Außenwirtschafts- Mitteilungen (AWM)

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1 Außenwirtschafts- Mitteilungen (AWM) Der Newsletter Ihrer IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Ausgabe: Dezember 2012 und Januar 2013 INHALTSVERZEICHNIS IM BLICKPUNKT 4 IHK-UMFRAGE ZU LIEFERANTENERKLÄRUNGEN: ERGEBNISSE 4 FAQ FREQUENTLY ASKED QUESTIONS 6 TERMINE & FRISTEN 6 TERMINE ZU AUßENWIRTSCHAFTSVERANSTALTUNGEN DER IHK 7 LÄNDER UND MÄRKTE 8 BRASILIEN: ZOLLERHÖHUNG FÜR RUND 100 PRODUKTE 8 CHINA: ÄNDERUNG BEI DER BEANTRAGUNG VON VISA 8 CHINA: REGISTRIERUNG VON LEBENSMITTELIMPORTEN 8 ÄNDERUNG BEI DER SELO DRUCKBEHÄLTERZERTIFIZIERUNG IN DIE V.R. CHINA 8 DEVELOPPP.DE- NEUE IDEENWETTBEWERBE FÜR ENTWICKLUNGSPARTNERSCHAFTEN AUSGESCHRIEBEN 9 ITC STIMMT STRAFZÖLLEN GEGEN CHINA ZU 9 FRANKREICH: MITFÜHRPFLICHT VON ALKOHOLTESTS 10 UKRAINE: NEUES MARKTERSCHLIEßUNGSANGEBOT FÜR DEUTSCHE UNTERNEHMEN 10 UGANDA- KONFORMITÄTSPFLICHT 10 VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE ( VAE): DREIZEHN NEUE ZOLLSTELLEN 11 BW INTERNATIONAL 12 MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER 13 ESPACE LASER: INTERNATIONALE FACHMESSE FÜR NEUE FERTIGUNGSTECHNIKEN 13 UNTERNEHMERREISE LEBENSMITTELINDUSTRIE IN INDIEN (MASCHINEN, VERPACKUNG, LOGISTIK, KÜHLKETTEN) VOM 17. BIS 23. MÄRZ 2013 NACH DELHI MUMBAI / KOLKATA BANGALORE 14 INDIVIDUELLE VERTRIEBSGESPRÄCHE IM RAHMEN EINER KOOPERATIONSBÖRSE IN ITALIEN VOM 18. BIS 19. MÄRZ RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN 16

2 ALLGEMEINES PRÄFERENZSYSTEM (APS) NEUES SCHEMA AB 2014 VERÖFFENTLICHT 16 ZOLLUNION RUSSLAND-BELARUS-KASACHSTAN ZOLLSENKUNG AUF EINIGE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN 16 SCHWEIZ ÄNDERUNG BEI DER TARIFIERUNG VON BAUSÄTZEN FÜR AUTOMOBILE 16 BEITRITT DER TÜRKEI ZUM GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN AB 1. DEZEMBER AUFLÖSUNG DES FREIHAFENS HAMBURG - VERFAHRENSABLÄUFE 17 FIRMENPROFIL DES ENDVERWENDERS VON DUAL USE GÜTERN 17 ÄNDERUNGEN DER STATISTISCHEN NOMENKLATUR UND DES WARENVERZEICHNISSES ZUM 1. JANUAR IRAN WEITERE VERSCHÄRFUNG DES EMBARGOS 18 PAKISTAN ZOLLAUSSETZUNGEN FÜR BESTIMMTE ERZEUGNISSE BEI DER EINFUHR IN DIE EU 18 REMINDER SCHWEIZ: WARENABFERTIGUNG AN DER SCHWEIZER GRENZE 19 EU-NACHRICHTEN 20 EU-KOMMISSION VERSCHÄRFT SICHERHEITSBESTIMMUNGEN FÜR MEDIZINPRODUKTE 20 LITERATUR 21 ARBEITEN IN INDIEN LEITFADEN FÜR UNTERNEHMEN UND ARBEITNEHMER 21 RATGEBER: JOINT VENTURES UND MERGERS & AKQUISITIONS IN INDIEN, ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNGEN IN INDIEN 21 GESCHÄFTSKULTUR INDIEN KOMPAKT 21 INTERNET/BEWERBUNGEN/GESCHÄFTSKOOPERATIONEN 22 STELLENBEWERBUNG FÜR DIE ÖFFENTLICHKEITSARBEIT, INTERNATIONALE KOMMUNIKATON 22 ANLAGEN 23 2

3 VERANSTALTUNGSKALENDER/TERMIME/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER Allen Beziehern der AWM wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest sowie ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr Wenn Sie dieses Jahr wieder Geschenke an Ihre Geschäftskunden im Ausland versenden wollen, dann schauen Sie doch einmal auf die IHK-Website: dann Link Geschäftsfeld International/Downloads Leitfaden für Geschenke über die Grenzen hinweg. Veranstaltungskalender: IHK-Asien Plattform: China Einkauf leicht gemacht?, 4. Dezember 2012, 12:00 bis 14:00 Uhr Vorschau 2013 Markteintritt Algerien- Medizintechnik und Gesundheitswirtschaft: 30. Januar 2013, 13:00 bis 17:00 Uhr IHK-Meinungsbogen zu den Dienstleistungen des Fachbereichs International, Merkblätter, überregionale Veranstaltungsund Literaturhinweise im Anhang Öffnungszeiten der IHK an Weihnachten und an Silvester: IHK- Villingen: 24. Dezember und 31. Dezember 2012 geschlossen. IHK- Außenstelle Tuttlingen und Rottweil: 24. Dezember 2012 bis einschließlich 04. Januar 2013 geschlossen. Allgemeine Sprech- und Bescheinigungszeiten: Frau Marion Widy (Tel ) und Frau Ilona Heinrich (Tel ) stehen für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen/Bescheinigungen/CARNET ATA sowie für den Formularverkauf für den Publikumsverkehr vormittags von 8.00 bis Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen können die Dokumente auch nachmittags entgegen genommen und am Folgetag wieder abgeholt werden. 3

