RISIKOHINWEISE SOWIE ALLGEMEINE HINWEISE

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1 RISIKOHINWEISE SOWIE ALLGEMEINE HINWEISE 1. ALLGEMEINE RISIKEN VON WERTPAPIERGESCHÄFTEN Kursrisiko Grundsätzlich unterliegen nahezu alle Arten von Wertpieren bestimmten Kursrisiken. Unter dem Kursrisiko versteht man sowohl kurzals auch mittel- und langfristige Kursschwankungen, die abhängig vom jeweiligen Kaufkurs zu einem buchhalterischen oder im Falle einer Realisierung auch zu einem effektiven Wertverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Das Ausmaß der Kursschwankungen ist selbstverständlich unterschiedlich und von der Art des jeweiligen Wertpapiers abhängig. Hohen Kursrisiken stehen zumeist auch hohe Kurschancen gegenüber. Je höher der mögliche Ertrag, umso höher ist das entsprechende Risiko. Auch irrationale Faktoren wie Meinungen, Stimmungen oder Gerüchte können die Kursentwicklung und damit den Ertrag beeinflussen. Je höher die Ertragsziele, umso länger sollte der verfügbare Zeithorizont der Veranlagung sein, um nachteilige Kursentwicklungen ausgleichen zu können. Das Risiko der Gesamtveranlagung kann durch breit gestreute Portfolios über verschiedene Arten von Wertpapieren gesenkt werden. Kauf von Wertpapieren auf Kredit Der Kauf von Wertpapieren auf Kredit erhöht nicht nur das Risiko, sondern schmälert durch anfallende Kreditkosten auch den möglichen Ertrag. Da der aufgenommene Kredit inklusive Zinsen unabhängig vom Ertrag des getätigten Investments getilgt werden muss, unterliegen fremdfinanzierte Wertpapierveranlagungen einem besonderen Risiko, von dem dringend abgeraten wird. Risiko des Totalverlustes In bestimmten Fällen können Wertpapiere durch extrem hohe Kursverluste praktisch wertlos werden. Unter dem Totalverlustrisiko versteht man somit, dass das gesamte eingesetzte Kapital verloren gehen kann. Möglich ist der Totalverlust beispielsweise wenn der Emittent nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen (Einzelaktien, Einzelanleihen), bei befristeten Rechten (z.b. Optionsscheinen) oder speziellen Hedgefonds und derivativen Produkten. Währungsrisiko Werden Investments in fremder Währung (entspricht damit nicht der wirtschaftlichen Basiswährung des Investors) getätigt, können daraus neben den normalen Wertpapierrisiken noch zusätzliche Währungsrisiken resultieren. Unter Währungsrisiko versteht man die Gefahr einer möglichen Abwertung der gewählten Fremdwährung zur Basiswährung (im Regelfall der Euro). Bei Veranlagungen in Investmentfonds mit Euro-Anteilsklassen ist ganz besonders darauf hinzuweisen, dass damit nicht automatisch ein währungsgesichertes Investment verbunden ist, da lediglich die Berechnung der Anteilsklasse in Euro erfolgt, aber nicht notgedrungen das Investment selbst. Transferrisiko Bei Geschäften mit Auslandsbezug kann - abhängig vom jeweiligen Land - ein zusätzliches Risiko hinsichtlich politischer oder devisenrechtlicher Maßnahmen bestehen, das die Durchführung der Veranlagung verhindert oder erschwert, was unter Umständen zu Kapitalverlusten führt. Zinsrisiko Ein Zinsrisiko ergibt sich aus der Möglichkeit zukünftiger Veränderungen des Marktzinsniveaus. Ordererteilung Kauf- oder Verkaufaufträge müssen zumindest beinhalten, welches Investment in welcher Stückanzahl/ Nominale (Betrag) zu kaufen/verkaufen ist. Zu beachten ist, dass sich der Kurs eines Wertpapiers zwischen Ordererteilung und dem Abschluss des Geschäftes erheblich zu Lasten des Investors verändern kann. Liquiditätsrisiko Liquidität bedeutet die jederzeitige Handelbarkeit gemäß den formalen Bedingungen des Investments zu marktgerechten Preisen. Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass Wertpapiere nicht oder in gewünschtem Maße bzw. nur mit einem erheblichen Wertabschlag gehandelt werden können. Bonitätsrisiko Unter dem Bonitätsrisiko (Schuldner- oder Emittentenrisiko) versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit eines Emittenten bzw. Partners, was zur mangelnden Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Investor führen kann. Betroffen können dadurch beispielsweise Zinszahlungen, Tilgungen oder Dividendenzahlungen sein. Seite 1 von 7

