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1 DER KREISAUSSCHUSS DES MAIN-KINZIG-KREISES K r e i s t a g s v o r l a g e Nr. Betr.: Gründung der Breitband Main-Kinzig GmbH, einer kreiseigenen Gesellschaft, welche die Planung, die Erstellung und den Betrieb der passiven Infrastruktur sowie die Vermietung des Kommunikationsnetzes für die Versorgung mit Breitband- Internet des gesamten Main-Kinzig Kreises verantwortet und durchführt. Beschlussvorschlag: 1. Der Kreistag des Main-Kinzig Kreises nimmt zur Kenntnis, dass das europaweite Interessensbekundungsverfahrenohne Erfolg verlaufen ist.. Es hat sich kein privatwirtschaftliches Unternehmen am Markt gefunden, das den flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung innerhalb der nächsten drei Jahre im Kreisgebiet einschließlich aller Kommunen und Ortsteile mit Bandbreiten bis zu 50 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) mindestens aber 25 Mbit/s verpflichtend und ohne Beihilfen realisieren wird (Anlage 1). 2. Der Main-Kinzig-Kreis wird auf Basis des Ausgangs der Markterkundung, einer Machbarkeitsstudie, der NextGenerationAccess-Novelle der EU (NGA- Ausbau 1 ) und der Bundesrahmenregelung Leerrohre 2 einen eigengetriebenen Ausbau der passiven Infrastruktur vornehmen. Hierbei ist beabsichtigt, die passive Infrastruktur des Breitbandnetzes zur Verfügung zu stellen. Es werden keine aktiven Telekommunikationsdienste angeboten. Hierzu bedarf es Partner aus der freien Marktwirtschaft, die durch entsprechende Ausschreibungen zu ermitteln sind. 3. Der Kreistag beschließt gemäß 30 Nr. 10 HKO die Gründung einer kreiseigenen Gesellschaft zur Errichtung der passiven Infrastruktur zur Versorgung des gesamten Kreisgebietes mit breitbandigen Internetdienstleistungen. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Erstellung und Vermietung von Kommunikationsnetzen für die Versorgung mit Breitband-Internet von 50 Mbit/s, mindestens aber 25 Mbit/s. 4. Der Kreistag des Main-Kinzig Kreises beauftragt die Gesellschaft, den Ausbau nach der Bundesrahmenregelung Lehrrohre und der Netzkonzeption FTTC 1 NGA-Novelle der Europäischen Union: Richtlinie der EU zur Umsetzung des NGA-Ausbau mit Bandbreiten über 25 Mbit/s (NGA=Next Generation Access) 2 Bundesrahmenregelung Leerrohre: Rahmenregelung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Leerrohren durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung

2 Anlage Seite 2 durchzuführen. Eine ent- (Glasfaser bis zum Kabelverzweiger) mit V-DSL 3 sprechende Vorplanung wurde erstellt. 5. Für eine beihilferechtskonforme Gewährung von Betriebsmittelvorschüssen nach EU-Beihilferecht ist ein Betrauungsakt als Rechtsgrundlage notwendig. Der Kreistag beschließt analog zu den bisherigen Betrauungsakten den Erlass eines entsprechenden Betrauungsaktes für die Breitband Main-Kinzig GmbH zu erlassen. Die entsprechende inhaltliche Ausführung wird nach Genehmigung der Gründung der Breitband Main-Kinzig GmbH durch das Regierungspräsidium in einer der nächsten Kreistagssitzungen vorgelegt. 6. Bis zur Bestellung des Aufsichtsrates handelt der Landrat als designierter Vorsitzender des Aufsichtsrates für die Gesellschaft. 7. Als Geschäftsführerin der GmbH i. G. wird die Leiterin des Amtes für Wirtschaft und Arbeit, Kultur, Sport und Tourismus, Susanne Simmler bis zur Genehmigung der GmbH durch die Genehmigungsbehörde und Einstellung eines Geschäftsführers bestellt. 8. Die neu gegründete Gesellschaft firmiert unter dem Namen Breitband Main- Kinzig GmbH 9. Die als Entwurf beigefügte Satzung der Breitband Main-Kinzig GmbH (Anlage 17) wird vorbehaltlich der Genehmigung der Gründung der Breitband Main- Kinzig GmbH durch das Regierungspräsidium Darmstadt beschlossen. 10. Die Breitband Main-Kinzig GmbH hat als alleinigen Gesellschafter den Main- Kinzig-Kreis. Alle Städte und Gemeinden des Main-Kinzig-Kreises haben eine Kooperation und die Zusammenarbeit in ihren Stadtverordnetensitzungen/Gemeindevertretersitzungen beschlossen (siehe Anlage 7). 11. Zur Finanzierung der Investitionskosten wird ein Darlehen in voller Höhe der Investitionskosten für den Breitbandaufbau und ausbau in Hessen (Förderprogramm der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, siehe Anlage 14) bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank beantragt. Weitere Bürgschaften des Main-Kinzig-Kreises sind nicht vorgesehen. 12. Die im Doppelhaushalt 2012/2013 bereitgestellten Betriebsmittelvorschüsse sind der Breitband Main-Kinzig GmbH in den entsprechenden Haushaltsjahren zur Verfügung zu stellen. Zwischen dem Gesellschafter und der Breitband Main-Kinzig GmbH wird eine Rückzahlungsvereinbarung der Betriebsmittelvorschüsse getroffen. Begründung: siehe Anlage 3 V-DSL: Very High Speed Digital Subscriber Line Anbindung an Endkunden erfolgt über Kupferdoppelader.

