a) für natürliche Personen 75 b) für juristische Personen, Personengesellschaften und handwerkliche Nebenbetriebe 150

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "a) für natürliche Personen 75 b) für juristische Personen, Personengesellschaften und handwerkliche Nebenbetriebe 150"

Transkript

1 Anlage zur Gebührenordnung Gebührenverzeichnis (Stand: VVB 09/2014) A Verwaltungsgebühren I. Handwerksrolle und Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe 1. Ausstellung der Handwerkskarte und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe und Ausstellung einer Bescheinigung hierüber: a) für natürliche Personen 75 b) für juristische Personen, Personengesellschaften und handwerkliche Nebenbetriebe 150 c) bei Eintragung aufgrund einer durch das Regierungspräsidium Chemnitz erteilten Ausnahmebewilligung und/oder Ausübungsberechtigung werden zusätzlich erhoben 95 d) bei Eintragung von Amts wegen werden zusätzlich erhoben Ergänzung der Handwerkskarte, Änderung der Eintragung in die Handwerksrolle, Änderung der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe und Ausstellung einer Bescheinigung hierüber Zweitschrift der Handwerkskarte bzw. Zweitschrift der Bescheinigung für die Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe Ablehnung eines Antrages auf Eintragung durch rechtsmittelfähigen Bescheid 10 bis Entscheidung gem. 4 Handwerksordnung 10 bis Für die Erteilung von Ausübungsberechtigungen und Ausnahmebewilligungen nach den 7a, 7b, 8 und 9 HWO gilt das Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen und das Sächsische Kostenverzeichnis in der jeweils geltenden Fassung.

2 2 II. Ausbildungswesen 1. Eintragung von Ausbildungsverhältnissen für Ausbildungsbetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind Eintragung von Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen für Ausbildungsbetriebe, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind Abkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit nach 27a und 27 b der Handwerksordnung Feststellung/Untersagung der Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden nach HwO, 42q HwO und BBiG. Feststellung/Untersagung der Berechtigung zur Berufsausbildungsvorbereitung, zum Einstellen und Ausbilden (jeweils zuzüglich Auslagen): - Feststellen der persönlichen Eignung 30 - Feststellen der fachlichen Eignung 30 - Feststellen der Eignung der Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für nicht in die Handwerksrolle eingetragene Betriebe Erteilen einer maßnahmebezogenen Ausbildungsberechtigung (ohne nochmalige Prüfung) 50 - Bestätigung von Praktikabetrieben im Rahmen der Berufsausbildung auf der Grundlage von Förderprogrammen 30 - Zuerkennung der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung Untersagung des Einstellens und Ausbildens nach Kostenaufrechnung - max. 500 Bearbeitung von Veränderungen zur bereits erteilten Ausbildungsberechtigung - personelle Veränderungen 25 - Standortwechsel der Einrichtung (und Feststellen der Eignung der der Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung) für nicht in die Handwerksrolle eingetragene Betriebe Ausstellung eines Berufsbildungspasses Eintragung im Berufsbildungspass Verwaltungsgebühr für die Überprüfung nach 6 der Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Restaurator in verschiedenen Handwerksberufen Begutachtungen und Entscheidungen auf der Grundlage des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) in Verfahren nach 40 a Handwerksordnung 100,00 600,00

3 3 - Begutachtungen und Entscheidungen auf der Grundlage des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) in Verfahren nach 50 b Handwerksordnung 100,00 600,00 Die Kosten für Kompetenzfeststellungsverfahren sowie Eignungsprüfungen inkl. der hierfür anfallenden Nebenkosten (Material-, Raum- und Maschinennutzungskosten) sind vom Antragsteller zu tragen. Der Antragsteller ist vor der Durchführung über die zu erwartenden Kosten zu informieren. 9. Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten gem. 8 HwO (Feststellungsverfahren) 150 bis 560 Anfallende Nebenkosten (Material-, Raum- und Maschinennutzungskosten) für das Nachweisverfahren sind vom Antragsteller anteilig zu tragen. 10. Nachweise der Kenntnisse und Fertigkeiten gem. 7a HwO 260 bis 380 (Feststellungsverfahren) Anfallende Nebenkosten (Material-, Raum- und Maschinennutzungskosten) für das Nachweisverfahren sind vom Antragsteller anteilig zu tragen. 11. Rücktritt vom Feststellungsverfahren nach II 9 und II Bestätigung von Qualifizierungsbausteinen zur Berufsausbildungsvorbereitung und/oder Einstiegsqualifizierung (EQJ) 42 o und 42 p HWO sowie zu regionalen Sonderprogrammen der Arbeitsverwaltung und optierenden Kommunen / ARGE. a) Für die Bestätigung von Qualifizierungsbildern, die bundeseinheitlich abgestimmt wurden (vom ZDH und ZWH entwickelte Qualifizierungsbilder) sowie von Qualifizierungsbildern, die bereits von einer anderen Kammer bestätigt wurden. 20 b) Für die Bestätigung von Eigenentwicklungen der Anbieter, sofern der Qualifizierungsbaustein eine Vermittlungszeit von maximal 200 Stunden umfasst 60 c) Für die Bestätigung von umfangreichen Qualifizierungsbildern, bei denen die Vermittlungszeit 200 Stunden überschreitet 80 d) Zweitschrift eines bestätigten Qualifizierungsbildes Freigabe ÜLU (lt. Antragstellung und Begründungslage) 250 III. Prüfungswesen 1. Gesellenprüfung: a) Zulassung zur Gesellenprüfung gem. 37, Abs. 2 der HwO 45 b) vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung bzw. Abschlussprüfung nach 37, Abs. 1 HwO bzw. 45 Abs. 1 BBiG 20 c) Bescheinigung über die abgelegte Gesellenprüfung 8 d) Ausfertigung einer Zweitschrift des Gesellenbriefes 18

4 4 2. Meisterprüfung / Fortbildungsprüfungen: a) Ausfertigung einer Zweitschrift des Meisterprüfungs- oder Fortbildungszeugnisses oder eines Teilzeugnisses 18 b) Meisterbrief in künstlerischer Form 70 c) Der große Meisterbrief (Zweitschrift) 25 d) Der kleine Meisterbrief (Zweitschrift) 15 e) Bescheinigung über abgelegte Meisterprüfung 8 f) Entscheidung über die Zulassung zur Meisterprüfung 25 g) Schmuckurkunde Fortbildungsprüfung 26 IV. Sonstige Verwaltungsgebühren 1. Anschriftenverzeichnisse für Einzelpersonen und Firmen: - bis 200 Anschriften 40 - ab 201 Anschriften pro Anschrift 0,20 2. Abschriften und Fotokopien je angefangene Seite bis 0,36 3. Ausfertigung von Ersatzurkunden und -bescheinigungen 8 4. Ordnungsstrafbescheide Widerspruchsbescheide Rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheide, die im Zusammenhang mit einer Entscheidung zur Eintragung in die Handwerksrolle erlassen werden, die nach einer Teilnahme an einer Gesellen-, Meister oder Fortbildungsprüfung erforderlich sind oder aber über die Rechtmäßigkeit eines Bescheides über Prüfungs- oder Lehrgangsgebühren zu befinden haben bis Mahngebühr pro Mahnung für Beitrags- und Gebührenbescheid 3 7. Ausstellung von Ehrenurkunden Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen ( 91 Abs. 1 Nr. 8 HwO) Erstmalige Bestellung und Vereidigung 225 Rücknahme des Bestellungsantrags 30 bis 75 c) Wiederbestellung Verfassen von Stellungnahmen und Ausstellung von sonstigen Bescheinigungen bis 50 Verfassen von Unbedenklichkeitserklärungen / Stellungnahmen für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), Fördermaßnahmen nach 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (1- -Jobs), Fördermaßnahmen des Bundesprogramms Kommunal-Kombi und sonstige Fördermaßnahmen mit arbeitsmarktrelevantem Hintergrund Schriftliche Bescheinigung der Rolleneintragung: - für bis zu 5 Firmen 10 - für 6 bis 20 Firmen 20 - für mehr als 20 Firmen 30 Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer erhalten diese Auskunft gebührenfrei. 11. Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung des Umweltsiegels des Sächsischen Handwerks 110

5 5 12. Schutzgebühr für Broschüre Existenzgründung in Sachsen - Gut vorbereitet gründen, erfolgreich selbständig bleiben Nur für Mehrexemplare pro Exemplar Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften / Kopien und Auszügen mit den Urschriften pro Seite 2,50 B Prüfungsgebühren I. Zwischenprüfungsgebühren 1. Zwischenprüfungsgebühr für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Die Gebühr kann durch Beschluss der Innung für Innungsmitglieder herabgesetzt werden, wenn die Innung die Prüfung abnimmt Zwischenprüfungsgebühr für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind Bei Prüfungen, welche im Wege der Amtshilfe durch andere Kammern abgenommen werden, gilt der Betrag lt. Gebührenbescheid der prüfenden Kammer. II. Gesellenprüfungsgebühren 1. Gebühr für Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen ohne gestreckte Prüfung für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Die Gebühr kann durch Beschluss der Innung für Innungsmitglieder herabgesetzt werden, wenn die Innung die Prüfung abnimmt Gebühr für Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen ohne gestreckte Prüfung für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind sowie für Prüfungsteilnehmer ohne Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag Gebühr für den Teil 1 von Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen mit gestreckter Prüfung für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Die Gebühr kann durch Beschluss der Innung für Innungsmitglieder herabgesetzt werden, wenn die Innung die Prüfung abnimmt Gebühr für den Teil 1 von Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen mit gestreckter Prüfung für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind sowie für Prüfungsteilnehmer ohne Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag. 170

