GUTACHTEN über den Verkehrswert (Marktwert) i.s.d. 194 Baugesetzbuch des

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1 BRAUN ImmoWert IMMOBILIENWERTGUTACHTEN Thomas Braun Mobil: +49 (0) Web: Gutachten-Nr GUTACHTEN über den Verkehrswert (Marktwert) i.s.d. 194 Baugesetzbuch des Hotels und Gasthauses Schlosshof in Dresden, Domplatz 11 Grundbuch von... Dresden unter der Oder Grundbuchblattnummer Gemarkung von... Dresden Flurstück /1 Der Verkehrswert des Hotels und Gasthauses wurde zum Stichtag ermittelt mit rd Ausfertigung 1 Dieses Gutachten besteht aus 70 Seiten incl. 9 Anlagen mit insgesamt 31 Seiten, sowie 36 Fotos. Das Gutachten wurde in zwei Ausfertigungen erstellt, davon eine für meine Unterlagen.

2 Gutachten Hotel und Gasthaus in Dresden Domplatz 11 Seite 2 von 68 Exposé Das Gutachten wurde von Thomas Braun im Auftrag der xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, Leipzig zum Zweck der Feststellung des Verkehrswerts der Hotelimmobilie am erstellt Grundstücksgröße: m² unregelmäßige Grundstücksform Bebauung: Hotel mit Biergarten- und Restaurantbetrieb Baujahr: ca komplett entkernt und saniert Ausstattung: Raumaufteilung: Raumstruktur: Nutzung: Vermietungssituation/Mietverträge: Örtliche Lage: Verkehrswert: Das Gebäude wurde vollständig entkernt und komplett saniert, die Ausstattungsmerkmale ordnen sich überwiegend in die mittlere Ausstattung ein Die Nutzfläche beträgt rd m². Die Belichtung der Räume wird mit gut eingeschätzt. Die Grundrissgestaltung ist an die Erfordernisse des Betriebs eines Hotels mit Restaurant angepasst. Die Immobilie wird als Hotel und Restaurant genutzt Das Grundstück wird vom Eigentümer zum Betrieb eines Hotels mit Restaurantbetrieb genutzt. Es liegt kein Pachtvertrag vor. Das Bewertungsobjekt liegt in der Stadt Dresden in unmittelbarer Nähe zum Dresdener Dom und zum Dresdener Schloss auf einem Felsplateau oberhalb der Oder Geschäfte des täglichen Bedarfs, Cafés, Restaurant, Sehenswürdigkeiten sind in wenigen Minuten fußläufig erreichbar; öffentliche Verkehrsmittel: Haltepunkt des Stadtrundfahrtbusses direkt vor dem Grundstück, S- Bahn in ca. 2 km Entfernung, Fernbahnhof Dresden ca. 26 km, Flughafen Dresden ca. 35 km; gute Lage ,00 (zum Wertermittlungsstichtag)

3 Gutachten Hotel und Gasthaus in Dresden Domplatz 11 Seite 3 von 68 Inhaltsverzeichnis Exposé Allgemeine Angaben Angaben zum Bewertungsobjekt Angaben zum Auftraggeber und Eigentümer Angaben zum Auftrag und zur Auftragsabwicklung Grund- und Bodenbeschreibung Lage Großräumige Lage... 7 Kleinräumige Lage Gestalt und Form Erschließung, Baugrund etc Privatrechtliche Situation Öffentlich-rechtliche Situation Baulasten und Denkmalschutz Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht Entwicklungszustand incl. Beitrags- und Abgabensituation Hinweis zu den durchgeführten Erhebungen Derzeitige Nutzung und Vermietungssituation Beschreibung der Gebäude- und Außenanlagen Vorbemerkung zur Gebäudebeschreibung Hotel/Restaurant Schlosshof Dresden Gebäudeart, Baujahr und Außenansicht Gebäudekonstruktion (Keller, Wände, Decken, Treppen, Dach) Allgemeine technische Gebäudeausstattung Raumausstattung und Ausbauzustand Besondere Bauteile/Einrichtungen, Zustand des Gebäudes Nebengebäude Außenanlagen Mieten Ermittlung des Verkehrswertes Grundstücksdaten Überlegungen zur wirtschaftlichen Nutzung Verfahrenswahl mit Begründung Bodenwertermittlung für das Grundstück Ertragswertermittlung für das Hotel und Gasthaus Das Ertragswertmodell der Immobilienwertermittlungsverordnung... 19

