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1 T Tarifverbund BernSolothurnBielBerner Jura Tarifmassnahmen per Folgende Änderungen treten im LiberoTarifverbund per in Kraft: Ziffer Änderung Über die BLS App MobileTickets können neu auch MFK gekauft werden. MFK können in BLS Reisezentren erstattet werden Über die ÖV PlusApp MobileTickets können neu auch MFK gekauft werden. MFK können in einer Verkaufsstelle von BERNMOBIL erstattet werden Das Meldeformular BERNMOBIL im Fall Persönliches LiberoAbo vergessen kann neu im Infocenter, Bärenplatz 8, 3011 Bern (statt im Libero Shop, Bubenbergplatz 5) erledigt werden. Zonenplan Zone 695, mit Gampelen und Zihlbrücke, wird in die Zone 313 integriert. Haltestelle Saicourt wird von Zone 342 in Zone 341 verschoben. Anhang 1 Haltestellenverzeichnis aktualisiert. Entwerterkürzel inkl. Zonennummer. Anhang 2 Muster MFKApp von BERNMOBIL und BLS. Anhang 3 Neue Muster von BERNMOBIL, asm und VB. Markus Winkelmann Tarifmanagement Tarifverbund Libero

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3 Tarifverbund BernSolothurnBielBerner Jura T LiberoTarifverbund Neuausgabe: Seite 1 von 54

4 Inhaltsverzeichnis 0. VORBEMERKUNGEN GELTUNGSBEREICH ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ALLGEMEINES GÜLTIGKEITEN KURZSTRECKEN ANSCHLUSSFAHRAUSWEISE ETICKETS BESTIMMUNGEN FÜR EINZEL UND GRUPPENFAHRAUSWEISE KURZSTRECKENBILLETTE BILLETTE LOKALTARIF ZONE EINZELBILLETTE MEHRFAHRTENKARTE FÜR KURZSTRECKE MEHRFAHRTENKARTE FÜR LOKALTARIF ZONE MEHRFAHRTENKARTE FÜR EINZELBILLETT TAGESKARTEN MULTITAGESKARTEN GRUPPENBILLETTE BESTIMMUNGEN FÜR ABONNEMENTE ALLGEMEINES JAHRESABO MONATSABO UND WOCHENABO JAHRES UND MONATSABO ALS PPABO STRECKENWECHSEL, KLASSENWECHSEL ERSTATTUNGEN ERSATZ JOBABO SUBVENTIONIERTE ABO FÜR BEWOHNER DER STADT BERN WAHLWEGE FÜR ABO / GRATISZONEN PAUSCHALFAHRAUSWEISE, DV UND VERGÜNSTIGUNGEN KINDER, FAMILIEN, MILITÄR, HUNDE GA HALBTAABO GLEIS ÜBRIGE PAUSCHALFAHRAUSWEISE FAHRVERGÜNSTIGUNG FÜR REISENDE MIT EINER BEHINDERUNG SPEZIALFAHRAUSWEISE SCHNUPPERABO BERN TICKET SCHULEN UND KINDERGÄRTEN DER STADT BERN KINDERTAGESSTÄTTEN DER STADT BERN PARKTICKETS ALS FAHRAUSWEIS FAHRRÄDER, GEPÄCK SELBSTVERLAD VON FAHRRÄDERN GEPÄCK FAHRAUSWEISKONTROLLE, ROGF, UNREGELMÄSSIGKEITEN FAHRAUSWEISKONTROLLE REISENDE OHNE GÜLTIGEN FAHRAUSWEIS Seite 2 von 54

5 8.2 PERSÖNLICHES ABO VERGESSEN MISSBRAUCH, FÄLSCHUNG PREISE, GEBÜHREN, ZUSCHLÄGE GRUNDLAGE FÜR DIE PREISBILDUNG EINZEL UND GRUPPENFAHRAUSWEISE ABONNEMENTE GEBÜHREN UND ZUSCHLÄGE ZONENPLÄNE GESAMTZONENPLAN ZENTRUMSZONEN BERN ZENTRUMSZONEN BIEL/BIENNE ZENTRUMSZONEN SOLOTHURN ANHÄNGE ANHANG 1: HALTESTELLENVERZEICHNIS ANHANG 2: MUSTER DER FAHRAUSWEISE ANHANG 3: MUSTER REISEN OHNE GÜLTIGEN FAHRAUSWEIS Seite 3 von 54

6 0. Vorbemerkungen Allgemeines Soweit in diesem Tarif nichts anderes bestimmt ist, gelten folgende Tarife und Vorschriften Allgemeiner Personentarif (T600) Allgemeiner Gepäcktarif (T601) Tarif für StreckenAbo (T650) Tarif für Mehrfahrtenkarten (T652) Tarif für General und HalbtaxAbo (T654) Tarif für interregionale VerbundAbo (T655) Tarif für Gruppenreisen (T660) Vorschriften über Militär, Zivilschutz und Zivildiensttransporte (V520) Vorschriften über die Zahlungsmittel (V545) der Schweizerischen Transportunternehmungen sowie nachgeordnet die internen Vorschriften der beteiligten Transportunternehmungen. Übergeordnet gilt das Personenbeförderungsgesetz (PBG 745.1) sowie die Verordnung über die Personenbeförderung (VPB ). Ist von Reisender, Kunde, Inhaber usw die Rede, so sind darunter Personen beiderlei Geschlechts und Kinder zu verstehen. In den Tarifen des öffentlichen Verkehrs werden nur Bestimmungen aufgeführt, die ausdrücklich gestattet sind. Alles was nicht gestattet ist, wird in den Tarifen nicht erwähnt. Abkürzungen: Abo Abonnement BATS Billettautomat mit Berührungsbildschirm BAV Bundesamt für Verkehr DV Direkter Verkehr (Fahrausweissortiment national) GA GeneralAbo HTA HalbtaxAbo KUBA Kundendatenbank ITV Libero Integraler Tarifverbund Libero MFK Mehrfahrtenkarte PRISMA Schalterverkaufsgerät RemitF Reisende mit teilgültigem Fahrausweis RogF Reisende ohne gültigen Fahrausweis SPOS Verkaufssystem für Busse, Schalter, Kiosk und Billettautomaten T Tarif TK Tageskarte TU Transportunternehmung VöV Verband öffentlicher Verkehr V Vorschriften Seite 4 von 54

