Niederdruckanschlussverordnung. Energiegemeinschaft Halle e.v.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Niederdruckanschlussverordnung. Energiegemeinschaft Halle e.v."

Transkript

1 Energiegemeinschaft Halle e.v.

2 2 1. Geschichte und Entwicklung 2. Regelungsgegenstand 3. Wesentlicher Inhalt 4. Zusammenfassung

3 3 1. Geschichte und Entwicklung 2. Regelungsgegenstand 3. Wesentlicher Inhalt 4. Zusammenfassung

4 Geschichte und Entwicklung Jahrhundert bis 1935 Einheitliche vertragliche Regelungen für typische Abnahmeverhältnisse Belieferung von Standardkunden (Haushalt, Gewerbe, Landwirtschaft) zu allgemeinen Tarifpreisen Ohne gesetzliche Verpflichtung Gründe: Bedürfnis der Versorgungswirtschaft in Massenschuldverhältnissen nach einheitlicher Abwicklung der Vertragsverhältnisse (Anschluss- und Versorgungsvertrag) Wirtschaftlich-technische und rechtliche Besonderheit der leitungsgebundenen Energieversorgung

5 Geschichte und Entwicklung Energiewirtschaftsgesetz allgemeine Anschluss- und Versorgungspflicht ( 6 Absatz 1 EnWG) Ermächtigungsgrundlage für allgemeine Bedingungen und wirtschaftliche Gestaltung allgemeiner Tarifpreise ( 7 EnWG) Erfolg der wirtschaftlichen Gestaltung soll dem Abnehmer zugute kommen Ergebnis: vorhandene einheitliche Musterbindungen bleiben zunächst bestehen Preisbildungsvorschriften -> Erlass des Reichskommissars für Preisbildung vom 07. Dezember 1937

6 Geschichte und Entwicklung 6 bis 1942 Einbeziehung der Musterbedingungen rechtlich unbedenklich trotz Monopolstellung und fehlender Möglichkeit des Widerspruchs trotz unbeschränkter Duldungspflicht der Versorgungsanlagen trotz Möglichkeit der Liefersperre weil Existenz der Bedingungen allgemein bekannt war Geltung allein durch Anschluss und Entnahme auch ohne Kenntnis

7 Geschichte und Entwicklung Januar 1942 RAnz Nr. 39, 2 Anordnung über Verbindlicherklärung der allgemeinen Bedingungen der Energieversorgungsunternehmen Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Arbeit aus dem Niederspannungsnetz der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (AVB Elt 1942) Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Gas aus dem Versorgungsnetz des Gasversorgungsunternehmens (AVB Gas 1942) Staatlich gesetztes verbindliches Recht im Range einer Rechtsverordnung Bestimmt auch ohne ausdrückliche aber ausnahmslose Einbeziehung den Inhalt der Strom- und Gaslieferverträge Anschluss- und Versorgungspflicht

8 Geschichte und Entwicklung 8 bis zum 01. April 1980 AVB gelten auch nach Verabschiedung des GG weiter Kein Abweichen möglich Ausnahme: wirtschaftliche Unzumutbarkeit Zweifel an der Rechtswirksamkeit der AVB 1942 z.b. eingeschränkte Haftung, Grundstücksbenutzungsrecht (aber Billigung durch BGH) Kritik: unangemessene Benachteiligung der Kunden (Anfang 1970er) -> Verbraucherschutz

9 Geschichte und Entwicklung 9 bis zum 01. April 1980 Novellierung AVB 1942 Ziel: Interessenausgleich a) sichere, preisgünstige und zu gleichen Bedingungen erfolgende Energieversorgung b) Berücksichtigung der Individualinteressen, Kundenschutz, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

10 Geschichte und Entwicklung April 1980 BGBl. I vom Seite 684 Anpassung an den eingetretenen wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Wandel Keine Anpassung in Aufbau und Systematik Anpassung einzelner Bestimmungen: Übergang zur Eigenerzeugung Benachrichtigungspflicht bei Versorgungsunterbrechungen Begrenzung des Haftungsausschlusses Kündigungsrecht Grundstücksbenutzung Zahlungsaufschub, Zahlungsverweigerung und Aufrechnung Einstellung der Versorgung (Liefersperre)

11 Geschichte und Entwicklung 11 Exkurs 03. Oktober 1990 Einigungsvertrag Geltung auch für Altverträge gemäß EV Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 14 und 15 Aber! einige Übergangsregelungen - Bsp.: Mitbenutzung von Grundstücken z. T. bis nach EnVO-DDR - Bsp.: Eigentum am Hausanschluss

12 Geschichte und Entwicklung April 1998 Energiewirtschaftsgesetz (1998) Einführung von brancheninternen Wettbewerb durch verhandelten Netzzugang Aber weiterhin allgemeine Anschluss- und Versorgungspflicht Daher Bedarf an Verbraucherschutz und Interessenausgleich negative Folgen des Wettbewerbs und der Vertragsfreiheit sollen durch normative Geltung der AVBV ausgeglichen werden Fortgeltung der AVBV ohne Modifikation erste Probleme durch Trennung von Netzbetrieb und Energielieferung (Verbändevereinbarung II/II+)

13 Geschichte und Entwicklung Juli 2005 Energiewirtschaftsgesetz (2005) Entflechtung der Energieversorgungsunternehmen (Unbundling Trennung von Netzbetrieb und Vertrieb) Energieversorgung Halle Netz GmbH (Netzbetreiber seit ) für das Netzgebiet der Stadt Halle (Saale) Tochterunternehmen der EVH GmbH (100 %), GF Frau Göpfert Grundlegende Änderung der Energieversorgung Anschlusspflicht ( 17/18 EnWG) Grundversorgungspflicht ( 36 EnWG) AVBV endgültig überholt Ermächtigungsgrundlagen für Verordnungen

14 Geschichte und Entwicklung November 2006 BGBl. I vom , Seite 2477 Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck I. Artikel II. Artikel Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung NDAV) III. und IV. Artikel Änderung anderer Rechtsverordnungen In- und Außerkrafttreten

15 Geschichte und Entwicklung November 2006 BGBl. I vom , Seite 2391 Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich I. Artikel II. Artikel Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung) III. und IV. Artikel Änderung anderer Rechtsverordnungen In- und Außerkrafttreten

