Bericht des Landesrechnungshofes. über den. Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen

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1 Bericht des Landesrechnungshofes über den Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen Juli 2007 LRH /7-2007

2 Kurzfassung Der Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen soll die im Land Salzburg ansässigen Kleinbetriebe fördern. Nach dem Salzburger Kleingewerbe-Darlehensfondsgesetz (1955) versteht man darunter Betriebe, die unter persönlicher und mittätiger Leitung des Inhabers stehen, eine verhältnismäßig kleine Leistungskapazität aufweisen und nicht mehr als 12 Arbeitskräfte beschäftigen. Der Landesrechnungshof prüfte den Zeitraum 2003 bis 2005, in welchem die Förderung ausschließlich durch die Gewährung von Zinsenzuschüssen erfolgte. Um jene Betriebe, die ihre Investitionen ohne Inanspruchnahme von Fremdmitteln finanzieren möchten, nicht zur obligaten Kreditaufnahme zu veranlassen, sollten nach Ansicht des Landesrechnungshofes Investitionen künftig primär durch Zahlung einer Prämie gefördert werden. Diese sollte etwa gleich hoch sein wie der jetzige Zinsenzuschuss. Eine derartige Vorgangsweise werde bereits bei ähnlichen Bundesaktionen des AWS (Austria Wirtschaftservice) praktiziert und führe zur Mobilisierung von Eigen- und Beteiligungskapital. Die Empfehlung des Landesrechnungshofes wird vom Amt der Salzburger Landesregierung auch in Verbindung mit den Bestimmungen von Basel II sowie zur Stärkung der Eigenkapitalbildung der KMU`s begrüßt. Der Fonds wurde bis 2004 durch jährliche Beiträge des Landes (zuletzt rund Euro) sowie der Wirtschaftskammer (zuletzt rund Euro) dotiert. Seit 2005 wurden diese Beitragszahlungen ausgesetzt. Darüber hinaus wurden aus Fondsrücklagen Euro an das Land abgeführt, womit sich das Fondsvermögen von rund 4,1 Mio. Euro (31. Dezember 2002) auf rund 2,7 Mio. Euro (31. Dezember 2005) reduziert hat. Nach Branchen analysiert profitiert insbesondere die Hotellerie und Gastronomie von vergebenen Förderungen (37,5 % bis 42,5 %). Dementsprechend zeigt die regionale Förderungsbilanz, dass der Großteil des geförderten Kreditvolumens in die südlichen Bezirke fließt, obwohl deren Bevölkerungsanteil lediglich rund 35 % des gesamten Landes beträgt. Seite 2

3 Eine stichprobenweise vorgenommene Prüfung einzelner Förderungsfälle ergab, dass die Zuschüsse entsprechend den Richtlinien vergeben wurden. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen (obligate Vorlage sämtlicher Förderungsanträge zur Beschlussfassung an die vierteljährlich tagende Fondskommission) wurde rasch und effizient gearbeitet. Der geplante neue Wachstumsfonds des Landes soll den Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen und den Salzburger Strukturverbesserungsfonds zusammenfassen, was aus Sicht des Landesrechnungshofes zu mehr Effizienz führen könnte. Der Landesrechnungshof regt an, insbesondere kleinere Standardfälle auf Basis eines neuen Rahmengesetzes nicht mehr von der Fondskommission sondern unmittelbar von der Geschäftsführung entscheiden zu lassen. Seite 3

4 I n h a l t s v e r z e i c h n i s 1. Prüfungsgrundlage Aufbau des Berichtes Rechtliche Grundlage Aufgabe Aufbringung der Mittel Organisation Verwaltung Förderungsmaßnahmen Kleingewerbeförderungsaktion Schwerpunktförderung Bauinvestitionen Voranschlag und Rechnungsabschluss Geldgebarung des Fonds Fondsvermögen Ausblick auf geplante Änderungen für den Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen Ausblick auf die geplante Umstellung der Wirtschaftsförderung Ausblick auf die geplante Änderung der Förderungsinstrumente Anhang Gegenäußerung der Salzburger Landesregierung Seite 4

5 1. Prüfungsgrundlage (1) Die Prüfung der Gebarung des Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen war im Prüfprogramm des Landesrechnungshofes für das Jahr 2005 ( Besorgung der laufenden Aufgaben des Landesrechnungshofes ) enthalten. Die Prüfung erstreckte sich auf den Zeitraum 2003 bis Aufbau des Berichtes (1) Der Bericht ist in Abschnitte und Unterabschnitte gegliedert. Vom Landesrechnungshof festgestellte Sachverhalte sind mit (1) und deren Bewertungen samt allfälliger Empfehlungen mit (2) gekennzeichnet. Bewertungen und Empfehlungen werden zusätzlich durch Schattierung hervorgehoben. Die zusammenfassende Gegenäußerung der Landesregierung - für diese abgegeben vom Amt der Salzburger Landesregierung - wird kursiv dargestellt und ist mit (3) kodiert 1. Eine abschließende Äußerung des Landesrechnungshofes ist mit (4) gekennzeichnet und durch Schattierung hervorgehoben. Die vollständige Gegenäußerung ist dem Bericht als Anlage angeschlossen. Um den Bericht übersichtlich zu gestalten, wurde das enthaltene Zahlenwerk fallweise gerundet. Im Bericht verwendete geschlechtsspezifische Bezeichnungen gelten grundsätzlich für Frauen und Männer. 1 In Einzelfällen sind Gegenäußerungen, die lediglich den Sachverhalt betreffen, als Fußnote eingefügt. Seite 5

