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1 Leidenschaftlich. Gut. Beraten. Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft März 2014

2 Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft Hypo-Passage 1, 6900 Bregenz, T (0) , F (0) info@hypovbg.at eingetragen im Firmenbuch zu y, Landesgericht Feldkirch, DVR-Nr Die Richtlinie für Märkte über Finanzinstrumente 2004/39/EG mitsamt ihrer Durchführungsrichtlinie 2006/73 und ihrer Durchführungsverordnung Nr. 1287/2006 hat in Österreich zu einer umfassenden Überarbeitung des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) geführt. Die Regelungen sollen neben einem einheitlichen europäischen Rechtsrahmen zu einer umfassenden Transparenz führen und damit dem Anlegerschutz dienen. Mit dem vorliegenden Dokument informiert die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG (in Hinkunft Hypo ) die Kunden über Umstände, die für sie im Anlagegeschäft mit der Hypo wesentlich sein können. Vertragliche Vereinbarungen werden mit diesen Informationen nicht ersetzt. I. Die Bank 1. Konzession Die Hypo hat von der österreichischen Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner- Platz 5, 1090 Wien, eine Konzession zur Erbringung von Bankdienstleistungen erhalten. In dieser Konzession ist auch die Berechtigung für Anlage- und Wertpapiergeschäfte und mit diesen im Zusammenhang stehenden Geschäften enthalten. 2. Kommunikation mit der Hypo Im Geschäftsverkehr mit ihren Kunden gebraucht die Hypo grundsätzlich die deutsche Sprache. Den Kunden stehen neben dem persönlichen Gespräch während der Öffnungszeiten der Geschäftsstellen die im Kopf und am Ende dieser Unterlage angeführten Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit der Hypo zur Verfügung. Rechtlich relevante Korrespondenz zwischen der Hypo und ihren Kunden werden jedoch schriftlich abgewickelt, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. II. Dienstleistungen der Hypo im Anlagebereich 1. Angebotene Dienstleistungen Im Bereich des Anlage- und Wertpapiergeschäfts bietet die Hypo folgende Dienstleistungen an: Beratung des Kunden Analyse der Kundenbedürfnisse (wie Risikobereitschaft, Kundenerwartungen, Ziele ) und Empfehlung passender Produkte primär von Unternehmen des Hypo-Konzernes, z.b. Eigene Emissionen Fonds der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH Die Hypo verfügt bei diesen Produkten über detaillierte Informationen wie z.b. über die aktuelle Managementstrategie bei Fonds. Die Hypo verschafft ihren Kunden aber auch Informationen über Fremdprodukte und kann auch betreffend dieser Produkte eine ausgezeichnete Beratung durchführen. Die von der Hypo bei der Kundenberatung vorgeschlagene Anlagestrategie richtet sich ganz nach den individuellen Verhältnissen des Kunden und bezieht seine Anlageziele, seine finanziellen Verhältnisse und seine Risikofreudigkeit ein. Die Anlagestrategie wird an die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden angepasst. Vermögensverwaltung Die Hypo bietet bereits ab einem Vermögen von EUR ,-- verschiedene Vermögensverwaltungsstrategien an. Die passende Strategie im Rahmen der Vermögensverwaltung wird gemeinsam mit dem Kunden gewählt. Das Anlageziel, die finanziellen Verhältnisse und die Risikofreudigkeit des Kunden werden dabei berücksichtigt. Kauf und Verkauf von Wertpapieren Die Hypo bietet ihren Kunden die Möglichkeit, Anlageprodukte zu erwerben und zu verkaufen. Je nach Produkt tritt die Hypo hierbei selbst als Verkäufer oder Käufer auf oder schließt das vom Kunden gewünschte Geschäft auf dessen Rechnung mit einem Dritten ab, wobei häufig auch andere Partner zwischengeschaltet werden müssen, an die der Kundenauftrag weitergeleitet wird. Wertpapierverwahrung und verwaltung Die Hypo verwahrt Wertpapiere für ihre Kunden, wofür sie sich auch professioneller Drittverwahrer bedient. 