Info Praktisches Studiensemester (Stand 05/2015)

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1 Prof. Dr. Martin Hobelsberger Praktikantenbeauftragter FK 07 Informatik Praktikantenbetreuer Studienrichtungen Bachelor Informatik und Scientific Computing Info Praktisches Studiensemester der Studiengänge Bachelor Informatik Bachelor Scientific Computing Agenda: 1. Einbettung ins Studium/Zulassungsvoraussetzungen, Zielsetzung, Inhalt 2. Zuständigkeiten, Ansprechpartner, weitere Informationen 3. Auswahl der Ausbildungsfirma, Bewerbung, Vertragsfragen 4. Ablauf des Praktikums, Arbeitszeiten, Krankheit, Feiertage, Urlaub 5. Praktikantenbericht Info Praktisches Studiensemester/ Virtueller Bericht. Aufbau, Umfang, Stempel/Unterschrift, Abgabetermin 6. Praktikantenseminar Praxis begleitend versus Blockunterricht Seite 1

2 1.1 Einbettung ins Studium Auszug aus den Studienordnungen für die Studiengänge Bachelor Informatik und Bachelor Scientific Computing an der Hochschule München -- Die Regelstudienzeit des Bachelorstudiums umfasst sieben Studiensemester, einschließlich eines praktischen Studiensemesters, das als fünftes Studiensemester im Bachelor Informatik bzw. als viertes im Bachelor Scientific Computing geführt wird, und der Bachelorarbeit. Nähere Einzelheiten regelt der Studienplan. -- Das praktische Studiensemester umfasst ein Praktikum von 24 Wochen. 1.2 Zulassungsvoraussetzungen -- Voraussetzung für den Eintritt in das praktische Studiensemester ist der Erwerb von: 90 ECTS Kreditpunkten aus den ersten vier Studiensemestern.im Studiengang Bachelor Informatik; 75 ECTS Kreditpunkten aus den ersten drei Studiensemestern.im Studiengang Scientific Computing; Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nicht! Die Zuordnung ins Praktische Studiensemester erfolgt automatisch bei Erreichen der Voraussetzungen. Wurde das Praxissemester angerechnet erfolgt eine Zuordnung ins folgende Semester. Seite 2

3 2. Zuständigkeiten, Ansprechpartner 2.1 Praktikantenbeauftragte FK 07 Informatik Prof. Dr. M. Hobelsberger o Anrechnung von Ausbildungszeiten o Mitglied im Beraterausschuss Praktikantenwesen der HM o Überprüfung der Ausbildungszeugnisse o Koordination 2.2 Praktikantenbetreuer Wirtschaftsinformatik Prof. Dr. Peters georg.peters@cs.hm.edu o Genehmigung von Ausbildungsverträgen o Prüfung der Praktikantenberichte Wirtschaftsinformatik o Betreuung, Firmenbesuche o Hilfe bei Problemen 2.3 Praktikantenbetreuer Bachelor Informatik / Scientific Computing Prof. Dr. M. Hobelsberger martin.hobelsberger@hm.edu o Genehmigung von Ausbildungsverträgen o Prüfung der Praktikantenberichte Informatik/Scientific Computing o Betreuung, Firmenbesuche o Hilfe bei Problemen 2.4 Prüfungsamt A218 Frau Lemke ingrid.lemke@verw.hm.de Sprechstunden : Mo-Do: 8:30 12:00, 13:00 15:00 Uhr Fr : 8:00 12:00 Uhr, jeweils im Raum A218 o Ausgabe, Annahme : Unterlagen, Informationsblätter, Verträge o Annahme der Ausbildungszeugnisse o Administrative Betreuung, formale Überprüfung Seite 3

4 2.5 Auslands- / Internationalisierungsbeauftragte Prof. Dr. G. Socher gudrun.socher@cs.hm.edu o Beratung Studiensemester im Ausland 2.6 FK Sekretariat R R Frau Dietz, Frau Bunge Öffnungszeiten : Mo Fr. 08: Di, Mi o Ordner für Angebote Praktikantenstellen o Abgabe der Berichte o Infos am Schwarzen Brett o Auskünfte, z.b. Sprechstundenzeiten, Blockunterricht Seite 4

