«Zweite Chance» ZweiteChance Eine Initiative zur Förderung der beruflichen Nachholbildung. Erwachsene erhalten eine

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1 ZweiteChance Eine Initiative zur Förderung der beruflichen Nachholbildung Berufsbildungsprojekte Dr. Emil Wettstein, Zürich In Zusammenarbeit mit dem Verein VALIDA Förderung der beruflichen Nachholbildung Erwachsene erhalten eine «Zweite Chance» zu einem Berufsabschluss auf Sekundarstufe II Emil Wettstein, Helena Neuhaus Wer als erwachsene Person eine Matura nachholen möchte, besucht berufsbegleitend eine Maturitätsschule für Erwachsene und bekommt vom Umfeld viel Anerkennung. Wer als erwachsene Person im Erwerbsleben steht und einen Berufsabschluss nachholen möchte, stösst auf Hindernisse verschiedenster Art. Oft fehlt auch das Verständnis für diesen Schritt. Dabei bietet das Berufsbildungssystem der Schweiz Erwachsenen diverse Wege, einen Berufsabschluss nachzuholen. Diese Wege sind aber nicht leicht zu finden und unterwegs gibt es viele Hindernisse zu überwinden. Deshalb nehmen sie nur wenige Personen in Angriff und noch weniger kommen ans Ziel. Der vorliegende Bericht zeigt Möglichkeiten auf, Interessierten eine erfolgversprechende «Zweite Chance» zu bieten, eine Berufsausbildung und einen Abschluss zu erwerben. Es geht dabei ausschliesslich um Personen über 25, denn für die Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen existieren diverse Unterstützungs- und Brückenangebote. Der Bericht baut auf einer mehrjährigen Auseinandersetzung mit dem Thema auf. Sie umfasst unter anderem Untersuchungen bei erfolgreichen und gescheiterten Lernenden der beruflichen Nachholbildung, eine Studie zum Thema «Unterstützungsbedarf zur beruflichen Nachholbildung im Kanton Basel-Stadt» sowie Gespräche mit rund 150 Fachleuten aus der Berufsbildung, der Berufsberatung und der Wirtschaft. Fassung vom 13. Juni 2013 D430 Projekt «ZweiteChance» c/o Berufsbildungsprojekte, Girhaldenweg 8, 8048 Zürich,

2 Förderung der beruflichen Nachholbildung eine «ZweiteChance» bieten 2 Inhaltsverzeichnis 1 Hintergründe und einige Zahlen Erwachsene ohne Ausbildung Motivation der Interessierten Hindernisse bei der beruflichen Nachholbildung Wege der beruflichen Nachholbildung Übersicht Angebote für Personen mit einschlägigen Kompetenzen ngebote für Personen mit wenig einschlägigen Kompetenzen Unterteilung der Nachholbildung in mehrere Blöcke Die Wege begehbar machen Grundsätzliche Überlegungen Elemente zur Förderung der Nachholbildung Förderungssysteme Realisierung Organisation Öffentlichkeitsarbeit Anforderungen an die Träger eines Förderprogramms Hinweise auf Dokumente zur Vertiefung der Thematik Download weiterer Unterlagen zum Thema: und

3 Förderung der beruflichen Nachholbildung eine «ZweiteChance» bieten 3 1 Hintergründe und einige Zahlen Wir fokussieren uns in diesem Bericht auf Erwachsene ab dem Alter von 25 Jahren, wobei wie unten begründet wird die Altersgruppe 25- bis 40-Jahre im Vordergrund steht Erwachsene ohne Ausbildung Von den in der Schweiz lebenden Personen im Alter von 25 bis 64 Jahren verfügen gemäss deren eigenen Aussagen 14.2% über keine abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II. Das sind 627'000 Einwohner und Einwohnerinnen der Schweiz. Unter den Personen im Alter von 25 bis 39 Jahren sind schweizweit 11.3% ohne Abschluss, entsprechend Personen, 82'000 Männer und Frauen. 1 Dies sind deutlich mehr Menschen als von der Arbeitswelt benötigt werden. Deshalb sind sie vermehrt gefährdet, arbeitslos und/oder von Sozialhilfe abhängig zu werden. Unter den Bezüger/innen von Sozialhilfe sind Personen ohne Berufsabschluss massiv übervertreten verfügten 69% der Sozialhilfeempfängerinnen und empfänger zwischen 18 und 30 Jahren über keinen Ausbildungsabschluss. 2 Fachleute der Sozialhilfe sind der Auffassung, dass die Ausbildungslosigkeit in vielen Fällen nichts mit ungenügender intellektueller Leistungsfähigkeit zu tun hat, sondern mit äusseren Gründen, insbesondere auch mit gebrochenen Bildungslaufbahnen und ungenügenden Vorkenntnissen. «Mangelnde Bildung und fehlende Erwerbstätigkeit sind die hauptsächlichen Risikomerkmale junger Erwachsener in der Sozialhilfe», schreibt das Bundesamt für Statistik. Es geht also nicht um mangelnde geistige Kapazität der Betroffenen, sondern es sind Merkmale, die gesellschaftlich beeinflusst werden können. Der Bundesrat geht davon aus, dass durch die «systematische Integration von Problemfällen in die Berufswelt» pro 1000 Jugendliche bis zu 18 Millionen Franken an Sozialhilfeleistungen eingespart werden können. 3 Gemäss einer Untersuchung 4 der Berner Fachhochschule muss mit gesellschaftlichen Kosten von rund 6000 bis 10'000 Franken pro Jahr und ausbildungsloser Person ausgegangen werden, ab dem Alter von 25 Jahren (je nach Diskontsatz) 160'000 bis Franken pro Person 5 Wo liegen die Gründe, dass so viele Personen im Alter von über 25 Jahren weder ein Gymnasium noch eine Berufslehre abgeschlossen haben? Es sind oft Menschen, die durch die Maschen der diversen (Auffang-)Netze fielen. Allein im Kanton Zürich scheiden jährlich 1200 Personen ohne Abschluss aus dem Berufsbildungssystem. Darunter sind Menschen mit viel Kraft und viel Wille. Einige von ihnen finden auch ohne Abschluss einen erfolgreichen Weg in der Arbeitswelt. Einige andere haben auch bisher als Erwachsene die 1 «Berechnungen zum Bedarf», Download von > B722 Viele Statistiken zeihen für die Auswertungen jeweils fünf Jahrgänge zusammen, weshalb sich unsere Berchnungen meist auf den Gruppe der 25- bis 39-Jährigen beziehn. 2 BfS: Ausbildungsabschlüsse der Sozialhilfeempfänger/innen und der Bevölkerung zwischen 18 und 30 Jahren, Schweiz, 2009 (Sonderauswertung) 3 Botschaft des Bundesrates zum neuen Berufsbildungsgesetz vom 6. September 2000, 5740 zit in Probleme der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz, Bestandesaufnahme der Fakten, Ursachen, Risikogruppen, Massnahmen und des integrationspolitischen Handlungsbedarfs, Bundesamt für Migration im Auftrag des Departementsvorstehers EJPD, April 2006, S. 35 (Fussnote) 4 Fritschi, T. u.a. (2009): Gesellschaftliche Kosten der Ausbildungslosigkeit in der Schweiz. Bern, BASS. 5 Tobias Fritschi, Livia Bannwart, Oliver Hümbelin, Sanna Frischknecht: Gesellschaftliche Kosten der Ausbildungslosigkeit mit Fokus auf Validierung und Ausbildungsabbrüche. Schlussbericht im Auftrag Travail.Suisse, Bern, 20. März 2012, S. 39.