6 2. Rechtliche Grundlage (1) Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung des Fonds bildet das Salzburger Kleingewerbe-Darlehensfondsgesetz (LGBl. Nr. 35/1955 i.d.g.f.). Demnach ist der zu prüfende Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Mit den zur Verfügung stehenden Fondsmitteln sollen die im Land Salzburg ansässigen Kleinbetriebe der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden. Als Kleinbetriebe der gewerblichen Wirtschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Gewerbebetriebe anzusehen, die nach ihrer betriebswirtschaftlichen Struktur im Absatz ihrer Sach- und Dienstleistungen regelmäßig ortsgebunden sind, unter persönlicher und mittätiger Leitung des Inhabers stehen, im Vergleich mit anderen Betrieben gleicher Branche oder Betriebsart eine verhältnismäßig kleine Leistungskapazität aufweisen und nicht mehr als 12 Arbeitskräfte beschäftigen. Mittätige Familienangehörige gelten als Arbeitskräfte und sind mitzuzählen; Lehrlinge bleiben unberücksichtigt. Seite 6

7 3. Aufgabe (1) Der im Jahr 1953 eingerichtete Fonds hat vor allem die Aufgabe, jene Maßnahmen zu fördern, die zu einer Steigerung der Produktivität der Betriebe führen. Die Förderung kann erfolgen durch die Gewährung von Darlehen, die Gewährung von Annuitäten- und Zinsenzuschüssen oder einmaligen Zuschüssen für zinsverbilligte Darlehen (Kredite) von Salzburger Kreditinstituten, die Übernahme der Ausfallshaftung für Darlehen (Kredite). Im Prüfungszeitraum erfolgte die Förderung ausschließlich durch die Gewährung von Zinsenzuschüssen. Betriebe, die ihre Projekte mit betriebseigenen Mitteln realisierten, erhielten keine Förderung. Seite 7

8 4. Aufbringung der Mittel (1) Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch die Zuwendungen des Landes Salzburg; die von der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Salzburg jeweils gewidmeten Beträge; die Zinsen und Tilgungsraten für die aus dem Fonds gewährten Darlehen; die Zinsen aus der Veranlagung von Fondsmitteln; Stiftungen und sonstige Zuwendungen und Einnahmen; Aufnahme von Darlehen durch den Fonds. Darlehensaufnahmen dürfen nur bis zur Hälfte des aktiven Fondsvermögens und nur mit Zustimmung der Landesregierung erfolgen. In den Jahren 2003 und 2004 erhielt der Fonds Landeszuwendungen in der Höhe von jeweils Euro (d.s. rd. 72 % der Gesamtzuwendungen). Die Beitragszahlungen der Wirtschaftskammer betrugen jeweils rd Euro. In den Jahren 2005 und 2006 haben sowohl das Land Salzburg als auch die Wirtschaftskammer ihre Zuwendungen und Beitragszahlungen ausgesetzt. Darüber hinaus mussten aus Fondsrücklagen Euro an das Land Salzburg abgeführt werden. 2 2 Siehe auch Kapitel 8.1. (Geldgebarung des Fonds), Kapitel 8.2. (Fondsvermögen). Seite 8

9 5. Organisation (1) Über die Gewährung von Fondshilfe und die Aufnahme von Darlehen durch den Fonds entscheidet eine Kommission, die aus jeweils drei von der Landesregierung und der Wirtschaftskammer Salzburg zu entsendenden Vertretern besteht. Den Vorsitz in der Kommission führt das mit den Angelegenheiten der Landesfinanzen betraute Mitglied der Landesregierung oder ein von diesem Mitglied bestellter Stellvertreter. Im Prüfungszeitraum wurde der Vorsitz bis April 2004 von Herrn LH-Stv. Wolfgang Eisl und seither von Herrn LH-Stv. Dr. Wilfried Haslauer wahrgenommen. Die Kommission ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder eingeladen und wenigstens vier Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreters anwesend sind. Zur endgültigen Beschlussfassung ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Die Kommission beschließt auch die Richtlinien für die Gewährung von Fondshilfe und bestimmt im Einzelfall die Bedingungen der Fondshilfe. Die Kommission tritt viermal im Jahr zusammen. Die Mitglieder der Kommission üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Seite 9

10 6. Verwaltung (1) Gemäß der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung sind Angelegenheiten des Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen innerhalb der Abteilung 15 des Amtes der Landesregierung vom Referat 15/02 (Wirtschafts- und Technologieförderung) wahrzunehmen. Während des Prüfungszeitraumes war Herr Mag. Heinrich Maier mit der Geschäftsführung des Fonds betraut. Von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Hilfskräfte anzustellen, die nicht dem Personalstand des Amtes der Landesregierung angehören, wurde im Prüfungszeitraum nicht Gebrauch gemacht. Der Fonds hat somit sowohl in personeller als auch in sachlicher Hinsicht keine Verwaltungskosten zu tragen. Die im Wege der kreditgewährenden Bank einlangenden Förderungsansuchen sind nach der Durchführung von Erhebungen über das Zutreffen der Voraussetzungen für die Gewährung der Fondshilfe und nach Einholung eines Gutachtens der Wirtschaftskammer der Fondskommission vorzulegen. Vor Flüssigmachung der Förderung ist ein von der Bank unterfertigter Verwendungsnachweis 3 einzufordern. 3 Mit der Unterfertigung des Verwendungsnachweises wird bestätigt, dass die angeführten Rechnungen mit dem Inhalt der Originalrechnungen übereinstimmen, der geförderte Kredit zur Gänze ausgenützt ist und ausschließlich zur Finanzierung der im Förderungsantrag und in der Förderungszusicherung angegebenen Investitionen verwendet wurde. Sollten die im Nachweis angeführten Rechnungen in Summe niedriger sein, als die ursprünglich beantragten Projektkosten, so ist sowohl der geförderte Kredit als auch der Zinsenzuschuss entsprechend zu kürzen. Seite 10

