Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - online und mobile

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - online und mobile"

Transkript

1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - online und mobile 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Leistungen der joiz Schweiz AG (im folgenden joiz ) richten sich ausschliesslich nach den nachstehenden AGBs oder allfälligen individuellen, schriftlichen Vereinbarungen mit joiz. Die Anwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ist ausdrücklich ausgeschlossen, selbst wenn diese ausschliessliche Geltung beanspruchen sollten Die AGBs werden mit Vertragsabschluss (vgl. Ziff. 2) Bestandteil des Werbevertrags. 2. Vertragsabschluss 2.1. joiz schliesst in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Werbeverträge mit werbetreibenden Vertragspartnern (nachfolgend Werbeauftraggeber genannt) oder mit den von ihnen beauftragten Werbe-, Media, PR- oder Web-Agenturen (nachfolgend Agentur genannt) zur Schaltung von Werbung ab. Die Schaltung der Werbung erfolgt durch joiz. Gegenüber joiz handeln die Agenturen im Namen und auf Rechnung des Werbeauftraggebers Werbeverträge beinhalten insbesondere die Schaltung von digitalisierten Werbemitteln (z.b. Banner, Buttons, Pre-Roll, Mid-Roll, Post-Roll und Overlay nachfolgend Werbung ) auf online- und mobile-plattformen während einer bestimmten Dauer, inkl. oder exkl., Beratung, Kreation des Werbemittels oder Erstellen einer Belegungsplanung Ein Vertrag im Sinne dieser AGBs ist der Vertrag zwischen joiz und einem Werbeauftraggeber oder einer Agentur über die Ausstrahlung von Werbung. Der Werbevertrag kommt zustande mit dem Eingang der vom Werbeauftraggeber oder der Agentur mit rechtsgültiger Unterschrift bestätigten Auftrags bei joiz. Jeder Auftrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen (per Brief oder Fax) oder elektronischen Bestätigung (per ) durch joiz. Mündliche oder telefonische Bestätigungen können eine schriftliche oder elektronische Bestätigung nicht wirksam ersetzen. Die Schaltung der Werbung ersetzt in allen Fällen die schriftliche oder elektronische Bestätigung des Auftrags joiz nimmt Aufträge von Agenturen nur für namentlich bezeichnete Werbeauftraggeber an. Ein von einer Agentur vertretener Werbeauftraggeber kann sich gegenüber joiz nur durch Zahlung von seiner Zahlungsverpflichtung befreien Jeder Auftrag muss den Werbeauftraggeber und den Inhalt der Werbung genau bezeichnen. Dies gilt auch für Aufträge, die durch eine Agentur erteilt werden. joiz ist berechtigt, von der Agentur eine Handlungsvollmacht des Werbeauftraggebers zu verlangen.