4 Förderung der beruflichen Nachholbildung eine «ZweiteChance» bieten 4 Erstausbildung nachgeholt. 6 Ihre Zahl ist aber viel kleiner als die Zahl der Interessierten: Die Mitarbeitenden von Laufbahnzentren erhalten täglich einschlägige Anfragen. Das «Eingangsportal Bildungsraum Nordwestschweiz» 7 behandelt jährlich 300 bis 400 Anfragen. Der Anbieter eines Lehrstellenverbunds für EBA-Berufe muss regelmässig einschlägige Anfragen ablehnen. Selbstverständlich verfügen nicht alle Personen ohne Abschluss über Motivation und Leistungsfähigkeit zum Nachholen einer Ausbildung auf Sekundarstufe II: Fachleute aus der Berufsberatung und der Sozialhilfe sowie Berufsinspektoren schätzen den dazu fähigen Anteil der Ausbildungslosen zwischen 10 und 30%. Allein bei den 25- bis 34-Jährigen, bei denen der Wunsch nach einer «Zweiten Chance» besonders gross ist 8, umfasst diese Gruppe bis 34'800 Personen, bei den 25- bis 39-Jährigen sind es 18'300 bis 55' Motivation der Interessierten Was veranlasst Erwachsene nach Wegen zu suchen, einen Abschluss nachzuholen? Gespräche mit Betroffenen und Fachleuten sowie unsere Untersuchungen 9 zeigen, dass folgende Gründe im Vordergrund stehen: Arbeitgeber verlangen immer häufiger anerkannte Abschlüsse, u.a. weil der Vollzug vieler Vorschriften und viele Qualitätssicherungssysteme (z.b. ISO 9001!) «ausgebildetes Personal» verlangen, wozu oft nur Personen mit anerkannten Abschlüssen gezählt werden. Wer ins Kader aufsteigen will, muss sich in den meisten Branchen und Betrieben über eine abgeschlossene Grundausbildung ausweisen. Oft erwarten auch Kunden, dass Lieferanten von «gelernten» Fachleuten repräsentiert werden. Der Eintritt in die höhere Berufsbildung und in Weiterbildungen sowie die Zulassung zu entsprechenden Prüfungen setzen oft eine mit EFZ abgeschlossene Ausbildung voraus. Gleiches gilt in vielen Branchen für die Einstufung in eine höhere Gehaltsklasse. Nach wie vor stellt der Erwerb eines Abschlusses nicht nur eine persönliche Genugtuung dar, sondern hat auch in der Gesellschaft einen gewissen Prestigewert. Manche Interessierte erhoffen sich von der Nachholbildung interessantere Arbeit am Arbeitsplatz. Vor allem aber erhoffen sich sehr viele der befragten Personen eine grössere Sicherheit, ihren Arbeitsplatz zu behalten oder wieder einen neuen zu finden, wenn dies notwendig ist. Dies der Erstabschluss als Grundlage für ein existenzsicherndes Einkommen ist auch der Hauptgrund, weshalb manche Sozialbehörden bereit sind, massgebend an den Kosten einer beruflichen Nachholbildung beizutragen. Meist ist es ein EFZ, das angestrebt wird. Je nach persönlicher Situation stellen aber auch bereits Berufsatteste oder der Erwerb eines von der Branche anerkannten Ausweises wichtige Etappen dar. 1.3 Hindernisse bei der beruflichen Nachholbildung Kapitel 1.1 zeigt, dass die Zahl der potenziellen und fähigen Interessentinnen und Interessenten hoch ist. Weshalb ist denn die Zahl der erfolgreichen Teilnehmer/innen an der beruflichen Nachholbildung derart klein? 6 Je nach Kanton schliessen 1 bis 10% der Abschlüsse mit QV nach BBV Art. 31 oder 32 ab, allerdings handelt es sich in der Mehrzahl um Zweitausbildungen. Vgl Aus der Entwicklungspsychologie wissen wir heute, dass viele Personen an der Wende von den 20er zu den 30er Jahren eine erste Bilanz ziehen und in der Folge eine Suchphase durchlaufen, die oft im Wunsch gipfelt, Verpasstes nachzuholen. 9 > Berichte B215 und B520

5 Förderung der beruflichen Nachholbildung eine «ZweiteChance» bieten 5 Die folgenden Aussagen über die Hindernisse, die den Weg zum erfolgreichen Berufsabschluss für Personen über 25 schwierig machen, stammen aus Befragungen von Betroffenen in den Kantonen Basel und Zürich 10, aus dem Literaturstudium sowie aus Gesprächen mit Lehrmeistern, Behörden und Beratungspersonen. Finanzierung Finanzielle Probleme sind der am häufigsten genannte Hinderungsgrund: Erwachsene wohnen in der Regel nicht mehr bei den Eltern. Manche müssen am Unterhalt ihrer eigenen, jungen Familie beitragen. Fast alle klagen über die harten finanziellen Einschränkungen. Diese treffen sie schwerer als Jugendliche, umso mehr, als die meisten vorher mehr verdient haben. Mehrere beklagen sich über eine Benachteiligung gegenüber gleichaltrigen Studierenden bei der Gewährung von Stipendien. Dies gilt vor allem, wenn nur der Besuch einer beruflichen Grundausbildung zum Ziel führt. Aber auch, wenn nur Arbeitsausfall, Kursgelder und/oder Prüfungsgebühren im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung zu finanzieren sind, kann es zu Problemen kommen, die die Interessierten nur mit Unterstützung bewältigen können. Zeitliche Beanspruchung Berufliche Nachholbildung führt zu einer Mehrbelastung, zum Beispiel durch Hausaufgaben und Prüfungsvorbereitung. Dies kann zu Konflikten mit anderen Rollen führen, insbesondere, wenn Lernende Mutter- bzw. Vaterpflichten erfüllen müssen oder möchten. Auch Lebenspartner/innen müssen oft zurück stehen, was bei mehrjährigen Ausbildungen nicht einfach ist. Das Problem, das am zweithäufigsten genannt wird, ist deshalb die Zeitknappheit. Vorkenntnisse, Sprachbeherrschung Oft müssen Schulkenntnisse aufgefrischt, Kenntnisse in der lokalen Sprache ergänzt und ungünstige Lernbiographien bearbeitet werden, bevor eine berufliche Nachholbildung angetreten werden kann. Es muss eine gewisse Routine im Lernen, eine effiziente Lerntechnik erarbeitet werden, weil viele Interessierte schulisches Lernen nicht mehr gewohnt sind. Lehrstellenmarkt Es gibt einzelne Lehrmeister/innen, die erwachsene Lernende bevorzugen. In der Regel wird aber Jugendlichen den Vorzug gegeben. Einzelne Betriebe zum Beispiel Grossverteiler schliessen die Aufnahme Erwachsener in die berufliche Grundbildung ausdrücklich aus. Vorschriften und deren Umsetzung Stipendienreglemente sehen Altersgrenzen vor, nach denen bestimmte Ausbildungen nicht mehr unterstützt werden. Die sog. Ausbildungszuschüsse, eine arbeitsmarktliche Massnahme, können in der Regel erst ab dem 30. Altersjahr ausgerichtet werden, wenn nicht eine Ausnahme erwirkt werden kann. Gesamtarbeitsverträge sehen Mindestlöhne vor. Unterschreitungen sind möglich, wenn ein Lehrvertrag abgeschlossen wird, nicht jedoch wenn jemand sich auf ein Qualifikationsverfahren für Erwachsene vorbereitet. Weitere Probleme ergeben sich offenbar bei den Sozialversicherungen. Betroffene und Lehrbetriebe berichten, dass Mitarbeitende von Behörden wenig unterstützend und 10 Berichte über beide Untersuchungen unter > B215 und B520

6 Förderung der beruflichen Nachholbildung eine «ZweiteChance» bieten 6 einfühlsam reagieren, einschlägige Möglichkeiten nicht überschauen oder zu einer bestimmten Lösung drängen. Ungenügende Information In der Untersuchung Schräder-Naef und Jürg-Fromm wird die mangelnde Orientierung über die Möglichkeiten, eine Bildung nachzuholen, als besonders wichtiger Hinderungsgrund genannt. 11 Es gibt Hinweise, dass auch die inzwischen aufgebauten Informationsmittel nicht alle Betroffenen erreichen. Altersunterschiede können in Betrieb und Berufsfachschule problematisch sein Als belastend wird auch erlebt, wenn erwachsene Lernende den gleichen Unterricht besuchen wie Jugendliche oder wenn sie fürchten, im Betrieb als Lehrling behandelt zu werden. Sie empfinden sich in den Berufsfachschulklassen als Aussenseiter, bedingt durch eine andere Lebenssituation. Auch ihre Lernhindernisse unterscheiden sich von denjenigen von Jugendlichen. Und nicht alle Berufsbildner/innen in Schule und Betrieb sind zu einem erwachsenengerechten Unterricht fähig. Körperliche oder psychische Benachteiligungen Weitere Gründe bei Abbrüchen einer Nachholbildung sind beispielsweise eine längerdauernde Krankheit, ein schlimmer Unfall oder ein Suchtproblem. Nicht immer sind diese Benachteiligungen ganz ausgeheilt. Manchmal sind Schwächen übrig geblieben. Dies kann dazu führen, dass die Anforderungen des Betriebs oder der Schule eine Person überfordern. 11 Regula Schräder-Naef und Ruedi Jörg-Fromm. Wie wirkt sich der nachgeholte Lehrabschluss aus? Auswirkungen der Nachholbildung auf die berufliche Weiterentwicklung der Absolventinnen und Absolventen am Beispiel des Lehrabschlusses nach Artikel 41.1 BBG. Synthesis. Bern/Aarau 2004, S. 11