2. Anlageinformation (Risikohinweise) Eine allgemeine Beschreibung der Wertpapiere, die grundsätzlich Gegenstand der von der Hypo angebotenen Dienstleistungen sein können, findet sich in den Anlageinformationen (Risikohinweise), die dem Kunden zusammen mit den vorliegenden Informationen ausgehändigt werden. 3. Information der Kunden Die Kunden der Hypo werden über Dienstleistungen, die die Hypo für sie erbringt, auch im Anlagebereich laufend unter Beachtung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften informiert. Insbesondere werden Abrechnungen über Wertpapiergeschäfte unverzüglich, längstens binnen eines Geschäftstags nach vollständiger Abwicklung des Kundenauftrags, dem Kunden auf dem mit ihm dafür vereinbarten Weg (postalisch, schalterlagernd, Kontoauszugsdrucker oder elektronisch) zur Verfügung gestellt. Aufstellungen über die für den Kunden verwahrten Wertpapiere werden diesem - sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart ist - für jedes Kalenderjahr im Laufe des ersten Quartals des Folgejahrs zur Verfügung gestellt. Bei der Vermögensverwaltung erhält der Kunde grundsätzlich halbjährlich eine Aufstellung. III. Einstufung der Kunden Die Bank stuft ihre Kunden in drei Kategorien wie folgt ein: Privatkunde Professioneller Kunde Geeignete Gegenpartei Die Einstufung des Kunden bezieht sich jeweils auf die gesamten mit dem Kunden abzuwickelnden Dienstleistungen bzw. auf die gesamten Finanzinstrumente. Eine unterschiedliche Einstufung für jede einzelne Dienstleistung bzw. jedes einzelne Finanzinstrument wird nicht vorgenommen. Ein Privatkunde gilt somit für alle Dienstleistungen bzw. Finanzinstrumente als dieser Kundenkategorie angehörig. Als Privatkunde gelten jene Kunden, die nicht als professionelle Kunden oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Als professionelle Kunden gelten die im 58 Abs. 2 WAG 2007 angeführten Rechtspersönlichkeiten z.b. Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, große Unternehmen (zwei von drei der folgenden Kennzahlen müssen vorliegen: Bilanzsumme mind. EUR 20 Mio, Nettoumsatz mind. EUR 40 Mio, Eigenmittel EUR 2 Mio) Die Bank wird vor Erbringung von Dienstleistungen gegenüber einem professionellen Kunden darauf hinweisen, dass dieser aufgrund der ihr vorliegenden Informationen als professioneller Kunde eingestuft und behandelt wird. Ein professioneller Kunde kann mit der Bank die Einstufung als Privatkunde schriftlich vereinbaren. Bei Abschluss einer derartigen Vereinbarung würde der professionelle Kunde in Bezug auf alle Dienstleistungen und Finanzinstrumente als Privatkunde gelten. Die Bank ist berechtigt, auch ohne ausdrücklichen Wunsch des professionellen Kunden diesen als Privatkunde zu behandeln. Aufgrund der strengeren gesetzlichen Schutzbestimmungen für Privatkunden wird die Bank dem Wunsch eines Privatkunden auf Einstufung und Behandlung als professioneller Kunde nicht entsprechen. Der professionelle Kunde hat die Bank über alle Änderungen schriftlich zu informieren, die seine Einstufung beeinflussen könnten. Die Bank kann bei Wegfall der für die Einstufung und Behandlung als professioneller Kunde maßgeblichen Kriterien nur bei Kenntnis dieses Wegfalls den Kunden als Privatkunde einstufen. IV. Durchführung von Kundenaufträgen Die Richtlinie für Märkte über Finanzinstrumente 2004/39/EG mitsamt ihrer Durchführungsrichtlinie 2006/73 und ihrer Durchführungsverordnung Nr. 1287/2006 hat in Österreich zu einer umfassenden Überarbeitung des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG 2007) geführt. Das WAG 2007 sieht in 53 (1) vor, dass Wertpapierfirmen ihre Kunden über die Durchführungspolitik in geeigneter Form zu informieren haben. Die Wertpapierfirma hat die vorherige Zustimmung ihrer Kunden zur Durchführungspolitik einzuholen und jede wesentliche Änderungen der Durchführungspolitik mitzuteilen. Mit der vorliegenden Zusammenfassung über die Durchführungspolitik kommt die Hypo dieser Verpflichtung nach. In der Durchführungspolitik der Hypo werden bei Kauf- und Verkaufsaufträgen der Kunden die Leitwege für alle Arten von Finanzinstrumenten im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetzes gemäß Vorgabe der 52 ff WAG festgelegt. 