Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand )

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand 01.04.2015)"

Transkript

1 Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand ) Name der Serie: Audi Sport TT Cup DMSB-Genehmigungs-Nummer: 448/15 Status der Veranstaltungen International (eingetragen im FIA Kalender) National A (inkl. NEAFP) National A International reserviert Der Status der Veranstaltung wird in der jeweiligen Veranstaltungs-Ausschreibung angegeben. Vorwort: Der Audi Sport TT Cup ist ein Markenpokal, der unter der Bewerbung der quattro GmbH als internationale reservierte Rennserie in 2015 im Rahmen der DTM veranstaltet wird. Der Audi Sport TT Cup 2015 richtet sich an junge erfahrene Motorsportler, denen der Einstieg in den Tourenwagen-Sport ermöglicht werden soll. Alle Fahrzeuge werden unter einer Blocknennung des Bewerbers quattro GmbH zu den einzelnen Veranstaltungen gemeldet. Die Fahrzeuge werden zentral von der quattro GmbH bzw. von einem von der quattro GmbH beauftragten Generalunternehmen eingesetzt. Bei der Durchführung des Markenpokals legt die quattro GmbH großen Wert auf Chancengleichheit, Kosteneffektivität und Sicherheit aller beteiligten Personen. Die männliche Bezeichnung und die weibliche Bezeichnung sind in vorliegender Rahmen- Ausschreibung gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde nachfolgend die männliche Form gewählt; die jeweiligen Formulierungen sind entsprechend auf die weibliche Bezeichnung anzuwenden. Ausschreiber / Organisation: quattro GmbH NSU Straße 24-32, Neckarsulm Ansprechpartner: Herr Rolf Michl Projektleitung Audi Sport TT Cup, Abteilung I/EQ Tel.-Nr.: +49 (0) Mobil-Nr.: +49 (0) Homepage: rolf.michl@audi.de

2 Inhaltsverzeichnis: Teil 1 Sportliches Reglement 1. Einleitung 2. Organisation 2.1 Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie 2.2 Name des zuständigen ASN 2.3 ASN Visum/Genehmigungsnummer 2.4 Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten (permanentes Büro) 2.5 Zusammensetzung des Organisationskomitees 2.6 Permanente Sportkommissare 2.7 Delegierte des ASN 2.8 Delegierte der Serie 2.9 Liste der Offiziellen 3. Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie 3.1 Offizielle Sprache 3.2 Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung 3.3 Allgemeine Definitionen 4. Nennungen 4.1 Einschreibungen/Nennungen, Nennungsschluss und Teilnahmeverpflichtung 4.2 Nenngeld für die Saison für permanente Teilnehmer für die Saison Startnummern, Teilnehmername und Landesflagge 5. Lizenzen 5.1 Erforderliche Lizenzstufen 5.2 Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets 6. Versicherung, Haftungsausschluss und Verzichtserklärung 6.1 Versicherung des Veranstalters/Promoters 6.2 Erklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer zum Ausschluss der Haftung 6.3 Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers 7. Veranstaltungen 7.1 Serien-Terminkalender 7.2 Zulässige Fahrzeuge und maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge Betreuung, Reparatur, Einstellarbeiten und Schäden an den Fahrzeugen 7.3 Durchführung der Wettbewerbe, Ersatzfahrzeug/Fahrzeugtausch, Servicezelt, Audi Sport TT Cup Area, Safety-Car Durchführung der Wettbewerbe a) Training b) Qualifikation c) Startarten d) Wertungsläufe Ersatzfahrzeug/Fahrzeugtausch Servicezelt. Audi Sport TT Cup Area Safety-Car 8. Wertung 8.1 Punktetabelle 8.2 Punktegleichheit 2

3 9. Private Trainings und Tests 9.1 Allgemeine Bestimmungen 9.2 Zeitrahmen 10. Dokumentenabnahme 10.1 Zeitplan Dokumentenabnahme 10.2 Fahrerbesprechung/Briefing 11. Technische Abnahme/Technische Kontrollen 11.1 Reparatur, Verplombung und Kennzeichnung von Fahrzeugteilen 11.2 Technische Abnahme vor Qualifikationstraining, dem Start und Schlussabnahme: Ort und Zeitplan Parc Fermé 12. Kraftstoff 12.1 Kraftstofftyp und gegebenenfalls Einheits-Kraftstoff 12.2 Kraftstoffkontrollen 13. Nachtanken 13.1 Tankanlagen und Kontrolle 14. Trainingssitzungen 15. Freies Training 16. Qualifikationstraining/Zeittraining 17. Rennen 17.1 Verwendung von Regenreifen 17.2 Max. Personenanzahl, die an einem Fahrzeug arbeiten und Sicherheitsausstattung 17.3 Boxenstopp-Sicherheit und Verantwortlichkeit des Bewerbers beim Start aus dem Boxenbereich Tätigkeiten in der Boxengasse während Trainings und Wertungsläufen 18. Titel, Preisgeld und Pokale 18.1 Titel Gesamtsieger 18.2 Preisgeld und Pokale 19. Werbung 19.1 Werbung an Fahrerausrüstung 19.2 Werbung und Startnummern am Fahrzeug (siehe Techn. Reglement Art. 1.10) 20. Protest und Berufung 21. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung 22. Anerkennung des Reglements 23. Gerichtsstand 24. TV-Rechte/Werbe- und Fernsehrechte 25. Besondere Bestimmungen 3

4 Teil 2 Technisches Reglement 1. Technische Bestimmungen der Serie 1.1 Übersicht der ausgeschriebenen Gruppen/ Klassen 1.2 Grundlagen der Technischen Bestimmungen 1.3 Allgemeines/Präambel 1.4 Fahrerausrüstung 1.5 Generelle Bestimmungen, Erlaubte Änderungen und Einbauten 1.6 Fahrzeug-Mindestgewichte und Ballast 1.7 Hubraumfaktor für aufgeladene Motoren 1.8 Abgasvorschriften 1.9 Geräuschbestimmungen 1.10 Werbe-Vorschriften und Startnummern am Fahrzeug 1.11 Sicherheitsausrüstung 1.12 Kraftstoff und ggf. Einheits-Kraftstoff 1.13 Definitionen Technik 2. Besondere Technische Bestimmungen 2.1 Allgemeines 2.2 Motor Abgasanlage 2.3 Kraftübertragung 2.4 Bremsen 2.5 Lenkung 2.6 Radaufhängung 2.7 Räder (Radschüssel + Felge) und Reifen 2.8 Karosserie und Abmessungen a) Karosserie außen (inkl. Scheiben) b) Fahrgastraum/Cockpit c) Zusätzliches Zubehör 2.9 Aerodynamische Hilfsmittel 2.10 Elektrische Ausrüstung 2.11 Kraftstoffkreislauf 2.12 Schmierungssystem 2.13 Datenübertragung 2.14 Sonstiges Teil 3 Anlagen/Zeichnungen Diese Ausschreibung besteht aus 33 Seiten inkl. 3 Anlagen. 4

5 Teil 1 Sportliches Reglement 1. Einleitung Der Audi Sport TT Cup 2015 wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes (ISG) und seiner Anhänge (das Gesetz), den Allgemeinen Bestimmungen der FIA für Rundstreckenrennen und den nationalen Wettbewerbsbestimmungen des DMSB durchgeführt. Er findet in Übereinstimmung mit den Wettbewerbsbestimmungen und den Technischen Bestimmungen der Serie statt, wobei die Technischen Bestimmungen mit den Sicherheitsbestimmungen des Anhang J der FIA (Artikel 253 bzw. 277) übereinstimmen. Die Wettbewerbe werden nach dem Veranstaltungs- und Rundstreckenreglement des DMSB durchgeführt, soweit nachfolgend oder in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstalter nichts anderes bestimmt ist. Alle Fahrzeuge für den Audi Sport TT Cup 2015 werden von der quattro GmbH (im Weiteren quattro ) gestellt und von ihr oder dem von ihr beauftragten Generalunternehmer transportiert, vorbereitet und während der Veranstaltungen betreut. quattro wird sich bemühen, alle eingesetzten Fahrzeuge durch die gesamte Saison auf gleichem technischem Niveau zu halten, um so das fahrerische Potenzial der einzelnen Teilnehmer unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen Einzelner deutlich zu machen. Für die Ausrichtung des Audi Sport TT Cups 2015 hat quattro die unter Ziffer 2 beschriebene Organisation eingerichtet. Als Ansprechpartner gegenüber der quattro GmbH für alle mit dem Audi Sport TT Cup in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten fungiert ausschließlich der jeweilige Teilnehmer, in keinem Fall dessen Eltern oder Betreuer. Die sportrechtlichen und zivilrechtlichen Kompetenzen der Erziehungsberechtigten werden dadurch nicht beeinflusst. 2. Organisation 2.1 Einzelheiten zu den Titeln und Prädikaten der Serie Die quattro GmbH, nachfolgend quattro bzw. Serienausschreiber genannt, schreibt für das Jahr 2015 den Audi Sport TT Cup als internationale reservierte Rennserie aus. D.h. die für den Audi Sport TT Cup zugelassenen Teilnehmer werden von quattro ausdrücklich bestimmt und eingeladen. 2.2 Name des zuständigen ASN DMSB Deutscher Motor Sport Bund e.v. 2.3 ASN Visum/Genehmigungs-Nummer Die ausgeschriebene Serie mit dem vorliegenden sportlichen und technischen Reglement ist vom Deutschen Motor Sport Bund mit Datum am unter Reg.-Nr.: 448/15 genehmigt. 5