2 3. Rechtegewährleistung, Rechteeinräumung 3.1. Mit der Auftragserteilung gemäss Ziff bestätigt der Werbeauftraggeber, Inhaber sämtlicher zur Schaltung erforderlicher Rechte (z.b. Urheber- und Markenrechte) an der Werbung zu sein. Der Werbeauftraggeber räumt joiz die im Rahmen der Auftragserfüllung notwendigen Nutzungsrechte ein. 4. Preise 4.1. Es gelten die jeweils auf publizierten Tarife und Preisnachlässe. Sie enthalten keine Steuern, sonstige Abgaben, Produktionskosten oder sonstige Kosten. Diese werden, soweit sie anfallen, gesondert berechnet und gehen in jedem Fall zu Lasten des Werbeauftraggebers Die Tarife können jederzeit angepasst werden. Tarifänderung treten auch bei laufenden Verträgen sofort in Kraft. Preisänderungen bei laufenden bzw. offenen Werbeverträgen werden sofort (schriftlich oder elektronisch) mitgeteilt. Im Falle einer Preiserhöhung bei laufenden bzw. offenen Werbeverträgen steht dem Werbeauftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Die Preiserhöhung gilt als anerkannt, sofern der Werbeauftraggeber oder die Agentur nicht innerhalb von 48 Stunden seit Bekanntgabe des neuen Preises dieser schriftlich widerspricht. Schweigen gilt als Annahme Agenturen sind gegenüber den Werbeauftraggebern zur Tariftreue verpflichtet. 5. Preisnachlässe 5.1. Allfällige feste Jahresabschlussrabatte und Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung bei Vertragsabschluss. Wird konzernangehörigen Firmen (massgebend Konzernstatus per 1. Januar des Kalenderjahres) die gemeinsame Rabattierung offeriert, ist die schriftliche, von der Konzernmutter rechtsgültig unterzeichnete Bestätigung einer Konzernbeteiligung von mindestens 50% erforderlich Der Rabatt wird in Rücksprache mit dem Werbeauftraggeber oder der Agentur bei jeder Kampagne und bei jeder Rechnungsstellung berücksichtigt. Die endgültige Abrechnung erfolgt spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres rückwirkend entsprechend der tatsächlich abgenommenen Werbeschaltungen joiz kann Agenturen oder anderen Vermittlern von Werbeaufträgen, sofern sie den Werbeauftraggeber beraten oder entsprechende Dienstleistungen nachweisen können, eine Beraterkommission in der Höhe von 5% (für Schweizer Agenturen) bzw. 15% (für ausländische Agenturen) des Auftragswertes (Netto-Netto) gewähren Die Agenturen sichern joiz zu, alle Arten von Rabatten rechtmässig zu verwenden. Agenturen sichern insbesondere zu, dass sie ihre Kunden vollständig und transparent über sämtliche Rabatte und finanzielle Vergütungen durch joiz informieren und dass sie diese Rabatte und finanziellen Vergütungen ihren Kunden vollständig weiterleiten, soweit der jeweilige Kunde nicht explizit schriftlich darauf verzichtet.

3 6. Ablehnung von Werbung 6.1. joiz behält sich vor, Werbung aus rechtlichen, ethischen oder ähnlichen Gründen zurückzuweisen. joiz ist im Übrigen dazu berechtigt, Werbung wegen deren Herkunft, Inhalt, Form, technischer Qualität, der Website, auf die verlinkt wird oder aus organisatorischen Gründen zurückzuweisen. Dieses Recht besteht auch nach bereits erfolgter Schaltung des Werbemittels. joiz teilt die Zurückweisung eines Werbemittels dem Werbeauftraggeber oder der Agentur jeweils unverzüglich schriftlich oder elektronisch mit Der Werbeauftraggeber oder die Agentur hat im Falle der Zurückweisung die Möglichkeit, unverzüglich und unter Berücksichtigung der in Ziff genannten Fristen eine neue bzw. abgeänderte Werbung zur Aufschaltung zur Verfügung zu stellen, auf welche die Zurückweisungsgründe nicht zutreffen. Weitere Ansprüche des Werbeauftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen Erfolgt die Ablehnung aus Gründen gemäss Ziff stellt joiz dem Werbeauftraggeber die entstandenen Umtriebe, höchstens aber 80% des vertraglich vereinbarten Auftragsvolumens, in Rechnung. Erfolgt die Ablehnung aus Rücksicht auf das Ansehen von joiz, werden dem Werbeauftraggeber keinerlei Kosten in Rechnung gestellt. 7. Reservation 7.1. Die Werbung wird von joiz gemäss Bestellung/Anweisung des Werbeauftraggebers oder der Agentur im Offerten- bzw. Reservationsstatus platziert. joiz ist an ihre Offerte gegenüber dem Werbeauftraggeber oder der Agentur während sieben Arbeitstagen oder im Fall einer anderweitigen schriftlichen oder elektronischen Vereinbarung längerfristig, aber maximal bis 3 Wochen vor dem Kampagnenstart, gebunden. 8. Umbuchung 8.1. Der Werbeauftraggeber oder die Agentur ist berechtigt, Reservationen jederzeit bis 21 Kalendertage vor dem Kampagnenstart unter Vorbehalt vorhandener Werbekapazität umzubuchen oder zu verändern. Die Änderungswünsche sind joiz schriftlich mitzuteilen Kalendertage vor dem Kampagnenstart sind die Reservationen durch den Werbeauftraggeber oder die Agentur schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Wird der reservierte Werberaum nicht innert dieser Frist bestätigt, ist joiz berechtigt, diesen anderen Interessenten anzubieten Bestätigte Buchungen können bis 7 Kalendertage vor dem Kampagnenstart geändert werden. Die Änderungswünsche sind eindeutig ausformuliert und entweder schriftlich oder elektronisch joiz zuzustellen. Das vereinbarte finanzielle Buchungsvolumen muss jedoch zwingend aufrechterhalten bleiben und der Aufschaltungstermin darf maximal 2 Monate von dem ursprünglich geplanten Termin abweichen. Bei weitergehenden Änderungen kommen die Regelungen gemäss Ziffer 9 zur Anwendung. 9. Rücktritt vom Vertrag