1. Ziel Die Hypo möchte mit der Durchführungspolitik für ihre Kunden das bestmögliche Ergebnis im Rahmen der Kauf- und Verkaufsaufträge erreichen. 2. Durchführung Die Hypo schließt die Aufträge ihrer Kunden nach den nachfolgenden Kriterien ab, wobei sie als Kommissionär (unter Umständen auch durch Selbsteintritt) tätig wird. Sofern eine direkte Weiterleitung des Auftrages an eine Börse nicht möglich ist, wird die Hypo die Aufträge an Vertragspartner weiterleiten. Bei der Auswahl dieser Vertragspartner ist die Beachtung der Grundsätze der Durchführungspolitik der Hypo entscheidend. 3. Aspekte/Kriterien Entscheidende Aspekte sind der Kurs, die Kosten, die Schnelligkeit, die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und der Abwicklung sowie die Art und der Umfang des Auftrages. Dies unter Berücksichtigung der Kundeneinstufung und des Kundenauftrages sowie der Art des Finanzinstrumentes und der möglichen Ausführungsplätze. Das kundengünstigste Ergebnis wird beim Privatkunden durch das Gesamtentgelt bestimmt. Dieses setzt sich zusammen aus dem Preis für das jeweilige Finanzinstrument und alle mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten. Der nächstgewichtete Aspekt ist die Schnelligkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung. Hier werden zeitliche Verzögerungen, sofern sie vertretbar sind, in Kauf genommen. Beim professionellen Kunden ist die Gewichtung grundsätzlich gleich. Unter gewissen Umständen wird die Hypo allerdings entscheiden, dass für bestimmte Kunden, Aufträge, Finanzinstrumente oder Finanzmärkte eine andere Gewichtung für die Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses notwendig ist. 4. Ausführungsplätze Aktien, aktienähnliche Wertpapiere und Exchange Traded Funds (ETFs) Aufgrund der oben angeführten Gewichtung der Aspekte und Kriterien, werden für Aufträge in Aktien oder ETFs nachfolgende Ausführungsplätze festgelegt. Der Handel selbst erfolgt entweder elektronisch oder im Parketthandel. Soweit im Einzelfall der Umfang des Auftrags eine abweichende Ausführung erforderlich erscheinen lässt, führt die Hypo den Auftrag im Interesse des Kunden aus. a) Österreich Aufträge in Aktien oder ETFs, die in Österreich notieren, werden bei entsprechender Liquidität sowie aufgrund einer schnellen und kostengünstigen Ausführung zur Durchführung an das elektronische Handelssystem der Wiener Börse weitergeleitet. b) Orders in Aktien oder ETFs, welche in notieren, werden zur Durchführung an eine Deutsche Börse weitergeleitet. Die entscheidenden Kriterien sind im Wesentlichen die Kosten, die Liquidität, die Schnelligkeit sowie die hohe Ausführungswahrscheinlichkeit. c) Ausland Notieren Aktien oder ETFs weder in Österreich noch in, so erfolgt die Ausführung am Ort der Hauptnotierung des Wertpapieres. Gibt es keine Hauptnotierung, werden Aktien oder ETFs zur Durchführung an die Heimatbörse weitergeleitet. Anleihen Aufgrund von Faktoren wie einer fehlenden Liquidität, der sich daraus ergebenden geringen Ausführungswahrscheinlichkeit und eventuell erhöhter Kosten mehrerer Teilausführungen, erfolgt die Durchführung von Anleihen außerbörslich. Dadurch kann die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen erzielt werden. Fonds Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an inländischen Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds sowie ausländischen Kapitalanlagefonds erfolgt über die Depotbank der jeweiligen Fondsgesellschaften. Die Depotbank wird von der Hypo direkt oder über Dritte beauftragt. 2 3

