Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - online und mobile
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- Stefanie Sternberg
- vor 8 Jahren
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - online und mobile 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Leistungen der joiz Schweiz AG (im folgenden joiz ) richten sich ausschliesslich nach den nachstehenden AGBs oder allfälligen individuellen, schriftlichen Vereinbarungen mit joiz. Die Anwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ist ausdrücklich ausgeschlossen, selbst wenn diese ausschliessliche Geltung beanspruchen sollten Die AGBs werden mit Vertragsabschluss (vgl. Ziff. 2) Bestandteil des Werbevertrags. 2. Vertragsabschluss 2.1. joiz schliesst in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Werbeverträge mit werbetreibenden Vertragspartnern (nachfolgend Werbeauftraggeber genannt) oder mit den von ihnen beauftragten Werbe-, Media, PR- oder Web-Agenturen (nachfolgend Agentur genannt) zur Schaltung von Werbung ab. Die Schaltung der Werbung erfolgt durch joiz. Gegenüber joiz handeln die Agenturen im Namen und auf Rechnung des Werbeauftraggebers Werbeverträge beinhalten insbesondere die Schaltung von digitalisierten Werbemitteln (z.b. Banner, Buttons, Pre-Roll, Mid-Roll, Post-Roll und Overlay nachfolgend Werbung ) auf online- und mobile-plattformen während einer bestimmten Dauer, inkl. oder exkl., Beratung, Kreation des Werbemittels oder Erstellen einer Belegungsplanung Ein Vertrag im Sinne dieser AGBs ist der Vertrag zwischen joiz und einem Werbeauftraggeber oder einer Agentur über die Ausstrahlung von Werbung. Der Werbevertrag kommt zustande mit dem Eingang der vom Werbeauftraggeber oder der Agentur mit rechtsgültiger Unterschrift bestätigten Auftrags bei joiz. Jeder Auftrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen (per Brief oder Fax) oder elektronischen Bestätigung (per ) durch joiz. Mündliche oder telefonische Bestätigungen können eine schriftliche oder elektronische Bestätigung nicht wirksam ersetzen. Die Schaltung der Werbung ersetzt in allen Fällen die schriftliche oder elektronische Bestätigung des Auftrags joiz nimmt Aufträge von Agenturen nur für namentlich bezeichnete Werbeauftraggeber an. Ein von einer Agentur vertretener Werbeauftraggeber kann sich gegenüber joiz nur durch Zahlung von seiner Zahlungsverpflichtung befreien Jeder Auftrag muss den Werbeauftraggeber und den Inhalt der Werbung genau bezeichnen. Dies gilt auch für Aufträge, die durch eine Agentur erteilt werden. joiz ist berechtigt, von der Agentur eine Handlungsvollmacht des Werbeauftraggebers zu verlangen.