4 9.1. Der Werbeauftraggeber oder die Agentur kann, sofern die Parteien nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbaren, bis zu 21 Kalendertage vor dem Kampagnenstart kostenlos vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten Bei einem Rücktritt 15 bis 20 Kalendertage vor dem Kampagnenstart stellt joiz 50% des Nettopreises in Rechnung. Bei einem Rücktritt 6 bis 14 Kalendertage vor dem Kampagnenstart stellt joiz 75% des Nettopreises in Rechnung. Bei einem Rücktritt 5 Kalendertage oder weniger vor dem Kampagnenstart stellt joiz die gebuchte Werbezeit zu 100% in Rechnung Ein Rücktrittsantrag ist in jedem Fall schriftlich oder elektronisch an joiz zu richten. Ein Rücktrittsantrag ist nur wirksam, sofern joiz diesem ausdrücklich und schriftlich oder elektronisch zugestimmt hat joiz kann von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und mit sofortiger Wirkung zurücktreten, wenn - joiz ihre online- oder mobile-werbemöglichkeiten einstellt, - der Werbeauftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder - der Werbeauftraggeber oder die Agentur trotz Abmahnung gegen diese AGBs verstösst. In diesen Fällen sind jegliche Ansprüche des Werbeauftraggebers oder der Agentur ausgeschlossen. Die Kosten für bereits ausgestrahlte Werbung werden dem Werbeauftraggeber vollumfänglich in Rechnung gestellt. joiz behält sich Schadenersatzforderungen und weitere Ansprüche vor. 10. Rechnungsstellung/Zahlungsbedingungen Die abgenommene Werbung wird zu den vereinbarten Preisen in Schweizer Franken zuzüglich Mehrwertsteuer (MWSt) fakturiert Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich für die im Vormonat geschaltete Werbung innerhalb von 15 Kalendertagen nach Monatsende, z.b. am 15. Februar für die im Januar geschaltete Werbung. Die Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 30 Kalendertage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig Nach Ablauf der Zahlungsfrist fällt der Werbeauftraggeber umgehend und ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Der Verzugszins beträgt 5% pro Jahr. joiz hat das Recht, Mahngebühren im Umfang von Fr pro Mahnung sowie Ersatz des weiteren Schadens in Rechnung zu stellen. Ebenso ist joiz bei Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Schaltung zu unterlassen In besonderen Fällen (z.b. Key-Partnerschaften, Neukunden, Bonitätsrisiken) behält sich joiz vor, den gebuchten Werberaum monatlich im Voraus in Rechnung zu stellen. Die Vorausrechnung ist spätestens eine Woche vor der ersten Schaltung zu begleichen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist joiz berechtigt, die Werbemittel ohne Mahnung zu stornieren. Der Werbeauftraggeber haftet für alle daraus entstandenen Schäden.