4 IM BLICKPUNKT IHK-Umfrage zu Lieferantenerklärungen: Ergebnisse Die IHK Region Stuttgart hat mit einer bundesweiten Online-Umfrage an der sich auch Mitgliedsunternehmen der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg beteiligt hatten, die vom bis zum aktiv war, Abläufe und Probleme bei der Erstellung von Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft untersucht. Über 2500 Unternehmen haben bundesweit teilgenommen. Es besteht ein erhebliches Verbesserungspotential bei der Erstellung der Lieferantenerklärungen. Die Umfrage hat nachfolgende Ergebnisse gebracht: Hauptschwierigkeiten sind in dieser Reihenfolge: - Ermittlung des präferenziellen Ursprungs - Prüfung und Pflege der eingehenden Lieferantenerklärungen - Abbildung der präferenzberechtigten Länder - Wechselnde Anforderungen seitens der Gesetzgebung / des Zolls Lieferantenerklärungen werden nach wie vor weit überwiegend in Papierform erstellt und maximal als PDF-Dokment verschickt. Online-Portale bieten bislang keine große Erleichterung die Erstellung einer Lieferantenerklärung ist fast immer eine kostenlose Zusatzleistung Lieferantenerklärungen werden nicht nur von deutschen Kunden angefordert, sondern auch von Kunden im EU-Ausland die Kosten sind stark von der Größe des Unternehmens abhängig. Als Durchschnittskosten haben wir 62 Euro pro Lieferantenerklärung ermittelt. Wie kann der Prozess der Erstellung der Lieferantenerklärungen verbessert werden? Mehr Deckungsgleichheit bei den Handelsabkommen: Die Ermittlung des präferentiellen Ursprungs ist das Hauptproblem. Je unterschiedlicher die künftigen Abkommen werden, desto größer wird dieses Problem. Gemeinsamer inhaltlicher Standard für den präferentiellen Ursprung: Die Einholung und Pflege der eingehenden Lieferantenerklärungen ist insbesondere für größere Unternehmen das Hauptproblem. Die Kommunikation mit Kunden und Lieferanten sowie deren unterschiedlichste Wissensstände stellen ein Problem dar. Dies gilt auch für die unterschiedlichen Wünsche der Empfänger von Lieferantenerklärungen, die Präferenzländer und Zonen unterschiedlich gestalten und Kumulation berücksichtigt haben wollen oder auch nicht. Wegen dieser ungelösten Grundproblematik der unterschiedlichen Standards sind bislang auch Online-Portale kein großer Fortschritt. Es ist notwendig, einen standardisierten und vereinfachten Rahmen festzulegen, auch wenn dieser wenig relevante Einzelfälle nicht mehr abdecken kann. Dies ist eine Aufgabe, die von den IHKs und den Wirtschaftsverbänden in Angriff genommen werden sollte. Dies würde den Prozess einfacher, fehlerfreier und vor allem auch billiger machen. Formalismen einschränken: Neben der inhaltlichen Standardisierung ist auch ein gemeinsames Verständnis zur formalen Ausgestaltung der Lieferantenerklärung nötig. Es kommt zu häufig zu Korrekturanforderungen und zu unterschiedlichen Auslegungen von Seiten der Empfänger der Lieferantenerklärungen, seien dies Unternehmen oder Zolldienststellen. Jede Neuausstellung einer Lieferantenerklärung kostet durchschnittlich mehr als 62 Euro (Lohnkosten). Daher ist eine einheitliche Leitlinie darüber, was noch akzeptabel ist und was nicht, dringend erforderlich. Dies bezieht sich auf Wortlaute, Länderbezeichnungen, Warenbezeichnungen und anderes. Diese Leitlinie sollte gemeinsam von Zoll und Wirtschaft erarbeitet werden und dann auch von allen Beteiligten als Grundlage für ihre Arbeit dienen. Lieferantenerklärungen entschlacken: Lieferantenerklärungen werden zur Pflege der Artikelstammdaten (Zolltarifnummern) und für Aussagen hinsichtlich des Exportkontrollrechts 4

5 (Ausfuhrliste, US-Reexportkontrollregeln) verwendet. Auch hier wäre es sinnvoll, gemeinsame Standards zum Austausch dieser Daten zu finden und diese nicht der Lieferantenerklärung anzulasten. 5

6 FAQ FREQUENTLY ASKED QUESTIONS In dieser Rubrik möchten wir Ihnen in loser Folge Fragen aus dem Beratungsalltag beantworten bzw. Themen aufgreifen, die häufig an uns herangetragen werden. Die Antworten bzw. Ausführungen fallen unterschiedlich umfangreich aus und decken nicht immer alle Teilbereiche der Problematik ab. Natürlich stehen wir jederzeit gern zur Verfügung, Ihnen weiterführende Informationen zu geben. Wenn Sie eine Frage haben, können Sie diese gern an uns weiterleiten. Termine & Fristen Carnet ATA: Namensänderung von Euler Hermes Kreditversicherungs AG- Neue Anträge Durch die Namensänderung der Euler Hermes Kreditversicherungs AG in Euler Hermes land AG am haben sich die Carnet-Anträge geändert. Die alten Anträge können noch bis zum aufgebraucht werden. Ab dem sind nur noch die neuen Anträge zu verwenden. Carnets mit alten Anträgen können ab dem nicht mehr bearbeitet werden. Bitte ändern Sie auch Ihre EDV-Vorlagen bzw. sprechen Sie Ihren Software- Anbieter an, dass er Ihre Vorlagen entsprechend ändert. Weitere Infos: Frau Marion Widy, IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Tel , : Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg tritt in Kraft : Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen für die Schweiz sind verpflichtend elektronisch abzugeben : An der Grenzzollstelle Basel / Weil Autobahn ist es mit Beginn des Transito -Verfahrens nicht mehr möglich, Versandscheine zu eröffnen. Fahrer ohne vorab ausgestellt Papiere werden zurückgeschickt. Ab verlieren die derzeit noch gültigen Erklärungen der Bekannten Versender ihr Gültigkeit. Bekannter Versender sind nur noch vom Luftfahrtbundesamt zertifizierte Unternehmen : Die veränderten Bestimmungen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) treten in Kraft. Der modernisierte Zollkodex (MZK) wird voraussichtlich - wegen strittiger Punkte in der Gestaltung der Durchführungsverordnung - nicht wie angekündigt 2013 in Kraft treten. Eine vollkommen überarbeitete Version des Zollkodex wird derzeit erarbeitet. Mit Einführung des modernisierten Zollkodex (MZK): Auslaufen der Übergangsfrist für die Einfuhr aus der Schweiz mit Hilfe von papiergestützten Empfängerlisten für das Verfahren 4000 Ab 1. Dezember 2012 gilt für Ausfuhranmeldungen in die Türkei, die Türkei als EFTA Land. 6