3 Dies stellt keine Ausführung von Kundenaufträgen im Sinne des WAG dar, sodass hierauf die Durchführungspolitik der Hypo nicht anzuwenden ist. Optionsscheine und Zertifikate In Anbetracht der geforderten kostengünstigsten Durchführung sowie unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit und Schnelligkeit der Ausführung werden für Aufträge in Optionsscheine und Zertifikate nachfolgende Ausführungsplätze festgelegt. a) Österreich Aufträge in inländischen Optionsscheinen und Zertifikaten, werden zur Durchführung an die Wiener Börse weitergeleitet. Handelt es sich um eigenemittierte Zertifikate erfolgt die Ausführung außerbörslich. b) Außerhalb von Österreich Orders in ausländischen Optionsscheinen und Zertifikaten, welche in notieren, werden in der Regel an den Parketthandel der Stuttgarter Börse (EUWAX) zur Ausführung weitergeleitet. Die entscheidenden Kriterien sind im Wesentlichen die Kosten, die Liquidität, die Schnelligkeit sowie die hohe Ausführungswahrscheinlichkeit. Notieren Optionsscheine und Zertifikate weder in Österreich noch in erfolgt die Ausführung entweder über die Heimatbörse oder außerbörslich beim Emittenten. Soweit im Einzelfall der Umfang des Auftrags eine abweichende Ausführung erforderlich erscheinen lässt, führt die Hypo den Auftrag im Interesse des Kunden aus. Kann kein adäquater Börsenplatz ermittelt werden, so nimmt die Hypo den Auftrag zur außerbörslichen Durchführung entgegen. Derivate Notieren Derivate in Österreich oder in, so werden diese zur Ausführung regelmäßig an die European Exchange (EUREX) weitergeleitet. Sofern Derivate in anderen Ländern notieren, werden Aufträge solcher börsegehandelten Derivate an der jeweiligen Börse ausgeführt, an welcher der jeweilige Kontrakt gehandelt wird (zb die London International Financial Futures and Options Exchange (LIFFE) oder Chicago Mercantile Exchange (CME). Werden Derivate außerbörslich gehandelt, handelt es sich um individuelle Vereinbarungen zwischen Hypo und Kunde. Das Geschäft wird zu den vereinbarten Konditionen direkt mit der Bank geschlossen (Fixgeschäft). Ausführungsplätze In bestimmten Fällen wird die Hypo den Auftrag des Kunden nicht selbst ausführen, sondern ihn unter Wahrung dieser Grundsätze an einen Broker zur Ausführung weiterleiten. Bei der Weiterleitung von Aufträgen bedient sich die Bank der Trinkaus & Burkhardt AG (Königsalle 21/23, Düsseldorf, im Folgenden ), welche entweder über direkten Zugang zu den jeweiligen Ausführungsplätzen verfügt oder sich ihrerseits eines Brokernetzwerkes bedient. Bei Fonds erfolgt die Weiterleitung zur Ausführung auch an die RBI Raiffeisenbank International AG (Am Stadtpark 9, 1030 Wien, im Folgenden RBI ), wenn dadurch das bestmögliche Ergebnis für den Kunden erreicht werden kann. Soweit im Einzelfall der Umfang des Auftrags eine abweichende Ausführung erforderlich erscheinen lässt, führt die Hypo den Auftrag im Interesse des Kunden aus. Finanzinstrument Region Ausführungsplatz Auftragsweiterleitung Aktien und ETFs Österreich Börse Wien Direkt Börse Xetra-Frankfurt Wenn Notierung bzw. genügend Liquidität Börse Xetra-Frankfurt, ansonsten Heimatbörse Anleihen Österreich Außerbörslich Emittent, Partner Fonds Österreich Außerbörslich Depotbank,, RBI Optionsscheine Österreich Börse Wien oder außerbörslich beim Emittenten Direkt, Emittent Parketthandel Stuttgart (EUWAX) oder außerbörslich beim Emittenten Wenn Notierung bzw. genügend Liquidität Parkethandel Stuttgart (EUWAX), ansonsten Heimatbörse oder außerbörslich beim Emittenten Zertifikate Österreich Börse Wien oder außerbörsliche beim Emittenten. Direkt, Emittent Parketthandel Stuttgart (EUWAX) oder außerbörslich beim Emittenten Wenn Notierung bzw. genügend Liquidität Parketthandel Stuttgart (EUWAX), ansonsten Heimatbörse