4. Quartal EU-Einlagensicherung: Frontalangriff auf genossenschaftliche Prinzipien 1. Kreditverbriefungen: Kaum Nutzen für den Mittelstand 2
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- Ludo Kneller
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1 Politiknewsletter 4. Quartal 2015 EU-Einlagensicherung: Frontalangriff auf genossenschaftliche Prinzipien 1 Kreditverbriefungen: Kaum Nutzen für den Mittelstand 2 Eigenkapital: Faire Vorgaben für Mittelstandskredite 3 Schnelles Internet mit Genossenschaften 4 EEG-Novelle 2016: Hohe Hürden für Bürgerenergie 5 Wussten Sie schon,... 6 Impressum 6 EU-Einlagensicherung: Frontalangriff auf genossenschaftliche Prinzipien Ab 2024 sollen sämtliche Banken im Euroraum für die Kundeneinlagen bei den übrigen Kreditinstituten haften. Dies will die EU-Kommission laut einem Ende November veröffentlichten Vorschlag für eine europaweite Einlagensicherung erreichen. Bis 2024 sollen die europäischen Banken dafür rund 43 Milliarden Euro ansparen. Die geplante Vergemeinschaftung der europäischen Einlagensicherung widerspricht jedoch entscheidenden genossenschaftlichen Prinzipien. Bei der über 80 Jahre alten, freiwilligen Sicherungseinrichtung der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken gilt seit jeher: Keine Haftung ohne gegenseitige soziale und institutionelle Kontrolle. Treten bei einer Mitgliedsbank Probleme auf, können Prüfungsverband und genossenschaftliche Sicherungseinrichtung diese Bank beispielsweise frühzeitig zu einer Neustrukturierung oder zu Veränderungen im Management verpflichten.
2 Dass die Anreize für wechselseitiges Beobachten und Prüfen in der genossenschaftlichen Sicherungseinrichtung besonders hoch sind, wird beispielsweise in einem Bundesbank-Diskussionspapier von Juni 2015 herausgestellt. Hierbei hilft, dass die Volksbanken und Raiffeisenbanken nicht untereinander konkurrieren, sondern das Regionalprinzip befolgen. Dadurch steigt die Bereitschaft, sich gegenseitig über die eigene Geschäftssituation zu informieren. Eine Vergemeinschaftung der EU-Einlagensicherung würde dazu führen, dass deutsche Genossenschaftsbanken beispielsweise für internationale Geschäftsbanken in Europa mithaften müssten, ohne auf deren Geschäftspolitik Einfluss nehmen zu können. Fehlanreize würden zunehmen, wenn riskant agierende, auf kurzfristige Gewinnmaximierung ausgerichtete Kreditinstitute und deren Kunden jederzeit auf die Mithaftung solider Genossenschaftsbanken vertrauen könnten. Eine EU-Einlagensicherung liegt daher vor allem im Interesse der großen privaten Kreditinstitute. Zu den Befürwortern gehört etwa die Brüsseler Denkfabrik Bruegel, zu deren Mitfinanzierern zuletzt acht Groß- und Geschäftsbanken zählten. Auch Deutsche Bank Research äußerte sich vor einigen Monaten wohlwollend über die Idee einer europaweiten Vergemeinschaftung. Nachvollziehbar ist, dass die EU-Kommission verhindern will, dass noch einmal Steuerzahler für eine Bankenpleite aufkommen müssen. Hier sollte jedoch zunächst das Too big to fail -Problem glaubwürdig gelöst werden. Der Marktanteil der fünf größten Banken in Europa nach Bilanzsum me beträgt aktuell rund 48 Prozent, 4 Prozentpunkte mehr als im Krisenjahr dass die EU von einer zwangsweisen Vergemeinschaftung der Einlagensicherung Abstand nimmt. 2. dass die EU prüft, ob die genossenschaftliche Sicherungseinrichtung Modell stehen könnte auch für andere kleinere Banken in Europa. 