7 TERMINE ZU AUßENWIRTSCHAFTSVERANSTALTUNGEN DER IHK 04. Dez Die IHK Plattform Wirtschaftsregion Asien: Thema Einkauf in China leicht gemacht? 12:00-14:00 Uhr, IHK 30 Euro incl. Kleiner Mittagsimbiss China bleibt auch in 2012 einer der wichtigsten Einkaufsmärkte für deutsche Unternehmen. Die Importe von China nach land erreichten 2011 fast 80 Milliarden Euro. Während wegen der Kostensteigerungen der letzten Jahre in China viele Unternehmen Einkaufsaktivitäten für einfache Produkte in andere asiatische Länder verlagerten, erlebt der Einkauf von komplexen und anspruchsvollen Produkten und Komponenten einen signifikanten Aufschwung. Gleichzeitig ist es immer noch eine Herausforderung, belastbare Lieferbeziehungen mit chinesischen Lieferanten aufzubauen. Die Reibungsverluste sind hoch. Schwerpunktthemen in dieser Veranstaltung sind: Lieferantenbeziehungen- Besonderheiten der chinesischen Kultur, Lieferantensuche und- Auswahl, Musterbezug und bewertung, Verträge und ihre Bedeutung, Lieferantenbewertung, Typische Probleme: z.b. Qualitätssicherung und ihre Bewältigung, sowie die Fortlaufende Pflege von Lieferantenbeziehungen. Anmeldung und Ansprechpartner: Jörg Hermle, Tel , Jan Markteinstieg Algerien: 13:00-17:00 Uhr, 30 Euro Medizintechnik und Gesundheitswirtschaft BBT-Tuttlingen Die gute finanzielle Lage des algerischen Staatshaushaltes ermöglicht Algerien umfangreiche Investitionen im Gesundheitssektor in Angriff zu nehmen. Die Veranstaltung informiert über den Gesundheitsmarkt, die Vertriebswege, Handhabung der Registrierung und deren Kosten, sowie über interkulturelle Aspekte. Zusätzlich wird ein Markteintrittsprojekt angeboten mit dem Ziel einer Unternehmerreise nach Algerien und Besuch u. oder Teilnahme an der SIMEM Medizintechnikfachmesse im April 2013 Anmeldung und Ansprechpartner: Jörg Hermle, Tel , März 2013 Markterschließung Österreich 09:00 13:00 Uhr, IHK kostenfrei Der Workshop behandelt branchenübergreifend Marktrends, Rechts- und interkulturelle Fragen und bietet den Teilnehmern/Innen ein Markterschließungsprojekt an. Ansprechpartner: Jörg Hermle: Tel , April 2012 Schweiz Erfolgreich im Vertrieb IHK- Auf Anfrage -in Planung- Die Schweiz ist einer der bedeutendsten Handels- und Geschäftspartner der Bundesrepublik land und knapp 30% der deutschen Exporte in die Schweiz kommen dabei aus Baden-Württemberg. Um in der Schweiz Erfolg zu haben, müssen Sie Kenntnis über die Besonderheiten des Schweizer Marktes haben und die richtige Vertriebsstruktur wählen. Eine eigene Präsenz im Land ist in vielen Fällen sinnvoll. Wie plane ich meinen Markteinstieg? Welche unternehmerische Betätigung ist die richtige? Welche steuerlichen "Fallstricke" gibt es beim Aufbau eines optimalen Vertriebs? Lernen Sie in der Veranstaltung mehr über unsere Nachbarn, um Ihre Geschäfte gut vorbereitet aufzubauen und vor unliebsamen Überraschungen in fiskalischer Hinsicht bewahrt zu bleiben. Anmeldung und Ansprechpartner: Jörg Hermle, Tel , 7

8 LÄNDER UND MÄRKTE Brasilien: Zollerhöhung für rund 100 Produkte Bonn (gtai) Seit dem gelten in Brasilien gemäß Resolution Nr. 70 der Câmara de Comercio Exterior (CAMEX) vom bei rund 100 Produkten erheblich höhere Einfuhrzölle. Die Zölle wurden auf 20% bzw. 25% erhöht. Die Maßnahme gilt für ein Jahr. Die Resolution Nr. 70, veröffentlicht im brasilianischen Gesetzblatt vom , beinhaltet eine Liste der betroffenen Waren und entsprechenden Unterpositionen des brasilianischen Zolltarifs. China: Änderung bei der Beantragung von Visa (AHK) Die e Handelskammer in Shanghai teilt mit, dass ab 1. November 2012 nur noch Visaanträge von Mitgliedsunternehmen bearbeitet werden können. Hierzu bedarf es keinen persönlichen Interviews, die Antragsdokumente können auch von sonstigen Mitarbeitern oder Kurieren eingereicht werden. In Einzelfällen kann das deutsche Konsulat im Rahmen der Bearbeitung jedoch nach wie vor auch zu persönlichen Interviews bitten. China: Registrierung von Lebensmittelimporten Bonn (gtai) - Unternehmen, die zu gewerblichen Zwecken Lebensmittel in die VR China liefern, müssen Sich seit bei der chinesischen Behörde für Qualitätskontrolle, Inspektion und Quarantäne (AQSIQ) anmelden. Betroffen sind sowohl Hersteller als auch Händler. Auch der chinesische Importeur muss sich registrieren lassen. Hierzu wurde ein zweisprachiges (chinesisch/englisch) Online-Portal eingerichtet: Bei der Anmeldung sollte möglichst nur der Browser geöffnet und andere Programme geschlossen sein. Nach dem vollständigen Ausfüllen der Anmeldung wird vom System eine Registrierungsnummer und eine Bearbeitungsnummer vergeben, unter der der Anmelder Zugang zu seinen Daten erhält und diese auch ändern kann (s. Anlage ). AQSIQ erstellt aus den eingereichten Angaben eine Datenbank, die den lokalen Import-Export Stellen bei der Prüfung von Lebensmittelsendungen als Referenz dient und auch auf der AQSIQ-Website veröffentlicht wird. Änderung bei der SELO 1 Druckbehälterzertifizierung in die V.R. China Mit der Bekanntmachung Nr. 151 von AQSIQ 2 werden die Richtlinien für die Zertifizierung von Druckbehältern, Kesseln, Gaszylindern und Sicherheitszubehör, wie bspw. Sicherheitsventile und Berstscheiben in die V.R. China neu geregelt. Die wichtigsten vier Änderungen sind: Druckrohrleitungen müssen nicht mehr zertifiziert werden, doch es sind nun neu eingeführte Typentests vor dem Import zu absolvieren; Änderungen in der Erstellung des Qualitätshandbuches auf Basis TSG Z (Kapitel 4 der Druckbehälterverordnung ist ab sofort ungültig); Forderung nach einer Konformitätserklärung und einer Vergleichstabelle zu den chemischen und physikalischen Designparametern bei Anwendung ausländischer Standards; Forderung nach einer detaillierten Risikoanalyse für Druckbehälter und Kessel in Kategorie III (gem. Anhang 1-4 der Bekanntmachung Nr. 151 von AQSIQ). 1 Special Equipment Licensing Office 2 General Administration of Quality Supervision,Inspection and Quarantine of the People's Republic of China 8