7 0.0.1 Begriffe Integraler Tarifverbund Libero (ITV Libero) Ein integraler Tarifverbund ist ein Zusammenschluss mehrerer Transportunternehmungen eines begrenzten Gebietes, in welchem ein einheitliches und vollumfassendes Tarifsystem angewandt wird. Die betroffenen Transportunternehmungen und Strecken sind in Ziffer 1 (Geltungsbereich) aufgeführt. Erwachsene Personen, die zum ganzen Preis reisen. Kinder Kinder ab dem 6. Geburtstag bis einen Tag vor dem 16. Geburtstag (15.99) sowie jüngere Kinder, die ohne Begleitung reisen, bezahlen den Preis für ermässigte Fahrausweise. Junioren Für Jugendliche bis einen Tag vor dem 25. Geburtstag (24.99) werden Abo zum ermässigten Preis abgegeben. Seniorinnen und Senioren Als Seniorinnen gelten Frauen ab dem 64. Geburtstag. Als Senioren gelten Männer ab dem 65. Geburtstag. Züge und Stationen Für die Bus und Tramstrecken gelten die Begriffe Züge und Stationen sinngemäss für Kurse und Haltestellen. VerbundFahrausweise Alle auf Grund dieses Tarifs ausgegebenen Fahrausweise (Einzel, Gruppen, Spezialfahrausweise und Abo). HalbtaxAbo Das HalbtaxAbo berechtigt zum Kauf von ermässigten Einzelfahrausweisen innerhalb des Verbundgebiets. GA Das GA berechtigt zur freien Fahrt im ganzen Verbundgebiet (ausser Aufzug MattePlattform, AMP). Seite 5 von 54

8 1. Geltungsbereich Die nachstehenden TU im Kern und Überlappungsgebiet beteiligen sich am ganzen Sortiment (Einzel, Gruppen, Spezialfahrausweise und Abo). Für Fahrten innerhalb des Überlappungsgebiets sind Libero Fahrausweise nicht gültig. Initialen Code Transportunternehmen / Strecken Kerngebiet Geltungsbereich Überlap nur Abo pungs gebiet* und TK AMP 118 Aufzug MattePlattform ASMbti ASMltb ASMrvo ASMsnb Aare Seeland mobil: Biel/Bienne Täuffelen Ins Ligerz Prêles St. Urban Ziegelei Langenthal Holzhäusern Holzhäusern Niederbipp Solothurn Oberbipp Oberbipp Niederbipp Oensingen ASM Auto 870 Automobildienste Aare Seeland mobil: Ganzes Netz Ausgenommen: Melchnau Oberdorf Grossdietwil BGU 894 Busbetrieb Grenchen und Umgebung: Ganzes Netz BLSbn BLSebt BLSgbs BLSmlb BLSvhb BLS AG: Bern Ins Zihlbrücke Solothurn Burgdorf Brenzikofen HasleRüegsau Langnau / SumiswaldGrünen Bern Schwarzenburg Bern Belp Thurnen Flamatt Laupen Kerzers Fräschels Fräschels Lyss Busswil Büren a.a. Konolfingen Escholzmatt Langenthal Huttwil Hüswil BLAG 871 Busland AG: Ganzes Netz BSU 883 Busbetrieb Solothurn und Umgebung: Ganzes Netz CJ 043 CJ Auto 833 Chemines de fer du Jura: Tavannes TramelanDessous TramelanDessous Les BreuleuxEglise Service d automobiles CJ: Ligne : StImier Longines StImier La Goule StImier La Goule MontTramelan b. Les Breuleux Les Breuleux MontTramelan Tramelan Ligne : Tramelan Les Reussilles b. sur Montfaucon Tramelan Lajoux JU CrasdesMottes DMP 119 Drahtseilbahn Marzili Bundesterrasse GB 122 Gurtenbahn: Wabern Gurten Kulm PostAuto Schweiz AG PAG 801 Region Bern: alle Linien Région Ouest: La Neuveville Le Landeron Plateau de Diesse Ortsbus/TUM Moutier Moutier Souboz Moutier Belprahon Corcelles BE Moutier Choindez La Charbonnière Tavannes Reconvilier Bellelay Sornetan Bellelay Lajoux Les Genevez Tramelan Les Reussilles b. sur Montfaucon Seite 6 von 54

9 Initialen Code Transportunternehmen /Strecken PAG 801 Region Nordschweiz: Solothurn Oberbalmberg Gänsbrunnen Welschenrohr Welschenrohr Oensingen Oensingen Oberbuchsiten Oensingen Neuendorf Balsthal Passwang Balsthal Langenbruck Kerngebiet Geltungsbereich Überlappungsgebiet * Abo und TK Region Zentralschweiz: Escholzmatt Marbach Kemmeriboden RBS 088 Regionalverkehr Bern Solothurn: ganzes Netz RBS Auto 850 Autobusbetrieb RBS: Ganzes Netz inkl. Ortsbus Lyss Schweizerische Bundesbahnen: SBB 011 Bern Uttigen / Konolfingen Bern Flamatt Wünnewil Bern Lyss Biel/Bienne Bern Burgdorf Murgenthal Biel/Bienne Solothurn Niederbipp Niederbipp Oensingen Oberbuchsiten Oensingen Balsthal Solothurn Moutier Biel/Bienne Grenchen Nord Moutier Biel/Bienne Tavannes Moutier Biel/Bienne Courtelary Courtelary Renan BE Biel/Bienne Le Landeron SMtS 143 Funiculaire StImier MontSoleil SA SVB SVBAuto SVB/kmb Städtische Verkehrsbetriebe Bern: Tramlinie 6 Ganzes Stadtnetz Konolfingen Münsingen Belp Bern Belp Flughafen (Airport Bus) Ortsbus Belp: ganzes Netz Ausserholligen Niederwangen Erle (Linie 31) Riedbach Bachmätteli (Linie 32) TPF Auto 834 VB VBbe VBbm Service d automobiles TPF: Schwarzenburg Heitenried Sodbach Gümmenen Biberen Verkehrsbetriebe Biel/Bienne: Buslinien Biel/Bienne Evilard/Leubringen Biel/Bienne Magglingen/Macolin WETA 7044 Bürgerbus WETA: Aarberg Walperswil Epsach Täuffelen * LiberoFahrausweise gelten nur für Fahrten zwischen dem Überlappungsgebiet und dem Kerngebiet (Ziffer ). Seite 7 von 54

10 2. Allgemeine Bestimmungen 2.0 Allgemeines Für Fahrten, die innerhalb des Verbundgebiets gemäss dem Geltungsbereich in Ziffer 1 beginnen und enden und ausschliesslich über dieses Gebiet führen, werden nur LiberoVerbundfahrausweise ausgegeben. Für alle übrigen Fahrten gelten die Tarife des nationalen Verkehrs (DV), des betreffenden Tarifverbunds oder der betreffenden TU. Für Anschlussfahrausweise des nationalen und internationalen Verkehrs gelten die Bestimmungen gemäss T600, Ziffer Ausnahmen: Für Fahrten mit Abgangs und Zielort innerhalb der Überlappungszonen sind Libero Fahrausweise nicht gültig. Dies gilt für Überlappungszonen mit andern Tarifverbünden, welche auf dem Zonenplan (Ziffer 10) blau markiert sind. Überlappungsgebiete sind: Zonen : Courtelary Renan BE mit ONDE VERTE Zonen : Tramelan Les Breuleux Bellelay Lajoux JU mit Vagabond Zone 697: Kerzers Fräschels mit Frimobil Zonen : Oberbipp Oensingen Oberbuchsiten mit AWelle Zone 197: Altbüron Grossdietwil mit Passepartout Zonen : Escholzmatt Marbach Kemmeriboden mit Passepartout Die aufgrund dieses Tarifs ausgegebenen Fahrausweise werden als Verbundfahrausweise bezeichnet. Sie sind bis zum Ende der Fahrt aufzubewahren. In den Zügen, Trams und Bussen werden keine Verbundfahrausweise ausgegeben (ausgenommen in Bussen bei einzelnen TU). Alle Fahrausweise werden in 2. und 1. Klasse ausgegeben. Ausnahmen: Kurzstreckenfahrausweise, Fahrausweise Lokaltarif Zone 300 und Abo für Junioren/Senioren werden nur in 2. Klasse angeboten. Reisende, die die Grenze der räumlichen Gültigkeit ihres Fahrausweises (z.b. Abo, Tageskarte usw.) überfahren, können den Fahrausweis für die Anschlusszonen bereits an der Einsteigestation lösen oder Entwertungskarten vor dem Einsteigen abstempeln. Die Fahrpreise für die einzelnen Fahrausweise sind in Ziffer 9 aufgeführt. In den Preisen ist die Mehrwertsteuer inbegriffen. Die Fahrausweise werden zu den am ersten Geltungstag gültigen Preisen verkauft. Sie dürfen frühestens 2 Monate vor Beginn der Geltungsdauer ausgegeben werden. Seite 8 von 54