6 5. Gebühr für den Teil 2 von Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen mit gestreckter Prüfung für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind. Die Gebühr kann durch Beschluss der Innung für Innungsmitglieder herabgesetzt werden, wenn die Innung die Prüfung abnimmt Gebühr für den Teil 2 von Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen mit gestreckter Prüfung für alle Handwerke für Ausbildungsbetriebe, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind sowie für Prüfungsteilnehmer ohne Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag Prüfungsgebühr bei Wiederholung der Gesellenprüfung 50 % der entspr. in einzelnen Teilen Gesellenprüfungsgeb. Wird der Prüfling nicht zugelassen oder tritt er vor Beginn der Prüfung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat zurück, so sind von der Prüfungsgebühr für angefallene Verwaltungsarbeit 35 % einzubehalten. Tritt der Prüfling aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat zurück, und teilt er diese der Handwerkskammer Chemnitz nicht bis 1 Woche vor dem ersten Prüfungstermin schriftlich mit, so werden 100 % der entsprechenden Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt bzw. einbehalten. Tritt der Prüfling aus Gründen die er selbst zu vertreten hat nach Erhalt der Einladung zur Prüfung und spätestens 1 Woche vor dem ersten Prüfungstermin zurück, so werden 35 % der jeweiligen Prüfungsgebühren fällig bzw. einbehalten. Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme des Prüflings entfällt die Prüfungsgebühr. Bei einer unentschuldigten Nichtteilnahme an der Prüfung werden 100 % der jeweiligen Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt bzw. einbehalten. 8. Einzelprüfung Gesellenprüfung Im Falle einer beantragten Einzelprüfung der Gesellenprüfung, abweichend vom eigentlichen Prüfungstermin bzw. Prüfungsort, sind die anfallenden Mehrkosten und Prüfungsnebenkos ten vom Antragsteller zu tragen. Die zu erwartenden Mehrkosten und Prüfungsnebenkosten der jeweils beantragten Einzelprüfung sind dem Antragsteller der Einzelprüfung mitzuteilen. 9. Bei Prüfungen, welche im Wege der Amtshilfe durch andere Kammern abgenommen werden, gilt der Betrag lt. Gebührenbescheid der prüfenden Kammer. 6 III. Meisterprüfungsgebühren / Fortbildungsprüfungsgebühren 1. Abnahme der Gesamtmeisterprüfung für alle Handwerke Abnahme von Teilen der Meisterprüfung a) Teil I 350 b) Teil II 275 c) Teil III 160 d) Teil IV Wiederholung der Meisterprüfung a) Gesamtprüfung 810 b) Wiederholung von Teilen wie 2 a - d

7 7 4. Fortbildungsprüfungen: Preis in Ausbildereignungsprüfung (AdA) 170 Anwendungsentwickler/in (HWK) 240 Betriebsinformatiker/in (HWK) 720 Betriebswirt/in (HWK) 400 CAD-Fachkraft 270 CAD-Fachkraft Bau - Prüfungen bis 2 Teilnehmer 330 CAD-Fachkraft Bau - Prüfungen ab 3 Teilnehmer 235 CAD-Fachkraft Elektrotechnik 250 CNC-Fachkraft Holz - Prüfungen bis 2 Teilnehmer 340 CNC-Fachkraft Holz - Prüfungen ab 3 Teilnehmer 240 CNC-Fachkraft Metall - 1 Modul - Prüfungen bis 2 Teilnehmer 355 CNC-Fachkraft Metall - 1 Modul - Prüfungen ab 3 Teilnehmer 235 CNC-Fachkraft Metall - 2 Module - Prüfungen bis 2 Teilnehmer 430 CNC-Fachkraft Metall - 2 Module - Prüfungen ab 3 Teilnehmer 285 Controller/in (HWK) 370 EDV-Sachbearbeiter/in für Rechnungswesen 285 Fachkraft für Klöppeltechnik 295 Fachkraft für Lehmbau 300 Fachkraft für Qualitätssicherung 260 Fachkraft für Solartechnik 310 Fachwirt/in für Gebäudemanagement (HWK) 355 Friseur-Kosmetiker/in (HWK) 280 Gebäudeenergieberater/in (HWK) 320 Geprüfte/r Colorist/in (HWK) 295 Geprüfte/r Fortbildungstrainer/in (HWK) 340 Geprüfte/r KFZ-Servicetechniker/in 335 Gestalter/in im Handwerk 295 Hydraulik-Fachkraft 295 Kaufmännische/r Fachwirt/in (HWK) 405 Metallbauer/in für Restaurierungsarbeiten 340 Netzwerk-Service-Techniker/in (HWK) 240 Pneumatik-Fachkraft 310 Professionelle/r EDV-Anwender/in (HWK) 240 Qualifizierte/r EDV-Anwender/in (HWK) 290 Restaurator/in im Metallbauerhandwerk 360 Restaurator/in im Maurerhandwerk 360 Restaurator/in im Maler- und Lackiererhandwerk 360 SPS-Fachkraft - Prüfungen bis 2 Teilnehmer 400 SPS-Fachkraft - Prüfungen ab 3 Teilnehmer 295 Technische/r Betriebswirt/in (HWK) 500 Technische/r Fachwirt/in (HWK) 170 Technisch-kaufmännische Fachkraft 320 Verkaufsleiter/in im Nahrungsmittelhandwerk 380 Wirtschaftsinformatiker/in (HWK) Rücktritt von der Meisterprüfung oder Fortbildungsprüfung: a) Bei einem Rücktritt innerhalb von 10 Tagen vor Prüfungsbeginn werden 35 % der Gebühren zur Abnahme der jeweiligen Prüfung bzw. des jeweiligen Prüfungsteils sowie die aufgelaufenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.

8 b) Tritt der Prüfling aus Gründen, die er zu vertreten hat, zurück und teilt dies der Handwerkskammer Chemnitz nicht bis zum Prüfungstermin mit, so werden 100 % der entsprechenden Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt. 6. Entscheidung über einen Antrag nach 49, Abs. 4 HWO Bearbeitung eines Antrages auf Befreiung von Teilen der Meisterprüfung durch den Prüfungsausschuss Wiederholung von Fortbildungsprüfungen Im Falle der Wiederholung einer Fortbildungsprüfung ist die jeweilige Prüfungsgebühr anteilig bezogen auf die zu wiederholenden Prüfungsgebiete zu zahlen. 9. Einzelprüfung - Meisterprüfung Im Falle einer beantragten Einzelprüfung in den Teilen der Meisterprüfung, abweichend vom eigentlichen Prüfungstermin bzw. Prüfungsort, sind die anfallenden Mehrkosten und Prüfungsnebenkosten vom Antragsteller zu tragen. Die zu erwartenden Mehrkosten und Prüfungsnebenkosten der jeweils beantragten Einzelprüfung sind dem Antragsteller der Einzelprüfung mitzuteilen. 10. Einzelprüfung Fortbildungsprüfung Im Falle einer beantragten Einzelprüfung der Fortbildungsprüfung, abweichend vom eigentlichen Prüfungstermin bzw. Prüfungsort, sind die anfallenden Mehrkosten und Prüfungsnebenkosten vom Antragsteller zu tragen. Die zu erwartenden Mehrkosten und Prüfungsnebenkosten der jeweils beantragten Einzelprüfung sind dem Antragsteller der Einzelprüfung mitzuteilen. IV. Nebenkosten von Prüfungen In den Prüfungsgebühren sind Mehrkosten für Material, Raum- und Maschinennutzung zur Aufwendung von Prüfungsarbeiten nicht enthalten. Ebenso wenig werden mit der Prüfungsgebühr die Kosten für den Aufgabensatz (die schriftlichen Prüfungsaufgaben) abgegolten. Diese Nebenkosten sind vom Prüfling zu tragen bzw. werden entsprechend der Prüfungsgruppe anteilig berechnet, wenn sie von der Handwerkskammer zur Verfügung gestellt werden. Die Nebenkosten können bis zu 1000,00 betragen. Bei einer beantragten Einzelprüfung gelten die nachfolgenden Höchstbeträge nicht.