2 Länderrisiko Das Länderrisiko ist das Bonitätsrisiko eines Staates, was somit politische oder wirtschaftliche Risiken für den Investor darstellen und negative Auswirkungen auf jede Art von Investment haben kann. Hinweise zur Beurteilung des Länderrisikos können so genannte Länder-Ratings (Bonitätsbeurteilungen der Staaten durch unabhängige Rating-Agenturen) sein. Je schlechter das Rating, umso höher ist das Bonitätsrisiko. Konjunkturrisiko Wertpapiere können durch unterschiedliche Konjunkturzyklen positiv oder negativ beeinflusst werden. Investments, die in einer bestimmten Konjunkturphase positive Erträge erwirtschaftet haben, können in einer anderen Phase erhebliche Kursverluste erleiden. Inflationsrisiko Als Inflationsrisiko wird das allgemeine Risiko des Kaufkraftverlustes des angelegten Geldes infolge von Inflation (Geldentwertung) bezeichnet. Diesem Risiko unterliegen daher jedes Investments sowie die daraus erzielten Erträge. Klumpenrisiko Darunter versteht man jenes Risiko, das entsteht, wenn keine oder nur eine geringe Streuung des Portfolios erfolgt, z.b. durch Investments in nur wenige, ähnlich gelagerte Titel. Garantierisiko Ob eine Kapitalgarantie besteht, ist ausschließlich den Prospekten zu entnehmen. Die Garantiebedingungen (garantierte Verzinsung, garantierte Rückzahlung des eingesetzten Kapitals, etc.) legt der Emittent fest. Die Kapitalgarantie besteht in der Regel nicht bei vorzeitigem Verkauf der Wertpapiere. Bei einer Garantie besteht das Risiko einer Insolvenz des Garantiegebers. Steuerliche Risiken Manche Veranlagungen können eventuell nachteilige steuerliche Auswirkungen haben, weshalb die Beurteilung gemeinsam mit einem Steuerberater vorzunehmen ist. 2. SPEZIELLE RISIKEN VON WERTPAPIERGESCHÄFTEN 2.1. Anleihen (= Schuldverschreibungen, Renten, Obligationen) Anleihen sind Wertpapiere, bei denen der Emittent (Aussteller, Schuldner) dem Inhaber (Käufer, Investor, Gläubiger) für das zur Verfügung gestellte Kapital eine Verzinsung gewährt und eine Rückzahlung gemäß Anleihebedingungen vornimmt. Ertrag Der Ertrag einer Anleihe setzt sich aus der Verzinsung des Kapitals und einer allfälligen Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis zusammen. Nur bei einer fixverzinsten Anleihe, die bis zur Tilgung gehalten wird, kann der Ertrag angegeben werden. Als Vergleichs- /Maßzahl für den Ertrag wird die Rendite (auf Endfälligkeit) verwendet, die nach international üblichen Maßstäben berechnet wird. Bei einem Verkauf vor Tilgung ist der erzielbare Ertrag ungewiss, da der entsprechende Kurs über oder unter dem Kaufkurs liegen kann. Bei der Berechnung des Ertrages ist auch die Spesenbelastung relevant. Bonitätsrisiko Dieses Risiko besteht dahingehend, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen zu Zinszahlungen und Tilgung nicht oder nur teilweise nachkommt. Bei der Beurteilung der Anlage ist daher die Bonität des Schuldners zu berücksichtigen. Hinweise zur Beurteilung der Bonität von Schuldnern (z.b. Staaten, Unternehmen, supranationale Organisationen) liefern beispielsweise unabhängige Rating- Agenturen. Je schlechter das Rating, umso schlechter ist die Bonität des Emittenten und umso höher ist das Risiko eines Zahlungsausfalls. Anleihen mit geringerer Bonität weisen