3 Anlage Seite 3 Gemäß Beschluss des Kreisausschusses vom dem Kreistag des Main-Kinzig-Kreises zugeleitet. Für die Kreistagssitzung am zur Tagesordnung gestellt am Nr. Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises Vorsitzender

4 Anlage Seite 4 Begründung: Nach der vorliegenden Studie für die 29 Städte und Gemeinden des Main-Kinzig-Kreises aus dem Jahr 2011 ist eine flächendeckende Versorgung mit einem leistungsfähigen Breitbandsystem bis 2015 durch eine von dem Main-Kinzig-Kreis beauftragte Breitband GmbH Main-Kinzig umsetzbar. Dann soll in allen Haushalten eine Übertragungsrate von bis zu 50 Mbit/s, mindestens aber 25 Mbit/s, zur Verfügung stehen. Aktuell können Wirtschaftsunternehmen und private Internetnutzer im Kreisgebiet nur auf einen Bruchteil dieser Kapazitäten zugreifen. Darüber hinaus gibt es große Gebiete, die nahezu abgeschnitten sind vom weltweiten Informationsnetz. Nach aktueller Marktbetrachtung wird es ohne die Initiative des Kreises keine Verbesserung geben, da die am Markt tätigen Anbieter allenfalls die Ballungsräume anschließen werden. Desweiteren sindin der Regel. Angebote von Anbietern mit erheblichen Investitionen (Beihilfen) der Städte und Gemeinden verbunden. 121 Abs. 1 HGO lässt unter den vorgenannten Voraussetzungen die Möglichkeit zu, dass hessische Gemeinden als Teil ihrer wirtschaftlichen Betätigung Breitbandausbau betreiben dürfen. Eine der maßgeblichen Voraussetzungen für das wirtschaftliche Betätigen einer Gemeinde in diesem Sinne ist, dass die geforderten Leistungen nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt werden oder erfüllt werden können. Zur Klärung des Marktversagens wurde ein Verfahren durchgeführt: Vom bis zum lief das europaweite Interessenbekundungsverfahren "formloser Teilnahmewettbewerb außerhalb förmlichen EG- Vergaberechts". Als Ergebnis ist festzustellen, dass es keine interessierten privatwirtschaftlichen Unternehmen gibt, die den flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung innerhalb der nächsten drei Jahre im gesamten Kreisgebiet mit Bandbreiten nach NGA-Vorgaben 4 verpflichtend und beihilfefrei übernehmen werden. Dabei wurde gefordert, dass eine Versorgung von bis zu 50 Mbit/s, mindestens aber 25 Mbit/s in mindestens. 95 Prozent der Haushalte je Ortsteil sicherzustellen ist. Ebenfalls wurde darauf hingewiesen, dass ein interessiertes privates Unternehmen für die flächendeckende Breitbandversorgung des Kreisgebietes ohne öffentliche Zuschüsse einzustehen hat. Weitergehende Informationen wurden von 7 Unternehmen abgerufen. 3 Unternehmen haben sich gemeldet und Kooperationen angeboten, wollten den Ausbau jedoch nicht selbst und ohne Beihilfen tätigen. Bereits Anfang des Jahres 2010 hat der Main-Kinzig-Kreis in einer ersten Betrachtung für alle Stadt- und Ortsteile aller 29 Kommunen die Versorgung mit breitbandigen Internetdienstleistungen dargestellt. Einbezogen wurden ebenfalls die Ausbauvorhaben der aktuell im Kreis tätigen Telekommunikationsanbieter (u.a. Telekom AG, Unitymedia). Der Bedarf an Breitbandinternet mit seiner fortschreitend rasanten Entwicklung, das nachgewiesene Marktversagen der Anbieter sowie der kontinuierliche Druck der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger nach Lösungen rufen zum Handeln auf. Für die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen erwachsen deutliche Nachteile, wenn es keine ausreichenden Bandbreiten gibt: Immobilien- und Mietpreise von Gebäuden sinken, 4 NGA: Next Generation Access Access (Letze Meter zum Endkunden) innerhalb desnext Generation Network (Netzwerk der nächsten Generation).

