Leitfaden Energieeffi zienz: EnEV, Ökodesign und Energielabel
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- Clara Dieter
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1 Leitfaden Energieeffi zienz: EnEV, Ökodesign und Energielabel Energie aus Erde Wasser Luft?? S = 16,66 + 8,33 V 0,4 W??? Endenergieverbrauch dieses Gebäudes 26,97 kwh/(m 2 a) + E F G H >250 64,72 kwh/(m 2 a) Primärenergieverbrauch dieses Gebäudes
2 1. Vorwort Liebe Leser, mit der überarbeiteten Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) und den urchführungsverordnungen zu Ökodesign (ErP) und Energiekennzeichnung (Energielabel) für Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter haben und und EU Änderungen der Gesetzeslage auf den Weg gebracht, die weitreichende uswirkungen auf die Heizungsbranche haben. enn sie alle zielen darauf ab, die Energieeffi zienz von Gebäuden zu heben. So soll, nach Plänen der undesregierung, bis 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Sowohl im Neubau Stichwort Niedrigstenergiegebäude als auch im estand sind daher zukunftsfähige Lösungen zur Wärmebereitstellung und Kühlung gefragt. a Wärmepumpen einen hohen nteil regenerativer Umweltenergie nutzen, also extrem sparsam mit den primärenergetischen Ressourcen umgehen, profi tiert die Technologie von den verschärften EnEV-Standards und der verbesserten Transparenz durch das gemeinsame Energielabel. ereits heute verbrauchen Wärmepumpen ab einer Jahresarbeitszahl von 2,0 weniger Primärenergie als ein Gaskessel. urch diesen Effi zienzvorsprung erfüllen Häuser mit Wärmepumpe problemlos auch künftige EnEV-Standards und erreichen beim Energielabel in aller Regel die höchsten Labelklassen (++ bis +++). Sie verweisen die Konkurrenz damit klar auf die Ränge. ie wachsenden nteile Erneuerbarer Energien im deutschen Strommix (und der damit verbundenen npassung des 100 % 80 % 60 % Primärenergieverbrauch 51 % Einsparung Primärenergiefaktors) werden den Effi zienzvorsprung der Wärmepumpe weiter verstärken. So wurden bei der Überarbeitung der EnEV zwar die primärenergetischen Vorgaben für Neubauten ab 1. Januar 2016 um 25 Prozent verschärft, gleichzeitig aber auch der Primärenergiefaktor für Strom auf 1,8 gesenkt. adurch reduziert sich der Primärenergiebedarf von Häusern mit elektrischen Wärmepumpen quasi von allein. Wie hoch die Primärenergieeinsparung gegenüber fossil befeuerten Kesseln ausfällt, veranschaulicht die unten stehende Grafi k. Für eine Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 4,0 führt der höhere nteil erneuerbaren Stroms im Strommix zu einer Primärenergieeinsparung von 51 Prozent und ab 2016 sogar von 63 Prozent. Selbst Häuser, die vor 10 Jahren nach damals gültigem EnEV- Standard errichtet wurden, erfüllen die primärenergetischen Vorgaben der EnEV ab 2016 mit Wärmepumpen baut man eben zukunftssicher. auherren, die auch in der Zukunft auf fossile Heiztechniken setzen wollen, müssen hingegen deutlich mehr Geld in die ämmung der Gebäudehülle und zusätzliche Haustechnik investieren, um den Primärenergiebedarf auf den dann zulässigen Maximalwert zu beschränken. ie Wahl der richtigen Heiztechnik entscheidet investiere ich gleich in ein echtes regeneratives Heizsystem oder optimiere ich konventionelle Systeme über zusätzliche Maßnahmen? Letzteres kann die deutlich teurere lternative sein. 63 % Einsparung 40 % 20 % 0 % JZ 2,0 JZ 2,5 JZ 3,0 JZ 3,5 JZ 4,0 JZ 4,5 JZ 2,0 JZ 2,5 JZ 3,0 JZ 3,5 JZ 4,0 JZ 4,5 Wärmepumpe nach EnEV 2014 Primärenergiefaktor 2,4 rennwertkessel fossil Jahresnutzungsgrad 90 % Primärenergiefaktor 1,1 Wärmepumpe nach EnEV ab 2016 Primärenergiefaktor 1,8 2
3 1. Vorwort nhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2 Wärmepumpen bieten im Neubau als hydraulische wie als luftbasierte Heizungen effi ziente, komfortable und besonders clevere Lösungen, um den verbleibenden, geringen Heizwärmebedarf ebenso wie den zunehmenden Kühlbedarf zu decken. m ltbau ermöglichen Wärmepumpen skalierbare Lösungen, die sich schrittweise in eine energetische Vollsanierung einpassen lassen. So kann etwa der bestehende Heizkessel bei bivalenten Systemen noch so lange die Spitzenlast an sehr kalten Wintertagen abdecken, bis eine zusätzliche Wärmedämmung den Wärmebedarf weiter reduziert. Kombinationen mit Photovoltaikanlagen bieten im lt- wie im Neubau attraktive Möglichkeiten, selbst erzeugten Strom ohne Komfortverlust zu nutzen und so vollkommen O 2 -frei zu heizen. Mit diesem Leitfaden wollen wir allen ürgern, auherren und unseren Mitgliedern, ein Hilfsmittel an die Hand geben, die Einführung des Energielabels und die neue EnEV als historische hance zu begreifen und zu nutzen: Energieberatern und dem planenden und installierenden Handwerk kommt dabei besondere edeutung zu. hnen obliegt es, den auherren sachkundig durch die komplexe Materie zu leiten und ihm durch hre Empfehlung zu einem Heizsystem mit Zukunft zu verhelfen. ch wünsche hnen viel Freude mit diesem Leitfaden, herzlich hr lexander Sperr Referent Normen und Technik 2. Energieeinsparverordnung (EnEV) 2.0. nfokasten die wichtigsten Änderungen im Überblick Gesamteffi zienz von neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden Spezifi sche Grenzwerte für den Transmissionswärmeverlust Energieausweise 8 3. Ökodesign und Energiekennzeichnung: llgemeines und Zeitplan Ökodesign von Wärmeerzeugern 4.0. nfokasten das Wichtigste im Überblick nforderungen an Wärmepumpen und Niedertemperatur-Wärmepumpen nforderungen an andere Raumheizgeräte Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe Produktinformationen und enchmarks Ökodesign Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher 5.1. nforderungen an die Warmwasserbereitungs-Energieeffi zienz nforderungen Speichervolumen von Speicher-Warmwasserbereitern nforderungen Schallleistungspegel nforderungen Stickoxidausstoß nforderungen an die Warmhalteverluste von Warmwasserspeichern Produktinformationen und enchmarks Energiekennzeichnung von Wärmeerzeugern 6.0. nfokasten das Wichtigste im Überblick Erläuterung der Etiketten für Wärmepumpen Erläuterung der Etiketten für Verbundanlagen Weitere Etiketten Energiekennzeichnung Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher 7.1. Erläuterung der Label für Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe Weitere Etiketten für Warmwasserbereiter Label für Warmwasserspeicher Label für Verbundanlagen Effi zienzklasseneinteilung Marek Miara (Fraunhofer SE) zur Energieeffzienz von Wärmepumpen 36 bbildungsverzeichnis 38 mpressum 39 3