4 Gutachten Hotel und Gasthaus in Dresden Domplatz 11 Seite 4 von Erläuterung der bei der Ertragswertberechnung verwendeten Begriffe Ertragswertberechnung Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Ertragswertberechnung Sachwertermittlung Das Sachwertmodell der Immobilienwertermittlungsverordnung Erläuterungen der bei der Sachwertberechnung verwendeten Begriffe Sachwertberechnung Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Sachwertberechnung Verkehrswertableitung aus den Verfahrensergebnissen Bewertungstheoretische Vorbemerkungen Zur Aussagefähigkeit der Verfahrensergebnisse Zusammenstellung der Verfahrensergebnisse Verkehrswert Rechtsgrundlagen, verwendete Literatur Rechtsgrundlagen der Verkehrswertermittlung Verwendete Wertermittlungsliteratur Verzeichnis der Anlagen Anlage 1: Auszug Straßenkarte mit Kennzeichnung der Lage des Bewertungsobjektes Anlage 2: Auszug aus der Katasterkarte (nicht maßstäblich) Anlage 3: Grundbuch Anlage 4: Baulastenverzeichnis Anlage 5: Denkmalschutz Anlage 6: Bestandspläne Anlage 7: Bodenrichtwert, Grundstücksflächen Anlage 8: Herleitungen zur Wertermittlung Anlage 9: Fotodokumentation... 57

5 Gutachten Hotel und Gasthaus in Dresden Domplatz 11 Seite 7 von 68 2 Grund- und Bodenbeschreibung 2.1 Lage 1 ( Abschnitt in dieser Anonymisierung entfert ) Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Dresden (Quelle Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen) (Quelle Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen) ( Abschnitt in dieser Anonymisierung entfert ) 1 Quellen: Wikipedia; Landkreisinformation Landkreis Dresden

6 Gutachten Hotel und Gasthaus in Dresden Domplatz 11 Seite 9 von Gestalt und Form Gestalt und Form: Straßenfront: ca. 52 m Mittlere Tiefe: ca. 35 m Grundstücksgröße Flurstück Nr. 315/1: m² unregelmäßige, vieleckige Grundstücksform 2.3 Erschließung, Baugrund etc. Straßenart: Straßenausbau: Anschlüsse an Versorgungsleitungen und Abwasserbeseitigung: Grenzverhältnisse, nachbarliche Gemeinsamkeiten: Baugrund, Grundwasser (soweit augenscheinlich ersichtlich): Anmerkung: historischer Domplatz ohne Durchgangsverkehr voll ausgebaut, Kopfsteinpflaster, fußgängerdominierte Zone ohne ausgewiesene Gehwege, befestigt; keine ausgewiesenen Parkstreifen vor dem Grundstück vorhanden, Parkmöglichkeiten am Fuß des Schlossberges sehr gut erreichbar mit dem unmittelbar vor dem Grundstück befindlichen Schrägaufzug. elektrischer Strom, Wasser aus öffentlicher Versorgung; Kanalanschluss, Erdgas, Telefonanschluss Grenzbebauung; Einfriedung durch Zäune und Mauern im hinteren Bereich des Grundstücks gewachsener, normal tragfähiger Baugrund, Fels; Eine Baugrunduntersuchung ist auftragsgemäß nicht Gegenstand dieses Gutachtens. Ggf. baugrundseitig bestehende wertbeeinflussende Tatbestände sind zusätzlich zu dieser Wertermittlung zu berücksichtigen. In dieser Wertermittlung ist eine lageübliche Baugrundund Grundwassersituation insoweit berücksichtigt, wie sie in die Vergleichskaufpreise bzw. Bodenrichtwerte eingeflossen ist. Darüber hinausgehende vertiefende Untersuchungen wurden nicht angestellt. 2.4 Privatrechtliche Situation Grundbuchlich gesicherte Belastungen Abteilung II des Grundbuchbuches weist den Vermerk auf Ein Sanierungsverfahren wird durchgeführt; eingetragen am keine weiteren Eintragungen in Abteilung II des Grundbuches

