 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur ( ) Internationalization and Organization 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur (31620) Unternehmensführung 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur (31640) Forschungsseminar zur Organisation Präsentation ( ) Stand: Seite 13 / 21

14 SBWL 6 Rechnungslegung- und Wirtschaftsprüfung ( ) WPF Semester 20 benotet 600 Stunden 1-3 Semester Module LP Lehrform SWS Prüfungsleistung Konzernrechnungslegung 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur (31750) Theorie der externen Rechnungslegung 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur ( ) Bilanzanalyse 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur (31760) Forschungsseminar zur Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung Forschungsseminar zur Bilanzanalyse und Unternehmensbewertung Präsentation ( ) Präsentation ( ) SBWL 7 Supply Chain Management ( ) WPF Semester 20 benotet 600 Stunden 1-3 Semester Module LP Lehrform SWS Prüfungsleistung Wertschöpfungsmanagement 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur ( ) Supply Chain Management 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur ( ) Green Logistics 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur ( ) Forschungsseminar zum Supply Chain Management Präsentation ( ) SBWL 8 Technologiemanagement ( ) WPF Semester 20 benotet 600 Stunden 1-3 Semester Module LP Lehrform SWS Prüfungsleistung Strategic Technology Management 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur (31910) Organizing R&D 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur (31920) Management von Serviceinnovationen 1 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur ( ) Social Entrepreneurship (Prof. Dr. Dickel) 5 Vorlesung+Übung 3 Klausur ( ) Forschungsseminar zum Technologiemanagement: Strategisches Technologiemanagement Forschungsseminar zum Technologiemanagement: Organizing R&D Forschungsseminar zur Primärdatenforschung im Entrepreneurship Forschungsseminar zur Sekundärdatenforschung im Entrepreneurship Präsentation ( ) Präsentation ( ) Präsentation ( ) Präsentation ( ) 1 Wenn die Prüfung aus dem 1. Teil von Management von Serviceinnovationen als Ersatzprüfung zu Marktdurchsetzung von Innovationen (in der FPO2007) absolviert wurde, darf Management von Serviceinnovationen nicht belegt werden. Stand: Seite 14 / 21

15 Anhang 3: Module im quantitativen Bereich (nicht Bestandteil der Satzung) (Stand: ) Folgende Module müssen gewählt werden: VWL-EmWi Empirische Wirtschaftsforschung (340100) PF 1. Semester 5 benotet 150 Stunden 1 Semester Empirische Wirtschaftsforschung Vorlesung 2 Übung Empirische Wirtschaftsforschung Übung 1 VWL-AEM- MuMe Multivariate Methods ( ) Klausur (7310) 1. Semester 5 benotet 150 Stunden 1 Semester PF Multivariate Methods Vorlesung 2 Übung Multivariate Methods Übung 1 Klausur (43115) Wenn die Leistung Empirische Wirtschaftsforschung bereits im Bachelorstudiengang BWL erbracht wurde, kann diese nicht in den Master eingebracht werden. Als Ersatzleistung ist dann Econometrics I zu absolvieren. VWL-EcoI Econometrics I ( ) WPF Vorlesung Econometrics I Vorlesung 2 Übung Econometrics I Übung 1 Klausur ( ) Stand: Seite 15 / 21

16 Anhang 4: Module im Ergänzungsbereich (nicht Bestandteil der Satzung) (Stand: ) 1. Module aus dem Lehrangebot des Institutes für VWL Des Weiteren dürfen Module aus dem Wahlbereich im Bachelorstudiengang VWL (Module aus dem Wahlbereich Mikroökonomik und Finanzwissenschaften/ Makroökonomik und Arbeitsmärkte des Bachelorstudiengangs VWL) in den Ergänzungsbereich eingebracht werden. Module, die Sie bereits im Bachelorstudiengang absolviert haben, dürfen nicht in den Ergänzungsbereich eingebracht werden und dürfen auch nicht nochmals belegt werden! VWL Modul aus dem Wahlbereich (Mikroökonomik und Finanzwissenschaften/ Makroökonomik und Arbeitsmärkte) Wahl Lehrveranstaltungen Lehrform SWS LP Prüfungsleistung Vorlesung/ Seminar aus dem Wahlbereich VWL VL+Ü/ Seminar Klausur/ Hausarbeit und Referat Das Angebot finden Sie im Anhang 5 der Fachprüfungsordnung für den Bachelor VWL: Sofern Sie ein Seminarmodul absolvieren wollen, sollten Sie vorher die zugehörige Vorlesung besucht haben. 2. Module aus dem Lehrangebot des Institutes für Statistik und Ökonometrie VWL-EcoI Econometrics I ( ) WPF Vorlesung Econometrics I Vorlesung 2 Übung Econometrics I Übung 1 Klausur ( ) VWL-EcoII Econometrics II ( ) WPF Vorlesung Econometrics II Vorlesung 2 Übung Econometrics II Übung 1 Klausur ( ) VWL-EcoIII Econometrics III ( ) WPF Vorlesung Econometrics III Vorlesung 2 Übung Econometrics III Übung 1 Klausur ( ) Stand: Seite 16 / 21