16 16 1. Geschichte und Entwicklung 2. Regelungsgegenstand 3. Wesentlicher Inhalt 4. Zusammenfassung

17 Regelungsgegenstand 17 Anschluss- und Versorgungsvertrag des Gasversorgungsunternehmens mit dem Kunden 1 2 Allgemeine Bedingungen des Gasversorgungsunternehmens für den Abschluss von Anschluss- und Versorgungsverträgen 3

18 Regelungsgegenstand 18 Rechtsnatur der Allgemeinen Bedingungen in der Versorgungswirtschaft Allgemeine Geschäftsbedingungen der Versorgungsverträge Durch Rechtsverordnung (materielle Gesetze) vom Gesetzgeber festgelegt Anders AVBFernwärme Ermächtigung im AGBG

19 Regelungsgegenstand 19 Ermächtigungsgrundlage - 17 EnWG (1) 1 Abweichend von 17 haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen für Gemeindegebiete, in denen sie Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern betreiben, allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung oder Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher zu veröffentlichen sowie zu diesen Bedingungen jedermann an ihr Energieversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Energie zu gestatten. 2 Diese Pflichten bestehen nicht, wenn der Anschluss oder die Anschlussnutzung für den Betreiber des Energieversorgungsnetzes aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

20 Regelungsgegenstand 20 Ermächtigungsgrundlage - 17 EnWG (1) 1 Abweichend von 17 haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen für Gemeindegebiete, in denen sie Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern betreiben, allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung oder Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher zu veröffentlichen sowie zu diesen Bedingungen jedermann an ihr Energieversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Energie zu gestatten. 2Diese Pflichten bestehen nicht, wenn der Anschluss oder die Anschlussnutzung für den Betreiber des Energieversorgungsnetzes aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Allgemeine Anschlusspflicht

21 Regelungsgegenstand 21 Ermächtigungsgrundlage - 17 EnWG (3) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung bei den an das Niederspannungs- oder Niederdrucknetz angeschlossenen Letztverbrauchern angemessen festsetzen und hierbei unter Berücksichtigung der Interessen der Betreiber von Energieversorgungsnetzen und der Anschlussnehmer 1. die Bestimmungen über die Herstellung und Vorhaltung des Netzanschlusses sowie die Voraussetzungen der Anschlussnutzung einheitlich festsetzen, 2. Regelungen über den Vertragsabschluss und die Begründung des Rechtsverhältnisses der Anschlussnutzung, den Übergang des Netzanschlussvertrages im Falle des Überganges des Eigentums an der angeschlossenen Kundenanlage, den Gegenstand und die Beendigung der Verträge oder der Rechtsverhältnisse der Anschlussnutzung treffen und 3. die Rechte und Pflichten der Beteiligten einheitlich festlegen. Das Interesse des Anschlussnehmers an kostengünstigen Lösungen ist dabei besonders zu berücksichtigen. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Bedingungen öffentlich-rechtlich gestalteter Versorgungsverhältnisse mit Ausnahme der Regelung des Verwaltungsverfahrens.

22 Regelungsgegenstand 22 Ermächtigungsgrundlage - 17 EnWG (3) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung bei den an das Niederspannungs- oder Niederdrucknetz angeschlossenen Letztverbrauchern angemessen festsetzen und hierbei unter Berücksichtigung der Interessen der Betreiber von Energieversorgungsnetzen und der Anschlussnehmer 1. die Bestimmungen über die Herstellung und Vorhaltung des Netzanschlusses sowie die Voraussetzungen der Anschlussnutzung einheitlich festsetzen, 2. Regelungen über den Vertragsabschluss und die Begründung des Rechtsverhältnisses der Anschlussnutzung, den Übergang des Netzanschlussvertrages im Falle des Überganges des Eigentums an der angeschlossenen Kundenanlage, den Gegenstand und die Beendigung der Verträge oder der Rechtsverhältnisse der Anschlussnutzung treffen und 3. die Rechte und Pflichten der Beteiligten einheitlich festlegen. Das Interesse des Anschlussnehmers an kostengünstigen Lösungen ist dabei besonders zu berücksichtigen. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Bedingungen öffentlich-rechtlich gestalteter Versorgungsverhältnisse mit Ausnahme der Regelung des Verwaltungsverfahrens.

23 Regelungsgegenstand bis 07. November Netzanschlussvertrag AVBV Gasliefervertrag Gaskunde EVH GmbH

24 Regelungsgegenstand seit 01. Januar GasNEV Anschlussnutzungsverhältnis NDAV GasNZV Netznutzung svertrag Energieversorgung Halle Netz GmbH Netzanschlu ssvertrag Gasliefervertrag EVH GmbH Gasliefervertrag Eigentümer GasGVV Nutzer

25 Regelungsgegenstand seit 01. Januar möglich 25 GasNEV Anschlussnutzungsverhältnis NDAV GasNZV Netznutzung svertrag Energieversorgung Halle Netz GmbH Netzanschlu ssvertrag Messstellen Gasliefervertrag EVH GmbH Gasliefervertrag Eigentümer GasGVV Nutzer

26 Regelungsgegenstand 26 Differenzierung Netzanschlussvertrag / Anschlussnutzungsverhältnis Netzanschlussvertrag Energieversorgung Halle Netz GmbH Anschlussnutzungsverhältnis NDAV Kunde Gasliefervertrag EVH GmbH Lieferant GasGVV

27 Regelungsgegenstand 27 Anwendungsbereich NDAV Die Rechtsverordnungen nach 18 Abs. 3 EnWG regeln die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsbeziehungen zwischen Betreibern von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung und den Kunden (Letztverbrauchern), die in Niederspannung oder Niederdruck an das Versorgungsnetz der allgemeinen Versorgung angeschlossen sind (Anschlussnehmer) oder einen solchen Anschluss nutzen (Anschlussnutzer) GasGVV für Grundversorgung nach 36 EnWG = Versorgungsvertrag mit letztverbrauchenden Haushaltskunden in Niederspannung und Niederdruck

28 Regelungsgegenstand 28 Anwendungsbereich NAV/NDAV NAV NDAV private Haushalte Gewerbe mit Energiebezug bis zu kwh/a Gewerbe und Landwirtschaft mit mehr als kwh/a StromGVV GasGVV