daher im Regelfall auch eine höhere Verzinsung auf. Daher wird geraten, bei höher verzinsten Anleihen, deren Verzinsung über dem Durchschnitt von Anleihen erstklassiger Emittenten liegt, immer eine ausreichende Streuung (z.b. über Anleihenfonds) vorzunehmen. Kursrisiko Wird eine Anleihe bis zum Laufzeitende gehalten, erhalten Investoren bei der Tilgung den in den Anleihebedingungen versprochenen Tilgungserlös. Bei Verkauf vor Ende der Laufzeit erhalten Anleger den Marktpreis (Kurs). Dieser richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Beispielsweise wird bei festverzinslichen Anleihen der Kurs fallen, wenn die Marktzinsen steigen und damit auch die Zinsen für Anleihen vergleichbarer Laufzeit und Bonität. Umgekehrt wird eine Anleihe mehr wert, wenn die Zinsen für vergleichbare Laufzeiten und Bonitäten sinken. Je länger die Restlaufzeiten bis zur Tilgung, umso stärker sind die Kursschwankungen der Anleihe. Auch eine Veränderung in der Schuldnerbonität kann Auswirkungen auf den Kurs der Anleihe haben. Seite 2 von 7

3 Liquiditätsrisiko Die Handelbarkeit von Anleihen kann von verschiedenen Faktoren abhängen und in bestimmten Marktsituationen nicht oder nur erschwert erfolgen, was ein Halten bis zur Tilgung erforderlich macht. Spezialfälle von Anleihen Nachrangkapitalanleihen sind Anleihen, bei denen an den Anleger im Falle der Liquidation des Schuldners erst dann Zahlungen geleistet werden, nachdem alle anderen Verbindlichkeiten des Anleiheschuldners bezahlt werden Aktien Aktien sind Wertpapiere, welche eine Beteiligung an einem Unternehmen (Aktiengesellschaft) mit allen Chancen und Risiken verbriefen. Aktien werden über eine Börse, fallweise auch außerbörslich gehandelt, wobei die jeweiligen Börsenusancen (Schlusseinheiten, Orderarten, Valutaregelungen etc.) beachtet werden müssen. Ertrag Der Ertrag einer Aktienveranlagung, der selbstverständlich auch negativ sein kann, setzt sich aus Dividendenzahlungen und Kursgewinnen/Kursverlusten zusammen. Als Dividende bezeichnet man den ausgeschütteten Gewinn des Unternehmens. Die wesentlichere Komponente des Ertrages ist hingegen der Verlauf der Kursentwicklung. Kursrisiko Aktien werden zumeist an einer Börse gehandelt. Der Kurs orientiert sich dabei nach Angebot und Nachfrage. Wenn mehr Verkäufer als Käufer auftreten, kommt es zu fallenden Kursen. Normalerweise orientiert sich der Kurs einer Aktie an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens sowie an den allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. In bestimmten Fällen können auch irrationale Faktoren (z.b. Meinungen, Stimmungen) oder externe Krisenszenarien (z.b. Terrorangriffe) zu weit überzogenen Kursverlusten führen. Bonitätsrisiko Die Beteiligung an einem Unternehmen kann durch dessen Insolvenz wertlos werden. Liquiditätsrisiko Die Handelbarkeit von bestimmten Aktien kann durch fehlende Liquidität u. U. nicht durchgeführt werden Optionsscheine/Optionen/Termingeschäfte/Futures und Risiko Optionsscheine (OS) sind zins- und dividendenlose Wertpapiere, die dem Inhaber das Recht einräumen, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Basiswert (z.b. Aktien) zu einem im Vorhinein festgelegten Preis (Ausübungspreis) zu kaufen (Kaufoptionsschein/Call-OS) oder zu verkaufen (Verkaufsoptionsschein/Put- OS). Das Risiko von Optionsscheinveranlagungen besteht darin, dass sich der Basiswert bis zum Auslaufen des Optionsscheins nicht in gewünschter Weise entwickelt, was zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führt. Kursbestimmende Faktoren sind die Laufzeit (Risiko der Zeitwertveränderung) und die Volatilität (Schwankungsbreite) des zugrunde liegenden Basiswerts als Parameter für die Preiswürdigkeit. OS