6 2.4 Name des Veranstalters/Promoters, Adresse und Kontaktdaten (permanentes Büro) quattro GmbH Leitung Audi Sport TT Cup Herrn Rolf Michl Ettinger Straße 53a Ingolstadt Deutschland Telefon: +49 (0) Mobil: +49 (0) Zusammensetzung des Organisationskomitees Das Audi Sport TT Cup Organisationskomitee besteht aus dem Leiter Audi Sport TT Cup Audi Sport TT Cup Beirat Gremium bestehend aus 4 Personen Geschäftsführung der quattro GmbH 2.6 Permanente Sportkommissare Permanenter Sportkommissar des Audi Sport TT Cups Es wird ein permanenter Sportkommissar eingesetzt. Permanenter Technischer Kommissar Audi Sport TT Cup ein technischer Kommissar, der für die Fragen der Technik, insbesondere der Sicherheit des Audi Sport TT Cup verantwortlich ist. Die Namen der Sportkommissare ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung. 2.7 Delegierte des ASN N/A 2.8 Delegierte der Serie N/A 2.9 Liste der Offiziellen Gemäß jeweiliger Veranstaltungsausschreibung 6

7 3. Bestimmungen und Rechtsgrundlagen der Serie Diese Serie unterliegt den folgenden Bestimmungen: Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit Anhängen DMSB-Veranstaltungsreglement DMSB Rundstreckenreglement Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO), Rechts- und Verfahrensregeln der FIA Beschlüsse und Bestimmungen des DMSB Umweltrichtlinien des DMSB Anti-Doping Regelwerk der nationalen und internationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code) sowie den Anti-Dopingbestimmungen der FIA Sportliches und Technisches Reglement dieser Serie mit den vom DMSB genehmigten Änderungen und Ergänzungen (Bulletins) Ausschreibungen der Veranstaltungen mit eventuellen Änderungen und Ergänzungen 3.1 Offizielle Sprache Deutsch Nur der deutsche, vom DMSB genehmigte Reglementtext ist verbindlich. 3.2 Verantwortlichkeit, Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung (1) Die Teilnehmer nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Motorsports und auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. (2) Die Ausschreibung darf grundsätzlich nur durch die genehmigende Stelle geändert werden. Ab Beginn der Veranstaltung können Änderungen in Form von Bulletins nur durch die Sportkommissare der Veranstaltung vorgenommen werden. Änderungen sind grundsätzlich nur möglich, wenn sie aus Gründen der Sicherheit und / oder höherer Gewalt, oder aufgrund behördlicher Anordnung notwendig sind bzw. wenn die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben über Streckenlänge, Renndauer, Rundenzahl und Sportwarte sich ändern oder offensichtliche Fehler in der Ausschreibung zu korrigieren sind. (3) Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung oder einzelne Wettbewerbe aus vorgenannten Gründen abzusagen oder zu verlegen, falls dies durch außerordentliche Umstände notwendig ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen. 3.3 Allgemeine Definitionen Serienausschreiber, Bewerber und Ausrichter: quattro GmbH (im Weiteren quattro) ist gegenüber den Motorsportbehörden der Bewerber und Ausrichter des Audi Sport TT Cups sowie Serienausschreiber gegenüber den Teilnehmern. Audi Sport TT Cup Beirat: Gremium für alle im Zusammenhang mit vorliegenden Einschreibe- und Durchführungsbedingungen zu treffenden Entscheidungen, soweit im Einzelfall nicht die nationalen oder internationalen Sportbehörden zuständig sind. 7

8 Gesamtverantwortlicher Audi Sport TT Cup: Gesamtansprechpartner für sämtliche organisatorischen, sportlichen und sportrechtlichen Belange Technischer Verantwortlicher Audi Sport TT Cup: Ansprechpartner in allen Belangen zur Entwicklung, Aufbau und technischem Einsatz der TT Cup Fahrzeuge Verantwortlicher Vermarktung: Ansprechpartner in sämtlichen Belangen der Vermarktung und zu Partnerschaften des Audi Sport TT Cups Audi Sport TT Cup Instruktoren: erfahrene aktuelle und ehemalige Rennfahrer, die für die Aus- und Weiterbildung sowie Betreuung der Teilnehmer in fahrtechnischen, sportlichen und rennorganisatorischen Belangen über die gesamte Saison und während der einzelnen Veranstaltungen des Audi Sport Cups zuständig sind Audi Sport TT Cup Berater: i.d.r. ein ehemaliger Rennfahrer der eine hohe Erfahrung in Markenpokal Veranstaltungen hat Generalunternehmen: von quattro beauftragtes Unternehmen, das Aufgaben im Rahmen der technischen, sportlichen und kaufmännischen Durchführung des Audi Sport TT Cups in Abstimmung und im Auftrag von quattro wahrnimmt TT cup Einzig zugelassenes Fahrzeug zur Teilnahme am Audi Sport TT Cup Technischer Serienkommissar / technical scrutineer Audi Sport TT Cup Ist als permanenter technischer Kommissar für die Serie Audi Sport TT Cup insbesondere für die sportrechtliche Überprüfung der TT Cup sowie für die technische Abnahme der TT Cup zuständig. Permanenter Serien Sportkommissar / permanent steward Audi Sport TT Cup Für den Audi Sport TT Cup permanent zuständiger Sportkommissar, der das Gremium der Sportkommissare des jeweiligen Veranstaltungswochenendes für Freies Training, Qualifikationstraining und die beiden Wertungsläufe des Audi Sport TT Cups ergänzt. Teilnehmer Teilnehmer sind sog. permanente Teilnehmer und sog. Gaststarter. Permanente Teilnehmer haben sich für die gesamte Saison als Teilnehmer bei quattro beworben, erfüllen die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer , haben einen entsprechende Teilnahmevereinbarung mit quattro abgeschlossen und sind von quattro für die Saison ausdrücklich als permanente Teilnehmer bestätigt worden. Nur permanente Teilnehmer nehmen an der Gesamtwertung des Audi Sport TT Cups 2015 teil und können den Titel Audi Sport TT Cup Champion 2015 erringen. Gaststarter sind Teilnehmer, welche ausschließlich von quattro persönlich zur Teilnahme an einer bestimmten Rennveranstaltung eingeladen werden. Gaststarter haben die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer zu erfüllen. Team Guide Der Team Guide wird dem Teilnehmer bei Veranstaltungsbeginn übergeben. Der Teilnehmer bestätigt den Erhalt des Team Guides durch Unterschrift auf einer bereitgestellten Unterschriftenliste. Der Team Guide erhält u.a. die folgenden Informationen: Rennprogramm der DTM und der Rahmenserien für das Wochenende Veranstaltungsprogramm inkl. Zeitplan des Audi Sport TT Cup, insbesondere Beginn und Ende der Audi Sport TT Cup Veranstaltung je Rennstrecke Wichtige Rufnummern von allen Verantwortlichen des Audi Sport TT Cup Informationen zur Rennstrecke Notfallrufnummern Öffnungszeiten des Servicezeltes, der Audi TT Area und der Audi Lounge Übersicht über die Teilnehmer Resultate (aus dem vorherigen Rennen) System der Punktevergabe und Fahrertabelle 8