7 Förderung der beruflichen Nachholbildung eine «ZweiteChance» bieten 7 2 Wege der beruflichen Nachholbildung Das Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) in Verbindung mit der Berufsbildungsverordnung (BBV) öffnet verschiedene Wege, um als Erwachsene/r einen eidg. anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. Weitere Möglichkeiten ergeben sich aus Qualifizierungssystemen von Berufsorganisationen und aufgrund anderer gesetzlichen Regelungen. 2.1 Übersicht Die meisten Erwachsenen über 25, die sich für eine berufliche Nachholbildung interessieren, standen bereits während Jahren im Erwerbsleben und haben sich somit berufliche Kompetenzen erworben. Wenn sie aber einen bestimmten Abschluss anstreben, fehlt es oft an den für diesen Abschluss erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten. Je nach Umfang der für den Abschluss notwendigen Vorkenntnisse geht es eher um eine offizielle Anerkennung der früher oder informell erworbenen Kompetenzen oder um den Erwerb der für einen bestimmten Abschluss notwendigen Kompetenzen. Bei manchen Interessierten, insbesondere bei manchen immigrierten Erwerbstätigen, ist der Weg zum Abschluss einer mehrjährigen beruflichen Grundbildung sehr weit, weshalb es sinnvoll ist, vorerst einen weniger anspruchsvollen Abschluss anzustreben. Neben Berufsattesten kommen auch gewisse Zertifikate von Berufsorganisationen oder Fachschulen in Frage. 2.2 Angebote für Personen mit einschlägigen Kompetenzen Manche Personen verfügen über einen grossen Teil der Kompetenzen, die in der angestrebten beruflichen Grundbildung vermittelt werden. Hier geht es darum, allfällige Lücken zu schliessen und dann über ein Qualifikationsverfahren den fehlenden Abschluss zu erwerben. Das BBG sieht vor, dass der Zugang zu eidgenössischen Abschlüssen nicht zwingend über einen geregelten Bildungsgang verlaufen muss (BBG, Art. 9.2). Wer einen Abschluss erwerben will, hat aber in jedem Fall ein Qualifikationsverfahren zu durchlaufen (BBG, Art. 17.5). Bereits erbrachte Bildungsleistungen können zu einer individuellen Verkürzung eines formalen Bildungsgangs oder zur direkten Zulassung zum Qualifikationsverfahren führen.

8 Förderung der beruflichen Nachholbildung eine «ZweiteChance» bieten 8 Basierend auf BBG und BBV existieren dazu zwei Wege: Qualifizierungsverfahren mit direkter Zulassung Wer über eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung verfügt, wird zum «Qualifikationsverfahren» (Lehrabschlussprüfung) zugelassen, auch wenn er oder sie vorher keine «berufliche Grundbildung» (Berufslehre) besucht hat. Dieser Weg zum Abschluss wird oft noch als «Abschluss nach Art. 41» bezeichnet, entsprechend der Rechtsgrundlage im alten, 2004 abgelösten Berufsbildungsgesetz. 12 Zum Beispiel A.M.H., Fachfrau Hauswirtschaft EFZ. «Ich habe mit dieser Ausbildung begonnen, weil ich immer um eine Stelle kämpfen musste, als ich vor 19 Jahren in die Schweiz kam. Ich habe unzählige Jobs gemacht, in Restaurants gearbeitet, in der Küche, im Service, in einer Konditorei, im Verkauf und sogar als Hilfslehrerin. Heue bin ich Köchin in einer Kinderkrippe. Das EFZ als Fachfrau Hauswirtschaft bedeutet für mich eine Öffnung und auch eine Sicherheit, denn da, wo ich jetzt arbeite, gefällt es mir gut. Dank dieser Kurse habe ich enorm viel gelernt und ich habe meine Französischkenntnisse vertieft. Das war nicht leicht, denn ich habe eine kleine Tochter von fünf Jahren. Ich musste jemanden finden, der sie abends hütet, denn mein Mann beginnt mit seiner Arbeit, wenn ich mit meiner aufhöre. Aber ich bin sehr zufrieden. Eine Ausbildung nachzuholen ermöglicht es, die Dinge anders zu sehen. Und ich werde jetzt meiner Tochter bei den Schulaufgaben helfen können.» Validierung: Anerkennung sur Dossier Ein EFZ oder ein EBA kann auch nach einem anderen Qualifikationsverfahren als der üblichen Lehrabschlussprüfung erworben werden. Bei der «Validierung von Bildungsleistungen» identifizieren, analysieren und dokumentieren die Interessentinnen und Interessenten die bereits erworbenen beruflichen Handlungskompetenzen in einem Dossier. Expertinnen oder Experten des Berufs überprüfen und beurteilen das Dossier. Wenn die Kompetenzen den Anforderungen des gewünschten Berufsabschlusses genügen, wird der entsprechende Ausweis ausgestellt. Wenn noch Lücken bestehen, können diese mit ergänzender Bildung geschlossen werden. 13 Wer über einschlägige Vorkenntnisse verfügt, kann sich für ein Validierungsverfahren anmelden, sofern für den jeweiligen Beruf eine Regelung existiert. Näheres kann dem Web entnommen werden. 14 Zum Beispiel Maurer/innen und Strassenbauer/innen, Kanton Genf Bei der Aufnahme ins Programm wird festgelegt, ob der Abschluss nach Artikel 31 oder 32 erfolgen soll. Beim Abschluss nach Art. 32 «validation des acquis» gilt: Verlangt wird eine fünfjährige Berufserfahrung in der jeweiligen Branche und in allen Bereichen; bei der Einschreibung bereits während mindestens eines Jahres im Kanton Genf beheimatet oder dort tätig sein. Die Interessierten werden in der Zusammenstellung des Dossiers in vier Etappen zur Validierung begleitet. Das Durchschnittsalter der TN liegt zwischen 30 und 40 Jahren. Bei der Mehrheit handelt es sich um Migranten, wobei diese über gute Französischkenntnisse verfügen oder einen entsprechenden Vorkurs machen müssen. Sie finden den vollständigen Beschrieb auf folgendem Link: /qualifikation/zc/maurergenf_d114.pdf 12 Vgl. Regula Schräder-Naef und Ruedi Jörg-Fromm. Wie wirkt sich der nachgeholte Lehrabschluss aus? Auswirkungen der Nachholbildung auf die berufliche Weiterentwicklung der Absolventinnen und Absolventen am Beispiel des Lehrabschlusses nach Artikel 41.1 BBG. Synthesis. Bern/Aarau Nach 14 Vergleiche dazu insbesondere und die offizielle Website zu dieser Thematik, sowie