7 Gutachten Hotel und Gasthaus in Dresden Domplatz 11 Seite 10 von 68 Anmerkung: Bodenordnungsverfahren: Nicht eingetragene Rechte und Lasten: Umweltschutz, Altlasten Schuldverhältnisse, die ggf. in Abteilung III des Grundbuchs verzeichnet sein können, werden in diesem Gutachten nicht berücksichtigt. Das Anstellen von Nachforschungen und das Einholen von Erkundigungen zu ggf. bestehenden Bodenordnungsverfahren ist nicht Gegenstand des Auftrags. Auskünfte zu Bodenordnungsverfahren wurden auftragsgemäß nicht eingeholt. Ggf. bestehende wertbeeinflussende Tatbestände sind zusätzlich zu dieser Wertermittlung zu berücksichtigen. Der Gutachter hat keine Kenntnis von nicht eingetragenen Rechten und Lasten. Das Anstellen von Nachforschungen und das Einholen von Erkundigungen zum Umweltschutz und zur Altlastensituation ist nicht Gegenstand des Auftrags. Auskünfte zur Umweltschutz- und Altlastensituation wurden auftragsgemäß nicht eingeholt. Ggf. bestehende wertbeeinflussende Tatbestände sind zusätzlich zu dieser Wertermittlung zu berücksichtigen. Weitere Nachforschungen und Untersuchungen wurden vom Sachverständigen nicht angestellt. 2.5 Öffentlich-rechtliche Situation Baulasten und Denkmalschutz Eintragungen im Baulastenverzeichnis: Denkmalschutz: Das Baulastenverzeichnis wurde auftragsgemäß nicht eingesehen. Ggf. bestehende wertbeeinflussende Eintragungen und Tatbestände sind zusätzlich zu dieser Wertermittlung zu berücksichtigen. Laut Auskunft via des Amtes für Denkmalschutz (Herr Christl) besteht für das Bewertungsobjekt Denkmalschutz in dreifacher Hinsicht: als Einzeldenkmal, als Bestandteil der Sachgesamtheit Schlossberg Dresden und als Teil des archäologischen Denkmals Bauplanungsrecht Darstellung im Flächennutzungsplan: Das Grundstück befindet sich in einem Bereich der Gemarkung Dresden, der im wirksamen Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche dargestellt ist.

8 Gutachten Hotel und Gasthaus in Dresden Domplatz 11 Seite 14 von 68 Allseitig Schneefangsysteme zum Schutz vor Dachlawinen Allgemeine technische Gebäudeausstattung Wasserinstallationen: Abwasserinstallationen: Elektroinstallationen: Heizung: Lüftung: Warmwasserversorgung: zentrale Wasserversorgung über Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz, Ausführung als Hinterwandkonstruktion Ableitung in das kommunale Abwasserkanalnetz normale Elektroinstallation Gasheizung, Erdgas, Thermostat-Regelung, keine Fußbodenheizung, Stahlradiatoren, Handtuchheizkörper keine besonderen Lüftungsanlagen (herkömmliche Fensterlüftung) zentral über die Gasheizungsanlage Raumausstattung und Ausbauzustand Bodenbeläge: Wandbekleidungen: Deckenbekleidungen: Fenster: Türen: Sanitäre Installation: Küchenausstattung: Grundrissgestaltung: hochwertig und abnutzungssicher: Parkett, Teppichböden, Marmor. Glasfasertapeten, Rauputz, teilweise aufwändig farbig gestaltet teilweise aufwändig farbig gestaltet vor allem im Restaurantbereich, Fresken, gewölbeartig Zimmer, weiß gestrichen Fenster aus Holz mit doppelter Verglasung; gehobene Beschläge; massive Innentüren in schwerer Ausführung gehobene und abnutzungssichere Ausstattung Restaurantküche in guter Ausstattung, angepasst an die Erfordernisse dem Gebäudealter entsprechende und funktionale Grundrissgestaltung