9 Rufnummern der Fahrer Vorschriften zum Dresscode Informationen zu der Push to Pass Funktion Übersicht über die TV Übertragungszeiten 4. Nennungen 4.1 Teilnahmevoraussetzungen, Einschreibungen, Nennungen, Nennungsschluss und Teilnahmeverpflichtung Teilnahmevoraussetzungen Für permanente Teilnehmer quattro schreibt den Audi Sport TT Cup für permanente Teilnehmer aus, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Mindestalter von 16 Jahren Besitz (während aller zum Cup zählenden Veranstaltungen) mindestens einer gültigen internationalen Fahrer-Lizenz Stufe D des DMSB oder eine vergleichbare Lizenz eines anderen Autorité Sportive Nationale (ASN). Lizenznehmer anderer ASN benötigen zusätzlich eine Auslandsstartberechtigung ihres ASN. Absendung des vollständig ausgefüllten Antrages auf Teilnahme an der Audi Sport TT Cup Saison 2015, erhältlich bei der quattro GmbH, Herrn Rolf Michl, I/EQ, Ettingerstraße 53a, Ingolstadt. Erfolgreiche Teilnahme (belegt durch schriftliche Bestätigung von quattro) am Auswahlverfahren zum Audi Sport TT Cup. Abschluss der Teilnahmevereinbarung zwischen dem Teilnehmer, soweit dieser noch nicht volljährig ist, mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreter, und quattro. Sofern bei Erfüllung obiger Voraussetzungen mehr Anträge auf Einschreibung von Bewerbern auf permanente Teilnahme bei quattro eingehen, als Plätze im Audi Sport TT Cup 2015 zur Verfügung stehen, behält sich quattro die Auswahl der Fahrer vor. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Startplätze für permanente Teilnehmer legt quattro für jede Saison neu fest Für Gaststarter quattro behält sich vor, eine bestimmte Anzahl von Startplätzen je Wertungslauf mit sog. Gaststartern zu besetzen, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen müssen: Mindestalter von 16 Jahren. Besitz (während aller zum Cup zählenden Veranstaltungen) mindestens einer gültigen internationalen Fahrer-Lizenz Stufe D des DMSB oder eine vergleichbare Lizenz eines anderen Autorité Sportive Nationale (ASN). Lizenznehmer anderer ASN benötigen zusätzlich eine Auslandsstartberechtigung ihres ASN. sowie die erfolgreiche Teilnahme im Vorfeld des Einsatzes an einer von quattro über die Audi Driving Experience durchgeführten speziellen Qualifizierung bzw. eines speziellen Lizenztrainings Einschreibung Für permanente Teilnehmer erfordert eine gültige Einschreibung neben der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer das rechtzeitige Vorliegen der vollständigen Einschreibeunterlagen und den rechtzeitigen Eingang der Einschreibegebühr/dem Nenngeld gemäß 4.2 sowie der Teilnahmevereinbarung bei quattro. Gaststarter werden ausschließlich von quattro persönlich eingeladen und erhalten im Zuge dieser Einladung das Nennformular zur Nennung als Gaststarter für eine bestimmte Rennveranstaltung. 9

10 Da es sich um eine internationale reservierte Rennserie handelt, erhalten die angenommenen Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung, wenn sie von quattro zur Teilnahme am Audi Sport TT Cup ausdrücklich zugelassen werden. Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor Anträge auf Einschreibung mit Angabe von Gründen, insbesondere bei mehr Bewerbern als freie Plätze für die Saison 2015 vorhanden sind und bei erfolgloser Teilnahme am Auswahlverfahren abzulehnen Nennung, Nennungsschluss Mit dem Antrag auf Einschreibung beauftragen und bevollmächtigen die Teilnehmer quattro, in ihrem Namen Nennungen zu den Veranstaltungen, bei denen Wertungsläufe zum Audi Sport TT Cup 2015 durchgeführt werden, im Rahmen der sog. Blocknennung abzugeben. Aus den jeweiligen Blocknennungen ergeben sich die vorläufigen Starterlisten für den jeweiligen Wertungslauf. Nach Dokumenten- und Technischer Abnahme werden die endgültigen Starterlisten am offiziellen Aushang veröffentlicht. quattro gibt die Blocknennungen bis zum Nennungsschluss je Veranstaltung ab Teilnahmeverpflichtung Mit Absendung des vom Teilnehmer vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten, vom Teilnehmer oder, im Falle eines minderjährigen Teilnehmers, mit Zustimmung von seinen gesetzlichen Vertreter unterzeichneten Antrag auf Einschreibung an den Serienausschreiber quattro verpflichtet sich der Teilnehmer, an den Auswahl- und Saisoneinführungslehrgängen, sowie, bei entsprechender Bestätigung der Teilnahme durch quattro, an allen zum Audi Sport TT Cup 2015 zählenden Veranstaltungen und Wertungsläufen der Saison 2015 teilzunehmen. Der Serienausschreiber behält sich das Recht vor, auch später eingehende Anträge anzunehmen. Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag ist an folgende Adresse zu senden: Adresse des Serienausschreibers abweichende Adresse: 4.2 Nenngeld / Einschreibegebühr für permanente Teilnehmer für die Saison 2015 Die Einschreibegebühr/Nenngeld sowie eine eventuelle Kaution sind gemäß dem Antrag auf Einschreibung fällig. Folgende Einschreibgebühren/Nenngeld sind vom Teilnehmer zu entrichten: Einschreibegebühr inkl. Nenngeld pro Teilnehmer Saison 2015: Kaution für Haftung für Schäden am TT cup: ,- zzgl. USt ,- ohne USt. 4.3 Startnummern, Teilnehmername und Landesflagge Die Teilnehmer erhalten vom Serien-Ausschreiber permanente Startnummern für die komplette Saison. 10

11 Die Position und Gestaltung der Startnummern sowie die Größe der Streifen auf Windschutzund Heckscheibe richten sich nach den FIA/DMSB-Vorschriften 2015 für Startnummern und Werbung am Fahrzeug (nachzulesen im DMSB Handbuch Auto Blauer Teil). Die vordere Startnummer wird auf der Windschutzscheibe an der vorgegebenen Position angebracht. Die Farbe des Startnummernträgers richtet sich nach dem möglichen Startnummernsponsor, soweit die Erkennbarkeit der Startnummer davon nicht beeinträchtigt ist. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Startnummer. Die Startnummern werden vor der ersten Saisonveranstaltung unter den permanenten Teilnehmern verlost. Die Startnummer des Gaststarters wird von quattro vergeben. Teilnehmername und Landesflagge auf dem Fahrzeug Der Name des Teilnehmers wird auf dem Dachholm des Wettbewerbsfahrzeuges abhängig von der Fahrzeugfarbe in weißen oder schwarzen Buchstaben angebracht. Die entsprechende Landesflagge jedes Teilnehmers wird auf einem vordefinierten Bereich auf dem Fahrzeug abgebildet. Für die Beklebung sorgt das beauftragte Generalunternehmen. 5. Lizenzen 5.1 Erforderliche Lizenzstufen a) Fahrer Fahrer mit einer für das Jahr 2015 gültigen Internationalen Fahrerlizenz des DMSB oder eines anderen der FIA angeschlossenen ASN der Stufen A, B, C, D, C/D-historisch, die von quattro für den Audi Sport TT Cup ausdrücklich bestätigt worden sind und die Einschreibegebühren fristgerecht entrichtet haben, sind teilnahmeberechtigt. b) Bewerber Alle Fahrer des Audi Sport TT Cup starten unter folgender Bewerbung: quattro GmbH, Bewerber-Lizenz-Nr. BIF Andere Bewerber sind im Audi Sport TT Cup nicht zulässig c) Gastfahrer quattro kann Gastfahrer mit einer gültigen Internationalen Fahrerlizenz der Stufe D oder höher Nationalen Lizenz der Stufe A Nationalen Junior-Lizenz zu den Wertungsläufen zulassen. Wenn diese von quattro ausdrücklich bestimmt werden (internationale reservierte Rennserie) und die Bedingungen der Ausschreibung für die Teilnahme von Gaststartern zu der jeweiligen Veranstaltung erfüllen, können sie außerhalb der Punkte- und Preisgeldwertung teilnehmen. Die eingeschriebenen (permanenten) Teilnehmer haben vorrangige Startberechtigung. d) Altersregelung gemäß den gültigen DMSB-Lizenzbestimmungen 5.2 Bedingungen für Bewerber außerhalb ihres nationalen Gebiets Ausländische Teilnehmer / Fahrer benötigen die Zustimmung der eigenen ASN nach Art des ISG. 11

12 6. Versicherung; Haftungsausschluss und Verzichtserklärung 6.1 Versicherung des Veranstalters/Promotors gemäß DMSB-Veranstaltungsreglement Art Erklärungen von Bewerber, Fahrer / Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung Die Teilnehmer nehmen in Kenntnis der besonderen Risiken des Motorsports und auf eigene Gefahr an den Testtagen und Rennveranstaltungen (ungezeitetes und gezeitetes freies Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Wertungsläufe) teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Im Falle von Minderjährigen haben die gesetzlichen Vertreter der Einschreibung ausdrücklich zugestimmt und übernehmen die Haftung für den minderjährigen Teilnehmer. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!), Begleitpersonen und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIA, der CIK dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, und hauptamtliche Mitarbeiter, - dem ADAC e.v., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, - dem Bewerber und Serienorganisator quattro GmbH, der AUDI AG, der Abt Sportsline GmbH sowie allen an der Durchführung des Audi Sport TT Cups tätigen Beteiligungsgesellschaften der genannten Unternehmen, deren jeweiligen Nachfolgegesellschaften und deren Organe (Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, etc.) sowie den von diesen mit Aufgaben im Rahmen der Durchführung beauftragten Dritten, - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträger soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. 12

13 Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden, die Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der Teilnehmer alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Rennleiter, leitenden Rennarzt, Sportkommissar, Medizinischen Einsatzleiter, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherungsschadensbüro. Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Datenschutzbestimmungen des DMSB, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, erklärt sich der Teilnehmer einverstanden. Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, vom DMSB Datenschutzbeauftragten Auskunft über diese Daten von zu erhalten und/oder sein Widerspruchsrecht auszuüben. Die Datenschutzbestimmungen sind jederzeit einzusehen unter und/oder liegen beim Veranstalter vor Ort aus. 6.3 Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers Der Fahrzeugeigentümer ist mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes freies Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Wertungsläufe,) einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der Deutschen Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, - dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. 13