sind nicht standardisiert und haben daher unterschiedliche Bedingungen. Optionen bieten befristete Rechte zum Kauf oder Verkauf eines Basisguts zu einem fi xierten Ausübungspreis bzw. den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die sich aus der Differenz zwischen Ausübungspreis und Preis des Basisguts zum Zeitpunkt der Ausübung errechnet. Der Kursverlauf einer Option ist abhängig von der Volatilität des Basiswerts, der (Rest-) Laufzeit, dem Ausübungspreis und dem Hebel der Option. Nicht ausgeübte Optionen verfallen mit Ablauf der Ausübungsfrist, ein Totalverlust ist damit möglich. Beim Schreiben von Optionen, was eine Verpflichtung zur Erfüllung der Rechte des Optionskäufers bedeutet, ist das Verlustpotenzial sogar unbegrenzt. Mit Termingeschäften bzw. Forwards wird eine feste Verpflichtung eingegangen, eine bestimmte Menge eines Basisgutes (z.b. Devisen) zu einem bestimmten Zeitpunkt oder während einer bestimmten Frist zu einem fixierten Preis zu kaufen oder verkaufen bzw. für einen bestimmten Zeitraum einen Zinssatz zu fixieren. Das Verlustpotenzial solcher Transaktionen ist unbegrenzt. Gleiches gilt für Futures, die standardisiert gehandelt und daher verkauft werden können. Eine solche Glattstellung kann zu sehr hohen Kursverlusten führen. Seite 3 von 7

4 2.4. Strukturierte Produkte/Zertifikate Unter Strukturierten Anlageinstrumenten sind solche Anlageinstrumente zu verstehen, deren Erträge und/ oder Kapitalrückzahlungen meist nicht fixiert sind, sondern von bestimmten zukünftigen Ereignissen oder Entwicklungen abhängig sind. Weiters können diese Anlageinstrumente z.b. so ausgestattet sein, dass bei Erreichen von im Vorhinein festgelegten Zielgrößen das Produkt vom Emittenten vorzeitig gekündigt werden kann oder überhaupt eine automatische Kündigung erfolgt. Zertifikate sind in der Regel Schuldverschreibungen, welche das Recht auf Rückzahlung eines bestimmten Geldbetrages durch den Zertifikate-Emittenten beinhalten. Der Inhaber (Investor) ist somit Gläubiger des Emissionshauses und sollte sich daher über dessen Bonität informieren (Bonitätsrisiko). Einem Zertifikat liegt immer ein Basiswert zugrunde, aus dessen Entwicklung sich die Entwicklung des Zertifikatepreises ableitet. Zertifikate können entweder zeitlich gebunden sein und eine fixe Laufzeit haben oder ohne Laufzeitbegrenzung ausgestattet sein ( Open end -Zertifikat). Es wird eine Vielzahl von verschiedenen Zertifikaten angeboten, wobei unterschiedliche Bezeichnungen am Markt verwendet werden und auch laufend neue Begriffe für diese Produkte hinzukommen. Anleger sollten sich daher genau anhand des Emissionsprospektes informieren. Es bestehen grundsätzlich Kurs- und Bonitätsrisiken sowie ein vom Basiswert abhängendes Währungsrisiko. Index-Zertifikate Hierbei wird ein Recht auf Auszahlung eines Geld- oder Abrechnungsbetrages verbrieft, dessen Höhe vom Wert des zu Grunde liegenden Index am Fälligkeitstag abhängt. Damit können Anleger an der Entwicklung eines Index partizipieren, ohne die im Index enthaltenen Wertpapiere einzeln kaufen zu müssen. Bei Open end -Zertifikaten sind Kauf und Verkauf jederzeit möglich. Bei Indizes, die nicht auf Euro lauten, ist ein entsprechendes Währungsrisiko zu beachten. Basket-Zertifikate Damit wird die Entwicklung eines Aktienkorbes (Basket) abgebildet, dessen Zusammenstellung nach bestimmten Themenschwerpunkten erfolgt. Das jeweilige Anlagerisiko des Zertifikats ist analog der enthaltenen Aktien zu bewerten. Discount-Zertifikate Beim Erwerb zahlt der Erwerber (bereinigt durch das Bezugsverhältnis) den aktuellen Kurs des zu Grunde liegenden Basiswerts, vermindert um die Optionsprämie (Discount). Notiert der Basiswert am Ende der Laufzeit