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1 Stipendienstiftung der Republik Österreich Wien Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 KPMG Austria AG W irlschaftsprü fungs- und Steuerberatungsgesell schaft 6. Juni 2014 Dieser Bericht beinhaltet 8 Seifen und 3 Beilagen /

2 Stipeildiellstijiullg dei' Republik Österreich, Wien Berichl über die PI'/!fung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember JUlli 2014 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung 1 2. Aufgliederungen und Erläuterungen von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses 2 3. Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses 3 3.l. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.) " 3.2. Erteilte Auskünfte Stellungnahme zu Tatsachen in Verbindung mit 273 Abs 2 und Abs 3 UGB (Ausübung der Redepflicht) 4. Bestätigungsvermerk 4.,.J

3 Stipelldiellstiftung der Republik Österreich, Wien Bericht fibel' die Pl'ü(ill1g des Jahresabschlusses zum 3J. Dezember JIIlli2014 Beilagenverzeichnis Beilage Jahresabschluss und Lagebericht Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Bilanz zum 31. Dezember 2013 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2013 Anhang für das Geschäftsjahr 2013 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 Allgemeine Auftmgsbedingungen II III Rundungshinweis Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. JI

4 StipendieJlstif/ung der Republik Österreich, Wien Bericht fiber die Prii/zmg des Jahresabschlusses zum 31. Dezember JUl1i 2014 An den Stiftungsvorstand der Stipendienstiftung der Republik Österreich Wien Wir haben die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 der Stipcndicnstiftung der Republik Östcrreich, Wicn (im Folgenden auch kurz "Stiftung" genannt), abgeschlossen und erstatten über das Ergebnis dieser Prüfung den folgenden Bericht: 1. Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung Mit Beschluss des Stiftungsrates wurden wir zum Stiftungsprüfer der Stipendienstiftung der Republik Österreich, Wien, bestellt. Der Stiftungsrat erteilte uns demzufolge den Auftrag, den Jahresabschluss zum 3l. Dezember 2013 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht zu prüfen. Wir führten die Prüfung im Mai und Juni 2014 durch. Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages ist Herr DDr. Mal'tin Wagner, Wirtschaftsprüfer, verantwortlich. Als Unterlagen für unsere Prüfung dienten die Bücher, Schriften und sonstigen Aufzeichnungen der Stiftung. Die von uns benötigten zusätzlichen Aufklärungen und Nachweise wurden vom Vorstand der Stiftung und den uns genannten Sachbearbeitern gegeben. Die Prüfung ist eine Pflichtprüfung. Die in 269 UGB aufgestellten Grundsätze und ergänzenden Regelungen des Stipcndienstiftungsgesetzes wurden bei der Durchführung der Prüfung beachtet. Grundlage für unsere Prüfung ist der mit der Stiftung, vertreten dureh den Stiftungsvorstand, abgeschlossene Prüfungsvertrag, bei dem die von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder herausgegebenen "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe" einen integrierten Bestandteil bilden. Grundlage für unsere Prüfung ist der mit der Stiftung vereinbarten, von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder herausgegebenen "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe" (Beilage IlI). Diese Auftragsbedingungen gelten nicht nur zwischen der Gesellschaft und dem Abschlussprüfer, sondern auch gegenüber Dritten.

5 Stipelldienstijtullg der Republik Österreich, Wiell Bericht über die Prüjimg des Jahresabschlusses ZUIII 31. Dezember JUl1i 20/4 Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt 275 UGB zur Anwendung. Bei unserer Prüfung beachteten wir die in Österreich berufsüblichen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen. Wir weisen darauf hin, dass die Abschlussprüfung mit hinreichender Sicherheit die Richtigkeit des Abschlusses gewährleisten soll. Eine absolute Sicherheit ist nicht zu erreichen, da jedcm Rechnungslegungs- und internen Kontrollsystem die Möglichkeit von Fehlern immanent ist und aufgrund der stichprobengestützten Prüfung ein unvermeidbares Risiko besteht, dass wesentliche Falschdarstellungen im Jahresabschluss unentdeckt bleiben. Die Prüfung erstreckte sich nicht auf Bereiche, die üblicherweise den Gegenstand von Sonderprüfungen bilden. Der Vorstand bestätigte uns die Vollständigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes schriftlich. 2. Aufgliederungen und Erläuterungen von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses Alle erforderlichen Aufgliederungen und Erläuterungen von wesentlichen Posten des Jahresabschlusses sind im Anhang des Jahresabschlusses und im Lagebericht enthalten. Wir verweisen daher auf die entsprechenden Angaben des Stiftungsvorstandes im Anhang des Jahresabschlusses und im Lagebericht. 2