11 7. Förderungsmaßnahmen (1) Im Prüfungszeitraum wurden die zur Verfügung stehenden Fondsmittel ausschließlich zur Finanzierung der Kleingewerbeförderungsaktion und der Schwerpunktförderungsaktion Bauinvestitionen verwendet. Die nachfolgende Aufstellung und Graphik zeigt die regionale Entwicklung des aus den beiden vorerwähnten Aktionen resultierenden Förderungsvolumens in den Jahren 2003 bis Regionale Förderungsbilanz Anträge Fördervolumen Anträge Fördervolumen Anträge Fördervolumen in Euro in Euro in Euro Stadt Salzburg Salzburg-Umgebung Hallein St.Johann Zell am See Tamsweg Summe Regionale Förderungsbilanz Stadt Salzburg Salzburg-Umgebung Hallein St.Johann Zell am See Tamsweg Seite 11

12 Aus den vorstehenden Zahlen ist ersichtlich, dass das Fördervolumen in den Jahren 2003 bis 2005 um 28,7 % von rd. 9, Euro auf rd. 6, Euro zurückgegangen ist. Dieser Rückgang erklärt sich aus der Besonderheit des Jahres 2003, als die Sonderaktion Schwerpunktförderung Bauinvestitionen begonnen wurde und damit ein großer Nachholbedarf befriedigt wurde. Auffällig ist auch, dass das Förderangebot von den in den südlichen Bezirken des Landes angesiedelten Betrieben viel stärker in Anspruch genommen wurde, als von jenen Betrieben die in den nördlichen Landesteilen beheimatet sind. Mit den beiden Förderungsaktionen konnte im Jahr 2005 ein Investitionsvolumen (Projektvolumen) in der Höhe von rd. 16, Euro ausgelöst werden. 4 Die in diesem Zusammenhang gewährten Zinsenzuschüsse beliefen sich in den Jahren 2003 und 2004 auf rd Euro bzw. rd Euro. Im Jahr 2005 waren es rd Euro. Pro Förderungsfall wurden demnach in den Jahren 2003 und 2004 Zinsenzuschüsse von durchschnittlich rd Euro bzw. rd Euro gewährt. Im Jahr 2005 betrug der pro Förderungsfall gewährte Zinsenzuschuss durchschnittlich rd Euro, was auch mit dem zwischenzeitlich gesunkenen Zinsniveau zusammenhing. 4 Für die Jahre 2003 und 2004 stand diese Zahl nicht zur Verfügung. Seite 12

13 Aus den nachstehenden Diagrammen ist ersichtlich, welche Branchen am stärksten von diesen beiden Aktionen profitiert haben. Anteil am Förderungsvolumen im Jahr 2003 Hotellerie, Gastronomie 47,9% 37,5% Personenbeförderung Güterbeförderung Sportartikelhandel 3,0% 4,5% 3,8% Tischler Sonstige 3,3% Anteil am Förderungsvolumen im Jahr 2004 Hotellerie, Gastronomie 41,8% 42,5% Tischler Personenbeförderung Elektroinstallateure 3,1% 3,9% 4,1% 4,6% KFZ-Techniker Sonstige Anteil am Förderungsvolumen im Jahr 2005 Hotellerie, Gastronomie 44,1% 40,9% Tischler Sportartikelhandel KFZ-Techniker 3,2% 3,4% 3,7% 4,7% Personenbeförderung Sonstige Seite 13

14 Die Graphiken zeigen, dass die Hotellerie und Gastronomie mit durchschnittlich rd. 40,3 % den weitaus größten Anteil am Förderungsvolumen hatte. Das Tischlergewerbe und die Sparte Personenbeförderung hatten einen durchschnittlichen Anteil von rd. 4,1 % bzw. rd. 3,9 %. Der unter Sonstige ausgewiesene Anteil betraf eine Vielzahl von Branchen mit einem Anteil von unter 3 %. (2) Aus der regionalen Förderungsbilanz ist ersichtlich, dass der Großteil des geförderten Kreditvolumens in die südlichen Bezirke fließt, obwohl deren Bevölkerungsanteil lediglich rund 35 % des gesamten Landes beträgt. Diese konjunkturstützende Funktion für die wirtschaftlich benachteiligten Bezirke hat sich während des Prüfzeitraumes deutlich abgeschwächt, was auf Nachholeffekte insbesondere im Jahr 2003 zurückzuführen ist. (3) In ihrer Gegenäußerung hält die Abteilung 15 fest, dass jene Gewerbebetriebe, die im Jahr 2003 die Förderungsaktionen in Anspruch genommen haben, in den Folgejahren keine weiteren geförderten Kleingewerbekredite mehr in Anspruch nehmen konnten. Insbesondere die Fördertätigkeit des Schwerpunktes "Bauinvestitionen" 5 war mit durchschnittlich mindestens 2/3 der geförderten Projekte auf die Bezirke St. Johann, Tamsweg und Zell am See fokussiert. Durch die von dieser Schwerpunktförderungsaktion ausgelöste zusätzliche Investitionsnachfrage konnte der beabsichtigte Konjunkturimpuls gegeben werden. 5 Siehe auch Kapitel 7.2. Seite 14