9 Die Druckbehälterzertifizierung ist durch diese jüngsten Änderungen erheblich verschärft geworden. Weitere Informationen zur Registrierung von Druckbehälterhersteller für den Export in die V.R. China erhalten Sie bei: Cisema GmbH, Tel.: , Fax: , developpp.de- Neue Ideenwettbewerbe für Entwicklungspartnerschaften ausgeschrieben Vom 15. November bis 31. Dezember 2012 laufen wieder die developpp.de-ideenwettbewerbe für Unternehmen aus der Wirtschaft, die an Kooperationen mit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit interessiert sind. Die Themenschwerpunkte sind: DEG: Energie und Ressourcen- und Klimaschutz sowie der offene Wettbewerb Innovative Ideen GIZ: Städtischer Umweltschutz, Ländliche Entwicklung und Rohstoffe sowie der offene Wettbewerb Innovative Ideen sequa: Berufliche Bildung, Ausbildung und Qualifizierung Die konzeptionell besten und effizientesten Ansätze können mit bis zu EUR ko-finanziert werden. Kriterien: Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens müssen die Finanzierbarkeit des Vorhabens gewährleisten und seine Nachhaltigkeit sicherstellen (mind. 10 Mitarbeiter/-innen, drei Jahre am Markt, Jahresumsatz mind. 1 Mio. Euro, langfristiges unternehmerisches Engagement im Zielland). Das Unternehmen übernimmt die Verantwortung für die Realisierung des Vorhabens in finanzieller, personeller und inhaltlicher Hinsicht. Eine Entwicklungspartnerschaft muss innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein und wird danach vom Unternehmen eigenständig weitergeführt. In developpp.de steht PPP für Public Private Partnerships. So werden Entwicklungspartnerschaften bezeichnet, in denen Unternehmen und entwicklungspolitische Organisationen gemeinsame Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern durchführen. Ausgestattet mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beteiligen sich die Durchführungsorganisationen e Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), e Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und sequa ggmbh nicht nur finanziell an der Umsetzung vor Ort. Die Unterstützung beinhaltet auch Beratungsleistung und durch langjährige Erfahrung gewonnene Expertise, um so gemeinsam mit dem jeweiligen Unternehmen den langfristigen Erfolg des Projekts zu realisieren. Verantwortung, Kosten und Risiken werden von den Beteiligten gleichermaßen getragen, d.h. die Projekte werden gemeinsam geplant, finanziert und umgesetzt. Weitere Informationen und die Teilnahmeunterlagen (ab ): ITC stimmt Strafzöllen gegen China zu (Washington News, ) Die International Trade Commission (ITC) stimmte am 7. November einstimmig für harte Antidumping- und Ausgleichszölle gegen importierte Solarmodule aus China. Die US-Industrie sei durch unrechtmäßig subventionierte Importe von Solarzellen und -modulen wesentlich geschädigt. Eine rückwirkende Anwendung der Strafmaßnahmen wurde abgelehnt. Das Handelsministerium wird nun Zölle auf die betroffenen Importe erheben. Die Entscheidung hat die Spannungen in den Handelsbeziehungen mit China weiter verschärft. 9

10 Geklagt hatte Solar World Industries America Inc., der größte US-amerikanische Solarmodulhersteller. Unterstützt wurde Solar World durch die Coalition for American Solar Manufacturing (CASM), einem Zusammenschluss von Solar World und sechs weiteren einheimischen Herstellern. Das Ergebnis ist in der Branche umstritten: Die Coaltion for Affordable Solar Energy (CASE) lehnt die Strafzölle ab. Der Zusammenschluss von US-amerikanischen Solarunternehmen sieht Freihandel und freien Wettbewerb als essentiell für bezahlbare Solarenergie an. CASE verweist darauf, dass die Zölle den Erfolg der Solarindustrie untergraben würden. Die Preise für Solarmodule würden steigen, gerade zu dem Zeitpunkt, da die Solarenergie gegenüber konventioneller Energieerzeugung wettbewerbsfähig werde. Die Befürworter der Strafmaßnahmen weisen hingegen darauf hin, dass Solarmodule, die Solarzellen aus Drittländern beinhalten, nicht den Abgaben unterliegen. Dies eröffnet China die Möglichkeit, Teile der Produktion auszulagern und so die Zölle zu umgehen. China kann außerdem beim US Court of International Trade Berufung einlegen oder eine Klage bei der WTO einreichen. (lh) Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests Ab dem 1. Juli 2012 ist jeder Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtet, ein unbenutztes und sofort einsatzbereites Gerät zur Messung des Atemalkohols mitzuführen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Halter von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm. Das Alkoholmessgerät, auch Alkoholtest genannt, gibt den in der Atemluft enthaltenen Alkoholgehalt an. Ein Fahrverbot besteht ab einem Atemalkoholgehalt von 0,25 mg/l. Der Alkoholtest muss den vom Hersteller vorgesehenen Gültigkeitsbedingungen, insbesondere dem Verfallsdatum, entsprechen und wird mit einer Kennzeichnung des Herstellers versehen, mit der seine Echtheit bestätigt wird. Der Halter eines Fahrzeugs, das in einer zugelassenen Werkstatt mit einer elektronischen Alkohol-Wegfahrsperre ausgerüstet wurde, muss nicht zusätzlich ein Alkoholmessgerät mitführen. Kann der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutztes Alkoholmessgerät vorzeigen, wird ab dem 1. März 2013 ein Bußgeld in Höhe von 11,00 verhängt, das an Ort und Stelle zu zahlen ist. Mit dieser und anderen Maßnahmen nimmt die Regierung den Kampf gegen die hohen Opferzahlen von Verkehrsunfällen auf und setzt dabei auf freiwillige Selbsttests sowie den eventuellen Verzicht auf das Autofahren. Da der Alkoholtest Teil der Straßenverkehrsordnung (Code de la route) ist, gilt diese Regelung auch für ausländische Fahrzeughalter/innen, Kraftfahrer, die ihren Urlaub in Frankreich verbringen wollen oder sich auf der Durchreise befinden. Die Tests sind für einen geringen Preis im Handel (z.b. an Tankstellen) erhältlich. Ukraine: Neues Markterschließungsangebot für deutsche Unternehmen (AHK) Die Delegation der deutschen Wirtschaft in Kiew bietet mit dem Programm Messe Aktiv einen gut organisierten Einstieg in den ukrainischen Markt. Als Plattform dafür dienen Besuche von langjährig führenden internationalen Branchenmessen in der Ukraine, die das Verständnis der deutschen Teilnehmer für das jeweilige Wirtschaftssegment vertiefen. Im Umfeld des Messebesuches und zur Steigerung dessen Effizienz erfolgen individuelle Verhandlungen mit im Vorfeld gemeinsam definierten potentiellen ukrainischen Gesprächspartnern. Bei positivem Start können die Gespräche mit einem Besuch der ukrainischen Unternehmungen fortgeführt werden. Weitere Informationen über Kontakte, Messedaten u.ä. erhalten Sie bei der Redaktion. Uganda- Konformitätspflicht (veritas) Mit Wirkung vom 3. Dezember 2012 müssen Exporte nach Uganda, vor der Auslieferung auf Ihre Konformität mit den nationalen Standards überprüft werden. Für diese Waren wird dann ein Konformitätszeugnis erstellt ( Certificate of Compliance ). 10