3. überzeugende und faire Lösungen für das Too big to fail -Problem beispielsweise eine Differenzierung in der Bankenregulierung, die es für Banken lohnenswerter macht, small enough to fail zu sein. Kreditverbriefungen: Kaum Nutzen für den Mittelstand Kreditverbriefungen als Lösung für die Finanzierungsprobleme der Mittelständler in einigen europäischen Ländern? Dies verspricht die EU-Kommission im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion, den sie am 30. September vorgestellt hat. Aber auch wenn Kreditverbriefungen ein sinnvolles Instrument zur Risikostreuung sein können, sind Zweifel angebracht, was ihren Nutzen für den Mittelstand betrifft. Die EU argumentiert zwar, Banken sollten Verbriefungen nutzen, um vorhandene Mittelstandskredite an Investoren weiterzureichen. Hier zeigt allerdings das Beispiel USA, dass die Erwartungen nicht zu hoch geschraubt werden sollten: Obwohl Kapitalmarktinstrumente in den Vereinigten Staaten populär sind, werden Mittelstandsverbriefungen dort kaum genutzt. Entscheidender Grund ist, dass Mittelstandsfinanzierungen sehr gute Kenntnisse des finanzierten Unternehmens sowie seines wirtschaftlichen Umfelds erfordern und es Verbriefungsinvestoren deswegen schwerfällt, die Qualität der verbrieften Kredite zu beurteilen. Für eine Stärkung des Verbriefungsmarktes wird ferner ins Feld geführt, dass Banken 2 RWGV-Politiknewsletter
3 ihre Bilanzen entlasten könnten, indem sie beispielsweise Immobilienkredite verbriefen. Auf diesem Wege werde so die Argumentation Eigenkapital freigesetzt, dass für die Mittelstandsfinanzierung genutzt werden könne. Allerdings dürfte eine Eigenkapitalentlastung längst nicht bei allen Banken Anreize schaffen, um mehr Mittelstandskredite zu vergeben. In welchem Umfang eine Bank Unternehmen finanziert, hängt stark von der Bankengröße ab. Dies zeigt eine Studie der Universität Glasgow. Für kleinere Banken ist das Firmenkreditgeschäft lohnend, so die Ergebnisse der Hochschule für sehr große Institute jedoch kaum. Als ein möglicher Grund wird genannt, dass kleinere Banken in der Regel sehr viel genauer über die wirtschaftliche Lage ihrer Kunden informiert sind als große Bankkonzerne. Zahlen der US-Notenbank Federal Reserve bestätigen diese Beobachtung: Bei US-Banken mit Bilanzsummen bis 250 Mio. Dollar beträgt der Anteil der kleineren Firmenkredite demnach fast 17 Prozent, bei Instituten mit über 10 Mrd. Dollar Bilanzsumme dagegen nur 5,5 Prozent. Insgesamt werden rund 46 Prozent aller amerikanischen Mittelstandskredite von kleinen Community Banks vergeben, obwohl deren Anteil an der Gesamt-Bilanzsumme des US-Marktes nur rund 14 Prozent beträgt. Um die Mittelstandsfinanzierung in der EU zu verbessern, sollten daher in erster Linie Anreize geschaffen werden, um mehr kleinere, regional verankerte Banken zu schaffen. In den EU-Ländern außerhalb Deutschlands gibt es im Durchschnitt nur 13 Banken je 1 Million Einwohner. In Deutschland dagegen sind es 23 Banken, Kreditgenossenschaften und Sparkassen. In den USA kommen auf 1 Million Personen sogar 40 Institute. Eine Stärkung kleiner Kreditinstitute dürfte dem EU-Mittelstand weitaus größeren Nutzen bringen als der Verbriefungsmarkt. Der RWGV fordert 1. eine Mittelstandsoffensive der EU, die die Stärkung kleiner, regionaler Kreditgenossenschaften und Banken in den Mittelpunkt stellt. 2. regulatorische Erleichterungen für kleine Banken mit traditionellen, risikoarmen Geschäftsmodellen. Eigenkapital: Faire Vorgaben für Mittelstandskredite Strengere Eigenkapitalvorgaben für Banken dürfen nicht dazu führen, dass solide, kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) zu wenig Kredit bekommen. Dewegen hat die EU bei der Umsetzung des Basel III-Regelwerks den sogenannten KMU-Unterstützungsfaktor eingeführt. Zu dieser Politik muss sich die EU 2016 langfristig bekennen, wenn der entsprechende Artikel der EU-Verordnung Capital Requirements Regulation (CRR), Artikel 501, zur Überprüfung ansteht. Der KMU-Unterstützungsfaktor verhindert, dass falsche Anreize geschaffen werden: Das Mittelstandskreditgeschäft müsste ohne diesen gemessen am Risiko mit RWGV-Politiknewsletter 3