11 2.1 Gültigkeiten Alle Fahrausweise sind innerhalb ihrer Gültigkeit, längstens bis Uhr des Folgetags (Tageskarten) gültig. Das Datum der Gültigkeit ist auf dem Fahrausweis aufgeführt, resp. wird beim Entwerten aufgedruckt. Verbundfahrausweise gelten bis zum letzten fahrplanmässigen Halt, der vor Ablauf der Geltungsdauer erreicht werden kann. Ist eine Fahrt mit einem Verbundfahrausweis auf direktem Weg und ohne Unterbruch gemäss Fahrplan nicht innerhalb der Geltungsdauer (gem. Ziffer 3.2.1) möglich, kann die Fahrt bis zum Reiseziel fortgesetzt werden. In Zügen sind Verbundfahrausweise nur bis zum letzten bzw. erst ab dem ersten fahrplanmässigen Halteort innerhalb des Verbundgebiets gültig. In Zügen, die planmässig erst ausserhalb des Verbundgebiets wieder anhalten, sind Verbundfahrausweise nicht gültig. In der Gegenrichtung gelten diese Bestimmungen sinngemäss. Details zu Anschlussfahrausweisen siehe Ziffer 2.3. HalbtaxInhaber bezahlen für Einzel und Gruppenfahrausweise den ermässigten Fahrpreis. Wenn gemäss Fahrplan auf einzelnen Strecken oder in gewissen Zügen keine Plätze in 1. Klasse angeboten werden, so beschränkt sich die Fahrberechtigung des Inhabers eines Fahrausweises 1. Klasse auf die 2. Klasse (ohne Anspruch auf Erstattung). In den durch Dritte bestellten Extrazügen und bussen sind die Verbundfahrausweise nur gültig, wenn der Besteller des Extrazuges damit einverstanden ist. Bei Benützung zuschlagspflichtiger Züge und Wagen ist der tarifgemässe Zuschlag zu bezahlen. In den NachtbusAngeboten der beteiligten TU werden die Verbundfahrausweise nicht anerkannt. 2.2 Kurzstrecken Für Fahrten mit Einzel und Gruppenfahrausweisen gelangt zusätzlich der Kurzstreckentarif zur Anwendung. Es gelten die folgenden Anwendungsgrundsätze: Bis 1,5 km Effektivdistanz ASM: Bahn und Bus (ohne Langenthal) ASMltb: Ligerz Pilgerweg und Pilgerweg Festi/Château BGU: Überland BLAG: Überland BLS BSU PAG: Region Bern RBS: Bahn + Bus SBB SBB/ASM: (Wynigen Herzogenbuchsee) VB: Buslinien ausserhalb Zone 300 VBbe: Beaumont Evilard Bis 6 Haltestellen, maximal 1,5 km Effektivdistanz BERNMOBIL: ganzes Netz PAG: Gemeindegebiet Bern RBS Bus: Gemeindegebiet Bern Ortsnetz / Stadtnetz / Rundkurs ASM: Langenthal, inkl. Haltestelle Lotzwil Unterdorf BERNMOBIL: Ortsbus Belp BERNMOBIL/PAG: Tangento Haltestellen in Münsingen und Ortsbus Münsingen BGU: Grenchen BLAG: Burgdorf, Langnau und Trubschachen PAG: Boll Obermoos PAG: Moutier (TUM) RBS: Bolligen RBS: Ortsbus Lyss Unter den Kurzstreckenbereich fallen Fahrziele, für die ein Kurzstreckenbillett (Ziffer 3.0) ab einem Haltepunkt gelöst werden kann. Der Kurzstreckenbereich ist für jede in Frage kommende Haltestelle und jede TU definiert und an jedem Automaten/Verkaufsgerät hinterlegt bzw. abrufbar. Mit einem Kurzstreckenbillett kann nicht umgestiegen werden. Die TU können in Ausnahmefällen von den Anwendungsgrundsätzen abweichen. Seite 9 von 54

12 2.3 Anschlussfahrausweise Anschlusszonenfahrausweise innerhalb LiberoTarifverbund Bei Anschlussbilletten innerhalb des LiberoTarifverbunds ist nur die Anzahl zusätzlicher Zonen zu lösen. Beispiel: Ein Kunde reist von Bern nach Burgdorf und besitzt ein Abo für die Zonen 100 und 101. Er kauft am Einsteigeort zusätzlich 3 Zonen, da Gesamtstrecke 5 Zonen Werden Anschlussbillette für Fahrten in/aus Überlappungsgebiete benötigt, gilt Ziffer sinngemäss. Beispiel: Eine Kundin reist von Solothurn nach Oensingen und besitzt eine MFK für die Zonen 200 und 201. Sie kauft am Einsteigeort zusätzlich 3 Zonen Die zeitliche Gültigkeit entspricht der Anzahl Zonen der bezahlten Gesamtstrecke. Beispiel: MFK für 2 Zonen und Anschlussfahrausweis für 4 Zonen entspricht der Geltungsdauer für 6 Zonen. Die Gültigkeit ab der Entwertung ist 120 statt 60 Minuten Der aufgedruckte Ausgabeort/Entwerteraufdruck ist eine Orientierung. Das Anschlussbillett ist zusammen mit dem Basisfahrausweis gültig Anschlussfahrausweise über die LiberoVerbundsgrenze Für Fahrten über die LiberoVerbundsgrenze sind LiberoFahrausweise nur bis zum letzten fahrplanmässigen Halteort der gekauften LiberoZonen gültig. In der Gegenrichtung gilt diese Bestimmung sinngemäss. Beispiele: Kunde mit Abo 100/101 reist mit IC nach Thun. Er benötigt ein Anschlussbillett von Bern bis Thun. Kundin mit Abo Alle Zonen reist mit RE nach Thun. Sie benötigt eine Anschlussbillett von Münsingen nach Thun. 2.4 ETickets Allgemeine Bestimmungen LiberoFahrausweise können auch als elektronische Tickets (nachgenannt ETickets) erworben werden. Es werden folgende Fahrausweismedien unterschieden: OnlineTickets: ETickets, welche über das Internet erworben und durch den Kunden auf weissem A4 Papier gedruckt werden MobileTickets: ETickets, welche über das Internet oder das Mobiltelefon erworben und auf dem Mobiltelefon oder ähnlichen Geräten gespeichert werden. Der Kaufvorgang muss vor der tatsächlichen Abfahrt des Zuges vollständig abgeschlossen und das ETicket muss in ausgedruckter Form vorliegen oder auf der Applikation des Endgeräts verfügbar sein. Andernfalls hat der Reisende den Zuschlag gemäss Ziffer zu bezahlen. Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten für ETickets die Bestimmungen des Tarifs Seite 10 von 54