9 Gutachten Hotel und Gasthaus in Dresden Domplatz 11 Seite 25 von Restnutzungsdauer am Wertermittlungsstichtag Nachdem zunächst das fiktive Baujahr ermittelt wurde (siehe Gesamtnutzungsdauer ) ist es unter Berücksichtigung der erhalten gebliebenen (also nicht erneuerten) Gebäudeteile mit einem prozentualen Abschlag zu versehen. Bleiben bei der Entkernung im Wesentlichen nur die Fundamente, die Fassade und die Dachkonstruktion erhalten, so beträgt der Abschlag 10 %. Bleiben auch die Geschossdecken und die tragenden und nicht tragenden Wände erhalten, so beträgt der Abschlag 20 %. 6 Die Entkernung des zu bewertenden Gebäudes umfasste auch die Wände und die Geschossdecken, somit beträgt der Abschlag 10 % und die Restnutzungsdauer beträgt am Tag des Abschlusses der Kernsanierung 36 Jahre Einfluss Denkmalschutz Der Gutachter folgt der überwiegend vertretenen Ansicht, dass bei denkmalschutzgeschützten Objekten aufgrund der gesetzlichen Instandhaltungspflicht eine unendliche Restnutzungsdauer unterstellt werden muss, obschon es im Falle wirtschaftlicher Unzumutbarkeit keine Verpflichtung des Eigentümers zum aktiven Denkmalschutz gibt. Der Sachverständige kann nicht in der Zukunft liegende Ereignisse voraussehen und Annahmen darüber treffen, ob und inwieweit die Restnutzungsdauer eines Gebäudes allfällig mit externer Hilfe verlängert werden kann oder doch nach Ablauf der Lebensdauer wesentlicher Bauteile ihr Ende erreichen wird. Der Gutachter unterstellt im vorliegenden Gutachten eine unendliche Restnutzungsdauer für die im Ertragswertverfahren erforderlichen Berechnungen Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale Hier werden die wertmäßigen Auswirkungen der nicht in den Wertermittlungsansätzen des Ertragswertverfahrens bereits berücksichtigten Besonderheiten des Objekts korrigierend berücksichtigt. Hier werden die wertmäßigen Auswirkungen der nicht in den Wertermittlungsansätzen des Ertragswertverfahrens bereits berücksichtigten Besonderheiten des Objekts korrigierend berücksichtigt. Dieser Wertermittlung werden die in [2], veröffentlichten durchschnittlichen Erfahrungswerte zugrundegelegt. Sonstige Umstände, Baumängel Hotel und Gaststätte Risse in der Außenfassade Frostschäden an der Außenfassade Wasserschäden Schäden an den Regenwasserfallrohren Wertbeeinflussung insgesamt Summe rd ,00 Die Kostenschätzung hinsichtlich baulicher Mängel bzw. ausstehender Reparaturarbeiten stellt kein Angebot (Leistungsverzeichnis) dar und ersetzt nicht die Architektenleistungen gemäß HOAI 15 Phase 6 und 7 sowie ggf. das Einholen von Angeboten. 6 Vgl. [2]

10 Gutachten Hotel und Gasthaus in Dresden Domplatz 11 Seite 28 von 68 Baunebenkosten ( 22 Abs. 2 ImmoWertV) Zu den Herstellungskosten gehören auch die Baunebenkosten (BNK), welche als Kosten für Planung, Baudurchführung, behördliche Prüfung und Genehmigungen sowie für die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Herstellung erforderlichen Finanzierung definiert sind. Ihre Höhe hängt von der Gebäudeart, vom Gesamtherstellungswert der baulichen Anlagen sowie dem Schwierigkeitsgrad der Planungsanforderungen und damit von der Bauausführung und der Ausstattung des Gebäudes ab. Sie werden als Erfahrungs-Prozentsätze in der üblicherweise entstehenden Höhe angesetzt. Die Baunebenkosten sind in den NHK2010 der SW-RL wertmäßig bereits enthalten, die gesonderte Berücksichtigung findet somit nicht statt. Alterswertminderung ( 23 ImmoWertV) Die Alterswertminderung ist unter Berücksichtigung des Verhältnisses der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer der baulichen Anlagen zu ermitteln. Dabei ist in der Regel eine gleichmäßige Wertminderung (lineare Abschreibung) zugrunde zu legen. Die Gesamtnutzungsdauer ist die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der baulichen Anlagen. Restnutzungsdauer Als Restnutzungsdauer (RND) wird die Anzahl der Jahre angesetzt, in denen die baulichen (und sonstigen) Anlagen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können. Sie ist demnach auch in der vorrangig substanzorientierten Sachwertermittlung entscheidend vom wirtschaftlichen, aber auch vom technischen Zustand des Objekts, nachrangig vom Alter des Gebäudes bzw. der Gebäudeteile abhängig. Gesamtnutzungsdauer Wie auch bei der Restnutzungsdauer ist hier die übliche wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer (GND) gemeint nicht die technische Standdauer, die wesentlich länger sein kann. Orientierungswerte für die übliche Gesamtnutzungsdauer verschiedener Nutzungsarten bei ordnungsgemäßer Instandhaltung sind in Anlage 3 der SachwertRL (SW-RL) definiert. Baumängel und Bauschäden Baumängel sind Fehler, die dem Gebäude i.d.r. bereits von Anfang an anhaften z.b. durch mangelhafte Ausführung oder Planung. Sie können sich auch als funktionale oder ästhetische Mängel durch die Weiterentwicklung des Standards oder Wandlungen in der Mode einstellen. Bauschäden sind auf unterlassene Unterhaltungsaufwendungen, auf nachträgliche äußere Einwirkungen oder auf Folgen von Baumängeln zurückzuführen. Für behebbare Schäden und Mängel werden die diesbezüglichen Wertminderungen auf der Grundlage der Kosten geschätzt, die zu ihrer Beseitigung anzuwenden sind. Die Schätzung kann durch pauschale Ansätze oder durch auf Einzelpositionen bezogene Kostenermittlungen erfolgen. Der Bewertungssachverständige kann i.d.r. die wirklich erforderlichen Aufwendungen zur Herstellung eines normalen Bauzustandes nur überschlägig schätzen, da nur zerstörungsfrei augenscheinlich untersucht wird,