6 StipelUlienst((tullg der Republik Östel'l'eicIJ, Wiel/ Bericht fiber die PriiJimg des Jahresabschlusses zlim 31. Dezember Juni Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses 3.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht Bei unseren Prüfungshandlungen stellten wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung fest. Im Rahmen unseres risiko- und kontrollorientierten PrUfungsansatzes haben wir - soweit wir dies für unsere Prüfungsaussage für notwendig erachteten - die internen Kontrollen in Teilbereichen des Rechnungslegungsprozesses in die Prüfung einbezogen; dabei sind uns keine wesentlichen Schwächen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses bekannt geworden. Hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bestätigungsvermerk. Der Lagebericht entspricht nach unserer abschließenden Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften ( 243 UGB und 16 Stipendienstiftungs-Gesetz) und steht auch hinsichtlich der Erfüllung des Stiftungszweckes in Einklang mit dem Jahresabschluss. Der Lagebericht erweckt hinsichtlich der Erfüllung des Stiftungszwecks keine falsche Vorstellung Erteilte Auskünfte Der Stiftungsvorstand erteilte die von uns verlangten Aufklärungen und Nachweise. Eine vom Stiftungsvorstand unterfeliigte Vollständigkeitserklärung haben wir zu unseren Akten genommen Stellungnahme zu Tatsachen in Verbindung mit 273 Abs 2 und Abs 3 UGB (Ausübung der Redepflicht) Wir haben keine Tatsachen festgestellt, die den Bestand der Stiftung gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen bzw die schwerwiegende Verstöße des Stiftungsvorstandes gegen Gesetz oder Stiftungsgesetz erkennen lassen. Wesentliche Schwächen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses sind uns nieht zur Kenntnis gelangt. Die Voraussetzungen eines Reorganisationsbedarfs ( 22 Abs I Z 1 URG) sind nicht gegeben. 3

7 StipeJldieJlstijtullg der Republik Österreich, Wiell Berichl fibel' die Priijllllg des Jahresabschlusses :WIIl 31. Dezember Juni Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der Stipendieustiftung der RCIlUblil< Östcrrcich, Wien, für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2013 bis zum 31. Dezember 2013 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Dieser Jahresabschluss umfasst die Bilanz zum 31. Dezember 2013, die Gewinn- und Verlustrechnung fur das am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr sowie den Anhang. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Stiftllngsprüfer gegenüber der Privatstiftung und gegenüber Dritten k0111mt 275 UGB zur Anwendung. Verantwortung des StlftuJ1gsvorstallds für den Jahresabschluss und die Bllcl~fiihrllllg Der Stiftllngsvorstand ist für die Buchführung sowie für die Aufstellung eines Jahresabschlusses verantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften des unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) vermittelt. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und EJiragslage der Stiftung von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Stiftlll1g$]Jri~fers und Besclzreibung VOll Art und Un1jallg der gesetzlichen Abschlussprüfung Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Jahresabschluss auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. 4

8 Stipelldiellstijtullg der Republik Österreich, Wiell Bericht übel' die Priifllng des Jahresabschfusses zum 31. Dezember 20 I 3 Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Jahresabschluss. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Stiftungsprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Stiftungsprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Stiftung abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und der vom Stiftungsvorstand vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnaehweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellt. Pri~fiU1gslirteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen gehihrt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Stiftungserklärung und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der Stiftung zum 31. Dezember 2013 sowie der Ertragslage der Stiftung für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 20 I 3 bis zum 31. Dezember 2013 in Übereinstimmung mit den österreich ischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Aussagen zum Lagebericht Der Lagebericht ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage der Stiftung erwecken. Der Bestätigungsvermerk hat auch eine Aussage darüber zu enthalten, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht. Der Lagebericht steht nach unserer Beurteilung in Einklang mit dem Jahresabschluss und geht auf die Erfüllung des Stiftungszweckes ein. Wien, am 6. Juni 2014 <-'1 KPMG Austria AG W~rtschaftsprüfungs- und Stellerberatlll1gsge~~~lschaft : I l <) ;I, ji" '\ \ Ifct:/;" 11 t. I.! '1,1 1 1/, I I', 1- I t t: t,/ \;..;' '-'v '-::F Ir DDr. Marti~ Wagner W i rtschaftsprii fer \ 1'''\ v ppa M~g. Harald Podoschek 'steuerberater Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des 281 Abs 2 UGB zu beachten.

