Gewinn- und Verlustrechnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gewinn- und Verlustrechnung"

Transkript

1 Fall 83 Fall 83: Mehrkomponentenvertråge FLL 83 Sachverhalt Die Zenith G, ein Telekommunikationsunternehmen, Lieferant und Betreiber von Mobilfunkgeråten, schließt zum mit einem Kunden einen Mobilfunkvertrag får 24 Monate, in dem folgende Elemente gebåndelt sind, ab: Vertragspreis Smartphone Mobilfunkvertrag pro Monat (Flatrate) Herstellungskosten Smartphone 200 Frage Wie hat die Zenith G den Mobilfunkvertrag in den JahresabschlÅssen zum und abzubilden? LÚSUNG NCH HGB UND EStG In der Praxis werden vor dem Hintergrund, Kunden langfristig zu binden mit steigender Tendenz Gesamtpakete oder KomplettlÇsungen angeboten, die aus einer Produktlieferung und einer oder mehreren damit verbundenen Dienstleistungen bestehen, z. B. Verkauf eines PKW mit Service- und Reparaturleistungen sowie RÅcknahmeoption (Mehrkomponentenvertrag). Spezifische Normen får die Behandlung von Mehrkomponentenvertrågen existieren im HGB nicht, obwohl das Thema får viele Unternehmen im Hinblick auf die Umsatz- und Ertragsrealisierung von großer Bedeutung ist. Nach derzeitiger Bilanzierungspraxis werden die einzelnen zivilrechtlichen Vertragsbestandteile entsprechend der Umsatzrealisierung (Rechnungserstellung) abgebildet. Herstellungskosten UmsatzerlÇse Smartphone Flatrate Saldo

2 Grundlagenfålle LÚSUNG NCH IFRS Der z. Zt. diskutierte LÇsungsansatz zur Schaffung eines einheitlichen Standards zur Ertragsrealisierung bei Mehrkomponentenvertrågen geht davon aus, dass die einzelnen Leistungen bei der bbildung im Jahresabschluss als Gesamtheit zu betrachten sind bzw. die Bilanzierung sich an der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu orientieren hat. Dies bedeutet, dass die Umsatzallokation auf Basis der e (Fair Value) får den Vertragszeitraum erfolgt. BB. 90: Umsatzallokation bei Mehrkomponentenvertrågen 222 Vertragspreis relativer Umsatzallokation UmsatzerlÇse Smartphone :1.680=36 % Flatrate :1.680=64% % Im Beispiel fåhrt die bkopplung der Umsatzrealisierung von der Rechnungsstellung zu einer Nachverlagerung von ErlÇsen. FÅr die Praxis bedeutet diese Bilanzierungstechnik eine erhebliche Umstellung der Systeme und blåufe sowie die Notwendigkeit der Schaffung eines Katalogs von en. : Sonstige betriebliche Ertråge und ufwendungen FLL 84 Sachverhalt Es handelt sich hier um uffang- oder Sammelposten, die solche ufwendungen und Ertråge beinhalten, die aus der gewçhnlichen Geschåftståtigkeit resultieren und nicht in anderen Posten gesondert auszuweisen sind (vgl. bbildung 91 und 92). Diese Sammelposten kçnnen in der GuV-Rechnung insgesamt ein erhebliches Volumen erreichen, wie das folgende Beispiel (Umsatzkostenverfahren) zeigt: 223 Mio. in % des Bruttoergebnisses Sonstige betriebliche Ertråge ,0 Sonstige betriebliche ufwendungen ,9 222 Vgl. ZÅlch/Pronobis/Fischer: Das Diskussionspapier Revenue Recognition in Contracts with Customers, DB 2009, S ; ISB: VerÇffentlichung eines Åberarbeiteten Standardentwurfs zum Thema Umsatzrealisierung, DB 2012, S Geschåftsbericht Volkswagen Konzern , S