4 zu viel Eigenkapital unterlegt werden. Es würde sich, verglichen beispielsweise mit der Kreditvergabe an größere Unternehmen, für die Banken spürbar verteuern. Dass die Eigenkapitalanforderungen für Mittelstandskredite ohne den KMU-Unterstützungsfaktor tendenziell zu hoch ausfallen würden, hat bereits 2013 die Bundesbank dargestellt (Diskussionspapier 22/2013). Schon jetzt sind mittelständische Unternehmen in der EU spürbar schlechter finanziert als große Betriebe, wie eine Anfang Dezember veröffentlichte Untersuchung der Europäischen Zentralbank (EZB) zeigt. Höhere Eigenkapitalanforderungen für das Mittelstandskreditgeschäft würden im Übrigen kleine Banken und Kreditgenossenschaften überproportional treffen. Diese vergeben in der Regel prozentual deutlich mehr KMU-Kredite als große Institute (siehe auch voriger Beitrag). 1. ein klares, langfristiges Bekenntnis der EU-Kommission zum KMU-Unterstützungsfaktor. 2. eine Überprüfung aller bankenregulatorischen Vorgaben dahingehend, ob diese solides Mittelstandskreditgeschäft bei Instituten, die nicht systemrelevant sind, unangemessen beeinträchtigen. Schnelles Internet mit Genossenschaften Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist es, bis 2018 eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur mit Download-Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s zu schaffen. Die Studie Nachhaltiger NGA-Netzausbau in Nordrhein-Westfalen (durchgeführt von MICUS Management Consulting), in Auftrag gegeben von der NRW.BANK, zeigt: Nur zehn Prozent der rund Gewerbegebiete in NRW sind mit ausreichend schnellem Internet versorgt. Um die Standortsicherung nordrhein-westfälischer Unternehmen zu gewährleisten, ist es daher notwendig, dem Ausbau von Industrie- und Gewerbeflächen einen Vorrang im Breitbandausbau einzuräumen. Die derzeit von der Deutschen Telekom favorisierte Vectoring-Technik auf Basis von Kupferleitungen ist dabei eine Investition in veraltete Technik und bringt Nachteile wie Distanzprobleme, hohen Energieverbrauch etc. mit sich. Gerade beim Ausbau mit Glasfasertechnik halten sich große Investoren im ländlichen Raum jedoch zurück, da die Umsetzung mit 4 hohen Kosten verbunden ist. Aufgrund fehlender Anbieter in vielen ländlichen Regionen sind die Bürger und Unternehmen daher auf eigenes Engagement angewiesen, damit ein zügiger Breitbandausbau überhaupt möglich ist. Gleichzeitig hat das Bundeskabinett im Oktober 2015 die Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen, in der sie 2,7 Milliarden Euro als sogenannte verlorene Zuschüsse für die Kommunen bereitstellt, um bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s zu erreichen. Die Fördermittel sollen gezielt in solche Regionen fließen, in denen sich der Netzausbau für gewinnmaximierende Unternehmen nicht rechnet. Diese Maßnahme ist grundsätzlich zu begrüßen. Dennoch sind die Bewilligungskriterien, insbesondere das Scoring-Modell, für ein verdichtetes Land wie NRW zu kritisieren. Durch das vom Bund vorgesehene Verfahren (z. B. Einwohnerdichte) wird vielen Kommunen im Land NRW der Zugang zum Förderprogramm versagt bleiben. RWGV-Politiknewsletter