9 9 Folgende Höchstbeträge gelten für die Prüfungsnebenkosten im o.g. Sinne: - Zwischenprüfungen und Gesellenprüfungen Ausbildungsberuf maximale Prüfungsnebenkosten je Teiln. ZP bzw. Teil 1 der gestreckten Prüfung in maximale Prüfungsnebenkosten je Teiln. GP bzw. Teil 2 der gestreckten Prüfung in Anlagenmechaniker für Sanitär,-Heizung,-Klimatechnik 250,00 450,00 Automobilkaufmann/-frau 50,00 50,00 Bäcker 60,00 100,00 Bau- und Metallmaler 60,00 60,00 Bauten- und Objektbeschichter 60,00 130,00 Beton- und Stahlbetonbauer 70,00 80,00 Betonstein- und Terrazzohersteller 70,00 80,00 Bogenmacher 50,00 50,00 Buchbinderwerker 60,00 60,00 Bürokaufmann/-frau 50,00 50,00 Dachdecker 260,00 400,00 Drechsler 50,00 50,00 Elektroniker 70,00 100,00 Fachpraktiker im Bäcker-Handwerk 60,00 100,00 Fachpraktiker im Metallbauer-Handwerk 70,00 80,00 Fachpraktiker im Tischler-Handwerk 60,00 60,00 Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk 100,00 100,00 Fahrzeuglackierer 60,00 70,00 Feinpolierer 50,00 50,00 Feinwerkmechaniker 130,00 200,00 Fleischer 220,00 600,00 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 110,00 120,00 Friseure 60,00 80,00 Gebäudereiniger 50,00 50,00 Geigenbauer 50,00 50,00 Handzuginstrumentenmacher 50,00 50,00 Hochbaufacharbeiter 110,00 110,00 Hochbaufachwerker 90,00 100,00 Holzblasinstrumentenmacher 50,00 50,00 Holzspielzeugmacher 50,00 50,00 Industriemechaniker 400,00 600,00 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker 100,00 200,00 Konditoren 50,00 50,00 Kosmetiker 50,00 60,00 Kraftfahrzeugmechatroniker 70,00 90,00 Kraftfahrzeugservicemechaniker 70,00 90,00 Landmaschinenmechaniker 50,00 50,00 Maler und Lackierer 200,00 200,00 Maurer 90,00 100,00 Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik 100,00 200,00 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik 100,00 130,00

10 Ausbildungsberuf maximale Prüfungsnebenkosten je Teiln. ZP bzw. Teil 1 der gestreckten Prüfung in maximale Prüfungsnebenkosten je Teiln. GP bzw. Teil 2 der gestreckten Prüfung in Mechatroniker 900,00 900,00 Metallbauer 70,00 80,00 Metallbildner 70,00 60,00 Metallblasinstrumenten- und Schlagzeugmacher 50,00 50,00 Raumausstatter 200,00 250,00 Raumausstatterwerker 100,00 250,00 Straßenbauer 50,00 60,00 Technischer Modellbauer 90,00 100,00 Tiefbaufacharbeiter Schwerpunkt Straßenbauarbeiten 50,00 60,00 Tischler 60,00 60,00 Trockenbaumonteur 200,00 250,00 Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk SP Bäckerei 60,00 60,00 Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk SP Fleischerei 60,00 60,00 Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk SP Konditorei 50,00 50,00 Zahntechniker 350,00 700,00 Zerspanungsmechaniker 100,00 250,00 Zimmerer 80,00 90,00 Zupfinstrumentenmacher 50,00 50,00 Bei Prüfungen, welche durch andere Kammern abgenommen werden, gilt der abverlangte Betrag der jeweils prüfenden Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer. - Fortbildungsprüfungen max. Bezeichnung der Fortbildungsprüfung Prüfungsnebenkosten je Teiln. In Ausbildereignungsprüfung 50,00 Anwendungsentwickler (HWK) 50,00 Betriebsinformatiker (HWK) 50,00 Betriebswirt des Handwerks 50,00 CAD-Fachkraft 50,00 CAD-Fachkraft Bau 50,00 CAD-Fachkraft Elektrotechnik 50,00 CNC-Fachkraft 50,00 CNC-Fachkraft Holz 50,00 CNC-Fachkraft Metall 1 Arbeitstechnik 50,00 CNC-Fachkraft Metall 2 Arbeitstechniken 50,00 Controller/in (HWK) 50,00 EDV-Sachbearbeiter für Absatzwirtschaft 50,00 EDV-Sachbearbeiter für Rechnungswesen 50,00 Energieberater/in 50,00 Fachkauffrau/Fachkaufmann für Handwerkswirtschaft 50,00 Fachkraft für Klöppeltechnik 50,00 Fachkraft für Lehmbau 350,00 10

11 11 max. Bezeichnung der Fortbildungsprüfung Prüfungsnebenkosten je Teiln. In Fachkraft für Solartechnik 50,00 Fachwirt Gebäudemanagment 50,00 Gebäudeenergieberater/in 50,00 Geprüfte/r Fortbildungstrainer/in (HWK) 50,00 Geprüfte/r Colorist (HWK) 50,00 Geprüfter Polier (Hochbau) 50,00 Geprüfter Kosmetiker 50,00 Geprüfter/e Bilanzbuchhalter/in 50,00 Geprüfter/e KFZ-Servicetechniker/in 100,00 Gestalter/in im Handwerk 50,00 Hydraulik-Fachkraft 50,00 Kaufmännischer Fachwirt (HWK) 50,00 Metallbauer für Restaurierungsarbeiten 50,00 Netzwerk-Service-Techniker (HWK) 50,00 Pneumatik-Fachkraft 50,00 Professioneller EDV-Anwender (HWK) 50,00 Qualifizierter EDV-Anwender (HWK) Computerschein A 50,00 Restaurator im Metallbauerhandwerk 50,00 SPS-Fachkraft 50,00 Technischer Fachwirt (HWK) 50,00 Technisch-kaufmännische Fachkraft 50,00 Verkaufsleiter/in im Nahrungsmittelhandwerk 50,00 Wirtschaftsinformatiker/in 50,00 - Meisterprüfungen max. Gewerk Prüfungsnebenkosten je Teiln. In Bäcker 50,00 Bogenmacher 50,00 Dachdecker 900,00 Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher 50,00 Elektromaschinenbauer 200,00 Elektrotechniker 200,00 Feinwerkmechaniker 200,00 Fleischer 50,00 Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 100,00 Friseure 150,00 Gebäudereiniger 50,00 Geigenbauer 50,00 Glaser 100,00 Handzuginstrumentenmacher 50,00

12 12 max. Gewerk Prüfungsnebenkosten je Teiln. In Holzblasinstrumentenmacher 50,00 Informationstechniker 400,00 Installateur und Heizungsbauer 200,00 Kälteanlagenbauer 300,00 Karosserie- und Fahrzeugbauer 150,00 Konditoren 50,00 Kraftfahrzeugtechniker 150,00 Landmaschinenmechaniker 150,00 Maler und Lackierer 300,00 Maurer und Betonbauer 200,00 Metallbauer 100,00 Metallblasinstrumentenmacher 50,00 Straßenbauer 50,00 Stuckateure 150,00 Tischler 100,00 Zahntechniker 1.000,00 Zimmerer 100,00 Zupfinstrumentenmacher 50,00 Ist der Prüfling von einem oder mehreren Hauptteilen befreit, so wird die Gesamtprüfungsgebühr anteilig erhoben. Bei bestehenden Ausbildungsverhältnissen ist der Ausbildende der Gebührenschuldner ( 14 Abs. 1 BBiG). C Gebühren für Internat, Kurse und Lehrgänge I. Gebühren für die Internatsunterbringung Für die Unterbringung inklusive Halbpension im Internat der Handwerkskammer Chemnitz bzw. in den von der Handwerkskammer Chemnitz vermittelten Quartieren wird folgende Gebühr pro Tag erhoben: Internat der Handwerkskammer Chemnitz 24,00 Lehrhotel Plauen für das BTZ Vogtland 24,00 Unterbringung in einer Ausweichpension in Plauen 24,00 Bei einer möglichen Förderung reduzieren sich die Gebühren für die Internatsunterbringung einschließlich Halbpension. Dieses gilt vorbehaltlich einer positiven Förderzusage anhand eines Zuwendungsbescheides. Für angemeldete Internatsteilnehmer wird bei unentschuldigter Nichtanreise eine Stornogebühr von maximal 46,- pro Lehrgangswoche erhoben.