oberhalb eines definierten Kurses (Cap), so erhält der Anleger den vereinbarten maximalen Auszahlungsbetrag. Bei einer Notierung unter dem Cap erhält der Anleger nach den Bedingungen des Zertifikats entweder Aktien entsprechend dem Bezugsverhältnis oder beim Cash-Settlement Geld, dessen Höhe vom Stand des Basiswerts abhängt (Kursrisiko). Bonus-Zertifikate Hierbei bietet der Emittent dem Anleger die Rückzahlung zu einem fixen Betrag am Laufzeitende in Höhe des Emissionskurses und einen zusätzlichen Bonus an, wenn der zu Grunde liegende Basiswert in einem bestimmten Bewertungszeitraum (gesamte Laufzeit, festgelegter Zeitraum oder Stichtage) kein einziges Mal unter einer bestimmten Schwelle notiert. Bei einmaligem Erreichen oder Unterschreiten dieser Schwelle während des Bewertungszeitraumes bildet das Zertifikat den Basiswert nach oben und unten ab. Bandbreiten-Zertifikate Innerhalb einer definierten Bandbreite mit Start- und Stoppmarke (Kursspanne) kann überproportional an der Kursentwicklung eines Basiswertes partizipiert werden. Fällt der Basiswert unter den Startkurs, partizipiert der Anleger in gleichem Maße an den Verlusten. Erreicht der Basiswert die Stoppmarke (Cap), erhält der Anleger am Ende der Laufzeit einen maximalen Rückzahlungsbetrag, ohne Möglichkeit an höheren Kurssteigerungen zu verdienen. Hebel- und Knock-out-Zertifikate Hebelprodukte dieser Art zählen zu den spekulativsten Anlageprodukten. Durch die Hebelwirkung partizipiert der Anleger überdurchschnittlich an der positiven oder negativen Kursentwicklung des Basiswerts nach oben und unten und kann daher einen Totalverlust erleiden. Garantie-Zertifikate Solche Zertifikate bieten Anlegern einen gewissen Schutz gegen Kursverluste des zu Grunde liegenden Basiswertes. Je nach Ausprägung des Produktes kann dabei die Garantie hinsichtlich des eingesetzten Kapitals in der Höhe unterschiedlich sein. Die Garantie gilt im Regelfall nur bei Fälligkeit, wodurch bei einem vorzeitigen Verkauf ein erheblicher Verlust eintreten kann. Daher sollte die Laufzeit des Garantie-Zertifikates mit dem verfügbaren Anlagehorizont des Investors übereinstimmen. Seite 4 von 7

5 Risken Zins- und/oder Ertragsausschüttungen, soweit vereinbart, sowie Kapitalrückzahlungen können von künftigen Ereignissen oder Entwicklungen (Indizes, Baskets, Einzelaktien, bestimmte Preise, Rohstoffe, Edelmetalle, etc.) abhängig sein und somit künftig teilweise oder ganz entfallen. Bezüglich Zins- und/oder Ertragsausschüttungen sowie Kapitalrückzahlungen sind besondere Zins-, Währungs-, Unternehmens-, Branchen-, Länder- und Bonitätsrisken (eventuell fehlende Ab- und Aussonderungsansprüche) bzw. steuerliche Risken zu berücksichtigen. Die genannten Risken können ungeachtet eventuell bestehender Zins-, Ertrags oder Kapitalgarantien zu hohen Kursschwankungen (Kursverlusten) während der Laufzeit führen bzw. Verkäufe während der Laufzeit erschweren bzw. unmöglich machen Investmentfonds Fondsanteile (Anteilsscheine) an österreichischen Investmentfonds sind Wertpapiere, die ein Miteigentum verbriefen. Ausländische Investmentfonds unterliegen besonderen gesetzlichen Bestimmungen, wobei das Aufsichtsrecht in manchen Fällen weniger streng sein kann. Empfehlenswert ist daher nur ein Erwerb von solchen ausländischen Fonds, die in Österreich zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind. Investmentfonds veranlagen die Gelder der Anteilsinhaber (Investoren) nach dem Prinzip der Risikostreuung. Beim Erwerb eines Fonds wird eine grundlegende Anlageentscheidung gemäß den entsprechenden Anlagegrundsätzen, die im Verkaufsprospekt oder vereinfachten Prospekt ersichtlich sind, getroffen. Die Auswahl eines Fonds sollte stets vom Ertragsziel, dem