29 Regelungsgegenstand 29 persönlicher Anwendungsbereich Alle nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossenen Netzanschlussverhältnisse Alle Anschlussnutzungsverhältnisse Anpassung bestehender Verträge auf Verlangen einer Partei Verlangen des Netzbetreibers durch öffentliche Bekanntgabe Energieversorgung Halle Netz GmbH hat Anpassung bereits verlangt

30 Regelungsgegenstand 30 Anwendungsbereich NDAV Ausschließlich für Niederdruckanschlüsse (Anschlussnutzung in anderen Druckstufen ggf. vertraglich zu regeln) Auch Anschluss an Hochdrucknetz wenn Versorgung mit Gas in Niederdruck erfolgt

31 31 1. Geschichte und Entwicklung 2. Regelungsgegenstand 3. Wesentlicher Inhalt 4. Zusammenfassung

32 Wesentlicher Inhalt 32 Begriffe der Niederdruckanschlussverordnung Netzanschluss = Hausanschluss Netzanschlussvertrag / Anschlussnehmer = schließt den Vertrag über die Herstellung des Netzanschlusses und seiner Verbindung mit dem Netz der allgemeinen Versorgung (regelmäßig Eigentümer- / Erbauberechtigter des Grundstückes) Anschlussnutzungsverhältnis / Anschlussnutzer = das Rechtsverhältnis zwischen dem Endkunden und dem Netzbetreiber über unentgeltliche gegenseitige zivilrechtliche Pflichten anlässlich der Nutzung eines Anschlusses (anerkannt in 18 Abs. 1 und 3 EnWG, wird durch die NDAV inhaltlich geregelt)

33 Wesentlicher Inhalt 33 Differenzierung Netzanschlussvertrag / Anschlussnutzungsverhältnis Netzanschlussvertrag Energieversorgung Halle Netz GmbH Anschlussnutzungsverhältnis Kunde Gasliefervertrag EVH GmbH Lieferant

34 Wesentlicher Inhalt 34 Vertragsschluss Netzanschlussvertrag ( 2) schriftlicher Vertragsschluss bei Erstellung des Netzanschlusses Inhalt: Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Ort, Kundennummer, Geburtsdatum, ggf. Handelsregisterangaben Anlagenadresse, Bezeichnung des Aufstellungsortes der Messeinrichtung (oder Zählernummer und Zählpunktbezeichnung) Auskunftsanspruch des Netzbetreibers vorzuhaltende Leistung (vertraglich vereinbarte Leistung) Zustimmung des Eigentümers notwendig Gesetzlicher Übergang bei Eigentümerwechsel an der Kundenanlage Mitteilungspflicht des Anschlussnehmers bei Eigentumsübergang (Textform)

35 Wesentlicher Inhalt 35 Anschlussnutzungsverhältnis ( 3 NAV/NDAV) gesetzliches Schuldverhältnis wenn Letztverbraucher Anschluss zur Entnahme nutzt und wirksamer Energieliefervertrag zwischen Anschlussnutzer und Lieferant (regelmäßig Vertragsschluss kraft sozialtypischen Verhaltens) und Netzungsvertrag zwischen Lieferant und Netzbetreiber (ggf. Grundversorgung) Hinweispflicht bei Wegfall Mitteilungspflicht des Netzbetreibers und des Anschlussnutzers bei Entstehen des Anschlussnutzugsverhältnisses Umfasst nicht die Belieferung mit Strom/Gas (Lieferant/Grundversorger)

36 Wesentlicher Inhalt 36 Entstehung des Netzanschluss- / Anschlussnutzungsverhältnisses Ergänzende Bedingungen / TAB ( 20 NDAV) ausdrücklich zulässig Durch öffentliche Bekanntgabe Bekanntmachung Ergänzende Bedingungen der Energieversorgung Halle Netz GmbH seit 01. Februar

37 Wesentlicher Inhalt 37 Anschlussvertrag des Gasversorgungsnetzbetreibers mit dem Kunden Technische Anschlussbedingungen 1 Ergänzende Bedingungen 2 Allgemeine Bedingungen des Gasversorgungsnetzbetreibers für den Abschluss von Netzanschlussverträgen 3

38 Wesentlicher Inhalt 38 Errichtung des Netzanschlusses ( 5 ff. NDAV) Auf Antrag durch Netzbetreiber Angabe des voraussichtlichen Zeitbedarfs Ausdrückliche Kooperationspflicht für Mehrspartenanschluss (Anspruch des Anschlussnehmers) (Mehrspartenanschluss) Eigenleistung möglich (Erdarbeiten) Bauliche Voraussetzungen sind vom Anschlussnehmer zu schaffen Hauptabsperreinrichtung geeigneter Platz nach den anerkannten Regeln der Technik

39 Wesentlicher Inhalt 39 Netzschlusskosten ( 9 NDAV) Erstattung der Kosten für die Errichtung des Netzanschlusses Netzanschluss bleibt Eigentum des Netzbetreibers Nach tatsächlichen Kosten oder nach Kostenpauschale Eigenleistungen müssen berücksichtigt werden Ausweisen wesentlicher Kostenbestandteile (neu) Vorauszahlung bei Inkassorisiko (neu) Fälligkeit zum vom Netzbetreiber angegebenen Zeitpunkt -> Verzug (Ersatz Inkassokosten, Mahnung und Verzugszins) Verlängerung des Rückerstattungsanspruches für Anschlusskosten bei Pioniernetzanschluss (von fünf auf zehn Jahre)

40 Wesentlicher Inhalt 40 Baukostenzuschuss ( 11 NDAV) Zuschuss des Anschlussnehmers zu den Kosten der Errichtung oder Verstärkung der örtlichen Verteilungsanlagen (Herstellung oder Erweiterung) bis Übergangsregelung Umlegbar 50% der Kosten (neu) (früher 70 %) Vorauszahlung kann verlangt werden (neu) Pauschale Baukosten möglich (vergleichbare Fälle) Energieversorgung Halle Netz GmbH bestimmt spezifischen BKZ im Netzgebiet Erhebung verursachungsgerecht nach vertraglich vereinbarter Leistungsanforderung