11 Gutachten Hotel und Gasthaus in Dresden Domplatz 11 Seite 31 von Erläuterungen zu den Wertansätzen in der Sachwertberechnung Berechnungsbasis Die wirtschaftlich erforderlichen Gebäudeflächen (Bruttogrundflächen - BGF) wurden den Bestandsplänen entnommen. Sie sind deshalb nur als Grundlage dieser Wertermittlung verwendbar. Vgl. Anlage 8, Herleitungen zur Wertermittlung Herstellungswert Die Normalherstellungskosten (NHK) werden nach den Ausführungen in der Wertermittlungsliteratur und den Erfahrungen des Sachverständigen auf der Basis der Preisverhältnisse im Jahre 2010 (Basisjahr) angesetzt. Der Ansatz der NHK ist der Sachwertrichtlinie entnommen. Vgl. Anlage 8, Herleitungen zur Wertermittlung Baupreisindex Die Anpassung der NHK aus dem Basisjahr an die allgemeinen Wertverhältnisse am Wertermittlungsstichtag erfolgt mittels des Verhältnisses des Baupreisindexes am Wertermittlungsstichtag und des Baupreisindexes im Basisjahr (= 100). Der Baupreisindex zum Wertermittlungsstichtag wurde beim Statistischen Bundesamt abgefragt ( Normgebäude, besonders zu veranschlagende Bauteile Die in der Rauminhalts- bzw. Gebäudeflächenberechnung nicht erfassten und damit im Wert des Normgebäudes nicht berücksichtigten wesentlichen wertbeeinflussenden besonderen Bauteile werden einzeln erfasst. Danach erfolgen bauteilweise getrennte aber pauschale Herstellungs- bzw. Zeitwertzuschläge. Grundlage dieser Zuschlagsschätzungen sind die in [1], Kapitel und [3] angegebenen Erfahrungswerte für durchschnittliche Herstellungskosten für besondere Bauteile. Bei älteren und/oder schadhaften und/oder nicht zeitgemäßen besonderen Bauteilen erfolgt die Zeitwertschätzung unter Berücksichtigung diesbezüglicher Abschläge. Bauteile Pauschal Außentreppen Dachgauben Balkone Summe Baunebenkosten Die Baunebenkosten sind in der Wertermittlung bereits in den NHK2010 enthalten.