3 Fragen 1. Welches sind die typischen Ertrags- und ufwandsarten in diesem Konglomerat von Posten? 2. Ergeben sich diesbezåglich Unterschiede zwischen dem Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren? LÚSUNG NCH HGB 224 Zu 1. BB. 91: Sonstige betriebliche Ertråge BB. 92: Sonstige betriebliche ufwendungen Zu 2. Obwohl die Postenbezeichnung Sonstige betriebliche ufwendungen (bzw. Sonstige ufwendungen ) sowohl im Gesamtkosten- als auch im Umsatzkostenverfahren auftritt, ist der Posteninhalt nicht identisch. Der Posten Sonstige betriebliche ufwendungen (bzw. Sonstige 224 Geschåftsbericht Volkswagen Konzern , S

4 Grundlagenfålle ufwendungen ) im Umsatzkostenverfahren umfasst nur diejenigen sonstigen ufwendungen, die nicht den Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb und allgemeine Verwaltung) zugeordnet werden kçnnen. Dementsprechend ist im Regelfall damit die HÇhe der Sonstige betriebliche ufwendungen (bzw. Sonstige ufwendungen ) im Umsatzkostenverfahren geringer als der vergleichbare Posten bei nwendung des Gesamtkostenverfahrens. 225 LÚSUNG NCH IFRS Zu 1. Nach IFRS stellen die Sonstigen Ertråge bzw. Sonstigen ufwendungen die entsprechenden Sammelposten nach HGB dar. BB. 93: bgrenzung sonstiger betrieblicher Ertråge in der HGB-Rechnungslegung von sonstigen Ertrågen in der IFRS-Rechnungslegung 226 Sonstige betriebliche Ertråge (HGB) Sonstige Ertråge (IFRS) Ertråge aus Nebenaktivitåten im Sinne des Unternehmenszwecks (z. B. Kantinenertråge, Ertråge aus dem Verkauf von Erzeugnissen an Mitarbeiter, Miet-, Lizenz- oder Provisionsertråge) Ertråge aus der Verwertung von bfållen, Ertråge aus dem Verkauf ÅberschÅssiger Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Ertråge aus bgang immaterieller VermÇgenswerte und Sachanlagen sowie Zuschreibungen bzw. Wertaufholungen auf immaterielle VermÇgenswerte und Sachanlagen Ertråge aus der uflçsung von sonstigen RÅckstellungen Ertråge aus der Wåhrungsumrechnung von Fremdwåhrungsposten in die funktionale Wåhrung ZuschÅsse (z. B. wegen Bereitstellung von rbeits- und usbildungsplåtzen) Schadenersatzleistungen (z. B. aus Brand- oder Betriebsunterbrechungsversicherung), erhaltene Vertragsstrafen Zuschreibungen bzw. Wertaufholungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wegen Wegfalls des Wertminderungsgrunds (nicht jedoch wegen ufzinsung infolge Zeitablauf bei langfristigen unverzinslichen Forderungen) sowie Zahlungseingånge auf ausgebuchte Forderungen Ertråge aus dem bgang von Finanzanlagen und Wertpapieren Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere Ertråge aus der uflçsung eines Sonderpostens mit RÅcklageanteil Ertråge aus aktivierungspflichtigen Eigenleistungen Ertråge aus der Zeitbewertung von Finanzinvestitionen Ertråge, die vor Verabschiedung des Improvement Projects als außerordentliche Ertråge zu erfassen gewesen wåren (z. B. Entschådigungen får Enteignungen) 225 Vgl. Kirsch: Inhalt ausgewåhlter GuV-Positionen nach HGB und IFRS, StuB 2006, S Vgl. Kirsch: Inhalt ausgewåhlter GuV-Positionen nach HGB und IFRS, StuB 2006, S