17 VWL-AEM-Lab Labor Econometrics ( ) WPF Vorlesung Labor Econometrics Vorlesung 2 Übung Labor Econometrics Übung 1 Klausur (43120) VWL-AEM-Mic Microeconometrics ( ) WPF Vorlesung Microeconometrics Vorlesung 2 Übung Microeconometrics Übung 1 Klausur (43105) VWL-AEM-PanE Panel Econometrics ( ) WPF Vorlesung Panel Econometrics Vorlesung 2 Übung Panel Econometrics Übung 1 Klausur (43110) VWL-AEM-Mac Macroeconometrics ( ) WPF Vorlesung Macroeconometrics Vorlesung 2 Übung Macroeconometrics Übung 1 Klausur (43165) VWL-AEM-NRM Nonlinear Regression Models ( ) WPF Vorlesung Nonlinear Regression Models Vorlesung 2 Übung Nonlinear Regression Models Übung 1 Klausur (43170) VWL-AEM-TSA Time Series Analysis in Data-Rich Environments ( ) WPF Vorlesung Time Series Analysis in Data-Rich Environments Vorlesung 2 Übung Time Series Analysis in Data-Rich Environments Übung 1 Klausur (43168) Stand: Seite 17 / 21

18 VWL-AEM-TSA Multivariate Time Series Analysis ( ) WPF Vorlesung Multivariate Time Series Analysis Vorlesung 2 Übung Multivariate Time Series Analysis Übung 1 Klausur (43166) VWL-AEM-PrReg Predictive Regressions with Nonstationary Regressors ( ) WPF Vorlesung Predictive Regressions with Nonstationary Regressors Vorlesung 2 Übung Predictive Regressions with Nonstationary Regressors Übung 1 VWL-AEM- StatFin Statistics for Financial Markets ( ) Klausur (43160) WPF Vorlesung Statistics for Financial Markets Vorlesung 2 Übung Statistics for Financial Markets Übung 1 Klausur (43150) VWL-AEM-EcFin Econometrics for Financial Markets ( ) WPF Vorlesung Econometrics for Financial Markets Vorlesung 2 Übung Econometrics for Financial Markets Übung 1 Klausur (43145) VWL-AEM-ATSA Applied Time Series Analysis ( ) WPF Vorlesung Applied Time Series Analysis Vorlesung 2 Übung Applied Time Series Analysis Übung 1 Klausur (43125) VWL-AEM-PortA Portfolio Analysis ( ) WPF Vorlesung Portfolio Analysis Vorlesung 2 Übung Portfolio Analysis Übung 1 Klausur (43155) Stand: Seite 18 / 21

19 VWL-SpEc-SpEco Spatial Econometrics ( ) WPF Vorlesung Spatial Econometrics Vorlesung 2 Übung Spatial Econometrics Übung 1 Klausur (41520) 3. Module aus dem Lehrangebot der Juristischen Fakultät BWL- JUR_EuKartR Europäisches Kartellrecht ( ) WPF Semester 10 benotet 300 Stunden 1 Semester Lehrveranstaltungen LP Lehrform SWS Prüfungsleistung Vorlesung Europäisches Kartellrecht 5 Vorlesung 2 Klausur ( ) Kartellrechtliches Seminar Hausarbeit und Präsentation ( ) BWL-JUR_GesR Gesellschaftsrecht ( ) WPF Lehrveranstaltungen LP Lehrform SWS Prüfungsleistung Klausur/mündliche Vorlesung Gesellschaftsrecht 5 Vorlesung 2 Prüfung ( ) Empfehlung: Vor dem Besuch des Moduls Kapitalgesellschaftsrecht sollte das Modul Gesellschaftsrecht erfolgreich absolviert werden. BWL- Kapitalgesellschaftsrecht ( ) WPF JUR_KapGesR Lehrveranstaltungen LP Lehrform SWS Prüfungsleistung Vorlesung Kapitalgesellschaftsrecht 5 Vorlesung 2 Klausur/mündliche Prüfung ( ) Stand: Seite 19 / 21