2 3. Rechtegewährleistung, Rechteeinräumung 3.1. Mit der Auftragserteilung gemäss Ziff bestätigt der Werbeauftraggeber, Inhaber sämtlicher zur Schaltung erforderlicher Rechte (z.b. Urheber- und Markenrechte) an der Werbung zu sein. Der Werbeauftraggeber räumt joiz die im Rahmen der Auftragserfüllung notwendigen Nutzungsrechte ein. 4. Preise 4.1. Es gelten die jeweils auf publizierten Tarife und Preisnachlässe. Sie enthalten keine Steuern, sonstige Abgaben, Produktionskosten oder sonstige Kosten. Diese werden, soweit sie anfallen, gesondert berechnet und gehen in jedem Fall zu Lasten des Werbeauftraggebers Die Tarife können jederzeit angepasst werden. Tarifänderung treten auch bei laufenden Verträgen sofort in Kraft. Preisänderungen bei laufenden bzw. offenen Werbeverträgen werden sofort (schriftlich oder elektronisch) mitgeteilt. Im Falle einer Preiserhöhung bei laufenden bzw. offenen Werbeverträgen steht dem Werbeauftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Die Preiserhöhung gilt als anerkannt, sofern der Werbeauftraggeber oder die Agentur nicht innerhalb von 48 Stunden seit Bekanntgabe des neuen Preises dieser schriftlich widerspricht. Schweigen gilt als Annahme Agenturen sind gegenüber den Werbeauftraggebern zur Tariftreue verpflichtet. 5. Preisnachlässe 5.1. Allfällige feste Jahresabschlussrabatte und Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung bei Vertragsabschluss. Wird konzernangehörigen Firmen (massgebend Konzernstatus per 1. Januar des Kalenderjahres) die gemeinsame Rabattierung offeriert, ist die schriftliche, von der Konzernmutter rechtsgültig unterzeichnete Bestätigung einer Konzernbeteiligung von mindestens 50% erforderlich Der Rabatt wird in Rücksprache mit dem Werbeauftraggeber oder der Agentur bei jeder Kampagne und bei jeder Rechnungsstellung berücksichtigt. Die endgültige Abrechnung erfolgt spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres rückwirkend entsprechend der tatsächlich abgenommenen Werbeschaltungen joiz kann Agenturen oder anderen Vermittlern von Werbeaufträgen, sofern sie den Werbeauftraggeber beraten oder entsprechende Dienstleistungen nachweisen können, eine Beraterkommission in der Höhe von 5% (für Schweizer Agenturen) bzw. 15% (für ausländische Agenturen) des Auftragswertes (Netto-Netto) gewähren Die Agenturen sichern joiz zu, alle Arten von Rabatten rechtmässig zu verwenden. Agenturen sichern insbesondere zu, dass sie ihre Kunden vollständig und transparent über sämtliche Rabatte und finanzielle Vergütungen durch joiz informieren und dass sie diese Rabatte und finanziellen Vergütungen ihren Kunden vollständig weiterleiten, soweit der jeweilige Kunde nicht explizit schriftlich darauf verzichtet.
3 6. Ablehnung von Werbung 6.1. joiz behält sich vor, Werbung aus rechtlichen, ethischen oder ähnlichen Gründen zurückzuweisen. joiz ist im Übrigen dazu berechtigt, Werbung wegen deren Herkunft, Inhalt, Form, technischer Qualität, der Website, auf die verlinkt wird oder aus organisatorischen Gründen zurückzuweisen. Dieses Recht besteht auch nach bereits erfolgter Schaltung des Werbemittels. joiz teilt die Zurückweisung eines Werbemittels dem Werbeauftraggeber oder der Agentur jeweils unverzüglich schriftlich oder elektronisch mit Der Werbeauftraggeber oder die Agentur hat im Falle der Zurückweisung die Möglichkeit, unverzüglich und unter Berücksichtigung der in Ziff genannten Fristen eine neue bzw. abgeänderte Werbung zur Aufschaltung zur Verfügung zu stellen, auf welche die Zurückweisungsgründe nicht zutreffen. Weitere Ansprüche des Werbeauftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen Erfolgt die Ablehnung aus Gründen gemäss Ziff stellt joiz dem Werbeauftraggeber die entstandenen Umtriebe, höchstens aber 80% des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens, in Rechnung. Erfolgt die Ablehnung aus Rücksicht auf das Ansehen von joiz, werden dem Werbeauftraggeber keinerlei Kosten in Rechnung gestellt. 