9 Förderung der beruflichen Nachholbildung eine «ZweiteChance» bieten 9 Von den Personen, die 2012 in der Schweiz ein EFZ oder ein EBA erworben haben, taten dies 3380 oder 5% über das Qualifizierungsverfahren mit direkter Zulassung und 284 oder 0.4% über eine Validierung. 15 Die meisten Absolventinnen und Absolventen dieser Wege sind höchstens 25 Jahre alt. Aus unserer Zielgruppe (25- bis 39-Jährige) haben 1351 bzw. 93 Personen auf diese Weise einen Abschluss erworben. Da erübrigt sich fast der Hinweis, dass gemäss umfangreichen Untersuchungen von den Personen, die mit einem QV-dZ abschliessen, bis zu 90% bereits eine Erstausbildung absolviert haben. Neben diesen Möglichkeiten, die den Erwerb eines Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) oder eines Eidg. Berufsattests (EBA) zum Ziel haben, gibt es aber zwei weitere Wege, um zu einem Abschluss zu gelangen: Eidg. Fachausweis In gewissen Fällen ist es möglich, statt einen Abschluss der beruflichen Grundbildung (EFZ oder EBA) direkt einen solchen der Höheren Berufsbildung anzustreben, nämlich einen eidgenössisch anerkannten «Fachausweis». Dazu ist eine sog. Berufsprüfung nach BBG Art. 27 abzulegen. Üblich ist, dass nur Personen mit einem einschlägiges EFZ zugelassen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise in Branchen, in denen keine berufliche Grundbildung existiert. Zum Beispiel Baubiolog/in Die Schweizerische Interessengemeinschaft Baubiologie / Bauökologie SIB führt eine Berufsprüfung durch, die gemäss Prüfungsordnung vom 28. Juni 2011 zum eidg. anerkannten Fachausweis «Baubiolog/in» führt. Zugelassen werden neben Personen mit einem EFZ auch solche ohne Abschluss auf Sekundarstufe II, wenn sie sechs Jahre in der Baubranche gearbeitet haben und fünf selbst realisierte Projekte vorweisen können. Weiter haben sie wie Interessierte mit EFZ eine modularisierte Ausbildung zu besuchen. Branchenzertifikat In der Schweiz ist es üblich, ein vom Bund auf der Basis des BBG anerkannter Abschluss anzustreben, meist ein «eidgenössisch anerkanntes Fähigkeitszeugnis«(EFZ). Es gibt aber Branchen, in denen Zertifikate von ebenso grosser Bedeutung sind, die von einem Verband oder einer Grossfirma entwickelt wurden. Gewisse Branchenzertifikate sind besonders für Karrieren in Nordamerika und Asien ebenso wichtig wie bei uns staatlich anerkannte Abschlüsse. Einige Beispiele: Schweisserprüfungen nach SN EN 287-1, durchgeführt vom Schweizerischen Verein für Schweisstechnik 16, akkreditiert beim International Institute of Welding IIW Abschlüsse der CISCO Network Academie, zum Beispiel Cisco Certified Network Professional oder Cisco Certified Internetwork Expert 17 CYP-Zertifikat «Banking & Finance Essentials» des Center for Young Professionals in Banking 2.3 Angebote für Personen mit wenig einschlägigen Kompetenzen Die oben erwähnten Angebote kommen nur für Personen in Frage, die bereits über relativ viele einschlägige berufliche Kompetenzen verfügen. Fachleute sind der Meinung, dass dies nur bei einer Minderheit der Personen der Fall ist, für die eine berufliche Nachholbildung in Frage kommt. Für die anderen sieht das BBG nur die Möglichkeit vor, eine allenfalls verkürzte - berufliche Grund- 15 Details dazu vergleiche Dokument D527 vom 27. Mai Download: Liste international anerkannter Zertifikate aus dem ICT-Bereich: de.wikipedia.org/wiki/liste_der_it-zertifikate

10 Förderung der beruflichen Nachholbildung eine «ZweiteChance» bieten 10 bildung (Berufslehre) nachzuholen, sei es in einem Betrieb, sei es im Rahmen einer schulorganisierten Grundbildung. Reguläre Berufslehre (BL-r) Wenn es nicht nur um die Anerkennung eines Abschlusses geht, sondern in erster Linie um den Erwerb von beruflichen Kompetenzen, geschieht dies meist auch bei Erwachsenen in einer Betriebslehre, also einer zwei- bis vierjährigen beruflichen Grundbildung in einem Betrieb mit begleitendem Besuch der Berufsfachschule und der überbetrieblichen Kurse. In gewissen Berufen existieren auch «schulisch organisierte Grundbildungen» (BBV Art. 16), wozu insbesondere manche Handelsschulen gehören. Sie sind bei Erwachsenen oft der Weg der Wahl, wenn deren Besuch finanziert werden kann. Zum Beispiel Kein Aufstieg ohne EFZ Der Gipserhilfsarbeiter nennen wir ihn Pedro Manzano hatte in seiner langjährigen Anstellung schon viel Erfahrung gesammelt und der Beruf gefiel ihm. Nach und nach wuchs in ihm der Wunsch weiterzukommen. Immer häufiger hatte er zudem den Eindruck, von seinen Kollegen nicht wirklich ernst genommen zu werden, weil er keine Berufslehre gemacht und somit auch kein EFZ hatte. Auch Beförderungen gab es keine. Mit Einverständnis seines Arbeitgebers beschloss er im Alter von 26 Jahren, die Berufslehre nachzuholen und erreichte sein Ziel zum 30. Geburtstag. Rückblickend meint er: «Das Schwierigste war der tiefe Lohn, doch von meinen jüngeren Kollegen in der Berufsfachschule fühlte ich mich akzeptiert und respektiert.» Inzwischen bot ihm sein Chef die Position eines Vorarbeiters an; die entsprechende Ausbildung dazu wird er im Sommer 2013 absolvieren. Manzano freut sich darauf, das Lernen macht ihm keine Angst mehr und nach Nachholen der Berufslehre würde er trotz aller Strapazen jedem empfehlen, die ihn danach fragen. Individuell verkürzte Berufslehre (BL-k) Wer sich bereits Teile einer Erstausbildung erworben hat, weil er oder sie beispielsweise einen andern Beruf erlernt oder während längerer Zeit eine Mittelschule besucht hat, kann unter Umständen mit einer Verkürzung der Berufslehre rechnen. Der Lehrbetrieb und die zuständige Behörde müssen mit der Verkürzung einverstanden sein. Zum Beispiel Statistik Kanton Zürich 2010 Unter den 963 Personen über 25 mit laufendem Lehrvertrag profitierten 317 Personen von einer Verkürzung. Davon besuchten 150 die unten erwähnte Berufslehre für Erwachsene im Beruf Fachfrau/-mann Betreuung. 162 erlernten einen Beruf mit individueller Verkürzung (BL-k), zum Beispiel Automobil-Fachmann EFZ, Baumaschinenmechaniker EFZ, Bekleidungsgestalterin, Bootbauer, Carrosseriesattler, Coiffeuse EFZ, Dekorationsgestalter, Dentalassistentin, Detailhandelfachfrau EFZ, Elektroinstallateur EFZ, Forstwart EFZ.

11 Förderung der beruflichen Nachholbildung eine «ZweiteChance» bieten 11 Berufslehre für Erwachsene (BL-e) In bestimmten Berufen wurden spezielle, meist um ein Jahr verkürzte «Berufslehren für Erwachsene» reglementiert. Dies gilt beispielsweise für den Beruf Fachfrau/-mann Betreuung. Bei solchen Sonderlösungen existieren auch besondere Lohnempfehlungen: SAVOIRSOCIAL, die zuständige Organisation der Arbeit, empfiehlt für diese Ausbildung die Ausrichtung eines Lohnes von CHF 3681/Monat im Vergleich zu 750 bis 1270 CHF bei Jugendlichen. 18 Zum Beispiel Fachfrau/-mann Betreuung EFZ Die Verordnung über die berufliche Grundbildung Fachfrau Betreuung / Fachmann Betreuung regelt eine für Erwachsene um einen Drittel verkürzte Berufslehre, wenn die Lernenden das 22. Altersjahr vollendet haben und über eine mindestens 2-jährige Praxis in Form einer Anstellung von mindestens 60 Stellenprozenten im Berufsfeld Betreuung (und somit in einer Institution) verfügen. Berufsinteressierte suchen in einem ersten Schritt eine geeignete Lehrstelle. Zwischen dem Betrieb und der/dem Lernenden wird ein Lehrvertrag abgeschlossen. Das zuständige kantonale Amt für Berufsbildung entscheidet, ob die betroffene Person die Voraussetzungen für eine verkürzte Lehre mitbringt. 19 Verschiedene Berufsfachschulen bieten in diesem Beruf spezielle Klassen für Erwachsene an Unterteilung der Nachholbildung in mehrere Blöcke Die Vorbereitung auf ein EFZ oder ein EBA stellt für manche Interessierte einen grossen Schritt dar. Viele getrauen sich nicht, sich von Anfang an auf einen langen Lernweg einzustellen. Eine gute Lösung wäre es, Interessierten zu ermöglichen, nach und nach einzelne Teile (Module) abzuschliessen. Ein solches Modell existiert in Frankreich, an dem sich auch der Kanton Genf beteiligt. Eine ander Lösung sind Branchenzertifikate mit geringeren Ansprüchen als sie in Qualifikationsverfahren für EBA oder gar EFZ gestellt werden. Branchenzertifikate können sinnvolle Teilerfolge darstellen, wenn sie sowohl Arbeitsmarkt relevant sind als auch motivieren, anschliessend die Vorbereitung auf ein EBA und vielleicht sogar ein EFZ zu wagen. Zum Beispiel «Formation Interrreg IV France Suisse» Unter dem Slogan «Formation tout au long de la vie» (lebenslange Berufsbildung) bietet der Kanton Genf seit 2007 in häufig gewählten Berufen, die für das Validierungsverfahren zugelassen sind, eine modularisierte Ausbildung an, und dies in Zusammenarbeit mit angrenzenden Gebieten Frankreichs. Schweizerische und französische Berufsverbände sorgen dafür, dass die jeweiligen Abschlüsse (Certificat professionnel) auf beiden Seiten der Grenze anerkannt werden. Die Baukästen für jeden Beruf wurden zu Handen der Fachpersonen der Berufsberatung und -bildung auf beiden Seiten der Grenze detailliert festgehalten. Vorhandene Kompetenzen der interessierten Personen werden anerkannt, indem sie von Modulen, deren Inhalte sie bereits beherrschen, dispensiert werden. Sie werden auf ihrem Weg zum QV-dZ oder zur Validierung begleitet. Mehr dazu: > D Z.B. die Berufsfachschule Basel, vgl.