14 7. Veranstaltungen 7.1 Serien-Terminkalender (ggf. vorläufige Termine) Der Audi Sport Cup umfasst sechs (6) Rennveranstaltungen mit jeweils zwei (2) Wertungsläufen. Die einzelnen geplanten Veranstaltungen sind: Datum Land Veranstaltung Rundenanzahl Hockenheimring I Norisring, Nürnberg Red Bull Ring, Spielberg, Österreich* 15 etropolis Motorsport Arena Oschersleben Nürburgring Hockenheimring II* 13 *vorläufiger Terminkalender, Änderungen vorbehalten 7.2 Zulässige Fahrzeuge, maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge, Betreuung, Reparatur, Einstellarbeiten und Schäden an den Fahrzeugen Zulässige Fahrzeuge Im Audi Sport TT Cup kommen ausschließlich Fahrzeuge vom Typ TT cup zum Einsatz, die den technischen Vorgaben aus Teil 2 vorliegender Rahmen-Ausschreibung entsprechen und in verschiedenen Grundfarben zur Verfügung stehen. Die Zuordnung der Fahrzeuge erfolgt zu Beginn der Saison durch Losentscheid durch quattro. Der eingeschriebene Teilnehmer hat über die gesamte Rennsaison keinen Anspruch auf ein Fahrzeug in der zugeordneten Farbe. quattro behält sich das Recht vor, vor der jeweiligen technischen Abnahme gemäß Ziffer 11 die Fahrzeuge der Teilnehmer untereinander zu tauschen. Ob und welche Fahrzeuge getauscht werden, entscheidet der Audi Sport TT Cup Beirat. Gegen eine derartige Entscheidung des Audi Sport TT Cup Beirates ist kein Rechtsmittel bei der jeweiligen Sporthoheit zulässig maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge Die maximale Anzahl der zulässigen Fahrzeuge ist in der jeweiligen Streckenlizenz definiert und wird in den einzelnen Veranstaltungsausschreibungen geregelt Betreuung, Reparatur, Einstellarbeiten und Schäden an den Fahrzeugen Betreuung der Fahrzeuge Die Fahrzeuge werden alle vollumfänglich und ausschließlich durch quattro, das von quattro beauftragte Generalunternehmen sowie ausdrücklich von quattro berechtigte Personen, die auch als solche zu erkennen sind, betreut. Jegliche Wartungs-, Reparatur- und Einstellarbeiten dürfen ausschließlich von Mitarbeitern der quattro, des beauftragten Generalunternehmens sowie der ausdrücklich von quattro berechtigten Unternehmen durchgeführt werden. Jeder Verstoß gegen diese Regelung wird den Sportkommissaren zur Bestrafung gemeldet Einsatzfähigkeit des dem Teilnehmer überlassenen Fahrzeuges Der dem Teilnehmer überlassene TT cup wird von quattro zu den jeweiligen Rennveranstaltungen in einem einsatzfähigem Zustand zur Verfügung gestellt, so dass sich der TT cup sowohl in technisch wie optisch einwandfreiem Zustand befindet bzw. dieser für die folgende Veranstaltung wiederhergestellt wird. 14

15 Einstellmöglichkeiten Auf Verlangen des Teilnehmers werden von den Mechanikern des beauftragten Generalunternehmens ausschließlich folgende individuelle Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen: Sitzposition und Pedaleinstellungen Lenkradposition Sicherheitsgurtposition Einstellung des vorderen und hinteren Stabilisators Einstellung des TCS (Traction Control System) Einstellung des Differenzial-Mappings in drei definierten Modi Alle anderen Parameter werden ausschließlich vom beauftragten Generalunternehmen an allen Fahrzeugen einheitlich eingestellt und nicht individuell angepasst Tätigkeiten des Helfers des Teilnehmers Der Teilnehmer ist berechtigt einen (1) Helfer für die Audi Sport TT Cup Saison zu benennen. Dieser Helfer ist berechtigt, den Teilnehmer organisatorisch zu unterstützen. Er ist nicht berechtigt, außer in den nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten, technische oder sonstige Maßnahmen am Fahrzeug zu tätigen: Reifendruck Messen der Reifentemperatur Boxentafel an der Strecke Angurten / Helm reichen Scheiben putzen Trinkflasche reichen Unterstützung des Teilnehmers nach dem freien Training bzw. nach Aufhebung vom Parc Fermé nach Qualifikationstraining und Wertungslauf den TT cup zu reinigen. Der Luftdruck der Reifen kann vom Teilnehmer bzw. seinem Helfer individuell eingestellt werden. Die vorgegebenen Reifendruckgrenzwerte der quattro bzw. des beauftragten Generalunternehmens und/oder des Reifenlieferanten müssen eingehalten werden. Die Messgeräte zum Messen des Reifendrucks und der Reifentemperatur sind von dem Teilnehmer bzw. dem Helfer selbst und auf eigene Kosten anzuschaffen. Der Transport zur und die Verwendung bei der jeweiligen Veranstaltung erfolgen eigenverantwortlich durch jeweiligen Teilnehmer bzw. Helfer. Das Messgerät zum Messen des Reifendrucks darf nicht zur Erhöhung des Reifendrucks geeignet sein. Die Erhöhung des Reifendrucks darf nur mit den bei der Veranstaltung bereitstehenden und geeichten Geräten von quattro bzw. des Generalunternehmers erfolgen Reparaturen Die quattro, das beauftragte Generalunternehmen und von quattro oder dem Generalunternehmen ausdrücklich berechtigte Unternehmen sind berechtigt, im Auftrag der quattro Reparaturen an dem für den Einsatz überlassenen TT cup durchzuführen. Reparaturen umfassen die technische Durchsicht der Fahrzeuge TT cup, die Beseitigung von verschleißbedingten Beschädigungen ebenso wie die Beseitigung von im Zuge des Einsatzes des TT cup bei Veranstaltungen im Rahmen der Audi Sport TT Cup Saison am TT cup des Teilnehmers entstandenen Beschädigungen Revisionen und Verschleiß Alle Entscheidungen über die Notwendigkeit von Revisionen oder verschleißbedingten Reparaturen werden ausschließlich von den technischen Verantwortlichen der quattro bzw. dem Generalunternehmen getroffen. 15

16 Reparaturen von Beschädigungen Die Entscheidung über die Reparatur bzw. Instandsetzung von Beschädigungen am Fahrzeug des Teilnehmers, die während dem Einsatz des Fahrzeuges entstanden sind, wird durch den technischen Verantwortlichen von quattro, dem technischen Verantwortlichen des Generalunternehmens sowie in Fällen von Sicherheitsbauteilen durch den permanenten Technischen Kommissar getroffen. Der Entscheidung geht eine technische Besichtigung des Schadens durch die vorstehenden Personen und dem Teilnehmer voraus. Nach jedem Training, Qualifikationstraining sowie nach jedem Wertungslauf wird ein Protokoll über die optisch erkennbaren Beschädigungen angefertigt. Das Protokoll ist von dem Teilnehmer und den technischen Vertretern des beauftragten Generalunternehmens und der quattro zu unterschreiben. Über die optisch erkennbaren und aufgenommenen Schäden hinaus können bei der technischen Durchsicht bzw. Reparatur des TT Cup weitere Schäden festgestellt werden. In solchen Fällen wird der Teilnehmer über die zusätzlichen Schäden informiert. Im Rahmen der Besichtigung und Anfertigung des Protokolls erhält der Teilnehmer entsprechendes Gehör betreffend den Schadenshergang. Der Teilnehmer hat kein Recht auf Einspruch gegen die Entscheidung über eine erforderliche Reparatur bzw. Instandsetzung im vorstehend beschriebenen Sinne. 7.3 Durchführung der Wettbewerbe, Ersatzfahrzeug/Fahrzeugtausch, Servicezelt, Audi Sport TT Cup Area, Safety-Car Durchführung der Wettbewerbe Die Wettbewerbe werden nach den Bestimmungen des Internationalen Sportgesetzes der FIA und dessen Anhänge, des DMSB-Veranstaltungs- und -Rundstreckenreglements durchgeführt, soweit nachfolgend oder in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung nichts anderes geregelt ist. Insbesondere gelten folgende Bestimmungen: Die Höchstgeschwindigkeit in der Boxengasse beträgt zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung max. 60 km/h. Die Einhaltung dieser Geschwindigkeit kann mithilfe eines Pitspeedlimiters über das Lenkrad unterstützend reguliert werden, verantwortlich für die richtige Geschwindigkeit bleibt zu jeder Zeit der Teilnehmer. Überschreitungen während des Trainings bzw. Warm-ups werden mit einer Geldbuße von 25,- je km/h Überschreitung bestraft (zahlbar an den DMSB), Überschreitungen während des Rennens werden mindestens mit einer Drive through - bzw. Stop and go -Strafe geahndet. a) Training Pro Veranstaltung sind ein (Anzahl: 1) freies Trainings von 50 Minuten und ein (Anzahl: 1) Qualifikationstraining von 30 Minuten vorgesehen. Jeder Fahrer hat mindestens zwei (Anzahl: 2) gezeitete Trainingsrunden zu absolvieren, um sich für die beiden Wertungsläufe zu qualifizieren. Erfüllt er diese Voraussetzung nicht, kann ihm die Zulassung zum Rennen verweigert werden. Sofern sich ein Teilnehmer nicht qualifiziert hat, aber dennoch vom Rennleiter zum Rennen zugelassen wird, gilt folgende Regelung: Falls ein Teilnehmer zum Qualifikationstraining nicht antritt bzw. keine Zeit erzielt, jedoch am Freien Training teilgenommen hat, so wird er an das Ende des Starterfeldes gesetzt. Betrifft dies mehrere Teilnehmer, so erfolgt die Aufstellung dieser Teilnehmer nach ihren Fahrzeiten im Freien Training. Teilnehmer, die weder eine Zeit im Qualifikationstraining noch im Freien Training erzielt haben, jedoch vom Rennleiter zum Start zugelassen werden, werden als Letzte in der Startaufstellung platziert. Betrifft dies mehrere Teilnehmer, so erfolgt die Aufstellung nach dem aktuellen Stand des Audi Sport TT Cup, bei Punktgleichheit nach der Platzierung im letzten Rennen. Beim ersten Wertungslauf 16