5 BB. 94: Unterschiede zwischen sonstigen betrieblichen ufwendungen in der HGB-Rechnungslegung und sonstigen ufwendungen in der IFRS-Rechnungslegung 227 Sonstige betriebliche ufwendungen (HGB) Sonstige ufwendungen (IFRS) 1. Unterschiede wegen des ufwandscharakters nur in einem Rechnungslegungssystem ZufÅhrung zu ufwandsråckstellungen, RÅckstellungen wegen unterlassener Instandhaltung ZufÅhrung zum Sonderposten mit RÅcklageanteil 2. Unterschiede wegen des usweises in einem anderen ufwandsposten Verluste aus dem bgang von Finanzanlagen und Wertpapieren (usweis unter bschreibungen auf immaterielle VermÇgensgegenstånde des nlagevermçgens und Sachanlagen...) (usweis als sonstige Steuern) (usweis als außerordentliche ufwendungen) ufwendungen aus der Zeitbewertung von Finanzinvestitionen (usweis unter den Finanzierungsaufwendungen) - Wertminderungsaufwendungen sowie - Verluste aus dem Re-Measurement von langfristigen VermÇgenswerten und Gruppen langfristiger VermÇgenswerte, die zur ufgabe bestimmt sind, jedoch nicht die Kriterien får einen aufgegebenen Geschåftsbereich erfållen Sonstige Steuern, die nicht aktivierungspflichtig sind, keine durchlaufenden Kosten darstellen und den anderen operativen ufwendungen nicht zuordenbar sind (z. B. Grundsteuer, Kfz-Steuer) ufwendungen, die vor Inkrafttreten des Improvement Projects als außerordentliche ufwendungen zu erfassen gewesen wåren, z. B. Schåden durch Naturkatastrophen, Enteignungen Zu 2. Siehe HGB-LÇsung. 227 Vgl. Kirsch: Inhalt ausgewåhlter GuV-Positionen nach HGB und IFRS, StuB 2006, S

1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über

1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über Funktionen der Bilanz 1 1 Einleitung DerJahresabschlussbestehtbeiKapitalgesellschaften(einschließlichjenerPersonengesell schaften, bei denen keine natürliche Person Vollhafter ist, wie typischerweise bei

Mehr

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 LION Smart GmbH Dieselstr. 22 85748 Garching Steuernummer: 9143/157/61191 Angaben in Euro soweit nicht

Mehr

GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008

GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008 GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1 78224 Singen Bericht über die Erstellung der Kurzbilanz zum 31. Dezember 2008 Manfred Kuhn Steuerberater Singen J A H R E S A B S C H L U S S Z U M 3 1. D E Z E M

Mehr

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011

Mehr

Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03

Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03 06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 1 of 5 Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03 Exkurs: Verbuchung Erhaltener Anzahlungen s.h. hierzu: Horschitz/Groß/Weidner Bilanzsteuerrecht

Mehr

IFRS-Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen

IFRS-Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen IFRS-Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen Der Standard. Bearbeitet von Prof. Dr. Hanno Kirsch 2., vollständig überarbeitete Auflage. Online-Version inklusive. 2009. Buch. XVIII, 250 S. Hardcover

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund

Mehr

schnell und portofrei erhältlich bei

schnell und portofrei erhältlich bei 5 vor IFRS-Grundlagen Endspurt zur Bilanzbuchhalterprüfung Bearbeitet von Martin Weber 1. Auflage 2010. Buch inkl. Online-Nutzung. XII, 94 S. Kartoniert ISBN 978 3 482 63361 4 Wirtschaft > Betriebswirtschaft

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG

IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG Zielsetzung Grundlage zur Beurteilung der Fähigkeit liquide Mittel zu erwirtschaften Informationen über Bewegungen der liquiden Mittel durch eine Kapitalflussrechnung 2 Anwendungsbereich

Mehr

Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS

Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Januar 2008 1 IFRS: Zusammenfassung für GJ 2007 Keine wesentlichen Unterschiede der Finanzkennzahlen EBIT Verbesserung von 3 Millionen EUR: Höhere Rückstellungsbildung

Mehr

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Übung GuV-Rechnung. Zur Erstellung der GuV-Rechnung einer GmbH liegt folgende Saldenliste vor:

Übung GuV-Rechnung. Zur Erstellung der GuV-Rechnung einer GmbH liegt folgende Saldenliste vor: Übung GuV-Rechnung Zur Erstellung der GuV-Rechnung einer GmbH liegt folgende Saldenliste vor: Soll Haben Umsatzerlöse Bestandsveränderungen Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge

Mehr

Jahresabschluss. der. Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken

Jahresabschluss. der. Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken zum 31.12.2013 Inhalt - Bilanz - Gewinn und Verlustrechnung (GuV) - Finanzrechnung 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 245.839.00

Mehr

Kom pet enz auf Kurs gebracht

Kom pet enz auf Kurs gebracht Der Cashflow Unternehmenskennzahl mit zentraler Bedeutung Stellen Sie sich Ihr Unternehmen einmal als Badewanne vor: Aus dem Hahn in der Wand fließt ein (hoffentlich) warmer, stetiger Geldstrom, die Einzahlungen.