oder außerbörslich beim Emittenten Derivate Österreich European Exchang (EUREX) European Exchange (EUREX) London International Financial Futures and Options Exchange (LIFFE) Euronext Paris (EOP) Euronext Amsterdam (EOE) Borsa Italiana (MIL) Die Bank übernimmt keine Garantie, dass der jeweilige Auftrag an den gewählten Ausführungsplätzen tatsächlich und noch am gleichen Handelstag ausgeführt wird. Soweit im Einzelfall der Umfang des Auftrags eine abweichende Ausführung erforderlich erscheinen lässt, führt die Hypo den Auftrag im Interesse des Kunden aus. 5. Handelszeiten der Bank Die Bank nimmt Aufträge während der üblichen Geschäftszeiten entgegen. Ist der Auftrag für eine taggleiche Ausführung nicht so rechtzeitig eingegangen, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Ablaufes möglich ist, so wird er für den nächsten Börsetag vorgemerkt. 6. Eigene Produkte Hinsichtlich der eigenen Produkte ist die Hypo überzeugt, dass diese den Vergleich mit den Produkten sonstiger Anbietern in keiner Weise scheuen müssen. Die Hypo bietet daher, sofern ein Produkt für den Kunden angemessen ist, zunächst eigene Produkte an. Einen Vergleich mit anderen Produkten führt der Berater der Hypo für die Kunden gerne durch. Dies betrifft auch die Produkte von Unternehmen, an welchen die Hypo eine Beteiligung hält. 7. Weisungen des Kunden Der Kunde hat die Möglichkeit für Einzelgeschäfte oder Teile eines Einzelgeschäftes den Ausführungsplatz zu bestimmen. Die Hypo wird den Auftrag gemäß dieser Weisung erfüllen. In diesen Fällen kommt die Durchführungspolitik der Hypo nicht zur Anwendung. Dies kann dazu führen, dass nicht das bestmögliche Ergebnis erzielt wird. 8. Fixgeschäft Wenn die Hypo mit dem Kunden für das einzelne Geschäft einen fixen Preis vereinbart, liegt mit Abschluss dieses Kaufvertrages eine Weisung vor. Die Durchführungspolitik wird nicht angewendet. Dies gilt entsprechend, wenn die Hypo im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Angebots Wertpapiere zur Zeichnung anbietet, oder wenn sie gemeinsam mit Kunden Verträge über Finanzinstrumente abschließt, die nicht an der Börse handelbar sind. Chicago Mercantile Exchange (CME) Chicago Board of Trade (CBOT) Chicago Board Options Exchange (CBOE) Hong Kong Futures Exchange (HKFE) Osaka Securities Exchange (OSE) Singapore Exchange (SGX) 9. Zusammenlegen von Aufträgen Die Hypo bearbeitet einen Auftrag eines Kunden oder ein Geschäft auf eigene Rechnung mit einem anderen Kundenauftrag zusammen nur, wenn zu erwarten ist, dass die Zusammenlegung für den Kunden insgesamt nicht nachteilig ist. 10. Kontrolle und Überprüfung Die Hypo wird die Vereinbarungen über die Durchführung von Aufträgen und auch die Durchführungspolitik einer regelmäßigen jährlichen Kontrolle unterziehen, damit das bestmögliche Ergebnis für den Kunden erzielt wird. V. Interessenkonflikte 1. Grundsätzliches zu den Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten Interessenkonflikte liegen vor, wenn sich die unterschiedlichen Interessen der Hypo einerseits und die Interessen des Kunden andererseits gegenüberstehen. Solche Interessenkonflikte können entstehen zwischen: Kunde und Hypo Kunde und Mitarbeiter der Hypo Kunde und Unternehmen, das von der Hypo kontrolliert wird Kunden untereinander Um zu verhindern, dass ein Interessenkonflikt den Interessen des Kunden schadet, hat die Hypo Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten festgelegt. Die Grundzüge dieser Leitlinien: Oberster Grundsatz ist die Vermeidung von Interessenkonflikten. Hierfür ist in der Hypo ein Compliance-Verantwortlicher eingesetzt, der bei unvermeidbaren Interessenkonflikten für eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Abwicklung des Anlagegeschäfts Sorge trägt und den Geschäftsleitern regelmäßig berichtet. Bei der Erbringung von Beratungsleistungen wird ausschließlich auf das Kundeninteresse Bedacht genommen. 4 5