5 3. Auswahl einer Ausbildungsstelle, Bewerbung 3.1 Möglichkeiten 1. Die Fakultät Informatik führt eine Datenbank mit geprüften Ausbildungsplätzen. Sie finden den Link über die Homepage der Hochschule München 2. In der Jobbörse der Fakultät finden Sie auch Angebote: 3. Unsere Fachschaft hat eine eigene Jobbörse, die Sie nutzen können: 4. Bei der Jobbörse der Hochschule München finden Sie ebenfalls Angebote 5. Einen Ordner mit Angeboten vieler Firmen finden Sie im 3. Stock der Fakultät im Informationsregal vor dem Treppenhaus E 6. Sie können auch selbst ein Ihnen bekanntes Unternehmen benennen. Wichtiger Hinweis für die Möglichkeiten bis 3.1.6: Nur die unter aufgeführten Firmen können ungeprüft ausgewählt werden alle anderen benötigen eine Genehmigung durch den jeweiligen Praktikantenbetreuer. Seite 5

6 3.2 Anforderungen an den Ausbildungsbetrieb: Das Unternehmen soll folgende fünf Eigenschaften aufweisen: 1. Jahresumsatz > EURO 2. mindestens 5 fest angestellte Vollzeitmitarbeiter davon 3. mindestens 3 fest angestellte Mitarbeiter im unmittelbaren Arbeitsumfeld der Praktikantin / des Praktikanten 4. die Arbeitsstelle befindet sich in einem abgeschlossenen Bürokomplex d.h. ist nicht Teil einer Wohnung 5. das Unternehmen verfügt über einen unmittelbaren Ausbildungsleiter bzw. fachlichen Betreuer für die Praktikantin/ den Praktikanten. Dazu gibt es einen entsprechenden Firmenfragebogen unter Bewerbung Bei den Informationsunterlagen des Prüfungs-/Praktikantenamt A218 finden Sie ein vorbereitetes Bewerbungsformular. Sie können dies verwenden oder auch ein eigenes Bewerbungsschreiben gestalten. Denken Sie bitte daran, dass Sie sich häufig mehrmals bewerben müssen. Fügen Sie nie Originale von Zeugnissen bei. Auch online- Bewerbungen sind möglich. 3.4 Vertrag Verwenden Sie die Vordrucke des Prüfungsamtes (Quelle siehe unten). Vertragsformulare gibt es in deutsch, englisch, französisch und portugiesisch. Zeugnisformulare in deutsch, englisch, französisch und spanisch. Der Vertrag muss von der Hochschule München genehmigt werden. Formulare finden Sie unter (ganz unten auf dieser Seite): Dual Studierende schließen zu ihrem Vertrag für das duale Studium eine Zusatzvereinbarung für das praktische Studiensemester ab. Das Formular kann bei Frau Lemke im Prüfungsamt abgeholt werden. Seite 6

7 Wichtig: Ist der Ausbildungsbetrieb nicht in der Praktikantendatenbank aufgeführt, so erfolgt die Genehmigung direkt durch die zuständigen Praktikantenbetreuer der Fakultät 07, also Prof. Dr. Hobelsberger oder Prof. Dr. Peters. Für die Genehmigung ist folgendes vorzulegen: 1. Der vollständig ausgefüllte, unterschriebene und abgestempelte Vertrag bzw. die Zusatzvereinbarung (4 Exemplare) 2. Firmenprofil 3. Unterzeichneter und abgestempelter Firmenfragebogen bzw. bei dual Studierenden der Vertrag für das duale Studium. 4. Persönlicher Ausbildungsplan (in Stichworten auf einer DIN A-4 Seite) Tipp: Kommen Sie in meine Sprechstunde. Dies ist der schnellste Weg zur Vertragsgenehmigung. Seite 7

8 4. Durchführung des Praktikums Betreuung: Ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin ist als Ausbildungsbeauftragte/r zu benennen Professoren/innen der Fakultät können Sie am Arbeitsplatz jederzeit besuchen! Fehlzeiten sind anzuzeigen und im Zeugnis zu vermerken Dauer des Praktikums a) mit praxisbegleitendem Unterricht 24 Wochen b) mit Blockunterricht 22 Wochen zu a) 1 Tag/Woche Praxisbegleitender Unterricht an der Hochschule 4 Tage a 8 Stunden betriebliches Praktikum zu b) Blockunterricht 2 Wochen an der Hochschule Diese Form wird generell angeboten. Wichtig : Sie haben keinen Urlaubsanspruch! Gewährt Ihnen der Ausbildungsbetrieb freiwillig Urlaub, so muss dieser außerhalb der Praktikumszeiten genommen werden. Hinweis : Ausfallzeiten sind nachzuholen, das betrifft Betriebsurlaub Krankheit Seite 8