9 Jahresabschluss und Lagebericht

10 Stipendienstiftung dei' Republik Östeneich, Wien Beilage I Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

11 Sfipcndicnstiftung dci' Republik Östcneich, 'Vien Beilage I/l Bilanz zum 31. Dezember 2013 Aktiva EUR TEUR Umlaufvermögcn GuthabeIl bei Kreditillstituten , Passiva A. Stiftungsvcrmögen l. Wid111111lgsvermögen II. Bi/al/zgewillll davon Gewinnvortrag: EUR ,29; VOljahr: TEUR , , , B. Riickstellungen Sonstige Rückstellungen 2.160, ,

12 Stipendienstiftung dei' Republik Österreich, Wien Beilage 1/2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr EUR TEUR I. Stiftungsaufwand Stipendienauszahlungen 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen Übrige 3. ZwiscltellS1l11l11le aus Z 1 und 2 (BetriebsergebIlis) 4. Sonstige Zinsenerlräge 5. Zinsenaufwand 6. Zwiscltellsumme aus Z 4 und 5 (FiTulIlzergebnis) 7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit = Jahl'esvedust/-gewinn 8. Gewinnvortrag aus dem VOljahr 9. Bilallzgewinn , , , , , , , , ,

13 Stipelldienstiftullg der Republik Österreieh, Wien Beilage I/3 Anhang des Jahresabschlusses 2013

14 Stipendienstiftung der Republik Österreich, 'Vien Beilage I/4 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer BuchfLihrung und der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung zu vermitteln, aufgestellt. Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Positionen des Jahresabschlusses erfolgt gemäß 16 Stipendienstiftungs-Gesetz unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB). Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten. Bei der Bewertung wird von der FortfLihrung der Stiftung ausgegangen. Bei Vermögensgegenständen und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung angewendet. Dem Vorsichtsgrundsatz wird Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, sind berücksichtigt. Eventuelles Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der im Geschäftsjahr durchgeführten Abschreibungen bewertet. Zu Ermittlung der Abschreibungssätze wird generell die lineare Abschreibungsmethode gewählt. Bei der Bewertung von Forderungen werden erkennbare Risiken durch individuelle Abwcltungen berücksichtigt. Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe jenes Betrages, der nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung notwendig ist. Eventuelle Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbctrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht ermittelt.

15 Stipendienstiftung der Republik Österreich, Wien Beilage I/5 Bilanz Bilanz - Aktivseite Guthaben bei Kreditinstituten EUR TEUR Guthaben bei Kreditinstituten , In den Guthaben bei Kreditinstituten sind auch abgegrenzte Zinsen in Höhe von TEUR 106 enthalten. Bilanz - Passivseite Stiftungsvennögen EUR Barwidmung Bilanzgewinn Stand am 31. Dezember , , ,31 Die Barwidmung erfolgte aus dem Restvermögen des Österreichischen Versöhnungsfonds und setzt sich wie folgt zusammen: EUR Zahlung vom 3. Jänner 2006 Zahlung vom 3. Februar 2006 Rückzahlung an den Österreichischen Versöhnungsfonds vom 15. März 2006 Zahlung laut Restabwicklung vom 24. März , , , , ,94 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen zum 31. Dezember 2013 die Kosten für die Jahresabschlussprüfung in Höhe von EUR 2.160,00.

16 Stipendicnstiftung der Republik Österreich, Wien Beilage I/6 Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend dem Gesamtkostenverfahren gemäß 23 I Abs 2 UGB gegliedert EUR TEUR Stiftungsaufwalld Stipendienuuszaltillugen (einschließlich ReisekostellZllschüsse) , Sonstige betriebliche Aufwendungen Übrige Verwaltungskosten Stipendienvergabe Sonstige , , , Sonstige Zinsenerträge Bankzinsen ,63 455

17 Stipendienstiftung der Republik Österreich, Wien Beilage 1/7 Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Dienstnehmer. An den Stiftllngsvorstand bzw den Stiftllngsrat wurden weder BezUge noch Vorschüsse bzw Kredite ausbezahlt. Die Stipendienstiftung ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung und entspricht den Größenmerkmalen des 221 Abs 1 UGB. Zum Bilanzstichtag werden keine Finanzderivate gehalten. Es bestehen keine Leasingverhältnisse. Stiftungsvorstände MR Erich Bruckner MMag. 01' Ooris Karner Dr. Helmut Mosel' Stiftungsräte Mag. Barbara Weitgrubcr MinR. Franz Friedrich 01'. Kurt WegscheidleI' Mag. Maria Auer Botschafter 01'. Martin Eichtinger SC Mag. Christian Weissenburger Wien, am 6. Juni 2014 Sti ftungsvorstand: MR Brich Bruckner MMag. Or. Doris Karner Dr. Helmut Moser