13 2.4.1 SBB OnlineTickets und SBB MobileTickets Über die Verkaufskanäle der SBB können folgende LiberoFahrausweise erworben werden: Einzelbillett Artikel Anschlussbillett Artikel Tageskarte Artikel Tageskarte alle Zonen Artikel Klassenwechsel Einzelbillett Artikel Beim MobileTicket kann der Kunde pro Reise bis zu 9 Tickets (für Mitreisende, Velos, Hunde) erwerben. Die ganze Reise muss zusammen ausgeführt werden. OnlineTickets und MobileTickets sind persönlich und nicht übertragbar. Sie gelten ausschliesslich zusammen mit einem gültigen amtlichen Ausweis. Das Reisedatum der Hin und Rückfahrt wird beim Kauf durch den Kunden definiert. ETickets werden in einem elektronischen Dossier zentral gespeichert und werden als Nachweis für den Transportvertrag, Erstattungen und Missbräuche verwendet. Die als ETicket ausgegebenen Fahrausweise sind nicht erstattbar. Ausnahmen sind im Tarif 600.9, Ziffer geregelt. Details sind im Tarif 600, Ziffer 4, ersichtlich BLS App MobileTickets Über den Verkaufskanal der BLS App LiberoTickets können folgende LiberoFahrausweise erworben werden: Einzelbillett Artikel Mehrfahrtenkarte Artikel Tageskarte Artikel Tageskarte alle Zonen Artikel Der Kunde kann pro Reise bis zu 8 ETickets (für Mitreisende, Velos, Hunde) erwerben. Die ganze Reise muss zusammen ausgeführt werden. Einzelbillette und Tageskarten dürfen nicht an andere Mobiltelefone übermittelt oder weitergeleitet werden (ausgenommen Mehrfahrtenkarten). Die Geltungsdauer bei Einzelbilletten und Tageskarten beginnt mit dem Kauf des ETickets und endet mit der ersichtlichen Zeit/Datum auf dem ETicket. Das entwertete Feld der Mehrfahrtenkarte ist ab dem Zeitpunkt der Entwertung, ab dem der Entwertung zu Grunde liegende Abfahrtsort, für die Anzahl gelöster Zonen gültig. Einzelbillette und Tageskarten können nicht erstattet, getauscht oder verlängert werden. Ausnahme: Die Erstattung von Mehrfahrtenkarten ist mit dem Mobiltelefon oder mit der Kaufquittung in einem Reisezentrum der BLS möglich. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur BLS App MobileTickets. Kundensupport: oder Tel , MoFr 0719 Uhr PostAuto App MobileTickets Über den Verkaufskanal von PostAuto App Tickets können folgende LiberoFahrausweise erworben werden: Einzelbillett Artikel Tageskarte Artikel Tageskarte alle Zonen Artikel Seite 11 von 54

14 Pro Mobiltelefon können mehrere ETickets (für Mitreisende, Velos, Hunde) erworben werden. Die ganze Reise muss zusammen ausgeführt werden. ETickets dürfen nicht an andere Mobiltelefone übermittelt oder weitergeleitet werden. ETickets können bis zu 2 Tage im Voraus erworben werden. Der Beginn und das Ende der Gültigkeit wird auf dem ETicket angezeigt. ETickets können nicht erstattet, getauscht oder verlängert werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur PostAuto App Tickets. Kundensupport: oder mobileticket@postauto.ch, Tel , MoFr / Sa Uhr ÖV PlusApp MobileTickets Über den Verkaufskanal der ÖV PlusApp von BERNMOBIL können folgende LiberoFahrausweise erworben werden: Einzelbillett Artikel Mehrfahrtenkarte Artikel Tageskarte Artikel Tageskarte alle Zonen Artikel Pro Mobiltelefon können mehrere ETickets (für Mitreisende, Velos, Hunde) erworben werden. Die ganze Reise muss zusammen ausgeführt werden. Einzelbillette und Tageskarten dürfen nicht an andere Mobiltelefone übermittelt oder weitergeleitet werden (ausgenommen Mehrfahrtenkarten). Die Geltungsdauer bei Einzelbilletten und Tageskarten beginnt entweder mit dem Kauf des ETickets oder mit dem Start der vorgewählten Abfahrtszeit und endet mit der ersichtlichen Zeit/Datum auf dem ETicket. Die Abfahrtzeit kann für den aktuellen Tag vorgewählt werden. Das entwertete Feld der Mehrfahrtenkarte ist ab dem Zeitpunkt der Entwertung, ab dem der Entwertung zu Grunde liegende Abfahrtsort, für die Anzahl gelöster Zonen gültig. Einzelbillette und Tageskarten können nicht erstattet, getauscht oder verlängert werden. Ausnahme: Die Erstattung von Mehrfahrtenkarten ist mit dem Mobiltelefon an einer Verkaufsstelle von BERNMOBIL möglich. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur ÖV PlusApp. Kundensupport: BERNMOBIL Infocenter, Bärenplatz 8, 3012 Bern, Tel , MoFr Uhr, kundendienst@bernmobil.ch, Seite 12 von 54

15 3. Bestimmungen für Einzel und Gruppenfahrausweise 3.0 Kurzstreckenbillette Ausgabe Es werden Kurzstreckenbillette zum ganzen und ermässigten Preis für Fahrten in der 2. Klasse ausgegeben. Kurzstreckenbillette berechtigen für eine einfache Fahrt (keine Rückfahrt). Kurzstreckenbillette sind auch im Vorverkauf erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder im Bus sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. Kurzstreckenbillette sind auch als Mehrfahrtenkarte erhältlich (siehe Ziffer 3.2) Geltungsdauer Kurzstreckenbillette sind ab der Ausgabe oder dem Abstempeln 30 Minuten gültig Reiseweg Die Kurzstreckenbillette gelten für eine einfache Fahrt innerhalb des definierten Anwendungsbereichs pro TU. Es gelten die Anwendungsgrundsätze gemäss Ziffer Preisbildung Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer Klassenwechsel Zu Kurzstreckenbilletten werden keine Klassenwechsel ausgegeben Erstattungen Kurzstreckenbillette werden nicht erstattet. 3.1 Billette Lokaltarif Zone Ausgabe Es werden Billette Lokaltarif Zone 300 zum ganzen und ermässigten Preis für Fahrten in der 2. Klasse ausgegeben. Billette Lokaltarif Zone 300 berechtigen für eine einfache Fahrt (keine Rückfahrt). Billette Lokaltarif Zone 300 sind auch im Vorverkauf erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder im Bus sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. Billette Lokaltarif Zone 300 sind auch als Mehrfahrtenkarte erhältlich (siehe Ziffer 3.4) Geltungsdauer Billette Lokaltarif Zone 300 sind ab der Ausgabe oder dem Abstempeln 45 Minuten gültig Reiseweg Die Billette Lokaltarif Zone 300 gelten für eine einfache Fahrt innerhalb der Zone 300. Das Umsteigen auf andere Linien innerhalb der Zone 300 ist erlaubt. Seite 13 von 54