13 13 II. Kurse in der überbetrieblichen Lehrunterweisung Für Kurse in der überbetrieblichen Lehrunterweisung werden ab Ausbildungsjahr 2012/2013 folgende Gebühren erhoben: Grundstufenkurse: Kennziffer Beruf Kosten / Teiln. in ohne Zuwendung mit Zuwendung Gruppe der G-MBF/ 03 Bau- und Ausbaugewerbe Maler und Lackierer, Fahrzeuglackierer, Bauten- und Objektbeschichter G/MF/07 Maler und Lackierer, Fahrzeuglackierer G/STBAU1 alle Bauhauptberufe G/STBAU20 alle Bauhauptberufe Gruppe der metallverarbeitenden Gewerbe G-FEIN1/12 Feinwerkmechaniker, Maschinen- und Anlagenführer, Zerspanungsmechaniker, Fachkraft für Metalltechnik G-FEIN2/12 Feinwerkmechaniker, Maschinen- und Anlagenführer, Zerspanungsmechaniker, Fachkraft für Metalltechnik G-FUE/04 Konstruktionsmechaniker, Büchsenmacher, Behälter und Apparatebauer G-FUE/04 Metallbauer, Fachkraft für Metalltechnik G-IH1/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik G-IH2/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik G-IH3/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik G-IH1/03 Klempner G-IH2/03 Klempner weiter Gruppe der metallverarbeitenden Gewerbe G-K1/05 Kfz-Servicemechaniker; Kraftfahrzeugmechatroniker; Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker; Mechaniker f. Karosserieinstandhaltungstechnik G-K2/05 Kfz-Servicemechaniker; Kraftfahrzeugmechatroniker; Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker; Mechaniker f. Karosserieinstandhaltungstechnik G-K3/05 Kfz-Servicemechaniker; Kraftfahrzeugmechatroniker; Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker; Mechaniker f. Karosserieinstandhaltungstechnik G-K3/05 Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik G-K3a/09 Kraftfahrzeugmechatroniker; Kraftfahrzeugservicemechaniker, Fachkraft für Metalltechnik, Mechaniker f. Karosserieinstandsetzung, Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker

14 Kennziffer Beruf Kosten / Teiln. in ohne Zuwendung mit Zuwendung Kraftfahrzeugmechatroniker; Kraftfahrzeugservicemechaniker, Fachkraft für Metalltechnik G-K3b/09 Mechaniker f. Karosserieinstandsetzung, Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker G-LBM/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik G-MECH 1/02 Mechatroniker G-MECH 2/02 Mechatroniker G-MET/12 Metallbauer G-MET/12 Feinwerkmechaniker, Maschinen- u. Anlagenführer, Zerspanungsmechaniker, Konstruktionsmechaniker, Boots- und Schiffbauer, Fachkraft für Metalltechnik G-MET1/13 Konstruktionsmechaniker, Fachkraft für Metalltechnik G-MET1/13 Metallbauer G-UMF-S/04 Metallbauer FR Metallgestaltung, FR Konstruktionstechnik G-ZR1/12 Zweiradmechaniker, Fahrradmonteur G-ZR2/12 Zweiradmechaniker Gruppe der Elektrogewerbe G/ ETEM1/03 Elektroniker, Systemelektroniker, Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik G/ ETEM2/03 Elektroniker, Systemelektroniker, Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik G/ ETEM3/03 Elektroniker, Systemelektroniker, Elektroniker für Maschinen- und Antriebstechnik G/IT1/00 Informationselektroniker G/IT2/00 Informationselektroniker Gruppe der Holzgewerbe G-MFDR/04 Drechsler und Holzspielzeugmacher G-TI Tischler G-TSM1A/99 Tischler G-TSM1A/99 Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker, Holzbildhauer, Gruppe der Gewerbe für Gesundheits-, und Körperpflege sowie der chem. Gewerbe und Reinigung G/KOS/03 Kosmetiker G-ORFUE/00 Orthopädietechnik- Mechaniker G- ORMASCH/00 Orthopädietechnik- Mechaniker Gruppe der Glas-, Papier-, keramischen und sonstigen Gewerbe G-GF1/09 Glaser G-GF2/09 Glaser G-TSM1A/99 Orgel- u. Harmoniumbauer, Klavier- u. Cembalobauer, Handzuginstrumentenmacher, Zupfinstrumentenmacher, Geigenbauer Gruppe der G- BUEKFM/01 kaufmännischen und sonstigen Gewerbe Bürokauffrau bzw. mann, Kauffrau für Bürokommunikation

15 Kennziffer Beruf Kosten / Teiln. in ohne Zuwendung mit Zuwendung G-BUEM/14 Kauffrau für Büromanagement Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe G-EIS1/09 Speiseeishersteller Fachstufenkurse: Kennziffer Beruf Kosten / Teiln. in ohne Zuwendung mit Zuwendung Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe FL1/04 Fahrzeuglackierer FL2/04 Fahrzeuglackierer FL3/04 Fahrzeuglackierer FL4/04 Fahrzeuglackierer FL5/04 Fahrzeuglackierer FL6/04 Fahrzeuglackierer FL7/07 Fahrzeuglackierer FL8/07 Fahrzeuglackierer MB1/04 Maler und Lackierer alle Fachrichtungen, Bauten- und Objektbeschichter MB2/04 Maler und Lackierer alle Fachrichtungen, Bauten- und Objektbeschichter MB3/04 Maler und Lackierer alle Fachrichtungen, Bauten- und Objektbeschichter MB4/04 Maler und Lackierer alle Fachrichtungen, Bauten- und Objektbeschichter MB5/04 Maler und Lackierer alle Fachrichtungen, Bauten- und Objektbeschichter MBK1/04 Maler und Lackierer FR: Bauten- und Korrosionsschutz MBK2/04 Maler und Lackierer FR: Bauten- und Korrosionsschutz MBK3/04 Maler und Lackierer FR: Bauten- und Korrosionsschutz MGI1/04 Maler und Lackierer der FR: Gestaltung u. Instandsetzung MGI2/04 Maler und Lackierer der FR: Gestaltung u. Instandsetzung MGI3/04 Maler und Lackierer der FR: Gestaltung u. Instandsetzung MGI4/04 Maler und Lackierer der FR: Gestaltung u. Instandsetzung MGI5/04 Maler und Lackierer der FR: Gestaltung u. Instandsetzung

16 bei Mitgliedschaft SOKA (Ausgleichskasse der Bauwirtschaft) erfolgt Zahlung über SOKA- Kasse Kennziffer Beruf Kosten / Teiln. in ohne Zuwendung ST/BAU1 alle Bauhauptberufe ST/BAU11 alle Bauhauptberufe ST/BAU12 alle Bauhauptberufe ST/BAU13 alle Bauhauptberufe Gruppe der metallverarbeitenden Gewerbe CNC1/04 Feinwerkmechaniker, Maschinen- u. Anlagenführer, Zerspanungsmechaniker, Büchsenmacher CNC2/04 Feinwerkmechaniker, Maschinen- u. Anlagenführer, Zerspanungsmechaniker CNC3/11 Feinwerkmechaniker, Zerspanungsmechaniker FUE1/04 Metallbauer, Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik FUE1/04 Konstruktionsmechaniker, Behälter- und Apparatebauer, Klempner, Rollladen- und Jalousiebauer FUE2/04 Metallbauer,Mechaniker f. Land-u. Baumasch.technik FUE2/04 Konstruktionsmechaniker, Behälter- und Apparatebauer, Klempner, Rollladen- und Jalousiebauer, Ofenund Luftheizungsbauer weiter Gruppe der metallverarbeitenden Gewerbe FUE3/04 Mechaniker für Land und Baumaschinentechnik FUE3/04 Feinwerkmechaniker, Rollladen- und Jalousiebauer, Behälter- und Apparatebauer IH1/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik IH2/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Kli matechnik IH3/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik IH4/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik IH5/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik IH6/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik IH7/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik IH8/03 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik IH8A/08 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik IH8B/08 Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik KF1/05 Metallbauer FR Nutzfahrzeugbau, Karosserie- u. Fahrzeugbaumechaniker KF2/05 Metallbauer FR Nutzfahrzeugbau, Karosserie- u. Fahrzeugbaumechaniker FR Fahrzeugbautechnik mit Zuwendung

17 Kennziffer Beruf Kosten / Teiln. in ohne Zuwendung mit Zuwendung KFM1/05 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik KFM2/05 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik KFM3/05 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik KFM4/05 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik KFM5/05 Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker, Metallbauer FR Nutzfahrzeugbau, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik KFM6/05 KLP1/94 Klempner KLP2/92 Klempner KLP3/95 Klempner K1/10 Kraftfahrzeugservicemechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker K2/10 Kraftfahrzeugmechatroniker K3/10 Kraftfahrzeugmechatroniker K4/10 Kraftfahrzeugservicemechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker K5/10 Kraftfahrzeugmechatroniker, Mechaniker für Land und Baumaschinentechnik K6/10 Kraftfahrzeugmechatroniker LBM1/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik LBM2/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik LBM3/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik LBM4/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik LBM5/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik LBM6/05 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik LBM7/05 Mechaniker für Land und Baumaschinentechnik LBM8/05 Mechaniker für Land und Baumaschinentechnik MET-ELT/07 Metallbauer MET-ELT/07 Klempner, Konstruktionsmechaniker MET-GE1/12 Metallbauer FR Metallgestaltung METKT 1/04 Konstruktionsmechaniker, Behälter- und Apparatebauer METKT 1/04 Metallbauer FR Konstruktionstechnik METKT 2/04 Metallbauer FR Konstruktionstechnik METKT 2/04 Konstruktionsmechaniker, Behälter- und Apparatebauer METKT 3/07 Metallbauer FR Konstruktionstechnik METKT 3/07 Konstruktionsmechaniker METLB1/13 Metallbauer, Konstruktionsmechaniker, Fachkraft für Metalltechnik METLB2/13 Metallbauer, Konstruktionsmechaniker, Fachkraft für Metalltechnik weiter Gruppe der SCHW-E1 metallverarbeitenden Gewerbe Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker, Ofen- und Luftheizungsbauer