12 Gutachten Hotel und Gasthaus in Dresden Domplatz 11 Seite 33 von 68 Der objektspezifische Sachwertfaktor wird auf der Grundlage telefonischer Rücksprache mit dem Gutachtersauschuss Dresden ( , Herr Bönisch) unter Hinzuziehung der in [1] veröffentlichten Werte sowie eigener Ableitungen des Sachverständigen bestimmt und angesetzt. In [1] sind die relevanten Sachwertfaktoren bzw. deren zulässige Bandbreiten unter Einbeziehung von Objektkriterien des Gebäudes bzw. Objektes angegeben. Der anzusetzende Sachwertfaktor beträgt somit 0, Verkehrswertableitung aus den Verfahrensergebnissen Bewertungstheoretische Vorbemerkungen Der Abschnitt Wahl der Wertermittlungsverfahren dieses Verkehrswertgutachtens enthält die Begründung für die Wahl der in diesem Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswerts herangezogenen Wertermittlungsverfahren. Dort ist auch erläutert, dass sowohl das Vergleichswert-, als auch das Ertragswert- und auch das Sachwertverfahren auf für vergleichbare Grundstücke gezahlten Kaufpreisen (Vergleichspreisen) basieren und deshalb Vergleichswertverfahren, d.h. verfahrensmäßige Umsetzungen von Preisvergleichen sind. Alle Verfahren führen deshalb gleichermaßen in die Nähe des Verkehrswerts. Wie geeignet das jeweilige Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts ist, hängt dabei entscheidend von zwei Faktoren ab: a. von der Art des zu bewertenden Objektes (übliche Nutzung; vorrangig rendite- oder substanzwertorientierte Preisbildung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr) und b. von der Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der zur Erreichung einer hohen Marktkonformität des Verfahrensergebnisses erforderlichen Daten Zur Aussagefähigkeit der Verfahrensergebnisse Grundstücke mit der Nutzbarkeit des Bewertungsobjekts werden üblicherweise zu Kaufpreisen gehandelt, die sich vorrangig am Ertragswert orientieren. Die Preisbildung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr orientiert sich deshalb vorrangig an den in die Ertragswertermittlung einfließenden Faktoren. Der Verkehrswert wird deshalb vorrangig aus dem ermittelten Ertragswert abgeleitet. Grundsätzlich sind bei jeder Immobilieninvestition auch die Aspekte des Sachwertverfahrens (Stützung des Ertragswertes) von Interesse Zusammenstellung der Verfahrensergebnisse Der Ertragswert wurde mit rd der Sachwert wurde mit rd ermittelt.

13 Gutachten Hotel und Gasthaus in Dresden Domplatz 11 Seite 34 von Verkehrswert Grundstücke mit der Nutzbarkeit des Bewertungsgrundstücks werden üblicherweise zu Kaufpreisen gehandelt, die sich vorrangig am Ertragswert orientieren. Der Ertragswert des mit einer Hotel-/Gaststättenimmobile bebauten Grundstücks wurde zum Wertermittlungsstichtag mit rd ermittelt. Der parallel ermittelte Sachwert beträgt rd Der Verkehrswert für das mit einer Hotel-/Gaststättenimmobile bebaute Grundstück in Dresden, Domplatz 11 Grundbuch: Dresden unter der Oder Blatt-Nr.: 2905 Flurstück: 315/1 wird zum Wertermittlungsstichtag mit rd in Worten: einemilliondreihundertneuntausend Euro geschätzt Der Sachverständige bescheinigt durch seine Unterschrift zugleich, dass ihm keine Ablehnungsgründe entgegenstehen, aus denen jemand als Beweiszeuge oder Sachverständiger nicht zulässig ist oder seinen Aussagen keine volle Glaubwürdigkeit beigemessen werden kann. Leipzig, den Thomas Braun

14 Gutachten Hotel und Gasthaus in Dresden Domplatz 11 Seite 35 von 68 5 Rechtsgrundlagen, verwendete Literatur 5.1 Rechtsgrundlagen der Verkehrswertermittlung BauGB Baugesetzbuch i.d.f. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 G zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts v (BGBl. I S. 1548) BauNVO Baunutzungsverordnung Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 2 G zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts v (BGBl. I S. 1548) ImmoWertV: Wertermittlungsverordnung Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639) SW-RL Sachwertrichtlinie Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts vom 5. September 2012 (BAnt AT B1) WertR: Wertermittlungsrichtlinien Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken in der Fassung vom 01. März 2006 (BAnz Nr. 108a vom 10. Juni 2006) BGB: Bürgerliches Gesetzbuch vom 02. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909) WoFlV: Wohnflächenverordnung Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche vom 25. November 2003 (BGBl. I s. 2346) BetrKV: Betriebskostenverordnung Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) DIN 283: DIN 283 Blatt 2 Wohnungen; Berechnung der Wohnflächen und Nutzflächen (Ausgabe Februar 1962); obwohl im Oktober 1983 zurückgezogen, findet die Vorschrift in der Praxis weiter Anwendung.

15 Gutachten Hotel und Gasthaus in Dresden Domplatz 11 Seite 37 von 68 6 Verzeichnis der Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8: Auszug Straßenkarte mit Kennzeichnung der Lage des Bewertungsobjektes Auszug aus der Katasterkarte (nicht maßstäblich) Grundbuch Baulastenverzeichnis Denkmalschutz, Städtebauliche Auskunft, Umweltschutz Grundrisse Herleitungen zur Wertermittlung Fotodokumentation Urheberschutz, alle Rechte vorbehalten. Das Gutachten ist nur für den Auftraggeber und den angegebenen Zweck bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung (auch von Teilstücken und/oder Auszügen) durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

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