Mehr

Jahresabschluss. für das. Geschäftsjahr. 1. Bilanz. 2. Gewinn- und Verlustrechnung. 3. Anhang

Jahresabschluss. für das. Geschäftsjahr. 1. Bilanz. 2. Gewinn- und Verlustrechnung. 3. Anhang Jahresabschluss für das 2010 (Genossenschaften) 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung 3. Anhang der Heimat-Siedlungsbau "Grünes Herz" eg Von-der-Goltz-Allee 45, 24113 Kiel Bilanz zum 31.12.2010 Aktivseite

Mehr

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche

Mehr

Solar Application GmbH, Freiburg im Breisgau. Bilanz zum 31. Dezember 2013

Solar Application GmbH, Freiburg im Breisgau. Bilanz zum 31. Dezember 2013 Solar Application GmbH, Freiburg im Breisgau Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA 31.12.2013 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2012 Euro Euro Euro Euro A. Anlagevermögen 403.177,00 424.489,00 A. Eigenkapital

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Solar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezember 2012

Solar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezember 2012 Solar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011 EUR EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL II. Sachanlagen I. Gezeichnetes

Mehr

Nicht-abnutzbares Anlagevermögen

Nicht-abnutzbares Anlagevermögen Abnutzbares Anlagevermögen Handelsrecht 253 Abs. 3 S. 3 HGB Abschreibungspflicht bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Steuerrecht 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Abschreibungswahlrecht bei dauerhafter

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Mehr

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2014 Vorjahr 31.12.2014 Vorjahr EUR

Mehr

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz Bewegungsbilanz Beständedifferenzbilanz Es ist sinnvoll, die Jahresabschlussanalyse durch eine Untersuchung abzurunden, die Einblick gibt, wie das Finanzierungspotential verwendet wurde. Instrument hierfür

Mehr

Stand Musterauswertung März 2010. Handelsbilanz. MusterGmbH Schreinerei und Ladenbau Präsentationsdatenbestand Nürnberg. zum. A.

Stand Musterauswertung März 2010. Handelsbilanz. MusterGmbH Schreinerei und Ladenbau Präsentationsdatenbestand Nürnberg. zum. A. Handelsbilanz AKTIVA 31. Dezember 2009 PASSIVA zum A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

S T R A T E C NewGen GmbH. 75217 Birkenfeld. Jahresabschluss. zum

S T R A T E C NewGen GmbH. 75217 Birkenfeld. Jahresabschluss. zum S T R A T E C NewGen GmbH 75217 Birkenfeld Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - 2-1. Allgemeine Bemerkungen 1.1. Art und Umfang des Auftrags Die Geschäftsführung der Gesellschaft S T R A T E C NewGen

Mehr

Bilanzanalyse und -interpretation

Bilanzanalyse und -interpretation Aufbereitung der Bilanz Aktiva / Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 I. Immaterielle Vermögensgegenstände (ohne Geschäfts- oder Firmenwert) II. Sachanlagen III. Finanzanlagen A. Gesamtes Anlagevermögen (I +

Mehr

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin ABCD Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Jahresabschluss 2011

Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2011 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 Gesamtkostenverfahren 2011 2010 Ideeller Bereich 1. Spendenzufluss des Geschäftsjahres (1) Spenden*

Mehr

CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin)

CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Jahresabschluss 31.12.2010

Jahresabschluss 31.12.2010 Jahresabschluss 31.12.2010 Rasteder Bürgergenossenschaft eg 26180 Rastede Rasteder Bürgergenossenschaft eg Bilanz zum 31.12.2010 Aktiva 31.12.2010 Vorjahr A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Mehr

Was wäre, wenn. Tipps zu Risikomanagement und Existenzsicherung. Versorgungswerk des Handelsverband Mitte e.v. Folie 1