verfügbaren zeitlichen Anlagehorizont und den bisherigen Erfahrungen und Kenntnissen des Anlegers abhängig gemacht werden. Auf die konkrete Zusammensetzung des Fondsvermögens hat der Investor keinen Einfluss. Zu den wichtigsten Typen zählen Anleihenfonds, Aktienfonds sowie gemischte Fonds, die in einem unterschiedlichen Verhältnis sowohl in Anleihen als auch Aktien investieren können. Ertrag Der Ertrag eines Investmentfonds setzt sich aus den eventuellen jährlichen Ausschüttungen und der positiven oder negativen Entwicklung des errechneten Anteilswerts zusammen und kann daher niemals im Vorhinein festgelegt werden. Die Wertentwicklung (Performance) eines Fonds wird maßgeblich von der in den Fondsbestimmungen festgelegten Anlagepolitik sowie von der Marktentwicklung der einzelnen Vermögensbestandteile des Fonds bestimmt. Je nach Zusammensetzung eines Fonds sind daher die Risikohinweise für Anleihen, Aktien oder Derivate maßgeblich. Kurs-/Bewertungsrisiko Fondsanteile können normalerweise jederzeit gemäß der im Prospekt angegebenen Handelbarkeit (z.b. täglich, wöchentlich, monatlich) zurückgegeben werden. Bei außergewöhnlichen Umständen kann die Rücknahme und damit der Verkauf von Anteilen vorübergehend ausgesetzt werden. Das Risiko bei Fondsveranlagungen kann trotz der Streuung über verschiedene Titel sehr hoch sein. Zu beachten ist bei Anleihenfonds, dass es im Gegensatz zu Anleihen in der Regel keine Tilgung und daher auch keinen fixen Tilgungskurs gibt. Fonds sollten grundsätzlich über einen längeren Zeitraum (mindestens drei Jahre für Anleihenfonds, fünf Jahre für Aktienfonds) gehalten werden. Eine zu kurz gewählte Veranlagungsdauer kann infolge der Spesenbelastung und der auftretenden Kursschwankungen zu effektiven Verlusten führen. Fonds können wie Aktien auch an Börsen gehandelt werden, wobei die Kurse vom eigentlichen Rücknahmepreis abweichen können. Exchange Traded Funds (ETFs) Exchange Traded Funds (ETFs) sind Fondsanteile, die wie eine Aktie an einer Börse gehandelt werden. Ein ETF bildet im Regelfall einen Wertpapierkorb (z.b. Aktienkorb) ab, der die Zusammensetzung des Index reflektiert, d.h. den Index in einem Papier mittels der im Index enthaltenen Wertpapiere und deren aktuelle Gewichtung imindex nachbildet, weshalb ETFs auch oft als Indexaktien bezeichnet werden. Ertrag und Risiko von ETFs sind von den zugrunde liegenden Werten des Wertpapierkorbes und deren Entwicklung abhängig. Hedgefonds (Dach-)Hedgefonds bzw. Hedgefonds-Indexzertifikate und sonstige Produkte mit Hedge-Strategien unterliegen hinsichtlich der Veranlagungsgrundsätze keinen bzw. nur geringen gesetzlichen Beschränkungen und verfügen über teilweise intransparente Anlagestrategien. Hedge-Dachfonds sind Fonds, die in einzelne Hedgefonds investieren. Hedgefonds-Indexzertifi kate sind Forderungspapiere, deren Wert- bzw. Ertragsentwicklung von der durchschnittlichen Entwicklung mehrerer Hedgefonds abhängig ist, die als Berechnungsbasis in einem Index zusammengefasst sind. Aus Hedge-Dachfonds und Hedgefonds-Indexzertifikaten ergibt sich für den Anleger der Vorteil der größeren Risikostreuung. Das Vermögen von Hedgefonds kann aufgrund seiner Zusammensetzung eine erhöhte Schwankungsbreite aufweisen, d.h. die Anteilspreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen nach oben und unten unterworfen sein. Im Extremfall kann es bei ungarantierten Hedgefonds-Produkten zu Totalverlusten kommen. Seite 5 von 7