41 Wesentlicher Inhalt 41 Berechnung BKZ BKZ = BKZ S x P BKZ zu zahlender Baukostenzuschuss BKZ S spezifischer Baukostenzuschuss im Netzgebiet P Teil der Leistungsanforderung, der 30 kw übersteigt

42 Wesentlicher Inhalt 42 Netzanschlusskosten und BKZ Netzanschlusskosten und Baukostenzuschuss sind getrennt zu errechnen und gesondert auszuweisen Anspruch auf Nachweis der Pauschalen

43 Wesentlicher Inhalt 43 Kundenanlage ( NDAV) Errichtung, Erweiterung, Änderung Instandhaltung nur entsprechend den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik (Vermutung bei Einhaltung der Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfachs e.v.) Eintragung in Installateurverzeichnis notwendig Spezifische technische Anschlussbedingungen zulässig (TAB 2007) Verwendete Materialien müssen Regeln der Technik entsprechen (Vermutung, wenn Zeichen einer akkreditierten Stelle, insbesondere DVGW- oder CE-Zeichen vorhanden sind) Inbetriebsetzung durch Netzbetreiber nach IBA (ggf. pauschaler) Kostenerstattungsanspruch Recht (!) zur Überprüfung der Kundenanlage (für ordnungsgemäße Errichtung ist der vom Kunden beauftragte Installateur verantwortlich)

44 Wesentlicher Inhalt 44 Exkurs: Arbeiten an der Kundenanlage (Abgrenzung 5 NAV/NDAV) unterliegen nicht NDAV -> Werkvertrag mit Anschlussnehmer/Anschlussnutzer Arbeiten am Netzanschluss nur (!) im Auftrag des Netzbetreibers

45 Wesentlicher Inhalt 45 Zutrittsrecht (21 NDAV) Grundstücke und Räume dürfen zum Zweck der Anschlussunterbrechung, Prüfung der technischen Einrichtungen und Ablesung betreten werden Benachrichtigungspflicht (1 Woche im Voraus - neu)

46 Wesentlicher Inhalt 46 Grundstücksbenutzung ( 10, 12 NDAV) Duldung von Anlagen der örtlichen Versorgung sonstige Einrichtungen, erforderliche Schutzmaßnahmen Grundstücke im Netz der allgemeinen Versorgung (Stadtgebiet Halle) wenn - angeschlossen - Nutzung im wirtschaftlichem Zusammenhang mit angeschlossenem Grundstück oder - Möglichkeit des Anschlusses wirtschaftlich vorteilhaft Grenze -> Unzumutbarkeit (Netzanschluss Nachbargrundstück) Dauer -> bis drei Jahre nach Einstellung der Nutzung (früher 5 Jahre)

47 Wesentlicher Inhalt 47 Unterbrechung der Anschlussnutzung ( 17, 24 NDAV) Keine unterbrechungsfreie Versorgung geschuldet Zum Zweck betriebsnotwendiger Arbeiten oder Vermeidung eines Netzzusammenbruchs (Netzbetreiber), ggf. Ankündigung Fristlos bei drohender Gefahr für Leib oder Leben, Stromentzug, Rückwirkungen Mit 4-Wochen-Frist bei anderen Pflichtverletzungen (Zahlungspflicht, Mitwirkungspflicht z.b. Umgestaltung der Kundenanlage) zusätzliche Ankündigung 3 Tage vor Sperrung Mahnung Ankündigung Sperrung Mahnung Auf Anweisung des Lieferanten Ankündigung Sperrung

48 Wesentlicher Inhalt 48 Haftung für Störung der Anschlussnutzung ( 18 NDAV) Vorsatz grobe Fahrlässigkeit leichte Fahrlässigkeit alt neu alt neu alt neu Personenschaden X X X X X X Sachschaden X X X X* X* Vermögensschaden X X X X* * Verschulden wird vermutet - Beweislastumkehr

49 Wesentlicher Inhalt 49 Haftungsbegrenzung ( 18 NAV/NDAV) Bsp.: Netzgesellschaft Halle Vorsatz grobe Fahrlässigkeit leichte Fahrlässigkeit in Tausend Euro alt neu alt neu alt neu Personenschaden unb. unb. unb. unb. unb. unb. Sachschaden unb. unb je Anschlussnutzer unb. unb. 2,5 unb. - 5 Vermögensschaden unb. unb unb. - - je Anschlussnutzer unb. unb. 2,5 unb. - -

50 Wesentlicher Inhalt 50 Messeinrichtungen ( 22 NDAV) Einrichtung des Zählerplatzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik Netzbetreiber bestimmt Art und Aufstellungsort der Messeinrichtungen unter Beachtung der Interessen des Anschlussnehmers Mitteilungspflichten des Anschlussnehmers / Anschlussnutzers bei Beschädigung, Verlust oder Störung

51 Wesentlicher Inhalt 51 Vertragslaufzeit ( 25 NDAV) Keine Laufzeit Kündigung mit Monatsfrist zum Ende des Kalendermonats In Textform (auch , Fax etc.) Keine Kündigung durch Netzbetreiber, solange Anspruch auf Netzanschluss besteht Fristlose Kündigung bei wiederholten Verletzungen der Vertragspflicht ( 24 Absatz 1 NDAV Einstellung der Anschlussnutzung) unmittelbare Gefahr für Sicherheit von Personen und Sachen von erheblichem Wert Bezug unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtung Störung anderer Anschlussnehmer/-nutzer oder störende Rückwirkungen

52 Wesentlicher Inhalt 52 Vertragslaufzeit ( 25 NDAV) Fristlose Kündigung auch bei Verletzung der Zahlungspflicht oder anderer vertraglicher Pflichten Zwei Wochen nach Ankündigung

53 53 1. Geschichte und Entwicklung 2. Regelungsgegenstand 3. Wesentlicher Inhalt 4. Zusammenfassung

54 Niederdruck- / Niederspannungsanschlussverordnung Wesentlicher Inhalt 54 Zusammenfassung Anpassung der Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitäts- und Gasversorgung an den seit 2005 bestehenden rechtlichen Rahmen der Versorgungswirtschaft Verstärkter Verbraucherschutz höhere Kosten z. T. praxisfern (Einstellung der Anschlussnutzung)

55 Niederdruck- / Niederspannungsanschlussverordnung Regelungsgegenstand 55 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ass.jur. Jens Glück Stadtwerke Halle GmbH