5 Anlage Seite 5 es entsteht eine Breitbandflucht, gerade bei jüngeren Generationen, Unternehmen siedeln sich nur in Gebieten mit dauerhaft gesicherter Breitbandinfrastruktur an, Grundsteuereinnahmen der Kommunen sinken aufgrund von nicht- oder reduzierten Verkäufen von Immobilien, die Standortbedingungen sowie der Wettbewerb von Kommunen verschlechtern sich. Die Betrachtung aus dem Jahr 2010 und die Aktualisierung der Abfragen auf Gemeindeebene im Jahr 2011 ergaben, dass in 81 von 161 Ortsteilen eine Unterversorgung mit weniger als 1 Mbit/s durch die Telekom vorliegt. Davon sind rund Haushalte betroffen. Insgesamt ist die Versorgung im Landkreis deutlich schlechter als im Bundesdurchschnitt. Ein weiterer Ausbau der Telekom ist beihilfefrei nicht geplant. Die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich Funklösungen sowie deren Qualität und Zukunftsfähigkeit weisen erhebliche Mängel auf. Das Unternehmen Unitymedia hat in 41 Orten Bandbreiten über 50 Mbit/s in den letzten Jahren realisiert, wobei in keinem Ortsteil eine flächendeckende Versorgung gewährleistet ist. Nicht überall wo dieses Unternehmen präsent ist, gibt es internetfähige Netze. Speziell im Osten des Kreises sowie in 7 weiteren Orts- bzw. Stadtteilen im Westen des Kreises sind die Netze nicht internetfähig. 42Prozent der Haushalte im Main-Kinzig-Kreis könnten Bandbreiten bis 128 Mbit/s über Unitymedia beziehen. Mittels VDSL-Technologie 5 kann die Telekom in rund 40 Orten etwa 300 bis 500 Meter um den Hauptverteiler Bandbreiten bis 50 Mbit/s realisieren. Diese Orte überschneiden sich zum größten Teil mit den Netzen der Unitymedia, so dass von einer Unterversorgung, bezogen auf mindestens 25 Mbit/s, von über 50 Prozent im Main-Kinzig-Kreis ausgegangen werden kann. Anschlüsse mit 50 MBit/s sind bis dato lediglich punktuell und meist nur mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand für den Nutzer möglich. Es gibt damit in keinem der 161 Ortsteile eine flächendeckende Breitbandversorgung nach NGA-Vorgaben 6 der EU mit Bandbreiten ab 25 Mbit/s. Die Telekom betreibt eine DSL 7 -Produktion aus den ca. 40 Hauptverteilern. Damit werden keine ausreichenden Versorgungen für alle Ortsteile, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet realisiert. Die Funkanbieter im Main-Kinzig- Kreis bieten keine Bandbreiten nach den NGA-Vorgaben an. Der geplante LTE-Ausbau 8 verspricht zwar Bandbreiten auf dem Niveau der NGA-Vorgaben, da es sich jedoch um ein Shared 9 Medium handelt, werden diese Bandbreiten ebenfalls nicht flächendeckend je Ortsteil zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung hat Ziele für die Breitbandversorgung vorgegeben. So sollte bis Ende 2010 jeder Haushalt mit Breitband versorgt sein, bis 2014 sollen mindestens 75 Prozent aller Haushalte mit 50 Mbit/s versorgt und bis 2020 sollen 50 Prozent aller Haushalte mit mindestens 100 Mbit/s versorgt sein. Schon die Ziele 2010 konnten nicht flächendeckend im Main-Kinzig-Kreis und der Bundesrepublik erreicht werden. Das vorgegebene Ziel 2014 wird durch die derzeitigen Versorger ebenfalls nicht erreicht werden, da die Telekom einen dazu notwendigen Ausbau beihilfefrei nicht erbringen wird. Selbst wenn im 5 V-DSL: Very High Speed Digital Subscriber Line Anbindung an Endkunden erfolgt über Kupferdoppelader 6 NGA-Vorgaben: Bedingungen für Next Generation Access. Bandbreiten von mindestens 25 Mbit/s 7 DSL: Digital Subscriber Line Bezeichnung für einen Internetanschluss auf Basis einer Kupferleitung 8 LTE: Long Term Evolution Neue Mobilfunk-Technologie für kabellose Internetanbindung (4. Generation) 9 Shared Medium: Geteiltes Übertragungsmedium. Bedeutet, dass viele Nutzer auf die gleich Bandbreite zugreifen