16 3.1.3 Preisbildung Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer Klassenwechsel Zu Billetten Lokaltarif Zone 300 werden keine Klassenwechsel ausgegeben Erstattungen Billette Lokaltarif Zone 300 werden nicht erstattet. 3.2 Einzelbillette Ausgabe Es werden Einzelbillette zum ganzen und ermässigten Preis für Fahrten in den gelösten Zonen ausgegeben. Einzelbillette sind auch im Vorverkauf erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder im Bus sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln Geltungsdauer Einzelbillette im Vorverkauf (Entwertungsformat) werden mit einer Geltungsdauer von einem Jahr ausgegeben. Die Billette berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten (ausgenommen Kurzstrecke) innerhalb der gelösten Zonen: Reiseweg 1 2 Zonen 60 Minuten 3 4 Zonen 90 Minuten 5 7 Zonen 120 Minuten 8 10 Zonen 150 Minuten ab 11 Zonen 180 Minuten Innerhalb der gelösten Zonen kann während der Geltungsdauer beliebig oft in beliebigen Richtungen gefahren werden. Es werden keine Streckenwechselbillette ausgegeben Preisbildung Für die Berechnung der Billettpreise ist die Anzahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone) massgebend. Ab 12 Zonen bleibt der Preis unverändert. Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer Klassenwechsel Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind ganze und ermässigte Klassenwechsel erhältlich. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse. Seite 14 von 54

17 3.2.5 Erstattungen Einzelbillette werden nicht erstattet. Bei vergessenem, persönlichen Abo ist eine Erstattung mit Abzug der Bearbeitungsgebühr erlaubt (Vorgehen gem. Ziffer 8.2 und 9.3). Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren. 3.3 Mehrfahrtenkarte für Kurzstrecke Ausgabe Es werden Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecke (mit 6 Entwertungsfeldern) zum ganzen und ermässigten Preis in der 2. Klasse ausgegeben. Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecke berechtigen zu einfachen Fahrten, keine Rückfahrt! Die Mehrfahrtenkarten sind vor Antritt der Fahrt oder im Bus sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. Der Inhaber einer Mehrfahrtenkarte darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reiseziel entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen und dieselbe Berechtigung für allfällige Reduktionen haben Geltungsdauer Die Mehrfahrtenkarten werden mit einer Geltungsdauer von drei Jahren (Fliessdatum) ausgegeben. Ein abgestempeltes Feld einer Mehrfahrtenkarte für Kurzstrecken ist 30 Minuten gültig Reiseweg Ein entwertetes Feld einer Mehrfahrtenkarte für Kurzstrecke gilt innerhalb des definierten Geltungsbereichs pro TU. Es gelten die Anwendungsgrundsätze gemäss Ziffer Preisbildung Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer Klassenwechsel Zu Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecke werden keine Klassenwechsel ausgegeben Erstattungen Nicht oder teilweise benützte Mehrfahrtenkarten Kurzstrecke können erstattet werden, wobei pro Anzahl entwertete Felder nachstehende Tabelle zur Ermittlung des Erstattungsbetrages anzuwenden ist. Entwertete Felder Erwachsene alle Tarifstufen % Ermässigte Preise alle Tarifstufen % Das Ergebnis ist auf den nächsten Franken abzurunden. Die Erstattungsgebühr gem. Ziffer 9.3 wird erhoben. Seite 15 von 54

18 In folgenden Fällen besteht Anspruch auf pro rata Erstattung: Kauf einer Mehrfahrtenkarte mit höherem Preis Kauf eines Verbund oder StreckenAbo für einen Monat oder ein Jahr Kauf eines GA abgelaufene Mehrfahrtenkarte für Kinder (Alter) Beschädigung unrichtige Ausgabe Berechnung der pro rata Erstattung: Bezahlter Preis x nicht entwertete Felder 6 Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Es wird keine Erstattungsgebühr erhoben. Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren. Fahrausweise, die anstelle des Preises den Vermerk Bon, Pauschal oder Ersatz tragen, dürfen nicht erstattet werden. 3.4 Mehrfahrtenkarte für Lokaltarif Zone Ausgabe Es werden Mehrfahrtenkarten für Lokaltarif Zone 300 (mit 6 Entwertungsfeldern) zum ganzen und ermässigten Preis in der 2. Klasse ausgegeben. Mehrfahrtenkarten für Lokaltarif Zone 300 berechtigen zu einfachen Fahrten (keine Rückfahrt). Die Mehrfahrtenkarten sind vor Antritt der Fahrt oder im Bus sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. Der Inhaber einer Mehrfahrtenkarte darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reiseziel entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen und dieselbe Berechtigung für allfällige Reduktionen haben Geltungsdauer Die Mehrfahrtenkarten werden mit einer Geltungsdauer von drei Jahren (Fliessdatum) ausgegeben. Ein abgestempeltes Feld einer Mehrfahrtenkarte für Lokaltarif Zone 300 ist 45 Minuten gültig Reiseweg Ein entwertetes Feld einer Mehrfahrtenkarte für Lokaltarif Zone 300 gilt innerhalb der Zone 300. Das Umsteigen auf andere Linien innerhalb der Zone 300 ist erlaubt Preisbildung Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer Klassenwechsel Zu Mehrfahrtenkarten für Lokaltarif Zone 300 werden keine Klassenwechsel ausgegeben Erstattungen Nicht oder teilweise benützte Mehrfahrtenkarten Lokaltarif Zone 300 können erstattet werden, wobei pro Anzahl entwertete Felder nachstehende Tabelle zur Ermittlung des Erstattungsbetrages anzuwenden ist. Seite 16 von 54

19 Entwertete Felder Erwachsene alle Tarifstufen % Ermässigte Preise alle Tarifstufen % Das Ergebnis ist auf den nächsten Franken abzurunden. Die Erstattungsgebühr gem. Ziffer 9.3 wird erhoben. In folgenden Fällen besteht Anspruch auf pro rata Erstattung: Kauf einer Mehrfahrtenkarte mit höherem Preis Kauf eines Verbund oder StreckenAbo für einen Monat oder ein Jahr Kauf eines GA abgelaufene Mehrfahrtenkarte für Kinder (Alter) Beschädigung unrichtige Ausgabe Berechnung der pro rata Erstattung: Bezahlter Preis x nicht entwertete Felder 6 Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Es wird keine Erstattungsgebühr erhoben. Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren. Fahrausweise, die anstelle des Preises den Vermerk Bon, Pauschal oder Ersatz tragen, dürfen nicht erstattet werden. 3.5 Mehrfahrtenkarte für Einzelbillett Ausgabe Es werden Mehrfahrtenkarten (mit 6 Entwertungsfeldern) zum ganzen und ermässigten Preis für die gewünschte Anzahl Zonen ausgegeben. Die Mehrfahrtenkarten sind vor Antritt der Fahrt oder im Bus sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. Der Inhaber einer Mehrfahrtenkarte darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reiseziel entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen und dieselbe Berechtigung für allfällige Reduktionen haben Geltungsdauer Die Mehrfahrtenkarten werden mit einer Geltungsdauer von drei Jahren (Fliessdatum) ausgegeben. Ein abgestempeltes Feld einer Mehrfahrtenkarte berechtigt innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten innerhalb der Anzahl gelösten Zonen: 1 2 Zonen 60 Minuten 3 4 Zonen 90 Minuten 5 7 Zonen 120 Minuten 8 10 Zonen 150 Minuten ab 11 Zonen 180 Minuten Seite 17 von 54

20 3.5.2 Reiseweg Innerhalb der Anzahl gelöster Zonen kann während der Geltungsdauer beliebig oft in beliebigen Richtungen gefahren werden. Es werden keine Streckenwechselbillette ausgegeben Preisbildung Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer MultiKlassenwechsel Zu Fahrausweisen 2. Klasse sind ganze und ermässigte MehrfahrtenKlassenwechsel erhältlich. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse Erstattungen Nicht oder teilweise benützte Mehrfahrtenkarten können erstattet werden, wobei pro Anzahl entwertete Felder nachstehende Tabelle zur Ermittlung des Erstattungsbetrages anzuwenden ist. Diese gilt für die 2. und 1. Klasse. Entwertete Felder Erwachsene alle Tarifstufen % Ermässigte Preise alle Tarifstufen % Das Ergebnis ist auf den nächsten Franken abzurunden. Die Erstattungsgebühr gem. Ziffer 9.3 wird erhoben. In folgenden Fällen besteht Anspruch auf pro rata Erstattung: Kauf einer Mehrfahrtenkarte mit höherem Preis Kauf einer Mehrfahrtenkarte für eine höhere Klasse Kauf eines Verbund oder StreckenAbo für einen Monat oder ein Jahr Kauf eines GA abgelaufene Mehrfahrtenkarte für Kinder (Alter) Beschädigung unrichtige Ausgabe Berechnung der pro rata Erstattung: Bezahlter Preis x nicht entwertete Felder 6 Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Es wird keine Erstattungsgebühr erhoben. Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren. Fahrausweise, die anstelle des Preises den Vermerk Bon, Pauschal oder Ersatz tragen, dürfen nicht erstattet werden. Seite 18 von 54

21 3.6 Tageskarten Ausgabe Es werden Tageskarten ab Tarifstufe 12 Zonen zum ganzen und ermässigten Preis ausgegeben. Die Tageskarten sind übertragbar und berechtigen zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in den gelösten Zonen. Tageskarten sind auch im Vorverkauf erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder im Bus sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln Geltungsdauer Tageskarten im Vorverkauf (Entwertungsformat) werden mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgegeben. Die Tageskarten sind am Ausgabetag beziehungsweise am Entwertungstag bis 05:00 Uhr des Folgetags gültig Reiseweg Die Tageskarten gelten für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten in den gelösten Zonen Preisbildung Für die Berechnung der Preise der Tageskarte ist die Anzahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone) massgebend. Ab 12 Zonen bleibt der Preis unverändert. Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer Klassenwechsel Klassenwechsel und MultiKlassenwechsel zu Tageskarten sind als Entwertungskarten erhältlich Erstattungen Tageskarten werden nicht erstattet. Bei vergessenem, persönlichen Abo ist eine Erstattung mit Abzug der Bearbeitungsgebühr erlaubt (Vorgehen gem. Ziffer 8.2 und 9.3). Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren. 3.7 MultiTageskarten Ausgabe Es werden MultiTageskarten ab Tarifstufe 12 Zonen zum ganzen und ermässigten Preis für Fahrten in den gelösten Zonen ausgegeben. Die MultiTageskarte ist vor Antritt der Fahrt oder im Bus sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. Der Inhaber einer MultiTageskarte darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reiseziel entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen und dieselbe Berechtigung für allfällige Reduktionen haben Geltungsdauer Die MultiTageskarte wird mit einer Geltungsdauer von drei Jahren (Fliessdatum) ausgegeben. Ein abgestempeltes Feld einer MultiTageskarte ist am Entwertungstag bis 05:00 Uhr des Folgetages gültig. Seite 19 von 54

22 3.7.2 Reiseweg Die Tageskarten gelten für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten in den gelösten Zonen Preisbildung Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer Klassenwechsel Klassenwechsel und MultiKlassenwechsel zu Tageskarten sind als Entwertungskarten erhältlich Erstattungen Nicht oder teilweise benützte MultiTageskarten können erstattet werden, wobei pro Anzahl entwertete Felder nachstehende Tabelle zur Ermittlung des Erstattungsbetrages anzuwenden ist. Diese gilt für die 2. und 1. Klasse. Entwertete Felder Erwachsene alle Tarifstufen % Ermässigte Preise alle Tarifstufen % Das Ergebnis ist auf den nächsten Franken abzurunden. Die Erstattungsgebühr gem. Ziffer 9.3 wird erhoben. In folgenden Fällen besteht Anspruch auf pro rata Erstattung: Kauf einer MultiTageskarte für andere Zonen mit gleichem oder höherem Preis Kauf einer MultiTageskarte für eine höhere Klasse Kauf eines Verbund oder StreckenAbo für einen Monat oder ein Jahr Kauf eines GA abgelaufene MultiTageskarte für Kinder (Alter) Beschädigung unrichtige Ausgabe Berechnung der pro rata Erstattung: Bezahlter Preis x nicht entwertete Felder 6 Der Erstattungsbetrag wird auf den nächsten Franken abgerundet. Es wird keine Erstattungsgebühr erhoben. Bei Anschlussbruch und Streckenunterbruch wird gemäss den internen Weisungen der TU verfahren. Fahrausweise, die anstelle des Preises den Vermerk Bon, Pauschal oder Ersatz tragen, dürfen nicht erstattet werden. Seite 20 von 54