4 2. Energieeinsparverordnung (EnEV) NFOKSTEN EnEV die wichtigsten Änderungen im Überblick ie am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) löst die seit Oktober 2009 gültige Vorgängerversion ab und bringt eine Reihe von Änderungen. Zum 1. Mai 2014 wurde der Primärenergiefaktor für Strom von 2,6 auf 2,4 gesenkt. amit reagiert der Gesetzgeber auf den Zuwachs von Strom aus regenerativen Quellen in deutschen Netzen. adurch verschärfen sich die primärenergetischen nforderungen, da der Primärenergiebedarf für die Hilfsenergien (z.. Pumpenstrom) sinkt. ezogen auf die EnEV 2009 ergibt sich nach einer Musterrechnung des WP eine Verschärfung der primärenergetischen nforderungen um 4 Prozent. Zum 1. Januar 2016 sinkt der Primärenergiefaktor für Strom auf 1,8. ie primärenergetische ewertung der Wärmepumpe verbessert sich dadurch deutlich: Selbst Häuser, die vor 10 Jahren nach damals gültigem EnEV-Standard errichtet wurden, erfüllen die primärenergetischen Vorgaben ab Zum 1. Januar 2016 gelten um 25 Prozent strengere primärenergetische Vorgaben für neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude. er über das Referenzgebäude ermittelte maximal zulässige Höchstwert des Jahresprimärenergiebedarfs wird mit dem Faktor 0,75 multipliziert. b 2021 gilt dann für alle Neubauten der von der EU festgelegte Niedrigstenergiegebäudestandard. ie hierfür gültigen Richtwerte sollen bis Ende 2018 veröffentlicht werden. Ebenfalls zum 1. Januar 2016 werden auch die nforderungen an die energetische Qualität der Gebäudehülle verschärft. as Maß hierfür ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust eines zu errichtenden Wohngebäudes. er mittlere Wärmedurchgangskoeffizient (H T ) darf dann den entsprechenden Wert des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschreiten. ies entspricht im Mittel einer Verschärfung um rund 20 Prozent. Erweitert wurde die Stilllegungspflicht für alte Heizkessel. urften bisher öl- und gasbefeuerte Kessel, die vor Oktober 1978 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden, gilt dies ab dem 1. Januar 2015 auch für solche mit Einbaudatum vor Generell besteht nun auch für neuere Gas- und Ölkessel eine Pflicht zur ußerbetriebnahme nach 30 Jahren etriebszeit. Nicht betroffen sind allerdings Niedertemperatur- und rennwertkessel. ußer einer Präzisierung bei der Nachrüstung von Wärmedämmungen oberster Geschossdecken gibt es keine weiteren neuen nforderungen an estandsgebäude. ie edeutung des Gebäude-Energieausweises wurde gestärkt, es gelten seit 1. Mai 2014 folgende Neuerungen: -- ie Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes wird künftig nicht mehr nur auf einer Farbverlaufsskala von grün bis rot ( andtacho ) dargestellt, sondern der Endenergiebedarf bzw. -verbrauch zusätzlich einer Effizienzklasse zugeordnet. Ähnlich wie man es beispielsweise bereits von Kühlschränken, Staubsaugern und Fernsehgeräten kennt, umfasst die Skala die Klassen + bis H. Nach erechnungen des WP erreicht ein Standardgebäude mit Sole/Wasser-Wärmepumpe die estnote + und mit Luft/ Wasser-Wärmepumpe, das gleiche Haus mit fossil befeuertem rennwertkessel und solarer Trinkwassererwärmung erreicht, mit einer Pelletheizung hingegen nur. -- iese Zuordnung gilt für neu ausgestellte usweise. ereits vorliegende Energieausweise ohne ngabe von Effizienzklassen behalten ihre Gültigkeit für 10 Jahre ab dem usstellungsdatum. 4
5 2. Energieeinsparverordnung (EnEV) NFOKSTEN - ei Vermietung und Verkauf wird die ngabe der energetischen Kennwerte (z.. Endenergiebedarf bzw. -verbrauch) in mmobilienanzeigen zur Pfl icht. er Energieausweis muss ab sofort bei einem esichtigungstermin vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden. ie von Experten scharf kritisierte Möglichkeit von vereinfachten Musterberechnungen ( EnEV-easy ) wurde als explizite lternative im Verordnungstext gestrichen, der Verordnungsgeber hat allerdings die Möglichkeit, derartige Verfahren zu veröffentlichen und zuzulassen. Kluge Planung schützt auherren vor Zusatzinvestitionen uch nach nkrafttreten der neuen EnEV muss auen nicht zwangsläufi g teurer werden. a auherren selber entscheiden dürfen, wie sie die verschärften Standards erfüllen, ist eine kluge Planung jedoch wichtiger denn je. Eine Musterrechnung des WP zeigt in bbildung 1, dass Häuser mit Wärmepumpen auch 2016 die gesetzlichen Effi zienzstandards problemlos erfüllen. Wärmepumpen profi tieren von dem schrittweise abgesenkten Primärenergiefaktor für Strom, der den steigenden nteil von Strom aus Erneuerbaren Energien widerspiegelt. adurch werden Wärmepumpen quasi von allein immer ressourcenschonender. as eröffnet auherren Spielräume bei Gebäudehülle und Haustechnik: Teure Maßnahmen, wie z.. die Fassadendämmung können auf die von der EnEV geforderte Mindestqualität beschränkt werden, ohne das Primärenergieziel zu gefährden. Wer hingegen weiter auf fossile Heiztechnik setzt, ist gezwungen, deutlich mehr Geld in die Qualität der ämmung und/ oder zusätzliche Haustechnik (z.. Wärmerückgewinnung und solare Heizungsunterstützung) zu investieren. kwh/(m 2 a) 90 max. zulässiger Primärenergiebedarf ,37 kwh/(m 2 a) 83,10 kwh/(m 2 a) 85,31 kwh/(m 2 a) 74,22 kwh/(m 2 a) 82,69 kwh/(m 2 a) Musterrechnung: Öl- oder Gas- rennwert mit solarer Trinkwassererwärmung Luft/Wasser- Wärmepumpe 72,18 kwh/(m 2 a) Sole/Wasser- Wärmepumpe 60 64,72 kwh/(m 2 a) 50 55,67 kwh/(m 2 a) 48,54 kwh/(m 2 a) 40 Neubau nach EnEV 2009 max. zulässiger Primärenergiebedarf: 89,37 kwh/(m 2 a) Neubau nach EnEV 2014 max. zulässiger Primärenergiebedarf: 85,31 kwh/(m 2 a) Neubau nach EnEV ab 2016 max. zulässiger Primärenergiebedarf: 61,98 kwh/(m 2 a) bb.1: Vorgaben für den Primärenergiebedarf von Neubauten 5