11 Das ugandische National Bureau of Standards (UNBS) hat BUREAU VERITAS ernannt, das Pre-Export Verification of Conformity (PVoC) Programm zu implementieren ( Das Programm wurde ursprünglich in 2010 eingeführt, allerdings wurde es nach wenigen Wochen vorübergehend ausgesetzt. Das UNBS hat jetzt beschlossen das Programm wieder neu zu starten. Folgende Produktgruppen unterliegen dem PVoC Programm: Die oben genannten Maßnahmen wurden getätigt um: (a) die Einfuhr von minderwertigen und gefährlichen Gütern zu reduzieren (b) die Zollabfertigung zu beschleunigen. (c) das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung Ugandas zu schützen. Vereinigte Arabische Emirate ( VAE): Dreizehn neue Zollstellen Bonn (gtai) In den Vereinigten Arabischen Emiraten sind 2012 dreizehn neue Zollstellen entstanden, so die United Arab Emirates Federal Customs Authority. Davon wurden fünf neue Zollstellen im Emirat Dubai errichtet, vier in Ras Al Khaimah und jeweils zwei in Fujairah und in Ajman. Insgesamt stehen nun 64 Zollstellen zur Verfügung. 11

12 BW INTERNATIONAL Standortförderung und Internationalisierung als moderne Dienstleistung: Baden-Württemberg ist in unterschiedlichsten Bereichen stark mit dem Ausland verflochten. Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur sind dabei nur beispielhaft zu nennende Sektoren. Aufgabe von Baden-Württemberg International ist es, die Internationalisierung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsstandortes Baden-Württemberg zu begleiten und auszubauen. Das Aufgabenfeld von Baden-Württemberg International umfasst die Anbahnung von internationalen Firmenkooperationen durch Markterschließungsmaßnahmen in den wichtigsten Weltmärkten, das Standortmarketing für den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstandort Baden- Württemberg im In- und Ausland, die Begleitung ausländischer Unternehmensinvestitionen in Baden- Württemberg sowie die Durchführung von Projekten in ausgewählten Zielländern. Wir möchten Sie an dieser Stelle auf aktuelle Landesprojekte, die die IHK-Organisation in Zusammenarbeit mit der bw-i durchführt hinweisen. Das Gesamtprogramm finden Sie im Internet unter: 12

13 MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER Messe Messebeteiligungen im Ausland sind ein sehr wichtiges und effizientes Mittel, um in einen Markt einzusteigen, bestehende Geschäfte auszubauen oder Kontakte zu Kunden zu pflegen. Oftmals sind Messenauftritte jedoch mit sehr hohen Kosten verbunden, die ein einzelnes Unternehmen nur schwer tragen kann. Der gemeinsame Auftritt auf einem Gemeinschaftsstand ist eine Möglichkeit, Kosten zu senken, indem sie auf alle Teilnehmer umgelegt werden. Das Land Baden-Württemberg bietet Firmen eine Förderung für Gruppenbeteiligungen an, die Bedingungen können Sie unter folgendem Link nachlesen: Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der en Wirtschaft e.v. erstellt in Zusammenarbeit mit Branchenverbänden, Wirtschaftsvertretern u.a ein Auslandsmesseprogramm. Die darin aufgenommenen Messen bieten deutschen Firmen eine Beteiligung unter begünstigten Konditionen. Das vollständige Programm kann eingesehen werden unter: ESPACE LASER: Internationale Fachmesse für neue Fertigungstechniken Am 28. und 29. November 2012 findet in Mülhausen (Frankreich) ESPACE LASER - die Internationale Fachmesse für neue Fertigungstechniken statt: ESPACE LASER zeigt einen Überblick der industriellen Laseranwendungen, die zu der Optimierung der Produktfertigung beitragen : Laserprozesse, additive Fertigung, Prototyping, Metrologie, Sicherheit.. Dabei werden die neuesten Produkte, Dienstleistungen, Technologien und Weiterentwicklungen für Laserprozesse (Schweißen, Markieren, Gravieren, Schneiden, Oberflächenbehandlungen, Prototyping, Auftragsschweißen, ) sowie die neuen Techniken von additive Fertigung vom Design bis zur fertigen Teilen vorgestellt. Angesprochen werden u.a. folgende Industriesektoren : Luftfahrt, Energie, Medizintechnik, Automotive, Uhren. Kontakt und weitere Informationen: Monique Caboche, Chargée de Communication, IREPA LASER, Parc d'innovation - Pôle API ILLKIRCH - France, Tel: Fax: Seit April 2010 erweitert die IHK-Exportakademie als landesweite Bildungsinstitution das Weiterbildungs- und Seminarprogramm der Industrie- und Handelskammer. Das Angebot richtet sich mit seinen Seminaren und Zertifikatslehrgänge an Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen im Südwesten. Ziel ist, Themen vertiefend und mit hoher fachlicher Spezialisierung anzubieten, ferner gibt es Veranstaltungen rund um die betriebliche Organisation, Haftungsrisiken und die vertragliche Umsetzung, die in dieser Form bisher noch nicht Teil des IHK-Veranstaltungsangebots waren. Eine aktuelle Veranstaltungsübersicht finden Sie unter folgendem Link: -> Seminare 13