12 Förderung der beruflichen Nachholbildung eine «ZweiteChance» bieten 12 3 Die Wege begehbar machen In Kapitel 2 haben wir Wege der beruflichen Nachholbildung beschrieben. Wie in Kapitel 1 aufgezeigt, möchten viele diese Wege benützen um ihre Situation zu verbessern, wagen es aber nicht oder scheitern unterwegs. Nun geht es um Massnahmen, die Interessierten helfen können, ihr Ziel zu erreichen. 3.1 Grundsätzliche Überlegungen Wer eine berufliche Nachholbildung in Erwägung zieht, will bestimmte Ziele erreichen. Eine Förderung soll sie oder ihn dabei unterstützen, soweit dies erforderlich ist und soweit es gewünscht wird. Wie weit eine solche Unterstützung gehen muss und auf welchen Paradigmen sie aufbaut, hängt einerseits von der Bereitschaft der Interessierten ab, selbständig und eigenverantwortlich zu handeln, und anderseits von den Kompetenzen, die noch erworben werden müssen um das Ziel zu erreichen: Es gibt Personen, die «wissen, was sie wollen». Vielleicht benötigen sie noch Informationen, wie sie ihre Ziele erreichen können. Sie eignen sich dann mehr oder weniger selbstgesteuert die fehlenden Kompetenzen an, um schlussendlich via Validierung oder QV-dZ den gewünschten Abschluss zu erwerben. Es gibt auch Personen, die feststellen, dass sich ihre Situation nur verbessert, wenn sie noch einen Abschluss erwerben und andere, die vielleicht auch von einer Behörde oder von Angehörigen dazu angehalten werden. Personen, die sich gerne unterstützen lassen, um möglichst schnell zum verlangten Ziel zu gelangen. Es gibt Personen, die bereits weitgehend über die Kompetenzen verfügen, die für einen bestimmten Abschluss verlangt werden. Es gibt aber auch solche, die den grössten Teil der berufsspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten erst erwerben müssen. Vielleicht müssen sie sich sogar vorgängig ausreichende Kenntnisse einer Landessprache und/oder andere Grundqualifikationen aneignen. Es gibt Personen, die zehn und mehr Jahre Arbeitserfahrung haben und in dieser Zeit die von unserer Arbeitswelt geforderten sozialen und personalen Kompetenzen in umfassender Weise erworben haben, und andere, die noch kaum je einer geregelten Erwerbsarbeit auf einem gewissen Niveau nachgegangen sind. Förderung der beruflichen Nachholbildung verlangt somit, dass Interessierten die Möglichkeit gegeben wird abzuklären, welcher Weg für sie oder ihn in Frage kommt. Sie müssen die Möglichkeit erhalten zu erkennen, ob sie in der Lage sind, diesen Weg zu gehen, mit oder ohne Unterstützung. Aber auch die andern Beteiligten, insbesondere Betriebe und Schulen, die sich an der Qualifizierung beteiligten, Behörden und Dritte, die die Finanzierung ermöglichen, und nicht zuletzt die Angehörigen der Lernenden haben Ansprüche und prüfen, ob sie sich einsetzen wollen. Wir stellen im Folgenden Elemente vor, mit denen Interessierten geholfen werden kann, den Weg zum ersten Berufsabschluss zu begehen. Wie die Grafik auf Seite 13 zeigt, können diese Elemente idealtypisch zwei Wegen zugeordnet werden, abhängig von der Frage, ob jemand neben Arbeitserfahrung auch über einen grossen Teil der für einen bestimmten Abschluss erforderlichen berufsspezifischen Kompetenzen verfügt. Ist Letzteres der Fall, kann die Zielsetzung im Rahmen einer Weiterbildung erworben werden. Andernfalls kommt eher eine berufliche Grundbildung in Frage. Die Grafik zeigt, dass der zweite Fall wesentlich aufwendiger ist. Es drängt sich deshalb auf, wenn immer möglich den Weg über die Weiterbildung und damit über einen Abschluss sur Dossier (Validierung) oder über ein Qualifizierungsverfahren mit direktem Zugang zu wählen.

13 Förderung der beruflichen Nachholbildung eine «ZweiteChance» bieten Elemente zur Förderung der Nachholbildung In Kapitel 1.2 ging es um die Ziele bzw. die Motivation der Interessierten, in Kapitel 1.3 um die Hindernisse, die der Zielerreichung im Wege stehen und in Kapitel 2 um mögliche Wege der beruflichen Nachholbildung. In diesem Zusammenhang wird $ hier aufgezeigt, wie Hindernisse abgebaut und die Lernenden so weit gestärkt werden können, dass sie ihre Ziele tatsächlich erreichen Information Die Information von interessierten Personen ist in den letzten Jahren stark ausgebaut worden, insbesondere über «Eingangsportale» im Internet und speziellen Websites mit Informationen zur Validierung. In den Medien ist berufliche Nachholbildung jedoch noch kaum ein Thema, weshalb viele Personen nicht wissen, dass sie auch für sie in Frage kommt. Weiter haben wir bei unseren Recherchen immer wieder festgestellt, dass manche Betriebe die Förderung von interessierten Personen kaum in Betracht ziehen Planung Kompetenzen)anerkennen) QV:$Qualifika+onsverfahren$$ (Lehrabschlussprüfung)$ Weiterbildung$ soweit$$ erforderlich$ Validierung$ oder$qv$$ mit$direkter$ Zulassung$$ Informa+on$ Planung: Den richtigen Weg finden z.b. durch eine Kompetenzbilanz, BL-Beratung etc. Kompetenzen)erwerben) Grundlagen*sichern:$ Lernbiographie$ Vorkenntnisse$ ergänzen$ LehrstellenB$ suche$ Finanzierung$ sicherstellen$ $ Berufliche$ Grundbildung$ inkl.$qv$ Das Nachholen eines ersten Abschlusses kann bis zu fünf Jahren dauern. Wie oben ausgeführt, müssen Interessierte deshalb sorgfältig abklären, welche Vorstellungen sie von ihrer Laufbahn haben und welche Erwartungen sie mit dem Erwerb eines Abschlusses verbinden. Sie müssen ihre Vorstellungen mit den Realitäten konfrontieren, wobei oft der Einbezug des sozialen Umfelds nützlich und notwendig ist. Auch Stellen, die bei der Realisierung mitwirken, also Ausbildungsstätten, Lehrbetriebe oder finanzierende Behörden, werden im geeigneten Moment begrüsst werden müssen, damit sie mitwirken. $ Begleitung$ $ ÜbertriI$ins$ Erwerbsleben$ Die Planung beginnt mit einer Informationsphase, in der Interessierte mögliche Wege und deren Anforderungen kennenlernen. Je nach Situation wird die Planung eine Standortbestimmung umfassen, allenfalls im Rahmen einer Laufbahnberatung. Vielleicht entschliesst sich die Person, eine Kompetenzbilanz zu erarbeiten, vielleicht ist auch ein Assessment erforderlich. Dies hängt unter anderem davon ab, ob jemand sich selbst für die Nachholbildung interessiert, oder ob ein Arbeitgeber oder eine Behörde die Initiative ergreift. Zum Beispiel Assessment des AIZ Basel-Stadt Das Arbeitsintegrationszentrum (AIZ) Basel-Stadt führt ein Kurz-Assessment durch, das aus einer Tagesveranstaltung in einer Gruppe und einem Einzelgespräch von ca. 1 bis 1,5 Std. besteht. Das Vertiefungs-Assessment dauert 16½ Tage in einer Gruppe von zwölf Personen. Dessen Ziel wird wie folgt formuliert: Abklärung der Arbeits- und Integrationsfähigkeit in den ersten Arbeitsmarkt: Basis-, Fach-, Methoden-, Selbst-, Sozialkompetenzen. Der Aufbau und Ablauf des Assessments ist so angelegt, dass die Teilnehmenden von einem anfangs eher eng strukturierten Rahmen zu einer offeneren und selbstorganisierten Arbeitsform geführt werden. Die Standortbestimmung hat einerseits zum Zweck, die Interessierten bei ihrem Entscheidungsprozess zu unterstützen. Andererseits ist sie Grundlage für die Gestaltung der Bildung und sofern