15 7.1. Kleingewerbeförderungsaktion (1) Entsprechend den von der Fondskommission beschlossenen Förderungsrichtlinien können zu Krediten, die zur Finanzierung von produktivitätssteigernden Investitionen verwendet werden, Zinsenzuschüsse gewährt werden. Derartige Investitionen betreffen z.b. die Ausgestaltung der Betriebsstätten mit Maschinen und Werkzeugen, die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Betriebsfahrzeugen sowie bauliche Maßnahmen, wie z.b. Neu- und Umbauten von Geschäften, Werkstätten oder Garagen für Betriebsfahrzeuge. Im Prüfungszeitraum wurden Zinsenzuschüsse in der Höhe von bis zu 4 % p.a. gewährt. Die Förderungslaufzeit beträgt bei Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeugen maximal fünf Jahre, bei gemischten Investitionen (Verhältnis Bauinvestitionen zu sonstigen Investitionen etwa 1:1) maximal sechs Jahre und bei überwiegend baulichen Investitionen maximal sieben Jahre. Die Laufzeit des Kredites ist von der Förderungslaufzeit unabhängig und kann daher auch für einen längeren, nicht aber für einen kürzeren Zeitraum vereinbart werden. Die effektiven Kreditkosten dürfen höchstens 0,5 % über der auf Achtel-Prozentpunkte arithmetisch gerundeten Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen liegen. Gefördert werden maximal 75 % jenes Investitionsvolumens, das den Förderungskriterien entspricht. Die maximal förderbare Kreditsumme beträgt Euro. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form einer kapitalisierten Einmalprämie. Seite 15

16 Nicht gefördert wird die Finanzierung von Investitionen, die länger als drei Monate vor der Einreichung des Förderungsansuchens zur Durchführung gelangt sind; die Finanzierung von Investitionen, die innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit (Betriebsneugründung) durchgeführt wurden; der Ankauf bzw. die Ablöse von Geschäftseinrichtungen; die Anschaffung bzw. Finanzierung gebrauchter Wirtschaftsgüter; die Finanzierung von Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen jedweder Art; die Finanzierung von Investitionen, die landespolitischen Zielsetzungen und Interessen widersprechen, wie z.b. Spielsalons, Videotheken, Sexshops sowie der Handel und Verleih von Spielautomaten; die Anschaffung von Geräten, die in weiterer Folge für den Verleih bestimmt sind; der Ankauf von Grundstücken und Baulichkeiten. Die Anschaffung von Kraftfahrzeugen wird nur dann gefördert, wenn der Förderungswerber der Berufsgruppe Lebensmittel-Einzelhandel, Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Güterbeförderungsgewerbe, Autobusunternehmungen, Markthandel oder Handelsvertreter angehört. Die Förderung wird eingestellt und ist vom Förderungsempfänger zurückzuzahlen, wenn der geförderte Investitionskredit für einen anderen als in der Förderungszusage bezeichneten Zweck verwendet wurde; der Förderungsempfänger über wesentliche Umstände falsche Angaben gemacht hat; der Förderungsempfänger die gewerbliche Tätigkeit während der Förderungslaufzeit dauernd einstellt; über das Vermögen des Förderungsempfängers ein Konkursverfahren eröffnet wird. Seite 16

17 Die Einstellung und Rückzahlung der Förderung entfällt, wenn der Betrieb durch einen anderen Gewerbeberechtigten fortgeführt wird und dieser die geförderten Investitionsgüter und den geförderten Investitionskredit übernimmt. Die nachfolgende Aufstellung und Graphik zeigt die regionale Entwicklung des in dieser Aktion angefallenen Förderungsvolumens in den Jahren 2003 bis Regionale Förderungsbilanz Kleingewerbeförderungsaktion Anträge Fördervolumen Anträge Fördervolumen Anträge Fördervolumen in Euro in Euro in Euro Stadt Salzburg Salzburg-Umgebung Hallein St.Johann Zell am See Tamsweg Summe Die in diesem Zusammenhang gewährten Zinsenzuschüsse beliefen sich in den Jahren 2003 und 2004 auf rd Euro bzw. rd Euro. Im Jahr 2005 waren es rd Euro. Pro Förderungsfall wurden demnach in den Jahren 2003 und 2004 Zinsenzuschüsse von durchschnittlich rd. 900 Euro bzw. rd. 840 Euro gewährt. Im Jahr 2005 betrug der pro Förderungsfall gewährte Zinsenzuschuss durchschnittlich rd. 760 Euro. Seite 17

18 Regionale Förderungsbilanz Kleingewerbeförderungsaktion Stadt Salzburg Salzburg- Umgebung Hallein St.Johann Zell am See Tamsweg Aus den vorstehenden Zahlen ist ersichtlich, dass das aus der Kleingewerbeförderungsaktion resultierende Fördervolumen in den Jahren 2003 bis 2005 um 17,7 % von rd. 5, Euro auf rd. 4, Euro zurückgegangen ist. Mit dieser Aktion konnte im Jahr 2005 ein Investitionsvolumen (Projektvolumen) in der Höhe von rd. 10, Euro ausgelöst werden. 6 (2) Eine stichprobenweise vorgenommene Prüfung einzelner Förderungsfälle ergab, dass die Zuschüsse entsprechend den Richtlinien vergeben wurden. Der Landesrechnungshof konnte sich auch davon überzeugen, dass die eingebrachten Förderungsanträge einer Prüfung unterzogen werden und die Abwicklung unter den gegebenen Rahmenbedingungen (obligate Vorlage sämtlicher Förderungsanträge zur Beschlussfassung an die Fondskommission) rasch und effizient erfolgt. 6 Für die Jahre 2003 und 2004 stand diese Zahl nicht zur Verfügung. Seite 18