14 IHK Auslandsprojekte Die Erschließung neuer und der Ausbau bestehender Auslandsmärkte sind für die stark exportabhängige baden-württembergische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Gerade in schwierigen Zeiten bedarf es besonderen Einsatzes und verlässlicher Partner, um das Auslandsgeschäft auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre zu halten. Je besser und intensiver die Marktkenntnisse sind, desto erfolgreicher verläuft das Auslandsgeschäft. Aus diesem Grund bietet das Land Baden-Württemberg seinen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen zur Außenwirtschaftsförderung an. Die Vermarktung Baden-Württembergs als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort wird von Baden-Württemberg International (bw-i), der Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes, betreut. Die baden-württembergischen IHKs sind seit nunmehr sieben Jahren Gesellschafter bei bw-i. Zur Komplementierung des Landesangebots initiieren und fördern die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg eigene Projekte zur Markterschließung im Ausland. Die IHKs fördern auch 2013 verschiedene Projekte, um baden-württembergische Unternehmen beim Aufbau oder der Intensivierung ihres Auslandsengagements zu unterstützen. Unternehmerreise Lebensmittelindustrie in Indien (Maschinen, Verpackung, Logistik, Kühlketten) vom 17. bis 23. März 2013 nach Delhi Mumbai / Kolkata Bangalore Ihre Teilnahme an der Unternehmerreise ermöglicht Ihnen in kürzester Zeit einen realistischen Eindruck der Geschäftschancen Ihres Unternehmens mit Lebensmittelherstellern bzw. Lebensmittelgroß- und - einzelhandelsunternehmen in Indien zu gewinnen. Hierzu dienen: Kontakt- und Kooperationsbörsen in Delhi und Mumbai, bei denen Sie individuelle Erstgespräche mit potentiellen Vertriebs- und Geschäftspartnern führen können, die nach Ihren Vorgaben selektiert wurden. Besuche bei und Gespräche mit ausgewählten Lebensmittelherstellern Store-Checks und Gespräche mit Lebensmittelgroß- und Einzelhändlern Erfahrungsaustausch mit ortsansässigen Unternehmern Ein weiterer Vorteil: Während der Reise lernen Sie mitreisende Zulieferer und Ausstatter von Lebensmittelherstellern bzw. -händlern intensiv kennen. Hierdurch ergeben sich erfahrungsgemäß wertvolle Kooperationen entweder in dem bereisten Zielland oder in einem anderen Markt. Zielbranchen Maschinen, Anlagen, Prozessstoffe und Process Engineering für die Lebensmittelverarbeitung Verpackungstechnologie für Lebensmittel Lebensmittelsicherheit und Qualitätsmanagement Förder-, Transport- und Lagertechnik Kühlungs- und Belüftungstechnologien Hersteller von Lebensmitteln und -zutaten Teilnahmepreis p. Pers.: EUR zzgl. MwSt. (geförderter Preis für Unternehmen aus Baden- Württemberg) Weitere Informationen und Unterlagen: Ihre Ansprechpartner: IHK Rhein-Neckar/Kompetenzzentrum Indien, Mannheim für die IHKs in Baden-Württemberg, Sabrina Weigold, Tel , sabrina.weigold@rhein-neckar.ihk24.de 14

15 IHK-Exportakademie GmbH, Matthias Gaugler, Tel , Individuelle Vertriebsgespräche im Rahmen einer Kooperationsbörse in Italien vom 18. bis 19. März 2013 Produkte für eine älter werdende Gesellschaft - z. B. Medizintechnik, sicheres- und barrierefreies Wohnen Italien nimmt eine ähnliche demographische Entwicklung wie land. Der Anteil der Bevölkerung über 64 Jahre liegt heute bereits bei über 20 Prozent und wird ab 2040 die 30-Prozent-Marke überschreiten. Diese Übereinstimmung darf aber nicht zum Schluss verleiten, dass die Strukturen und Konsumgewohnheiten in Italien denen in land entsprechen. Der Markt für "Silverliners" ist in land bereits voll entwickelt, in Italien steht er noch am Anfang. Aus diesem Grund bieten die IHK-Exportakademie und die DEinternational Italia Srl, die Dienstleistungsgesellschaft der -Italienischen Handelskammer (AHK Italien), am 19. März 2013 in Mailand eine Kooperationsbörse für baden-württembergische Unternehmen an. Das Ziel der Kooperationsbörse ist die Vermarktung deutscher Technologien in Italien. Diese ist von besonderem Interesse für Anbieter zur Ausstattung moderner Seniorenheime (z. B. Alarmsysteme, IT für Senioren), Anbieter von Freizeitgeräten (z. B. Sportgeräte, Vergrößerungsgläser, Handys), sowie von Medizintechnik- und REHA-Produkten. Im Rahmen der Kooperationsbörse bieten wir 10 Unternehmen aus Baden-Württemberg ein individuell vorbereitetes Business-Matching an. Jedes Unternehmen erhält einen Gesprächstisch an dem die Gespräche mit potentiellen Vertriebspartnern durchgeführt werden. Am Vorabend der Kooperationsbörse findet ein gemeinsames Abendessen mit Fachvorträgen statt. In der Branche der Gesundheitswirtschaft und der älter werdenden Gesellschaft wird großes Potential gesehen. In Italien arbeiten zwar leistungsfähige Betriebe zur Herstellung von Medizintechnik, aber 90 Prozent des Bedarfs muss importiert werden. Somit bieten sich deutschen Unternehmen weiterhin optimale Absatzchancen. Neben der Branche der Medizintechnik gibt es eine Reihe weiterer Produkte, die in einer älter werdenden Gesellschaft benötigt werden. Dazu gehören unter anderem Produkte für die Einrichtung von Seniorenheimen und Wohnungen, die älteren Menschen ein sicheres und barrierefreies Wohnen ermöglichen (z. B. Sicherheitstechnik, Telefone und Computer mit großen Displays und Tasten, Einrichtungskonzepte, Möbel). Überdies spielen natürlich auch Pflegedienstleistungen sowie Freizeitgestaltung für ältere Menschen eine Rolle. Diese Reise findet auf Initiative und mit Förderung aller baden-württembergischer Industrie- und Handelskammern statt. Anmeldeschluss: 1. Februar 2013 Weitere Informationen und Unterlagen: Ihre Ansprechpartner: IHK Region Stuttgart, für die IHKs in Baden-Württemberg, Julia Klett, Tel julia.klett@stuttgart.ihk.de IHK-Exportakademie, Stuttgart, Matthias Gaugler, Tel matthias.gaugler@ihk-exportakademie.de 15