5 Aufgrund fehlender Angebote in vielen ländlichen Regionen sind Bürger und Unternehmen darauf angewiesen, selbst den Glasfaser-Netzausbau voranzutreiben und bedarfsgerechte Lösungen auch für angrenzende Wohngebiete im ländlichen Raum sicherzustellen egal ob kommunal oder privatwirtschaftlich initiiert. Die eingetragene Genossenschaft eignet sich auch deshalb besonders gut als Betreibermodell, weil sie Betroffene zu Beteiligten macht. 1. Vorrang für die Investition in zukunftsfähige Glasfasertechnik vor Investitionen in veraltete Technikinfrastruktur (z.b. Vectoring). 2. eine Anpassung der Ausführungsrichtlinie, damit die Bundesförderung auch von NRW-Kommunen in Anspruch genommen werden kann. EEG-Novelle 2016: Hohe Hürden für Bürgerenergie Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 25. November 2015 ein Eckpunktepapier EEG-Novelle 2016 veröffentlicht. Nach wie vor setzt das BMWi bei der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in 2016 auf die Einführung von Ausschreibungsmodellen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das Eckpunktepapier fasst die wesentlichen Änderungen der unterschiedlichen Energieträger zusammen. Aus genossenschaftlicher Sicht waren die bisherigen Pilotausschreibungen im Bereich Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen ein klarer Misserfolg, was den Erhalt der Akteursvielfalt betrifft. Kein einziges genossenschaftliches Energieprojekt fand Berücksichtigung. Kleine Marktakteure haben erhebliche strukturelle Nachteile in den Ausschreibungen. Sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf die vorhandenen Managementkapazitäten haben sie nur begrenzte Möglichkeiten, mehrere Projekte in verschiedenen Regionen umzusetzen. Anders als große Marktteilnehmer können sie nicht mehrere Windprojekte gleichzeitig entwickeln und entsprechende Gebote bei Ausschreibungen einreichen. Trotz grundsätzlicher Zweifel am Ausschreibungsverfahren hat der RWGV gemeinsam mit der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften das Modell der Preisübertragung (sog. non-competitive bidding ) zum Erhalt der Akteursvielfalt bei Windausschreibungen an Land entwickelt (mehr dazu: Dieses Modell zeigt die einzige Möglichkeit innerhalb des Ausschreibungsdesigns auf, die Vielfalt an großen und kleinen Marktakteuren zu erhalten und letzteren einen einfachen Zugang zur Windausschreibung an Land zu ermöglichen. Alle anderen Maßnahmen würden zu denselben Ergebnissen führen, die bei den Ausschreibungen für Photovoltaikfreiflächenanlagen eingetreten sind: ein weiterer Ausschluss bürgerschaftlichen Engagements von der Energiewende. 1. Berücksichtigung des Preisübertragungsmodells bei Windausschreibungen für kleine Marktakteure. 2. gesonderte Ausschreibungen bei PV-Freiflächenanlagenprojekten für kleine Marktakteure wie Energiegenossenschaften und einen pauschalen Aufwendungsersatz für Planungskosten bei ausbleibendem Zuschlag. 3. bei der EEG-Umlage: Privilegierung des Vertriebs des durch die Energiegenossenschaften erzeugten Stroms an Mitglieder. RWGV-Politiknewsletter 5
6 1.... dass die 180 Genossenschaftsbanken im RWGV ihre Bilanzsumme seit Jahresbeginn um mehr als 2 Prozent auf insgesamt fast 200 Mrd. Euro gesteigert haben (Stand: Oktober 2015)? dass das Geschäft mit mittelständischen Firmenkunden überproportional gewachsen ist? dass die Volksbanken und Raiffeisenbanken in Rheinland und Westfalen dem Niedrigzins zum Trotz auch 2015 ein gutes Betriebsergebnis erwarten? dass die Genossenschaftsbanken in Deutschland im langfristigen Vergleich deutlich effizienter wirtschaften als die privaten Großbanken (Quelle: Bundesbank- Monatsbericht September 2015)? dass die Bundesbank das schlechtere Abschneiden der Großbanken unter anderem mit hohen Bonuszahlungen begründet? Wussten Sie schon,... Redaktion Anschrift Asmus Schütt (verantwortl.) Telefon: asmus.schuett@rwgv.de Stefanie Schulte (-1062) stefanie.schulte@rwgv.de Hannah Silberberg (-1026) hannah.silberberg@rwgv.de Presse/Öffentlichkeitsarbeit Rheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband e. V. Mecklenbecker Str Münster Internet: Impressum
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