6 2. Energieeinsparverordnung (EnEV) uswirkungen der neuen EnEV 2.1. Gesamteffizienz von neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden ie bedeutendsten Veränderungen betreffen die nforderungen an den Gesamtprimärenergiebedarf von Neubauten. uch wenn die Systematik der erechnung nach dem 1. Januar 2016 grundsätzlich erhalten bleibt, führt die rt der Umsetzung der Verschärfung zu anderen Vorgehensweisen. Referenzgebäudeverfahren Unverändert erhalten bleibt das Referenzgebäudeverfahren. ei diesem sind sowohl die energetische Qualität (U-Werte) der auteile der Gebäudehülle festgelegt als auch die technische nlage zur Gebäudeheizung und Trinkwassererwärmung. er Jahresprimärenergiebedarf des zu errichtenden Gebäudes darf nun den berechneten Jahresprimärenergiebedarf des entsprechenden Referenzgebäudes (mit gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und usrichtung) nicht überschreiten. adurch bestehen einige Freiheitsgrade für die usführung des Gebäudes: es kann zu Gunsten einer besseren nlagentechnik (z.. Wärmepumpenheizung) etwas weniger in einzelne Komponenten der Gebäudehülle investiert werden (Fenster, Wände etc.). Verschärfung der Gesamteffizienz ie neue EnEV setzt die Verschärfung der primär-energetischen nforderungen ab Januar 2016 nicht direkt durch npassung des Referenzgebäudes um, sondern reduziert den zulässigen Jahresprimärenergiebedarf pauschal um 25 Prozent (Multiplikation mit dem Faktor 0,75). iese Umstellung der Methodik führt dazu, dass ein Gebäude, das genau wie das Referenzgebäude ausgeführt wird, die EnEV-nforderungen nicht mehr erfüllt (siehe auch bbildung 2). Neben der reinen Verschärfung über den Faktor 0,75 wirken sich auf den Jahresprimärenergiebedarf auch noch die nachfolgend erläuterten Veränderungen aus: Referenzklima ie Verlagerung des Referenzklimas von Würzburg nach Potsdam bewirkt zusammen mit der ktualisierung der Testreferenzjahre unterm Strich einen niedrigeren Jahresprimärenergiebedarf. aher zieht diese Veränderung keine höheren nforderungen an Gebäudehülle oder -technik nach sich. Primärenergiefaktoren urch die bsenkung des Primärenergiefaktors für Strom genauer gesagt für den nicht erneuerbaren nteil des Strommixes von 2,6 auf 2,4 zum nkrafttreten der EnEV 2014 und weiter auf 1,8 zum 1. Januar 2016 verringert sich der Primärenergiebedarf für den Hilfsstrom des Referenzgebäudes. n einer Musterrechnung des WP ergibt sich allein dadurch im Zuge der EnEV 2014 eine Verschärfung um 4 Prozent im Vergleich zur EnEV er Primärenergiefaktor kennzeichnet das Verhältnis von insgesamt aufgewendeter Primärenergie zur Endenergie beim Nutzer. ei der Ermittlung des Primärenergiefaktors für den Strommix wird beispielsweise die gesamte Umwandlungskette von der Gewinnung des nicht erneuerbaren Energieträgers, über dessen Transport, die Verstromung im Kraftwerk sowie die Transportverluste berücksichtigt. urch die wiederholte npassung des Primärenergiefaktors soll dem wachsenden nteil von Strom aus regenerativen Quellen Rechnung getragen werden. ie N V berücksichtigt deshalb seit ihrer Änderung im Mai 2013 schon einen Primärenergiefaktor von 2,0. ieser Wert korreliert gut mit dem tatsächlichen nteil erneuerbar erzeugten Stroms im bundesdeutschen Strommix. ie EnEV operiert hingegen noch bis nfang 2016 aus politischen Gründen mit dem Faktor 2,4. er ab 1. Januar 2016 anzusetzende Primärenergiefaktor von 1,8 spiegelt den prognostizierten nteil erneuerbaren Stroms wider. Unberücksichtigt bleibt auch nach wie vor, dass der nteil regenerativen Stroms während der Lebensdauer der elektrischen Geräte noch deutlich steigen wird. 6
7 2. Energieeinsparverordnung (EnEV) Effi ziente Gebäude am einfachsten mit Wärmepumpen Welche uswirkungen die oben dargestellten npassungen der EnEV auf die Gesamteffi zienz von Gebäuden haben, zeigt der Vergleich von Mustergebäuden verschiedener EnEV-Standards in bbildung 2. Verglichen werden jeweils neugebaute Einfamilienhäuser nach den primärenergetischen nforderungen. Für die Standards 2009 und 2014 entspricht dies exakt dem Referenzgebäude, das mit einer Gas-rennwertheizung und solarer Trinkwassererwärmung ausgestattet ist. ie Gebäude mit Luft/Wasser- bzw. Sole/ Wasser-Wärmepumpe nutzen lediglich einen anderen Wärmeerzeuger, sämtliche anderen aten sind identisch. er schon nach EnEV 2009 niedrigere Jahresprimärenergiebedarf der Häuser mit Wärmepumpe resultiert also allein aus der effi zienteren Heiztechnik als beim Referenzgebäude. Gemäß der EnEV 2014 sinkt der nforderungswert durch den abgesenkten Primärenergiefaktor geringfügig. Stärker profi tieren die beiden Häuser mit Wärmepumpensystem vom reduzierten Primärenergiefaktor: Sie unterschreiten den nforderungswert der EnEV 2014 bereits deutlich. b 2016 gilt der Primärenergiefaktor von 1,8. urch die pauschal um 25 Prozent verschärften primärenergetischen nforderungen, schafft es das Referenzgebäude (rot dargestellt) nicht mehr, die Vorgaben einzuhalten. azu wären deutliche Verbesserungen an der Gebäudehülle (Säule ganz rechts) und/oder der nlagentechnik notwendig. n den beiden Wärmepumpenhäusern sind keine technischen Verbesserungen oder eine aufwändigere Wärmedämmung notwendig, sie bleiben allein durch die effi ziente Heiztechnik deutlich unterhalb der zulässigen Grenzwerte. ngesichts des ab 2021 geltenden Niedrigstenergiegebäudestandards sollten jedoch auch auherren von Wärmepumpenhäusern darüber beraten werden, mit welchen zusätzlichen Maßnahmen sich der energetische Standard ihres Hauses weiter optimieren ließe. Primärenergiebedarf kwh/m²a ,37 83,10 72,18 Referenz/nforderung Luft/Wasser-Wärmepumpe Sole/Wasser-Wärmepumpe EnEV ,31 74,22 64,72 61,98 Referenz/nforderung Luft/Wasser-Wärmepumpe Sole/Wasser-Wärmepumpe 55,67 48,54 82,69 nforderung Luft/Wasser-WP Sole/Wasser-WP Referenzgebäude EnEV 2014 EnEV ab 2016 Fossil + Hülle optimiert 60,74 bb.2: Vergleich EnEV
8 gemäß den 16 ff der Energiesparverordnung EnEv vom 1 Registriernummer 2 (oder: Registriernummer wurde beantragt am... ) >250 Zeitraum von bis Energieträger Primärenergiefaktor Energieverbrauch (kwh) Warmwasser (kwh) nteil Heizung (kwh) kwh/(m 2 a) Klimafaktor ie modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird. Soll ein Energieverbrauch eines mit Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist es zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 bis 30 % geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist. as Verfahren zur Ermittlung des Energieverbrauches ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. ie Werte der Skala sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche ( N ) die im llgemeinen größer ist als die Wohnfläche des Gebäudes. er tatsächliche Energieverbrauch einer Wohnung oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegebenen Energieverbrauch ab. 1 2 Siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises siehe Fußnote 2 auf Seite 1 des Energieausweises 3 4 gegebenenfalls auch Leerstandzuschläge, Warmwasser- oder Kühlpauschale in kwh EFH: Einfamilienhaus, MFH: Mehrfamilienhaus 2. Energieeinsparverordnung (EnEV) 2.2. Spezifi sche Grenzwerte für den Transmissionswärmeverlust ie zweite große Verschärfung ab dem Jahr 2016 betrifft die energetische Qualität der Gebäudehülle. as Maß hierfür ist der spezifi sche, auf die wärmeübertragende Umfassungsfl äche bezogene Transmissionswärmeverlust, abgekürzt mit H T. ieser Wert darf ab dem 1. Januar 2016 das 1,0-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschreiten. ie EnEV 2009 ließ hier höhere Werte zu, für die lediglich abhängig vom Gebäudetyp Obergrenzen in einer Tabelle festgelegt wurden. ie Verschärfung entspricht im Mittel über alle betrachteten Gebäudetypen hinweg einer Verschärfung von rund 20 Prozent. a theoretisch auch Gebäude möglich sind, die die nforderung der neuen EnEV Eine sehr bedeutende Änderung der Energieausweise gelangte über den undesrat in die neue EnEV: Neben den Markierungen des Primär- und des Endenergiebedarfs auf der Farbverlaufsskala von grün bis rot ( andtacho ), muss der Energieausweis für Gebäude seit 1. Mai 2014 auch die Energieeffi zienzklasse des Gesamtgebäudes ausweisen. Ähnlich wie man es beispielsweise bereits von vielen elektrischen Geräten kennt, umfasst die Skala die Klassen von + bis H, denen der Endenergiebedarf bzw. -verbrauch zugeordnet wird. ass Endenergie hierbei als einzige ezugsgröße dient, ist für Wärmepumpenlösungen äußerst günstig. Nach erechnungen des WP erreicht ein Standardgebäude mit Sole/Wasser-Wärmepumpe die estnote Energieausweis einhalten und die trotzdem schlechtere H T -Werte aufweisen als nach EnEV 2009 erlaubt, wurde die Tabelle mit den Obergrenzen beibehalten. ies wird vor allem bei Gebäuden mit einem großen Fensterfl ächenanteil relevant. ie so genannte Nebenanforderung an den Transmissionswärmeverlust sorgt dafür, dass auch Gebäude mit primärenergetisch vorteilhaften Systemen, wie der Wärmepumpe, nicht beliebig schlecht gebaut werden dürfen. uch wenn dies in gewisser Weise die Freiheitsgrade beschränkt, sollte es bei den meisten Gebäuden kein Problem sein, die festgelegten Grenzwerte einzuhalten Energieausweise: estnoten für Gebäude mit Wärmepumpen + und mit Luft/Wasser-Wärmepumpe, das gleiche Haus mit fossil befeuertem rennwertkessel und solarer Trinkwassererwärmung erreicht, mit einer Pelletheizung hingegen nur. ufgrund der unterschiedlichen Kosten der verschiedenen Energieträger ist allerdings fraglich, ob das Ziel, die Energieausweise verbraucherfreundlicher zu gestalten, mit diesem System erreicht werden kann. Grundsätzlich positiv ist allerdings die Einstufung umweltfreundlicher Wärmepumpensysteme in die höchsten Effi zienzklassen zu sehen. er neue Energieausweis zeigt nun immer auch den vergrößerten uchstaben der erreichten Klasse, siehe bbildung 3. ENERGEUSWES für Wohngebäude gemäß den 16 ff der Energiesparverordnung EnEv vom 1 andtacho mit Energiebedarf Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Registriernummer 2 (oder: Registriernummer wurde beantragt am... ) 3 ENERGEUSWES für Wohngebäude Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Energiebedarf Endenergieverbrauch dieses Gebäudes 27,8 kwh/(m 2 a) + E F G H 66,6 kwh/(m 2 a) Primärenergieverbrauch dieses Gebäudes Endenergieverbrauch dieses Gebäudes (Pflichtangabe für mmobilienanzeigen) Verbrauchserfassung - Heizung und Warmwasser 3 Energiebedarf Endenergieverbrauch dieses Gebäudes 26,97 kwh/(m 2 a) + E F G H >250 Effizienzhaus 40 MFH Neubau EFH Neubau EFH energetisch gutmodernisiert urchschnitt Wohngebäudebestand MFH energetisch nicht wesentlich modernisisert Erläuterungen zum Verfahren EFH energetisch nicht wesentlich modernisisert 64,72 kwh/(m 2 a) Primärenergieverbrauch dieses Gebäudes Endenergieverbrauch dieses Gebäudes (Pflichtangabe für mmobilienanzeigen) kwh/(m 2 a) bb.3: Energieausweis für ein eispielgebäude mit Sole/Wasser-Wärmepumpe 8
9 2. Energieeinsparverordnung (EnEV) ei einem direkten Vergleich unterschiedlicher Heizsysteme ergeben sich für ein Einfamilienhaus nach EnEV-Standard ab 2016 Energieeffi zienzklassen wie in bbildung 4 dargestellt: Gebäude in Standardausführung mit Wärmepumpen erfüllen zum einen die primärenergetischen nforderungen und erhalten zum anderen die höchsten Energieeffi zienzklassen und +. Für Gebäude mit fossil befeuerten Heizkesseln, die gerade die primärenergetischen Mindestanforderungen einhalten sollen, sind zusätzliche Maßnahmen an der Gebäudehülle (bessere ämmung, bessere Fenster) oder an der nlagentechnik (Lüftung mit Wärmerückgewinnung, solare Heizungsunterstützung etc.) notwendig. Um in Effi zienzklasse zu kommen, sind weitere nstrengungen erforderlich. Mit Holzpelletheizungen werden zwar die nforderungen der EnEV an den Primärenergiebedarf leicht erfüllt, aufgrund des hohen Endenergieeinsatzes erreicht das eispielgebäude jedoch lediglich Effi zienzklasse. Endenergiebedarf kwh/(m 2 a) ,93 kwh/(m 2 a) 26,97 kwh/(m 2 a) 52,55 kwh/(m 2 a) 51,89 kwh/(m 2 a) 117,06 kwh/(m 2 a) Luft/Wasser- Wärmepumpe Sole/Wasser- Wärmepumpe Gas- / Öl-rennwert, Gebäudehülle optimiert Gas- / Öl-rennwert, nlage optimiert Holzpellet- Heizung bb.4: Effi zienzklassen für ein Einfamilienhaus nach EnEV-Standard ab 2016 Entsprechende Vergleiche sind auch für estandsgebäude möglich: uch hier können die höchsten Effi zienzklassen am einfachsten mit Wärmepumpenlösungen erreicht werden, siehe bbildung 5. etrachtet wurde ein Einfamilienhaus aujahr 1985 mit einer Gebäudenutzfl äche von 155,8 m² und einer beheizten Wohnfl äche von 100 m². er mittlere U- Wert der unsanierten Gebäudehülle beträgt 0,86 W/m²K. Endenergiebedarf kwh/(m 2 a) G F G F H 74,37 kwh/(m 2 a) 52,78 kwh/(m 2 a) 185,86 kwh/(m 2 a) 170,60 kwh/(m 2 a) 190,17 kwh/(m 2 a) 169,27 kwh/(m 2 a) 254,64 kwh/(m 2 a) Luft/Wasser- Wärmepumpe Sole/Wasser- Wärmepumpe Gas- oder Öl- rennwert rennwert + solare TWE Fernwärme Speicherheizung und urchlauferhitzer Holzpellet- Heizung bb.5: Energieeffi zienzklassen für ein estandsgebäude 9