4 Der Eigenhandel der Hypo erfolgt getrennt vom Kundenhandel. Das Gehaltsschema der Mitarbeiter ist insofern nicht mit Erfolgen der einzelnen Mitarbeiter verbunden, als es keine Provisionen aufgrund erhöhter Verkaufszahlen von speziellen Produkten gibt. Bei knappheitsbedingten Interessenkonflikten (d.h. es liegen mehr Kundenaufträge vor als tatsächlich erfüllt werden können) werden klar formulierte, im konkreten Einzelfall dem Kunden bekannt gemachte Prinzipien der Zuteilung angewendet. Andere Interessenkonflikte werden, abhängig von der konkreten Rolle der Hypo, dem Kunden offen gelegt. Die Hypo hat Vertraulichkeitsbereiche definiert, um einen Informationsaustausch zwischen Personen, deren Tätigkeit einen Interessenskonflikt nach sich ziehen könnte, zu verhindern. Sofern im Einzelfall ein Informationsaustausch zwischen den definierten Bereichen, der einen Interessenskonflikt nach sich ziehen könnte, unumgänglich sein sollte, wird dies dem Compliance-Verantwortlichen gemeldet, der dann die entsprechenden Maßnahmen setzt. In der Hypo ist organisatorisch sichergestellt, dass jeder unzulässige Einfluss auf die Art und Weise, in der Wertpapierdienstleistungen erbracht werden, vermieden wird. Es erfolgen laufend Schulungen der Mitarbeiter der Hypo. Sofern ein Interessenkonflikt unvermeidbar ist, klärt die Hypo den Kunden über den Interessenkonflikt auf oder verzichtet auf den Geschäftsabschluss. 2.Informationen zu Einzelheiten Über Wunsch erhält der Kunde von der Hypo persönlich weitere Einzelheiten zu den Leitlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten. VI. Finanzielle Anreize 1. Grundsätzliches zu Vergütungen für den Vertrieb von Produkten Die Hypo bietet ihren Kunden hochwertige Beratungsleistungen und Aufklärungen für Ihre Vermögensanlage in Wertpapieren und sonstigen Finanzinstrumenten an. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Kenntnissen in Geschäften mit Finanzinstrumenten, der finanziellen Verhältnisse, der Anlageziele und Risikobereitschaft unterstützen die Berater der Hypo die Kunden fachkundig, eine Anlageentscheidung zu treffen. Damit die Hypo den Kunden diesen Service bieten kann, tätigt die Hypo kostenintensive Aufwendungen für die Ausbildung ihrer Mitarbeiter und für die Organisation. Um diese Aufwendungen abzudecken, erhält sie von ihren Vertriebspartnern Vergütungen. Durch vorher genannte organisatorische Maßnahmen stellt die Hypo sicher, dass diese Zuwendungen zu keinem Interessenkonflikt führen, sondern die Qualität ihrer Wertpapierdienstleistungen an den Kunden aufrecht halten bzw. weiter steigern. Die Höhe der laufenden Provisionen hängt von der Art des Produktes und vom Emittenten ab. Die folgende Aufstellung stellt Ihnen die Bandbreiten der Zuwendung bei den verschiedenen Produkten dar: Direkte Vertriebsprovision Geldmarktfonds bis zu 2,00 % Anleihenfonds EUR gute Bonität Anleihenfonds Spezialitäten (z.b. Corporate, High Yield, Fremdwährungen) bis zu 3,00 % bis zu 5,75 % Gemischte Fonds bis zu 5,75 % Aktienfonds bis zu 5,75 % Alternative Anlagen (z.b. Hedgefonds) Strukturierte Produkte/ Zertifikate bis zu 6,00 % bis zu 5,00 % vom Emissionskurs Indirekte Vertriebsprovision bis zu 0,40 % p.a. bis zu 0,60 % p.a. bis zu 1,23 % p.a. bis zu 1,50 % p.a. 2. Informationen zu Einzelheiten Einzelheiten und Informationen zum jeweiligen Produkt erhalten die Kunden beim Berater oder sind aus dem Produktprospekt ersichtlich. VII. Verwahrung von Wertpapieren für Kunden 1. Drittverwahrung Wertpapiere, die nicht selbst von der Hypo verwahrt werden können, werden von Instituten, die auf die Wertpapierverwahrung spezialisiert sind (sogenannte Drittverwahrer ), verwahrt. Für allfällige Schäden, die durch rechtswidrige schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen der Drittverwahrer entstehen, haftet die Hypo dem betroffenen Kunden. Sollte der Kunde der Hypo die Wertpapierverwahrung im Rahmen seines Unternehmens beauftragen, ist die Haftung der Hypo allerdings auf die sorgfältige Auswahl des Drittverwahrers beschränkt. Sollte trotz sorgfältiger Auswahl dennoch einmal der Fall eintreten, dass ein Drittverwahrer insolvent wird, kann die Hypo einen Übertrag der Wertpapiere, die sie dem Drittverwahrer zur Verwahrung übergeben hat, verlangen. 