18 Kennziffer Beruf Kosten / Teiln. in ohne Zuwendung mit Zuwendung MAG/10 Metallbauer MAG/10 Konstruktionsmechaniker STEU1/04 Feinwerkmechaniker, Zerspanungsmechaniker, Maschinen- und Anlagenführer STEU2/04 Feinwerkmechaniker, Zerspanungsmechaniker ZR1/05 Zweiradmechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker ZR-M2/05 Zweiradmechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker SP: Motorradtechnik ZHL4/94 Klempner Prüfungsvorbereitungskurse Angebot fakultativ PV / Industrie Zerspanungsmechaniker, 43 Industriemechaniker PV/Elektro Elektroniker 280 PV/Masch1-MB Metallbauer 43 PV/Masch2-MB Metallbauer 86 PV/Hand1-MB Metallbauer 43 PV/Hand2-MB Metallbauer 86 PV/STEU2-MB Metallbauer 86 PV/Masch2-FW Feinwerkmechaniker 86 PV/Masch3-FW Feinwerkmechaniker 129 PV / SHK Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 199 Schwarzrohr PV Luft Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 48 PV/SHK Lüftunmatechnik Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Kli- 194 PV / SHK Gas Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 78 Oelerzeuger PV / SHK Gas Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 78 PV/SHK Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 173 Rohrinstallationr PV/SHK Elektro Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik 39 PV/SHK Lüftunmatechnik Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Kli- 194 PV/Metall 1 Feinwerkmechaniker, Metallbauer 41 PV/Metall 2 Feinwerkmechaniker, Metallbauer 82 PV/Metall 3 Feinwerkmechaniker, Metallbauer Gruppe der Elektrogewerbe BUE1/00 Informationselektroniker für Schwerpunkt: Bürosystemtechnik BUE2/00 Informationselektroniker für Schwerpunkt: Bürosystemtechnik BUE3/00 Informationselektroniker für Schwerpunkt: Bürosystemtechnik ET 1/04 Elektroniker für alle Fachrichtungen ET 2/04 Elektroniker für alle Fachrichtungen ET 3/04 Elektroniker für alle Fachrichtungen EMA 1/04 Elektroniker f. Maschinen- u. Antriebstechnik

19 Kennziffer Beruf Kosten / Teiln. in ohne Zuwendung mit Zuwendung EMA 2/04 Elektroniker f. Maschinen- u. Antriebstechnik EMA 3/04 Elektroniker f. Maschinen- u. Antriebstechnik EMA 4/04 Elektroniker f. Maschinen- u. Antriebstechnik EMA 5/04 Elektroniker f. Maschinen- u. Antriebstechnik EMA 6/04 Elektroniker f. Maschinen- u. Antriebstechnik ETA 1/04 Elektroniker FR. Automatisierungstechnik ETA 2/04 Elektroniker FR. Automatisierungstechnik ETA 3/04 Elektroniker FR. Automatisierungstechnik ETE 1/04 Elektroniker FR. Energie- u. Gebäudetechnik ETE 2/04 Elektroniker FR. Energie- u. Gebäudetechnik ETE 2A/04 Elektroniker FR. Energie- u. Gebäudetechnik ETE 2B/04 Elektroniker FR. Energie- u. Gebäudetechnik ETE 3/04 Elektroniker FR. Energie- u. Gebäudetechnik ETE 4/04 Elektroniker FR. Energie- u. Gebäudetechnik ETI 1/04 Elektroniker FR. Inform.- u.telekommunikationstechn ETI 2/04 Elektroniker FR. Informations- und Telekommunikationstechnik ETI 3/04 Elektroniker FR. Informations- und Telekommunikationstechnik IT1/00 Informationselektroniker für beide Schwerpunkte IT2/00 Informationselektroniker für beide Schwerpunkte IT3/00 Informationselektroniker für Schwpt.: Geräte-u. Systemtechnik IT4/00 Informationselektroniker für Schwpt.: Geräte-u. Systemtechnik IT5/00 Informationselektroniker für Schwpt.: Geräte-u. Systemtechnik IT6/00 Informationselektroniker für Schwpt.: Geräte-u. Systemtechnik MECH 1/02 Mechatroniker MECH 2/02 Mechatroniker MECH 3/02 Mechatroniker weiter Gruppe der Elektrogewerbe SE 1/04 Systemelektroniker SE 2/04 Systemelektroniker SE 3/04 Systemelektroniker SE 4/04 Systemelektroniker SE 5/04 Systemelektroniker SE 6/04 Systemelektroniker SE 7/04 Systemelektroniker Gruppe der Holzgewerbe MFDR/04 Drechsler und Holzspielzeugmacher TSM2A/99 Tischler TSM2A/99 Drechsler und Holzspielzeugmacher, Holzbildhauer, Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker TSM3/99 Holzbildhauer TSM3/99 Tischler TSO1/99 Tischler TSO2/99 Tischler

20 Kennziffer Beruf Kosten / Teiln. in ohne Zuwendung mit Zuwendung Prüfungsvorbereitungskurse Angebot fakultativ PV / Tischler Tischler 138 Gruppe der Nahrungsmittelgewerbe KOND1/01 Konditor KOND2/01 Konditor PV/KOND Konditoren 110 V/KO1/87 Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk Sp: Konditorei V/KO2/94 Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk Sp: Konditorei Gruppe der Gewerbe für Gesundheits-, und Körperpflege sowie der chem. Gewerbe und Reinigung FRI1/09 Friseur FRI2/09 Friseur FRI3/09 Friseur FRI4/09 Friseur FRI5/09 Friseur KOS1/03 Kosmetiker KOS2/03 Kosmetiker KOS3/03 Kosmetiker KOS4/03 Kosmetiker Gruppe der Glas-, Papier-, keramischen und sonstigen Gewerbe GFM2A/00 Glaser GFM2B/00 Glaser TSM2A/99 Orgel- u. Harmoniumbauer, Klavier- u. Cembalobauer, Handzuginstrumentenmacher, Zupfinstrumentenmacher, Geigenbauer TSM3/99 Orgel- u. Harmoniumbauer, Klavier- u. Cembalobauer, Handzuginstrumentenmacher, Zupfinstrumentenmacher Gruppe der BUEKFM1/91 BUEKFM2/91 BUEKFM3/91 BUEKFM4/91 BUEKFM5/91 PV/BUEKFM kaufmännischen Lehrberufe Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Bürokauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Bürokommunikation Bei überbetrieblicher Lehrunterweisung wird die Gebühr auch berechnet, wenn der Auszubildende ohne Zustimmung der Handwerkskammer nicht an der Maßnahme teilgenommen hat.

21 21 Tritt der Teilnehmer trotz verbindlicher Anmeldung vor Beginn des Lehrganges zurück, ist eine pauschale Bearbeitungsgebühr bis zu 50 zu entrichten. Scheidet er im Laufe des Lehrganges aus, so wird eine anteilige Gebühr berechnet, mindestens aber 25. III. Gebühren für Lehrgänge Für Lehrgänge und Kurse wird eine Teilnehmergebühr entsprechend den Kosten des Lehrganges durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer festgesetzt. Für den Fall eines Rücktritts oder Ausscheidens im Laufe des Lehrganges finden die für eine überbetriebliche Lehrunterweisung geltenden Regelungen entsprechend Anwendung. Die Änderung des Gebührenverzeichnisses wurde mit Beschluss 09/2014 der Vollversammlung der HWK Chemnitz am beschlossen und vom Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit Schreiben vom genehmigt.

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Chemnitz beschließt am 26.01.2013 nachfolgende Änderungen zum Gebührenverzeichnis

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Chemnitz beschließt am 26.01.2013 nachfolgende Änderungen zum Gebührenverzeichnis Die Vollversammlung der Handwerkskammer Chemnitz beschließt am 26.01.2013 nachfolgende Änderungen zum Gebührenverzeichnis Folgende Änderungen / Ergänzungen werden vorgeschlagen: 1. Beschluss der Änderung

Mehr

Gebührenübersicht der überbetrieblichen Lehrunterweisung der Handwerkskammer Chemnitz

Gebührenübersicht der überbetrieblichen Lehrunterweisung der Handwerkskammer Chemnitz Gebührenübersicht der überbetrieblichen Lehrunterweisung der Handwerkskammer Chemnitz Grundstufenkurse G-MBF/03 Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Maler und Lackierer, Fahrzeuglackierer, Bauten- und 670

Mehr

Gebührenübersicht der überbetrieblichen Lehrunterweisung der Handwerkskammer Chemnitz

Gebührenübersicht der überbetrieblichen Lehrunterweisung der Handwerkskammer Chemnitz Gebührenübersicht der überbetrieblichen Lehrunterweisung der Handwerkskammer Chemnitz Grundstufenkurse G-MBF/03 Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Maler und Lackierer, Fahrzeuglackierer, Bauten- und 670

Mehr

Gebührenübersicht der überbetrieblichen Lehrunterweisung der Handwerkskammer Chemnitz

Gebührenübersicht der überbetrieblichen Lehrunterweisung der Handwerkskammer Chemnitz Gebührenübersicht der überbetrieblichen Lehrunterweisung der Handwerkskammer Chemnitz Grundstufenkurse G-MBF/03 Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Maler und Lackierer, Fahrzeuglackierer, Bauten- und mit

Mehr

Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Chemnitz

Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Chemnitz Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Chemnitz Grundstufenkurse Kennziffer G-MBF/03 Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe Maler und Lackierer, Fahrzeuglackierer, Bauten- und 670 224 G/MF/07 Maler und Lackierer,