20 4. Module aus dem Lehrangebot der Informatik Zwingende Voraussetzung für die Wahl von Modulen der Informatik ist der Leistungsnachweis für das Modul Informatik für Nebenfächler. Das Modul kann, sofern es im Bachelor-Studium noch nicht (mit 5 oder 8 LP) absolviert wurde, im Master-Studium mit 8 LP nachgeholt und in den Ergänzungsbereich eingebracht werden. NF-Inf-1v Informatik für Nebenfächler (2200) Pflicht Semester 8 benotet 240 Stunden 1 Semester Vorlesung Informatik für Nebenfächler Vorlesung 2 Übung Informatik für Nebenfächler Übung 2 Klausur (2210) Zwingende Voraussetzung für den Besuch der Wahlmodule E-Commerce, Betriebliche Standardsoftware und Kommunikationssysteme ist das erfolgreiche Absolvieren des Moduls Informationssysteme. Inf-IS Informationssysteme (4300) Pflicht Semester 8 benotet 240 Stunden 1 Semester Vorlesung Informationssysteme Vorlesung 4 Übung Informationssysteme Übung 2 Klausur (4310) WInf-eC E-Commerce (6000) Wahl Semester 8 benotet 240 Stunden 1 Semester Lehrveranstaltungen LP Lehrform SWS Prüfungsleistung Vorlesung E-Commerce Vorlesung 4 Übung E-Commerce Übung 2 Klausur (6010) WInf-BetrStan Betriebliche Standardsoftware (4800) Wahl Semester 8 benotet 240 Stunden 1 Semester Lehrveranstaltungen LP Lehrform SWS Prüfungsleistung Vorlesung Betriebliche Standardsoftware Vorlesung 2 Übung Betriebliche Standardsoftware Übung 3 Klausur (4810) Inf-KomSys Kommunikationssysteme (5900) Wahl Semester 7 benotet 210 Stunden 1 Semester Lehrveranstaltungen LP Lehrform SWS Prüfungsleistung Vorlesung Kommunikationssysteme Vorlesung 3 Übung Kommunikationssysteme Übung 2 Klausur (5910) Stand: Seite 20 / 21

21 5. Module aus dem Lehrangebot der Soziologie Eines der folgenden Module kann in den Ergänzungsbereich eingebracht werden: soz-ma4 International Vergleichende Datenanalyse und Auswertungsverfahren (10602) Semester 7,5 benotet 225 Stunden 2 Semester Seminar International Vergleichende Datenanalyse und Auswertungsverfahren Seminar 2 Fortgeschrittene Auswertungsverfahren Seminar 2 Hausarbeit (10670) oder Referat (10660) soz-ma1 Globale soziale Unsicherheit (10100) Semester 7,5 benotet 225 Stunden 2 Semester Vorlesung Globale Strukturanalyse Vorlesung 2 Klausur (10110) Mechanismen und Prozesse globalen sozialen Wandels Seminar 2 Hausarbeit oder Referat (10120) soz-ma6 Empirische Sozialforschung (10300) Semester 7,5 benotet 225 Stunden 2 Semester Seminar International Vergleichende Sozialforschung Seminar 2 Seminar Internationale Empirische Studien Seminar 2 Referat (10340) oder Hausarbeit (10350) 6. Module aus dem Lehrangebot der Psychologie Das Modul Arbeits- und Organisationspsychologie kann von Studierenden gewählt werden, die im Bachelor bereits das Modul Grundlagen der Psychologie für Studierende des Profils Fachergänzung erfolgreich absolviert haben. Die Teilnehmerzahl für das Modul ist im Jahr auf 10 Studierende begrenzt. Arbeits- und Organisationspsychologie (3601) Semester 8 benotet 240 Stunden 2 Semester Arbeits- und Organisationspsychologie I Vorlesung 2 Klausur (3610) Arbeits- und Organisationspsychologie II Vorlesung 2 Klausur (3620) Stand: Seite 21 / 21

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