10 3. Ökodesign und Energiekennzeichnung: llgemeines und Zeitplan m wurden im Rahmen der ErP Richtlinie (ErP = Energieverbrauchsrelevante Produkte) die urchführungsverordnungen für Ökodesign und Energiekennzeichnung (Labelling) für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte sowie Warmwasserbereiter im mtsblatt der EU veröffentlicht. Seit dem Tag der Veröffentlichung sind diese Verordnungen in Kraft und gelten seither unmittelbar und verpfl ichtend in sämtlichen EU-Mitgliedsstaaten. Grundsätzlich muss zwischen den Ökodesignverordnungen, in denen die Mindestanforderungen festgelegt sind, und den Energiekennzeichnungsverordnungen unterschieden werden. Letztere beschreiben, wie die Energiekennzeichnungsetiketten (Label) aussehen und defi nieren, welche Energieeffi zienz für ein Produkt notwendig ist, um einer bestimmten Effi zienzklasse zugeordnet zu werden. Ökodesign ist also in erster Linie ein Herstellerthema, während die Energieeffi zienzkennzeichnung dem Verbraucher helfen soll, sich für ein effi zientes Produkt zu entscheiden. Einen Überblick gibt bbildung 6: Y J ENERG eнeprия - ενεργεια E E F + ++ Ökodesign (ErP) Energiekennzeichnung Mindesteffizienz- und Mindestemissionsstandards Energielabel für Produkte und Systeme Produkte, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, erhalten keine E-Kennzeichnung as Label soll Verbraucher zu einer umweltorientierteren Kaufentscheidung bewegen bb.6: Unterscheidungsmerkmale ie den Verordnungen zugrunde liegenden erechnungsmethoden sind bisher (Stand 31. Mai 2014) nicht offi ziell veröffentlicht. us den Entwürfen vom 23. ezember 2013 kann allerdings abgeleitet werden, auf welche Normen man sich bezieht, wie vorgegangen wird und wie die Produkte voraussichtlich eingeordnet werden. Für die Effi zienzbewertung von Wärmepumpen referenzieren die okumente auf die EN Möglich ist eine Verwendung von interpolierten Leistungsdaten bei Prüfpunkten der EN für Geräte mit fester Leistung. Für die Messung von Schallleistungspegeln wird auf die EN verwiesen, nach welcher bei Prüfpunkten der EN gemessen wird. 10
11 3. Ökodesign und Energiekennzeichnung: llgemeines und Zeitplan er Zeitplan für alle Verordnungen ist klar vorgegeben und für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe in bbildung 7a dargestellt. ie darunter befindliche bbildung 7b zeigt den Zeitplan für Warmwasserbereiter. Eine Revision aller vier Verordnungen muss bis spätestens 26. September 2018 erfolgen. bb.7a: Zeitstrahl für Raumheizgeräte mit Wärmepumpe bb.7b: Zeitstrahl für Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe 11
12 4. Ökodesign von Wärmeerzeugern Herausforderung für die Hersteller Ökodesign das Wichtigste im Überblick NFOKSTEN ie Ökodesign-Regularien betreffen in erster Linie die Hersteller von Heizgeräten, da die Richtlinien und Verordnungen den technischen und rechtlichen Rahmen für eine zunehmend umweltfreundliche Heiztechnik schaffen. Um Effizienz und Emissionen (bgase, Schall) vergleichen zu können, fasst die Ökodesign- Richtlinie bestimmte Produktgruppen in sogenannten Losen zusammen. Seit der Novelle der Richtlinie im Jahr 2009 werden nicht nur energieverbrauchende, sondern generell energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP) betrachtet. Wärmepumpen werden in den Losen 1 (Raum- und Kombiheizgeräte) und 2 (Warmwasserbereiter) beschrieben. ie Ökodesign-urchführungsverordnungen für Los 1 und 2 sind am 26. September 2013 in Kraft getreten und greifen nach einer zweijährigen Übergangsfrist. amit gelten ab dem 26. September 2015 Mindestanforderungen an die Effizienz (jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz) und die Emissionen (maximale Schallleistungspegel bei Wärmepumpen bzw. Stickoxidemissionen bei Heizgeräten mit fossilen rennstoffen), um in der EU in Verkehr gebracht werden zu können. ie jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von Wärmepumpen und Niedertemperatur- Wärmepumpen muss mindestens 100 Prozent bei Wärmepumpen, bzw. 115 Prozent bei NT-Wärmepumpen betragen. b dem 26. September 2017 gelten verschärfte Mindestanforderungen von dann 110 bzw. 125 Prozent ie Mindesteffizienz für fossile Heizkessel bis 70 kw beträgt 86 Prozent ab dem 26. September 2015, dies bedeutet, dass nur noch rennwertkessel verkauft werden dürfen. Fossile Kessel mit mehr als 70 kw müssen zusätzlich bei 30 Prozent Teillast eine Mindesteffizienz von 94 Prozent haben. Unter bestimmten edingungen gelten bei der Sanierung von Niedertemperaturkesseln usnahmen: iese bestehen für Heizkessel des Typs 1 bis 10 kw bzw. Kombiheizkessel dieses Typs bis 30 kw, hier genügt ein Effizienzwert von 75 %. Für Elektro-Heizkessel gilt ab dem 26. September 2015 ein Mindesteffizienzwert von 30 Prozent, der zwei Jahre später auf 36 Prozent verschärft wird. KWK-nlagen müssen ab dem 26. September 2015 eine Mindesteffizienz von 86 Prozent und ab dem 26. September 2017 von 100 Prozent einhalten. ie nforderungen an die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz bei Warmwasserbereitern (Los 2) und Kombiheizgeräten (Los 1) sind außerdem abhängig vom jeweiligen Lastprofil, also einer bestimmten, über einen 24-stündigen Messzyklus gezapften Warmwassermenge. ie Ökodesign-Verordnung beinhaltet auch nforderungen an die Produktinformation. So definiert sie beispielsweise, welche ngaben in den nleitungen für nstallateure und Endnutzer enthalten sein müssen. ußerdem sind unverbindliche Referenzwerte (enchmarks) für die verschiedenen nforderungskategorien (Effizienz, Schallleistung und Stickoxidausstoß) festgelegt. 12
13 4. Ökodesign von Wärmeerzeugern Herausforderung für die Hersteller ie Ökodesign-urchführungsverordnungen legen Mindeststandards für die umweltgerechte Gestaltung von Produkten fest. a deren Erfüllung Voraussetzung ist, um ein Produkt in der EU auf den Markt zu bringen, betrifft dieses Thema vor allem die Hersteller der jeweiligen Geräte. Kriterien sind hierbei die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (auch Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad genannt) und die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz. ußerdem werden der Schallleistungspegel bei Wärmepumpen und der Stickoxidausstoß bei Geräten, die mit rennstoffen betrieben werden, berücksichtigt. Unter den Geltungsbereich der Verordnung fallen folgende Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte mit einer Leistung bis 400 kw: öl- und gasbefeuerte Heizkessel, KWK-nlagen, Elektroheizkessel, Wärmepumpen und Niedertemperatur-Wärmepumpen (Vorlauftemperatur bis 35 ). Nicht in den Geltungsbereich der Verordnung fallen