6 Immobilienfonds Immobilienfonds investieren die zufließen Gelder der Anleger nach den Grundsätzen der Risikostreuung in Grundstücke, Gebäude, Anteile an Grundstücks-Gesellschaften und vergleichbare Vermögenswerte sowie eigene Bauprojekte. Immobilienfonds sind daher einem Ertragsrisiko durch mögliche Leerstände der Objekte ausgesetzt, was auch zu einer Verringerung des eingesetzen Kapitals führen kann. Bei Immobilienfonds kann bei außergewöhnlichen Umständen die Rücknahme von Anteilsscheinen gemäß den Fondsbestimmungen auch für längere Zeit ausgesetzt werden oder sonstigen Beschränkungen unterliegen. Steuerliche Auswirkungen Je nach Fondstyp ist die steuerliche Behandlung unterschiedlich. Detailinformationen sind bei inländischen Fonds im Rechenschaftsbericht zu finden. Ausländische Fonds können nachteilige steuerliche Aspekte aufweisen. 3. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DAS WERTPAPIERDIENSTLEISTUNG- SUNTERNEHMEN (WPDLU) CIF UND DESSEN DIENSTLEISTUNGEN SOWIE DEN UMGANG MIT REKLAMATIONEN BZW. BESCHWERDEN CIF ist ein konzessioniertes Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach 4 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG). Als zuständige Aufsichtsbehörde fungiert die Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto Wagner Platz 5, 1090 Wien ( Die maßgebliche und einzige Kommunikationssprache für die Vertragsbeziehung ist Deutsch. Die Kommunikation kann persönlich, telefonisch, schriftlich per Brief, per Fax oder, vorbehaltlich elektronischer Übertragungsmängel, per erfolgen. Bei der Erbringung der Dienstleistungen ist das WPDLU auf höchstmögliche Sorgfalt im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns bedacht, um ein professionelles Handeln zugunsten unserer Kunden zu erbringen. Sollten sich im Zuge dieser erbrachten Dienstleistungen dennoch Reklamationen bzw. Beschwerden ergeben, so wenden sie sich an Wolfgang Popp, Tel.: Es wird darauf hingewiesen, dass die Competence in Finance keiner Anlegerschutzvereinigung angehört. Es besteht eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei Arch Insurance Europe. Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Wolfgang Popp. 4. INFORMATIONEN ÜBER DEN UMGANG MIT MÖGLICHEN INTERESSENSKONFLIKTEN Interessenskonflikte entstehen dann, wenn sich unterschiedliche Interessen verschiedener Personengruppen gegenüber stehen. Interessenkonflikte können somit zwischen Kunden und des WPDLU, seinen Beschäftigten, die mit ihnen direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, entstehen. Aufgrund der Vielzahl an erbrachten Wertpapierdienstleistungen ist das Entstehen von Interessenskonflikten grundsätzlich nicht auszuschließen. Da die Dienstleistungen aus der Beratung sowie der Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen bestehen, lösen die von Beratern erbrachten Dienstleistungen marktübliche Provisionsvergütungen durch Fondsgesellschaften, Emittenten oder Wertpapieremissionshäuser aus, die zur Sicherstellung ausreichender Beratungs- und Servicedienstleistungen sowie einer Qualitätsverbesserung durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und der laufenden Verbesserung und Erweiterung der technischen IT-Infrastruktur notwendig sind. Sämtliche Vergütungen sind in Art, Höhe und Verteilung hinsichtlich der beteiligten Finanzunternehmen marktüblich und vom Berater auf Kundenwunsch offen gelegt. Das WPDLU weist darauf hin, dass es prinzipiell nicht im Einflussbereich des WPDLU s und daher unvermeidbar ist, dass vergleichbare Produkte aufgrund unterschiedlicher rechtlicher, organisatorischer und vertraglicher Bestimmungen auch unterschiedlich hohe Vergütungen hervorrufen können, die sich innerhalb der angegebenen Bandbreiten befinden. Der einmalige Ausgabeaufschlag von Investmentprodukten kann bis zu sieben Prozent betragen und ist im Verkaufsprospekt ersichtlich. In manchen Fällen können bei bestimmten Anlageprodukten wie z.b. Zertifikaten oder Immobilienaktien auch einmalige