23 3.8 Gruppenbillette Ausgabe Es werden Gruppenbillette für Gruppen von mindestens 10 gemeinsam reisenden Personen ausgegeben. Die Reisegruppe muss von einem verantwortlichen Reiseleiter (Mindestalter 16 Jahre) geführt werden. Kindern und Inhabern von HTA wird der ermässigte Preis gewährt. Altersregelung für Schüler/Jugendliche unter 25 Jahre analog T660, Ziffer 31. Begleitete Kinder unter 6 Jahre fahren gratis (max. 8 Kinder pro Begleitperson). Im Gruppenbillett Schulen in der Kundengruppe Kinder 6 Jahre erfassen. Es werden folgende Gruppenbillette ausgegeben: Gruppen Einzelbillette Gruppen Tageskarten Schulen Einzelbillette (für Schulen gemäss Tarif 660, Ziffer 31) Schulen Tageskarten (für Schulen gemäss Tarif 660, Ziffer 31) Es bestehen folgende Kundengruppen: Gewöhnliche Gruppen Erwachsene Halbtax Kind Jahre GA Hund Schulen Erwachsene Halbtax Jugendliche Jahre GA Kind 6 Jahre Hund Für Kurzstrecken und für Lokaltarif Zone 300 werden keine Gruppenbillette 1. Klasse angeboten. Es werden keine Kontrollmarken abgegeben. Gruppenbillette sind wegen der Platzreservierung möglichst früh, spätestens aber 2 Tage vor Antritt der Reise, bei der Billettausgabestelle zu bestellen. Bei einer Reservierung besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz. Eine Platzreservierung ist nicht bei allen TU möglich. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des T660 sinngemäss Geltungsdauer GruppenEinzelbillette und SchulenEinzelbillette berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten (ausgenommen Kurzstrecken und Lokaltarif Zone 300) innerhalb den gelösten Zonen: Kurzstrecke 30 Minuten Lokaltarif Zone Minuten 1 2 Zonen 60 Minuten 3 4 Zonen 90 Minuten 5 7 Zonen 120 Minuten 8 10 Zonen 150 Minuten ab 11 Zonen 180 Minuten GruppenTageskarten und SchulenTageskarten sind am aufgedruckten Geltungstag bis 05:00 Uhr des Folgetags gültig Reiseweg Die Gruppenbillette gelten für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten (ausgenommen Kurzstreckenbillette und Billette Lokaltarif Zone 300) in den gelösten Zonen, sofern entsprechende Platzreservierungen gemäss V507 vorgenommen wurden. Seite 21 von 54

24 3.8.3 Preisbildung und freie Fahrt Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 9.0. Auf Grund der GesamtTeilnehmerzahl werden freie Fahrten gewährt. Je 10 Personen wird eine Person unentgeltlich befördert. Gesamtteilnehmerzahl inkl. GABesitzer Freie Fahrt usw. usw Bei 9 Schülern/Jugendlichen und 1 Begleiter wird der Begleiter unentgeltlich befördert. Je 8 Kinder unter 6 Jahren muss eine Begleitperson dabei sein (Details siehe T600, Ziffer 25.1). Der oder die Begleiter haben in der gleichen Klasse zu reisen wie die von ihnen betreuten Schüler oder Jugendlichen. Für Gruppen in Extrabussen bzw. zügen gilt der Spezialtarif der betreffenden TU Klassenwechsel Es werden keine Klassenwechsel für Gruppenbillette ausgestellt Erstattungen Gruppenbillette können durch die Ausgabestelle erstattet werden, wenn das Gruppenbillett vorgelegt wird; die teilweise Nichtbenützung bescheinigt ist (die fehlende Entwertung gilt nicht als Beweis für die Nichtbenützung); die neu gelösten Billette vorgelegt werden oder bewiesen wird, dass neue Billette gelöst wurden; im Weiteren gelten die Bestimmungen des Tarifs 660 sinngemäss. Bei der Annullierung von unbenutzten Gruppenbilletten wird unabhängig von der Rückgabezeit die Erstattungsgebühr gemäss Ziffer 9.3 pro Antrag erhoben. Ein Antrag kann auch mehrere Fahrausweise beinhalten. Seite 22 von 54

25 4. Bestimmungen für Abonnemente 4.0 Allgemeines Die LiberoAbonnemente (Abo) werden ab Tarifstufe 12 Zonen ausgegeben, sind persönlich und berechtigen zur freien Fahrt in den abonnierten Zonen in allen Kursen und Zügen im Geltungsbereich gemäss Ziffer Sorten Es werden folgende AboSorten ausgegeben: JahresAbo, gültig 12 Monate, für Erwachsene, 1. oder 2. Klasse JahresAbo, gültig 12 Monate, für Junioren, 2. Klasse JahresAbo, gültig 12 Monate, für Senioren, 2. Klasse MonatsAbo, gültig 1 Monat, für Erwachsene, 1. oder 2. Klasse MonatsAbo, gültig 1 Monat, für Junioren, 2. Klasse MonatsAbo, gültig 1 Monat, für Senioren, 2. Klasse WochenAbo, gültig 7 Tage, für Erwachsene, 1. oder 2. Klasse WochenAbo, gültig 7 Tage, für Junioren, 2. Klasse WochenAbo, gültig 7 Tage, für Senioren, 2. Klasse Junioren und Senioren, welche die 1. Klasse benützen wollen, lösen ein Abo für Erwachsene. Es werden keine Monatsklassenwechsel zu Abos für Junioren und Senioren ausgegeben. Der erste Geltungstag der Abos ist frei wählbar (Fliessdatum) Ausgabe und Bestellung JahresAbo wird im Kreditkartenformat ausgegeben. Monats und WochenAbo werden in Verbindung mit einer gültigen Grundkarte ausgegeben. Bei der erstmaligen Bestellung eines persönlichen Abo ist ein amtlicher Ausweis (Pass, ID, Führerausweis usw.) des Bezugsberechtigten vorzuweisen. Sofern der Kunde nicht bereits eine gültige Grundkarte bzw. ein Abo im Kreditkartenformat besitzt, so hat er bei der erstmaligen Bestellung eines Abo ein aktuelles Passfoto (Höhe des Kopfbildes mindestens 2 cm) zur Ausstellung einer Grundkarte bzw. eines Abo in Kreditkartenformat abzugeben. Passfotos für Abo im Kreditkartenformat, welche vor dem 25. Altersjahr des Inhabers erfasst werden, sind spätestens nach 5 Jahren zu erneuern. Passfotos für Abo im Kreditkartenformat, welche ab dem 25. Altersjahr des Inhabers erfasst werden, sind spätestens nach 10 Jahren zu erneuern. Grundkarten in Papierformat sind 5 Jahre gültig Preisbildung Für die Berechnung der AboPreise ist die Anzahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone) massgebend. Ab 9 Zonen bleibt der Preis unverändert. Für Fahrten innerhalb der Zonen 177, , , und 696 sowie der Strecke Schüpfen SubergGrossaffoltern gelten die AboPreise gemäss Ziffern Für alle anderen Verbindungen/Zonenkombinationen im LiberoGeltungsbereich gelten die Preise gemäss Ziffern Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 9.0. Die Abo für Junioren sind auch dann mit normaler Geltungsdauer auszustellen, wenn der Kunde im Verlauf der Geltungsdauer das 25. Altersjahr vollendet (das letzte ermässigte JuniorenAbo kann bis zum Vortag des 25. Geburtstags mit Gültigkeit ab dem Vortag gelöst werden). Seite 23 von 54

26 4.0.4 Inhaber von Ermässigungskarten Inhaber von Ermässigungskarten wie HTA etc. erhalten keine zusätzlichen Ermässigungen Hunde Für Hunde können Wochen und MonatsAbo für Junioren ausgegeben werden. Über Prisma und Billettautomaten mit KUBAAnbindung wird ein MonatsAbo Hund ausgegeben (Artikel 11023). Für JahresAbo ist das nationale HundeGA zu empfehlen. 4.1 JahresAbo Alle JahresAbo werden ausschliesslich über Prisma bestellt und im Kreditkartenformat ausgegeben. Das JahresAbo kann als Grundkarte zu anderen Fahrausweisen verwendet werden. Beim Kauf eines JahresAbo wird eine Kaufquittung (für den Käufer) sowie bei einer Erstbestellung ein Fotobeleg (zur Fotoeinsendung) ausgegeben. Der Fotobeleg ist umgehend durch die Verkaufsstelle per APost an folgende Adresse zu senden: SBB, Fotoscanning, Postfach, 8010 ZürichMülligen Das Foto wird digitalisiert, elektronisch abgespeichert und vernichtet (es besteht kein Rückgaberecht). Bei einer Nachlösung wird das Abo mit dem bereits gespeicherten Foto versehen. Das JahresAbo wird dem Kunden innerhalb von 10 Tagen per APost zugesandt. Der Kunde hat das Abo sofort nach Erhalt am vorgesehenen Ort mit dokumentechtem Schreibstift zu unterschreiben. Beginnt die Geltungsdauer des JahresAbo innerhalb von 14 Tagen ab dem Kaufdatum, ist zur Überbrückung der Lieferung ein ÜbergangsAbo auszugeben. Der 1. Geltungstag dieses ÜbergangsAbo entspricht dem 1. Geltungstag des JahresAbo. Die Geltungsdauer des ÜbergangsAbo beträgt 15 Tage. Das ÜbergangsAbo wird ohne Grundkarte ausgegeben. Es ist nur zusammen mit einem persönlichen Ausweis gültig (z.b. Halbtax, ID oder Führerausweis. 4.2 MonatsAbo und WochenAbo Die persönlichen Monats und WochenAbo bestehen aus drei Teilen einer gültigen Grundkarte mit Foto einer Abonnementskarte (auf Papier) einem Einheitsumschlag Ist der Kunde nicht bereits im Besitz einer gültigen Grundkarte (z.b. Halbtax, SwissPass), ist eine Grundkarte aus Papier auszustellen. Das Passfoto ist mit der Sicherheitsfolie aufzukleben. 4.3 Jahres und MonatsAbo als PPAbo Sollte eine Verbindung im Prisma nicht abgespeichert sein, geht die Verkaufsstelle wie folgt vor: Prüfen, ob die gewünschte Zonenkombination mittels anderer Verbindung im Prisma aufbereitet werden kann. (Fehlende Verbindungen im InfoPortal mit POSPTicketing melden) Kann die Zonenkombination nicht aufbereitet werden, Bestellung eines PPAbo bei: BLS Reisezentrum HasleRüegsau, Telefon , oder Notwendige Angaben für das Ausstellen von PPAbo (möglich für Jahres und MonatsAbo): Benötigte Zonennummern GrundkartenNummer 1. Gültigkeitstag Preis Kundendaten (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer) Seite 24 von 54

27 Das RZ HasleRüegsau sendet das PPAbo an die Verkaufsstelle (kein direkter Versand an Kunde). Verrechnung über die Applikation Handel mit Geschäftsstellen. Für PPAbo ist immer ein Bezugsnachweis (Form SBB 8177) zu erstellen. Beim PPJahresabo wird der Teil 3 des Bezugsnachweises dem Kunden für den Fall von Erstattungs oder Ersatzbegehren abgegeben. Dabei ist dieser zu verständigen, dass der Bezugsnachweis als Garantieschein dient und daher unbedingt separat vom Abo aufzubewahren ist. Das RZ HasleRüegsau verrechnet die AboEinnahmen durch die Ausgabe von 10 MonatsAbo bzw. 9 Monats und ein WochenAbo für die gleiche Anzahl Zonen über Prisma. Diese Abo sind an den Teil 1 des Bezugsnachweises zu heften und während 3 Jahren aufzubewahren. 4.4 Streckenwechsel, Klassenwechsel Es werden keine Streckenwechselbillette zu Abos ausgegeben. Bei Benützung der 1. Klasse mit einem Abo 2. Klasse hat der Abonnent den Unterschied zwischen den Preisen für die entsprechenden Zonen zu bezahlen. Kinder und andere Personen mit Anspruch auf Billette zum ermässigten Preis bezahlen den entsprechenden ermässigten Unterschied. Bei Benützung der 1. Klasse mit einem JahresAbo 2. Klasse während eines Teils der Geltungsdauer ist ein Monatsklassenwechsel auszugeben. Die Geltungsdauer des Klassenwechsels endet spätestens mit jener des JahresAbo. Zum JahresAbo für Junioren und Senioren dürfen keine Monatsklassenwechsel ausgegeben werden. Der Preis des Monatsklassenwechsels entspricht dem Unterschied zwischen den Preisen der Abos für 1 Monat 2. Klasse und 1. Klasse für Erwachsene und die entsprechenden Zonen. Es gelten die in Ziffer 9.2 aufgeführten Preise. 4.5 Erstattungen Allgemeines Für ein teilweise benütztes Jahres oder MonatsAbo wird bei Rückgabe der AboKarte unter nachfolgenden Bedingungen eine Erstattung gewährt. JahresAbo wird nur durch PrismaAusgabestellen erstattet. Abo mit dem Vermerk "CRE" (Bezug mit Kreditkarte) dürfen nur gemäss V 545 erstattet werden. Das Abo gilt bis zum Tag der Rückgabe als benützt. Das Recht auf Erstattung steht dem Abonnenten, im Todesfall seinen gesetzlichen Erben zu. Anderen Personen wird die Erstattung nur ausbezahlt, wenn sie eine Vollmacht oder eine Rechtsabtretung beibringen. Bei Todesfall erfolgt die Erstattung pro rata gemäss Ziffer Verlangt der Kunde eine Erstattung aufgrund einer rückwirkenden Nichtbenützung infolge Krankheit oder Unfall, ist eine Kopie des entsprechenden Zeugnisses (wie Bestätigung über Spital oder Kuraufenthalt, Arztzeugnis über Reiseunfähigkeit) beizubringen und an die Erstattungsquittung zu heften. Eine Erstattung infolge bestätigter Reiseunfähigkeit kann bis 30 Tage nach Ablauf des entsprechenden Abo beantragt werden. Die Erstattung erfolgt pro rata mit övgutschein oder Reka Rail. Fahrausweise, die anstelle des Preises den Vermerk Bon oder Pauschal oder Ersatz tragen, dürfen nicht erstattet werden. Wird infolge Todesfall ein ErsatzAbo zur Erstattung vorgelegt (mit Bestätigung), so kann das Abo manuell pro rata erstattet werden (nicht via KUBA möglich). Wichtig: Information an die Leitstelle Vertrieb mittels OnlineFormular KUBA ANPASSUNGEN. Beim Kauf eines höherwertigen Abo und gleichzeitiger Rückgabe eines ErsatzAbo wird dieses manuell pro rata erstattet. Wichtig: Information an die Leitstelle Vertrieb mittels OnlineFormular KUBA ANPASSUNGEN. Aus dem Rücktritt vom Tarif oder aus zeitweiliger oder dauernder Betriebseinstellung einzelner Transportunternehmungen kann der Abonnent keine Erstattung geltend machen. Seite 25 von 54

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