19 7.2. Schwerpunktförderung Bauinvestitionen (1) Mit dieser im Jahr 2002 ins Leben gerufenen Aktion sollen die von einheimischen Kleinbetrieben zur Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbskraft vorgenommenen Investitionen (Erweiterung, Erneuerung und Verbesserung von Betriebsräumlichkeiten) gefördert werden. Davon soll auch die Salzburger Bauwirtschaft mit entsprechenden Aufträgen profitieren. Um die Finanzierung derartiger Baumaßnahmen zu erleichtern, wurden im Prüfungszeitraum zu den in Euro aufgenommenen Krediten Zinsenzuschüsse in der Höhe von bis zu 4 % p.a. gewährt. Auch die folgenden Förderungskriterien sind mit jenen der Kleingewerbeförderungsaktion häufig ident oder vom Sinn her verwandt. Die Förderungslaufzeit beträgt maximal sieben Jahre. Die Laufzeit des Kredites ist von der Förderungslaufzeit unabhängig und kann daher auch für einen längeren, nicht aber für einen kürzeren Zeitraum vereinbart werden. Die effektiven Kreditkosten dürfen höchstens 0,5 % über der auf Achtel-Prozentpunkte arithmetisch gerundeten Sekundärmarktrendite für Bundesanleihen liegen. Gefördert werden maximal 75 % jenes Investitionsvolumens, das den Förderungskriterien entspricht. Die maximal förderbare Kreditsumme beträgt Euro. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Form einer kapitalisierten Einmalprämie. Nicht gefördert wird die Finanzierung von Projekten, die pro Förderungsansuchen eine Nettokostensumme (ohne Mehrwertsteuer) von Euro nicht überschreiten; der Ankauf von Grundstücken und Baulichkeiten; die Finanzierung von Investitionen, die dem Förderungsziel bzw. dem Förderungsgegenstand dieser Aktion nicht gerecht werden, wie z.b. ausschließliche Dachreparaturen, bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Kanal-, Wasser-, Stromund Telefonanschlüssen sowie die ausschließliche Gartengestaltung; Seite 19

20 die Finanzierung von Eigenleistungen, sofern es sich nicht um solche handelt, die der Förderungswerber aufgrund seiner eigenen Gewerbeberechtigung(en) befugtermaßen selber erbringen kann; die Finanzierung von periodisch wiederkehrenden Reparaturen und ausschließlichen Instandhaltungsmaßnahmen; die Finanzierung von Investitionen, die landespolitischen Zielsetzungen und Interessen widersprechen, wie z.b. Spielsalons, Videotheken, Sexshops sowie der Handel und Verleih von Spielautomaten; die Finanzierung von Investitionen, die länger als drei Monate vor der Einreichung des Förderungsansuchens zur Durchführung gelangt sind; die Finanzierung von Investitionen, die innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit (Betriebsneugründung) durchgeführt wurden. Die Förderung wird eingestellt und ist vom Förderungsempfänger zurückzuzahlen, wenn der geförderte Investitionskredit für einen anderen als in der Förderungszusage bezeichneten Zweck verwendet wurde; der Förderungsempfänger über wesentliche Umstände falsche Angaben gemacht hat; der Förderungsempfänger die gewerbliche Tätigkeit während der Förderungslaufzeit dauernd einstellt; über das Vermögen des Förderungsempfängers ein Konkursverfahren eröffnet wird; der geförderte Kredit vorzeitig zurückbezahlt wurde oder die vereinbarte Bedienung nicht vertragskonform erfolgt; Seite 20

21 der Förderungsempfänger vorgesehene Kontrollmaßnahmen, Auskünfte und Überprüfungen be- oder verhindert. Die Einstellung und Rückzahlung der Förderung entfällt, wenn der Betrieb durch einen anderen Gewerbeberechtigten fortgeführt wird und dieser die geförderten Investitionen und den geförderten Investitionskredit übernimmt. Mehrfachförderungen (Doppelförderungen) desselben Investitionsvorhabens sind ausgeschlossen. Investitionsvorhaben, für die bereits um eine Förderung im Rahmen einer bundesweiten Förderungsaktion angesucht wurde, können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Antrag auf Gewährung einer Förderung binnen einem Monat nach Ablehnung bei der Fondsverwaltung eingebracht wird. Die in den Richtlinien für die Kleingewerbeförderungsaktion enthaltene Bestimmung, wonach Ansuchen von Förderungswerbern abzulehnen sind, die bereits zwei laufende Kleingewerbekredite in Anspruch genommen haben bzw. die förderbare Kredithöchstgrenze von Euro voll ausgeschöpft haben, wird für förderbare Projekte im Rahmen dieser Aktion nicht angewandt. Aufwendungen für Baumaßnahmen können demnach - insoweit sie nicht bereits in dieser Aktion gefördert wurden auch im Rahmen der Kleingewerbeförderungsaktion zur Förderung beantragt werden, sofern nicht bereits zwei laufende Kleingewerbekredite in Anspruch genommen wurden, bzw. die förderbare Kredithöchstgrenze von Euro noch nicht voll ausgeschöpft wurde. Die aus beiden Aktionen resultierende, maximal förderbare Kreditsumme beträgt somit Euro. Seite 21