7. Reservation 7.1. Die Werbung wird von joiz gemäss Bestellung/Anweisung des Werbeauftraggebers oder der Agentur im Offerten- bzw. Reservationsstatus platziert. joiz ist an ihre Offerte gegenüber dem Werbeauftraggeber oder der Agentur während sieben Arbeitstagen oder im Fall einer anderweitigen schriftlichen oder elektronischen Vereinbarung längerfristig, aber maximal bis 3 Wochen vor dem Kampagnenstart, gebunden. 8. Umbuchung 8.1. Der Werbeauftraggeber oder die Agentur ist berechtigt, Reservationen jederzeit bis 21 Kalendertage vor dem Kampagnenstart unter Vorbehalt vorhandener Werbekapazität umzubuchen oder zu verändern. Die Änderungswünsche sind joiz schriftlich mitzuteilen Kalendertage vor dem Kampagnenstart sind die Reservationen durch den Werbeauftraggeber oder die Agentur schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Wird der reservierte Werberaum nicht innert dieser Frist bestätigt, ist joiz berechtigt, diesen anderen Interessenten anzubieten Bestätigte Buchungen können bis 7 Kalendertage vor dem Kampagnenstart geändert werden. Die Änderungswünsche sind eindeutig ausformuliert und entweder schriftlich oder elektronisch joiz zuzustellen. Das vereinbarte finanzielle Buchungsvolumen muss jedoch zwingend aufrechterhalten bleiben und der Aufschaltungstermin darf maximal 2 Monate von dem ursprünglich geplanten Termin abweichen. Bei weitergehenden Änderungen kommen die Regelungen gemäss Ziffer 9 zur Anwendung. 9. Rücktritt vom Vertrag
4 9.1. Der Werbeauftraggeber oder die Agentur kann, sofern die Parteien nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbaren, bis zu 21 Kalendertage vor dem Kampagnenstart kostenlos vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten Bei einem Rücktritt 15 bis 20 Kalendertage vor dem Kampagnenstart stellt joiz 50% des Nettopreises in Rechnung. Bei einem Rücktritt 6 bis 14 Kalendertage vor dem Kampagnenstart stellt joiz 75% des Nettopreises in Rechnung. Bei einem Rücktritt 5 Kalendertage oder weniger vor dem Kampagnenstart stellt joiz die gebuchte Werbezeit zu 100% in Rechnung Ein Rücktrittsantrag ist in jedem Fall schriftlich oder elektronisch an joiz zu richten. Ein Rücktrittsantrag ist nur wirksam, sofern joiz diesem ausdrücklich und schriftlich oder elektronisch zugestimmt hat joiz kann von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und mit sofortiger Wirkung zurücktreten, wenn - joiz ihre online- oder mobile-werbemöglichkeiten einstellt, - der Werbeauftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder - der Werbeauftraggeber oder die Agentur trotz Abmahnung gegen diese AGBs verstösst. In diesen Fällen sind jegliche Ansprüche des Werbeauftraggebers oder der Agentur ausgeschlossen. Die Kosten für bereits ausgestrahlte Werbung werden dem Werbeauftraggeber vollumfänglich in Rechnung gestellt. joiz behält sich Schadenersatzforderungen und weitere Ansprüche vor. 10. Rechnungsstellung/Zahlungsbedingungen Die abgenommene Werbung wird zu den vereinbarten Preisen in Schweizer Franken zuzüglich Mehrwertsteuer (MWSt) fakturiert Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich für die im Vormonat geschaltete Werbung innerhalb von 15 Kalendertagen nach Monatsende, z.b. am 15. Februar für die im Januar geschaltete Werbung. Die Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 30 Kalendertage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig Nach Ablauf der Zahlungsfrist fällt der Werbeauftraggeber umgehend und ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Der Verzugszins beträgt 5% pro Jahr. joiz hat das Recht, Mahngebühren im Umfang von Fr pro Mahnung sowie Ersatz des weiteren Schadens in Rechnung zu stellen. Ebenso ist joiz bei Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Schaltung zu unterlassen In besonderen Fällen (z.b. Key-Partnerschaften, Neukunden, Bonitätsrisiken) behält sich joiz vor, den gebuchten Werberaum monatlich im Voraus in Rechnung zu stellen. Die Vorausrechnung ist spätestens eine Woche vor der ersten Schaltung zu begleichen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist joiz berechtigt, die Werbemittel ohne Mahnung zu stornieren. Der Werbeauftraggeber haftet für alle daraus entstandenen Schäden.
5 10.5. Als Berechnungsgrundlage für die korrekte Durchführung der Kampagne sowie für die Abrechnung gilt bei TKP-Preis basierten Aufträgen die Auswertung des joiz Adservers Adtelligence. 11. Anlieferung der Werbemittel Der Werbeauftraggeber oder der von ihm beauftragte Vertragspartner verpflichtet sich, joiz die Werbemittel für Standardwerbeformen mindestens 3 Arbeitstage vor der ersten Schaltung über die Mailadresse kampagnen-manager@joiz.ch zu übermitteln. Für Sonderwerbeformen gilt eine Anlieferungsfrist von mindestens 5 Arbeitstagen vor der ersten Schaltung. joiz stellt zur Übermittlung grosser Dateien (z.b. Pre-Roll Video-Files) auf Anfrage einen FTP-Server zur Verfügung Die Werbemittel müssen den technischen Spezifikationen entsprechen, die auf der Website von joiz aufgeschaltet sind ( Die Qualität der Werbung in technischer und inhaltlicher Hinsicht (siehe auch Ziffer 12) liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Werbeauftraggebers Die Übermittlung der Werbemittel erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Werbeauftraggebers oder des von ihm beauftragte Vertragspartner. joiz haftet weder für einen Verlust noch für eine Beschädigung von Daten Die Werbemittel werden weder aufbewahrt noch zurückgesandt. 12. Mängel Der Werbeauftraggeber oder der von ihm dafür beauftragte Vertragspartner hat die Werbung unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel (z.b. fehlerhafte Aufschaltung, Nichtaufschaltung) spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Erstaufschaltung schriftlich oder elektronisch joiz mitzuteilen. Ansonsten gilt die Ausführung des Auftrags als genehmigt Die Schaltung von Werbung kann aus technischen Gründen oder in Fällen höherer Gewalt ausbleiben, verschoben oder unterbrochen werden. Für diese Fälle ist jegliche Haftung von joiz wegbedungen Ist aus Verschulden von joiz der Sinn oder die Wirkung des Werbemittels wesentlich beeinträchtigt, oder ist ein solches während mehreren Tagen oder überhaupt nicht erschienen, erlässt joiz maximal die Einschaltkosten oder gewährt dem Werbeauftraggeber die nochmalige Aufschaltung bzw. die Verlängerung der Aufschaltung in der betreffenden Web- oder Mobilesite. Nicht als Verschulden von joiz gelten: Fehler infolge von ungeeigneten Vorlagen, von telefonisch erteilten Aufträgen, von fehlenden Codebezeichnungen oder von falschen Link-URL's Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die soeben genannten wegen fehlerhaften Erscheinens, wegen vorübergehenden Nichterscheinens, wegen Nichterscheinens oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. 13. Haftung des Werbeauftraggebers, Freistellung
6 13.1. joiz kann für die vereinbarte und verbindlich gebuchte Werbung die geschuldete Vergütung dem Werbeauftraggeber vollständig in Rechnung stellen, wenn die Werbung aus Umständen, die der Werbeauftraggeber, die Agentur oder der von ihm beauftragte Vertragspartner zu vertreten hat, nicht geschaltet werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn joiz die Werbemittel nicht rechtzeitig, fehlerhaft oder falsch gekennzeichnet zur Verfügung gestellt oder nachträglich abgeändert wurden. In diesen Fällen lehnt joiz jegliche Haftung für eine ordnungsgemässe Schaltung ab, allfällig entstandene Zusatzkosten für joiz können dem Werbeauftraggeber oder dem von ihm beauftragte Vertragspartner ebenfalls in Rechnung gestellt werden Der Werbeauftraggeber ist verantwortlich dafür, dass die Werbung sämtliche anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Richtlinien einhält und Branchengrundsätze berücksichtigt. Insbesondere darf die Werbung nicht gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen, gegen das Lotterie- und Strafgesetz, den Persönlichkeitsschutz und die Preisbekanntgabeverordnung verstossen Der Werbeauftraggeber stellt joiz von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Sollte joiz wegen der Schaltung von Werbung, insbesondere wegen des Inhalts, von Dritten aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen Gründen in Anspruch genommen werden, so stellt der Werbeauftraggeber joiz von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen (z.b. Anwalts- und Gerichtskosten) auf erste Aufforderung hin durch Zahlung von Geld frei und ersetzt darüber hinaus joiz einen etwaigen entstehenden direkten oder indirekten Schaden Die Verantwortung des Werbeauftraggebers erstreckt sich dabei nicht nur auf den eigentlichen Werbeinhalt, sondern auch auf die mit seinen Werbemitteln verknüpfen Inhalte (Links) Kann die Werbung nicht geschaltet werden, weil der Werbeauftraggeber oder die Agentur seinen Pflichten nicht oder nur unvollständig nachgekommen ist, bleibt der Werbeauftraggeber zur vollumfänglichen Zahlung des vereinbarten Auftragsvolumens verpflichtet. 14. Gewährleistung und Haftung joiz gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem Werbeauftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu ermöglichen Die Haftung von joiz ist soweit als gesetzlich zulässig ausgeschlossen. joiz haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Hilfspersonenhaftung ist ausgeschlossen. Die Haftung von joiz beschränkt sich jeweils maximal auf den Betrag des Werbeauftrages, in keinem Fall aber mehr als auf CHF 20' Keine Haftung besteht für mittelbare (indirekte) Schäden, Folgeschäden oder entgangener Gewinn.
7 14.4. In allen Fällen der Zurückweisung, Verschiebung, vorzeitigen Beendigung oder Nichtausstrahlung von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen ist ein allfälliger Anspruch des Werbeauftraggebers auf die Rückerstattung des vereinbarten Preises beschränkt. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. 15. Schlussbestimmungen Vorliegende AGBs und die Verträge gemäss Ziff. 2. unterstehen schweizerischem Recht, insbesondere den Bestimmungen über den Werkvertrag gemäss Art. 363 ff. des Obligationenrechts Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich Individuelle, den Werbeauftraggeber, den von ihm beauftragten Vertragspartner oder die Agentur betreffende Ergänzungen, Nebenabreden oder die Aufhebung dieser AGBs, insbesondere aber auch Abweichungen vom Schriftformerfordernis, bedürfen der Schriftform joiz ist berechtigt, die AGBs jederzeit zu ändern. Änderungen der AGBs werden 7 Kalendertage vor deren Inkrafttreten auf der Website von joiz ( veröffentlicht. Aktive Werbeauftraggeber oder Agenturen mit pendenten Werbeaufträgen werden in diesem Fall schriftlich oder elektronisch über die Aufschaltung der neuen AGBs informiert Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt Der Werbeauftraggeber verzichtet auf die Verrechnung allfälliger Forderungen. 16. Inkrafttretung Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten per 1. Oktober 2013 in Kraft und ersetzen die vorherigen Bedingungen.
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MehrTraffic: 12 Monate. Page Impressions Visits 500.000 443.238 440.456 450.000 400.000 379.765 368.487 362.077 355.666 351.521 350.000 318.973 314.
Traffic: 12 Monate 500.000 450.000 440.456 443.238 400.000 350.000 379.765 351.521 355.666 362.077 368.487 315.689 318.973 314.408 300.000 286.451 250.000 248.793 222.958 Page Impressions Visits 200.000
Mehr822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869
Traffic: 12 Monate 900.000 822.948 800.000 700.000 600.000 524.186 503.648 500.000 440.456 443.238 Page Impressions Visits 400.000 351.521 355.666 362.077 368.487 343.944 373.452 308.153 336.102 300.000
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