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom, Gewerbe. TWS Netz GmbH Schussenstraße 22 88212 Ravensburg. Adresse des Anschlussnehmers

Netzanschlussvertrag Strom, Gewerbe. TWS Netz GmbH Schussenstraße 22 88212 Ravensburg. Adresse des Anschlussnehmers Seite 1 von 3 (Ausfertigung für den Kunden) Netzanschlussvertrag Strom, Gewerbe zwischen Schussenstraße 22 88212 Ravensburg und Adresse des Anschlussnehmers Art des Netzanschlusses Drehstrom 400 V Telefon

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP)

Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP) Zählpunktbezeichnung (Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt) Kundennummer Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP) zwischen den Stadtwerken Ebermannstadt Versorgungsbetriebe

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Gasversorgung Dessau GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9870079900007 (nachfolgend Netzbetreiber),

Mehr

Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG

Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG Gültig ab 01.07.2007 1 Baukostenzuschüsse für Anschluss zur Entnahme aus der Mittelspannungsebene,

Mehr

Netzanschlussvertrag (Gasverteilernetz)

Netzanschlussvertrag (Gasverteilernetz) Netzanschlussvertrag (Gasverteilernetz) Zwischen dem Anschlussnehmer «Vor- und Familienname bzw. Name der Firma», «Straße», «PLZ» «Ort» «Geburtsdatum (bei Privatpersonen)» / «Registergericht und -nummer

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom

Anschlussnutzungsvertrag Strom für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (Anschlussnutzer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird nachfolgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse

Anschlussnutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse Anschlussnutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse zwischen SWM Infrastruktur Region GmbH Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München - nachstehend Netzbetreiber genannt - und, nachstehend

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas

Netzanschlussvertrag Gas Seite 1 von 5 (Ausfertigung für den Kunden der TWS) Netzanschlussvertrag Gas Zwischen TWS Netz GmbH (Netzbetreiber) Schussenstr. 22 88212 Ravensburg und Straße Hausnummer PLZ Ort Telefon/Fax Eheleuten/

Mehr

Ergänzende Bedingungen StromGVV

Ergänzende Bedingungen StromGVV Ergänzende Bedingungen StromGVV Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Eschwege GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität

Mehr

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Strom) zwischen der COVESTRO Brunsbüttel Energie GmbH, Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, für ihren Standort Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, - in der Folge

Mehr

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG)

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) zwischen Stadtwerke Bad Kissingen GmbH Würzburger Straße 5 97688 Bad Kissingen (nachfolgend Netzbetreiber) und Herr

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG Fleischmannstraße 50 73728 Esslingen am Neckar (im Folgenden: Netzbetreiber) und Firma Straße PLZ / Ort Telefon:

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Seite 1 des Netzanschlussvertrages Strom (höhere Spannungsebenen) Vertrags-Nr. Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH (Netzbetreiber)

Mehr

Allgemeine Anschlussbedingungen (Strom)

Allgemeine Anschlussbedingungen (Strom) EVO Energieversorgung Oelde GmbH Allgemeine Anschlussbedingungen (Strom) Anschlusserstellung Dokument-Identnummer: S-1016 Gültig ab: 01.04.2007 Vertragstyp: Netzanschluss-/Netzzugangskonzept: Netzanschlussvertrag

Mehr

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas)

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas) Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas) zwischen der COVESTRO Brunsbüttel Energie GmbH, Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, für ihren Standort Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, - in der Folge "BEG"

Mehr

Netzanschlussvertrag über den Anschluss von Gasanlagen an das Mitteldrucknetz

Netzanschlussvertrag über den Anschluss von Gasanlagen an das Mitteldrucknetz Netzanschlussvertrag über den Anschluss von Gasanlagen an das Mitteldrucknetz zwischen EWR GmbH Neuenkamper Straße 81 87 42855 Remscheid nachfolgend Netzbetreiber genannt und Anschlussnehmer Anschrift

Mehr

Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Stadtwerke Gotha Netz GmbH Netzanschlussvertrag Kunden ohne Leistungsmessung Zwischen dem Netzanschlussnehmer genannt - Name Straße / Hausnr. PLZ / Ort - im folgenden Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Mehr

Ergänzende Bedingungen zu der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Ergänzende Bedingungen zu der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Ergänzende Bedingungen zu der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) I. Netzanschluss, 5-9 NAV 1. Die Herstellung sowie Veränderungen des Netzanschlusses, auf Veranlassung des Anschlussnehmers, sind

Mehr

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 01.11.2006 (BGBl. I Nr. 50 S. 2485) Inhaltsübersicht

Mehr

Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH

Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH Ergänzende Bedingungen Gas der zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) Gültig

Mehr

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV.

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV. Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem

Mehr

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Ochtrup (SWO) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Ochtrup (SWO) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Ochtrup (SWO) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) I. Vorbemerkung Die Stadtwerke Ochtrup (SWO), Netzbetreiber, ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe

Mehr

23.03.2009 Energiegemeinschaft Schulungsveranstaltung Fachgruppe Gas Informationen zu Netzanschlüssen

23.03.2009 Energiegemeinschaft Schulungsveranstaltung Fachgruppe Gas Informationen zu Netzanschlüssen 23.03.2009 Energiegemeinschaft Schulungsveranstaltung Fachgruppe Gas Informationen zu Netzanschlüssen Statistik Netzanschlüsse Gas 2008 Anzahl Abnahmestellen (Kunden): 42.037 davon fremdversorgt : 1.050

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (Mittelspannung) zwischen. und

Netzanschlussvertrag Strom (Mittelspannung) zwischen. und Netzanschlussvertrag Strom (Mittelspannung) zwischen Anschlussnehmer Herr Frau Firma und Netzbetreiber Name Straße, Hausnummer Postleitzahl Vorname Ort Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach Kilianstrasse 9 55543

Mehr

Ergänzende Bestimmungen

Ergänzende Bestimmungen Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH Strom Erdgas Wasser Wärme Bäder ÖPNV Ergänzende Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung

Mehr

Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP)

Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP) Zählpunktbezeichnung (Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt) Kundennummer Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP) zwischen der Stromversorgung Greding, Raiffeisenbank Greding-Thalmässing

Mehr

der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG nachstehend EVI genannt.

der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG nachstehend EVI genannt. Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)

Mehr

Alle Rechte vorbehalten, s. Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Weitergabe nicht zulässig.