2. Sammelverwahrung Wertpapiere, die die Hypo für ihren Kunden zu verwahren hat, werden gemeinsam mit den gleichen Wertpapieren anderer Kunden verwahrt (sogenannte Sammelverwahrung ). Da jeder Kunde (auch im Falle der Insolvenz der Hypo bzw. des Drittverwahrers) die Möglichkeit hat, über die Anteile an den in Sammelverwahrung befindlichen Wertpapieren zu verfügen, verursacht die Sammelverwahrung für den Kunden keine besonderen Risiken. 3. Verwahrung im Ausland Es kann erforderlich sein, Wertpapiere durch Drittverwahrer im Ausland, insbesondere auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, verwahren zu lassen. Damit unterliegen sie den Rechtsvorschriften jenes Staates, in dem sie verwahrt werden. Diese Rechtsvorschriften können sich von den in Österreich geltenden Vorschriften erheblich unterscheiden und weisen nicht notwendiger Weise das gleiche Schutzniveau auf. 4. Schutz der Kundenwertpapiere Zum Schutz der ihr anvertrauten Wertpapiere ihrer Kunden unterhält die Hypo Sicherheitseinrichtungen, die den höchsten Standards genügen. Im Übrigen bedient sie sich nur solcher Drittverwahrer, deren Seriosität und Professionalität außer Zweifel stehen. Die Entschädigung für den Verlust von Wertpapieren kommt dann zum Tragen, wenn im Falle von Konkurs, Geschäftsaufsicht oder Zahlungseinstellung der Hypo zusätzlich das Vermögen des Kunden durch rechtswidrige Handlungen verkürzt wurde, sodass die Hypo nicht in der Lage wäre, dem Anleger sein Vermögen rückzuerstatten. Die Hypo gehört dem Einlagensicherungssystem der Österreichischen Hypothekenbanken, der Hypo-Haftungs-Gesellschaft m.b.h an. Diese Einrichtung dient der Absicherung von Geldern, die die Hypo für ihre Kunden hält. Pro Kunde sind die Einlagen bzw. Forderungen aus Wertpapierdienstleistungen (Rückzahlung von Geldern oder Rückgabe von Wertpapieren) bis zu einem Betrag von je EUR ,- im Falle von Konkurs, Geschäftsaufsicht (Sanierungsverfahren für Kreditinstitute) oder Zahlungseinstellung geschützt. Für Forderungen von Kunden, die keine natürlichen Personen sind, ist die Leistungspflicht der Sicherungseinrichtung mit 90 % der gesicherten Forderungen, somit höchstens EUR ,-- begrenzt. 5. Pfand- und Zurückbehaltungsrechte Werte, die der Hypo zur Verwahrung übergeben wurden, unterliegen einem Pfand- und Zurückbehaltungsrecht der Hypo zur Besicherung aller Forderungen, die der Hypo gegen den Kunden zustehen. Drittverwahrer können an den von ihnen verwahrten Wertpapieren Pfandrechte im Hinblick auf die den Drittverwahrern im Zusammenhang mit der Verwahrung der Wertpapiere entstehenden Forderungen (insbesondere Verwahrungsentgelte) geltend machen. VIII. Vertragsbedingungen und Kosten 1. Depotvertrag Zusammen mit diesen allgemeinen Informationen erhält der Kunde das Muster eines Depotvertrags. Für den Fall, dass der Kunde mit der Hypo ein Geschäft abschließt, ist dieser Vertrag die Grundlage. 2. Preise und Kosten Aus dem Konditionenblatt, das dem Kunden zusammen mit diesen allgemeinen Informationen ausgehändigt wird und das Teil des Depotvertrags ist, sind die für Dienstleistungen im Wertpapierbereich von der Hypo in Rechnung gestellten Entgelte ersichtlich. Neben den im Konditionenblatt ausgewiesenen Entgelten der Hypo fallen im Rahmen von Wertpapiergeschäften noch Barauslagen an, die die Hypo bei Ausführung der Kundenaufträge an Dritte zu bezahlen hat (insbesondere fremde Spesen, Kaufpreis oder Kurs erworbener Wertpapiere und Entgelte eingeschalteter Broker). Auch diese Barauslagen sind vom Kunden zu tragen. 