14 Förderung der beruflichen Nachholbildung eine «ZweiteChance» bieten 14 eine Behörde sich an der Finanzierung beteiligt der Abschätzung, ob die nötigen Mittel gesprochen werden sollen. Planung einschliesslich Standortbestimmung benötigt Zeit. Es drängt sich auf, sie in mehrere Phasen zu gliedern und allenfalls mit dem Sichern der Grundlagen für die Nachholbildung zu kombinieren Sichern der Grundlagen Die in der Volksschule erworbenen Kulturtechniken werden relativ rasch verlernt, wenn sie nicht laufend verwendet werden. Vor dem Antritt einer beruflichen Grundbildung ist es oft erforderlich, die Kenntnisse in Lesen, Schreiben und Rechnen, je nach Beruf auch in Naturwissenschaften und Informatik, aufzufrischen. Oft müssen zusätzlich die Kenntnisse der lokalen Sprache (Deutsch, Französisch, Italienisch) aufgefrischt werden. Die Motivation wird gestärkt, wenn im Rahmen dieser Phase erste Abschlüsse erworben werden können, seien es Zertifikate für einzelne Fächer, sei es den in manchen Kantonen angebotene Abschluss der Sekundarstufe I. Zum Beispiel Allgemeine Gewerbeschule Basel (AGS) Sie bietet erwachsenen Personen aus den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft seit zehn Jahren die Möglichkeit, berufsbegleitend einen staatlich anerkannten Schulabschluss auf der Sekundarstufe I zu absolvieren. Mit dem bestandenen Abschluss verfügen die Teilnehmenden über einen Zugang zu Berufen auf verschiedenen Ebenen. Gleichzeitig wird die Allgemeinbildung erweitert. Die Ausbildung dauert zwei Semester. Dieses Angebot erfüllt ein Bedürfnis, das die Zielgruppe der Studie betrifft, nämlich Personen über 25 den Einstieg in eine reguläre Berufslehre zu ermöglichen. Erwachsene ohne Abschluss haben in der Regel schulische Misserfolge hinter sich. Sie können lernen, dass auch für sie Erfolg im Bildungswesen möglich ist. Oft wird es erforderlich sein, dass sie ihr eigenes Lernverhalten überprüfen. Dadurch wächst ihre Bereitschaft, auf ein relativ entferntes Ziel hin zu arbeiten. Zum Beispiel Die Schule für Brückenangebote Basel Die drei Programme richten sich zurzeit nur an junge Erwachsene, könnten jedoch von ihrer Art her auf unser Zielpublikum (über 25) ausgedehnt werden. Es sind dies «Die allgemeine Vorlehre bzw. die Vorlehre A» mit drei Tagen Praktikum und zwei Tagen Unterricht; der «Vorkurs» als Vollzeitschule (an der AGS oder BFS), wobei der praktische Teil in Schulwerkstätten durchgeführt wird; «der Vorbereitungskurs», ebenfalls als Vollzeitschule, die ausschliesslich im kaufmännischen Bereich angeboten wird. Alle drei Angebote dauern ein Jahr. Zum Beispiel Die Vorlehre E (GIB Thun und BBF Bern) In der «Vorlehre E», werden zwei Tage Schule mit drei Tagen betrieblicher Arbeit pro Woche kombiniert. Die meisten Teilnehmenden sind zwischen 20 und 30 Jahre alt. Sie werden in der Regel von der Berufsberatung, den RAVs und den Sozialämtern zugewiesen. Das Kursgeld (CHF ) wird in vielen Fällen von den RAVs oder den Sozialämtern übernommen. Die Mehrheit der Teilnehmenden hat einen Migrationshintergrund. Rund 50% der Teilnehmenden der Vorlehre können im Anschluss in eine ordentliche Berufslehre einsteigen Berufliche Ausbildung erwerben oder ergänzen Unsere Zielgruppe, also Erwachsene über 25, verfügen oft über mehrere Jahre Arbeitserfahrung. Wir vermeiden deshalb die Begriffe «Ungelernte» oder «Ausbildungslose», wie sie in der Literatur üblich sind. Dessen ungeachtet ist aber festzuhalten, dass ihnen in der Regel ein kleinerer oder grösserer Teil der für einen bestimmten Beruf notwendigen berufsspezifischen Kompetenzen fehlt. Folgende Möglichkeiten bieten sich an, um fehlende Kenntnisse zu erwerben.

15 Förderung der beruflichen Nachholbildung eine «ZweiteChance» bieten 15 Berufliche Nachholbildung als Weiterbildung Eine Person ist in einem Betrieb tätig und kann während ihrer Erwerbstätigkeit sowie in einer berufsbegleitenden Weiterbildung, allenfalls verbunden mit einer Reduktion des Arbeitspensums, die Lücken in ihren Kompetenzen ergänzen. Danach folgt ein Qualifizierungsverfahren nach BBV Art. 31 («Validierung») oder 32 (QV-dZ). Dieser Weg hat den Vorteil, dass der für den Lebensunterhalt notwendige Verdienst meist gegeben ist. Allerdings führt die Belastung durch Erwerbsarbeit und Weiterbildung, oft verbunden mit Familienpflichten, leicht zu einer Überforderung und damit zum Abbruch der Nachholbildung. Es sind auch nicht alle Arbeitgeber bereit und in der Lage, auf die Ausbildungsbedürfnisse der Interessierten Rücksicht zu nehmen. Zum Beispiel Produktionsmechaniker, Solothurn Das Programm richtet sich an Schichtarbeiter aus industriellen Betrieben des Kantons Solothurn mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung. Die praktische Ausbildung erfolgt im Betrieb und wird ergänzt durch zwei halbe Tage Berufsfachschulunterricht, je nach Schicht am Vormittag oder am Nachmittag, also in der Freizeit. Seit Sommer 2012 befinden sich 33 Personen in der zweijährigen Ausbildung, die alle eine «Sprach- und Potenzialabklärung» bestanden haben. Nach dem ersten Ausbildungsjahr müssen sie eine Teilprüfung ablegen. Mehr: /qualifikation/zc/produktionsmechaniker_c413.pdf Berufliche Nachholbildung als Grundbildung Verfügt jemand nur über geringe Kompetenzen im angestrebten Beruf, drängt sich der Abschluss eines Lehrvertrags auf, was in der Regel mit massiven Einkommenseinbussen verbunden ist. Dies ist für viele ein grosses Hindernis. Gleichzeitig zeigen Befragungen von Betroffenen, dass der damit verbundene Status als «Lehrling» in Kauf genommen oder gelegentlich sogar als Chance betrachtet wird. Es sind oft eher die Berufsbildner/innen, die sich mit Lernenden im Erwachsenenalter schwer tun, was dazu führt, dass die Suche nach einem Ausbildungsplatz schwierig ist. Wenn der Altersunterschied zu Problemen führt, dann am ehesten im Berufsfachschulunterricht. In Berufen mit vielen erwachsenen Lernenden führen einzelne Schulen spezielle Klassen. Dies gilt vor allem für Grundbildungen mit speziellen Bildungsprogrammen für Erwachsene (BL-e). Zum Beispiel Klassen für Erwachsene an der BFS Basel Die BFS Basel führt verschiedene Angebote, die unsere Zielgruppe betreffen, so zum Beispiel die Nachholbildung Detailhandelsfachfrau/Detailhandelsfachmann EFZ. Es werden regelmässig ganze Klassen mit Personen von über 25 Jahren geführt. Gemäss Schulleitung sind die Erfahrungen mit diesen Personen ausgesprochen positiv, da sie hoch motiviert seien, einen Abschluss zu erwerben, dies insbesondere mit den Zielen, dank EFZ mehr Lohn und bessere Aufstiegsmöglichkeiten zu bekommen. Schulisch organisierte berufliche Grundbildung Wir gehen davon aus, dass auch berufliche Nachholbildung meist dual oder trial durchgeführt wird. In gewissen Fällen kommen aber hier schulisch organisierte Grundbildungen nach BBV Art. 16 in Frage. Vor allem bei Umschulungen aus gesundheitlichen Gründen, finanziert von Sozialversicherungen, wird dieser Weg öfters vorgezogen.