18 Stipendienstiftung dei" Republik Österreich, "Vien Beilage n Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013

19 Beilage 11/1 9 3 Die mit Bundesgesetz errichtete Stipendienstiftung wurde als "nicht verzehrende" Stiftung konstituiert, sodass für die Auszahlung der Stipendien sowie für einen allfälligen Verwaltungsaufwand der Stiftung nur der Zinsertrag, nicht jedoch das I<apital herangezogen worden kann. Die Dotioruny der Stipendienstiftung erfol~lte aus dem Hestvermögen des Österreichischen Versöhnunqsfonds und betrug Euro 25, ,94. Die Summe wurde als Festgeld mit unterschiedlichen Laufzeiten und auf Sparkonten rnit unterscfiiedlichen Bindungsfristen veranlagt und hat irn Jahr 2013 einen Zinsertrag in Höhe von Euro 2G2.293,95 erbracht. Die allgemeine Zinsentwicklung auf den FinanzlTlärkten hat zu einern FWckgang der Zinsel"tröge im abgelaufenen Geschäftsjahr geführt. Trotzdem hat der Stiftungsrat die Veranlagungspolitik des Vorstandes, Verzicht auf Risikogeschäfte, bestäti~jt. Irn Berichtsjahr wurden wiederum Stipendien der Stipendil~nstiftung ausgeschriebeln. Die operative Abwicklung erfolgte durch die OeAD (Österreichische Austauschdienst)-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, elie die Stipendien auf der lnternetplattforrn veröffentlichte. Die Forrnalvoraussetzungen für eine Stipendiellbeantragung und das Antragforrnular sind auf der Hornepage abrufbar. In den bf3iden Vt'jl'gabesitzungen des Berichtsjahrs 2013 konnten im tertiären Bereich bei 108 Anträgen insgesarnt 62 Stipendien zuerkannt werden. Für den Bereich fvlasterstuelium for Internationale Beziehungen konnten 10 Anträge positiv erledigt werden, auf dif~ Postdoc-Stipendien entfielen -14 Zuerkennungen und von den 67 Anträgen für Forschungsstipendien Wr Under9raduates, Gracluates und Postgraduates konnten 38 positiv beschieden werden.

20 Beilage 11/2 Der OeAD GesrnbH wurde zur Auszahlung von Stipendien und F=:eisekosten in1 cjahr 2013 ein Gesamtbütrag in Höhe von ,03 überwiesen. Das für die operative Abwicklung der Stipendienprogramrne an die OeAD GesmbH entrichte tet Entge!! betrug '15.'141,45 Erfreulicherweise konnte auch die Zusammenarbeit mit der Stiftung Theresianisehe Akadernie fmt~jesetzt und 2 Stipendien für Schülerinnen eies österreiehischen Gymnasiums in fjrag zuerkannt vverden. Gemeinsam mit der Österreich ischen Schulstiftung der Österreichische Schule Shkodra "Petel' fvlahringer" und der HTL Fiennweg konnten 4. Stipendien, die jeweils über ein Semester laufen zur Vergabe kommen. Aus dern Titel Schülerlnnen-Stipendien gelangten ,00 zur Auszahlung. Die operative Abwicklung erfolgte durch den Stiftungsvorstand, sodass keine Honorare zu leisten waren. Festzuhalten ist, dass im Berichtszeitraurn aufgrund der Zinsentwicklung die Zins- 81iräge erstmalig unter den Auszahlungen lagen. Im Berichtszeitraum fand eine Einschau des RechnungshOl'es statt, ein endgültiger Prüfbericht liegt noch nicht vor. Der F1echnungsho'f hat aber an lässlich der Schlussbesprechung einige Anre~Jun gen gegeben, die durch den Stiftungsvorstand noch im Geschäftsjahr 2013 umgesetzt wurden. Beispielsweise regte der l'lechnungshof für die Einreichung bzw. Vergabe:') von Schülerlnnen.. Stipendien eine Vereinheitlichung der Unterlagen an. So sollen die vorgelegt(:::n Unterlage.:::n der Stipendienbewerberlinnen neben (::;inem Motivations.. schreiben auch das zuletzt ausgestellte Jahreszeu[Jnis in Kopie sowie eine f<opie des Reisepasses zum Nachweis der Stnatsbürgerschaft umfassen. Sofem größeres Interesse an der Zuerkennung des Stipendiurns besteht, können auch soziale

21 Beilage 11/3 l<riterien bei der vifercien, die aufnehmende oder entsendende berichtspflichtige von besonderer Ende nicht,juni 2014

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