17 der Saison wird die Aufstellung der betroffenen Teilnehmer vom Rennleiter festgelegt. Teilnehmer, die aus welchen Gründen auch immer nicht am Rennen teilnehmen können, sind verpflichtet, sich schnellstmöglich bei der Rennleitung, spätestens eine Stunde vor der offiziellen Startzeit, abzumelden. Durch die Abmeldung frei werdende Plätze in der Startaufstellung werden durch Aufrücken der restlichen Teilnehmer geschlossen. Die Startaufstellung zu den Rennen wird grundsätzlich bis eine Stunde vor dem Start bekannt gegeben. b) Qualifikation Qualifikationsminimum Das Qualifikationsminimum für die Zulassung zum Start ergibt sich aus dem Mittel der von den drei trainingsschnellsten Teilnehmern gefahrenen Runden-Bestzeiten im Qualifikationstraining (beste Rundenzeit des Trainingsschnellsten plus beste Rundenzeit des Zweitschnellsten plus beste Rundenzeit des Drittschnellsten geteilt durch 3) plus 20%. Teilnehmer, die diese Qualifikation nicht erreichen, werden grundsätzlich zum Start nicht zugelassen. Die endgültige Entscheidung hierüber trifft der Rennleiter. Ablauf der Qualifikation Die Teilnehmer fahren die Fahrzeuge vom Servicezelt in die Boxengasse. Die Teilnehmer stellen die Fahrzeuge in der Pit Lane in den jeweiligen Arbeitsbereichen vor den einzelnen Boxen ab. Bis zum Beginn des freien Trainings oder des Qualifikationstrainings können an den Fahrzeugen durch die in der Boxengasse befindlichen Mechaniker Einstellmaßnahmen vorgenommen werden. Das freie Training bzw. das Qualifikationstraining beginnt, wenn die Boxenampel auf grün schaltet. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen die Fahrzeuge die Pit Lane verlassen und über die Fast Lane in Richtung Boxenausfahrt losfahren. Während des freien Trainings und des Qualifikationstrainings können die Teilnehmer ihr Fahrzeug in die Boxengasse zu den in Ziffer 17.4 beschriebenen Einstellmaßnahmen fahren. Nach Abschluss der Einstellungen kann das Training wieder aufgenommen werden. Bei der Boxenausfahrt hat der Teilnehmer den von hinten kommenden sich in der Fast Lane befindlichen anderen Teilnehmern Vorfahrt zu gewähren. In der gesamten Boxengasse gilt Überholverbot, die Geschwindigkeitsbegrenzung ist zu beachten. Mit Beginn des Qualifikationstrainings hat jeder Teilnehmer die Gelegenheit, eine oder mehrere möglichst schnelle Runden zu fahren. Die jeweils schnellsten zwei Runden eines Teilnehmers während des Qualifikationstrainings werden zum Erstellen des Trainingsergebnisses herangezogen. Der schnellste Teilnehmer dieses Ergebnisses ist für Startplatz 1 (Position ergibt sich aus dem Streckenabnahmeprotokoll) des ersten Wertungslaufs der Veranstaltung qualifiziert. Der zweitschnellste Teilnehmer des Qualifikationstrainings ist für Startplatz 2, der drittschnellste Teilnehmer für Startplatz 3 qualifiziert usw.. Werden bei einer Veranstaltung zwei Wertungsläufe durchgeführt, gilt das Ergebnis des Qualifikationstrainings als Basis für die Startaufstellung des 1. Wertungslaufs und des 2. Wertungslaufs. Die Startaufstellung für den 2. Wertungslauf einer Veranstaltung ergibt sich aus der Reihenfolge der jeweils zweitschnellsten gefahrenen Runde jedes Teilnehmers des Qualifikationstrainings. Sollten zwei oder mehr Teilnehmer eine übereinstimmende zweitschnellste Runde gefahren haben, so entscheidet die nächstschnellere Runde über den Startplatz im 2. Wertungslauf. c) Startarten Die Wertungsläufe werden wie folgt gestartet: rollender Start (Indianapolis-Start) stehender Start mit versetzter Startaufstellung (GP-Start) 17

18 Vorstart, Startart, Führungsfahrzeug Die Fahrzeuge werden von den Teilnehmern aus dem Servicezelt in den Vorstart auf die Start- und Zielgerade gefahren und in den jeweiligen Startfeldern platziert. Der Start zu einem Wertungslauf erfolgt bei allen Rennen stehend als Grand-Prix-Start mit versetzter Startaufstellung. Die Teilnehmer fahren die Einführungsrunde hinter einem Führungsfahrzeug, das am Ende dieser Runde die Strecke in die Boxengasse verlässt; die Teilnehmer fahren in die Startaufstellung und nehmen die Startplätze wieder ein. Der Start zu einem Wertungslauf erfolgt mit einer Startampelautomatik. Nachdem die Teilnehmer auf ihrer vorgesehenen Startposition stehen, wird am Ende des Feldes von einem Sportwart die grüne Flagge gezeigt. Danach zeigt der Starter den Teilnehmern die Tafel 5 Sekunden und schaltet anschließend die Startampel auf Rot. Nach Zeigen der grünen Flagge am Ende des Starterfeldes erscheint als Fünf-Sekunden Signal das erste rote Doppellicht und im Sekundenabstand jeweils ein weiteres rotes Doppellicht. Zwischen 0,2 und 3 Sekunden nach dem Erscheinen aller 5 roten Doppellichter wird das Startzeichen durch das Ausschalten der roten Lichter mit der Startampel erteilt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des DMSB Rundstreckenreglements d) Wertungsläufe Die Wertungsläufe gehen über eine Distanz von ca. 55 km bis ca. 65 km. Diese Distanz wird jeweils für den/die Wertungslauf/ -läufe in eine bestimmte Rundenzahl umgerechnet und für jede Veranstaltung angegeben. Wenn die vorgesehene Distanz für den Wertungslauf nach Ablauf von 30 Minuten vom Führenden noch nicht erreicht ist, wird der Führende bei der nächsten Zieldurchfahrt abgewinkt. Die Ziellinie gilt sowohl auf der Strecke als auch in der Boxengasse Ersatzfahrzeug/Fahrzeugtausch Soweit verfügbar kann quattro dem Teilnehmer ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen. Im Über einen Tausch auf ein Ersatzfahrzeug vor der technischen Abnahme entscheidet der Audi Sport TT Cup Beirat. Nach der technischen Abnahme ist ein Fahrzeugtausch sowie soweit vorhanden der Einsatz eines Ersatzfahrzeuges nur nach vorheriger Freigabe durch die Sportkommissare möglich. Der permanente Sportkommissar wird durch den Bewerbervertreter oder durch den technischen Verantwortlichen von quattro bzw. dem Generalunternehmen entsprechend mit der Einholung der Freigabe betraut. Ein Einsatz eines Ersatzfahrzeuges kann auch während dem Freien Training oder dem Qualifikationstraining erfolgen, wenn der Ausfall des Fahrzeuges des Teilnehmers auf einen technischen Defekt zurückzuführen ist, den quattro oder der Generalunternehmer zu vertreten haben. quattro ist nicht verpflichtet, Ersatzfahrzeuge bei den Rennveranstaltungen vorzuhalten. Der Teilnehmer hat insoweit keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeuges Servicezelt, Audi Sport TT Cup Area Der Zutritt zum Servicezelt und den Fahrzeugen, einschließlich dem TT Cup des Teilnehmers, außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten ist nur nach Absprache mit dem verantwortlichen Teammanager des beauftragten Generalunternehmens möglich. Die offiziellen Öffnungszeiten werden im Team Guide für die jeweilige Rennveranstaltung des Audi Sport TT Cups kommuniziert, Änderungen während der Veranstaltung werden am Schwarzen Brett in der Audi Sport TT Cup Area ausgehängt. 18