6 Anlage Seite 6 Main-Kinzig-Kreis der Kabelnetzbetreiber Unitymedia seine gesamten Netze Rückkanalfähig (notwendig für Internetdienstleistungen) machen würde, könnten lediglich 75 Prozent der Haushalte mit Breitbanddienstleistungen durch den Kabelnetzbetreiber Unitymedia und die Angebote der Telekom AG (VDSL) um die Hauptverteiler erreicht werden. Der Bedarf an breitbandigen Internetdienstleistungen indes steigt ständig weiter. Der technologische Fortschritt geht unaufhaltsam weiter. Bis heute zeigt sich dies sowohl in empirischen Untersuchungen zu Prozessorleistungen oder Zugangsbandbreiten, als auch im Wachstum des Datenverkehrs und der Leistungsfähigkeit von Verbraucher- Geräten. Auf Basis dieser Untersuchungen wurde festgestellt, dass der Bedarf an Bandbreite sich alle 21 Monate verdoppelt bzw. jährlich um rund 50 Prozent steigt. Bereits heutige Anwendungen nutzen die bestehenden Bandbreiten von Internetverbindungen aus. Das sich ändernde Nutzerverhalten und der Einzug von leistungsfähigerer Technologie in den Alltag werden zukünftig deutlich höhere Bandbreiten erfordern. Technisch betrachtet wäre eine FTTB 10 /H 11 -Lösung das anzustrebende Ziel für die Zukunft. Keine andere Technologie bietet eine vergleichbare Leistungsfähigkeit bei gleichzeitiger Investitionssicherheit für die Zukunft. Aufgrund der immensen Investitionen müssten heute viele technische Fragen beantwortet werden, die zukünftige Investitionen beeinflussen würden. Insbesondere sind dies die Fragen nach Verlegetechnik für nachträgliche Hausanschlüsse, Inhouse-Verteilung sowie aktiven Komponenten und Diensteverteilung (technische Abschusseinheit, TV-Übertragung). Aus wirtschaftlicher Sicht stellt sich die Frage nach der Rentabilität. Als reines Telekommunikationsgeschäftsmodell rechnet sich die Investition in eine flächendeckende FTTB/H-Infrastruktur nicht. Daher wird ein FTTC 12 - Ausbau vorgezogen, bei dem die Kabelverzweiger der Deutschen Telekom mit Glasfaser erschlossen werden, um hohe Bandbreiten in die Orte mit Unterversorgung zu führen. Die Verteilung zu den Endkunden erfolgt in den letzten rund 300 Metern auf der bestehenden Telefonleitung der Telekom. Damit können aktuell Bandbreiten bis ca. 50 Mbit/s erzielt werden. Eine Migration 13 auf FTTB/H ist, wenn finanziell tragbar, möglich und garantiert somit Investitionssicherheit. Das vorgeschlagene Netzmodell ist ein FTTC-Modell (Glasfaser bis zum Curb=Bordstein/KVz) unter Vermarktung der Infrastruktur. Dabei werden alle Ortsteile mit Glasfaser erschlossen und die letzte Meile 14 über vorhandene Telefonkabel der Telekom genutzt. Entlang der Straßen stehen Kabelverzweiger (KVz), die die Verteilung der Kupferdoppelader (Telefonleitung) in die Häuser übernehmen. Um Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger weiterhin über die vorhandene Telefonleitung mit Internet zur versorgen, muss die DSL-Produktion in die Nähe des Kabelverzweigers verlegt werden (Dezentralisierung). Dazu muss neben der DSL-Technik (DSLAM 15 ) auch ein breitbandiges Signal mittels Glasfaser dem Kabelverzweiger zugeführt werden. Dies bedingt Tiefbau, welches die Hauptinvestition darstellt. Im gesamten Kreisgebiet gibt es insgesamt Kabelverzweiger, wobei ein DSLAM auch mehrere Kabelverzweiger erschließen kann. Im vorgelegten Wirtschaftsplan wurde eine reine Infrastrukturvermarktung ange- 10 FTTB: Fibre To The Building Bezeichnung für das Verlegen von Glasfaserkabeln bis ins Gebäude 11 FTTH: Fibre To The Home Bezeichnung für das Verlegen von Glasfaserkabeln bis in die Wohnung 12 FTTC: Fibre To The Curb Bezeichnung für das Verlegen von Glasfaserkabeln bis an den Randstein (in der Nähe des Teilnehmers bzw. zum Kabelverzweiger) 13 Migration Umrüstung bzw. Wandlung, z.b. auf eine andere Technologie 14 Letzte Meile die letzten Meter zur Versorgung eines Endkunden z.b. per Funk, Kupferdoppelader etc. 15 DSLAM: Digital Subscriber Line Access Multiplexer. Technik mit der DSL auf Basis einer Kupferverteilung produziert wird (Access Multiplexer)