Was wäre, wenn. Tipps zu Risikomanagement und Existenzsicherung. Versorgungswerk des Handelsverband Mitte e.v. Folie 1 Was wäre, wenn Tipps zu Risikomanagement und Existenzsicherung Folie 1 Unternehmensnachfolge im Einzelhandel: Jungunternehmer sind oft durch akribische Vorbereitungen gut Positioniert, jedoch auch oft

Mehr

Konzernabschluss 2012

Konzernabschluss 2012 174 Konzernabschluss 2012 Note 39 Kategorien von Finanzinstrumenten Die e, s und Wertansätze der finanziellen Vermögenswerte (aktivseitige Finanzinstrumente) setzen sich zum 31. Dezember 2012 bzw. 31.

Mehr

Entwicklung und Bedeutung der internationalen Rechnungslegung

Entwicklung und Bedeutung der internationalen Rechnungslegung Teil 1: Aufgabenteil A. Wiederholungsfragen Kapitel 1: Entwicklung und Bedeutung der internationalen Rechnungslegung 1. Was ist Inhalt des Konvergenzprojekts zwischen IASB und FASB? 2. Welche Aufgaben

Mehr

II. Zurechnungskriterien in der Rechtsprechung. III. Die bilanzrechtliche Behandlung von Mietereinbauten. 1. Mietereinbauten als Vermögensgegenstände

II. Zurechnungskriterien in der Rechtsprechung. III. Die bilanzrechtliche Behandlung von Mietereinbauten. 1. Mietereinbauten als Vermögensgegenstände Die Zurechnung von Vermögensgegenständen Vortrag im Seminar Ökonomische Analyse des Bilanzrechts bei Privatdozent Dr. Jens Wüstemann Dipl.-Kfm. Karsten Lorenz 23. Mai 2001 2000 Andersen Legal All rights

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

Wiederholungsfragen T E I L 1. Entwicklung und Bedeutung der internationalen Rechnungslegung

Wiederholungsfragen T E I L 1. Entwicklung und Bedeutung der internationalen Rechnungslegung Teil 1: Aufgabenteil A. Wiederholungsfragen Kapitel 1: Entwicklung und Bedeutung der internationalen Rechnungslegung 1. Was ist Inhalt des Konvergenzprojekts zwischen IASB und FASB? 2. Welche Aufgaben

Mehr

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011

KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.3.: Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 1. Ansatz 250 I HGB: Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben

Mehr

Lösungen. SGF-4 Geldflussrechnung. Fragen. 1. Gewinn/Verlust + fondsunwirksame Aufwendungen./. fondsunwirksame Erträge. 2. Nein, FER 4 und 12

Lösungen. SGF-4 Geldflussrechnung. Fragen. 1. Gewinn/Verlust + fondsunwirksame Aufwendungen./. fondsunwirksame Erträge. 2. Nein, FER 4 und 12 Fragen 1. Gewinn/Verlust + fondsunwirksame Aufwendungen./. fondsunwirksame Erträge 2. Nein, FER 4 und 12 3. Nein, FER 4, 4 4. Nein, FER 4, 13 5. Nein, FER 4, 6 SGF-4 1 Praktische Beispiele Aufgabe 1 Variante

Mehr

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten

Inhalt. IAS 23: Fremdkapitalkosten Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Qualifizierte Vermögenswerte... 5 II. Fremdkapitalkosten... 6 5. Beispiel...

Mehr

Zweck des Konzernabschlusses

Zweck des Konzernabschlusses Buchhaltung und Bilanzierung Konzernabschluss Inhalte dieser Einheit Zweck des Konzernabschlusses Begriffsdefinitionen Konsolidierungsformen Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung 1 Zweck des Konzernabschlusses

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/1970 14.11.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Lizenzmanagement Drucksache 17/0400 ( II.A.14.6) Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

Wertpapiere an Bank 120 T. Bank an Wertpapiere 120 T

Wertpapiere an Bank 120 T. Bank an Wertpapiere 120 T Lösungen zu Kapitel 17: Finanzinstrumente Aufgabe 1 Teilaufgabe a) Aktien A (Available-for-sale, Anlagevermögen) HGB: 01.02.13 Wertpapiere an Bank 120 T AK als Wertobergrenze keine Buchung 03.07.14 Bank

Mehr

NEUES RECHNUNGSLEGUNGSRECHT ART. 2 ABS. 4 DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung

NEUES RECHNUNGSLEGUNGSRECHT ART. 2 ABS. 4 DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung R ECH N U NGSWESE N S I LVA N LO S E R S U S A N N E H A A S NEUES RECHNUNGSLEGUNGSRECHT ART. 2 ABS. 4 DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Latente Steuern Auf einen Blick

Mehr

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen.