Alle Rechte vorbehalten, s. Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Weitergabe nicht zulässig. NDAV Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung NDAV) Stand Dezember 2014 Verordnung des Bundesministers

Mehr

Preisblatt. 1.1 Pauschalpreise für die Herstellung von Standard-Anschlüssen

Preisblatt. 1.1 Pauschalpreise für die Herstellung von Standard-Anschlüssen Preisblatt Die nachfolgenden Preise ergeben sich aus der NAV, NDAV und AVBWasserV in Verbindung mit den jeweiligen ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Mainz Netze GmbH zur NAV, NDAV und AVBWasserV.

Mehr

Ergänzende Bedingungen

Ergänzende Bedingungen Ergänzende Bedingungen Ergänzende Bedingungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,

Mehr

STADTWERKE ZWIESEL. Strom. Ergänzende Bedingungen zur NAV

STADTWERKE ZWIESEL. Strom. Ergänzende Bedingungen zur NAV STADTWERKE ZWIESEL Strom Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Zwiesel zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung

Mehr

An die VKU-Mitgliedsunternehmen mit Strom- und Gasnetzbetrieb Vorstand / Geschäftsführung / Betriebsleitung Bereiche Netz / Recht 19.04.

An die VKU-Mitgliedsunternehmen mit Strom- und Gasnetzbetrieb Vorstand / Geschäftsführung / Betriebsleitung Bereiche Netz / Recht 19.04. VKU Invalidenstraße 91 10115 Berlin An die VKU-Mitgliedsunternehmen mit Strom- und Gasnetzbetrieb Vorstand / Geschäftsführung / Betriebsleitung Bereiche Netz / Recht Verband kommunaler Unternehmen e.v.

Mehr

Ergänzende Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (Ewa) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.

Ergänzende Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (Ewa) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01. Netze Ergänzende Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (Ewa) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01. November 2006 gültig für das Netzgebiet der Ewa ab dem 01.01.2009

Mehr

Netzanschlusskosten -Preisregelungen-

Netzanschlusskosten -Preisregelungen- Netzanschlusskosten -Preisregelungen- Gültig ab 01.03.2014 Preisblatt 1 Netzanschlüsse Strom HS/MS; MS und MS/NS Preisblatt 2 Netzanschlüsse Strom NS Preisblatt 3 Netzanschlüsse Gas Preisblatt 4 Kurzzeitanschlüsse

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV/GasGVV.

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV/GasGVV. Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Haltern am See GmbH (Grundversorger) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität

Mehr

4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV

4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV 4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV 4.1 Der Verbrauch des Kunden wird jährlich festgestellt und abgerechnet (Jahresabrechnung erfolgt im rollierenden Abrechnungsverfahren ). 4.2 Auf Wunsch des Kunden rechnet

Mehr

Netzanschlussvertrag für einen Erdgas - Hausanschluss Niederdruck

Netzanschlussvertrag für einen Erdgas - Hausanschluss Niederdruck Netzanschlussvertrag für einen Erdgas - Hausanschluss Niederdruck zwischen: Frau/Herrn/Firma Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Telefon/Fax/E-Mail Registergericht Registernummer: ggf. vertreten durch:.. (Kopie

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas

Netzanschlussvertrag Gas Netzanschlussvertrag Gas zwischen SWKiel Netz GmbH Uhlenkrog 32 24113 Kiel Amtsgericht Kiel HRB 5589 KI - nachstehend Netzbetreiber genannt und Netzanschlussnehmer Strasse und Hausnummer PLZ und Ort Geburtsdatum

Mehr

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute PRESSEINFORMATION mit der Bitte um kurzfristige Veröffentlichung Remscheid, 15.04.11 Netze / Herr Giera TelDaFax Stromkunden werden in Remscheid von der EWR ersatzversorgt Wie in den letzten Monaten den

Mehr

Vom 1. November 2006. Inhaltsübersicht. Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Vom 1. November 2006. Inhaltsübersicht. Teil 1 Allgemeine Vorschriften Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung NAV) Vom 1. November 2006 zuletzt geändert

Mehr

Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG

Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG Allgemeine Preise der Grundversorgung und Ersatzversorgung gemäß 36 und 38 EnWG für die Belieferung mit Elektrizität in Niederspannung (gültig ab 1. Januar 2013) Stadtwerke Garbsen GmbH Tel.: 05137 7030-0

Mehr

Bauherren-Information

Bauherren-Information Bauherren-Information Stand: Mai 2013 1 von 11 Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, der Neubau Ihres Wohnhauses beinhaltet viele Facetten. Unzählige Dinge müssen beachtet werden. Die Erstellung

Mehr

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBl.

Mehr

NDAV Gas. Stand November 2006

NDAV Gas. Stand November 2006 NDAV Gas Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung NDAV) Stand November 2006 Verordnung der Bundesregierung

Mehr

Inhaltsübersicht NAV. Ausfertigungsdatum: 01.11.2006. Vollzitat:

Inhaltsübersicht NAV. Ausfertigungsdatum: 01.11.2006. Vollzitat: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) NAV Ausfertigungsdatum: 01.11.2006

Mehr

Antrag zur Inbetriebsetzung einer Gasanlage und Versorgung mit Erdgas gem. NDAV / GasGVV

Antrag zur Inbetriebsetzung einer Gasanlage und Versorgung mit Erdgas gem. NDAV / GasGVV Geb.- Geb.- des Anschlussnehmers / Bevollmächtigten / des Anschlussnutzers / Bevollmächtigten / Neuanlage Wiederinbetriebnahme Anschlusswert-Minderung Austausch Gasgerät Sonstige Änderung MKN Main-Kinzig

Mehr

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach

Mehr

Beschreibung Strom Gas Wasser

Beschreibung Strom Gas Wasser Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden, Sie haben sich entschieden, in der Gemeinde Grefrath einen Neubau zu errichten oder möchten die Hausanschlüsse in einem bereits bestehenden Objekt verändern

Mehr

Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der Bonn-Netz GmbH

Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der Bonn-Netz GmbH Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der Bonn-Netz GmbH - Preisblatt Ergänzende Bestimmungen NAV/NDAV - Das folgende Preisblatt umfasst die Entgelte für den Anschluss an das Strom- und Erdgasnetz

Mehr

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadt Neubrandenburg über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren (Abfallgebührensatzung) - Lesefassung Auf Grund von Artikel 2 der 3. Satzung zur Änderung

Mehr

Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte

Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 19.12.2014 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon

Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon Multimediagestattung kabelanschluss, internet und telefon Ihr Kabelanschluss für Fernsehen, Internet und Telefon. serviceadresse hausanschrift Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH,, Telefon 0800

Mehr

Preisanpassungsklauseln in der Energiewirtschaft

Preisanpassungsklauseln in der Energiewirtschaft Preisanpassungsklauseln in der Energiewirtschaft GradZ Kolloquium, 27. September 2012 Präsentation Verzahnung von Umwelt- und Energierecht Wirtschaftliche Bedeutung von PAK Preisanpassungen in der Grundversorgung

Mehr

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal Vertrag über die Bereitstellung einer Option für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Innovative Energie für Pullach GmbH und die Versorgung mit Fernwärme bis ans Grundstück (Optionsvertrag - Grundstück)

Mehr

Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH

Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH Schon in der Planungsphase Ihrer neuen Photovoltaikanlage (PV-Anlage)

Mehr

Grundsätze für die Zusammenarbeit von. Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk. bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß

Grundsätze für die Zusammenarbeit von. Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk. bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Grundsätze für die Zusammenarbeit von Netzbetreibern und dem Elektrotechniker-Handwerk bei Arbeiten an elektrischen Anlagen gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Aufgestellt und vereinbart von:

Mehr

- Pv-Einspeisevertrag -

- Pv-Einspeisevertrag - Vertrag über die Stromeinspeisung aus einer Photovoltaikanlage in das Niederspannungsnetz der - Pv-Einspeisevertrag - zwischen Name des Einspeisers Straße Nr. P üott - nachstehend,,einspeisef' genannt

Mehr

Expertenanhörung im Abgeordnetenhaus von Berlin 12. Dezember 2012

Expertenanhörung im Abgeordnetenhaus von Berlin 12. Dezember 2012 12. Dezember 2012 Dr. Philipp Boos Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße 56 101117 Berlin Tel.: 030-2009547-0 Fax: 030-2009547-19 post@bhw-energie.de Konzessionsverfahren Recht auf Re-Kommunalisierung

Mehr

Antrag auf Herstellung/Änderung eines Anschlusses an das Niederspannungsnetz

Antrag auf Herstellung/Änderung eines Anschlusses an das Niederspannungsnetz Antrag auf Herstellung/Änderung eines Anschlusses an das Niederspannungsnetz Hertener Stadtwerke www.hertener-stadtwerke.de Bitte mit Kugelschreiber ausfüllen Posteingang Vorname, Nachname des Antragstellers

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 01.01.2012 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Wärmepumpen-Sondervertrag für die Lieferung von elektrischer Energie an Haushalts- und Gewerbekunden (Stromlieferung) 1. Geltungsbereich und

Mehr

Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen

Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen zwischen den Stadtwerken Holzminden Rehwiese 28 37603 Holzminden (Netzbetreiber) und (Transportkunde) Datum 02.01.2008 Seite

Mehr

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen

Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Beispielbild Mietrechtsreform und aktuelle Rechtsprechung Änderungsbedarf bei Mietverträgen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Sonderkündigungsrecht Geschäftsraum bei Modernisierung Seit dem

Mehr

Das Rücktrittsrecht I

Das Rücktrittsrecht I Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht

Mehr

Ergänzende Bedingungen (StromGVV-EB) der Gemeindewerke Hermaringen GmbH (Grundversorger)

Ergänzende Bedingungen (StromGVV-EB) der Gemeindewerke Hermaringen GmbH (Grundversorger) Ergänzende Bedingungen (StromGVV-EB) der Gemeindewerke Hermaringen GmbH (Grundversorger) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung

Mehr

Ergänzende Bestimmungen. zur. Verordnung über Allgemeine Bedingungen. für die Versorgung mit Wasser. (AVBWasserV)

Ergänzende Bestimmungen. zur. Verordnung über Allgemeine Bedingungen. für die Versorgung mit Wasser. (AVBWasserV) Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) I. Durch Gesellschafterbeschluss der Gemeindewerke Heusweiler GmbH vom 21.11.2012 werden die

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 10.12.2013 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Voraussetzungen zur Eintragung. von Installationsunternehmen. in das Elektro-Installateurverzeichnis. der Energieversorgung Halle Netz GmbH

Voraussetzungen zur Eintragung. von Installationsunternehmen. in das Elektro-Installateurverzeichnis. der Energieversorgung Halle Netz GmbH Voraussetzungen zur Eintragung von Installationsunternehmen in das Elektro-Installateurverzeichnis der Energieversorgung Halle Netz GmbH 1 Inhalt - Erfordernis des Zulassungswesens beim Netzbetreiber -

Mehr

VERTRAG ÜBER DIE ÜBERLASSUNG VON MESSSTELLEN

VERTRAG ÜBER DIE ÜBERLASSUNG VON MESSSTELLEN VERTRAG ÜBER DIE ÜBERLASSUNG VON MESSSTELLEN Zwischen - nachfolgend Messstellenbetreiber - und Stadtwerke Eilenburg GmbH Sydowstraße 1 04838 Eilenburg - nachfolgend Netzbetreiber - wird folgender Vertrag

Mehr

Preisblatt 2016. für die Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung (Strom)

Preisblatt 2016. für die Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung (Strom) Preisblatt 2016 für die Allgemeinen Preise der Grund- und Ersatzversorgung (Strom) Versorgungsgebiet: Borkum gültig ab dem 01. Januar 2016 1. Grundversorgungstarife Die Versorgung zu den Allgemeinen Preisen

Mehr

Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom

Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom bne-vorschlag zur Ausgestaltung einer Anlage Einspeisung im Rahmen der BNetzA- Festlegung zum Netznutzungsvertrag Strom Berlin, 15. August

Mehr

Preisinformationen zu Hausanschlüssen

Preisinformationen zu Hausanschlüssen Preisinformationen zu Hausanschlüssen gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) und den Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBWasserV) gültig ab dem

Mehr

Wir machen uns für Sie stark!