16 RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN Allgemeines Präferenzsystem (APS) Neues Schema ab 2014 veröffentlicht Die neue Verordnung (EU) Nr. 978/2012 über ein Schema Allgemeiner Zollpräferenzen (APS) wurde am im Amtsblatt der EU L 303 veröffentlicht. Das Wichtigste in Kürze. Das neue Schema hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Der Kreis der präferenzbegünstigten Länder wurde deutlich von 176 auf 89 Länder reduziert. Der Kreis der am wenigsten entwickelten Länder blieb unverändert. Kein APS erhalten mehr die überseeischen Länder und Gebiete, mit denen andere Marktzugangsabkommen bestehen. Gestrichen wurden außerdem Länder mit einem pro-kopf-einkommen, dessen Höhe die Gewährung von Präferenzen nicht mehr rechtfertigt. Hierzu gehören unter anderem die Ölförderländer des Mittleren Ostens oder Staaten wie Argentinien, Brasilien, Russland und Malaysia. Sofern ein Land in drei aufeinanderfolgenden Jahren beim Pro-Kopf-Einkommen über einer bestimmten Grenze liegt, wird dieses Land nach einer Übergangsphase von einem Jahr von der Präferenzgewährung ausgeschlossen. APS+ -Länder, die auch nach dem 01. Januar 2014 diesen Status behalten wollen, müssen diese Sonderbehandlung erneut beantragen. Eine Überprüfung erfolgt alle 2 Jahre. Da alle Länder diesen neuen Status beantragen müssen, existiert noch keine aktuelle Liste. Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan Zollsenkung auf einige Waren aus unedlen Metallen Bonn (gtai) Die Eurasische Wirtschaftskommission der Zollunion hat die Zollsenkung für einige Waren beschlossen. Betroffen sind Klammern, Haken und Ösen (Warenposition ) und andere Waren aus unedlen Metallen, einschließlich Teile ( ). Die neuen Zollsätze gelten ab Schweiz Änderung bei der Tarifierung von Bausätzen für Automobile Bonn (gtai) Seit hat die Schweizer Zollverwaltung die Praxis bei der Einreihung von Bausätzen für Automobile dahingehend geändert, dass diese als Ganzes in die für die zusammengesetzte Ware geltende Tarifnummer eingereiht werden. Damit übernimmt die Schweiz die Entscheidung des Komitees des Harmonisierten Systems (HS) der Weltzollorganisation (WZO), die in diesen Fällen die Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 2.a) vorsieht. Die Allgemeine Vorschrift 2.a) für die Auslegung des HS bestimmt u.a., dass zerlegte oder nicht zusammengesetzte Waren wie die zusammengesetzten Waren einzureihen sind. Bisher wurde die AV 2.a) auf die genannten Bausätze nicht angewendet. Die Bestandteile der Bausätze wurden einzeln nach eigener Beschaffenheit eingereiht. 16

17 Die neue Einreihungspraxis hat auch Auswirkungen auf die Erhebung der in der Schweiz zu zahlenden Automobilsteuer (Automobilsteuergesetz vom ). Seit ist diese Steuer (Steuersatz:4%) für die genannten Bausätze bereits bei der Einfuhr zu zahlen. Bisher erfolgte die Erhebung der Steuer erst nach erfolgtem Zusammenbau im Inland. Quelle: Schweizer Zollverwaltung Beitritt der Türkei zum Gemeinsames Versandverfahren ab 1. Dezember 2012 Das Übereinkommen (sowie das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über die Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr) wurde am 1. Juli 2012 auf Kroatien ausgedehnt. Es wird auch am 1. Dezember 2012 auf die Türkei ausgedehnt werden. Auflösung des Freihafens Hamburg - Verfahrensabläufe Zum wird der Status eines Freihafens in Hamburg aufgegeben, die Verfahren zur Warenabfertigung werden den allgemeinen Prozessen der Warenabfertigung in Seehäfen angeglichen. Damit Unternehmen sich auf die Abläufe einstellen können, wird vom Zollamt Hamburg Waltershof die Möglichkeit angeboten, bereits ab dem Wareneinfuhren so abzuwickeln, als würden sie über einen Seehafen erfolgen. Das Hauptzollamt Hamburg Hafen hat ein ausführliches Informationsblatt über die neuen Abläufe im Hafen angefertigt, das Ihnen im Internetportal der Zollverwaltung unter folgendem Link zur Verfügung steht: Dieses Verfahren wird für die Beförderung von Waren zwischen den 27 EU-Mitgliedstaaten, den EFTA- Ländern (Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz), und Kroatien seit dem 1. Juli 2012 (vom 1. Dezember 2012 auch für die Türkei) verwendet. Es beruht auf dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren vom 20. Mai Die Vorschriften stimmen im Wesentlichen mit dem gemeinschaftlichen Versandverfahren überein. Freilager/Aufloesung-Freihafen-Hamburg/Zukuenftige-Ablaeufe/zukuenftige-ablaeufe_node.html Firmenprofil des Endverwenders von Dual Use Gütern (Bafa) Zur Angabe des Firmenprofils des Endverwenders von zu exportierenden Dual Use Gütern bietet das BAFA ab sofort einen Fragebogen (FIP) an. Die Informationen zum Firmenprofil mittels dem FIP sollen einerseits dem Antragsteller mehr Sicherheit geben,welche diesbezüglichen Angaben das BAFA benötigt und andererseits durch die Standardisierung zu einer beschleunigten Antragsbearbeitung im BAFA führen, insbesondere soweit Endverwender einer rein zivilen Branche zuzuordnen sind. 17