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Hausschild und Zertifikat für das dena-gütesiegel Effizienzhaus, hier mit dem Standard Effizienzhaus 55.

Mehr

Cashflow. Der Cashflow ist eine Kennzahl, die es ermöglicht die Zahlungskraft eines Unternehmens näherungsweise zu beurteilen.

Cashflow. Der Cashflow ist eine Kennzahl, die es ermöglicht die Zahlungskraft eines Unternehmens näherungsweise zu beurteilen. Cashflow Der Cashflow ist eine Kennzahl, die es ermöglicht die Zahlungskraft eines Unternehmens näherungsweise zu beurteilen. Es gibt zwei verschiedenen Methoden um den Cashflow zu ermitteln, die indirekte

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. zum 30. September 2013. Infineon Technologies Finance GmbH. Am Campeon 1-12. 85579 Neubiberg

JAHRESABSCHLUSS. zum 30. September 2013. Infineon Technologies Finance GmbH. Am Campeon 1-12. 85579 Neubiberg JAHRESABSCHLUSS zum 30. September 2013 Infineon Technologies Finance GmbH Am Campeon 1-12 85579 Neubiberg Bl LANZ zum 30. September 2013 Infineon Technologies Finance GmbH, Neubiberg AKTIVA 30.09.2013

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Textiltechnologische Innovationen im Bereich adaptierter Kleidung für Menschen mit Handicap

Textiltechnologische Innovationen im Bereich adaptierter Kleidung für Menschen mit Handicap Textiltechnologische Innovationen im Bereich adaptierter Kleidung für Menschen mit Handicap Ausgangssituation: Laut Statistischem Bundesamt in Wiesbaden, lebten Ende des Jahres 2011 in Deutschland 7,3

Mehr

Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen

Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen Überblick über die Ansatzvorschriften Gem. 246 Abs. 2 Satz 2 kommt es zwingend zur Saldierung von Pensionsrückstellungen mit VG, wenn diese dem Zugriff

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Kriterienkatalog 2012 Beispiele zum IDW RS HFA 21

Kriterienkatalog 2012 Beispiele zum IDW RS HFA 21 www.pwc.de/de/transparenzpreis Kriterienkatalog 2012 Beispiele zum IDW RS HFA 21 Beispiele zur Bilanzierung von Spenden ohne Rückzahlungsverpflichtung und Auflagenspenden nach der IDW Stellungnahme zur

Mehr

Fachprüfung aus RECHNUNGSLEGUNG Musterbeispiele TEIL I. Vertiefung UGB & IFRS

Fachprüfung aus RECHNUNGSLEGUNG Musterbeispiele TEIL I. Vertiefung UGB & IFRS Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen Abteilung für Unternehmensrechnung und Revision WU Wirtschaftsuniversität Wien Vienna University of Economics and Business Althanstraße 39-45, Stiege

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

11 Verbindlichkeiten 371

11 Verbindlichkeiten 371 11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen

Mehr

Jahresabschluss 31.12.2010

Jahresabschluss 31.12.2010 Verband: RWGV, Münster Land: NRW Regierungsbezirk: Detmold Kreis: Paderborn Jahresabschluss 31.12.2010 Energie-Bürger-Genossenschaft Delbrück-Hövelhof eg Thülecke 12 33129 Delbrück Bestandteile Jahresabschluss

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Vorwort zur zweiten Auflage... 5 Vorwort zur ersten Auflage... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 19 1. Herkunft und Grundlagen der IFRS... 21 1.1. Woher kommen die IFRS?... 21 1.2. Das

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Vereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Vorwort... III Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Einführung: Rechtliche Rahmenbedingungen der Rechnungslegung in Österreich... 1 1.1 UGB... 1 1.1.1 Einzelabschluss... 1 1.1.2 Exkurs: Konzernabschluss...