Wir machen uns für Sie stark! Ihr Wasseranschluss Wir machen uns für Sie stark! Der Netzbetreiber, die StWL Städtische Werke Lauf a.d. Pegnitz GmbH, bietet Ihnen die optimale Lösung für Ihren Netzanschluss zur Trinkwasserversorgung.

Mehr

Allgemeine Preise. für die Versorgung mit Gas. aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH

Allgemeine Preise. für die Versorgung mit Gas. aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH Hoher Weg 2 48683 Ahaus Telefon 02561 / 9308-0 Telefax 02561 / 9308-990 Allgemeine Preise für die Versorgung mit Gas aus dem Gasniederdrucknetz der Stadtwerke Ahaus GmbH - - Die Stadtwerke Ahaus GmbH bietet

Mehr

Anschlussherstellungs- und Netzanschlussvertrag (Strom)

Anschlussherstellungs- und Netzanschlussvertrag (Strom) Angebots-/Vertragsnummer 1451451 Kunden-/Referenznummer 10016800 zwischen bzw. und Fa. Mustermann GmbH Registergericht Name Registernummer HR B 12345 Vorname Nachname Geburtsdatum tt.mm.jjjj PLZ Musterort

Mehr

Niederdruckanschlussverordnung vom 01.11.2006 (BGBl. I S. 2477, 2485)

Niederdruckanschlussverordnung vom 01.11.2006 (BGBl. I S. 2477, 2485) NDAV Niederdruckanschlussverordnung vom 01.11.2006 (BGBl. I S. 2477, 2485) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 6 der Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung

Entgelte für Netznutzung für Entnahme ohne ¼-h-Leistungsmessung Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2015, voraussichtlich gültig ab 01.01.2016) Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG Hinweis:

Mehr

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 BSV 2015) A. Problem und Ziel Bestimmung

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg) Vernehmlassungsfassung 641.2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg) vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung,

Mehr

Mandantenrundschreiben

Mandantenrundschreiben Gersemann & Kollegen Mommsenstraße 45 10629 Berlin Rechtsanwälte Dieter Gersemann Gregor Czernek LL.M. Landsknechtstraße 5 79102 Freiburg Tel.: 0761 / 7 03 18-0 Fax: 0761 / 7 03 18-19 freiburg@gersemann.de

Mehr

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Frankfurt am Main, den 13. Mai 2015 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen

Mehr

1.1.5 Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden,

1.1.5 Soll der Hausanschlusskasten auf einer brennbaren Wand montiert werden, Ergänzende Bedingungen Strom der Stadtwerke Eutin GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung

Mehr

Vereinbarung für die Unterbrechung des Gasanschlusses bzw. der Gasanschlussnutzung auf Anweisung des Transportkunden

Vereinbarung für die Unterbrechung des Gasanschlusses bzw. der Gasanschlussnutzung auf Anweisung des Transportkunden Vereinbarung für die Unterbrechung des Gasanschlusses bzw. der Gasanschlussnutzung auf Anweisung des Transportkunden Ergänzenden Vertragsbedingungen zu 7 Unterbrechung der Netznutzung Ziffer 1 lit. c)

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

Arealnetze Der neue Grundsatzentscheid des Bundesgerichts, Handlungsbedarf, Rechtsentwicklung. Montag, 29. Juni 2015, Au Premier, Zürich

Arealnetze Der neue Grundsatzentscheid des Bundesgerichts, Handlungsbedarf, Rechtsentwicklung. Montag, 29. Juni 2015, Au Premier, Zürich Arealnetze Der neue Grundsatzentscheid des Bundesgerichts, Handlungsbedarf, Rechtsentwicklung Montag, 29. Juni 2015, Au Premier, Zürich Arealnetze Regelung in der EU und in Deutschland wo führt der Weg

Mehr

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im

Mehr

NAV Strom. Stand September 2010. edokument aus "Technische Vorschriften Netzanschluss". copyright EW Medien und Kongresse GmbH, Frankfurt am Main.

NAV Strom. Stand September 2010. edokument aus Technische Vorschriften Netzanschluss. copyright EW Medien und Kongresse GmbH, Frankfurt am Main. NAV Strom edokument aus "Technische Vorschriften Netzanschluss". copyright EW Medien und Kongresse GmbH, Frankfurt am Main. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung

Mehr

Ergänzende Bedingungen und dazugehöriges Preisblatt zur Stromgrundversorgungsverordnung

Ergänzende Bedingungen und dazugehöriges Preisblatt zur Stromgrundversorgungsverordnung Ergänzende Bedingungen und dazugehöriges Preisblatt zur Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) (gültig ab 1. April 2012) Stadtwerke Garbsen GmbH Tel.: 05137 7030-0 Postfach 11 01 54 Fax: 05137 7030-40

Mehr

Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV

Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Versorgungsnetz der Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG vom 26. Oktober 2006 Gasgrundversorgungsverordnung

Mehr

Konfliktmanagement im Arbeitsverhältnis

Konfliktmanagement im Arbeitsverhältnis Konfliktmanagement im Arbeitsverhältnis 1. Konfliktvermeidung durch Vertragsgestaltung 2.Konfliktbearbeitung im laufenden Arbeitsverhältnis 3.Konfliktminimierung bei Beendigung 1. Konfliktvermeidung durch

Mehr

E R D G A S. Grundversorgung Gültig ab 1. Oktober 2010

E R D G A S. Grundversorgung Gültig ab 1. Oktober 2010 E R D G A S Grundversorgung Gültig ab 1. Oktober 2010 E RDGA S GRU NDVE RSORGUNG Erdgas für Albstadt Energie für die Region 1. ALLGEMEINE HINW EISE Die Albstadtwerke GmbH bietet die Lieferung von Erdgas

Mehr

21. Mitteldeutsche Immobilientage Leipzig, 11./ 12. November 2014. Wir geben Gas und jetzt auch Strom

21. Mitteldeutsche Immobilientage Leipzig, 11./ 12. November 2014. Wir geben Gas und jetzt auch Strom 21. Mitteldeutsche Immobilientage Leipzig, 11./ 12. November 2014 Wir geben Gas und jetzt auch Strom goldgas Gruppe In Deutschland und Österreich Liefermenge ca. 6,8 TWh/Jahr Privathaushalte Gewerbekunden

Mehr