19 Die Audi Sport TT Cup Area dient als Team Hospitality. Schulungen, Audi Sport TT Cup interne Fahrerbesprechungen, Rennvor- und Nachbereitungen finden im Schulungsraum der Audi Sport TT Cup Area statt. Zutritt zur Team Hospitality ist grundsätzlich nur in Teamkleidung gestattet; Ausnahmen bedürfen der Zustimmung von quattro. Zugangsberechtigt sind ausschließlich der permanente Teilnehmer und sein Helfer, Gaststarter, die Organisation des Audi Sport TT Cups sowie die Mitarbeiter der von quattro beauftragten Unternehmen. Zutrittsberechtigungen können nicht erworben werden Safety-Car quattro wird in Abstimmung mit dem Veranstalter und der Rennleitung ein Safety-Car zur Verfügung stellen und entsprechend einsetzen. Der Einsatz dieses Safety-Cars erfolgt gemäß dem DMSB-Rundstreckenreglement. 8. Wertung 8.1 Punktetabelle Sieger eines Wertungslaufes ist der Teilnehmer, der die gefahrene Distanz mit seinem Fahrzeug in der kürzesten Zeit unter Berücksichtigung aller Strafen zurückgelegt hat. Alle Teilnehmer, die gestartet sind, werden gewertet sofern sie mindestens 90% der Distanz des Siegers zurückgelegt haben. Bei Kürzung der Distanz oder Abbruch eines Rennens, soweit dieses nicht wieder aufgenommen wird, erhalten die Teilnehmer folgende Punkte: mind. 75% der vorgesehenen Distanz = 100% Punkte mind. 50% der vorgesehenen Distanz = 100% Punkte unter 50% der vorgesehenen Distanz = 50% Punkte Die Wertung einer Veranstaltung für die Gesamtwertung des Audi Sport TT Cups 2015 erfolgt nur, wenn mindestens zehn Teilnehmer zum jeweiligen Rennen gestartet sind. Bei weniger als zehn startfähigen Teilnehmern behält sich der Audi Sport TT Cup Beirat vor, den Wertungslauf nicht zu starten. Der Teilnehmer hat keine Ersatzansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Nichtstart. Für die Wertungsläufe werden folgende Punkte vergeben: Platz Punkte Platz Punkte Die Punktewertung erfolgt auf Basis des endgültigen Ergebnisses des jeweiligen Wertungslaufs unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen: Für permanente Teilnehmer des Audi Sport TT Cup wird nach jedem Wertungslauf parallel zur Gesamtwertung eine eigene Audi Sport TT Cup Wertungslauf-Wertung erstellt. Gaststarter erhalten weder Punkte für die Gesamtwertung noch Preisgelder. Insoweit werden die Gaststarter für die Audi Sport TT Cup Wertung nicht berücksichtigt, permanente Teilnehmer rücken entsprechend auf und erhalten die Punkte und das Preisgeld des Platzes, auf den sie aufgerückt sind. Der bestplatzierte Teilnehmer dieser Audi Sport TT Cup Wertungslauf-Wertung erhält die für einen ersten Platz definierten Punkte vorstehender Tabelle, der Zweitbeste erhält die für einen zweiten Platz in vorstehender Tabelle definierten Punkte usw.. 19

20 Für die Jahresendwertung werden alle Ergebnisse der einzelnen Rennen berücksichtigt. Es gibt kein Streichresultat. Siegerehrung Unmittelbar nach jedem Wertungslauf begeben sich die auf den ersten drei Plätzen des Wertungslaufes platzierten Teilnehmer, d.h. Teilnehmer an der Gesamtwertung wie auch teilnehmende Gaststarter, zur Siegerehrung. quattro behält sich darüber hinaus vor, auch solche Gaststarter, die nicht auf die Plätze 1 3 gefahren sind, im Rahmen der Siegerehrung zu platzieren. quattro ist berechtigt, weitere Aktivitäten, insbesondere mit den platzierten Teilnehmer innerhalb des Audi VIP-Hospitality (Audi Lounge) Programms bzw. des Audi Sponsorenprogramms durchzuführen. Die entsprechend ausgewählten Teilnehmer werden davon rechtzeitig informiert und sind zur Teilnahme verpflichtet. Werbung bei der Siegerehrung Teilnehmer, die einen der ersten drei Plätze bei einem Rennen belegen, sind verpflichtet, während der entsprechenden Siegerehrung und/oder Pressekonferenz die zur Verfügung gestellten Kappen zu tragen und so auszurichten, dass der Firmenschriftzug von vorn lesbar ist. Während der Nationalhymne ist die Kappe abzunehmen. Zur Siegerehrung dürfen weder Kappen noch Trinkflaschen, außer den hierfür von quattro zur Verfügung gestellten, mit auf das Siegerpodest genommen werden. 8.2 Punktegleichheit Besteht bei der Endauswertung Punktgleichheit zwischen mehreren Fahrern, entscheidet die größere Anzahl der ersten, dann der zweiten und der weiteren Plätze aller durchgeführten Läufe. 9. Private Trainings und Tests 9.1 Allgemeine Bestimmungen Permanente Teilnehmer, deren Einschreibung für den Audi Sport TT Cup 2015 angenommen wurde, verpflichten sich zwischen dem und dem : keine Rennstrecke (ganz oder teilweise) mehr mit einem motorisierten Fahrzeug zu befahren, auf der im Jahr 2015 noch ein Wertungslauf zum Audi Sport TT Cup geplant ist, außerhalb der Rennveranstaltungen des Audi Sport TT Cup keine Rennstrecken (ganz oder teilweise) mit einem TT cup Fahrzeug oder ähnlichen Fahrzeug (z.b. Cup- Scirocco und vergleichbaren Cup/Markenpokalfahrzeugen) zu befahren nur dann an Wertungsläufen einer anderen ausgeschriebenen Rennserie teilzunehmen, wenn zuvor der Audi Sport TT Cup Beirat über die geplante Teilnahme schriftlich informiert wurde und seine Zustimmung gegeben hat Verstöße gegen die oben genannten Punkte können eine Meldung an die Sportkommissare oder der jeweiligen Sporthoheit zur Folge haben und mit einem Wertungsausschluss geahndet werden. Der permanente Sportkommissar des Audi Sport TT Cup ist ebenfalls berechtigt die Anzahl der Push-to-Pass Vorgänge für das nächste Qualifying oder Rennen zu reduzieren. 9.2 Zeitrahmen Entfällt, da keine privaten Trainings und Tests zulässig 20

Startnummer Klasse Nenngeld Versicherung www.amc-unterer-breisgau.de NENNUNG In Kenntnis und Anerkennung der Ausschreibung nenne ich zum BWJ-Lauf am 16.06.2012 Herbolzheim Name Vorname Straße PLZ / Wohnort

Mehr

Dragster Test & Tune Session

Dragster Test & Tune Session Dragster Test & Tune Session Im Rahmen der Public Race Days am 01. und 02. August 2015 auf dem Hockenheimring haben Dragster-Teams die Möglichkeit ihre Fahrzeuge für die NitrOlympX einzustellen. Zu beachten

Mehr

Test- und Einstellfahrten 03.04.2010

Test- und Einstellfahrten 03.04.2010 Test- und Einstellfahrten 03.04.2010 Am 03. April 2010, von 9 Uhr bis ca. 18 Uhr werden vom MC- Zwickau e.v. im ADMV e.v. auf dem Gelände der Baywa in Neumark Test- und Einstellfahrten für Rallyefahrzeuge

Mehr

1. freies ADAC Renntraining am 15.08.07

1. freies ADAC Renntraining am 15.08.07 ADAC ORTSCLUB WÜRZBURG Ausschreibung 1. freies ADAC Renntraining am 15.08.07 Autodrom in Most / CZ Titel der Veranstaltung : 1.Würzburger Renntraining Datum der Veranstaltung : 15.08.2007 Veranstaltungsort

Mehr

Automobil - Clubsport - Slalom K U R Z A U S S C H R E I B U N G

Automobil - Clubsport - Slalom K U R Z A U S S C H R E I B U N G 1 2 3 Automobil - Clubsport - Slalom K U R Z A U S S C H R E I B U N G Veranstalter: Fahrleitungsbüro: Zeitplan: Motor - Sport - Club (MSC) Adenau e.v. im ADAC Postfach 58, 53512 Adenau Klaus Steinbring,

Mehr

Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien (Stand 15.12.2014)

Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien (Stand 15.12.2014) Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien (Stand 15.12.2014) Name der Serie: ADMV-Rallye-Meisterschaft DMSB-Genehmigungs-Nummer: 429/15 ADMV-Genehmigungs-Nummer: VS/01/2015 Status der Veranstaltungen National

Mehr

Anmeldung 1. offenes 4-Stunden-Mofarennen 19.09.2015 Nidda/Oberhessen. Nennung

Anmeldung 1. offenes 4-Stunden-Mofarennen 19.09.2015 Nidda/Oberhessen. Nennung Nennung 1. offenes 4-Stunden-Mofarennen MSC Nidda e.v. im ADAC 19. September 2015 Hiermit melden wir uns verbindlich für das o.g. 4-Stunden-Mofarennen an. Start-Nr.: Wird vom Veranstallter eingetragen!

