Aktuelles WEG-Recht Köln,
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- Linda Schuler
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1 Aktuelles WEG-Recht Köln, Annett Engel-Lindner Rechtsanwältin - Referentin Immobilienverwaltung IVD - Bundesgeschäftsstelle, Littenstraße 10, Berlin Fall 1: Spielhunde auf der Gemeinschaftswiese BGH, Urteil vom 08. Mai V ZR 163/14 Kann die Gemeinschaft mit Mehrheitsbeschluss über das Spielen von Hunden auf der gemeinschaftlichen Wiese beschließen? Grundsätzlich Ja. Ob die mit einem Mehrheitsbeschluss enthaltene, nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßende Erlaubnis, Hunde unangeleint auf einer Rasenfläche des GE spielen zu lassen, ordnungsgemäßem Gebrauch entspricht, beurteilt sich anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls. (Dazu auch Anleinzwang für Hunde und Katzen per Mehrheitsbeschluss- LG Frankfurt/ Main, Urteil , 2-09 S 11/15)
2 Fall 2: Kopfstimmrecht bei 16 III WEG BGH, Urteil vom 10. Juli V ZR 198/14 Der BGH hatte sich hier mit der Frage auseinanderzusetzen, ob man das gesetzliche Kopfprinzip auch bei 16 III WEG abbedingen kann? Nach überwiegender Ansicht Ja! Das nach 25 Abs. 2 Satz 1 WEG angeordnete Kopfprinzip ist durch die in 11 Nr.4 TE angeordnete Geltung des Objektprinzips wirksam abbedungen worden. Fall 3: Vergemeinschaftung von Beseitigungsansprüchen BGH, Urteil vom 05.Dezember V ZR 5/14 Kann ein einzelner Eigentümer noch auf Unterlassen eines unzulässigen Gebrauchs des Sondereigentums klagen, wenn die Gemeinschaft eine Vergemeinschaftung beschlossen hat? Grundsätzlich NEIN. Zieht die Gemeinschaft die Durchsetzung von Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüchen wegen Störung des Gemeinschaftseigentums an sich, so begründet sie damit ihre alleinige Zuständigkeit für die gerichtliche Geltendmachung. Fall 4: Bestellung des Verwalters und Verwaltervertrag BGH, Urteil vom 27. Februar V ZR 114/14 Kann ein Verwalter bestellt werden, ohne gleichzeitig wesentliche Inhalte (Honorar, Laufzeit) eines noch zu abzuschließenden Verwaltervertrages zu regeln? Die Bestellung des Verwalters entspricht grundsätzlich nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn in derselben Eigentümerversammlung, in der die Bestellung erfolgt, auch die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrages in wesentlichen Umrissen geregelt werden; hiervon kann nur unter bestimmten Umständen abgesehen werden.
3 Fall 5: Getrennte Rücklagen BGH, Urteil vom 17. April V ZR 12/14 Dürfen in einer Mehrhausanlage getrennte Instandhaltungsrücklagen gebildet werden? Es ist zulässig, für Mehrhausanlagen in der Gemeinschaftsordnung buchungstechnisch getrennte Rücklagen zu bilden, deren Verwendungszweck jeweils die Instandhaltung der einzelnen Gebäude ist. Fall 6: Kreditaufnahme BGH Urteil vom 25. September V ZR 244/14 Entspricht auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft ordnungsmäßiger Verwaltung? Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, dass auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann. Ob dies der Fall ist, könne nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der allseitigen Interessen bestimmt werden. Im konkreten Fall hat der Bundesgerichtshof die Ordnungsmäßigkeit des Beschlusses über die Kreditaufnahme verneint. Es müsse das besondere Haftungsrisiko berücksichtigt werden. Fall 7: Rauchzeichen vom Balkon BGH Urteil vom 16. Januar V ZR 110/14 Ob und unter welchen Voraussetzungen kann ein Mieter, der sich durch von einem Balkon aufsteigenden Zigarettenrauch im Gebrauch seiner Wohnung beeinträchtigt fühlt und Gefahren für seine Gesundheit befürchtet, verlangen, das Rauchen zu bestimmten Zeiten zu unterlassen? Ein Unterlassungsanspruch kann gegeben sein, wenn die mit dem Tabakrauch verbundenen Beeinträchtigungen nicht nur unwesentlich sind oder konkrete gesundheitliche Gefahren drohen.
4 Fall 8: Ladenlokal BGH Urteil vom 10. Juli V ZR 169/14 Darf eine Teileigentumseinheit, die als Laden bezeichnet ist, als Gaststätte genutzt werden? Grundsätzlich nein! Der Anspruch der Gemeinschaft auf Unterlassung der Nutzung in den Nachtstunden ist auch nicht aufgrund der langen Duldung verwirkt! Fall 9: WEG- Verbraucher? BGH Urteil vom VIII ZR 243/13 Ist die Wohnungseigentümergemeinschaft Unternehmer oder Verbraucher? Wohnungseigentümergemeinschaften sind in der Regel Verbraucher im Sinne von 13 BGB und zwar auch dann, senn Sie von einem gewerblichen Verwalter vertreten werden. Sonderfall: Widerrufsrecht bei Verwalterverträgen! Fall 10: Eigenmacht in Teileigentum BGH Urteil vom 08. Mai V ZR 178/14 Haben die Eigentümer einen Anspruch auf Unterlassung bei zweckwidriger Nutzung von Teileigentum als Wohneigentum und wann verjährt dieser Anspruch? Der BGH hat einen Unterlassungsanspruch bejaht, da die Anlage um eine weitere Wohneinheit vergrößert wurde. Da es sich bei der Nutzung um eine Dauernutzung handelt, unterliegt der Anspruch für die Dauer bzw. wiederholte Nutzung nicht der Verjährung.
5 Fall 11: Parkett statt Flokati BGH, Urteil vom 27. Februar V ZR Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, welches Schallschutzniveau ein Wohnungseigentümer einhalten muss, der den vorhandenen Bodenbelag (Teppichboden) in seiner Wohnung durch einen anderen (Parkett) ersetzt. Grundsätzlich sind nur die Schallschutzwerte einzuhalten, die sich aus der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden Ausgabe der DIN 4109 ergeben. Der Sondereigentümer kann den Bodenbelag selbst wählen, wenn die Gemeinschaftsordnung keine abweichenden Regelungen vorsieht und der Schallschutz eingehalten wird. Fall 12: Schönheitsreparaturen BGH, Urteile v , VIII ZR 185/14; VIII ZR 242/13; VIII ZR 21/13) Eine Formularklausel, die dem Mieter einer unrenoviert übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, ist unwirksam. (Hierzu auch Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom S 140/15- Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel aufgrund zu Mietbeginn renovierungsbedürftiger Fenster ) (Quoten-)Abgeltungsklauseln sind in Formularverträgen generell unwirksam.
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