5 10.5. Als Berechnungsgrundlage für die korrekte Durchführung der Kampagne sowie für die Abrechnung gilt bei TKP-Preis basierten Aufträgen die Auswertung des joiz Adservers Adtelligence. 11. Anlieferung der Werbemittel Der Werbeauftraggeber oder der von ihm beauftragte Vertragspartner verpflichtet sich, joiz die Werbemittel für Standardwerbeformen mindestens 3 Arbeitstage vor der ersten Schaltung über die Mailadresse kampagnen-manager@joiz.ch zu übermitteln. Für Sonderwerbeformen gilt eine Anlieferungsfrist von mindestens 5 Arbeitstagen vor der ersten Schaltung. joiz stellt zur Übermittlung grosser Dateien (z.b. Pre-Roll Video-Files) auf Anfrage einen FTP-Server zur Verfügung Die Werbemittel müssen den technischen Spezifikationen entsprechen, die auf der Website von joiz aufgeschaltet sind ( Die Qualität der Werbung in technischer und inhaltlicher Hinsicht (siehe auch Ziffer 12) liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Werbeauftraggebers Die Übermittlung der Werbemittel erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Werbeauftraggebers oder des von ihm beauftragte Vertragspartner. joiz haftet weder für einen Verlust noch für eine Beschädigung von Daten Die Werbemittel werden weder aufbewahrt noch zurückgesandt. 12. Mängel Der Werbeauftraggeber oder der von ihm dafür beauftragte Vertragspartner hat die Werbung unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel (z.b. fehlerhafte Aufschaltung, Nichtaufschaltung) spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Erstaufschaltung schriftlich oder elektronisch joiz mitzuteilen. Ansonsten gilt die Ausführung des Auftrags als genehmigt Die Schaltung von Werbung kann aus technischen Gründen oder in Fällen höherer Gewalt ausbleiben, verschoben oder unterbrochen werden. Für diese Fälle ist jegliche Haftung von joiz wegbedungen Ist aus Verschulden von joiz der Sinn oder die Wirkung des Werbemittels wesentlich beeinträchtigt, oder ist ein solches während mehreren Tagen oder überhaupt nicht erschienen, erlässt joiz maximal die Einschaltkosten oder gewährt dem Werbeauftraggeber die nochmalige Aufschaltung bzw. die Verlängerung der Aufschaltung in der betreffenden Web- oder Mobilesite. Nicht als Verschulden von joiz gelten: Fehler infolge von ungeeigneten Vorlagen, von telefonisch erteilten Aufträgen, von fehlenden Codebezeichnungen oder von falschen Link-URL's Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die soeben genannten wegen fehlerhaften Erscheinens, wegen vorübergehenden Nichterscheinens, wegen Nichterscheinens oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. 13. Haftung des Werbeauftraggebers, Freistellung

6 13.1. joiz kann für die vereinbarte und verbindlich gebuchte Werbung die geschuldete Vergütung dem Werbeauftraggeber vollständig in Rechnung stellen, wenn die Werbung aus Umständen, die der Werbeauftraggeber, die Agentur oder der von ihm beauftragte Vertragspartner zu vertreten hat, nicht geschaltet werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn joiz die Werbemittel nicht rechtzeitig, fehlerhaft oder falsch gekennzeichnet zur Verfügung gestellt oder nachträglich abgeändert wurden. In diesen Fällen lehnt joiz jegliche Haftung für eine ordnungsgemässe Schaltung ab, allfällig entstandene Zusatzkosten für joiz können dem Werbeauftraggeber oder dem von ihm beauftragte Vertragspartner ebenfalls in Rechnung gestellt werden Der Werbeauftraggeber ist verantwortlich dafür, dass die Werbung sämtliche anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Richtlinien einhält und Branchengrundsätze berücksichtigt. Insbesondere darf die Werbung nicht gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen, gegen das Lotterie- und Strafgesetz, den Persönlichkeitsschutz und die Preisbekanntgabeverordnung verstossen Der Werbeauftraggeber stellt joiz von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Sollte joiz wegen der Schaltung von Werbung, insbesondere wegen des Inhalts, von Dritten aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen Gründen in Anspruch genommen werden, so stellt der Werbeauftraggeber joiz von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen (z.b. Anwalts- und Gerichtskosten) auf erste Aufforderung hin durch Zahlung von Geld frei und ersetzt darüber hinaus joiz einen etwaigen entstehenden direkten oder indirekten Schaden Die Verantwortung des Werbeauftraggebers erstreckt sich dabei nicht nur auf den eigentlichen Werbeinhalt, sondern auch auf die mit seinen Werbemitteln verknüpfen Inhalte (Links) Kann die Werbung nicht geschaltet werden, weil der Werbeauftraggeber oder die Agentur seinen Pflichten nicht oder nur unvollständig nachgekommen ist, bleibt der Werbeauftraggeber zur vollumfänglichen Zahlung des vereinbarten Auftragsvolumens verpflichtet. 14. Gewährleistung und Haftung joiz gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Dem Werbeauftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines Werbemittels zu ermöglichen Die Haftung von joiz ist soweit als gesetzlich zulässig ausgeschlossen. joiz haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Hilfspersonenhaftung ist ausgeschlossen. Die Haftung von joiz beschränkt sich jeweils maximal auf den Betrag des Werbeauftrages, in keinem Fall aber mehr als auf CHF 20' Keine Haftung besteht für mittelbare (indirekte) Schäden, Folgeschäden oder entgangener Gewinn.