3. Fremdwährungstransaktionen Ist es im Rahmen eines der Hypo erteilten Auftrags erforderlich, Zahlungen in Fremdwährung zu tätigen oder in fremder Währung eingehende Zahlungen in Euro zu konvertieren, erfolgt die Umrechnung (= Konvertierung ) durch die Hypo anhand des marktkonformen Kurses. Der Kurs ist in den meisten Fällen der, der auf der Internetseite der Hypo zwei Geschäftstage vor Valutierung des fälligen Gesamtentgeltes der Wertpapiertransaktion veröffentlicht wird (Geldkurs im Falle der Konvertierung von fremder Währung in Euro bzw. Briefkurs im Falle der Konvertierung von Euro in fremde Währung). Die anlässlich der Konvertierung anfallenden weiteren Entgelte der Hypo sind dem Konditionenblatt zu entnehmen. 4. Zusätzliche Steuern und Aufwendungen Zu berücksichtigen ist, dass dem Kunden neben den vorstehend angesprochenen Entgelten und Barauslagen weitere Kosten und Steuern (z.b. in- und ausländische Kapitalertragssteuern) entstehen können, die nicht notwendiger Weise über die Hypo gezahlt oder von ihr in Rechnung gestellt werden. Die Hypo empfiehlt ihren Kunden mit einem Steuerberater Kontakt aufzunehmen. 5. Zahlungen des Kunden Beträge, die der Kunde im Rahmen von Wertpapiergeschäften an die Hypo zu zahlen hat, werden soweit nichts anderes vereinbart wird dem Konto des Kunden bei der Hypo angelastet. IX. Beschwerden Die Hypo ist stets bemüht, die Kunden hinsichtlich ihrer Anliegen, ihrer Wünsche und Bedürfnisse in allen Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich zu betreuen. Wenn der Kunde nicht zufrieden ist, geht die Hypo dieser Beschwerde unverzüglich nach. Der Kunde kann sich entweder an seinen Kundenbetreuer oder an die Leitung der Geschäftsstelle wenden. Zudem besteht bei der Hypo in der Zentrale in Bregenz eine Ombudsstelle. Frau Mag. Martha Huster, T (0) , behandelt gerne die eingehenden Beschwerden. Beilagen Preise für das Wertpapiergeschäft Depotvertrag 6 7

5 Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft Vorarlberg: Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Österreichische Landeskennzahl: +43* Zentrale: 6900 Bregenz, Hypo-Passage 1 T (0) F Bregenz Vorkloster, Heldendankstraße 33 T (0) F Bludenz Am Postplatz 2 T (0) F Dornbirn Rathausplatz 6 T (0) F Dornbirn Messepark, Messestraße 2 T (0) F Egg Wälderpark, HNr. 940 T (0) F Feldkirch Neustadt 23 T (0) F Feldkirch LKH Feldkirch, Carinagasse T (0) F Gaschurn Schulstraße 6b T (0) F Götzis Hauptstraße 4 T (0) F Hard Landstraße 9 T (0) F Höchst Hauptstraße 25 T (0) F Hohenems Bahnhofstraße 19 T (0) F Lauterach Hofsteigstraße 2a T (0) F Lech HNr. 138 T (0) F Lustenau Kaiser-Franz-Josef-Straße 4a T (0) F Rankweil Ringstraße 11 T (0) F Schruns Jakob-Stemer-Weg 2 T (0) F Kleinwalsertal: Wien: Steiermark: Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Riezlern, Walserstraße 31 T (0) F Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft 1010 Wien, Singerstraße 12 T (0) F Mobiler Vertrieb T (0) F Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft 8010 Graz, Joanneumring 7 T (0) F Oberösterreich: Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft 4600 Wels, Kaiser-Josef-Platz 49 T (0) F Schweiz: Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, eine Niederlassung der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft CH-9004 St. Gallen, Bankgasse 1 T +41 (0) F -19 Tochtergesellschaften: Vorarlberg: Hypo Immobilien & Leasing GmbH, Dornbirn, Poststraße 11 T (0) F Hypo Versicherungsmakler, Dornbirn, Poststraße 11 T (0) F Italien: Hypo Vorarlberg Leasing AG, Bozen, Galileo-Galilei-Straße 10 H T F -550 *050-Nummern zum Ortstarif W037 III.14 DVR

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