Mehr

2. Amtzeller Hard-Cross-Enduro 2015

2. Amtzeller Hard-Cross-Enduro 2015 Grundlage dieser Kurzausschreibung ist die gültige Grundausschreibung für Motorrad Enduro, Motorrad Enduro-Rallye und Motorrad Cross Country. Die Veranstaltung ist ein Clubsport-Wettbewerb und wird nach

Mehr

Ausschreibung. 5. Mofarennen SC Neuenknick e.v. Am 15.05.2010

Ausschreibung. 5. Mofarennen SC Neuenknick e.v. Am 15.05.2010 Ausschreibung 5. Mofarennen SC Neuenknick e.v. Am 15.05.2010 1. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind Fahrer, die in Besitz eines gültigen Ausweises ( Reisepass, Personalausweis, Führerschein

Mehr

Bayerischer Motorsport-Verband e.v. Fachverband für Motorsport im BLSV

Bayerischer Motorsport-Verband e.v. Fachverband für Motorsport im BLSV Bayerischer Motorsport-Verband e.v. Fachverband für Motorsport im BLSV Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München Telefon 089-15990791, Fax 089-15990792, Email: office@motorsport-bayern.de www.motorsport-bayern.de

Mehr

Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien (Stand 02.02.2016)

Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien (Stand 02.02.2016) Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien (Stand 02.02.2016) Name der Serie: Germanys R1-Trophy Trophée R1 d Allemagne DMSB-Genehmigungs-Nummer: 345/16 Status der Veranstaltungen International (eingetragen

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Ausschreibung zum 8. internationalen SchwobaCup

Ausschreibung zum 8. internationalen SchwobaCup Die Vergabe der Startplätze erfolgt in der Reihenfolge des Nennungseingangs. 1. Veranstalter: N. Bengel GmbH Der Dellendoktor Mercedesstr. 11 Tel.: +49 7034 61655 Fax: +49 7034 61658 email: info@schwobacup.de

Mehr

Eine JUX + GAUDI - Rallye die man so schnell nicht vergisst. Siegerehrung mit super Preisen und tollen Pokalen. 10. April 2010

Eine JUX + GAUDI - Rallye die man so schnell nicht vergisst. Siegerehrung mit super Preisen und tollen Pokalen. 10. April 2010 Eine super ausgearbeitete Strecke von fast 70 km erwartet Sie, versteckte Kontrollpunkte mit lustigen Aufgaben, Rätselfragen, Kombinationsaufgaben und natürlich GAUDI pur. Eine JUX + GAUDI - Rallye die

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Versicherunsgeber HDI GERLING

Versicherunsgeber HDI GERLING ADMV e. V. - Sportabteilung - Köpenicker Str. 325 12555 Berlin Tel.: 030 657629-30 Fax: 030 657629-31 info@admv.de Versicherunsgeber HDI GERLING DMV e. V. - Versicherungsbüro - - Sportabteilung - Otto-Fleck-Schneise

Mehr

Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien (Stand 10.02.2015)

Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien (Stand 10.02.2015) Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien (Stand 10.02.2015) Name der Serie: RALLYE-CUP-NORD DMSB-Genehmigungs-Nummer: 446/15 Status der Veranstaltungen International National A (inkl. NEAFP) National (Rallye

Mehr

Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand 02.02.2016)

Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand 02.02.2016) Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand 02.02.2016) Name der Serie: FHR HTGT um die Dunlop-Trophy DMSB-Genehmigungs-Nummer:.. Status der Veranstaltungen International (eingetragen

Mehr

Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien (Stand 11.02.2015)

Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien (Stand 11.02.2015) Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien (Stand 11.02.2015) Name der Serie: Germanys R1-Trophy Trophee R1 d Allemagne DMSB-Genehmigungs-Nummer: 445/15 Status der Veranstaltungen International (eingetragen

Mehr

Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien (Stand 21.12. 2015)

Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien (Stand 21.12. 2015) Rahmen-Ausschreibung für Rallye-Serien (Stand 21.12. 2015) Name der Serie: Norddeutscher ADAC Rallye Cup 2016 DMSB-Genehmigungs-Nummer: 334/16 Status der Veranstaltungen International (eingetragen im FIA

Mehr

Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport

Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport Porsche Mobil 1 Supercup Reglement 2015 Regulations 2015 Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport Name der Serie: Porsche Mobil 1 Supercup DMSB-Genehmigungs-Nummer: 410/15 Status

Mehr

Nennungsschluss (18.07.11) reduzierte Nenngebühr (11.07.11) Bitte alle Unterlagen mit der POST schicken, NICHT per E-mail oder Fax!

Nennungsschluss (18.07.11) reduzierte Nenngebühr (11.07.11) Bitte alle Unterlagen mit der POST schicken, NICHT per E-mail oder Fax! Nennung 26 th NitrOlympX Nennungsschluss (18.07.11) 250,- Badischer Motorsport Club e.v. Motodrom D-68766 Hockenheim reduzierte Nenngebühr (11.07.11) Sparkasse Heidelberg Konto 620 43 76 BLZ 672 500 20

Mehr

Microsoft Office 365 Domainbestätigung

Microsoft Office 365 Domainbestätigung Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen

Mehr

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten

Mehr

2. AUTO ZEITUNG YOUNGTIMER TOUR. 4. Juni 2011. Ausschreibung

2. AUTO ZEITUNG YOUNGTIMER TOUR. 4. Juni 2011. Ausschreibung 2. AUTO ZEITUNG YOUNGTIMER TOUR 4. Juni 2011 Ausschreibung Organisation Veranstalter Bauer Automotive GmbH, Redaktion AUTO ZEITUNG, Industriestraße 16, 50735 Köln Sportlicher Ausrichter ADAC Nordrhein,

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

Reglement RookieCup. Veranstalter: Dunn Motorsport GmbH Kirbuschweg 1 40882 Ratingen. Tel.: +49 (0)152 54274709 E-Mail: info@dunn-motorsport.

Reglement RookieCup. Veranstalter: Dunn Motorsport GmbH Kirbuschweg 1 40882 Ratingen. Tel.: +49 (0)152 54274709 E-Mail: info@dunn-motorsport. 1 Reglement RookieCup Veranstalter: Tel.: +49 (0)152 54274709 E-Mail: info@dunn-motorsport.com Unterstützer: Motorradteile Bursig (Bursigständer) Küferstr. 12B 59067 Hamm www.motorradteile-bursig.de Racefoxx.com

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Victory Team Berlin e.v. im ADAC

Victory Team Berlin e.v. im ADAC Victory Team Berlin e.v. im ADAC Sonntag 27. April 2008 Grundlage der Veranstaltung Grundlage dieses Fahrerlehrganges ist die vorliegende Ausschreibung. Für Fahrer und Beifahrer von Youngtimern & Oldtimern,

Mehr

Ausschreibung zum. Speed Race. am 03.09.2011 in Hollenbach

Ausschreibung zum. Speed Race. am 03.09.2011 in Hollenbach Ausschreibung zum Speed Race am 03.09.2011 in Hollenbach 1. Veranstalter MT-Racing Team Austria Dietweis 5a/2 3860 Heidenreichstein 2. Rennstrecke Hollenbach, 3830 Waidhofen/Th Länge: 800m Breite : 6m

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen

Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen von Benutzerkonten Ihres Microsoft Office 365 Wenn Sie die Planung Ihrer E-Mailstruktur abgeschlossen haben beginnen

Mehr

Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse

Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte

Mehr

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse

Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Migrieren von Benutzerdaten per Export und Import mit Microsoft Outlook 2010 Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten

Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten des Arbeitsplatzes mit Microsoft Outlook 2010 Mit Outlook können Sie schnell, sicher und komfortabel

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Teilnahmebedingungen 1. Veranstaltung CityBike Marathon in München (06. April 2014) 1.1 Die Teilnehmer/innen des BikeMarathon 80km müssen zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 18 Jahre alt und erfahrene

Mehr

Online-Anmeldeportal der Historic Race Events GmbH

Online-Anmeldeportal der Historic Race Events GmbH Online-Anmeldeportal der Historic Race Events GmbH AUSFÜLLHILFE Alle drei Rennserien besitzen ein eigenes Anmeldeportal, welche zentral über die Seite aufgerufen werden können. Sollten Sie sich bei mehreren

Mehr

Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand 16.02.2015)

Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand 16.02.2015) Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand 16.02.2015) Name der Serie: BMW M235i Racing Cup DMSB-Genehmigungs-Nummer: 307/16 Status der Veranstaltungen International (eingetragen

Mehr

ACHIM THIELE. Auf dem Loches Platz. 9.30 Uhr Start der Oldtimer-Rallye toom-parkplatz. 11.00 Uhr Präsentation historischer Kutschen

ACHIM THIELE. Auf dem Loches Platz. 9.30 Uhr Start der Oldtimer-Rallye toom-parkplatz. 11.00 Uhr Präsentation historischer Kutschen 9.30 Uhr Start der Oldtimer-Rallye toom-parkplatz Auf dem Loches Platz 11.00 Uhr Präsentation historischer Kutschen 12.30-17.00 Uhr Show-Programm auf der Bühne ACHIM THIELE VAN ANDEREN DHÜNNSCHE JECKEN

Mehr

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Vollständigkeit Aktualität der bereit gestellten Inhalte.