z.. Kessel zur hauptsächlichen Verfeuerung von gasförmiger oder flüssiger iomasse und Holz(pellets) nforderungen an Wärmepumpen und Niedertemperatur-Wärmepumpen Energieeffizienz: höchste nforderungen an die effizientesten Technologien Zwei Jahre nach nkrafttreten der Verordnung greifen erstmals Mindestanforderungen an die Geräte: ie jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von Wärmepumpen darf ab dem 26. September 2015 nicht kleiner als 100 Prozent sein, die von Niedertemperatur-Wärmepumpen nicht kleiner als 115 Prozent. Weitere zwei Jahre später, am 26. September 2017 werden diese nforderungen noch einmal verschärft, es gelten dann Effizienz-Grenzwerte von 110 Prozent und 125 Prozent (siehe Zeitstrahl, bbildung 7a). ie Messlatte wird für die hocheffiziente Wärmepumpentechnologie deutlich höher gelegt als bei sämtlichen anderen Raumheiztechnologien, dies ist im direkten Vergleich in bbildung 8 (siehe Seite 14) deutlich gemacht. Schallleistungspegel b dem 26. September 2015 gelten nforderungen an den Schallleistungspegel einer Wärmepumpe. iese sind abhängig von der Wärmeleistung und von der rt der ufstellung (siehe Tabelle 1). Wärmenennleistung < 6 kw Schalleistungspegel (L wa ), innen Schalleistungspegel (L wa ), außen Wärmenennleistung > 6 kw und < 12 kw Schalleistungspegel (L wa ), innen Schalleistungspegel (L wa ), außen 60 d 65 d 65 d 70 d Wärmenennleistung > 12 kw und < 30 kw Schalleistungspegel (L wa ), innen Schalleistungspegel (L wa ), außen Wärmenennleistung > 30 kw und < 70 kw Schalleistungspegel (L wa ), innen Schalleistungspegel (L wa ), außen 70 d 78 d 80 d 88 d Tab.1: Schallleistungspegel 4.2. nforderungen an andere Raumheizgeräte Energieeffizienz Für Öl- und Gaskessel ist eine Verschärfung der Mindestanforderungen an die Energieeffizienz über die erste nforderungsstufe hinaus nicht vorgesehen. b dem 26. September 2015 darf die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz für Kessel bis 70 kw Leistung nicht unter 86 Prozent fallen. Für größere Kessel bis 400 kw gilt zusätzlich eine Mindesteffizienzanforderung für den Teillastbereich (30 Prozent der Nennleistung) von mindestens 94 Prozent. usnahmen bestehen für Heizkessel des Typs 1 bis 10 kw bzw. Kombiheizkessel dieses Typs bis 30 kw: Für diese häufig im Geschosswohnungsbau eingesetzten Niedertemperaturkessel genügt ein Effizienzwert von 75 Prozent, sie dürfen allerdings ausschließlich als Ersatz eines gleichartigen Gerätes eingesetzt werden. 13
14 4. Ökodesign von Wärmeerzeugern Herausforderung für die Hersteller Einen Gesamtüberblick über die Effi zienzanforderungen an sämtliche unter den Geltungsbereich des Produktloses fallende Technologien gibt bbildung 8, in der jeweils die Mindestanforderungen an die Energieeffi zienz ab dem 26. September 2015 (blau) und dem 26. September 2017 (grau) dargestellt sind; die nforderungen für größere Kessel im Teillastbereich sind gestrichelt dargestellt. Neben den schon beschriebenen Mindesteffi zienzen gibt es solche auch für Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen und die in eutschland nicht mehr relevanten Elektroheizkessel. η s [%] η s [%] % > 70 kw bei 30 % Teillast: 94% 86% 100 % 86 % 110 % 100 % 115 % Typ 1: 75% % 30 % 55 Fossile Heizkessel Elektro- Heizkessel KWK Wärmepumpe Niedertemperatur- Wärmepumpe Mindesteffizienz ab Mindesteffizienz ab bb.8: Ökodesign-Mindestanforderungen Stickoxidemissionen bei Heizgeräten mit fossilen rennstoffen Zusätzlich zu den Effi zienzanforderungen gibt es ab dem 26. September 2018 nforderungen an die maximalen Stickoxidemissionen von folgenden Geräten: Wärmeerzeuger rennstoffeinsatz Wärmeerzeuger rennstoffeinsatz Gaskessel 56 mg/kwh Öl-KWK mit Verbrennungs- 420 mg/kwh motor und innerer Verbrennung Ölkessel 120 mg/kwh Gas-Wärmepumpe mit äußerer 70 mg/kwh Verbrennung Gas-KWK mit äußerer 70 mg/kwh Öl-Wärmepumpe mit äußerer 120 mg/kwh Verbrennung Verbrennung Öl-KWK mit äußerer Verbrennung Gas-KWK mit Verbrennungsmotor und innerer Verbrennung 120 mg/kwh Gas-Wärmepumpe mit Verbrennungsmotor und innerer Verbrennung 240 mg/kwh Öl-Wärmepumpe mit Verbrennungsmotor und innerer Verbrennung 240 mg/kwh 420 mg/kwh 14
15 4. Ökodesign von Wärmeerzeugern Herausforderung für die Hersteller 4.3. Kombiheizgeräte mit Wärmepumpe ezüglich der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Kombiheizgeräten, also Heizgeräten, die sowohl für Raumheizung als auch Trinkwassererwärmung genutzt werden, gelten abhängig von angegebenen Zapfprofilen ab dem 26. September 2015 die nforderungen der Tabelle 2 und ab dem 26. September 2017 die nforderungen der Tabelle 3. st eine Wärmepumpe dafür vorgesehen, auch Trinkwasser zu erwärmen, müssen ebenfalls die nforderungen an die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz gemäß der Tabellen 2 und 3 eingehalten werden. nforderungen Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Kombiheizgeräten ab dem 26. September 2015: ngegebenes Lastprofil 3XS XXS XS S M L XL XXL 3XL 4XL Warmwasserbereitungs- 22 % 23 % 26 % 26 % 30 % 30 % 30 % 32 % 32 % 32 % Energieeffizienz Und ab dem 26. September 2017: Tab.2: nforderungen WW-Energieeffizienz Kombiheizgeräte 2015 ngegebenes Lastprofil 3XS XXS XS S M L XL XXL 3XL 4XL Warmwasserbereitungs- 32 % 32 % 32 % 32 % 36 % 37 % 38 % 60 % 64 % 64 % Energieeffizienz Tab.3: nforderungen WW-Energieeffizienz Kombiheizgeräte Produktinformationen und enchmarks ie Ökodesign-Verordnung beinhaltet auch nforderungen an die Produktinformation. Hier ist festgelegt, welche ngaben in den nleitungen für nstallateure und Endnutzer enthalten sein müssen. ußerdem sind unverbindliche Referenzwerte (enchmarks) für die verschiedenen nforderungskategorien (Effizienz, Schallleistung und Stickoxidausstoß) festgelegt. 15
16 5. Ökodesign Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher b dem 26. September 2015 gelten die in Tabelle 4 angegebenen Mindestwerte nforderungen an das Speichervolumen von Speicher-Warmwasserbereitern ei Speicher-Warmwasserbereitern bestehen ab dem 26. September 2015 nforderungen an das Speichervolumen in bhängigkeit vom Lastprofil entsprechend Tabellen 7 und 8. n den Lastprofilen 3XS bis S dürfen folgende Volumina nicht überschritten werden: n den Lastprofilen M bis 4XL dürfen folgende Volumina nicht unterschritten werden: 16 Für Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher werden Ökodesign-nforderungen gemäß dem in bbildung 7b dargestellten Zeitplan gestellt. etroffen sind Warmwasserbereiter mit einer Nennwärmeleistung bis 400 kw und Warmwasserspeicher mit einem Speichervolumen bis Litern. arunter fallen auch Geräte in Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen nforderungen an die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz ie nforderungen an die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz sind in den folgenden Tabellen abhängig von den angegebenen Lastprofilen, die von 3XS bis 4XL reichen, aufgeführt. ngegebenes Lastprofil 3XS XXS XS S M L XL XXL 3XL 4XL Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz 22 % 23 % 26 % 26 % 30 % 30 % 30 % 32 % 32 % 32 % ei ngabe "smart = 1" außerdem: erechnung der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz für smart = 0, geprüft bei dem angegebenen Lastprofil 19 % 20 % 23 % 23 % 27 % 27 % 27 % 28 % 28 % 28 % Tab.4: nforderungen Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz Ökodesign 2015 b dem 26. September 2017 sind mindestens die Werte nach Tabelle 5 einzuhalten. ngegebenes Lastprofil 3XS XXS XS S M L XL XXL 3XL 4XL Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz 32 % 32 % 32 % 32 % 36 % 37 % 37 % 37 % 37 % 38 % ei ngabe "smart = 1" außerdem: erechnung der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz für smart = 0, geprüft bei dem angegebenen Lastprofil 29 % 29 % 29 % 29 % 33 % 34 % 35 % 36 % 36 % 36 % Tab.5: nforderungen Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz Ökodesign 2017 Für die drei größten Lastprofile gelten ab 26. September 2018 die Mindestanforderungen nach Tabelle 6. ngegebenes Lastprofil XXL 3XL 4XL Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz 60 % 64 % 64 % Tab.6: nforderungen Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz Ökodesign 2018 ngegebenes Lastprofil 3 XS XXS oder XS S 7 Liter 15 Liter 36 Liter Tab.7: nforderungen Volumina 3XS-S ngegebenes Lastprofil M L XL XXL 3XL 4XL Mischwasser bei Liter 130 Liter 210 Liter 300 Liter 520 Liter 1040 Liter Tab.8: nforderungen Volumina M-4XL
17 5. Ökodesign Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher 5.3. nforderungen an den Schallleistungspegel von Warmwasserbereitern mit Wärmepumpe b 26. September 2015 gelten bei Warmwasserbereitern mit Wärmepumpe die maximalen Schallleistungspegel nach Tabelle 9. ie nforderungen stimmen mit denen von Los 1 überein und sind wie dort auch relativ anspruchsvoll. Wärmenennleistung < 6 kw Schalleistungspegel (L wa ) in nnenräumen Schalleistungspegel (L wa ) im Freien Wärmenennleistung > 6 kw und < 12 kw Schalleistungspegel (L wa ) in nnenräumen Schalleistungspegel (L wa ) im Freien Wärmenennleistung > 12 kw und < 30 kw Schalleistungspegel (L wa ) in nnenräumen Schalleistungspegel (L wa ) im Freien Wärmenennleistung > 30 kw und < 70 kw Schalleistungspegel (L wa ) in nnenräumen Schalleistungspegel (L wa ) im Freien 60 d 65 d 65 d 70 d 70 d 78 d 80 d 88 d 5.4. nforderungen hinsichtlich des Stickoxidausstoßes Tab.9: Schallleistungspegel Warmwasserbereiter mit WP b dem 26. September 2018 dürfen folgende Werte des Stickoxidausstoßes jeweils bezogen auf den rennstoffeinsatz als rennwert (in mg/kwh) nicht überschritten werden: Konventionelle Warmwasserbereiter mit gasförmigen rennstoffen Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe und äußerer Verbrennung für den Einsatz gasförmiger rennstoffe sowie solarbetriebene Warmwasserbereiter für den Einsatz gasförmiger rennstoffe Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe und innerer Verbrennung für den Einsatz flüssiger rennstoffe 56 mg/kwh Konventionelle Warmwasserbereiter mit flüssigen rennstoffen 70 mg/kwh Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe und äußerer Verbrennung für den Einsatz flüssiger rennstoffe sowie solarbetriebene Warmwasserbereiter für den Einsatz flüssiger rennstoffe 240 mg/kwh Warmwasserbereiter mit Wärmepumpe und innerer Verbrennung für den Einsatz gasförmiger rennstoffe 120 mg/kwh 120 mg/kwh 240 mg/kwh 5.5. nforderungen an die Warmhalteverluste von Warmwasserspeichern 5.6. Produktinformationen und enchmarks ie Ökodesign-Verordnung für Los 2 beinhaltet ebenso wie die für Los 1 nforderungen an die Produktinformation, die ab dem 26. September 2015 anzuwenden sind. Hier ist festgelegt, welche ngaben in den nleitungen für nstallateure und Endnutzer Tab.10: nforderungen Stickoxidausstoß ie Warmhalteverluste von Warmwasserspeichern mit dem Speichervolumen V in Litern dürfen ab dem 26. September 2017 folgenden Wert S nicht überschreiten: S = 16,66 + 8,33 V 0,4 W eispiel: ie Warmhalteverluste eines 200-Liter-Speichers dürfen also maximal 86 W betragen. enthalten sein müssen. ußerdem sind unverbindliche Referenzwerte (enchmarks) für die verschiedenen nforderungskategorien (Effizienz, Schallleistung und Stickoxidausstoß) festgelegt. 17
18 6. Energiekennzeichnung von Wärmeerzeugern Energiekennzeichnung das Wichtigste im Überblick Mit dem EU-Energielabel werden vereinfacht gesagt die Nutzungssgrade verschiedener Trinkwassererwärmer, Heizgeräte und -systeme verglichen und in einer Effizienzskala eingeordnet. iese, dem Verbraucher bereits von vielen anderen elektrischen Geräten bekannte arstellungsform soll Endnutzer für die Effizienz verschiedener Heizsysteme sensibilisieren und eine bessere Orientierung im Heizungsmarkt ermöglichen. amit ein Vergleich verschiedener Technologien möglich wird, fasst die Energiekennzeichnungs-Richtlinie bestimmte Produktgruppen in sogenannten Losen zusammen, die mit denen der Ökodesign-Richtlinie übereinstimmen. Seit der Novelle der Richtlinie im Jahr 2010 werden nicht nur energieverbrauchende sondern generell energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP) betrachtet. Los 1 betrifft Raum- und Kombiheizgeräte sowie Verbundanlagen bis zu einer Nennleistung von 70 kw. ie Vorschriften im Los 2 gelten für Warmwasserbereiter mit einer Wärmenennleistung bis 70 kw und für Warmwasserspeicher mit einem Speichervolumen von höchstens 500 Litern. ußerdem betreffen die Vorgaben auch Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern mit einer Wärmenennleistung bis 70 kw und Solareinrichtungen. Für die verpflichtende Verwendung der Energielabel gibt es drei Stichtage: NFOKSTEN b dem 26. September 2015 müssen alle Raumheizgeräte das Etikett tragen, dessen Effizienzskala die Klassen ++ bis G umfasst. Für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Kombiheizgeräten und für reine Warmwasserbereiter wird eine Skala mit den Klassen bis G zur Pflicht. b dem 26. September 2017 wird für reine Warmwasserbereiter das "Etikett " zur Pflicht, das die Effizienzklassen + bis F umfasst. b dem 26. September 2019 müssen auch Raumheizungen das "Etikett ", das die Klassen +++ bis umfasst, tragen. Zudem umfasst die Skala für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz von Kombiheizgeräte nun auch die Klassen + bis F. Für Verbundanlagen aus Raum- und Kombiheizgeräten und weiteren Komponenten gibt es spezielle Verbundanlagenlabel, die von Herstellern, Großhändlern oder Handwerkern ausgestellt werden. erücksichtigt werden dabei Temperaturregler, Solareinrichtungen, Speicher und weitere Wärmeerzeuger. ie Labelklassen für Verbundanlagen umfassen ab dem 26. September 2015 in beiden Produktlosen die Klassen +++ bis G. 18
19 6. Energiekennzeichnung von Wärmeerzeugern NFOKSTEN ie Einteilung in die unterschiedlichen Energieeffizienzklassen erfolgt dabei anhand der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz bzw. der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz, letztere abhängig vom Lastprofil. * jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz bb.9: Effizienzklassen und Heizsysteme Wärmepumpen erreichen in der Regel die höchsten Effizienzklassen ++ und +++, Gas-Wärmepumpen immerhin ein +. ei Gas- oder Öl-rennwertkesseln ist aus physikalischen Gründen keine höhere Klasse als möglich. er Effizienzvorsprung der Wärmepumpe wird so auf den ersten lick auch für Verbraucher erkennbar. Es ist anzunehmen, dass viele Wärmepumpenhersteller ihre Produkte spätestens zur nächsten SH (Weltleitmesse für u.a. Gebäude-, Energie- und Klimatechnik in Frankfurt am Main) im März 2015 mit einer Effizienzkennzeichnung versehen werden. Ebenso werden viele Produktdatenblätter, Kataloge und Prospekte für das Jahr 2015 und folgende den neuen okumentations- und Kennzeichnungsstandards entsprechen. 19
20 6. Energiekennzeichnung von Wärmeerzeugern 6.1. Erläuterung der Etiketten (Label) für Wärmepumpen Von der urchführungsverordnung für die Energiekennzeichnung von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten sowie Verbundanlagen sind nur Geräte bis zu einer Nennleistung von 70 kw betroffen. Es gibt darin Vorschriften für die gleichen Geräte wie in der Ökodesign-urchführungsverordnung. eschrieben wird, wie die Etiketten (Label) für die unterschiedlichen Technologien aussehen. as System ist von anderen elektrischen Geräten schon lange bekannt und soll in erster Linie eine nformation für Endkunden darstellen. a der Energieverbrauch von Heizgeräten immer auch von dem jeweiligen Gebäude abhängt, in dem sie verbaut wurden, ist die ngabe eines pauschalen Jahresenergieverbrauchs, wie z.. bei Kühlschränken oder Fernsehern üblich, nicht möglich. eim Energielabel für Heizgeräte erfolgt die Einteilung in die unterschiedlichen Energieeffizienzklassen deshalb anhand der vom Ökodesign schon bekannten jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz. Für die verpflichtende Verwendung der Etiketten gibt es zwei Stichtage: ab dem 26. September 2015 müssen für die Geräte aller Technologien Label mit den Klassen ++ bis G für Raumheizung und bis G für Warmwasser (bei den Kombiheizgeräten) mitgeliefert werden. b dem 26. September 2019 wird das Etikett verbindlich, das für Raumheizung die Klassen +++ bis und für Warmwasser + bis F umfasst (siehe auch Zeitstrahl bbildungen 7a + 7b). n den bbildungen 10 und 11 sind am eispiel der Etiketten für Wärmepumpen die einzelnen estandteile der Label für Heizgeräte erläutert. ie bbildungen unterscheiden sich lediglich durch die unterschiedlichen Skalenbereiche. Felder für Namen oder Warenzeichen bzw. Modellkennung des Lieferanten ENERG eнeprия - ενεργεια Y E J Raumheizungsfunktion jeweils für Mittel- und Niedertemperaturanwendungen Skala der Effizienzklassen Schallleistungspegel L W in nnenräumen (falls zutreffend) ++ + E F G 57 d kw kw Energieeffizienzklassen jeweils für Mittel- und Niedertemperaturanwendungen Wärmenennleistung bei durchschnittlichen, kälteren und wärmeren Klimaverhältnissen sowie für Mittel- und Niedertemperaturanwendungen Schallleistungspegel L W im Freien 63 d /2013 Temperaturkarte Europas mit drei als nhaltspunkten dienenden Temperaturzonen bb.10: Etikett für Wärmepumpen
21 6. Energiekennzeichnung von Wärmeerzeugern - Für alle betrachteten Technologien gleich ist ab dem 26. September 2019 die Skala der Effizienzklassen von +++ bis, auch wenn Raumheizgeräte wie fossile Heizkessel aus rein physikalischen Gründen keine höheren Klassen als erreichen können. - Ebenfalls identisch sind die Felder für Namen oder Warenzeichen bzw. die Modellkennung des Lieferanten er zwischen Skala und Namensfeld abgebildete Heizkörper zeigt, dass es sich um ein Raumheizgerät handelt. ies ist auch für sämtliche Technologien gleich. ei Kombiheizgeräten gibt es eine weitere Spalte mit einem Symbol für die Trinkwassererwärmung. - Rechts von der Effizienzskala sind schwarze Pfeile mit der Effizienzklasse des jeweiligen Gerätes einzutragen, deren Spitzen auf derselben Höhe sein müssen wie die Spitzen der Skalenpfeile. ei Wärmepumpen sind hier zwei Spalten vorhanden, da bei einer maximalen Vorlauftemperatur von 35 (Niedertemperaturanwendung) eine höhere Effizienzklasse möglich ist als bei Vorlauftemperaturen bis 55 (Mitteltemperaturanwendung) YZ d YZ YZ YZ kw YZ YZ YZ kw - uf der linken Seite des Etiketts (unterhalb der Effizienzskala) sind die Schallleistungspegel der Wärmepumpe anzugeben: zum einen der Schallleistungspegel im Freien, zum anderen (falls zutreffend) der Schallleistungspegel in nnenräumen. - Ganz rechts unten auf dem Label befindet sich eine Karte Europas mit einer groben Einteilung in drei Temperaturzonen (warm, durchschnittlich und kalt). iese sind nicht konkret festgelegt, die Karte soll als nhaltspunkt dienen. YZ d /2013 Karte mit Temperaturzonen gibt es nur bei Wärmepumpenlabels bb.11: Etikett für Wärmepumpen Über der Karte befindet sich das Feld für die Wärmenennleistungen. Hier können für die der Wärmepumpe sechs verschiedene Werte angegeben werden: für drei Temperaturzonen jeweils für Mittel- und Niedertemperaturanwendungen. 21
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