16 Förderung der beruflichen Nachholbildung eine «ZweiteChance» bieten 16 Berufliche Grundbildungen mit reduziertem Anspruchsniveau In Kapitel 1.3 wurde bereits erwähnt die Vorbereitung auf ein EFZ oder auch nur auf ein EBA (sofern in der jeweiligen Branche überhaupt angeboten), ist für viele Erwachsene, die an einer beruflichen Nachholbildung interessiert sind, ein zu grosser Schritt. Deshalb ist es zu begrüssen, dass in einigen Branchen auch Angebote auf Zertifikate auf einem bescheidenen Niveau angeboten werden. Dazu zählen u.a. Angebote für Behinderte (insbesondere PrA von INSOS). Es gibt jedoch auch Angebote von Berufsverbänden, die eher schlecht qualifizierte, aber normal leistungsfähige Personen als Zum Beispiel «Progresso» «Hotel & Gastro formation» bietet seit über zehn Jahren eine fachliche Weiterbildung für Mitarbeitende ohne gastgewerblichen Berufsabschluss in den Bereichen Küche, Service und Hauswirtschaft an. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, das von hotelleriesuisse, GastroSuisse sowie Hotel & Gastro Union anerkannt wird. Allein das Zertifikat führt bereits zu besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Nach dem «Progresso Lehrgang» besteht die Möglichkeit, eine verkürzte Grundbildung zum EBA oder EFZ absolvieren. Das Angebot gilt für die ganze Schweiz und die Kurse werden übers ganze Jahr verteilt, in verschiedenen Kantonen der Schweiz durchgeführt und auch finanziert. Ein ähnliches Programm bietet zum Beispiel ECAP unter der Bezeichnung «Picobello» für Berufe in der Reinigung und in der Hauswirtschaft an, siehe unten. Zielgruppe sehen. Diese Zertifikate werden in der jeweiligen Branche anerkannt und sind somit arbeitsmarktrelevant. Diese Kurse können ausserdem als erster Schritt zu einem eidgenössisch anerkannten Abschluss betrachtet werden. Spezialangebote für Migrantinnen und Migranten Wenn von speziellen Angeboten für Migrantinnen und Migranten die Rede ist, denkt man oft an Angebote auf bescheidenem Niveau für Personen mit sehr bescheidenem Bildungsrucksack, wie sie oben beschrieben sind. Insbesondere ECAP ist in verschiedenen Regionen tätig, wo sie ganz unterschiedliche Angebote auf verschiedenem Niveau, speziell für Migrantinnen und Migranten anbietet. Es sollte indes vermehrt beachtet werden, dass viele in der Schweiz lebende Personen (Migrant/innen aber auch Auslandschweizer/innen), im Ausland eine relativ umfangreiche Ausbildung erworben haben, die jedoch in der Zum Beispiel - «Piccobello» - FachFRAU Reinigung / Hauswirtschaft» Das Programm wurde 2007 von ECAP lanciert. Es finden jährlich zwei Kurse zu je 174 Lektionen mit zehn bis zwölf Frauen im Alter zwischen 20 und 50 Jahren statt. Piccobello bildet Migrantinnen aus, die in der Reinigung oder in der Hauswirtschaft tätig sind. Das Projekt wird seit 2008 vom Amt für Berufsbildung Basel-Stadt und seit 2010 vom BBT finanziell unterstützt. Bis 2014 ist die Finanzierung gesichert. Dank dieser Subventionierung kostet das Kursgeld zurzeit CHF Wenn eine interessierte und motivierte Teilnehmerin diesen Betrag nicht aufbringen kann, werden Stiftungen angeschrieben, welche die Kosten übernehmen. Das ausgegebene Zertifikat erhöht die Chancen der Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Vor allem jüngere Frauen nutzen es als Einstieg in eine Berufslehre. Schweiz nichts gilt, weil sie nicht unseren Abschlüssen entspricht. Sind die Unterschiede so gross, dass die Ausbildung wirklich nicht anerkannt werden kann, ist eine Nachholbildung sinnvoll. Diese müsste unsere rechtlichen Vorschriften sowie die in der Schweiz üblichen Arbeitstechniken behandeln und vor allem praktische Kompetenzen vermitteln. Dies ist notwendig, weil viele Berufsbildungen in andern Ländern daran kranken, dass sie sich weitgehend auf die Vermittlung von Theorie konzentrieren.

17 Förderung der beruflichen Nachholbildung eine «ZweiteChance» bieten Qualifizierungsverfahren Die als Prüfungen organisierten Qualifizierungsverfahren werden als besonders belastend erlebt, wenn die Vorbereitung im Rahmen einer Weiterbildung erfolgen muss. Hier drängt sich eine Aufteilung auf zeitlich gestaffelte Teilprüfungen auf, auch wenn dies der Verwaltung zusätzlich Arbeit macht. Bisher wurde dies nur selten gestattet. Zum Beispiel Die Nachholbildung in zwei Schritten für Detailhandelsfachleute (BE) Mit der Nachholbildung «Detailhandelsfachleute - Art. 32 in zwei Schritten» haben Bildung Detailhandel Schweiz (BDS) mit den Verbundpartnern ein Pilotprojekt lanciert, welches Berufsleuten aus dem Detailhandel ohne anerkanntem Abschluss ermöglicht, berufsbegleitend ein EFZ in zwei Schritten zu erwerben. 16 von 18 Teilnehmenden des ersten Lehrgangs haben 2011 das Qualifikationsverfahren bestanden. Nach dieser ersten erfolgreichen Durchführung hat die Organisation der Arbeitswelt, Bildung Detailhandel Schweiz (BDS), beschlossen, dass Pilotprojekt zu verlängern. Noch im gleichen Jahr sind in Bern und St. Gallen zwei weitere Klassen mit insgesamt knapp 40 Teilnehmenden gestartet. Weitere Regionen haben Interesse am Modell bekundet. Besser ist dies bei der Validierung geregelt, bei der auf eine Lehrabschlussprüfung verzichtet. wird Begleitung (z.b. in Form von Case Management oder Coaching) Von Interessierten direkt, besonders aber von Fachleuten, wurde immer wieder auf die Notwendigkeit der Unterstützung der Lernenden hingewiesen. Die Notwendigkeit, eine Ausbildung nachholen zu müssen, oft verbunden mit finanziellen Einschränkungen und einer grossen zeitlichen Belastung, verlangt viel Durchhaltevermögen. Je länger jemand von der Schule weg ist, desto schwieriger ist es für diese Person, Lernstrategien zu entwickeln, Ziele zu formulieren und umzusetzen. Zudem fehlt es oft an Vorbildern und selbst die Fachleute in Betrieben, Schulen, Beratungsstellen und Behörden können oft nicht raten, weil sie bestenfalls einen oder zwei Wege der beruflichen Nachholbildung kennen. Potenziell ist in allen Phasen der beruflichen Nachholbildung Unterstützung erforderlich. Sinnvoll ist es, wenn sie nach den Grundsätzen des Case Managements (CM) gestaltet und ab der Planungsphase von der gleichen Person geleistet wird. Eine individualisierte Begleitung, verbunden mit einem Unterstützungsprogramm sollte durchgehend angeboten werden und auch die Umgebung der Lernenden einbeziehen. 3.3 Förderungssysteme Zum Beispiel «Gap, Case Management Berufsbildung» Basel Dieses Angebot des Erziehungsdepartements Basel-Stadt ist ein Beispiel für die mittlerweile in fast allen Kantonen realisierten CM für bestimmte Berufslernende. Im Basel richtet es sich an Personen bis zum Alter von 30 Jahren und begleitet diese, wenn nötig, bis zum erfolgreichen Berufsbildungs- und Arbeitseinstieg.» Vgl Eine Evaluationsstudie zu Gap zeigt die hohe Wirksamkeit einer kontinuierlichen Begleitung von jungen Menschen auf dem Weg in die Berufsbildung: «Der Erfolg eines beruflichen Integrationsprozesses hängt wesentlich von einer stabilen Bezugsperson ab», man könnte anfügen: über einen längeren Zeitraum. Ein erfolgreiches Förderprogramm muss entsprechend den Hindernissen, die Interessierte zu überwinden haben (vgl. Kapitel 1.3), mehrere Elemente umfassen, vor allem wenn es in erster Linie um die Vermittlung der erforderlichen Kompetenzen geht. Wir haben in Kapitel 3.1 Elemente einer För-