7 14.4. In allen Fällen der Zurückweisung, Verschiebung, vorzeitigen Beendigung oder Nichtausstrahlung von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen ist ein allfälliger Anspruch des Werbeauftraggebers auf die Rückerstattung des vereinbarten Preises beschränkt. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. 15. Schlussbestimmungen Vorliegende AGBs und die Verträge gemäss Ziff. 2. unterstehen schweizerischem Recht, insbesondere den Bestimmungen über den Werkvertrag gemäss Art. 363 ff. des Obligationenrechts Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich Individuelle, den Werbeauftraggeber, den von ihm beauftragten Vertragspartner oder die Agentur betreffende Ergänzungen, Nebenabreden oder die Aufhebung dieser AGBs, insbesondere aber auch Abweichungen vom Schriftformerfordernis, bedürfen der Schriftform joiz ist berechtigt, die AGBs jederzeit zu ändern. Änderungen der AGBs werden 7 Kalendertage vor deren Inkrafttreten auf der Website von joiz ( veröffentlicht. Aktive Werbeauftraggeber oder Agenturen mit pendenten Werbeaufträgen werden in diesem Fall schriftlich oder elektronisch über die Aufschaltung der neuen AGBs informiert Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt Der Werbeauftraggeber verzichtet auf die Verrechnung allfälliger Forderungen. 16. Inkrafttretung Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten per 1. Oktober 2013 in Kraft und ersetzen die vorherigen Bedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - TV

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - TV Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - TV 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die joiz Schweiz AG (im folgenden joiz ) ist exklusiv für die Vermarktung der TV- Programme von joiz zuständig. 1.2. Die Leistungen

Mehr

Traffic: 12 Monate. Page Impressions Visits 500.000 443.238 440.456 450.000 400.000 379.765 368.487 362.077 355.666 351.521 350.000 318.973 314.

Traffic: 12 Monate. Page Impressions Visits 500.000 443.238 440.456 450.000 400.000 379.765 368.487 362.077 355.666 351.521 350.000 318.973 314. Traffic: 12 Monate 500.000 450.000 440.456 443.238 400.000 350.000 379.765 351.521 355.666 362.077 368.487 315.689 318.973 314.408 300.000 286.451 250.000 248.793 222.958 Page Impressions Visits 200.000

Mehr

822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869

822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869 Traffic: 12 Monate 900.000 822.948 800.000 700.000 600.000 524.186 503.648 500.000 440.456 443.238 Page Impressions Visits 400.000 351.521 355.666 362.077 368.487 343.944 373.452 308.153 336.102 300.000

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Ringer Media Sales Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ringer Media Sales Allgemeine Geschäftsbedingungen Ringer Media Sales Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anwendungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die Vertragsbeziehungen zwischen Ringier AG, Ringier Media

