20/2. Psychiatrie, Psychotherapie, Public Mental Health und Sozialpsychiatrie Wissenschaftliches Organ der pro mente austria, ÖGKJP, ÖSG

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1 Postvertriebsstück Entgelt bezahlt B F Dustri-Verlag Dr. Karl Feistle Bajuwarenring 4 D Deisenhofen Oberhaching Psychiatrie, Psychotherapie, Public Mental Health und Sozialpsychiatrie Wissenschaftliches Organ der pro mente austria, ÖGKJP, ÖSG Regularly listed in Current Contents / Clinical Practice and EMBASE/Excerpta Medica Themenschwerpunkt Kinder- & Jugendpsychiatrie Richtlinien Substitutionstherapie Aktuelles Deutschsprachige Journale Antidepressiva NICE-Empfehlungen ISSN /2 Dustri-Verlag Dr. Karl Feistle

2 Band 20 Nummer Volume 20 Number Editorial Herausforderungen an die Kinder- und Jugendpsychiatrie E. Berger 81 Editorial Challenges for the Child and Adolescent Psychiatry E. Berger Psychiatrie, Psychotherapie, Public Mental Health und Sozialpsychiatrie Aktuelles Sind deutschsprachige Fachzeitschriften obsolet? Gedanken zum 20-jährigen Jubiläum der Neuropsychiatrie U. Meise, H. Hinterhuber Warnung der Arzneimittelbehörde zur Anwendung von Antidepressiva bei Kindern und Jugendlichen: Kommentar und Empfehlung aus kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht C. M. Klier, A. Karwautz Empfehlung des National Institute for Health and Clinical Excellence (NICE) zur Verwendung von Medikamenten bei Alzheimer Krankheit: Stellungnahme der Österreichischen Alzheimer Gesellschaft Übersicht Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung in Österreich E. Berger, W. Aichhorn, M. H. Friedrich, S. Fiala-Preinsberger, W. Leixnering, B. Mangold, G. Spiel, E. Tatzer, L. Thun-Hohenstein Short Communication Are German-Speaking Scientific Journals Obsolete? Comments on Occasion of the Twentieth Anniversary of the Journal Neuropsychiatrie U. Meise, H. Hinterhuber Warning of the European Agency for the Evaluation of Medicinal Products (EMEA) Regarding Antidepressant Use in Children and Adolescents: Comment and Recommendation from a Child and Adolescent Psychiatry Perspective C. M. Klier, A. Karwautz Recommendations of NICE for Treatment of the Alzheimer s Disease: Comments by the Austrian Alzheimer Society Review Child and Adolescent Psychiatric Care System in Austria E. Berger, W. Aichhorn, M. H. Friedrich, S. Fiala-Preinsberger, W. Leixnering, B. Mangold, G. Spiel, E. Tatzer, L. Thun-Hohenstein Zeitungsgründer Franz Gestenbrand, Innsbruck Hartmann Hinterhuber, Innsbruck Kornelius Kryspin-Exner Redaktion Hartmann Hinterhuber, Innsbruck Ullrich Meise, Innsbruck Wissenschaftliches Organ pro mente austria Dachverband der Sozialpsychiatrischen Gesellschaften Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie Österreichische Schizophreniegesellschaft 2 06 Entwicklung der kinder- und jugendpsychiatrischen Forensik in Österreich M. H. Friedrich 91 Developments in Forensic Child and Adolescent Psychiatry in Austria M. H. Friedrich Originalarbeit Zur Differentialdiagnostik der Störungen des Sozialverhaltens unter Verwendung eines personenorientierten Ansatzes G. Spiel, C. von Korff, G. Sange 96 Original Papers Differentiation (in Types) of Children and Adolescents with Conduct Disorder Using a Person-Centered Approach G. Spiel, C. von Korff, G. Sange Dustri-Verlag Dr. Karl Feistle ISSN I

3 Die Pediatric-Symptom Checklist als Screening-Instrument für psychische Auffälligkeiten L. Thun-Hohenstein, S. Herzog, G. Seim, M. Schreuer Entwicklungsbegleitung von Kindern substanzabhängiger Mütter das Wiener Comprehensive Care Modell Th. Elstner, S. Fiala-Preinsperger, E. Berger The Pediatric Symptom Checklist a Screening-Instrument for Psychiatric Disorders L. Thun-Hohenstein, S. Herzog, G. Seim, M. Schreuer Developmental Follow-Up for Children of Substance Dependent Mothers the Vienna Comprehensive Care Model Th. Elstner, S. Fiala-Preinsperger, E. Berger Psychiatrie, Psychotherapie, Public Mental Health und Sozialpsychiatrie Bericht Rehabilitation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Beispiel der beruflichen Integration von Jugendlichen G. Spiel, J. Petscharnig Jugendpsychiatrische Tagesklinik Aufbau und Erfahrungen E. Berger, K. Steinberger, N. Huber Essstörungen neue Ansätze und rezente Ergebnisse bei jugendlichen Populationen A. Karwautz Richtlinien Empfehlungen zur Substitutionstherapie R. Haller, H. Hinterhuber, K. Mann Report Rehabilitation in Child and Adolescent Psychiatry: Vocational Rehabilitation and Integration of Adolescents G. Spiel, J. Petscharnig Experiences with a Day Hospital for the Adolescent Psychiatry E. Berger, K. Steinberger, N. Huber Eating Disorders New Approaches and Recent Results in Adolescent Populations A. Karwautz Guidelines Maintenance Pharmacotherapies for Opoid Dependence: Recommendations R. Haller, H. Hinterhuber, K. Mann Zeitungsgründer Franz Gestenbrand, Innsbruck Hartmann Hinterhuber, Innsbruck Kornelius Kryspin-Exner Redaktion Hartmann Hinterhuber, Innsbruck Ullrich Meise, Innsbruck Wissenschaftliches Organ pro mente austria Dachverband der Sozialpsychiatrischen Gesellschaften Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie Österreichische Schizophreniegesellschaft Rezension Klinische Neuropsychologie Grundlagen Diagnostik Rehabilitation J. Lehrner, G. Pusswald, E. Fertl, W. Strubreither, I. Kryspin-Exner 82 Dustri-Verlag Dr. Karl Feistle ISSN II

4 Zeitungsgründer Franz Gerstenbrand, Innsbruck Hartmann Hinterhuber, Innsbruck Kornelius Kryspin-Exner Herausgeber Hartmann Hinterhuber, Innsbruck Ullrich Meise, Innsbruck (geschäftsführend) Alex H. Bullinger, Basel Hans Förstl, München Andreas Heinz, Berlin Wulf Rössler, Zürich Ernst Berger, Wien Karl Dantendorfer, Wien Max Friedrich, Wien Verena Günther, Innsbruck Ilse Kryspin-Exner, Wien Josef Marksteiner, Innsbruck Hans Rittmannsberger, Linz Werner Schöny, Linz Johannes Wancata, Wien Hans Georg Zapotoczky, Graz Gastherausgeber Ernst Berger, Wien Wissenschaftlicher Beirat Josef Aldenhoff, Kiel Matthias C. Angermeyer, Leipzig Jules Angst, Zürich Helmuth Beckmann, Würzburg Wilfried Biebl, Innsbruck Hans Brenner, Bern Peter Falkai, Homburg Asmus Finzen, Basel Wolfgang Gaebel, Düsseldorf Reinhard Haller, Frastanz Florian Holsboer, München Isabella Heuser, Berlin Christian Humpel, Innsbruck Kurt Jellinger, Wien Hans Peter Kapfhammer, Graz Siegfried Kasper, Wien Heinz Katschnig, Wien Wolfgang Maier, Bonn Hans-Jürgen Möller, München Heidi Möller, Innsbruck Franz Müller-Spahn, Basel Thomas Penzel, Marburg Walter Pieringer, Graz Anita Riecher-Rössler, Basel Peter Riederer, Würzburg Alois Saria, Innsbruck Norman Sartorius, Genf Heinrich Sauer, Jena Gerhard Schüssler, Innsbruck Gernot Sonneck, Wien Marianne Springer-Kremser, Wien Gabriela Stoppe, Basel Redaktionsadresse Univ.-Prof. Dr. Ullrich Meise, Universitätsklinik für Psychiatrie Innsbruck, Anichstraße 35, A-6020 Innsbruck, Telefon: , Fax: , Psychiatrie, Psychotherapie, Public Mental Health und Sozialpsychiatrie Zeitungsgründer Franz Gestenbrand, Innsbruck Hartmann Hinterhuber, Innsbruck Kornelius Kryspin-Exner Redaktion Hartmann Hinterhuber, Innsbruck Ullrich Meise, Innsbruck Wissenschaftliches Organ pro mente austria Dachverband der Sozialpsychiatrischen Gesellschaften Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie Österreichische Schizophreniegesellschaft Dustri-Verlag Dr. Karl Feistle, Postfach 1351, 2006 Jörg Feistle. D München-Deisenhofen, Verlag: Dustri-Verlag Dr. Karl Feistle. Tel. (089) , Telefax (089) ISSN info@dustri.de Regulary listed in Current Contents/Clinical Practice and EMBASE/Excerpta Medica Mit der Annahme des Manuskriptes und seiner Veröffentlichung durch den Verlag geht das Verlagsrecht für alle Sprachen und Länder einschließlich des Rechts der photomechanischen Wiedergabe oder einer sonstigen Vervielfältigung an den Verlag über. benutzt werden dürften. Für Angaben über Dosierungsanweisungen und Applikationsformen wird vom Verlag keine Gewähr übernommen. Jede Dosierung oder Applikation erfolgt auf eigene Gefahr des Benutzers. Die Neuropsychiatrie erscheint vierteljährlich. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in dieser Zeitschrift berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, daß solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann Bezugspreis jährlich 76,. Preis des Einzelheftes 21, zusätzlich Versandgebühr, inkl. Mehrwertsteuer. Einbanddecken sind lieferbar. Bezug durch jede Buchhandlung oder direkt beim Verlag. Die Bezugsdauer verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn nicht eine Abbestellung bis 4 Wochen vor Jahresende erfolgt. Dustri-Verlag Dr. Karl Feistle ISSN IV

5 Hinweise für AutorInnen: Sämtliche Manuskripte unterliegen der wissenschaftlichen und redaktionellen Begutachtung durch Schriftleitung und Reviewer. Allgemeines: Bitte die Texte unformatiert im Flattersatz (Ausnahme: Überschrift und Zwischenüberschriften, Hervorhebungen) und keine Trennungen verwenden! Manuskripte verfasst im Word sind am besten per an die Redaktion (Adresse siehe unten) zu übermitteln. Sie können auch elektronisch auf CD oder Diskette an die Redaktionsadresse gesandt werden. Originalarbeiten sollen 6 Druckseiten nicht überschreiten (1 Druckseite entspricht ca Zeichen). Die Zahl der Abbildungen und Tabellen sollte sich auf maximal 5 beschränken. Manuskriptgestaltung: Titelseite: (erste Manuskriptseite) - Titel der Arbeit: - Namen der Autoren (vollständiger Vorname vorangestellt) - Klinik(en) oder Institution(en), an denen die Autoren tätig sind - Anschrift des federführenden Autors (inkl. -Adresse) Zusammenfassung: (zweite Manuskriptseite) - Sollte 15 Schreibmaschinenzeilen nicht übersteigen - Gliederung nach: Anliegen; Methode; Ergebnisse; Schlussfolgerungen; - Schlüsselwörter (mindestens 3) gesondert angeben Titel und Abstract in englischer Sprache (3. Manuskriptseite) - Kann ausführlicher als die deutsche Zusammenfassung sein - Gliederung nach: Objective; Methods; Results; Conclusions - Keywords: (mindestens 3) gesondert angeben Text: (ab 4. Manuskriptseite) Für wissenschaftliche Texte Gliederung wenn möglich in Einleitung, Material und Methode, Ergebnisse, Diskussion, evtl. Schlussfolgerungen, evtl. Danksagung, evtl. Interessenskonflikt Literaturverzeichnis: (mit eigener Manuskriptseite beginnen) - Literaturangaben sollen auf etwas 20 grundlegende Werke und Übersichtsarbeiten beschränkt werden. Das Literaturverzeichnis soll nach Autoren alphabetisch geordnet werden und fortlaufend mit arabischen Zahlen, die in [eckige Klammern] gestellt sind, nummeriert sein. - Im Text die Verweiszahlen in [eckiger Klammer] an der entsprechenden Stelle einfügen. Beispiele: Arbeiten, die in Zeitschriften erschienen sind: [1] Rittmannsberger H., Sonnleitner W., Kölbl J., Schöny W.: Plan und Wirklichkeit in der psychiatrischen Versorgung. Ergebnisse der Linzer Wohnplatzerhebung. Neuropsychiatrie 15, 5-9 (2001). Bücher: [2] Hinterhuber H., Fleischhacker W.: Lehrbuch der Psychiatrie. Thieme, Stuttgart Beiträge in Büchern: [3] Albers M.: Kosten und Nutzen der tagesklinischen Behandlung. In: Eikelmann B., Reker T., Albers M.: Die psychiatrische Tagesklinik. Thieme, Stuttgart Abbildungen und Tabellen: (jeweils auf eigener Manuskriptseite - Jede Abbildung und jede Tabelle sollte mit einer kurzen Legende versehen sein. - Verwendete Abkürzungen und Zeichen sollten erklärt werden. - Die Platzierung von Abbildungen und Tabellen sollte im Text durch eine Anmerkung markiert werden ( etwa hier Abbildung 1 einfügen ). - Abbildungen und Grafiken sollten als separate Dateien gespeichert werden und nicht in den Text eingebunden werden! - Folgende Dateiformate können verwendet werden: Für Farb-/Graustufenabbildungen:.tiff,.jpg, (Auflösung: 300 dpi); für Grafiken/Strichabbildungen (Auflösung: 800 dpi) Psychiatrie, Psychotherapie, Public Mental Health und Sozialpsychiatrie Zeitungsgründer Franz Gestenbrand, Innsbruck Hartmann Hinterhuber, Innsbruck Kornelius Kryspin-Exner Redaktion Hartmann Hinterhuber, Innsbruck Ullrich Meise, Innsbruck Wissenschaftliches Organ pro mente austria Dachverband der Sozialpsychiatrischen Gesellschaften Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie Österreichische Schizophreniegesellschaft Ethische Aspekte: Vergewissern Sie sich bitte, dass bei allen Untersuchungen, in die Patienten involviert sind, die Grundsätze der zuständigen Ethikkommissionen oder der Deklarationen von Helsinki 1975 (1983) beachtet worden sind. Besteht ein möglicher Interessenskonflikt muss dieser gesondert am Ende des Artikels ausgewiesen werden. Korrekturabzüge: Nach Anfertigung des Satzes erhält der verantwortliche Autor einen Fahnenabzug des Artikels elektronisch als pdf-datei übermittelt. Die auf Druckfehler und sachliche Fehler durchgesehenen Korrekturfahnen sollten auf dem Postweg an die Verlagsadresse zurückgesandt werden. Manuskript-Einreichung: Redaktion: Univ.-Prof. Dr. Ullrich Meise, Universitätsklinik für Psychiatrie, Medizinische Universität Innsbruck, Anichstraße 35, A-6020 Innsbruck, Telefon: , Fax: , ullrich.meise@uklibk.ac.at Dustri-Verlag Dr. Karl Feistle ISSN VI

6 Editorial Editorial Neuropsychiatrie, Band 20, Nr. 2/2006, S Herausforderungen an die Kinder- und Jugendpsychiatrie Ernst Berger Neuropsychiatrische Abteilung für Kinder- und Jugendliche Neurologisches Zentrum Rosenhügel, Wien Die Neuropsychiatrie hat sich die Aufgabe gestellt Bereichen der Psychiatrie, die in Fachjournalen zu wenig berücksichtigt werden, Themenschwerpunkte zu widmen. Diese Ausgabe wendet sich dem Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu. Durchforstet man die wichtigsten deutschsprachigen Fachzeitschriften der letzten zwei Jahre ist diese Thematik im Vergleich zu anderen sehr selten vertreten [1, 2, 6, 9, 10, 11]. Dreißig Jahre nach der Etablierung des Faches in Österreich durch Walter Spiel (Additivfach und Universitätsklinik 1975) stehen wir an einem weiteren Meilenstein der Entwicklung der Schaffung des eigenen Sonderfaches. An diesem Punkt der Entwicklung haben wir eine doppelte Aufgabe zu erfüllen: den Nachweis der wissenschaftlichen Durchdringung unseres Arbeitsgebietes und die Sicherstellung adäquater Versorgungsangebote. In diesem Themenheft wird der Versuch gemacht, diesen Anspruch einzulösen. Wir stellen an einigen Beispielen wissenschaftliche Beiträge aus der österreichischen Kinder- und Jugendpsychiatrie vor und referieren den aktuellen Diskussionsstand zur Entwicklung der Versorgungsstrukturen Dustri-Verlag Dr. Karl Feistle ISSN Ein Beitrag der Fachgesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie [3] beleuchtet österreichweit den aktuellen Planungsstand der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgungsstrukturen. Ein Bericht über den Aufbau einer Tagesklinik [4] konkretisiert diesen Ansatz. Drei Übersichtsartikel stellen zentrale Themen der KJP dar: die forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie [7], der Einsatz von Antidepressiva bei Jugendlichen [9] sowie die Essstörungsforschung [8]. Dem Thema der Psychosen bei Jugendlichen werden sich in einer der nächsten Ausgaben der Neuropsychiatrie die Beiträge von Toifl [18], der einen modernen theoretischen Ansatz referiert sowie von Schäfer et al [13], die das aktuelle Problem der Früherkennung behandeln, widmen. In der Fortsetzung dieses Themenheftes wird die Häufigkeit von Essstörungen bei Jugendlichen von Thun-Hohenstein [16] anhand der Ergebnisse einer Fragebogenuntersuchung an Hauptschulen dargestellt. Spiel et al. [14] widmet seinen Beitrag dem aktuellen Thema der Störungen des Sozialverhaltens und versucht eine Subdifferenzierung dieser Diagnosegruppe anhand einer klinischen Population. Ein weiterer Beitrag von Spiel et al ist dem Problem der Rehabilitation Jugendlicher nach psychischen Erkrankungen in einem interdisziplinären Setting gewidmet [15]. Zwei Beiträge machen deutlich, dass die Kinder- und Jugendpsychiatrie eng verknüpft ist mit den beiden zentralen Nachbardisziplinen der Pädiatrie und der allgemeinen Psychiatrie. Dies wird deutlich im Beitrag von Thun-Hohenstein [17], der die Verbindung zum Mutter-Kind- Pass herstellt sowie im Beitrag von Elstner et al. [5], in dem anhand der Evaluation der Betreuung von Kindern substanzabhängiger Mütter die enge Verzahnung zur psychiatrischen Betreuung Erwachsener erkennbar wird. Literatur [1] Amorosa H., Endres R.: Gruppe zur Anleitung von Eltern junger sprachentwicklungsverzögerter Kinder. Psychiat Prax 31; (2004) [2] Barkmann C., Schulte-Markwort M.: Prävalenz psychischer Auffälligkeit bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland ein systematischer Literaturüberblick. Psychiat Prax 31; (2004) [3] Berger E., Aichhorn W. et al.: Kinderund Jugendpsychiatrische Versorgung in Österreich. Neuropsychiatrie 20, (2006) [4] Berger E., Steinberger K., Huber N.: Jugendpsychiatrische Tagesklinik Aufbau und Erfahrungen. Neuropsychiatrie 20, (2006) [5] Elstner Th., Fiala-Preinsperger S., Berger E.: Entwicklungsbegleitung von Kindern substanzanhängiger Mütter das Wiener Comprehensive Care Modell. Neuropsychiatrie 20, (2006) [6] Fischer M., Gersten S.: Vergessen und überfordert: Kinder von psychisch Kranken. Neuropsychiatrie 19; (2005) [7] Friedrich M. H.: Entwicklung der kinder- und jugendpsychiatrischen Forensik

7 Herausforderungen an die Kinder- und Jugendpsychiatrie 82 in Österreich. Neuropsychiatrie 20, (2006) [8] Karwautz A.: Essstörungen neue Ansätze und rezente Ergebnisse bei jugendlichen Populationen. Neuropsychiatrie 20, (2006) [9] Klier C., Karwautz A.: Warnung der Arzneimittelbehörde zur Anwendung von Antidepressiva bei Kindern und Jugendlichen: Kommentar und Empfehlung aus kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht. Neuropsychiatrie 20, (2006) [10] Kraus B., Wodarz N., Kuchlmaier K., Kliegel P., Binder H., Johann M.: Konsum psychoaktiver Substanzen durch Jugendliche Eine Erhebung bei Schülern der 9. Klassen. Psychiat Prax 31; (2004) [11] Küng A., Wieser E., Aichhorn M., Marksteiner J., Aichhorn W.: Angststörungen im Kindes- und Jugendalter. Neuropsychiatrie 19; (2005) [12] Noterdaeme M., Schlamp D., Linder M., Kischel K.-H.: Analyse der komorbiden psychiatrischen Diagnosen anhand der Basisdokumentation der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Psychiat Prax 31; , Georg Thieme Verlag KG, (2004) [13] Schäfer M. R. et al: Früherkennung psychotischer Störungen. Neuropsychiatrie, in Druck [14] Spiel G., von Korff C., Sange G.: Zur Differentialdiagnostik der Störungen des Sozialverhaltens unter Verwendung eines personenorientierten Ansatzes. Neuropsychiatrie 20, (2006) [15] Spiel G., Petscharnig J.: Rehabilitation in der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Beispiel der beruflichen Integration von Jugendlichen. Neuropsychiatrie 20, (2006) [16] Thun-Hohenstein L., Kessler D., Ardelt- Gattinger E.: Die Häufigkeit von Essstörungen und Vorläufersymptomen in einer ländlichen Kohorte junger Adolszenter. Neuropsychiatrie, in Druck [17] Thun-Hohenstein L., Herzog S., Schreuer M.: Die Pediatric-Symptom Checklis als Screening-Instrument für psychische Auffälligkeiten. Neuropsychiatrie 20, (2006) [18] Toifl K., Kimmel B., Mayring Ph., Mörth M.: Psychose aus Sicht der Komplexitätsforschung Ein Modell zur Untersuchung der Selbstorganisation eines dysfunktionalen Selbst. Neuropsychiatrie, in Druck Univ.-Prof. Dr. Ernst Berger Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Neurologisches Zentrum Rosenhügel, Wien Rezension Review Klinische Neuropsychologie Grundlagen Diagnostik Rehabilitation Johann Lehrner, Gisela Pusswald, Elisabeth Fertl, Wilhelm Strubreither und Ilse Kryspin-Exner Springer Wien-New York, 2006, 635 Seiten Die Neuropsychologie ist ein faszinierendes Forschungsgebiet und ein Bereich, in dem ein Mangel an übersichtlichen deutschsprachigen Lehrbüchern besteht. Dieses umfassende und gut verständliche Lehrbuch vermittelt die grundlegenden anatomischen, entwicklungsbiologischen und psychologischen Kenntnisse über eine Vielzahl von Hirnfunktionen und eignet sich gut als interdisziplinäres Nachschlagewerk für verschiedene Berufsgruppen (Neurologen, Psychiater, Psychologen, Ergo- oder Physiotherapeuten, Logopäden etc.). Neben der Vorstellung von grundlegenden Annahmen und Modellen der Neuropsychologie, werden die Prinzipien der neuropsychologischen Diagnostik und Therapie diskutiert und die Hintergründe der wichtigsten neuropsychologischen Störungen erklärt. Durch die gute Strukturierung des Buches und zahlreiche Abbildungen wird die oft komplexe Thematik anschaulich dargestellt. Dabei gibt der Band einen ausgezeichneten Einblick in die enorme Bedeutung der Neuropsychologie für Gegenwart und Zukunft der Neurologie, Psychiatrie und Psychologie. Insgesamt, ein interessantes und vor allem informatives Buch, das neueste Erkenntnisse der Neurowissenschaften in sehr gelungener Art und Weise präsentiert. Elisabeth Weiss, Innsbruck

8 Aktuelles Short Communication Neuropsychiatrie, Band 20, Nr. 2/2006, S Sind deutschsprachige Fachzeitschriften obsolet? Gedanken zum 20-jährigen Jubiläum der Neuropsychiatrie Ullrich Meise und Hartmann Hinterhuber Universitätsklinik für Psychiatrie, Medizinische Universität Innsbruck Are German-Speaking Scientific Journals Obsolete? Comments on Occasion of the Twentieth Anniversary of the Journal "Neuropsychiatrie" 2006 Dustri-Verlag Dr. Karl Feistle ISSN Seit 100 Jahren hat ein großer Teil der Arbeiten der österreichischen neuropsychiatrischen Schule, die so bedeutende Namen wie Meynert, Krafft- Ebing,Wagner-Jauregg [6], Economo, Freud und Adler aufweist, in den "Jahrbüchern für Psychiatrie und Neurologie" Wiedergabe gefunden. In Fortsetzung der "Jahrbücher" gründeten W. Holzer, O. Kauders und H. Urban gemeinsam mit H. Reisner 1948 die "Wiener Zeitschrift für Nervenheilkunde und deren Grenzgebiete". Programmatisch verkündete die Schriftleitung: "Die Grundlage dieser Zeitschrift sollen ergebnisreiche, klinische Arbeiten bilden, wobei der traditionellen Einstellung unserer Schule folgend, die Therapie im ganzen Umkreis des Fachgebietes besondere Berücksichtigung erfahren soll". Durch 25 Jahre verstand sich die "Nervenheilkunde" als österreichische Zeitschrift für alle Gebiete neurologisch-psychiatrischer Forschung und Praxis. Die Tradition der "Wiener Zeitschrift für Nervenheilkunde und deren Grenzgebiete" fortführend, wurde 1982 in der "Neuropsychiatria Clinica" von den Professoren Kryspin-Exner und Gerstenbrand neuerlich ein deutschsprachiges Publikationsforum geschaffen, um mit einem eigenen Organ in der wissenschaftlichen Welt präsent zu sein. Ein Verlagswechsel und die Umstellung auf das international gebräuchliche Format legte 1985/86 die Umbenennung in "Neuropsychiatrie Zeitschrift für Klinik, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation" nahe. Die Zeitschrift wurde offizielles Publikationsorgan der Gesellschaft österreichischer Nervenärzte und Psychiater. Als Verantwortliche zeichneten bis auf die allzu früh verstorbenen Professoren Dr. Herbert Reisner und Dr. Kornelius Kryspin-Exner wiederum alle Herausgeber und Redakteure der "Wiener Zeitschrift für Nervenheilkunde und deren Grenzgebiete". Im Vorwort zu Heft 1 des ersten Jahrganges der Neuropsychiatrie (1985) legten die Herausgeber Franz Gerstenbrand und Hartmann Hinterhuber die Blattlinie fest und betonten die klinische Relevanz der publizierten Arbeiten: "Berücksichtigt werden vor allem jene Themen, die die Basis für die klinische Diagnostik und das therapeutische Handeln bilden. Verbindende Spezialfächer wie die Kinder- und Jugendpsychiatrie, Neuroradiologie, die Neuropsychologie, die Neuropathologie und die Neurochemie sowie die klinische Neuropsychopharmakologie werden deshalb bevorzugt dargestellt, da sie auf wissenschaftlicher Basis zu einer neuerlichen Annäherung von Psychiatrie, Psychotherapie, medizinische Psychologie und Neurologie führen. Hauptanliegen der Zeitschrift ist, jenseits jeglicher ideologischer Spekulation einen validen Beitrag zur Optimierung der Therapie, zur Verfeinerung der Diagnostik und zur Verbesserung rehabilitativer Maßnahmen zu leisten. Die Zahl der gewonnenen Erkenntnisse wächst im Bereich der Psychiatrie schneller als unsere Fähigkeit, diesen Wissenszuwachs in eine Gesamtsicht zu integrieren. Diese Zeitschrift soll der Zielsetzung der österreichischen vorausgegangenen Fachpublikationen entsprechend einen Überblick über den modernen Wissensstand unserer Fächer zu geben, zu Diskussionen anregen und Praxis und Lehre befruchten." 2000 erfolgte die Trennung der neuropsychiatrischen Disziplin in die Fächer Neurologie und Psychiatrie. Auch die "Gesellschaft Österreichischer Nervenärzte und Psychiater" teilte sich in zwei voneinander unabhängige Fachgesellschaften auf. Die "Neuropsychiatrie" wurde zum offiziellen Organ der Österreichischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie. Trotz der finanziellen Probleme, denen jedes deutschsprachige Journal gegenübersteht, war es den geschäftsführenden Herausgebern möglich, dieses verdiente österreichische Journal weiterzuführen und ihm unter der Wahrung der Tradition mit dem Untertitel "Journal für Psychiatrie, Psychotherapie, Public Mental Health und Sozialpsychiatrie" ein erweitertes Profil zu geben [6]. Dieser Schritt findet allgemeine Anerkennung. Die Zeitschrift "Neuropsychiatrie" ist im Current Contents gelistet und verfügt über einen für ein deutschsprachiges Journal höchst beachtlichen Impactfaktor von 1.414: In der deutschsprachigen Psychiatrie besitzt sie somit einen guten Namen. Seit kurzem steht der österreichischen Psychiatrie noch das junge

9 Sind deutschsprachige Fachzeitschriften obsolet? 84 ÖGPP-Organ "Psychiatrie & Psychotherapie" zur Verfügung. Heute fungiert die "Neuropsychiatrie" als offizielles wissenschaftliches Organ für mehrere österreichische Fachgesellschaften: dies hatte eine deutliche Belebung unseres Journals zur Folge. Neben ausgewählten Übersichtsartikeln veröffentlicht die "Neuropsychiatrie" Originalarbeiten und Fallberichte, die einem Reviewprozess unterzogen werden. Im Rahmen von Themenheften wollen wir eine Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen im Bereich der Psychiatrie anregen [3, 5, 8, 9, 11, 13, 14]. Unser Ziel ist somit die Veröffentlichung von qualitativ hoch stehenden Artikeln in der Muttersprache und die Verbreitung von Forschungsergebnissen der österreichischen Psychiatrie. Dadurch soll die Identität und der Stellenwert der Psychiatrie in unserem Land gefördert werden. Trotz ökonomischer Zwänge garantiert die "Neuropsychiatrie", dass sie stets die Unabhängigkeit der Fachzeitschrift bewahren wird. Der Wettbewerb um das Etat der Pharmazeutischen Industrie ist groß: Allein in Österreich wurden in den letzten Jahren von diversen Verlagen mehrere Journale ins Leben gerufen, die sich der Fortbildung und Information in den Fachbereichen Psychiatrie und Neurologie verschreiben wollen. Bei diesen Publikationen herrschen jedoch eindeutig finanzielle Aspekte vor. Es ist jedoch weniger der wirtschaftliche Aspekt, der die Fortführung einer deutschsprachigen Fachzeitschrift erschwert. Der Fetisch "Journal Impact Factor" wendet sich mit schwerwiegenden Folgen gegen das deutschsprachige Verlagswesen. Weltweit wird er maßgeblich für die Bewertung von Habilitationen oder die Besetzung von Leitungspositionen im universitären Bereich herangezogen. Im Bereich der Medizinischen Universitäten ist auch die leistungsorientierte Mittelvergabe an ihn geknüpft. Diese einfache bibliometrische Maßzahl- seit 1975 werden im Journal Citation Reports ( JCR ) die Zeitschriften nach ihren Journal Impact Factors ( JIFs ) in einer Rangliste eingestuft wurde konstruiert, um den Stellenwert einer wissenschaftlichen Zeitschrift einschätzen zu können. Inzwischen sind die JIFs von einem ehemals wenig bekanntem Hilfsmittel für Bibliothekare zu einem weithin anerkannten Forschungsindikator geworden. Ihre Verwendung zur Evaluierung der Forschung sollte jedoch mit Vorsicht und nur in Kombination mit anderen Indikatoren erfolgen [10]. Das Heranziehen von Zitierungen zur Bewertung von Forschungsergebnissen gründet wie bei allen Leistungen des ISI - Institute for Scientific Information auf der kontrovers diskutierten Prämisse, dass eine Arbeit bzw. eine Zeitschrift, die oft zitiert wird, für Fachkollegen bedeutender und wertvoller sei, als eine, die seltener zitiert wird. Noch um einiges fragwürdiger ist die Meinung, dass vom Impact Faktor einer Zeitschrift auf die Qualität eines Artikels geschlossen werden könnte. Der Impact Faktor eines Journals sagt sicherlich nichts über den Impact einer in ihm enthaltenen Publikation aus; die Korrelation zwischen dem Impact einer einzelnen Arbeit und dem JIF der publizierenden Zeitschrift ist nachweislich schwach. Trotzdem ist die Scientific Community diesem sehr einfachen, verführerischen Zahlenwert erlegen und schmückt mit ihm ihre Leistungsbilanzen. Julian Nida-Rümelin [12], ehemals deutscher Staatsminister für Kultur und seit 2004 Ordinarius für politische Theorie und Philosophie am Geschwister- Scholl-Institut der Universität München, widmete sich jüngstens der Frage, ob der Typus eines Wissenschafters, wie ihn Albert Einstein, aber auch der Philosoph Ludwig Wittgenstein verkörpert hat, Chancen hätte, in einer peer-reviewten, mit einem hohen Impactfaktor ausgestatteten Journal zu publizieren. Julian Nida-Rümelin's Antwort lautet in beiden Fällen definitiv: "Nein", er begründet dies wie folgt: "Weder Einstein noch Wittgenstein hätten auch nur die Spur einer Chance, im heutigen Wissenschaftsbetrieb erfolgreich zu sein. Und dies nicht etwa deswegen, weil die Form der relativ einsamen, grüblerischen Forschung überholt wäre, sondern weil der heutige Wissenschaftsbetrieb keine Nischen mehr vorsieht, die derart unkonventionellen Köpfen Entfaltungsmöglichkeiten geben. Um diese These zu prüfen, betrachten wir zunächst die ersten Jahre der Publikationstätigkeit Einsteins. Alle seine epochalen Aufsätze der Jahre 1905 und 1906 sind in den "Annalen der Physik" erschienen. Deren Herausgeber entschied sich zu dieser Publikation, obwohl die Aufsätze der verbreiteten Auffassung in der zeitgenössischen Physik zum Teil krass zuwiderliefen. Es kann überhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass in dem heute üblichen Verfahren des anonymen Gutachtens ("peer review") keiner dieser Artikel "überlebt" hätte. Das was sich im Rahmen des Erwarteten bewegt, was sich auf die relevante und anerkannte Literatur stützt und allenfalls einen zusätzlichen originellen Gedanken entwickelt, das hat am meisten Chancen auf problemlose Publikation. Was quer zu den gegenwärtig gerade akzeptierten Meinungen steht, was sich nur unzureichend auf die als relevant erachtete Fachliteratur stützt, was allzu originell ist, trifft verständlicherweise auf Widerstand. Keiner der bahnbrechenden frühen Aufsätze Einsteins wäre unter den heutigen Bedingungen in einer der international führenden physikalischen Zeitschriften erschienen. Jahre später hat Einstein einmal ein Manuskript bei einem amerikanischen reviewten Journal eingereicht und ist prompt abgelehnt worden. Er kommentierte das in einem Brief mit dem Satz: 'I sent it to be published not to be criticised'." Bewegt sich eine deutschsprachige Fachzeitschrift in einem Markt mit kleinem Zielpublikum, hat sie es schwer, mit englischsprachigen Journalen, die einen größeren Markt bedienen, zu konkurrieren. Weltweit werden nicht-englischsprachige Publikationen naturgemäß weniger häufig gelesen und finden somit seltener Eingang in die

10 Meise, Hinterhuber 85 Literaturverzeichnisse (die im übrigen in vielfältiger Weise zur "Impactfaktoroptimierung" manipuliert werden). Grundsätzlich sind bei Zitierungen häufiger Arbeiten von KollegInnen des eigenen Landes zu finden. So wird allein dadurch der mittlere Journal Impact amerikanischer Zeitschriften um etwa 30 Prozent vergrößert [10]. In der Tat wird durch den "Impactfaktor" Qualität durch Quantität bestimmt. Die Grundidee in der heutigen Anwendung dieses bibliometrischen Instrumentes liegt darin, dass die Häufigkeit, mit der ein Publikationsorgan zitiert wird, mit der Qualität der konkreten Publikation gleichgesetzt wird: Diese Logik muss als sehr simplizistisch bezeichnet werden. Die im JCR aufgenommenen Zeitschriften spiegeln die Dominanz USamerikanischer Forschung in vielen Fachgebieten, aber auch die nachvollziehbare Vorliebe der Wissenschaftler für englischsprachige Journale wider. Als Herausgeber, die selbst an einer wissenschaftlich aktiven Klinik tätig sind, werden wir immer wieder mit der Tatsache konfrontiert, dass AutorInnen ihre Originalarbeiten vorwiegend in englischsprachigen Journalen veröffentlichen wollen: in sehr vielen Fällen sind sie dazu auch gezwungen. Vor dem Hintergrund des Gewichtes und des Stellenwertes dieser Maßzahl und der an sie für eine Karriere geknüpften Konsequenzen, ist dies durchaus nachvollziehbar. Zu Recht drängt sich nun die Frage auf, warum vor dem Hintergrund dieser Entwicklung die "Neuropsychiatrie", der "Nervenarzt", die "Fortschritte für Neurologie und Psychiatrie" oder die "Psychiatrische Praxis" um die wichtigsten verbliebenen deutschsprachigen Fachzeitschriften aufzuzählen nicht schon längst ihre Artikel im Volltext in englischer Sprache publizieren. Warum kann nicht die Fort- und Weiterbildung den zuvor genannten - oft abwertend als "Werbejournale" bezeichneten Periodika überlassen werden? Es zeichnen doch ohnedies heute schon viele österreichische Meinungsbildner für deren Beiträge als Autorinnen und Autoren. Ist es für die Herausgeber einer deutschsprachigen Fachzeitschrift nicht frustrierend, zu erkennen, dass ihr Journal nur als zweite Wahl beim Einreichen eines Manuskriptes fungiert? Gibt es ohne einem Chauvinismus zu verfallen überhaupt eine spezifische österreichische oder deutschsprachige Identität bzw. besondere Bedürfnisse innerhalb der Psychiatrie, gibt es eigenständige Entwicklungen in diesem Bereich, die somit ein Publikationsorgan in der Landessprache rechtfertigen? [1, 2, 4, 7] Diese und wahrscheinlich zusätzliche Fragen sollten beurteilt werden. Es wird sich zeigen, ob sich alle deutschsprachige Fachzeitschriften mittelfristig am Markt behaupten können oder ob sie der so genannten Globalisierung zum Opfer fallen werden. Demgegenüber konnte öfters eindeutig nachgewiesen werden, dass deutschsprachige Wissenschafter zwar ihre Forschungsergebnisse hochquotierten englischsprachigen Journalen anvertrauen, jedoch die überwiegende Mehrheit der Psychiater und Psychotherapeuten für ihre Fortbildung Zeitschriften in der Muttersprache wählen. Die Herausgeber der Neuropsychiatrie vertreten nach wie vor die Meinung, dass der so wichtige Bereich der permanenten Fortbildung nicht ausschliesslich den auf Werbung ausgerichteten Journalen übergeben werden sollte. Da wir die in der Überschrift aufgeworfene Frage Sind deutschsprachige Fachzeitschriften obsolet? auch als eine rhetorische erachten, werden wir uns in Zukunft weiterhin bemühen, dass die Neuropsychiatrie leicht zugänglich und konkurrenzfähig bleibt. Wir wünschen uns auch, dass sie sich lebendig weiterentwickelt. Dazu sind wir auf Ihre Unterstützung und Mithilfe angewiesen. Literatur [1] Angermeyer M. C., Kluge H., Riedel-Heller St. G., Roick Ch.: Sozialpsychiatrie ohne Soziologie? Ergebnisse einer Zeitschriftenanalyse. Psychiat Prax 31: (2004) [2] Bramesfeld A., Holler G.: Der Einfluss der Ausführungspraxis des Bundessozialhilfegesetzes auf die Deinstitutionalisierung psychisch Kranker. Psychiat Prax 31: (2004) [3] Conca A., Hinterhuber H., Prapotnik M., Geretsegger C., Frey R., Hausmann A., Hofmann P., Kasper S., Lahousen T., König P., Di Pauli J., Pramsohler P., Rittmannsberger H., Wagner W., Pycha R.: Konsensuspapier Die Elektrokrampftherapie: Theorie und Praxis. Neuropsychiatrie 16; 1-17 (2004) [4] Eikelmann B., Brieger P., Richter D., Teker Th.: Pro und Kontra: Gemeindepsychiatrie in der Krise? Psychiat Prax 32: (2005) [5] Haller R., Prunnlechner-Neumann R.: Forensische Psychiatrie Die Rolle des Faches zwischen Medizin, Justiz und Öffentlichkeit. Neuropsychiatrie 20; 1-6 (2006) [6] Hinterhuber H.: Julius Wagner von Jauregg und die Eugenik Ein historischer Exkurs. Neuropsychiatrie 19; (2005) [7] Kloocke R.., Schiedebach H.-P., Priebe St.: Psychisches Trauma in deutschsprachigen Lehrbüchern der Nachkriegszeit die psychiatrische Lehrmeinung zwischen 1945 und Psychiat Prax 32: (2005) [8] Kopp M., Holzner B.: Drogen und Medikamente im Straßenverkehr: Systematischer Betrachtungsversuch einer interdisziplinären Herausforderung und Folgerung für den Präventionsbereich. Neuropsychiatrie 18; (2004) [9] McLaren P.: The Future of Telepsychiatry in Europe. Neuropsychiatrie 18/S2; (2004) [10] Marx W., Schier H. (2002) mpg.de/de/fr_publikationen.html [11] Meise U., Hinterhuber H.: 19 Jahre "Neuropsychiatrie" Eine Erfolgsgeschichte. Neuropsychiatrie 19; 43 (2005) [12] Nida-Rümelin J.: Wäre Einstein heute ohne Chance? NZZ, , Nr. 303, S. 41 [13] Sulzenbacher H., Bullinger A. H., Senn T., Bekiaris E., Meise U.: Telepsychiatry and e-mental Health: Electronic Telecommunication in Psychiatry. Neuropsychiatrie 18/S2; (2004) [14] Wancata J.: Angehörige psychisch Kranker: Belastungen, Bedürfnisse und Bedarf. Neuropsychiatrie 19; (2005) A. Univ.-Prof. Dr. Ullrich Meise Universitätsklinik für Psychiatrie Medizinische Universität Innsbruck ullrich.meise@uklibk.ac.at

11 Übersicht Review Neuropsychiatrie, Band 20, Nr. 2/2006, S Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung in Österreich Ernst Berger, Wolfgang Aichhorn, Max H. Friedrich, Sabine Fiala-Preinsperger, Werner Leixnering, Burkhart Mangold, Georg Spiel, Erhard Tatzer und Leonhard Thun-Hohenstein Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie p. A., Neuropsychiatrische Abteilung für Kinder- und Jugendliche, NZ Rosenhügel Wien Schlüsselwörter: Kinder- und Jugendpsychiatrie Sozialpsychiatrie kinderpsychiatrische Versorgung Keywords: child and adolescent psychiatry social psychiatry child psychiatric care system Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung in Österreich Die in der neuen Ärzteausbildungsordnung enthaltene Schaffung des neuen Sonderfaches Kinder- und Jugendpsychiatrie ist ein Meilenstein in der etwa 50-jährigen Entwicklungsgeschichte dieses Faches. Die Voraussetzungen, diese Zäsur auch für den Aufbau eines hochwertigen bundesweiten Versorgungsangebotes zu nützen, sind gut: wir verfügen über ein fundiertes und wissenschaftlich begründetes Lehrgebäude und über erprobte und evaluierte Behandlungsformen; überdies wurden die Standards der fachärztlichen Ausbildung in Kooperation mit der UEMS auf europäischem Niveau definiert und die Standards der Versorgungsstrukturen gemeinsam mit dem ÖBIG festgelegt. Wichtig wäre es noch, die universitäre Basis des Faches, die sich derzeit nur auf die Wiener Universitätsklinik stützt, zu 2006 Dustri-Verlag Dr. Karl Feistle ISSN verbreitern. Der Beitrag beschreibt die Ausgangssituation und die Versorgungsstandards in Österreich. Child and Adolescent Psychiatric Care System in Austria The foundation of the new specialist training schedule for child and adolescent psychiatry, which is part of the new regulation for post graduate medical training and is replacing the former additive specialization module (child and adolescent neuropsychiatry) is an important milestone in the history of the speciality. It will provide the opportunity to develop a high quality care system of child and adolescent psychiatry in Austria. Child and adolescent psychiatry is endowed with scientific concepts and evaluated treatment procedures and in the last years standards of education have been developed in cooperation with the European Union of Medical Specialists (UEMS). Standards for the care system in Austria were defined alongside with the Austrian Federal Institute for the Health Care System (OEBIG). Still it would be important to enlarge the academic basis of the speciality by establishing additional university departments at other locations in Austria. We describe the starting points and the standards for the development of the care system. 1. Einleitung Die Darstellung der Grundprinzipien und Planungen zur fachspezifischen Versorgung in Österreich erfolgt an der Schwelle der Etablierung des Sonderfaches Kinder- und Jugendpsychiatrie, das das bisherige Additivfach Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters ablösen wird. Das seit dem Jahre 1975 bestehende Additivfach [4, 5] entsprach - historisch betrachtet den damaligen Realitäten und Möglichkeiten und war geeignet, in den folgenden Jahrzehnten die inhaltliche Entwicklung des Faches zu tragen; es bot aber keine ausreichende Grundlage für die Schaffung von Strukturen einer fachlich ausreichenden Versorgung, wie sie in den meisten europäischen Ländern entwickelt wurden [3]. Aus diesem Grund hatte die Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie (ÖGKJNP) im Jahre 1998 beschlossen, die Einrichtung eines Sonderfaches zu erwirken. In den Verhandlungen der folgenden Jahre kristallisierte sich schrittweise jene Struktur heraus, die nun Teil der neuen Ärzteausbildungsordnung ist: Der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie wird in 6-jähriger Ausbildung erworben, wobei das Curriculum neben 4 Ausbildungsjahren im Hauptfach folgende Nebenfächer umfasst: Kinder- und Jugendheilkunde (10 Monate), Psychiatrie (8 Monate), Neurologie (6 Monate).

12 Berger, Aichhorn, Friedrich, Fiala-Preinsperger, Leixnering, Mangold, Spiel, Tatzer, Thun-Hohenstein 87 Die Entwicklung von Versorgungsstrukturen hat mit der Einrichtung des Systems der Leistungsorientierten Krankenhausfinanzierung (LKF) im Jahre 1997 ihren Anfang genommen: in fachspezifischen Abrechnungspositionen wurden Strukturkriterien für kinder- und jugendpsychiatrische Krankenhauseinheiten formuliert, in deren Zentrum das multidisziplinäre Team mit leistungsdifferenzierter und leistungsadäquater Personalausstattung steht [2]. Die weitere Entwikklung erfolgte im Jahre 2004 gemeinsam mit dem Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen. 2. Leitlinien zu Versorgungsstrukturen für Kinder- und Jugendliche bei psychischen Störungen und Krankheiten 2.1. Allgemeines Adäquate Hilfestellung für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen und Krankheiten bedarf einerseits entsprechender Einstellungen und Haltungen in der Bevölkerung im allgemeinen und in Institutionen im besonderen und andererseits professioneller Angebote verschiedener Fachbereiche. Der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Psychotherapie kommt dabei zentraler Stellenwert zu. Die Psychotherapie ist einerseits eine Arbeitsweise, die innerhalb der Kinder- und Jugendpsychiatrie (neben Pharmakotherapie und sozialer Therapie) Anwendung findet, andererseits ist sie ein eigenständiger Gesundheitsberuf, der zu den Kooperationspartnern der KJP gehört. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie leistet ihren Beitrag zu den Hilfs-, Betreuungs- und Behandlungsangeboten für Kinder und Jugendliche mit psychischen Störungen (Krankheiten) in Kooperation mit anderen Disziplinen (andere medizinische Fachbereiche, andere Gesundheitsberufe etc.), bedarf aber dafür eigenständiger Strukturen. Die auch heute noch existierende Diskriminierung von psychisch kranken Menschen kann nicht durch die Vermeidung des Begriffs psychische Krankheit / Störung oder durch eine verschleiernde und fehlerhafte Verwendung anderer Fachbegriffe aufgehoben werden. Es ist unser Anliegen dieser Tendenz durch nicht-diskriminierende Strukturen und Arbeitsweisen der Kinder- und Jugendpsychiatrie entgegenzuwirken. Das Berufsbild des Kinder- und Jugendpsychiaters ist folgendermaßen zu beschreiben: Entsprechend der Definition des Fachgebietes umfasst die Kinder- und Jugendpsychiatrie die Erkennung, Behandlung, Prävention, Rehabilitation und Begutachtung bei psychischen, psychosozialen, psychosomatischen, entwicklungsbedingten und neurologischen Erkrankungen oder Störungen sowie bei psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter. In Bezug auf das Lebensalter ist die Kinder- und Jugendpsychiatrie zuständig für Kinder und Jugendliche von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wobei in der Altersgruppe der 0- bis 3- Jährigen eine Kooperation mit der Kinderheilkunde und bei jungen Erwachsenen bis 23 Jahren eine Kooperation mit der Psychiatrie strukturell notwendig ist. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie stützt sich auf ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen und die Praxis des niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiaters. Als ärztliches Fachgebiet sind die Aufgaben der Kinder- und Jugendpsychiatrie Teil des Gesundheitssystems und eng verflochten mit der Psychiatrie, der Kinder- und Jugendheilkunde, der Neurologie, der klinischen Psychologie, der Psychotherapie sowie dem psychosozialen Netzwerk (pädagogische Institutionen, Jugendwohlfahrt, Jugendgerichtsbarkeit etc.). Die Berufstätigkeit der Kinder- und Jugendpsychiater erstreckt sich auf all diese Bereiche. Leitbegriffe ihrer Arbeitsweise sind: ganzheitliche Sicht des Kindes, seiner Familie und seines Umfeldes Entwicklungs-, Familien-, Beziehungsorientierung Gleichgewichtige Beachtung von patho- und salutogenetischen Aspekten Multi- und interdisziplinäre Teamarbeit Die Kinder- und Jugendpsychiatrie fühlt sich der UN-Konvention über die Rechte des Kindes verpflichtet. Die Strukturen der Versorgungsangebote für psychisch kranke Kinder und Jugendliche in Österreich sollen sich an folgenden Prinzipien orientieren: Integrativ - unter weitgehender Vermeidung von Prozessen der Diskriminierung und des sozialen Ausschlusses und nahe dem Lebensumfeld - psychisch kranke Kinder und Jugendliche benötigen oft langfristig die Hilfe der KJP, aber keineswegs immer unter dem Dach der KJP Niederschwellig - leicht zugänglich bzw. unabhängig von der sozialen Lage Kooperativ - in Zusammenarbeit mit benachbarten Institutionen Ambulant vor stationär Freiwilligkeit vor Zwang (Aufnahmen nach UbG) 2.2. Ist-Zustand Auf der Grundlage des Zusatzfaches ist es nicht gelungen, ein ausreichendes und für das gesamte Bundesgebiet gleichmäßiges Versorgungsangebot zu schaffen. Wir finden zwar in fast jedem Bundesland Funktionseinheiten in Krankenhäusern oder krankenhausähnliche Stationen im Grenzbereich des Gesundheitswesens, die heute die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung tragen. Von einem

13 Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung in Österreich 88 bundesweit gleichmäßigen Versorgungsstandard sind wir aber weit entfernt. Die Versorgungsangebote stützen sich fast zur Gänze auf den stationären Bereich (bzw. die Krankenhausambulanzen). Die ambulanten Angebote werden nicht ausreichend finanziert. Teilstationäre und mobile Angebote fehlen in den meisten Bundesländern. Die Zahl der Fachärzte (Zusatzfach) reicht nach EU-Normen nicht für einen gleichmäßigen Versorgungsstandard aus. Es gibt praktisch keine Angebote im Bereich der niedergelassenen Ärzte. Das Psychotherapieangebot ist nicht ausreichend und nicht kostenneutral Derzeit sind in Österreich rund 340 akutstationäre Behandlungsplätze für die kinder- und jugend(neuro)psychiatrische Versorgung vorhanden. Die Quantität des Angebotes an spezialisierten Einrichtungen der KJ(N)P variiert beträchtlich zwischen einzelnen Bundesländern. Die Planungen des ÖBIG gehen von einem Richtwert von 0,08 bis 0,1 Behandlungsplätzen pro Einwohner aus, wobei das Ausmaß an notwendigen stationären Kapazitäten eng mit dem Stand der außerstationären KJ(N)P-Versorgung (dezentrale, gemeindenahe, interdisziplinäre Netzwerke) sowie mit dem Bereich der Jugendwohlfahrt u. a. m. verknüpft ist. Von diesen Zahlen ausgehend wären künftig mindestens 299 weitere KJ(N)P-Behandlungsplätze einzurichten bzw. umzuwidmen. In einigen Bundesländern zeichnen sich Entwicklungen ab, die zu einer Aufsplitterung der Versorgungsangebote führen könnten: Umwidmung stationärer Kleineinheiten in pädiatrischen Abteilungen für die Behandlung psychischer Störungen, die vorwiegend der Betreuung der PatientInnen im Kindesalter sowie mit geringerer Störungsintensität dienen. Stationen für PatientInnen im Jugendalter und mit höherer Störungsintensität, die im Bereich der Psychiatrie eingerichtet werden. Die Entwicklung der Struktur der Krankenhausbetten mangelnde Auslastung pädiatrischer und psychiatrischer Betten durch Verlagerung der Versorgung in den ambulanten Bereich könnte diese Lösungen als kostengünstige Variante der Gesundheitsplanung erscheinen lassen. In anderen Bundesländern werden weiterhin Strukturen meist im Bereich der Jugendwohlfahrt geschaffen, die nicht in das Gesundheitswesen integriert sind. Auch diese Strukturen unterstützen die Aufsplitterung des Versorgungsangebotes. Derartige Entwicklungen leiden meist an mangelnder Strukturqualität und können auch nicht den notwendigen fachlichen Ausbildungsstandard gewährleisten. Im gesamten Bundesgebiet sind derzeit 0,4 niedergelassene Fachärztinnen und -ärzte mit Additivfach KJNP mit einem 2-Kassenvertrag pro Einwohner vorhanden. Das ist weniger als die Hälfte der theoretisch erforderlichen Zahl Entwicklungsperspektiven Die Einrichtung des Sonderfaches Kinder- und Jugendpsychiatrie bietet die Chance, eine grundlegende Verbesserung der Versorgungsstrukturen in die Wege zu leiten. Historisch gewachsene Strukturen sollen Ausgangspunkte einer Verbesserung der Versorgung sein. Dies ist umso wichtiger, als sich das neue Sonderfach aus drei Mutterfächern und ihren Versorgungsstrukturen heraus entwickelt hat und den Aspekten der Verknüpfung bzw. Grenzziehung bei der Entstehung von Neuem besonderes Augenmerk zu schenken ist. Folgende Strukturelemente sind Bausteine der Versorgung und müssen bundesweit in ausreichendem Umfang (Bundes- und Regionalplanung) entwickelt werden: Krankenhausabteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, die das volle Spektrum des Faches Versorgung aller Altersgruppen und aller Intensitätsgrade psychischer Störungen anbieten. Die Personalplanung derartiger KJP- Stationen haben einerseits den Standards, die im LKF-System festgeschrieben sind (multidisziplinäres Team, Betreuungsintensität) und andererseits den Richtzahlen der Psych-PV zu entsprechen. Je Bundesland ist zumindest eine Vollabteilung, die das gesamte Spektrum der KJP abdeckt (intensive Behandlung nach LKF einschließlich Aufnahme bzw. Behandlung ohne Verlangen UbG sowie rehabilitative Behandlung) erforderlich. Konsiliar- und Liaisondienste der KJP, die Betreuungs- und Behandlungsteams in den (medizinischen und nicht-medizinischen) Nachbarbereichen der KJP unterstützen, PatientInnen mit Störungen niedriger Intensitätsgrade außerhalb der KJP zu betreuen. Teilstationäre Einheiten der KJP, insbesondere Tageskliniken, die als Teile des Krankenhauses oder außerhalb desselben organisiert sein können. Ambulante und mobile Einheiten der KJP, die unabhängig von Krankenhausambulanzen eine wohnortnahe Betreuung ermöglichen. Niedergelassene FachärztInnen (KJP) und PsychotherapeutInnen, die über eine spezifische fachliche Ausbildung und entsprechende Verträge mit den Krankenversicherungsträgern verfügen. Dezentrale, gemeindenahe, interdisziplinäre Netzwerke

14 Berger, Aichhorn, Friedrich, Fiala-Preinsperger, Leixnering, Mangold, Spiel, Tatzer, Thun-Hohenstein 89 Die Entscheidung für die Nutzung einer der Strukturen des Betreuungsangebotes wird im allgemeinen eher aufgrund der Beurteilung der Störungsintensität (anhand fachlicher Beurteilungsinstrumente wie z.b. Achse 6 der MAS oder CBCL etc.) und der vorhandenen Ressourcen des Patienten und seines sozialen Umfeldes und weniger aufgrund der Diagnose getroffen Strukturqualität der Versorgungseinheiten Die Qualität der fachspezifischen Versorgung ist neben der Ausbildungsqualität der MitarbeiterInnen vor allem durch die Strukturqualität der Einrichtungen definiert. In der Kinderund Jugendpsychiatrie kommt der Personalplanung aufgrund der beziehungsorientierten Arbeitsweise besondere Bedeutung zu. Eine Vernachlässigung dieses Aspekts führt zu einer kustodialen Orientierung. Gemeinsam mit dem ÖBIG wurden daher im Jahre 2004 Strukturqualitätskriterien für die verschiedenen Versorgungsbausteine definiert, die in den Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) Eingang finden werden Stationäre Versorgung In jedem Bundesland soll jedenfalls 1 Vollabteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit 30 Betten (2 Stationen zu 15 Betten mit gewissen Variationsmöglichkeiten nach spezifischen Aufgabenschwerpunkten) bestehen. Das Leistungsangebot umfasst die Behandlung von psychischen Störungen aller Intensitätsgrade (inklusive Intensivbehandlung die auch Aufnahmen nach UbG einschließt sowie rehabilitative Behandlung nach den LKF-Kriterien) sowie das Leistungsangebot der Kinderpsychosomatik. Je nach Stationsgröße sind pro Station Fachkräfte in Vollzeitäquivalenten erforderlich, die sich auf die verschiedenen Berufsgruppen des multidisziplinären Teams verteilen. Um die Versorgung von Patienten nach der LKF-Kategorie Intensive Behandlung zu gewährleisten muss für die Abteilung ein doppelter ärztlicher Nachtdienst sowie im Bereich des Pflegepersonals pro Station eine doppelter Pflegenachtdienst (davon jedenfalls eine DGKP) vorgesehen werden Tageskliniken Tageskliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie werden in 2 Varianten geführt: im intramuralen Bereich (als Teil einer bettenführenden Abteilung) im extramuralen Bereich (in Verbindung mit einer Ambulanz als Teil extramuraler sozialpsychiatrischer Dienste). Die Größe einer Tagesklinik umfasst in der Regel 12 Behandlungsplätze, die an 5 Tagen der Woche je 8-10 Stunden zur Verfügung stehen. Auch hier wird das Betreuungsangebot von einem multidisziplinären Team getragen, das etwa 9 Fachkräfte im Vollzeitäquivalent umfasst. Erste Erfahrungen mit dem Aufbau einer jugendpsychiatrischen Tagesklinik wurden in diesem Heft vorgestellt [1] Ambulatorien und Krankenhausambulanzen Die Größe der einzelnen Versorgungsregionen müssen nach regionalen Verkehrsbedingungen (Erreichbarkeit) festgelegt werden. Für eine EW- Zahl von EW sollte jedoch mindestens 1 KJP Ambulatorium vorgesehen sein, das an 5 Tagen der Woche verfügbar ist und über eine (multidisziplinäre) Personalausstattung von etwa 7 Fachkräften im Vollzeitäquivalent verfügt Konsiliar- und Liaisondienste Konsiliar- und Liaisondienste der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind die Basis einer fachspezifischen Patientenbetreuung an den Nahtstellen zu benachbarten Einrichtungen innerhalb und außerhalb des medizinischen Systems. Sie sind im internationalen Maßstab state of the art Elemente des Versorgungssystems. Sie umfassen 3 Elemente: Intramuraler K-/L-Dienst Extramuraler K-/L-Dienst Mobile Notdienste Intramuraler Konsiliardienst: ca. 25% aller an Kinderkliniken behandelten PatientInnen haben psychische Auffälligkeiten (die Zahl von Kindern in anderen Fachabteilungen ist nicht berücksichtigt); ca. 5% aller neu aufgenommenen Patienten müssen vom KJP-Arzt beurteilt werden, wobei etwa 3-6 Kontakte á 30 min. zu veranschlagen sind. Der Intramurale Liaisondienst erbringt Leistungen gegenüber den Teams anderer Krankenhausstationen (z.b. Onkologie, Pulmologie, Diabetologie etc.): patientenbezogene Beratung zu Strategien der Behandlung und des Patientenmanagements; Beiträge zu Konzeptentwicklung, Dokumentation etc. Extramurale K-/L-Dienste: im extramuralen Bereich ist ein KJP- Liaisondienst vor allem gegenüber pädagogischen (Schulen, Kindergärten), sozialpädagogischen (Wohngemeinschaften, Beratungsstellen der Jugendwohlfahrt), sozialtherapeutischen (Wohngemeinschaften) Einrichtungen und auch Justizstellen (Jugendgefangenenhäuser) vorzusehen. Sie können organisatorisch als Teil des Angebotes einer Krankenhausabteilung oder einer extramuralen Einrichtung (Tagesklinik, Ambulatorium) eingerichtet werden. Die Funktion der mobilen Notdienste ist die fachspezifische Intervention in Krisensituationen vor Ort zur Prävention von nicht notwendigen stationären Aufnahmen. Ihr Kernelement ist die 24- Stunden Erreichbarkeit eines

15 Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung in Österreich 90 KJP-Facharztes, der über mobile fachspezifische Ressourcen zur Krisenintervention (Notfallsbeurteilung, Deeskalation, Verknüpfung mit fachspezifischen Einrichtungen) vor Ort verfügt Niedergelassene Fachärzte Der Aufbau eines Versorgungsnetzes mit niedergelassenen Fachärzten wird mindestens 10 Jahre in Anspruch nehmen. Derzeit fehlen dafür die zwei wichtigsten Voraussetzungen: eine ausreichende Zahl an ausgebildeten Fachärzten und die erforderlichen Verträge mit der Krankenversicherung. Literatur [1] Berger E., Steinberger K., Huber N.: Jugendpsychiatrische Tagesklinik Aufbau und Erfahrungen. Neuropsychiatrie 20, (2006) [2] Bundesministerium für Gesundheit und Frauen: Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung Modell 2005 (s. Abschn. 3.6.). cms/site/attachments/4/6/6/ch0036/cm S /modell_2005.pdf [3] Remschmidt H., Engeland H. (Eds.): Child and Adolescent Psychiatry in Europe. Springer, New York (1999) [4] Spiel W.: Aktuelle Probleme der Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters. Wr. Med. Wochenschr. Suppl. Nr. 34 (1975) [5] Spiel W.: Entwicklung, Methodik und Probleme der Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters. Österr. Ärztezeitg. 30/4, (1975) Univ.-Prof. Dr. Ernst Berger Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie p.a. Neuropsychiatrische Abteilung f. Kinder- u. Jugendliche, Neurologisches Zentrum Rosenhügel, Wien sucht Facharzt/Fachärztin für Psychatrie (10 bis 20 Wochenstunden) Konkretes Einsatzfeld ist das Betreuungszentrum Gruft in Wien 6, das täglich von ca. 200 obdachlosen Menschen besucht wird (ca. 85 % Männer/15 % Frauen). Ein erheblicher Prozentsatz ist als psychisch krank beschrieben. Ziel ist durch ein regelmäßiges (2-3 mal wöchentl.) psychiatrisches Angebot vor Ort die individuellen Behandlungs- und Lebensperspektiven zu verbessern. Dies soll durch nachgehende Kontaktaufnahme, Zusammenarbeit mit den SozialarbeiterInnen vor Ort, akute und längerfristige Behandlungen sowie Vernetzungsarbeit mit psychiatrischen Einrichtungen erfolgen. Eventuell gehören auch Streetworkdienste (gemeinsame Nachstreetwork mit SozialarbeiterInnen) zum Aufgabenfeld. Bei Interesse bitte um Kontaktaufnahme mit dem Leiter der Wohnungslosenhilfe der Caritas, Norbert Partl Tel.: 01 / npartl@caritas-wien.at

16 Übersicht Review Neuropsychiatrie, Band 20, Nr. 2/2006, S Entwicklung der kinder- und jugendpsychiatrischen Forensik in Österreich Max H. Friedrich Univ.-Klinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jugendalters, Medizinische Universität Wien Schlüsselwörter: Forensische Psychiatrie Kinder- und Jugendpsychiatrie Reifebegutachtung Wohlfahrt sexueller Missbruch Schmerzensgeld Keywords: child and adolescent psychiatry maturity assessment forensic psychiatry child welfares child abuse victim s compensation Entwicklung der kinder- und jugendpsychiatrischen Forensik in Österreich Dieser Übersichtsartikel bietet einen Disskussionsbeitrag zum weiten Feld der diagnostischen und forensischen Begutachtung von Reife und Delinquenz i. R. der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Darüber hinaus werden Fagen zu Misshandlung und sexuellem Missbrauch sowei zur Begutachtung von Schmerzens- und Pflegegeldansprüchen behandelt. Developements in Forensic Child and Adolescent Psychiatry in Austria The wide field of diagnostic and forensic assessment is discussed with regard to maturity and delinquency. More over sexual and physical abuse, divorce problems, victim s compensation for pain and suffering and 2006 Dustri-Verlag Dr. Karl Feistle ISSN allowance for handicapped are considered ist als Geburtsjahr der Kinder- und Jugendneuropsychiatrie Österreichs anzusetzen. Mit diesem Gründungsjahr haben auch deutschsprachige Kinder- und Jugendpsychiater den Grundstein für die forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie gelegt. Exemplarisch seien die Namen Stutte (Marburg), Lempp (Tübingen), Müller-Küppers (Heidelberg), Schönfelder (Hamburg), Corboz (Zürich) und Spiel (Wien) genannt. Die Quellströme der forensischen Kinder- und Jugendpsychiatrie umfaßten die Psychopathologie, die Sonder- und Heilpädagogik, die Entwicklungspsychologie, die Einflüsse der psychotherapeutischen Schulen und rechtlich die Strafprozeßordnungen, das Strafgesetzbuch, sowie das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. Anleihe wurde primär an der allgemein psychiatrischen Forensik genommen. Es zeigte sich bald, dass Fragen der kinder- und jugendpsychiatrischen Forensik völlig andere Dimensionen annehmen mussten. Allem voran stand die Entwicklungspsychologie mit den Fragen nach der Reifebestimmung. Dem folgten Fragen nach der jeweiligen Einsichtsfähigkeit und der daraus ableitbaren Befähigung, nach der gewonnenen Einsicht zu handeln. Dazu war es notwendig, die entsprechende kinderund jugendpsychiatrische Psychopathologie zu berücksichtigen. Die Erkenntnisse aus der Entwicklungspsychopathologie und im speziellen Fall, der österreichischen Sichtweise, der Persönlichkeitsentwicklungsstörung (W.Spiel) rundeten die Diagnostik für die Grenzbereiche von Jugendwohlfahrt zu Jugendgerichtsbarkeit ab. Neben den strafrechtlichen Fragestellungen der Verantwortlichkeit von Jugendlichen, kam in der forensischen Kinder- und Jugendpsychiatrie die Zeugenbefragung, im Sinne von Glaubwürdigkeitsbegutachtung hinzu. In der Folge dann auch die Zivilgerichtsbarkeit, ob und in welchem Umfang Zeugen als schutzwürdige Opfer Rechtsansprüche haben. Ein Kernthema der kinder- und jugendpsychiatrischen Forensik sind Obsorge- und Besuchsrechtsfragen, in denen Befund und Befindlichkeit der Kinder ebenso in die Begutachtung einfließen, wie auch die erwachsenenpsychiatrischen Kriterien der Psychopathologie und der Erziehungssuffizienz der Eltern. Eine Erweiterung in der kinderneuropsychiatrischen Begutachtung ergab sich in dem Bereich der Schmerzengeldbegutachtung, die sich sowohl auf körperliche, als auch auf seelische Schmerzen erstreckte und neben dem Pflegschaftsgutachten, gewann auch die Pflegegeldbegutachtung bei Behinderung mehr und mehr an Bedeutung.

17 Entwicklung der kinder- und jugendpsychiatrischen Forensik in Österreich 92 Nicht zu vernachlässigen sind die Fragen der Anhaltung von Kindern und Jugendlichen bei psychiatrischen Erkrankungen gegen deren Willen und am Rand zu erwähnen sind, unter anderem, Namensrechtsänderungen - bei gewünschten Adoptionen, aber auch Waffengesetzfragen - bei straffälligen Jugendlichen und bisweilen Zivilgerichtsverfahren mit Fragestellungen, die dem Sachverständigen nahezu hellseherische Fähigkeiten abverlangen. Reifebegutachtung In der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind unter Berücksichtigung der Genderfrage die körperliche, die intellektuelle, die emotionale und die soziale Reife zu bestimmen. Diese Dimensionen gelten sowohl bei der Fragestellung, in der Deliktverantwortlichkeit bei Jugendlichen, als auch bei der Zeugenbefragung von Kindern, vor allem im Zusammenhang mit dem sexuellen Mißbrauch. In Fragen der Deliktverantwortlichkeit ist die intellektuelle Befähigung zur Assoziationsfähigkeit und zur Antizipationsfähigkeit zu prüfen. Dabei handelt es sich um die Ein- und Voraussicht zwischen Handlung und Folgen. Die emotionale Reife ist vor allem im Hinblick auf gemütsmäßige Abhängigkeiten und des Entwikklungsstandes in der Pubertät und der Adoleszenz aufgrund ihrer starken Schwankungsbreite zu beurteilen. Die soziale Reife wird durch die Frage der moralischen Urteilsfähigkeit und des gebildeten Gewissens zu beantworten sein. Besonders schwierig wird es, in der Beurteilung der Deliktverantwortlichkeit, wenn z.b. im Zivilverfahren die Frage gestellt wird, ob zwei 13-jährige Kinder, die eine Feuersbrunst ausgelöst haben, schließlich als 18-jährige zu begutachten sind, ob sie 5 Jahre zuvor, die Tragweite ihres Zündelns erfassen konnten. Wesentlich für die kindliche Reifebestimmung bei sexuellem Missbrauch ist es, den körperlichen Entwicklungsstand zum Zeitpunkt der Tathandlungen festzustellen, da dies Rückschlüsse auf das Täterprofil zuläßt. In der intellektuellen Reifebestimmung ist es ganz wesentlich, ob das Kind noch in der magisch-animistischen Phase der Märchenwelt einer Verführung erlegen ist, oder der Täter das reale Neugierverhalten des Schulkindes ausgenützt hat. Auch die Fragen der Befähigung Geheimnisse bzw. Versprechen bei sich behalten zu können, unterliegt der Reifebeurteilung. Im emotionalen und im moralischen Bereich gilt es, entwicklungspsychologische Kriterien zu ergründen, um die Aussagefähigkeit (inhaltlich) und Aussagetüchtigkeit (semantisch) eines Kindes oder eines Jugendlichen qualifizieren zu können. In der Aussagefähigkeit sind Suggestibilität, Detailgenauigkeit, Wahrnehmungs-, Behaltens-, Erinnerungs- und Wiedergabefähigkeit zu prüfen. In der Aussagetüchtigkeit geht es vor allem um die verbale Ausdrucksfähigkeit, in Eigenständigkeit, in eigenen Worten, lebensaltertypisch Formuliertes und tatsächlich Erlebtes mit Detailtreue entsprechend ausformulieren zu können. Diskretions- und Dispositionsbeurteilung bei straffällig gewordenen Jugendlichen Neben der Reifebegutachtung ist bei jugendlichen Straftätern psychopathologisch zu erheben, in welchem biopsychosozialen Zustand sich der Jugendliche zum Deliktzeitpunkt, wie auch nachfolgend, befunden hat und in welchem Zustand er seine Angaben und Aussagen vor der Polizei, den KriminalbeamtInnen, den UntersuchungsrichterInnen bzw. den VerhandlungsrichterInnen abgegeben hat. Hier ist vor allem auf die Kongruenz der Aussagen zu achten. Wie es dem Strafgesetzbuch entspricht, sind Nerven-, Geistes- und Gemütskrankheiten zu erheben, wie allfällige sonstige seelische Störungen. Unter letztere wird der rechtsrelevante Schwachsinnzustand, Einfluß von bewußtseinsverändernden Substanzen wie Alkohol-, Drogen- oder Tabletteneinfluß bzw. Abhängigkeit verstanden. Auch ist es zu prüfen, ob unter andere gleichwertige seelische Störungen Persönlichkeitsentwicklungsstörungen bzw. Erkrankungen aus dem neurotischen Formenkreis vorliegen, die den Krankheitswert der obgenannten schweren psychiatrischen Erkrankungen erreicht. Besonders schwierig stellen sich diese Fragen dann, wenn Grenzflächen von Unreife und Krankheit überschritten werden. Beispielhaft seien Tötungsdelikte durch Jugendliche herausgehoben. Jugendliche Mütter geraten oft durch Geheimhaltung ihrer Schwangerschaft in extreme seelische Not und in Panik und gehören damit zu einer Höchstrisikogruppe. Wenngleich der Gesetzgeber, der Gebärenden einen besonderen Ausnahmezustand zugesteht, so muss bei extrem jungen Müttern der Ausnahmezustand von jugendpsychiatrischer Seite besondere Berücksichtigung finden. Tötungsdelikte bzw. schwere Gewalthandlungen durch adoleszente Männer sind häufig sexualentwikklungspsycho-pathologisch zu durchleuchten, da Tragweitenabschätzungen der Handlungen oft kaum noch gelingen und die Vorstellungen zu einem Sexualerlebnis zu kommen, meist peergroupsozialabhängig entstehen. Tötungsdelikte von Jugendlichen begangen an ihren Eltern, sind nach Ausschluss von Erkrankungskriterien auch unter familien- und sozialdynamischen Gesichtspunkten für die gutachterliche Motivationsanalyse heranzuziehen.

18 Friedrich 93 Grenzbereiche zwischen Jugendwohlfahrt und Jugendgerichtsbarkeit in der kinder- und jugendpsychiatrischen Forensik Das unmündige Kind fällt nicht in die Strafgerichtsbarkeit, sondern ist auch bei Einsichtsfähigkeit in delinquentes Verhalten, unter die Verantwortlichkeit des Jugendwohlfahrtsträgers zu stellen. Besonders im Übergangsbereich zum minderjährigen Jugendlichen, ab Erreichen des 14. Lebensjahres, stellt sich aber für die Strafjustiz die Frage nach der Reifebegutachtung. In den derzeit laufenden Großuntersuchungen zwischen der Stanford-University (H. Steiner) und der Wiener Medizinischen Universität (Belinda Plattner et. egf. Autor) zeigen sich in den Rohergebnissen der jugendlichen Strafhäftlinge, dass viele der Klischeevorstellungen der Bevölkerung verifiziert werden können. Neben der niederen Schichtsspezifität fallen kinderpsychopathologische Aspekte der Persönlichkeitsentwicklungsstörung, Lern- und Schulschwierigkeiten, oftmalige Kinderdelinquenz, Substanzabhängigkeiten, häufige Polizeikontakte innert der Herkunftsfamilie, sowie straffällig gewordene Anverwandte auf. In diesem Bereich wird es in Hinkunft verstärkt Aufgabe der Jugendwohlfahrt sein müssen, Präventivarbeit zu leisten, um dem Satz A. Eichhorns aus den 30iger Jahren des vergangen Jahrhunderts zu entsprechen Wer Kindern Paläste baut, reißt Gefängnismauern nieder. In die Gutachtenspraxis wird daher auch Prognoseerstellung einfließen müssen. Entsprechende Resozialisierungsmassnahmen bzw. sogar Rehabiliatationsbemühungen werden gutachterliche Bedeutung gewinnen. Kindliche Zeugenbegutachtung in Mißhandlungsund Mißbrauchsfragen Als Grundsatz gilt, dass kindliche Zeugenaussagen je näher sie zeitlich am kriminellen Geschehen getroffen werden, um so höher valide sind. Dabei ist es gleichgültig, ob es sich um die Zeugenschaft der Beobachtung z.b. eines Verkehrsunfalles handelt, oder um Mißhandlungs- und/ oder Missbrauchserfahrungen. Die Glaubwürdigkeit eines kindlichen bzw. jugendlichen Zeugens ist ausschließlich eine Frage der Beweiswürdigung des Gerichtes. Auch wenn umgangssprachlich Glaubwürdigkeitsgutachten in Diskussion stehen, so kann es immer nur eine Begutachtung nach entwicklungspsychologischen, psychopathologischen, kognitiven, wie auch emotional-sozialen Einstufungen geben. Dies gilt für das vertretene Fachgebiet der Kinderund Jugendpsychiater. Aussagepsychologische Gutachten, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland usus sind und in Österreich immer wieder gefordert werden, sind in Österreich gegenwärtig unüblich, da bisher die gerichtlichen Auftraggeber nicht von der, in der Bundesrepublik gepflogenen Nullhypothese ausgehen. Unter dieser versteht man, dass die Wahrhaftigkeit einer Aussage ergründet werden muss, indem man davon ausgeht, dass das Kind Unwahres von sich gibt. Die in Österreich übliche Vorgangsweise geht aber davon aus, dass primär das Kind Beobachtetes, Erfahrenes und Erlebtes subjektiv ehrlich erzählt und es die Aufgabe des Sachverständigen ist, diese Ehrlichkeit allfällig zu erschüttern. Vor allem sollen Pseudologien, also Erfundenes, Erdachtes und Phantasiertes das für wahr gehalten wird, in Abhängigkeit vom Entwicklungsalter, relativiert bzw. zu falsifiziert werden. Obsorge- und Besuchsrechtsfragen in der kinder- und jugendpsychiatrischen Forensik Mit zunehmenden Scheidungsraten in Prozenträngen von %, der in Österreich in den letzten 10 Jahren geschlossenen Ehen, nimmt der Anteil an Obsorgeverfahren zu. War bis 2001 die getrennte Obsorge mit Zuteilung an einen Elternteil usus, so erwuchs in der letzten Legislaturperiode die gemeinsame Obsorge in Gesetzeskraft. Diese Entscheidung war nicht unumstritten, wurde aber durch die Erläuterung, dass ein Heim 1. Ordnung festgelegt werden muss, entschärft. Pflegschaftsgutachten haben grundsätzlich nach umfassender Lebens- und Sozialsituation, die der Scheidung vorangehende Familiendynamik und Interaktion zwischen dem Kind und den Elternteilen in der Befundung zu umfassen. Beide Elternteile sind auf ihre Erziehungssuffizienz zu prüfen und die Kinder sind lebensaltertypisch zu untersuchen, um ihre Präferenzen auszuloten und ihre Meinung darzustellen. Ab dem 10. Lebensjahr ist ein Kind, das sich normal reif entwickelt hat, nicht nur anzuhören, sondern seine Meinung ist zu berücksichtigen. Zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr ist dem Kind ein Mitspracherecht einzuräumen, da ab dem 14. Lebensjahr jeder Minderjährige, seinen Aufenthaltsort bei einem Elternteil, frei entscheiden kann. Auch ohne des Gesetzes der gemeinsamen Obsorge, wäre es wohl auf Verordnungswege möglich gewesen, die wesentlichen Interessen des nicht obsorgeberechtigten Elternteils abzusichern. Dazu gehören Information über Krankheitszustandes des Kindes mit allfälligen Spitalsaufenthalten, Kindergarten bzw. Schulauswahl, Nachweis von Schulerfolgen und Anteilnahme an lebensaltertypischen, kulturspezifischen Lebensereignissen.

19 Entwicklung der kinder- und jugendpsychiatrischen Forensik in Österreich 94 Bezüglich des Besuchsrechtes sollte unter Bedachtnahme der Erziehungssuffizienz ein optimales Kontaktkontingent ermöglicht werden. So ist im optimalen Falle ein 14-tägiges Wochenendbesuchsrecht von Freitag abends bis Sonntag abends, oder von Samstag morgens bis Montag morgens einzurichten. Günstig wäre ebenso ein Halbtag zwischen den Wochenenden, alternierend geteilte Weihnachtsferien, sowie alternierend Semester- und Osterferien und 3 Urlaubssommerwochen. Elterliche Erziehungssuffizienz ist gegeben, wenn keine Nerven-, Geistes- oder Gemütskrankheiten oder andere gleichwertige seelische Störungen eines Elternteils vorliegt. Es darf auch kein Hinweis auf Alkohol-, Drogen- oder Tablettenabhängigkeit aufzufinden sein, und keine Kriminalität oder grob liederlicher Lebenswandel vorliegen, der die Erziehungsfähigkeit beeinträchtigt. Geübte Praxis der Sachverständigen ist es, mit Familienrichtern zusammenzuarbeiten. Die Qualität der Gutachterarbeit wird derzeit in einer österreichweiten Studie zu erfassen versucht. Schmerzengeld und Pflegegeldbegutachtungen in kinder- und jugendpsychiatrischen Forensik Seelisches Schmerzensgeld war bis vor wenigen Jahren ausschließlich im Kombination mit körperlichen Schmerzen zugestanden worden. Ein Autobusunfall, bei dem eine begleitende Großmutter mittelgradig verletzt wurde, hingegen der 6-jährige Knabe körperlich unversehrt geblieben ist, führte zu einer der ersten seelischen Schmerzengeldzumessung im Zivilverfahren. Der normal gereifte Knabe regredierte, aufgrund des erlittenen Schocks auf das Zwei-Jahres- Niveau mit Angst- und Panikreaktion, Enuresis und massiven Ein- und Durchschlafstörungen. Hier wurde seelisches Schmerzengeld zuerkannt, da er seelische Unbill erleben musste. Von diesem Urteil weg, sind mehr und mehr seelische Schmerzengeldurteile in Analogie zum körperlichen Schmerzengeldkatalog getroffen worden. In diesem Bereich ist der akute Schockzustand, pathologische Erlebnis- und Belastungsreaktionen, weiters mittelfristig und längerfristige Angst- und Panikreaktionen mit entsprechender Beurteilung von psychosomatischen, wie auch vegetativen Reaktionen zu werten. Diese Qualifikationskriterien gelten auch für Misshandlungs- und Missbrauchserlebnisse, die selbstverständlich ebenfalls mit psychischen Leid verbunden sind. Spätschäden und Dauerfolgen bedürfen vor allem im Hinblick auf spätere Therapieerfordernisse der Würdigung. Da die Justiz üblicherweise den Schmerzenkatalog nach sehr stark stark mittelstark und leicht, gerafft auf den 24 Stundentag anfordert, wurde vom Endestgefertigten folgende Formel entwickelt: x h. y d = z 24 Diese Berechnung bedeutet, dass die tägliche Schmerzstundenanzahl (auch nächtliche Schlafstörungen sind zu berücksichtigen) mit der Anzahl der Tage, an denen Schmerzstunden einzuschätzen waren, multipliziert wird. Die Summe dieser Stundenanzahl ist durch 24 zu dividieren, woraus sich die, auf 24 Stunden gerafften Tage ergeben. Pflegegeldbegutachtung gehört zu den besonders sensiblen Bereichen in der Begutachtungspraxis, hat man schließlich in der Entwicklung des Gesetzes auf die Kinder- und Jugendlichenbegutachtung einfach vergessen. Weiterhin werden den Sachverständigen von den Sozialgerichten Pflegegeldkataloge vorgelegt, in denen die Fragestellungen nach der Nahrungsbeschaffung, der Befähigung sich selbst zu versorgen und den Wohnraum beheizen zu können, gestellt werden. Auch wird die Befähigungsdifferenz zwischen einem behinderten Kind und einem gleichaltrigen normal entwickelten Kind zu erheben, verlangt und daraus werden ausschließlich die im Pflegegeldkatalog vorgesehenen Stundeneinheiten für medizinische Unterstützung und Pflegehandlungen wie Katheterisierung, Windeln, Anus-praeter- Pflege udgl. addiert. Danach wird nach 7-stufiger Skala das monatliche Pflegegeld errechnet. Jedwede Trainingsaufwendung, wie z.b. elterliche lo-gopädische, phsyiotherapeutische oder ergotherapeutische Maßnahmen, die in Hinkunft eine Verbesserung und damit pro ad futuro eine Pflegegeldreduktion erwarten lassen, werden nicht aufgenommen. Die zur Approbation eingereichte medizinische Dissertation von Tina Gottschaller setzt das 3-stufige deutsche System einem Entwicklungsstufensystem des Autors mit der derzeitigen Praxis in Relation. Die Ergebnisse werden für eine Änderung der derzeit gehandhabten Praxis unter Minimierung des Gutachteraufwandes sprechen. Andere forensische Fragestellungen in der kinderund jugendpsychiatrischen Forensik Adoptions- und Namensänderungsgutachten fallen zwar häufig in den Bereich der Obsorgeverfahren, beispielhaft möge aber eine Causa dienen, die die Komplexität dieser Fragen darstellt. Ein im 4. Lebensjahr adoptiertes Kind wächst in einer Akademikerfamilie heran. Anfänglich fallen Schulschwierigkeiten mit geringer Leistungsmotivation auf. Ab dem 11. Lebensjahr tritt häufiges Schulstürzen und Beginn einer kleinkriminellen Karriere

20 Friedrich 95 auf. Jugendamtsinterventionen, psychologische Untersuchungen, Aufenthalte in heilpädagogischen und kinderpsychiatrischen Einrichtungen, eine Unterbringung bei einer, in einem anderem Bundesland lebenden Großmutter, schließlich ein Versuch in einer Pflegefamilie und nach Unterbringung in einer Wohngemeinschaft, der letzte Versuch in einem Heim für schwererziehbare Kinder finden statt. Schließlich erfolgt von Seiten der Adoptiveltern eine Klage gegen den adoptionsorganisierenden Sozialarbeiter, gleichsam nach dem Produkthaftungsgesetz ein Kind bekommen zu haben, das nicht den Erwartungen entspricht. Schließlich kommt es zum Antrag auf Aufhebung der Adoption, mit der Rückforderung, der in den Knaben bis zu seiner Adoleszenz investierten Kosten. 2 Gerichtsverfahren forderten, mit unterschiedlichen Fragestellungen, Gutachten aus dem kinder- und jugendpsychiatrischen Bereich. Ein völlig anderer Bereich sind die Waffengesetzgutachten, deren Notwendigkeit dann gegeben ist, wenn psychische und soziale Unzuverlässigkeit eines jungen Menschen aufgrund einschlägiger Gewaltdelikte bzw. Drogenabhängigkeit gegeben ist und daher Gefahr besteht, dass aufgrund mangelnder Hemm-, Brems-, Kontroll- und Steuermechanismen, Gefahr für Leib und Leben anderer im Verzug ist. Auch hier gilt es die Reife und die Psychopathologie zum sozialen Lebensraum des Jugendlichen in Beziehung zu setzen. Ein in diesem Artikel nicht speziell angeführter Gutachtensbereich sind die Anhalteverfahren, wenn Selbst- oder Fremdgefährdung bei Kinder- bzw. Jugendlichen vorliegen. Diese sind, aufgrund der kinderpsychiatrischen Diagnostik und ärztlichen Tragweiteabschätzung, Grunddisziplin in der Ausbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Bilanz der Kinder- und jugendpsychiatrischen Forensik In den letzten 15 Jahren haben Kinder- und Jugendneuropsychiater, in Zusammenarbeit mit klinischen Psychologen, im Fachbereich des Kindes- und Jugendalters enorme Veränderungen als Konsulenten und als aktiv Tätige in der Verantwortung für Kinder und Jugendliche erreicht. Im Rahmen der Strafprozessordnung wurde bei Gericht die kontradiktorische Befragung (Videobefragung) des Opfers in absente des Täters generell eingeführt und in Wien wurde die videographische Opferbefragung durch die Kriminalbeamt- Innen, zur Routine erhoben. Im Rahmen der Sorgerechtsverfahren wurde bei aller Kritik an der gemeinsamen Obsorgeregelung der Begriff des Heimes 1. Ordnung festgeschrieben. Aufgrund mißlicher Vorfälle bei Kindesabnahmen hat eine multiprofessionelle österreichweit beschickte Arbeitsgruppe im Justizministerium Änderungen in der Kindesabnahme bei Obsorgeverfahren, unter Berücksichtigung des Kindeswohles erarbeitet. Eine Studie zur Erfassung der Qualität von kinderpsychiatrischenund kinderpsychologischen Pflegschaftsgutachten ist derzeit in Arbeit. Der Opferschutz und die Prozessbegleitung für Kinder mit der Bemühung von Herabminderung von Angst, greift mehr und mehr Platz. Die gezielte Medien- und Öffentlichkeitsarbeit in Fragen der Mißhandlung und des Mißbrauchs hat einerseits Änderungen in der medialen Berichterstattung nach sich gezogen und die Zivilcourage der Bevölkerung angehoben, sowie die Würde der Betroffenen deutlich verbessert. Die drei Viktimisierungsstufen Opfer zu sein, verhörgleich befragt zu werden und bei in dubio Verfahreneinstellungen als Lügner hingestellt zu werden, sind gemildert worden. Wissenschaftlich, sind in Österreich, Untersuchungen über jugendliche Strafgefangene und ihre Anamnese, die Bedingungen der jugendlichen Strafhaft und der Resozialisierung bzw. Rehabilitation im Gange. In der Pflegegeldbegutachtung wird, aufgrund einer medizinischen Dissertation, ein erneuter Vorstoß zu einer Gesetzesänderung in die Wege zu leiten sein. Im Rahmen der Obsorgeverfahren werden Katamnesen über abgelaufenen Verfahren und die Validität der Begutachtungen durchleuchtet. Über die Güte von Aussagekraft, von Glaubwürdigkeitsgutachten wurden Diplomarbeiten und Dissertationen erstellt. All diese erarbeiteten bzw. künftig zu erarbeitenden Erkenntnisse fließen permanent in die Überlegungen unseres Sozialstaates ein. Kritik ist weiterhin an der mangelnden Vereinheitlichung der Gutachten zu üben, ebenso an der Pflegegeldsituation für behinderte Kinder und an den noch uneinheitlichen Schmerzengeldkatalogen. Literatur [1] Berger E., Aichhorn W., Friedrich M. et al: Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung in Österreich. Neuropsychiatrie 20, (2006) [2] Haller R., Prunnlechner-Neumann R.: Forensische Psychiatrie Die Rolle des Faches zwischen Medizin, Justiz und Öffentlichkeit. Neuropsychiatrie 20, 1-3 (2006) o. Univ.-Prof. Dr. Max H. Friedrich Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kindes- und Jungendlichenalters, Medizinische Universität Wien neuropsychiatrie@meduniwien.ac.at

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