18 Förderung der beruflichen Nachholbildung eine «ZweiteChance» bieten 18 derung vorgestellt. Einige davon richten sich bereits an Personen über 25, andere könnten entsprechend erweitert werden. Was noch weitgehend fehlt sind Systeme, die diese Elemente in geeigneter Form kombinieren, sich an Personen über 25 wenden und mehrere Wege berücksichtigen. Die Westschweiz ist diesbezüglich weiter als die Deutschschweiz FORJAD und FORMAD Der Kanton Waadt bietet unter dem Namen FORJAD (formation professionelle pour jeunes adultes) das in der unten stehenden Graphik dargestellte Programm an. Es wurde ursprünglich für junge Erwachsene lanciert und dank seines Erfolgs ab 2012 unter dem Namen FORMAD (formation pour adultes) auf Personen ab 26 bis 40 Jahre ausgedehnt. Das Vorgehen bleibt für beide Altersgruppen (bis 25 und ab 26 Jahren) gleich: Das Programm umfasst (vgl. Abbildung): Erstellen einer «Sozialbilanz» durch die regionalen Sozialzentren Vorbereitung auf die Berufsbildung im Rahmen einer «Sozialen Integrationsmassnahme», umfassende Entwicklung der Sozialkompetenzen und Vermittlung in ein ausbildendes Unternehmen Berufliche Grundbildung in einer Berufslehre oder einer Vollzeit-Berufsschule Integration in die Arbeitswelt Betreuung ab Unterzeichnung des Lehrvertrags bis zum Übergang in die Arbeitswelt Vermittlung ins Erwerbsleben und Betreuung für weitere drei Monate Es handelt sich um ein kantonales Programm, das auf einer Zusammenarbeit der Departemente für Soziales, Bildung und Wirtschaft beruht. Eine Besonderheit: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden während dieses Programms nicht mehr von der Sozialhilfe unterstützt, sondern über den Stipendienfonds des Kantons finanziert. 21 Der Entscheid der Waadtländer Regierung, das Programm auf über 25-Jährige auszudehnen, beruht auf den Erfahrungen mit FORJAD: Obwohl nur als Ausnahmefälle zum Programm zugelassen, wur- 21 Vgl. und dort erwähnte Quellen

19 Förderung der beruflichen Nachholbildung eine «ZweiteChance» bieten 19 den seit Bestehen 93 Personen im Alter von über 25 Jahren in das Programm aufgenommen. Inzwischen haben bereits 15 Personen davon ihre berufliche Nachholbildung erfolgreich abgeschlossen, die anderen sind laut TEM ACCENT, dem Betreuungsteam von FORJAD, hoch motiviert, zum Abschluss zu kommen. FORMAD ist als Pilot-Projekt in die Waadtländer Legislaturperiode aufgenommen worden. Laut Angaben der Behörden lohnt sich dieses Programm trotz unvermeidlichen Problemen und hohen Kosten, weil der langfristig erzielte Nutzen nicht mehr von der Sozialhilfe abhängig, sondern selbständig in einem Beruf tätig zu sein weitaus höher gewichtet wird Basel-Stadt Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beauftragte im Dezember 2012 die «Strategiegruppe Jugendarbeitslosigkeit» eine Ausbildungsoffensive für Menschen im Alter zwischen 25 bis 40 Jahren zu starten. 23 Ein Pilotprojekt soll Erkenntnisse bringen, inwiefern es gelingt, Menschen mittels einer Nachholbildung zurück in den Arbeitsmarkt zu führen Stiftung Chance Die Stiftung Chance, Zürich (vorher Schlieren) hat Anfang 2013 beschlossen, ein eigenständiges Programm aufzubauen, das sich an den hier dargestellten Grundsätzen anlehnt. Das Programm «ZweiteChance» will Erwachsenen ohne abgeschlossene Berufsausbildung ermöglichen, eine Ausbildung zu absolvieren und dadurch im 1. Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. In drei Modulen wird zuerst die Eignung der Interessierten für eine Ausbildung geprüft, danach werden sie auf das gewählte Ziel, EBA oder EFZ vorbereitet, bei der Suche nach einer Lehrstelle unterstützt und über die gesamte Zeit durch die entsprechenden Bildungsgänge begleitet. Um die Lernenden in ihrer komplexen Situation (Alter, fehlender Bildungshintergrund, ev. Elternschaft usw.) zu unterstützen, werden sie über die ganze Zeit von einem «JobCoach» begleitet Region Genf: Modularisierung, grenzübergreifend Unter dem Slogan «Formation tout au long de la vie» bietet der Kanton Genf seit 2007 in häufig gewählten Berufen, die für das Validierungsverfahren nach BBV Art. 31 zugelassen sind, eine modularisierte Ausbildung an, und dies in Zusammenarbeit mit angrenzenden Gebieten Frankreichs. Schweizerische und französische Berufsverbände sorgen dafür, dass die Validierung beruflicher Kompetenzen und die jeweiligen Abschlüsse (Certificat professionnel) auf beiden Seiten der Grenze anerkannt werden. Dies gilt primär für Berufe, die eine starke Mobilität verlangen und in denen Nachwuchsprobleme bestehen. Gemäss den Initianten handelt es sich um wichtige Wirtschaftsfaktoren für die Agglomeration «Franco-Valdo-Genevoise» Im Beschluss des Waadtländer Regierungsrats steht die ausführliche Begründung, siehe: 23 Grundlage dazu war unsere Studie: «Unterstützungsbedarf zur beruflichen Nachholbildung im Kanton Basel-Stadt», vgl Das 25-seitige Dokument über die Beschlüsse des Stadt-Basel-Regierungsrats ist im Internet unter folgendem Link nachzulesen: 25 Den ausführlichen Beschrieb finden Sie unter folgendem Link: 26 Vgl.

20 Förderung der beruflichen Nachholbildung eine «ZweiteChance» bieten 20 4 Realisierung Im Kapitel 3 ging es um Massnahmen zugunsten der Interessierten. Im vorliegenden Kapitel geht es um die Aktivitäten, die ein ausreichendes Angebot an solchen Massnahmen realisiert werden, also um Bemühungen zur Förderung der beruflichen Nachholbildung. Bisher richteten sich vergleichbare Anstrengungen in erster Linie an Jugendliche, in zweiter Linie an «junge Erwachsene», worunter meist Personen zwischen 18 und 25 verstanden werden. Unsere Recherchen haben gezeigt, dass es kaum konkrete Pläne gibt, um bestehende Angebote für Personen ab 25 zu öffnen oder sogar eigene für diese Gruppe einzurichten. Beispielsweise haben die im März 2013 durchgeführte Befragungen von Personen aus den Bereichen Berufsbildung, Berufsberatung und Stipendienvergabe im Kanton Zürich gezeigt, dass zurzeit weder im Kanton noch in der Stadt Zürich ein koordiniertes Programm zur Förderung der Nachholbildung für über 25-Jährige existiert. Der Sozialhilfe Zürich sind keine Qualifizierungsprogramme mit Berufsabschluss für über 25-Jährige bekannt. Beim Laufbahnzentrum der Stadt Zürich melden sich praktisch täglich Personen mit einem entsprechenden Anliegen. Es konnte aber kein Unterstützungsprogramm genannt werden, beispielsweise für die Suche nach einer Lehrstelle oder eines Lehrbetriebs. Das «Netz2 Case Management Berufsbildung» richtet sich an 16- bis 25-Jährige. Immerhin sieht die Stipendienverordnung Beiträge für eine Erstausbildung vor, die auch für eine Nachholbildung beantragt werden können. Pro Monat werden etwa 4 bis 6 Beiträge an das Schulgeld bis maximal CHF /Jahr gewährt. Wichtig ist aus unserer Sicht, Institutionen zu gewinnen, die bereit sind, Förderprogramme für über 25-Jährige aufzubauen, die koordiniert bei den drückendsten Problemen der Lernenden ansetzen: Finanzierung, zeitliche Belastung während mehrerer Jahre, Wahl des optimalen Weges. Es ist nicht nötig, das Rad neu zu erfinden, sinnvoll ist, in einem ersten Schritt auf den bestehenden Programmen (bis 25) aufzubauen diese anzupassen und für eine Koordination zu sorgen. Das schliesst indes nicht aus, dass das Spektrum offen bleiben sollte, um auch völlig neue, zukunftsträchtige Wege zu suchen und in Pilotprojekten zu erproben. 4.1 Organisation Die rechtlichen Grundlagen für berufliche Nachholbildung bestehen und werden wohl mit dem zukünftigen Weiterbildungsgesetz möglicherweise noch etwas ausgebaut. Kurz- und mittelfristig drängen sich folgende Massnahmen auf: Koordination des bestehenden Angebots Anpassung des Angebots an Personen über 25 und Weiterentwicklung Erarbeitung und Verbreitung von Know how bei den besonders kritischen Themen - Planungsphase inkl. Vorbereitung - Finanzierung - Begleitung / CM - Öffentlichkeitsarbeit Leitung des Programms Nachholbildung zum Thema machen Wie erwähnt, das Thema «Berufliche Nachholbildung für Erwachsene über 25» wird von den Medien und damit auch von der Bildungspolitik als dritte Priorität behandelt. Eine wichtige Aufgabe

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