Innenvergütungen oder Bonuszahlungen erfolgen, die nicht direkt vom Anleger bezahlt werden. Solche Bonifikationen, die von der Erfüllung bestimmter Rahmenbedingungen wie der Behaltedauer des Produktes durch den Kunden abhängen, können bis zu 3 Prozent betragen. Abschlussfolgeprovisionen, die aus den produktbezogenen Verwaltungs- und Managementgebühren abgeleitet werden und daher ebenfalls nicht vom Kunden direkt bezahlt werden, dienen zur Aufrechterhaltung laufender Servicedienstleistungen und betragen in ihrer maximalen Höhe bis zu 1,2 Prozent p.a. Weiters können manche Produktgesellschaften Bonifikationen in Form geldwerter Leistungen erbringen, die von der jeweiligen Gesellschaft direkt getragen werden. Die marktüblichen Entgelte finden Sie unter Verbraucher & Anleger Marktübliche Entgelte. Seite 6 von 7

7 5. GESCHÄFTBEDINGUNGEN UND DURCHFÜHRUNGSPOLITIK DES WPDLU s Das WPDLU ist im Anschluss an die Kundenberatung bzw. nach Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen durch ihre Berater bemüht, die Aufträge unverzüglich nach Posteingang zu erfassen, zu prüfen und weiterzuleiten. Voraussetzungen dazu sind die ordnungsgemäß ausgefüllten Zeichnungsunterlagen bzw. die persönlichen Analyse-/Beratungsprotokolle und Anlageprofile im Original. Sämtliche Kundenaufträge wie Käufe, Verkäufe, Umschichtungen, Depoteröffnungen, Depotüberträge oder Vermittlerwechsel werden, sofern möglich, nach Posteingang am selben Tag per Post an die jeweiligen ausführenden Rechtsträger (z.b. Fondsgesellschaften, Depotbanken) weitergeleitet. Fax-Aufträge an das WPDLU werden, sofern die erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß mit persönlichem Analyse- /Beratungsprotokoll und Anlageprofil versehen sind, nach Eignungs- und Angemessenheitsprüfung ebenfalls taggleich weitergeleitet. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es keine grundlegenden Änderungen hinsichtlich der Risikoklassen oder der Höhe der Veranlagung gibt. Sind diese Änderungen grundlegend, so werden Fax-Aufträge bis zum Einlangen der Original-Unterlagen zurückgehalten. Das WPDLU leitet die Aufträge an die jeweiligen Depotbanken, Kapitalanlagegesellschaften oder Emittenten weiter, die sich gemäß ihrer eigenen Durchführungspolitik unterschiedlicher Ausführungsplätze bedienen. Darüber hinaus können auch manche Finanzinstrumente bei Kapitalanlagegesellschaften (KAG s) oder Emittenten direkt erworben werden. Welche Finanzinstrumente im Einzelnen über die Wertpapierfirma ge- oder verkauft werden können, ist daher vom handelbaren Universum der einzelnen ausführenden Rechtsträger abhängig. Die Anzahl an ausführenden Rechtsträgern unterliegt grundsätzlich einer laufenden Veränderung, ebenso das Universum an Finanzinstrumenten. Welche ausführenden Rechtsträger und welche Finanzinstrumente erworben werden können, ist daher jederzeit über das WPDLU zu erfragen. Das WPDLU behält sich das Recht vor, manche Finanzinstrumente nicht zu vermitteln und weiterzuleiten. 6. AUFKLÄRUNG ÜBER DAS RÜCKTRITTSRECHT GEM. 3 KSCHG FÜR ÖSTERREICHISCHE VERBRAUCHER ( HAUSTÜRGESCHÄFTE ) Hat der Kunde, der Verbraucher is des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anlässlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen, was hiermit geschieht. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, oder wenn dem Zustandekommen des Vertrags keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorausgegangen sind. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragshandlungen (Anm.: richtig: Vertragsverhandlungen) mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der genannten Frist abgesendet wird Unterschrift Kunde Seite 7 von 7

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