7 Anlage Seite 7 nommen. Dabei wurden auch die Kosten für die passiven Teile des Outdoor-DSLAM 16 und deren Betrieb berücksichtigt. Der Telekommunikationsanbieter mietet diese Infrastruktur an und bringt seine aktive Technik in den Outdoor-DSLAM ein. Die Wirtschaftlichkeit des Modells ist wesentlich von der Anzahl der Endkunden, die der Telekommunikationsanbieter für die DSLAM-Ports 17 gewinnt und der erzielten Preise dafür abhängig. Die Anzahl der Ports (= Endkunden), welche vermarktet werden, wurde auf Basis der Wettbewerbssituation sowie des jährlichen Anstiegs des Bedarfs an Bandbreite festgelegt. Die Amortisationszeiträume verschieben sich entsprechend bei anderen Ertragsergebnissen. Das Modell kommt der Vermietung der TAL 18 durch die Telekom gleich. Es ist geplant, an mehreren Stellen des Kreises gleichzeitig bzw. parallel auszubauen. Sobald ein Teilgebiet ausgebaut ist, kann direkt mit der Inbetriebnahme und der Vermarktung des Telekommunikationsanbieters begonnen werden. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Anbieter zu erfolgen. Die gesamte Realisierungszeit wird auf ca. 3 Jahre geschätzt. Die operative Umsetzung des Vorhabens erfolgt über die zu gründende Infrastrukturgesellschaft. Der Gesellschafter wird zu 100 Prozent der Main-Kinzig-Kreis sein. Ziel der Gesellschaft ist es, eine reine passive Infrastruktur für den Breitbandausbau zu planen, zu schaffen sowie zu betreiben und die Infrastruktur an einen Telekommunikationsanbieter zu vermieten. Damit wird die Infrastrukturgesellschaft nicht Netzbetreiber nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Geschäftsaufbau ist ein stringentes Kosten- und Budgetmanagement, eine schlanke und schnelle Organisation und eine zielgerichtete und intensive Vermarktung, welche die weitere Projektdurchführung steuert. Für die Realisierung müssen die Kommunen des Main-Kinzig Kreises operativ eingebunden werden. Sie sollen die Planung, Routenführung und Bauüberwachung unterstützen, da sie die Gegebenheiten vor Ort sowie die Verfügbarkeit der anderen Versorger bis hin in die Straßenzüge der Kommunen am besten kennen. Weiterhin ist die operative Einbindung von anderen Infrastrukturinhabern denkbar. Investitionen in die passive Infrastruktur werden gestreckt in den ersten drei Geschäftsjahren getätigt. Die Finanzierung des Vorhabens soll über ein Darlehen der Wirtschafts- und Infrastrukturband des Landes Hessen erfolgen. Neben den Investitionen für den Infrastrukturausbau müssen weitere Betriebsmittel aufgebracht werden, um die Kapitaldienste sowie weitere Betriebskosten bis zum Break-Even (Zeitpunkt,ab dem die Gesellschaft Gewinne erzielt) zu bedienen. Die Betriebsmittel werden in Form von Vorschüssen vom Kreis aufgebracht und mit klaren Rückführungsvereinbarungen durch die zu gründende Breitband Main-Kinzig GmbH versehen. Über die Erlöse, die durch die Vermarktung erzielt werden, amortisiert sich das Netz. Des Weiteren wird ein Antrag auf Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit im Main-Kinzig-Kreis im Bereich der Breitbandversorgung beim Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport gestellt. Die hierzu erforderlichen Erklärun- 16 Outdoor-DSLAM: Bezeichnung für einen außenliegenden DSLAM in einem witterungsunabhängigen Multifunktionsgehäuse ( Schaltkasten ) 17 DSLAM Port: Schnittstelle für die Teilnehmeranschlussleitung auf dem DSLAM 18 TAL: Teilnehmeranschlussleitung Physikalische Telefonleitung des Netzbetreibers zum Endkunden