Mehr

Die Technologiezentren der Handwerkskammer Lüneburg-Stade

Die Technologiezentren der Handwerkskammer Lüneburg-Stade Die Technologiezentren der Handwerkskammer Lüneburg-Stade Bildungskonferenz 2007 am 29. + 30. Oktober 2007 in Berlin Bildungsmanagement Bildung erfolgreich verkaufen Karrieremöglichkeiten im Handwerk Königsweg

Mehr

a) für natürliche Personen 85 b) für juristische Personen, Personengesellschaften und handwerkliche Nebenbetriebe 170

a) für natürliche Personen 85 b) für juristische Personen, Personengesellschaften und handwerkliche Nebenbetriebe 170 1 Anlage zur Gebührenordnung Gebührenverzeichnis (Stand: VVB 02/2017) A Verwaltungsgebühren I. Handwerksrolle und Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe 1. Ausstellung der Handwerkskarte und Eintragung

Mehr

a) für natürliche Personen 85 b) für juristische Personen, Personengesellschaften und handwerkliche Nebenbetriebe 170

a) für natürliche Personen 85 b) für juristische Personen, Personengesellschaften und handwerkliche Nebenbetriebe 170 1 Anlage zur Gebührenordnung Gebührenverzeichnis (Stand: VVB 04/2018) A Verwaltungsgebühren I. Handwerksrolle und Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe 1. Ausstellung der Handwerkskarte und Eintragung

Mehr

Gebühren- und Entgeltverzeichnis 2015

Gebühren- und Entgeltverzeichnis 2015 -1- Gebühren- und Entgeltverzeichnis 2015 A. Verwaltungsgebühren 1. Handwerksrolle und Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes 1.1.

Mehr

G E B Ü H R E N O R D N U N G DER HANDWERKSKAMMER OSNABRÜCK-EMSLAND- GRAFSCHAFT BENTHEIM MIT GEBÜHRENTARIF. (Stand: März 2015)

G E B Ü H R E N O R D N U N G DER HANDWERKSKAMMER OSNABRÜCK-EMSLAND- GRAFSCHAFT BENTHEIM MIT GEBÜHRENTARIF. (Stand: März 2015) G E B Ü H R E N O R D N U N G DER HANDWERKSKAMMER OSNABRÜCK-EMSLAND- GRAFSCHAFT BENTHEIM MIT GEBÜHRENTARIF (Stand: März 2015) Gebührenordnung der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim Seite

Mehr

Zuordnung von handwerklichen Sachverständigentätigkeiten zu den Sachgebieten der Anlage 1 zu 9 Abs. 1 JVEG Stand: August 2013

Zuordnung von handwerklichen Sachverständigentätigkeiten zu den Sachgebieten der Anlage 1 zu 9 Abs. 1 JVEG Stand: August 2013 ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HAND- WERKS Zuordnung von handwerklichen Sachverständigentätigkeiten zu den Sachgebieten der Anlage 1 zu 9 Abs. 1 JVEG Stand: August 2013 Abteilung Recht Berlin, im August

Mehr

8. Ablegung einer fachlichen Überprüfung mit Dolmetscher zusätzlich zu Gebühr nach B. 3. a/b 57

8. Ablegung einer fachlichen Überprüfung mit Dolmetscher zusätzlich zu Gebühr nach B. 3. a/b 57 Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Lübeck (Stand: 08.05.2012) - Anlage zur Gebührenordnung - Die Vollversammlung der Handwerkskammer Lübeck hat in ihrer Sitzung am 8. Mai 2012 beschlossen, gemäß 106

Mehr

Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜBA) für den Handwerkskammerbereich Reutlingen

Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜBA) für den Handwerkskammerbereich Reutlingen Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen beschließt zum 25. November 2014 als zuständige Stelle nach Anhörung des sbildungsausschusses am 23. Oktober 2014 aufgrund der 41, 91 Abs. 1 Nr. 4, 106

Mehr

Außerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein.

Außerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein. 5.14. Ausbildungsberechtigung (Wer darf ausbilden) Auszubildende einstellen darf nur, wer persönlich geeignet ist. Wer ausbilden will, muss darüber hinaus auch fachlich geeignet sein ( 30 BBiG bzw. 22

Mehr

Vergabe des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung

Vergabe des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung Vergabe des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung durch die Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, für Unterricht und Kultus sowie für Landwirtschaft

Mehr

Tabelle 6 Abgeschlossene Meisterprüfungsverfahren

Tabelle 6 Abgeschlossene Meisterprüfungsverfahren Handwerkskammer München Tabelle 6 Abgeschlossene Meisterprüfungsverfahren Gruppe I: Bau- und Ausbauhandwerke Vom Landesamt auszufüllen Satzart Berichtsjahr Ausbildungs- Land Kammerbezirk bereich 0 6 2

Mehr

Anmeldung zum Fortbildungslehrgang Technische Fachwirtin (HWK)/ Technischer Fachwirt (HWK)

Anmeldung zum Fortbildungslehrgang Technische Fachwirtin (HWK)/ Technischer Fachwirt (HWK) Anmeldung zum Fortbildungslehrgang Technische Fachwirtin (HWK)/ Technischer Fachwirt (HWK) Ich bitte um Teilnahme am Fortbildungslehrgang Technische Fachwirtin (HWK)/Technischer Fachwirt (HWK). Name, Vorname

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen:

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen: Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen: Qualifizierte/r EDV-Anwender/in (HWK) (Computerschein A / ECDL) Professionelle/r EDV-Anwender/in (HWK) (Computerschein

Mehr

Übersicht der obligatorischen üba-lehrgänge in Grund- und Fachstufe GAV ab 15.03.2007 in Kraft getreten

Übersicht der obligatorischen üba-lehrgänge in Grund- und Fachstufe GAV ab 15.03.2007 in Kraft getreten Augenoptiker Grundstufe G-AU/09 2 Arbeitsw. 10.02.2010; 18.02.2010 Fachstufe AU 1/09 1 Arbeitsw. 31.05.2011; Vorstandbeschluß vom Für alle zentral im: 01.09.2011 AU 2/09 1 Arbeitsw. 31.05.2011; Vorstandbeschluß

Mehr

Tabelle Duales Studium

Tabelle Duales Studium Tabelle Duales Studium Immer auf der sicheren Seite Garantiert virenfrei Bevor wir Ihnen eine Datei zum Download anbieten, haben wir diese auf Viren untersucht. Dateien, die Sie direkt von uns erhalten,

Mehr

Meisterkurse an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg. 1. An wie vielen öffentlichen beruflichen Schulen in Baden-Württemberg gibt es

Meisterkurse an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg. 1. An wie vielen öffentlichen beruflichen Schulen in Baden-Württemberg gibt es Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3875 26. 07. 2013 Kleine Anfrage des Abg. Alfred Winkler SPD und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Meisterkurse an beruflichen

Mehr

Ausbildungsstatistik des baden-württembergischen Handwerks zum 31.12.2013

Ausbildungsstatistik des baden-württembergischen Handwerks zum 31.12.2013 Ausbildungsstatistik des baden-württembergischen Handwerks zum 31.12.2013 Neuabgeschlossene Ausbildungsverträge: Im Jahr 2013 wurden erneut weniger Ausbildungsverträge im Handwerk abgeschlossen als im

Mehr

Berufe, die für alle erreichbar sind

Berufe, die für alle erreichbar sind Berufe, die für alle erreichbar sind Gärtner/ Gärtnerin Auf der Berufsbildungsmesse 2012 werden mehr als 250 Berufsbilder vorgestellt. Jeder Beruf hat seine eigenen Merkmale, die ihn von anderen Berufen

Mehr

Anforderungen an einen Ausbildungsbetrieb

Anforderungen an einen Ausbildungsbetrieb Das deutsche Ausbildungssystem zeichnet sich durch eine enge Verbindung mit der betrieblichen Praxis aus. Sie ist Voraussetzung für den Erwerb erster Berufserfahrungen, wie ihn das Berufsbildungsgesetz

Mehr

Berufskolleg_OWL_2013_2014_vers20131114.xlsx Fachklassen A-Z Seite 1 von 17. Berufskolleg Schulort Schulträger

Berufskolleg_OWL_2013_2014_vers20131114.xlsx Fachklassen A-Z Seite 1 von 17. Berufskolleg Schulort Schulträger 1 A01/53800 Fachklassen, TZ Änderungsschneider 192259 Maria-Stemme-Berufskolleg Bielefeld Bielefeld 2 A01/53800 Fachklassen, TZ Änderungsschneider 178792 Berufskolleg Halle Halle (Westf.) Gütersloh 3 A01/10100

Mehr

Der Klimawandel und seine Folgen- Chancen und Herausforderungen für das Handwerk

Der Klimawandel und seine Folgen- Chancen und Herausforderungen für das Handwerk Der Klimawandel und seine Folgen- Chancen und Herausforderungen für das Handwerk Beratung und Weiterbildung Gliederung des Vortrags 1. Rahmenbedingungen Fortbildung Energiesparendes Bauen 2. Berechtigungen