Mehr

Übung zur Rechnungslegung nach IFRS

Übung zur Rechnungslegung nach IFRS Übung zur Rechnungslegung nach IFRS Eine Veranstaltung des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung Prof. Dr. Stefan Thiele Bergische Universität Wuppertal

Mehr

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung 2.1 Erneuerung von Gebäuden, abgeschlossenen Wohn- und Gewerbeeinheiten 2.2 Empfängerin oder Empfänger

Mehr

J A H R E S A B S C H L U S S

J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 der bitiba GmbH München ********************* bitiba GmbH Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar

Mehr

RS - Balanced Scorecard Version 2.4. Übersicht Planjahr 2008 Statusampel zu den vier einzelnen Sichten Finanzen

RS - Balanced Scorecard Version 2.4. Übersicht Planjahr 2008 Statusampel zu den vier einzelnen Sichten Finanzen RS - Balanced Scorecard Version 2.4 Übersicht Planjahr 2008 Statusampel zu den vier einzelnen Sichten Finanzen Kunden interne Prozesse Lernen und Entwicklung Sichten Eingaben Auswertungen Sonstiges Balanced

Mehr

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!. 040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl

Mehr

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Wirtschaftliche Sichtweise in der Ertragsrealisierung (revenue recognition)

Wirtschaftliche Sichtweise in der Ertragsrealisierung (revenue recognition) Wirtschaftliche Sichtweise in der Ertragsrealisierung (revenue recognition) Frank Hadlich Industriekaufmann in München Leiter Bilanzierungsgrundsatzabteilung der Gores Siemens Enterprise Networks Group

Mehr

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen

Mehr

Tutorium zur Mikroökonomie II WS 02/03 Universität Mannheim Tri Vi Dang. Aufgabenblatt 3 (KW 44) (30.10.02)

Tutorium zur Mikroökonomie II WS 02/03 Universität Mannheim Tri Vi Dang. Aufgabenblatt 3 (KW 44) (30.10.02) Tutorium zur Mikroökonomie II WS 02/03 Universität Mannheim Tri Vi Dang Aufgabenblatt 3 (KW 44) (30.10.02) Aufgabe 1: Preisdiskriminierung dritten Grades (20 Punkte) Ein innovativer Uni-Absolvent plant,

Mehr

Enquete Soziale Dienstleistung soziale Vergabe? NPO im Öffentlichen Wettbewerb Die Gestaltung einer Ausschreibungsunterlage aus juristischer Sicht

Enquete Soziale Dienstleistung soziale Vergabe? NPO im Öffentlichen Wettbewerb Die Gestaltung einer Ausschreibungsunterlage aus juristischer Sicht Mag. Florian Schönthal-Guttmann Unternehmensberatung Enquete Soziale Dienstleistung soziale Vergabe? NPO im Öffentlichen Wettbewerb Die Gestaltung einer Ausschreibungsunterlage aus juristischer Sicht 1.

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr

Das EEG aus Sicht der Wasserkraftbetreiber. - ein Diskussionsbeitrag -

Das EEG aus Sicht der Wasserkraftbetreiber. - ein Diskussionsbeitrag - Das EEG aus Sicht der Wasserkraftbetreiber - ein Diskussionsbeitrag - Dr.-Ing. Stephan Heimerl Abteilungsleiter Wasserkraft-Studien DUH-Workshop Wasserkraft, Gewässerökologie & EEG, 03.12.2008, Dr. S.

Mehr

Hochschule Karlsruhe Klausur EAI Prof. Dr. Christian Pape. Klausur EAI WS 05/06. Note: Bearbeitungszeit 90 Minuten Keine Hilfsmittel

Hochschule Karlsruhe Klausur EAI Prof. Dr. Christian Pape. Klausur EAI WS 05/06. Note: Bearbeitungszeit 90 Minuten Keine Hilfsmittel Klausur EAI WS 05/06 Aufgabe a) b) c) d) Punkte Gesamtpunkte (max. 90): Note: Bearbeitungszeit 90 Minuten Keine Hilfsmittel Tragen Sie als erstes Ihren vollständigen Namen und Ihre Matrikelnummer ein.