8 Anlage Seite 8 gen der Kommunen wurden abgegeben und in den Stadt- bzw. Gemeindeparlamenten bereits beschlossen. Der gesamte Wirtschaftsplan wurde von externen Dritten auf seine Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit hin analysiert und geprüft. Basis für die Erlösermittlung ist die Versorgungssituation mit Internet für jeden Ortsteil im Main-Kinzig-Kreis, wobei hier bereits potenzielle Ausbauten wie beispielsweise die Internetfähigkeit der Netze der schon tätigen Anbieter angenommen wurden. Auf dieser Grundlage erfolgte für jeden Ortsteil eine Berechnung des zukünftigen Kundenpotentials sowie des prognostizierten Marktanteils der Breitband Main-Kinzig GmbH. Hieraus ergibt sich eine sehr detaillierte Darstellung des Wettbewerbs und eine Einschätzung des eigenen möglichen Marktanteils. Folgende Annahmen liegen zu Grunde: Grundsätzlich wurde der maximale Bedarf an Internet auf 80 Prozent der Haushalte gesetzt (100 Prozent = Markt). Die Penetration 19 wurde abhängig von der Wettbewerbssituation und der Bandbreitenentwicklung festgelegt. Dort, wo wenig Bandbreite (fehlender Wettbewerb) verfügbar ist, erfolgt ein schneller Anstieg. Dort, wo der Wettbewerb vorhanden und hoch ist, wurde nahezu kein Markt angenommen. Für den Privatkunden wurden 100 Euro pro Jahr (8,33 pro Monat) angenommen. Geschäftskunden zahlen 300 Euro pro Jahr (wobei keine Umsätze projektiert wurden). Einen durch die Bundesnetzagentur regulierten Preis für einen FTTC-Port gibt es nicht. Zum Vergleich: Die Teilnehmeranschlussgebühren (reguliert) der Telekom kosten 7,20 pro Monat ab dem Kabelverzweiger. Dies liegt den Berechnungen als Mindestannahme zugrunde. Umsatzseitig liegt hier der größte Hebel für Veränderungen der Wirtschaftlichkeit. Der Geschäftserfolg hängt maßgeblich von der Erreichung der prognostizierten Kundenanzahl und den angenommen Vermietungspreisen ab. Allerdings können diese vor Beginn der Investitionstätigkeit überprüft werden, so dass nur bei Erreichen einer Mindestkundenzahl und einem Abnehmer für die Infrastruktur die Errichtung des Teilnetzes begonnen werden kann. Die erforderlichen Vorklärungen mit den zuständigen Landesministerien, den Finanzbehörden, der Genehmigungsbehörde sowie den Juristen und Steuerberatern sind erfolgt. Das Vorhaben des Main-Kinzig-Kreises wird begrüßt und eng begleitet. Das Genehmigungsverfahren für die Gründung der Breitband Main-Kinzig GmbH durch das Regierungspräsidium Darmstadt in enger Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) und dem Hessischen Ministerium für Finanzen (HMF) sowie die Beantragung des vorgenannten Darlehens von Seiten der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen werden nach Zustimmung der Gremien und Gründung eingeleitet. Die Gründung der Breitband Main-Kinzig GmbH und die damit einhergehenden weiteren organisationalen und prozessualen Entscheidungen bedingen vielfältige formale Grundsatzentscheidungen gemäß dieser Beschlussvorlage. 19 Penetration: Marktdurchdringung. Je höher die Penetration, desto höher ist Markanteil oder die Anzahl der Kunden

9 Anlage Seite 9 Weitere Details sind aus den Anlagen ersichtlich, die der Anlagenübersicht entnommen werden können.

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