9 5. Praktikantenbericht Über die praktische Ausbildung ist ein Bericht anzufertigen. Umfang zwischen 10 bis 20 Seiten Text (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Anhänge). Wichtig: Der Bericht ist Teil der Praktikantenprüfung. Aufbau des Berichtes: Deckblatt (Titel) siehe folgende Seite Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel: Beschreibung der Ausbildungsstelle einschließlich der Aufgabengebiete der Abteilung, in der die Ausbildung erfolgte. Dazu gehören auch Angaben über die IT- Konfiguration, die verwendeten Softwareprodukte (Betriebssystem, Datenbanken, Compiler, und sonstige Tools). 2. Kapitel : Die Ausbildung Hier sind die einzelnen Ausbildungsabschnitte mit Zeitdauer anzugeben, evtl. besuchte Kurse, und die jeweiligen Tätigkeiten darzustellen. 3. Kapitel : Schwerpunktthema Hier behandeln Sie ein Thema Ihrer Wahl das in direktem Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung steht. Anhang (optional) z.b. Listings, Ablaufpläne, Datenbankdiagramme, Vernetzungen, Masken Abgabetermin : Zum festgelegten Abgabetermin nach Bekanntmachung (Aushang, schwarzes Brett, Internet) Später abgegebene Berichte können erst im folgenden Semester korrigiert und als Prüfungsleistung anerkannt werden. Seite 9

10 Geben Sie den Bericht im Sekretariat persönlich ab und lassen Sie den Eingang auf der Liste eintragen. Die Berichte müssen von der Ausbildungsstelle abgesegnet sein, also unterschrieben und abgestempelt werden. Ausnahme: virtuelle Berichte. Achtung : Das Arbeitszeugnis nicht in den Bericht legen! Bewertung des Berichtes: Prädikate : bestanden /nicht bestanden. Der Bericht wird nicht zurückgegeben, er verbleibt wie jede Prüfungsleistung in der Hochschule. Überprüfen Sie die Eintragung des Prüfungsergebnisses in Ihrem Notenblatt. Seite 10

11 6. Praxisbegleitender Unterricht Praktikantenseminar Hinweis: Für die Durchführung des Praktikantenseminars auch praxisbegleitender Unterricht genannt - sind weder der Praktikantenbeauftragte noch die Praktikantenbetreuer der Fakultät 07 zuständig, sondern die durchführenden Dozenten/innen. Wer das jeweils ist, entnehmen Sie bitte dem Stundenplan des betreffenden Semesters. Wichtig: Das Praktikantenseminar wird immer als zweiwöchiger Blockunterricht üblicherweise in der Prüfungszeit abgehalten und kann aber auch - falls möglich und nötig - praxisbegleitend angeboten werden. Dann finden die Lehrveranstaltungen jeweils an einem Tag der Woche (üblicherweise am Montag oder Freitag) während der Vorlesungszeit in der Hochschule statt. Am Praktikantenseminar kann teilnehmen, wer den überwiegenden Teil seiner praktischen Ausbildung abgeleistet hat. Vgl: auch: Am Ende des Praktikantenseminars findet eine Prüfung statt. Diese Prüfung muss wie alle anderen Prüfungen auch angemeldet werden. Zulassungsvoraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit ist: das Zeugnis der Praktischen Ausbildung begutachtet von der Prüfungskommission bzw. dem Praktikantenbetreuer der Fakultät der erfolgreich bewertete Bericht. Das Praktikantenseminar kann - falls erforderlich - im Folgesemester nachgeholt werden. Die daran anschließende Praktikantenprüfung ist nicht Zulassungsvoraussetzung für die Bachelorarbeit. Siehe dazu auch SPO 2008, 11, (1): Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens zu Beginn des sechsten Semesters ausgegeben werden. Voraussetzung sind die erfolgreiche Ableistung der praktischen Ausbildung des praktischen Studiensemesters und die Bewertung des vorzulegenden Praktikumsberichtes mit dem Prädikat mit Erfolg abgelegt. Für die Anmeldung der Bachelorarbeit müssen also nur der Praxisteil und der Bericht bewertet vorliegen, mehr nicht. Seite 11

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