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

SOFTWARE-WERKVERTRAG

SOFTWARE-WERKVERTRAG SOFTWARE-WERKVERTRAG zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Softwareentwicklerin genannt) und XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Kunde genannt) 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Softwareentwicklerin verpflichtet

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der Huth Sport Marketing GmbH Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden mit uns abgeschlossenen Lehrgangsvertrags. Abweichungen bedürfen

Mehr

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Allgemeine Geschäftsbedingungen analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Ausgabe vom 13. Juni 2013 Werk Bichelsee-Balterswil Hauptstrasse 38 Postfach 163 8362 Balterswil 071 971 53 22 info@w-b-b.ch

Mehr

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN André Müller IT Dienstleister 1. Allgemeines: Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der André Müller IT Dienstleistungen,

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH Tourismus Salzburg GmbH ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH (Fassung vom 15.11.2006) 1 Allgemeines 1.1 Diese Allg. Geschäftsbedingungen

Mehr

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,, Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:

Mehr

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011 Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 87 36 73 11 Fax: +43 662 87 36 73 13 e-mail: radovanovic@grossglockner.at Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September

Mehr

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande.

1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Vertrag zustande. AGB Arena Stadthotels GmbH, Frankfurt/M. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für Hotelaufnahme Verträge

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

E-Mail-Account-Vertrag

E-Mail-Account-Vertrag E-Mail-Account-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer.

Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer. AGBs 1. Allgemeines 2. Leistungsumfang/Buchungsmöglichkeiten 3. Buchungsanfrage 4. Buchungsauftrag 5. Zahlung des Beförderungsentgelts und Lieferung der Reiseunterlagen 6. Umbuchung 7. Stornierung 8. Pass-,

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme

Mehr

Annette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen :

Annette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen : AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich,, nachstehend das Einzelunternehmen : verkauft Waren über den Onlineshop zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Es gelten

Mehr

Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46

Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46 Herrling & Partner GmbH - immoservice Tel.: 07244-9068 Sichere Kapitalanlage in KA-Durlach! Alte Weingartener Straße 46 Kaufpreis: 99.900,- zzgl. 3,57% Provision inkl. gesetzl. Mwst. Lage: Alte Weingartener

Mehr

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt

Mehr

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Vollständigkeit Aktualität der bereit gestellten Inhalte.

Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Vollständigkeit Aktualität der bereit gestellten Inhalte. Nutzungshinweise (1) Haftungsbeschränkung Inhalte dieser Website Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit,

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 1. Anwendungsbereich 1.1. Die vorliegenden AGB regeln die vertragliche Beziehung (nachfolgend Werbevertrag genannt) zwischen der Publicitas AG (nachfolgend Publicitas)

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

Teilnahmebedingungen für Savebon-Nutzer

Teilnahmebedingungen für Savebon-Nutzer Teilnahmebedingungen für Savebon-Nutzer 1. Dienstanbieter Savebon ist ein Dienst der Savebon UG (haftungsbeschränkt) Meiningerstr. 8, 10823 Berlin. 2. Leistungsbeschreibung Savebon betreibt das Online-Portal

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Sohatex GmbH Alszeile 105/7 1170 Wien Austria info@sohatex.com www.sohatex.com ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gültig für Verträge B2B ab 01.06.2014 A.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.) GELTUNG DER ALLGEMEINEN

Mehr

Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen

Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen zwischen Ingenieurbüro Akazienweg 12 75038 Oberderdingen nachstehend AN genannt und dem Auftraggeber (Unternehmen) nachstehend AG genannt Vorbemerkung AN führt

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personen, welche an dem Programm airberlin exquisite der Airberlin PLC & Co. Luftverkehrs

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen EquiAmos GmbH V2

Allgemeine Geschäftsbedingungen EquiAmos GmbH V2 Allgemeine Geschäftsbedingungen EquiAmos GmbH V2 1. Geltungsbereich 1.1 Die Geschäftsabwicklung und Lieferung erfolgt ausschliesslich zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sämtlichen

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Vertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter

Vertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon 07 11 / 97 63 90 Telefax 07 11 / 97 63 98 info@rationelle-arztpraxis.de www.rationelle-arztpraxis.de Entwurf: Messner Dönnebrink Marcus Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Dritten übermitteln. Verlangen Hersteller oder Distributoren detailliertere Angaben über die gespeicherten Daten (um allfälligem Missbrauch vorzubeugen, zur Datenkontrolle oder für statistische Zwecke)

Mehr

FACTORINGVERTRAG. zwischen. (nachstehend Factor genannt) und. (nachstehend Klient genannt) 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen des Klienten:

FACTORINGVERTRAG. zwischen. (nachstehend Factor genannt) und. (nachstehend Klient genannt) 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen des Klienten: FACTORINGVERTRAG zwischen ABC, (Strasse/Ort) (nachstehend Factor genannt) und XYZ, (Strasse/Ort) (nachstehend Klient genannt) 1. Vertragsgrundlage und -gegenstand 1.1 Basierend auf folgenden Geschäftszahlen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingugen der Veranstaltung Marketing Innovationen des MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v.

Allgemeine Geschäftsbedingugen der Veranstaltung Marketing Innovationen des MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. A. Allgemeines 1. Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. MTP Marketing zwischen Theorie und Praxis e.v. (nachfolgend MTP genannt) ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Ziel, die Marketingausbildung

Mehr

Dienstleistungsvertrag

Dienstleistungsvertrag Dienstleistungsvertrag ( Beratung/Coaching/Psychotherapie) zwischen Vorname: Name: geb. am: wohnhaft in Straße, Nr.: PLZ / Ort: Telefon privat: Telefon mobil: E-Mail-Adresse: (im folgenden Klient genannt)

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten

Mehr

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren

Mehr

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen

GRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen GRUNDSATZVEREINBARUNG abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien im folgenden stets kurz Gremium

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der F&S Gesellschaft für Dialogmarketing mbh für Listbroking-Leistungen und für die Vermittlung von Werbeaufträgen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der F&S Gesellschaft für Dialogmarketing mbh für Listbroking-Leistungen und für die Vermittlung von Werbeaufträgen Allgemeine Geschäftsbedingungen der F&S Gesellschaft für Dialogmarketing mbh für Listbroking-Leistungen und für die Vermittlung von Werbeaufträgen 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland P A C H T V E R T R A G Zwischen der mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland im folgenden»verpächter«genannt und Firma:

Mehr

Chinesischkurse 1x pro Woche Kursname Zeit Zielgruppe Lehrmaterial Preis Chinesisch für Einsteiger

Chinesischkurse 1x pro Woche Kursname Zeit Zielgruppe Lehrmaterial Preis Chinesisch für Einsteiger kurse 1x pro Woche 15x Mo 05.10.2015 15x Mi 07.10.2015 15x Do 08.10.2015 ab Lektion 6 15x Fr 15:00 16:30 Uhr 09.10.2015 1 15x Di 15:00 16:30 Uhr 06.10.2015 kurse 1x pro Woche 1 15x Do 08.10.2015 Vorbereitung

Mehr

Franziska Neumann, Übersetzungen

Franziska Neumann, Übersetzungen 1. Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Franziska Neumann und den Auftraggebern. Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung

Mehr

Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon

Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH,, Telefon 0800

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Internet Online AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Internet Online AG Allgemeine Geschäftsbedingungen Internet Online AG 1. ANWENDUNGSBEREICH Die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (nachstehend «Kunden» genannt) und Internet Online AG (nachstehend «INTO» genannt)

Mehr

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin

Rahmenmietvertrag. zwischen perpedalo Velomarketing & Event... Inhaber: Johannes Wittig... Leuchterstr. 160... 51069 Köln... im Folgenden Vermieterin Rahmenmietvertrag zwischen perpedalo Velomarketing & Event Inhaber: Johannes Wittig Leuchterstr. 160 51069 Köln im Folgenden Vermieterin Name, Vorname: und Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Email-Adresse:

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fleury-Art GmbH 15.03.2015 (D)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fleury-Art GmbH 15.03.2015 (D) Allgemeine Geschäftsbedingungen Fleury-Art GmbH 15.03.2015 (D) 1. Geltungsbereich... 2 2. Angebot... 2 3. Bestellung... 2 4. Vertragsabschluss... 2 5. Haftung... 2 6. Preis... 3 7. Zahlung... 3 a. Barzahlung...

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

Besuchertouren Allgemeine Geschäftsbedingungen

Besuchertouren Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Herausgeber Stand Juni 2012 Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Durchführung

Mehr

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Verrechnung von Kosten des Übertragungsnetzes

Allgemeine Bedingungen für die Verrechnung von Kosten des Übertragungsnetzes Seite 1 von 6 Allgemeine Bedingungen für die Verrechnung von Kosten des Übertragungsnetzes Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Definitionen und Rollen 3 3 Gegenstand und Zweck der AB 3 4

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Domainnamen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Domainnamen Allgemeine Geschäftsbedingungen Domainnamen 1. Anwendungsbereich und Vertragsabschluss 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Domainnamen regeln das Rechtsverhältnis zwischen J&T Services GmbH (nachfolgend

Mehr

united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Support

united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Support united hoster GmbH Preis- und Leistungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Preis- und Leistungsverzeichnis... 1 Inhaltsverzeichnis... 2 1 Standard-... 3 1.1 Vertragslaufzeit und Abrechnung... 3 1.2 Leistungen

Mehr

Polen Baruchowo. Gut isoliertes Haus, ideal für Naturliebhaber, Angler und Jäger!!!

Polen Baruchowo. Gut isoliertes Haus, ideal für Naturliebhaber, Angler und Jäger!!! Polen Baruchowo Gut isoliertes Haus, ideal für Naturliebhaber, Angler und Jäger!!! Kaufpreis: 63.000,-- 5,95% Vermittlungsprovision (einschl. MWSt) anlässlich eines notariellen Kaufvertrages www.europa-makler.de

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

Web Wartungsvertrag Muster AG Musterstrasse 10 4403 Muster

Web Wartungsvertrag Muster AG Musterstrasse 10 4403 Muster Web Wartungsvertrag Muster AG Musterstrasse 10 4403 Muster Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsparteien 2. Leistungen Komputer factory 3. Kosten 4. Haftung 5. Vertraulichkeit 6. Zustandekommen des Vertrages

Mehr

Kauf- und Betreuungsvertrag Landesförderung

Kauf- und Betreuungsvertrag Landesförderung Kauf- und Betreuungsvertrag Landesförderung derung 1 Parteien Parteien dieser Vereinbarung sind: Verkäufer: Österreichisches Rotes Kreuz (ÖRK) Einkauf & Service GmbH 1230 Wien, Oberlaaer Straße 300-306

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der. hpunkt kommunikation. Agentur für History Marketing PR Neue Medien

Allgemeine Geschäftsbedingungen der. hpunkt kommunikation. Agentur für History Marketing PR Neue Medien Allgemeine Geschäftsbedingungen der hpunkt kommunikation Agentur für History Marketing PR Neue Medien 1. Gegenstand des Vertrages 1.1. Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle

Mehr

Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag

Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag Projekt /Veranstaltungssponsoringvertrag zwischen vertreten durch nachfolgend Sponsor genannt und Wirtschaftsjunioren Kassel e.v., vertreten durch den Vorstand, Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel nachfolgend

Mehr

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.

Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt. Mietvertrag Zwischen Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster im Folgenden auch Vermieter genannt und Name, Vorname: Adresse: PLZ, Stadt: im Folgenden auch Mieter

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Unsere Leistung wird nur aufgrund der nachfolgenden Bedingungen erbracht. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall nicht gesondert auf die AGB Bezug genommen wird. Sie gelten

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

COMPRESSO AG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

COMPRESSO AG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN COMPRESSO AG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Geltung der AGB / Vertragsschluss Für sämtliche Dienstleistungen der Compresso AG ("Compresso") mit Sitz in Zürich gelten vorbehaltlich

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr