Stellungnahme zur im Auftrag des BMWi erstellten Studie:
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- Harald Kolbe
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1 Stellungnahme zur im Auftrag des BMWi erstellten Studie: Potenzial- und Kosten-Nutzen-Analyse zu den Einsatzmöglichkeiten von Kraft- Wärme-Kopplung (Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie) sowie Evaluierung des KWKG im Jahr 2014 (Prognos, Fraunhofer IFAM, IREES, BHKW-Consult). Berlin, Zusammenfassung 1. Effizienztechnologie mit Potenzial Die dena ist mit den Gutachtern der Auffassung, dass KWK grundsätzlich positiv als Effizienztechnologie zu werten ist. Die KWK sollte einen gleichwertigen Stellenwert neben den erneuerbaren Energien einnehmen. Die gekoppelte Strom- und Wärmeerzeugung ist ein essentieller Teil des bestehenden Energieversorgungssystems in Deutschland und hat gegenüber der ungekoppelten Erzeugung erhebliche Vorteile, welche auch zukünftig für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende in Deutschland genutzt werden sollten. Diese Einschätzung bezieht sich gleichermaßen auch auf Erweiterungskonzepte wie die Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung. Da die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen derzeit häufig nicht gewährleistet ist, sprechen wir uns für eine zeitnah zu realisierende Anhebung der KWK-Förderung nach KWKG für Anlagen im Bestand aus. 2. Neudefinition des KWK-Ziels Die dena ist der Auffassung, dass jetzt die Notwendigkeit besteht, das heutige Strommarktdesign weiter zu entwickeln. Im Zuge dieses Prozesses ist das Ausbauziel der KWK neu zu fassen. In Anlehnung an die Studie, die eine Umstellung des KWK-Ziels auf die KWK-kompatible Stromerzeugung für sinnvoll erachtet, ist die dena jedoch der Meinung, dass das bisherige Ziel, einen 25%-Anteil der KWK an der gesamten Stromerzeugung bis 2020 zu erreichen, durch die Definition eines KWK-Ziels als quantifizierter Anteil der KWK-Stromerzeugung an der steuerbaren Stromerzeugung (konventionell und erneuerbar) in Deutschland ersetzt werden sollte. Hierfür ist eine Einordnung der KWK in das gesamte Energiesystem notwendig, insbesondere im Kontext der Weiterentwicklung des Strommarktdesigns und der Ausgestaltung eines Kapazitätsmarkts. 3. Hocheffizienz Der Aussage der Gutachter, dass im Zuge der erforderlichen Flexibilisierung des KWK-Zubaus verschärfte Anforderungen zur Hocheffizienz eher schädlich sind, ist zu widersprechen. Vielmehr ist auch der weitere KWK- Ausbau grundsätzlich technologieoffen auszugestalten und an Effizienz- und CO2-Standards zu koppeln. 4. Weiterentwicklung Wärmemarkt Die Weiterentwicklung des Wärmemarkts findet in der Studie zu wenig Berücksichtigung. Insbesondere die Möglichkeit, mittels KWK die Entwicklung erneuerbarer Wärme zu befördern, wird nicht untersucht. Der Wärmemarkt sollte daher im weiteren Prozess der Novellierung des KWKG stärker berücksichtig werden. Seite 1 von 5
2 1 Effizienztechnologie mit Potenzial Die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme (KWK) ermöglicht einen hohen Gesamtwirkungsgrad bezogen auf die eingesetzte Primärenergie. Es ergibt sich ein erheblicher Effizienzvorteil gegenüber der getrennten Strom- und Wärmeproduktion. Auch der Einsatz dieser Technologie in Verbindung mit Kälteversorgungssystemen (Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung) ist entsprechend vorteilhaft einzuordnen. Die KWK ist daher eine Energieeffizienztechnologie, die unter Berücksichtigung der energiepolitischen Gesamtstrategie der Bundesregierung grundsätzlich genutzt und ausgebaut werden sollte, um den Primärenergieverbrauch und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Über die Verbindung von KWK mit Wärmespeichern als auch Kälteund Abwärmenutzungskonzepten wurden in den letzten Jahren Flexibilisierungspotenziale sowie weitere Energieeffizienzpotenziale gehoben. Kraft-Wärme-Kopplung ist unserer Auffassung nach eine Effizienztechnologie, die aufgrund Ihrer Effizienzvorteile und potenziale einen gleichwertigen Stellenwert neben den erneuerbaren Energien einnehmen sollte. Die Studie kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen das KWK-Ziel der Bundesregierung, einen Anteil von mindestens 25% der deutschen Stromerzeugung bis 2020 durch KWK- Anlagen zu decken, nicht erreicht wird. Dieser Einschätzung schließen wir uns an. Die Wirtschaftlichkeit von einer Vielzahl hocheffizienter KWK-Anlagen im Bestand ist wie in der Studie dargelegt derzeit nicht gewährleistet. Um diese Anlagen nicht aus dem Markt zu drängen und die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen im Bestand auch zukünftig zu gewährleisten, bedarf es einer angemessenen Anhebung der KWK-Förderung gemäß KWKG. Die dena stimmt hierbei der Aussage der Gutachter zu, dass eine Anhebung der KWK-Vergütungssätze um den Faktor 2 bis 3 im Vergleich zum heutigen Niveau und in Anhängigkeit von der Technologie die wirtschaftliche Situation von KWK-Anlagen verbessern kann, insbesondere für KWK-Bestandsanlagen der allgemeinen Versorgung. Über eine Anhebung der KWK-Vergütungssätze wird der Tatsache Rechnung getragen, dass aufgrund der Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien (EE) und dem gesetzlich verankerten EE-Einspeisevorrang die Großhandelspreise für Strom stark gesunken sind. Eine Anhebung der KWK-Fördersätze für KWK-Bestandsanlagen sollte unserer Auffassung nach dabei grundsätzlich technologieoffen erfolgen und an Effizienz- und CO2-Standards gekoppelt werden. Zudem stimmen wir den Gutachtern zu, dass sich die mit dem KWKG definierten Investitionskostenzuschüsse für den Ausbau von Wärme- und Kältenetzen und Wärmespeichern bewährt haben und beibehalten werden sollten. Im Unterschied zur Studie, die auch eine Anhebung der Zuschlagsätze für den Neubau und Modernisierungen fordert, sollte nach unserer Auffassung eine zukünftige KWK-Förderung für Neuanlagen und Modernisierungen jedoch im Kontext der Weiterentwicklung des Strommarktdesigns, insbesondere auch im Hinblick auf die Notwendigkeit der Einführung und Ausgestaltung eines Kapazitätsmarktes, neu bestimmt werden. Unserer Auffassung nach ist die Implementierung eines Kapazitätsmarktes im Stromsystem erforderlich, um die Versorgungssicherheit vor dem Hintergrund zunehmender dargebotsabhängiger, fluktuierender erneuerbarer Energien, die mit Vorrang einspeisen, zu gewährleisten. Seite 2 von 5
3 Im Zuge der Implementierung eines Kapazitätsmarkts kann grundsätzlich die Wirtschaftlichkeit von KWK- Anlagen und ggf. des weiteren KWK-Ausbaus adressiert werden. Bis dahin sollte die heute bestehende Förderung für den KWK-Neubau und KWK-Modernisierungen beibehalten werden. Zudem sollte im Rahmen der Weiterentwicklung des Strommarktdesigns eine Neudefinition des KWK-Ziels erfolgen (siehe unten). Es ist in diesem Zusammenhang dann zu überprüfen, ob und in welcher Art und Höhe eine zusätzliche Förderung des KWK-Ausbaus auf der Basis des KWKG sinnvoll und erforderlich ist. 2 Neudefinition des KWK-Ziels Die in der Studie ermittelten Potenziale der KWK-Stromerzeugung müssen im Kontext der zukünftigen Entwicklungen des gesamten Stromsystems betrachtet werden. Dieser Forderung tragen die Gutachter mit Kapitel 6.5 der Studie dahingehend Rechnung, dass sie langfristig eine Ausrichtung des KWK-Ziels an der (verbleibenden) KWK-kompatiblen Stromerzeugung und nicht wie bisher definiert an der gesamten Stromerzeugung vorschlagen. Diesem Vorschlag liegt eine Szenariobetrachtung zugrunde, bei der durch den Ausbau der erneuerbaren, fluktuierenden Erzeugung (nicht KWK-kompatibel) und einem erwarteten Rückgang der Stromnachfrage ab ca. dem Jahr 2030 die (verbleibende) KWK-kompatible Stromerzeugung unterhalb des volkswirtschaftlichen KWK-Potenzials liegen wird. Die dena ist jedoch der Auffassung, dass das bisherige Ziel, einen 25%-Anteil der KWK an der gesamten Stromerzeugung bis 2020 zu erreichen, zeitnah durch die Definition eines KWK-Ziels als quantifizierter Anteil der KWK-Stromerzeugung an der steuerbaren Stromerzeugung (konventionell und erneuerbar) ersetzt werden sollte. Es besteht unserer Auffassung nach daher jetzt die Notwendigkeit, das heutige Strommarktdesign weiter zu entwickeln und im Zuge dieses Prozesses die energiepolitische Zielstellung zum weiteren Ausbau der KWK neu zu fassen. Hierfür ist eine Einordnung der KWK in das gesamte Energiesystem notwendig. Um ein ambitioniertes, aber erreichbares quantitatives KWK-Ziels zu ermitteln, empfehlen wir eine zusätzliche KWK-Analyse, welche neben der Ermittlung der Grundlagen für eine Neudefinition des KWK-Ziels die notwendige Weiterentwicklung des Strommarktdesigns nebst Einführung eines Kapazitätsmarkts berücksichtigt. Diese Analyse sollte auf der Basis einer konsistenten Systembetrachtung, die die energiepolitischen Zielsetzungen zur Reduktion des Primärenergiebedarfs und des Ausbaus erneuerbaren Energien in allen Verbrauchssektoren berücksichtigt, robuste Aussagen über einen anzustrebenden weiteren KWK-Ausbau als Teil der zukünftig benötigten steuerbaren Stromerzeugung ermöglichen, auf deren Basis die Bundesregierung eine Neu-Definition des KWK-Ziels vornehmen kann. Im Zuge dessen sollte auch die Notwendigkeit einer weiteren Flexibilisierung der KWK geprüft werden. Durch eine flexible, Strompreis optimierte Betriebsweise ist eine wirtschaftliche Optimierung der KWK möglich. Zudem unterstützt eine Strompreis optimierte Betriebsweise auch die Systemintegration fluktuierend einspeisender erneuerbaren Energien. Im Hinblick auf die zukünftige Rolle der KWK im deutschen Energiesystem gilt es zudem zu beachten, dass der Großteil der auf Bioenergie basierten KWK durch das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird bzw. wurde. Vor diesem Hintergrund war es auch für fossil betriebenen KWK-Anlagen interessant, nach dem Ablauf der Förderung durch das KWKG, auf biobasierte KWK-Systeme umzusteigen und über die EEG-Förderung auch Seite 3 von 5
4 zukünftig einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. Mit dem Inkrafttreten des EEG 2014 ist diese Anlagen-Umrüstung in der Regel keine wirtschaftliche Option mehr. Da auch der Neubau biogener KWK-Anlagen nach EEG 2014 nicht wirtschaftlich ist, stimmen wir mit den Gutachtern überein, dass zukünftig kein nennenswerter Zubau biobasierter KWK-Anlagen in Deutschland zu erwarten ist. Unter Berücksichtigung der zwanzigjährigen Förderdauer für EEG-basierte KWK im Bestand, ist spätestens ab 2020 mit einem nennenswerten Rückgang der Bioenergie basierten KWK zu rechnen. Unserer Auffassung nach sollte daher im Zuge der Weiterentwicklung des Strommarktdesigns und der Ausgestaltung eines Kapazitätsmarkts auch die zukünftige Rolle KWK-basierten Bioenergienutzung geprüft werden. 3 Hocheffizienz Die Autoren der Studie kommen zu dem Schluss, dass verschärfte Anforderungen an die Hocheffizienz von KWK-Anlagen für den notwendigen Zubau flexibler KWK-Anlagen eher schädlich sind. Je höher die Laufzeiten einer KWK-Anlage sind, desto größer ist der wirtschaftliche Vorteil gegenüber der ungekoppelten Erzeugung. Eine stärkere Anpassung der Fahrweise an die Angebotssituation des Strommarktes führt zu geringen Laufzeiten, was die durchschnittlichen Wirkungsgrade und somit die Wirtschaftlichkeit der KWK beeinträchtigt. Höhere Anforderungen an die Hocheffizienz seien vor diesem Hintergrund tendenziell schädlich. Dieser Einschätzung der Gutachter stimmen wir nicht zu. Vielmehr sollte auch der weitere KWK-Ausbau an Effizienz- und CO2-Standards gekoppelt werden und technologieoffen ausgestaltet werden. Es sei an dieser Stelle auch darauf verwiesen, dass seit Einführung des Marktprämienmodells und der Flexibilitätsprämie im EEG (2012) die Flexibilisierung biogener KWK-Anlagen erfolgreich praktiziert wird. Es hat sich dabei gezeigt, dass die Flexibilisierung durch Leistungserhöhung, insbesondere im Leistungsbereich < 2 MW, eine Möglichkeit zur Steigerung der Wirkungsgrade bietet. 4 Weiterentwicklung Wärmemarkt Die Bedeutung des Wärmemarkts ist von großem Einfluss auf die Potenziale der KWK und findet in der Studie nicht ausreichend Beachtung. So bietet der Wärmemarkt beispielsweise vor dem Hintergrund, dass derzeit vorrangig fossile Energieträger im Wärmemarkt dominieren, großes Potenzial, um die CO2-Emissionen zu reduzieren und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der langfristigen Klimaschutzziele zu leisten. In diesem Zusammenhang stellt die Bioenergie in der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung derzeit eine der effizientesten und ökologischsten Technologieoptionen in der Wärmeversorgung dar. Dementsprechend sollten die Möglichkeiten, mittels KWK-Ausbau die Marktentwicklung erneuerbarer Wärme zu unterstützen und einen maßvoll fortgesetzten Ausbau der Bioenergie-Nutzung im Rahmen des KWKG zu fördern, geprüft werden. Es bleibt in der Studie zudem offen, welche Entwicklungen für den Wärmebereich hinterlegt wurden. Die in der Studie ausgewiesene Reduktion des Wärmebedarfs bei Wohngebäuden um ca. 0,5 %/a stimmt nicht mit den an gleicher Stelle genannten absoluten Einsparungen überein. Nach diesen würde sich der Wärmebedarf Seite 4 von 5
5 um ca. 1,0 bis 1,5 Prozent pro Jahr reduzieren. Im Rahmen einer vertiefenden Untersuchung sollten auch Quartiersansätze im Hinblick auf die zukünftige KWK-Nutzung einen stärkeren Einfluss in die KWK-Potenzialanalyse finden, da sich hier gegebenfalls Effizienzsynergien bzw. Konkurrenzen z.b. mit Abwärmenutzung ergeben können. Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung im Gebäudebereich bis 2050 nur durch ein sinnvolles Zusammenspiel zwischen Maßnahmen an der Gebäudhülle, effizienter Anlagentechnik und erneuerbarer Energien erreicht werden kann. Wir teilen die Einschätzung der Studie, dass das Handlungsfeld Anlagen- Contracting auf hemmende Faktoren hin untersucht werden sollte auch über den direkten Einflussbereich des KWKG hinaus. Der Markt für Energieeffizienz benötigt einen Innovationsschub durch die Entwicklung bzw. Etablierung moderner Energiedienstleistungen, die zentrale, aktuell gegebene Markthemmnisse überwinden. Contracting erschließt derzeit nur einen sehr kleinen Teil des eigentlichen Marktpotenzials für diesen Energiedienstleistungsbereich. Deshalb müssen konsequent hinderliche rechtliche Rahmenbedingungen identifiziert und möglichst beseitigt werden. Ein solches Hemmnis ist beispielsweise die sogenannte Kostenneutralität des Contractings im Mietrecht: In der geforderten Kostengegenüberstellung wird Contracting gegenüber anderen Versorgungsvarianten, die diesen Nachweis nicht erbringen müssen, schlechter gestellt und Contracting im Mietwohnbereich damit ausgebremst. Seite 5 von 5
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