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Vollständigkeit Aktualität der bereit gestellten Inhalte. Nutzungshinweise (1) Haftungsbeschränkung Inhalte dieser Website Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit,

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

DMSB führt Nordschleifen-Lizenz und Register für Gelbverstöße ein

DMSB führt Nordschleifen-Lizenz und Register für Gelbverstöße ein DMSB führt Nordschleifen-Lizenz und Register für Gelbverstöße ein Ab dem Jahr 2015 wird es vom DMSB eine zweistufige Nordschleifen-Lizenz für die VLN Langstreckenmeisterschaft Nürburgring sowie das Qualifikationsrennen

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,, Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:

Mehr

Kurzausschreibung Übungs- Trainings- und Einstellfahrt

Kurzausschreibung Übungs- Trainings- und Einstellfahrt Der/Die (OC) veranstaltet am (Datum) ein/e Übungs-, Trainings- und Einstellfahrt Slalom-Training für Automobile Motorräder Karts Teilnahmeberechtigt sind: Inhaber einer gültigen DMSB-Lizenz Fahrer ohne

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

29. März 2015. Track. Day. Das Frühjahrstraining des ADAC Berlin-Brandenburg. AUSSCHREIBUNG

29. März 2015. Track. Day. Das Frühjahrstraining des ADAC Berlin-Brandenburg. AUSSCHREIBUNG 29. März 2015 Track Day Das Frühjahrstraining des ADAC Berlin-Brandenburg. AUSSCHREIBUNG 6. ADAC TRACK DAY am 29. März 2015 AUSSCHREIBUNG für das Frühjahrstraining des ADAC Berlin Brandenburg 1. Veranstaltung

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure

Mehr

Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand 16.02.2015)

Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand 16.02.2015) Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand 16.02.2015) Name der Serie: BMW M235i Racing Cup DMSB-Genehmigungs-Nummer: 414/15 Status der Veranstaltungen International (eingetragen

Mehr

Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik

Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl für Transportsysteme und -logistik Inhaltsverzeichnis ORGANISATORISCHES... 2 GROBER ABLAUF... 3 PRÄSENTATIONEN... 6 TEST... 7 1 Organisatorisches Jeder Student

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten

Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines bestehenden Exchange Server zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden

Mehr

Multiplayer Anweisungen

Multiplayer Anweisungen Multiplayer Anweisungen Mit Multiplayer können Sie über das Internet oder ein lokales Netzwerk gegen echte Renngegner aus der ganzen Welt fahren. Insgesamt können bis zu 10 Personen gemeinsam fahren. Bedienung

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Anmeldung für das sport auto Perfektionstraining Bitte in Blockschrift gut lesbar ausfüllen.

Anmeldung für das sport auto Perfektionstraining Bitte in Blockschrift gut lesbar ausfüllen. Anmeldung für das sport auto Perfektionstraining Bitte in Blockschrift gut lesbar ausfüllen. Zu welchem sport auto Perfektionstraining möchten Sie sich anmelden? 23./24. April 2014 28./29. Juli 2014 25./26.

Mehr

Folgende Klassen für die Serie sind 2015 ausgeschrieben

Folgende Klassen für die Serie sind 2015 ausgeschrieben Ansprechpartner 2009 Erklärung der verschiedenen Farben Rot 2015 neu Blau Wichtig Grün Wichtig, war aber bereits 2014 aktuell, wurde von den Veranstaltern nicht immer berücksichtigt und ist 2015 dringend

Mehr

Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos

Benützungsordnung. für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Benützungsordnung für die Räume im Schulhaus Dorf Romoos Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 Benützungsrecht... 4 1.1 Allgemeine Benützung... 4 1.2 Probelokale... 4 2 Benützungszeiten... 4 2.1 Probelokal... 4

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Wiener Landesmeisterschaft 2015

Wiener Landesmeisterschaft 2015 Wiener Landesmeisterschaft 2015 WKF Regeln mit Abweichungen Termin: Samstag, 13. Juni 2015 Ort: PAHO-Halle, Jura-Soyfer-Gasse 3, 1100 Wien Zeitplan: Registrierung: 8 00-8 30 Uhr Beginn: ca. 9 00 Uhr Ein

Mehr

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Haben Sie Ihre jährliche Medicare Krankenkassen-Durchsicht durchgeführt? Medicare Freie Kassenwahl 15. Oktober 7. Dezember

Haben Sie Ihre jährliche Medicare Krankenkassen-Durchsicht durchgeführt? Medicare Freie Kassenwahl 15. Oktober 7. Dezember Haben Sie Ihre jährliche Medicare Krankenkassen-Durchsicht durchgeführt? Medicare Freie Kassenwahl 15. Oktober 7. Dezember 2 Medicare ist besser als je zuvor, mit noch mehr Leistungen, besserer Auswahl

Mehr

Nord-Ostschweizer Basketballverband

Nord-Ostschweizer Basketballverband 24-SEKUNDEN-ZEITNAHME Anwendung der neuen 24/14-Sekunden-Regel ab Saison 2012/13 Mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Basketball Bunds Grundsätze Die Neuerung besteht darin, dass bei denjenigen Einwürfen

Mehr

ADAC Kieler Woche Motorboot Turnier. Einladung und Ausschreibung

ADAC Kieler Woche Motorboot Turnier. Einladung und Ausschreibung Zeitplan Einladung und Ausschreibung Freitag, 19. Juni 2015 bis 22:00 Uhr Anreise der Teilnehmer, Jugendherberge Westensee 23:00 Uhr Nachtruhe Samstag, 20. Juni 2015 08:15 Uhr Fahrerbesprechung für alle

Mehr

Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand: 15.03.2016)

Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand: 15.03.2016) Rahmen-Ausschreibung für Rundstrecken-Serien im Automobilsport (Stand: 15.03.2016) Name der Serie: Cayman GT4 Trophy by Manthey-Racing DMSB-Genehmigungs-Nummer: 338/16 Status der Veranstaltungen International

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

Nutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc

Nutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc Nutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc (Gesellschaft nach englischem Recht, eingetragen beim Registrar of Companies for England and Wales

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.

Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin Rahmenmietvertrag zwischen perpedalo Velomarketing & Event Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Vermieterin Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Email-Adresse:

Mehr

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Ausschreibung zur 7. Veteranenfahrt Kinzigtal Classics das Original - Hausach am Samstag 04. Juli 2015

Ausschreibung zur 7. Veteranenfahrt Kinzigtal Classics das Original - Hausach am Samstag 04. Juli 2015 Ausschreibung zur 7. Veteranenfahrt Kinzigtal Classics das Original - Hausach am Samstag 04. Juli 2015 1.) Veranstalter Das ForumHausach e.v. veranstaltet am Samstag 04.Juli 2015 die Kinzigtal Classics

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks

Kostenstellen verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1.1 Kostenstellen erstellen 3 13 1.3 Zugriffsberechtigungen überprüfen 30 2 1.1 Kostenstellen erstellen Mein Profil 3 1.1 Kostenstellen erstellen Kostenstelle(n) verwalten 4

Mehr

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Frankfurt am Main, den 13. Mai 2015 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen

Mehr

Addendum zum Standard ech-0108 Unternehmens- Idendtifikationsregister

Addendum zum Standard ech-0108 Unternehmens- Idendtifikationsregister egovernment-standards Seite 1 von 5 Addendum zum Standard ech-0108 Unternehmens- Idendtifikationsregister Name Standard-Nummer Kategorie Reifegrad Version Addendum zum Standard Unternehmens-Identifikationsregister

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz

Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz Hinweise für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (Angaben i.s. des 12 Abs. 3 Schuldverschreibungsgesetz vom 31. Juli 2009) Im Zusammenhang mit den Gläubigerversammlungen

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im

Mehr

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.

Hiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an. Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen

Mehr

15. Vienna Open 2015

15. Vienna Open 2015 15. Vienna Open 2015 Termin: Samstag, 10. Oktober 2015 Ort: Hopsagasse 7, 1200 Wien Zeitplan: Registrierung: 8 00-8 30 Uhr Beginn: ca. 9 00 Uhr Ein genauer Zeitplan wird nach Nennschluss den teilnehmenden

Mehr

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de 1 Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Proseminare und Seminare belegpflichtig;

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr