Nr. 3 Brilon, Jahrgang 43
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- Wilhelmine Althaus
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1 Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe in der Ortsausgabe der in Brilon erscheinenden Tageszeitung WESTFALENPOST bekanntgegeben. Bezug durch die Stadtverwaltung, Fachbereich 1 Nr. 3 Brilon, Jahrgang 43 I N H A L T : 1. Bekanntmachung der 12. Änderung der Entgelt- und Honorarordnung für den Zweckverband Volkshochschule Brilon-Marsberg-Olsberg vom , zuletzt geändert durch Beschluss der Verbandsversammlung vom Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Brilon AöR vom Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Brilon zum Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Brilon für das Haushaltsjahr 2013
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3 Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Brilon AöR vom Der Verwaltungsrat der Stadtwerke Brilon AöR hat am den Jahresabschluss der Stadtwerke Brilon AöR für das Wirtschaftsjahr 2011 wie folgt festgestellt: Bilanz in Aktiva und Passiva ,48 Gewinn entsprechend Gewinn- und Verlustrechnung ,23 Der Jahresgewinn in den einzelnen Betriebszweigen der Jahresgewinn bzw. Jahresverlust - ist auf neue Rechnung vorzutragen. Der Verwaltungsrat hat weiter die Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2011 beschlossen. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz, Gewinn- und Verlust- Rechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Brilon AöR, Brilon, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstandes der Anstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Anstalt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
4 Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Bielefeld, den WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Siegel WPG) gez. Ulrich Götte Wirtschaftsprüfer gez. Martin Gehrke Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht kann bei den Stadtwerken Brilon AöR, Brilon, Keffelker Str. 27, bis zur Feststellung des nachfolgenden Jahresabschlusses eingesehen werden. Brilon, den Der Bürgermeister gez. Franz Schrewe (Franz Schrewe)
5 Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Brilon zum Der Rat der Stadt Brilon hat in seiner Sitzung am den Jahresabschluss 2011 für den Bauhof wie folgt festgestellt: Bilanz in Aktiva und Passiva zum ,09 Verlust entsprechend Gewinn- und Verlustrechnung ,24 Der Verlust ist auf neue Rechnung vorzutragen. Abschließender Vermerk der GPA NRW Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Bauhof der Stadt Brilon. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG, Bielefeld, bedient. Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und dem Lagebericht des Bauhofes der Stadt Brilon, Brilon, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahrsabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in
6 2 Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahrsabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den GPA NRW Abschlussprüfung Beratung Revision Im Auftrag gez. Gregor Loges (Siegel) Der Jahresabschluss kann bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses bei den Stadtwerken Brilon, Keffelker Str. 27, Brilon, eingesehen werden. Brilon, den Der Bürgermeister (Schrewe)
7 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Brilon für das Haushaltsjahr 2013 I. Haushaltssatzung Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW.S. 666), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Brilon mit Beschluss vom 07. März 2013 folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit: Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im Finanzplan mit: Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 0 festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf festgesetzt.
9 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt. 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind durch Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 243 v.h. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 426 v.h. 2. Gewerbesteuer 434 v.h. 7 Die Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen gemäß 41 Abs. 1 Buchstabe h GO NRW in Verbindung mit 4 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW ist am vom Rat der Stadt Brilon beschlossen und auf (Gesamtauszahlungsbedarf) festgelegt worden.
10 II. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Hochsauerlandkreises als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde in Meschede mit Schreiben vom angezeigt worden. Die entsprechende Stellungnahme des Landrates des Hochsauerlandkreises als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde ist mit Schreiben vom bei der Stadt Brilon eingegangen. Der Haushaltsplan wird gemäß 80 Abs. 6 GO NRW bis zum Ende der Einsichtnahme in den Jahresabschluss 2013 im Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 33, Zimmer 34, Brilon, während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch: 8.15 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr, Donnerstag: 8.15 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr sowie Freitag: 8.15 Uhr bis Uhr) zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Der Haushaltsplan ist weiterhin unter der Adresse im Internet verfügbar. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung oder Anzeige fehlt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Brilon, Der Bürgermeister (Franz Schrewe)
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