18 Der Fragebogen wird bei der elektronischen Beantragung den Antragstellern in den relevanten Fällen im ELAN-K2 automatisch angeboten. Änderungen der Statistischen Nomenklatur und des Warenverzeichnisses zum 1. Januar 2013 Die EU hat mit Verordnung (EU) 927/2012 vom 9. Oktober 2012 die ab Januar 2013 gültigen Änderungen der Statistischen Nomenklatur bekannt gegeben. Die Verordnung kann über das Rechtsportal der EU eingesehen werden. Eine Übersicht über die Änderungen des Statistischen Warenverzeichnisses wird vom Statistischen Bundesamt zusammengestellt und steht zum Download zur Verfügung: -> Methoden -> Klassifikationen. Iran Weitere Verschärfung des Embargos Mit Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2012 werden die bestehenden Finanzsanktionen ausgeweitet. Hierzu wird Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 um die im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 945/2012 aufgeführten Personen, Organisationen und Einrichtungen erweitert. Neben den Ministerien für Energie und Erdöl werden insbesondere die National Iranian Oil Company (NIOC) und deren Tochtergesellschaften mit Finanzsanktionen belegt. Diese Verschärfung tritt mit Wirkung zum in Kraft und ist ab diesem Zeitpunkt von allen Wirtschaftsbeteiligten zu beachten. Die wesentlichsten Änderungen sind: Güterbezogene Beschränkungen Verschärfte Kontrolle von Finanztransaktionen und andere Maßnahmen im Finanzbereich Verbot der Einfuhr und des Transports iranischen Erdgases Ausführliche Informationen sind auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ( Pakistan Zollaussetzungen für bestimmte Erzeugnisse bei der Einfuhr in die EU Die EU wird Pakistan für die Einfuhr bestimmter Produkte für einen befristeten Zeitraum Zollaussetzungen gewähren. Nachfolgend finden Sie den Link zu der Entschließung des Europäischen Parlaments, der nun durch die Kommission umgesetzt wird: 18

19 Voraussichtlich wird die Verordnung am im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist ab diesem Zeitpunkt anwendbar. Für ca. 75 Waren wird eine Zollaussetzung gewährt, die bis befristet ist. Eine Verlängerung wäre möglich. Liste der begünstigten Waren: Erzeugnisse mit Ursprung in Pakistan, die in Anhang I (s. o.g. Link) aufgeführt sind, können zollfrei in die Union eingeführt werden. Erzeugnisse mit Ursprung in Pakistan, die in Anhang II (s. o.g. Link) aufgeführt sind, unterliegen bei der Einfuhr in die Union bestimmten Kontingenten. (DIHK-Rs. vom ) Reminder Schweiz: Warenabfertigung an der Schweizer Grenze Ab Januar 2013 an der Zollstelle Weil/Rhein Autobahn das sog. Transito-Verfahren eingeführt. Ziel ist es, den Rückstau von LKW zu verringern und die Abfertigung von Leerfahrzeugen und Transitverfahren zu beschleunigen. Die Abfertigung erfolgt dann aus Hochkabinen heraus direkt am Fahrzeug, d. h. den Fahrzeugführern ist es nicht mehr möglich, das Fahrzeug zu verlassen. LKWs ohne entsprechende Papiere über eröffnete Versandverfahren werden zurück geschickt. Aus diesem Grund können mit Fertigstellung der Anlage keine Versandverfahren mehr am Grenzzollamt eröffnet werden. Die Benutzung der Transitspuren ist grundsätzlich nur noch mit bereits eröffneten Versandverfahren oder als Leerfahrzeug erlaubt. Der deutsche Zoll hat Informationen zusammengestellt unter: Ferner wir es ab Januar 2013 nicht mehr möglich sein, Einfuhr- oder Ausfuhranmeldungen mittels Formularen (Form und ) vorzunehmen. Davon betroffen sind in erster Linie Firmen, die nur gelegentlich Einfuhren in die Schweiz anmelden und nicht über ein elektronisches System zur Zollanmeldung verfügen. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) stellt eine kostenlose Web-Applikation für die elektronische Zollanmeldung bereit ( die bereits seit einiger Zeit im Echtbetrieb läuft. 19

20 EU-NACHRICHTEN EU-Kommission verschärft Sicherheitsbestimmungen für Medizinprodukte (EU-Info aktuell) Mit zwei kürzlich vorgestellten Vorschlägen will die EU-Kommission die Rechtsbestimmungen für Medizinprodukte klarer und breiter fassen und die Kontrollen etwa über unabhängige Prüfstellen verschärfen. Damit will sie Verbraucher, Patienten und Mitarbeiter im Gesundheitswesen besser vormangelhaften Medizinprodukten wie beispielsweise giftigen Brustimplantaten, fehlerhaften Hüftprothesen oder gefährlichen Herzschrittmachern schützen. Gleichzeitig fördern sie die Innovation und tragen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Medizinproduktebranche, so der für Gesundheit und Verbraucher zuständige EU- Kommissar John Dalli. Der neue überarbeitete Rechtsrahmen für Medizinprodukte umfasst einen Vorschlag für eine Verordnung über Medizinprodukte sowie einen Vorschlag für eine Verordnung über In-vitro-Diagnostika. Zu Medizinprodukten zählen beispielsweise Heftpflaster, Kontaktlinsen und Schwangerschaftstests sowie Zahnfüllstoffe, Röntgengeräte, Herzschrittmacher, Brustimplantate, Hüftprothesen und HIVTests. Insgesamt gibt es auf dem Markt rund verschiedene Produktarten. Link: Der Vorschlag für eine Verordnung über Medizinprodukte (ersetzt die Richtlinie 90/385/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive implantierbare medizinische Geräte und der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte) (211 S.) ist kostenlos per erhältlich (Best.-Nr )*. Der Vorschlag für eine Verordnung über In-vitro-Diagnostika (ersetzt die Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika) (158 S.) ist kostenlos per erhältlich (Best.-Nr )*. 20

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