Mehr

für das Hotel- und Gaststättengewerbe

für das Hotel- und Gaststättengewerbe Gebührensatzung des Internats der Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises hat am 18.12.2000, sowie Änderungen vom 05.11.2001, 13.05.2002, 16.12.2002,

Mehr

Zertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen

Zertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen Zertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen 1. Zertifizierungsstelle Die Mitgliedsinnungen des Bundesinnungsverbands des deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks

Mehr

1. Beglaubigung für die 1. Seite eines Dokuments 2,00 Beglaubigung je Folgeseiten innerhalb des Dokuments 1,00

1. Beglaubigung für die 1. Seite eines Dokuments 2,00 Beglaubigung je Folgeseiten innerhalb des Dokuments 1,00 Gebührentabelle (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung) Bezeichnung der Leistungen Gebühr/EURO: 1. Beglaubigung für die 1. Seite eines Dokuments 2,00 Beglaubigung je Folgeseiten innerhalb des Dokuments

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK)"

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK)" Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18.11.2002 und der Vollversammlung vom 03.12.2002

Mehr

Ausbildungsvergütungen Stand 9. Juni 2017

Ausbildungsvergütungen Stand 9. Juni 2017 Ausbildungsvergütungen Stand 9. Juni 2017 Ausbildungsberuf Gültig ab 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr Jahresurlaub vor 18 Jahren nach 18 Jahren Änderungsschneider 01.08.2007 180,-- 210,--

Mehr

- 1 - Teil I Benutzung der Einrichtungen der Berufsbildenden Schulen Cadenberge. 1 Gebührenpflicht

- 1 - Teil I Benutzung der Einrichtungen der Berufsbildenden Schulen Cadenberge. 1 Gebührenpflicht - 1 - S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der Berufsbildenden Schulen Cadenberge einschließlich des Berufsschulinternats vom 27. Juni 2001 in der Fassung der

Mehr

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Betriebswirt (HWK)/Betriebswirtin (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 22.10.2002 und der Vollversammlung vom 27. November

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Fachwirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Fachwirtin (IHK) ist eine

Mehr

Ausbildungsvergütungen Stand 18. Dezember 2015

Ausbildungsvergütungen Stand 18. Dezember 2015 Ausbildungsvergütungen Stand 18. Dezember 2015 Ausbildungsberuf Gültig ab 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr Jahresurlaub vor 18 Jahren nach 18 Jahren Änderungsschneider 01.08.2007 180,--

Mehr

Ausbildungsvergütungen Stand 8. Dezember 2017

Ausbildungsvergütungen Stand 8. Dezember 2017 Ausbildungsvergütungen Stand 8. Dezember 2017 Ausbildungsberuf Gültig ab 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr 3. Lehrjahr 4. Lehrjahr Jahresurlaub vor 18 Jahren nach 18 Jahren Änderungsschneider 01.08.2007 180,-- 210,--

Mehr

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag Kooperativer Studiengang Betriebswirtschaft "Baubetriebswirt-Plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,

Mehr

Prüfungen. 1. Zwischenprüfungen

Prüfungen. 1. Zwischenprüfungen Prüfungen 1. Zwischenprüfungen Je nach Ausbildungsberuf muss der/die Auszubildende eine oder zwei Zwischenprüfungen ablegen, in denen der bis dahin erreichte Wissensstand überprüft wird. Nähere Angaben

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Mai 2015 und der Vollversammlung

Mehr

1.5 Gebührenordnung der Steuerberaterkammer

1.5 Gebührenordnung der Steuerberaterkammer 1.5 Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Berlin in der Fassung vom 7. August 2013 1 - Gegenstand der Gebührenordnung Die Steuerberaterkammer Berlin erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme von besonderen

Mehr

Gebührentarif. der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. (zuletzt geändert am 09.03.2016)

Gebührentarif. der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. (zuletzt geändert am 09.03.2016) Gebührentarif der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin (zuletzt geändert am 09.03.2016) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: +49 385

Mehr

Verbundstudium Wirtschaftsingenieurwesen + Ausbildungsberufe: Metallbauer, Feinwerkmechaniker, Kraftfahrzeugmechatroniker, Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik, Elektroniker, Systemelektroniker,Informationselektroniker,

Mehr

geprüfte Fachwirtin/geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk

geprüfte Fachwirtin/geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss: geprüfte Fachwirtin/geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Vom 19. Juli 2005. (Nds. GVBl. S. 255 VORIS 22420 )

Vom 19. Juli 2005. (Nds. GVBl. S. 255 VORIS 22420 ) Niedersächsische Verordnung über die Anrechnung des Besuchs eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres und einer Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in Ausbildungsberufen (Nds. BGJ-AVO) Vom 19. Juli

Mehr

Geschäftsbereich Berufliche Bildung

Geschäftsbereich Berufliche Bildung Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Postfach 17 03 53 60077 Frankfurt am Main An die Kreishandwerkerschaften und Innungen mit eigener Geschäftsführung im Bezirk der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main

Mehr

Prüfungsordnung. Fachbereich. Management

Prüfungsordnung. Fachbereich. Management Prüfungsordnung Fachbereich Management BSA Akademie Hermann Neuberger Sportschule 3 66123 Saarbrücken Version: Januar 2015 po_bsa_fachbereich_management.docx v 9.0 1/6 1 Prüfung Basisqualifikation 1.1

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin

Mehr

78166 Donaueschingen Beethovenstraße 2a Tel.. 0771 8 37 96-0 Fax 0771 8 37 96-43 email:info@gsdonau.de Internet: www.gsdonau.de

78166 Donaueschingen Beethovenstraße 2a Tel.. 0771 8 37 96-0 Fax 0771 8 37 96-43 email:info@gsdonau.de Internet: www.gsdonau.de 78166 Donaueschingen Beethovenstraße 2a Tel.. 0771 8 37 96-0 Fax 0771 8 37 96-43 email:info@gsdonau.de Internet: www.gsdonau.de FACHSCHULE FÜR TECHNIK Bautechnik TECHNIKERSCHULE STAATLICH GEPRÜFTER BAUTECHNIKER

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Betriebswirtin (IHK) ist eine öffentlichrechtliche Prüfung

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

Statistische Daten Mai 2018

Statistische Daten Mai 2018 Statistische Daten Mai 2018 Handwerkskammer Potsdam Charlottenstraße 34-36 14467 Potsdam Stand 31. Mai 2018 1. Betriebsbestand 17.349 davon: zulassungspflichtige Handwerke 9.400 zulassungsfreie Handwerke

Mehr

Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung) der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung) der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Gebührentarif (Anlage zur Gebührenordnung) der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken Änderungen der Anlage zur Gebührenordnung wurden genehmigt am 01.01.1973, 27.10.1975, 31.08.1976,

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK) Anlage 3 zu TOP 5 Sitzung BBA / 19.03.2015 Beschlussvorlage Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK) Besondere Rechtsvorschriften

Mehr

Hinweise zur Handhabung der Prüfungsanmeldung "Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende" - Englisch

Hinweise zur Handhabung der Prüfungsanmeldung Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende - Englisch Hinweise zur Handhabung der Prüfungsanmeldung "Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende" - Englisch Inhalt Dieses PDF-Dokument besteht aus zwei Teilen: 1. Hinweise zur Handhabung

Mehr

Beschlossen: 28.09.1994 Bekannt gemacht: 26.10.1994 in Kraft getreten: 01.11.1994

Beschlossen: 28.09.1994 Bekannt gemacht: 26.10.1994 in Kraft getreten: 01.11.1994 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Sankt Augustin Beschlossen: 28.09.1994 Bekannt gemacht: 26.10.1994 in Kraft getreten: 01.11.1994 Geändert durch Ratsbeschluss vom 07.11.2001, in Kraft getreten am 01.01.2002

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachwirtin/Geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )

Duale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18. September 2014 und der Vollversammlung vom

Mehr

1. Hiermit bewerbe ich mich um die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger des Handwerks: Name:... Vorname:...

1. Hiermit bewerbe ich mich um die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger des Handwerks: Name:... Vorname:... Bewerbungsbogen für Sachverständige Bitte zurücksenden an: Handwerkskammer Lübeck Abtlg.2.1.3 Breite Str. 10-12 23552 Lübeck 1. Hiermit bewerbe ich mich um die öffentliche Bestellung und Vereidigung als

Mehr

Mittlerer Schulabschluss an beruflichen Schulen

Mittlerer Schulabschluss an beruflichen Schulen Bildung und Sport Information der Bildungsberatung Mittlerer Schulabschluss an beruflichen Schulen (Stand: November 2013) Inhalt: 1. An welchen beruflichen Schulen in Bayern kann man den mittleren Schulabschluss

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Plein. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte

S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Plein. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte S A T Z U N G der Ortsgemeinde Plein über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte vom 22.09.2015 Der Gemeinderat Plein hat auf Grund des

Mehr

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Göda (Verwaltungskostensatzung)

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Göda (Verwaltungskostensatzung) Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen bei weisungsfreien Angelegenheiten der Gemeinde Göda (Verwaltungskostensatzung) Aufgrund von 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)

Mehr

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main

Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBI. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003

Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Diese Rechtsvorschrift ist nur anzuwenden auf die Berufsausbildung Behinderter ( 48 Berufsbildungsgesetz) in geeigneten Ausbildungsstätten

Mehr

Fortbildungsprüfungsordnung

Fortbildungsprüfungsordnung Fortbildungsprüfungsordnung über die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluß,,Geprüfte Fachwirtin/Geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk" Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Handwerksbetriebe insgesamt 24.006 291 395

Handwerksbetriebe insgesamt 24.006 291 395 Handwerkskammer Chemnitz Statistik/Claudia Volkmer Handwerks- und Gewerbebetriebe im Kammerbezirk Chemnitz per 31.03.2015 einschließlich Zugänge und Abgänge ab 01.01.2015 (Berufsgruppen der Handwerksordnung

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg

Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg Satzung zur Änderung des Gebührentarifs der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg hat auf ihrer Sitzung am 1. Oktober 2014 gem. 4 Satz

Mehr

Antrag auf Eintragung

Antrag auf Eintragung Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle, in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Gewerbe Verwaltung: Dagobertstraße 2 55116 Mainz Tel.

Mehr

Stempel und Unterschrift der Behörde

Stempel und Unterschrift der Behörde Anmeldende Behörde Ansprechpartner Straße Telefon PLZ, Ort Fax E-Mail Thüringer Verwaltungsschule Hinter dem Bahnhof 12 99427 Weimar I. Anmeldung zum spätester Anmeldetermin: 3 Monate vor Lehrgangsbeginn

Mehr

Gebührentarif zur Gebührenordnung

Gebührentarif zur Gebührenordnung Gebührentarif zur Gebührenordnung Beschlossen von der Vollversammlung der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld am 30.11.1993, genehmigt durch Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand

Mehr

Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)

Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) Luftsicherheitsgebührenverordnung (ebv) ebv Ausfertigungsdatum: 23.05.2007 Vollzitat: "Luftsicherheitsgebührenverordnung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 944), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 181 des Gesetzes

Mehr

Gründertag 2008. Zugangsvoraussetzungen im Handwerk. 08.11.2008 TGZ Bautzen. Christian Prasse Betriebsberater Handwerkskammer Dresden

Gründertag 2008. Zugangsvoraussetzungen im Handwerk. 08.11.2008 TGZ Bautzen. Christian Prasse Betriebsberater Handwerkskammer Dresden Gründertag 2008 08.11.2008 TGZ Bautzen Zugangsvoraussetzungen im Handwerk Christian Prasse Betriebsberater Handwerkskammer Dresden 1 Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung vom 24.12.2003 Kleinunternehmergesetz

Mehr

Meisterschule zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Büchsenmacherhandwerk. Berufliche Schule Ehingen/Donau

Meisterschule zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Büchsenmacherhandwerk. Berufliche Schule Ehingen/Donau Meisterschule zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Büchsenmacherhandwerk Berufliche Schule Ehingen/Donau Allgemeines Die Gew. Schule Ehingen bietet bei hinreichender Nachfrage eine Meisterschule

Mehr

Seite 1. Ort der Durchführung. Hildesheim und Göttingen Hildesheim und

Seite 1. Ort der Durchführung. Hildesheim und Göttingen Hildesheim und Seite 1 Überbetriebliche Lehrgänge in den Berufsbildungszentren der Handwerkskammer Hilheim-Südniedersachsen Stand: 1. Juli 2017 Ausbildungsberuf Lehrgangskennziffer Wo. Ort der Durchführung Bemerkung

Mehr

Rechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren und die Erstattung von Auslagen für die Benutzung von kirchlichem Archivgut (Archivgebührenordnung)

Rechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren und die Erstattung von Auslagen für die Benutzung von kirchlichem Archivgut (Archivgebührenordnung) Archivgebührenordnung 616 Rechtsverordnung über die Erhebung von Gebühren und die Erstattung von Auslagen für die Benutzung von kirchlichem Archivgut (Archivgebührenordnung) Vom 12. Oktober 2001 (KABl.

Mehr

Richtlinie der Handwerkskammer zu Köln für das Führen von Ausbildungsnachweisen:

Richtlinie der Handwerkskammer zu Köln für das Führen von Ausbildungsnachweisen: Beschluss einer Richtlinie für das Führen von Ausbildungsnachweisen (Berichtshefte) aufgrund Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) vom 09.10.2012 Der Hauptausschuss

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel www.schwaben.ihk.de

Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel www.schwaben.ihk.de Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel Inhalte Kaufleute im Einzelhandel Kompetenzen Auswahl: 3 aus 8 Modulen (à 3 Monate) A U S B I L D U N G Kernkompetenzen profilgebende Beratung, Ware,

Mehr

MERKBLATT zur Eintragung in die Handwerks- und Gewerberolle

MERKBLATT zur Eintragung in die Handwerks- und Gewerberolle MERKBLATT zur Eintragung in die Handwerks- und Gewerberolle Sie möchten sich in einem Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe selbstständig machen und benötigen Informationen? Wir haben für Sie

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik

Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik Die Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik

Mehr

b. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft

b. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft 6 2. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife: Sofern Studieninteressierte die fachgebundene Hochschulreife erworben haben, gilt folgendes: Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt gemäß

Mehr

Familienname Vorname Geburtsname. Geb.-Datum Geb.-Ort Telefon-Nr. (Vorwahl/Ruf-Nr.) privat dienstlich E-Mail

Familienname Vorname Geburtsname. Geb.-Datum Geb.-Ort Telefon-Nr. (Vorwahl/Ruf-Nr.) privat dienstlich E-Mail Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Industrie- und Handelskammer Chemnitz Geschäftsbereich Bildung Postfach 464 09004 Chemnitz Bearbeitungsvermerke (wird von der IHK ausgefüllt) Zugelassen am: Identnummer:

Mehr

Gebührentarif zur Gebührenordnung

Gebührentarif zur Gebührenordnung 1 Gebührentarif zur Gebührenordnung Beschlossen von der Vollversammlung der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld am 30.11.1993, genehmigt durch Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag Dualer Studiengang Bauingenieurwesen "Bauingenieur plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden (Lehrling) / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,

Mehr

Karrierechancen im SHK-Handwerk

Karrierechancen im SHK-Handwerk Karrierechancen im SHK-Handwerk Ihre individuellen Karrierechancen im SHK-Handwerk. Mit der Ausbildung zum Anlagenmechaniker/-in SHK starten Sie Ihre vielseitige und abwechslungsreiche Karriere, die Ihnen

Mehr

V o r z e i t i g e Z u l a s s u n g. von Auszubildenden

V o r z e i t i g e Z u l a s s u n g. von Auszubildenden MERKBLATT Aus- und Weiterbildung V o r z e i t i g e Z u l a s s u n g von Auszubildenden Gemäß 13 Abs. 1 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie-

Mehr

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12. Vollziehungsverordnung 531.541 zum Bundesratsbeschluss betreffend vorsorgliche Schutzmassnahmen für juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelfirmen vom 12. April 1957 Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin

Informationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin Informationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin Die Prüfung zum Geprüften Logistikmeister/zur Geprüften Logistikmeisterin ist eine öffentlichrechtliche Prüfung auf der Basis

Mehr

Quartalsbericht IV/2013. Quartalsbericht zur Tätigkeit der Qualifizierungsberater. und deren Ergebnisse im 4. Quartal 2013

Quartalsbericht IV/2013. Quartalsbericht zur Tätigkeit der Qualifizierungsberater. und deren Ergebnisse im 4. Quartal 2013 Quartalsbericht IV/2013 Quartalsbericht zur Tätigkeit der Qualifizierungsberater und deren Ergebnisse im 4. Quartal 2013 1 KURZDARSTELLUNG DER ERGEBNISSE ALLER QUALIFIZIERUNGSBERATER... 4 2 AUSWERTUNGEN

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lüdinghausen vom 19.07.2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV

Mehr

Hiermit wird angezeigt, dass folgender Wechsel in der Geschäftsführung des o.g. Unternehmens stattgefunden hat:

Hiermit wird angezeigt, dass folgender Wechsel in der Geschäftsführung des o.g. Unternehmens stattgefunden hat: Anzeige über einen Wechsel in der Geschäftsführung Blatt: 1 Absender: Anschrift: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Referat 44 Postfach 1 01 30001 Hannover Hiermit wird

Mehr

Meisterpflicht und (im) Handwerk

Meisterpflicht und (im) Handwerk Meisterpflicht und (im) Handwerk Existenzgründung im Handwerk 10 Jahre TOPstart - Jubiläumsveranstaltung Gründerwoche Deutschland 2013 Nordhorn, Freitag 22. November 2013 (Grafschafter Technologiezentrum,

Mehr

Neuordnung der beruflichen Grundbildung 2009. Hans-Joachim Jacke

Neuordnung der beruflichen Grundbildung 2009. Hans-Joachim Jacke Neuordnung der beruflichen Grundbildung 009 Hans-Joachim Jacke Gliederung Warum wird neu geordnet? Berufsschule Berufseinstiegsschule Berufsfachschule Zusätzliches Angebot des Berufsbildungszentrums Ansprechpartner

Mehr

Satzung der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

Satzung der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Satzung der Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Die Textfassung berücksichtigt - die am 13.03.2008

Mehr