22 Die nachfolgende Aufstellung und Graphik zeigt die regionale Entwicklung des in dieser Aktion angefallenen Förderungsvolumens in den Jahren 2003 bis Regionale Förderungsbilanz Bauinvestitionen Anträge Fördervolumen Anträge Fördervolumen Anträge Fördervolumen in Euro in Euro in Euro Stadt Salzburg Salzburg-Umgebung Hallein St.Johann Zell am See Tamsweg Summe Die in diesem Zusammenhang gewährten Zinsenzuschüsse beliefen sich in den Jahren 2003 und 2004 auf rd Euro bzw. rd Euro. Im Jahr 2005 waren es rd Euro 7. Pro Förderungsfall wurden demnach in den Jahren 2003 und 2004 Zinsenzuschüsse von durchschnittlich rd Euro bzw. rd Euro gewährt. Im Jahr 2005 betrug der pro Förderungsfall gewährte Zinsenzuschuss durchschnittlich rd Euro. 7 Die Abteilung 15 ergänzt, dass seit Juni 2002 bis Jahresende 2005 insgesamt 820 Projekte mit gesamten Investitionskosten von zumindest rd. 22 Mio. Euro und einem geförderten Kreditnominale von rd. 12,8 Mio. Euro unterstützt wurden. Der Fonds hat dem Unternehmen für baurelevante Investitionen kapitalisierte Zinsenzuschüsse im Barwert von Euro bereitgestellt. Seite 22

23 Regionale Förderungsbilanz Bauinvestitionen Stadt Salzburg Salzburg- Umgebung Hallein St.Johann Zell am See Tamsweg Aus den angeführten Zahlen ist ersichtlich, dass das aus dieser Schwerpunktförderungsaktion resultierende Fördervolumen in den Jahren 2003 bis 2005 um 41 % von rd. 4, Euro auf rd. 2, Euro zurückgegangen ist, was sich insbesondere in den südlichen Bezirken stark ausgewirkt hat. Dies ist mit dem Nachlassen des besonderen Andranges nach der Einführung dieser Schwerpunktförderung im Jahr 2003 zu erklären. Mit dieser Aktion konnte im Jahr 2005 ein Investitionsvolumen (Projektvolumen) in der Höhe von rd. 6, Euro ausgelöst werden. 8 (2) Eine stichprobenweise vorgenommene Prüfung einzelner Förderungsfälle ergab auch bei der Schwerpunktförderung Bauinvestitionen, dass die Zuschüsse entsprechend den Richtlinien vergeben wurden. Der Landesrechnungshof konnte sich auch davon überzeugen, dass die eingebrachten Förderungsanträge einer Prüfung unterzogen werden und die Abwicklung unter den gegebenen Rahmenbedingungen (obligate Vorlage sämtlicher Förderungsanträge zur Beschlussfassung an die Fondskommission) rasch und effizient erfolgt. 8 Für die Jahre 2003 und 2004 stand diese Zahl nicht zur Verfügung. Seite 23

24 8. Voranschlag und Rechnungsabschluss (1) Die jeweiligen Einnahmen und Ausgaben des Fonds werden in einer Beilage zum Voranschlag bzw. Rechnungsabschluss des Landes ausgewiesen. Dieser Rechnungsabschluss des Fonds (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) wird von der Landesbuchhaltung erstellt Geldgebarung des Fonds (1) Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Fonds in den Jahren 2003 bis in Euro Ausgaben Zinsenzuschüsse , , ,77 Geldverkehrs- und Wertpapierspesen 859, ,15 936,38 Rechts- und Beratungskosten 196,40 229,42 244,35 Kapitalertragssteuer , , ,50 Rücklagenabführung an das Land ,00 Summe , , ,00 Einnahmen Zinserträge aus Wertpapierveranlagung , , ,96 Zinserträge aus Giro- und Festgeldguthaben , , ,94 Rückzahlung gewährter Förderungen 6.551, , ,52 Beitrag des Landes , ,00 - Beitrag der Wirtschaftskammer , ,38 - Summe , , ,42 Abgang , , ,58 9 Aus Gründen der Abrechnungstechnik (andere Definition der Jahresperioden) sind die Daten des Jahresabschlusses nicht mit jenen des Kapitels 7 ident. Seite 24

25 Für das Jahr 2006 wurden im Voranschlag des Fonds sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite Euro veranschlagt. Der unter den Einnahmen ausgewiesene Betrag resultierte aus Zuwendungen des Landes (lediglich 800 Euro wurden als Erinnerungspost budgetiert), aus Zuwendungen der Wirtschaftskammer ( Euro) 10, aus einer Entnahme aus dem Fondsvermögen ( Euro) und aus Sonstigen Erträgen ( Euro). Bei den Ausgaben wurden der Verwaltungsaufwand (Geldverkehrs- und Wertpapierspesen, Rechts- und Beratungskosten und Kapitalertragssteuer) mit Euro und der Zweckaufwand (Zinsenzuschüsse) mit Euro veranschlagt. Für das Jahr 2007 wurden Einnahmen in der Höhe von Euro budgetiert. Diese resultierten aus einer Entnahme aus dem Fondsvermögen in der Höhe von Euro und Sonstigen Erträgen in der Höhe von Euro. Beiträge von Land und Wirtschaftskammer waren 2007 nicht vorgesehen. Die in gleicher Höhe veranschlagten Ausgaben resultierten aus dem Verwaltungsaufwand ( Euro) und dem Zweckaufwand ( Euro). 10 Seitens des Landes und der Wirtschaftskammer erfolgte im Jahr 2006 keine Zahlung der budgetierten Zuwendungen. Seite 25

26 8.2. Fondsvermögen (1) Das nachstehende Diagramm zeigt, wie sich das Fondsvermögen entwickelt hat. Fondsvermögen (per ) Bankguthaben Wertpapiere Das zum 31. Dezember 2002 in der Bilanz ausgewiesene Fondsvermögen in der Höhe von rd. 4, Euro hat sich vor allem bedingt durch die im Jahr 2005 erfolgte Abführung an das Land ( Euro) und die gleichzeitig ausgebliebenen Beitragszahlungen des Landes und der Salzburger Wirtschaftskammer (rd Euro) um rd. 1, Euro auf rd. 2, Euro reduziert. Mit Stichtag 31. Dezember 2005 bestand das Fondsvermögen zu rd. 76 % aus Bankguthaben (Giro und Festgeld) und zu rd. 24 % aus festverzinslichen Wertpapieren (Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen). Es war zum Prüfungszeitpunkt so angelegt, dass einerseits ein sicherer Ertrag lukriert werden kann und andererseits die Verfügbarkeit jederzeit gegeben ist. Mit der vorerwähnten Veranlagung konnte im Prüfungszeitraum eine Nettorendite von durchschnittlich rd. 1,7 % p.a. erzielt werden. Seite 26

27 (2) Da bei der Wahl der Veranlagungsinstrumente über das notwendige Ausmaß hinaus auf den Liquiditätsaspekt geachtet wurde, konnten höhere Erträge durch eine verstärkte Veranlagung in Wertpapieren zumindest bis zum Jahr 2004 nicht entsprechend erzielt werden. (3) In der Gegenäußerung wird festgehalten, dass die Wahl der Veranlagungsinstrumente stets in Absprache mit der Finanzabteilung erfolgt ist und das in den Jahren 2001 und 2002 erhebliche Teile der attraktiv verzinsten Wertpapiere ausgelaufen seien. Zur Wahrung der Werthaltigkeit des Fondsvermögens wurde in den Folgejahren eine risikobehaftete Veranlagungspolitik vermieden und man ging zu Festgeldveranlagungen zu Landeskonditionen über. Seite 27

28 9. Ausblick auf geplante Änderungen für den Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen 9.1. Ausblick auf die geplante Umstellung der Wirtschaftsförderung 2007 (1) Der Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen soll im Zusammenhang mit der geplanten Umstellung der Wirtschaftsförderung des Landes wesentlich verändert werden. Abgeleitet aus den EU-Strukturfondszielen bzw. einem neu zu erarbeitenden Wirtschaftsleitbild des Landes, welches zum Abschluss der Prüfung erst in Konzeptform diskutiert werden konnte, soll ein neuer Wachstumsfonds des Landes geschaffen werden. Nach den aktuellen Überlegungen soll der Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen und der Salzburger Strukturverbesserungsfonds zusammengefasst werden. (2) In einem neuen Rahmengesetz wäre die Arbeit einer einzigen Fondskommission für das geplante Förderungsfeld aus Sicht des Landesrechnungshofes effizienter gestaltbar. Da die Kommissionssitzungen bisher nur viermal im Jahr stattfinden, empfiehlt der Landesrechnungshof zur Beschleunigung des Abwicklungsprozesses, kleinere Standardfälle künftig nicht mehr von der Fondskommission sondern unmittelbar von der Geschäftsführung zu entscheiden Ausblick auf die geplante Änderung der Förderungsinstrumente (1) Wie im Kapitel 3 ausgeführt, wird derzeit die Förderung des Fonds ausschließlich durch die Gewährung von Zinsenzuschüssen durchgeführt. Mit der Aufnahme von Bankkrediten sind Zinsenaufwand, Kreditvertragsgebühr und weitere Aufwendungen verbunden. Bei Unternehmen, die ihre Investitionen aus Eigenmitteln finanzieren könnten, würden solche Aufwendungen nicht anfallen; um jedoch in den Genuss einer Förderung zu kommen, ist derzeit jedoch eine Kreditaufnahme erforderlich. Seite 28

29 (2) Um jene Betriebe, die ihre Investitionen ohne Inanspruchnahme von Fremdmitteln finanzieren möchten, nicht zur Kreditaufnahme zu veranlassen, sollten nach Ansicht des Landesrechnungshofes Investitionen - ähnlich wie dies bei den Bundesaktionen des AWS (Austria Wirtschaftsservice) der Fall ist - künftig primär durch Zahlung einer Prämie gefördert werden. Diese sollte in etwa gleich hoch sein wie der jetzige Zinsenzuschuss. (3) Die Empfehlungen des Landesrechnungshofes werden aus Sicht des Amtes der Salzburger Landesregierung begrüßt, da die ungleiche Behandlung der Investitionsfinanzierungsarten in Bezug auf die Förderungsmöglichkeiten dadurch in den Kleingewerbeaktionen beseitigt werden. Weiters würde dies im Einklang mit den Bestimmungen von Basel II sowie den seit 2003 geänderten steuerlichen Rahmenbedingungen zur Intensivierung der Eigenkapitalbildung in KMU's (z.b. Einführung eines Freibetrages für investierte Gewinne oder begünstigter Steuersatz für nicht entnommene Gewinne) stehen. Der Direktor des Landesrechnungshofes: Dr. Manfred Müller e.h. Seite 29

30 10. Anhang Gegenäußerung der Salzburger Landesregierung Seite 30

31 Herrn Direktor des Landesrechnungshofes Mag. Dr. Manfred Müller Fanny-von-Lehnert-Straße Salzburg BÜRO DES LANDESAMTSDIREKTORS ZAHL DATUM CHIEMSEEHOF / POSTFACH 527, 5010 SALZBURG buero-lad@salzburg.gv.at BETREFF FAX (0662) TEL (0662) Mag. Stefan Bernhofer Feststellungen des Landesrechnungshofes zur Prüfung des "Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen" Bezug: LRH-3-102/ vom Sehr geehrter Herr Direktor! Zu den Feststellungen des Landesrechnungshofes zur Prüfung des "Salzburger Landesfonds für gewerbliche Darlehen" darf auf Grund der eingelangten Stellungnahmen der Abteilungen 8 und 15 wie folgt ausgeführt werden: Zu 7. Förderungsmaßnahmen: Ergänzend zu den Feststellungen des Landesrechnungshofes bezüglich der Ursachen für den Rückgang der geförderten Projekte und des Förderungsvolumens in den Jahren 2004 und 2005 wird angemerkt, dass jene Gewerbebetriebe, die im Jahr 2003 zur effizienten Finanzierung ihrer Investitionen die höchstmöglichen Förderungsbemessungen (je max ,-) in beiden Förderungsaktionen in Anspruch genommen haben, in den Jahren 2004 und 2005 für weitere Investitionsfinanzierungen gemäß den Festlegungen in den Richtlinien, keine weiteren geförderten Kleingewerbekredite mehr in Anspruch nehmen konnten. Dazu wird auch auf die Ausführungen in Kapitel 7.2. verwiesen. DAS LAND IM INTERNET: AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG LANDESAMTSDIREKTION POSTFACH 527, 5010 SALZBURG TEL (0662) * FAX (0662) MAIL post@salzburg.gv.at DVR

32 Zu 7.2. Schwerpunktförderung "Bauinvestitionen": Seit der Einführung der Schwerpunktförderung "Bauinvestitionen" im Juni 2002 wurden bis Jahresende 2005 insgesamt 820 Projekte mit gesamten Investitionskosten von zumindest rd. 22,0 Mio. und einem geförderten Kreditnominale von rd. 12,8 Mio. unterstützt. Der Fonds hat den geförderten Betrieben für baurelevante Investitionen kapitalisierte Zinsenzuschüsse im Barwert von ,- bereitgestellt. Die Fördertätigkeit war während des v.a. Förderzeitraumes mit durchschnittlich mindestens 2/3 der geförderten Projekte fokussiert auf die Bezirke St. Johann, Tamsweg und Zell am See. Von dieser durch die Schwerpunktförderungsaktion induzierten zusätzlichen Investitionsnachfrage hat das kleinstrukturierte Bauhaupt- und Baunebengewerbe in den südlichen Landesteilen in einer schwierigen Phase der Arbeitsmarktlage in der Bauwirtschaft und der Kapazitätsauslastungen einen wichtigen Konjunkturimpuls erhalten. Demnach konnte die Zielsetzung dieser Schwerpunktförderungsinitiative erreicht werden. Zu 8.2. Fondsvermögen: Ergänzend zu den Feststellungen des Landesrechnungshofes hinsichtlich der Wahl der Veranlagungsinstrumente, die stets in Absprache mit der Finanzabteilung erfolgt ist, sei angemerkt, dass in den Jahren 2001 und 2002 ein erheblicher Teil des in attraktiv verzinsten Pfandbriefen und Kommunalschuldverschreibungen veranlagten Fondsvermögen abgereift ist. Im Hinblick auf die eingetretenen sukzessiven Zinssatzsenkungen bei Bundesanleihen und Kommunalschuldverschreibungen wären Veranlagungen von Teilen des Fondsvermögens zu ähnlich attraktiven Renditen wie bis zum Jahr 2002 nur in entsprechend risikoreichen Portfolios möglich gewesen. Zur Wahrung der Werthaltigkeit des Fondsvermögens wurde von einer derart risikobehafteten Veranlagungspolitik Abstand genommen und zu Festgeldveranlagungen zu Landeskonditionen übergegangen. Dadurch sind zwar die Zinserträgnisse gesunken, Kursrisken wurden jedoch ausgeschaltet. Zu 9.2. Ausblick auf die geplante Änderung der Förderungsinstrumente: Die Empfehlung des Landesrechnungshofes, zukünftig auch gewerbliche Unternehmen, die ihre betrieblichen Investitionen mit Eigenmitteln finanzieren wollen, durch die Hingabe von Prämien zu fördern, wird seitens des Amtes der Salzburger Landesregierung begrüßt. Diese Verbreiterung der Förderungsart auf Prämien wird dazu beitragen, die ungleiche Behandlung der Investitions-Finanzierungsarten im Bezug auf die Förderungsmöglichkeiten in den Kleingewerbeaktionen zu beseitigen. Weiters soll durch die künftige Möglichkeit der Prämiengewährung für eigenmittelfinanzierte Investitionen ein Anreiz geschaffen werden, insbesondere unter Nutzung der

33 einschlägigen Haftungsinstrumente der Austria Wirtschaftsservice GmbH wie Double Equity, Eigenkapitalgarantie etc. zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur von KMU durch Mobilisierung von Eigen- und Beteiligungskapital beizutragen. Gerde auch die AWS fokussiert die Haftungsinstrumente auf die Mobilisierung von Eigen- und Beteiligungskapital für Innovations- und Investitionsfinanzierungen von KMU. Diese Empfehlung des Landesrechnungshofes steht auch im Einklang mit den Bestimmungen von Basel II sowie den seit 2003 geänderten steuerlichen Rahmenbedingungen mit dem Ziel der Intensivierung der Eigenkapitalbildung in KMU`s beispielsweise durch die Einführung eines Freibetrages für investierte Gewinne oder dem begünstigten Steuersatz für nicht entnommene Gewinne. Ich ersuche, 13 Exemplare des Prüfberichtes zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Für die Landesregierung: Dr. Heinrich Christian Marckhgott Landesamtsdirektor

Textgegenüberstellung

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