Mehr

Bilanzierung des Anlagevermögens

Bilanzierung des Anlagevermögens Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Anlagevermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Anlagevermögens Grundsätze der Bewertung abnutzbares / nicht abnutzbares Anlagevermögen Wertansätze für

Mehr

Deutliche Verbesserung der Halbjahresergebnisse, Ziele für 2010 nach oben korrigiert

Deutliche Verbesserung der Halbjahresergebnisse, Ziele für 2010 nach oben korrigiert Nanterre, 22. Juli 2010 Deutliche Verbesserung der Halbjahresergebnisse, Ziele für 2010 nach oben korrigiert Die wichtigsten Entwicklungen des ersten Halbjahres 2010 Faurecia konnte seine Ergebnisse im

Mehr

GIDEB. Zahlungserfassung Akonto unbestimmt

GIDEB. Zahlungserfassung Akonto unbestimmt GIDEB Zahlungserfassung Zahlungserfassung Akonto unbestimmt GIDEB Zahlungserfassung Akonto unbestimmt 2 Inhaltsverzeichnis 1 Zahlungserfassung mit Akonto-Zahlung unbestimmt 3 1.1 Version 1 Ausgleichen

Mehr

LESS-FIBU EG-Buchungen 1

LESS-FIBU EG-Buchungen 1 LESS-FIBU EG-Buchungen 1 Modul EG-BUCHUNGEN Das FIBU-Modul EG-BUCHUNGEN ermöglicht es Ihnen, die speziellen Umsatzsteuerbuchungen bei innergemeinschaftlichem Erwerb sowie die Zusammenfassende Meldung für

Mehr

Rechnungswesen Multiple-Choice Aufgaben (15 Punkte) [Geordnet nach der Priorität]

Rechnungswesen Multiple-Choice Aufgaben (15 Punkte) [Geordnet nach der Priorität] Rechnungswesen Multiple-Choice Aufgaben (15 Punkte) [Geordnet nach der Priorität] 2. In welche Kategorie von Geschäftsvorfällen fällt es, wenn das Unternehmen an seine Gesellschafter Dividenden ausschüttet?

Mehr

weniger Kapitalkosten = mehr Ertrag

weniger Kapitalkosten = mehr Ertrag 96 PORR Geschäftsbericht 2014 weniger Kapitalkosten = mehr Ertrag Konzernabschluss 2014 Nach International Financial Reporting Standards (IFRS) Konzern-Gewinnund Verlustrechnung in TEUR Erläuterungen 2014

Mehr

Integrierte Bilanzplanung

Integrierte Bilanzplanung Whitepaper von Christine Quinn Integrierte Bilanzplanung Mit Blick auf das Wesentliche. Integrierte Bilanzplanung Der Beginn der Finanzkrise und die damit verschärften Bedingungen der Kreditvergabe an

Mehr

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover (Stand 17.08.

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover (Stand 17.08. Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover (Stand 17.08.2011) Das Preisverzeichnis regelt die von der BÖAG Börsen AG (im Folgenden

Mehr

Der Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil wird daher pauschal im Rahmen der 1 %-Regelung ermittelt.

Der Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch. Der geldwerte Vorteil wird daher pauschal im Rahmen der 1 %-Regelung ermittelt. Die Auflösung Das war der Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer darf den ihm überlassenen Firmenwagen auch auf einer privaten Urlaubsreise verwenden. Der Arbeitgeber hat sich großzügigerweise bereit erklärt, sämtliche

Mehr

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur

Mehr

Sage Start Zahlungsmethoden Anleitung. Ab Version 2015 09.10.2014

Sage Start Zahlungsmethoden Anleitung. Ab Version 2015 09.10.2014 Sage Start Zahlungsmethoden Anleitung Ab Version 2015 09.10.2014 Inhaltsverzeichnis 1.0 Einleitung 3 2.0 Unterscheidung von Zahlungsverbindung und Zahlungsmethode 4 3.0 Definieren von Standardwerten 5

Mehr

ZAHLUNGSAVIS. Im Zahlungsprogrammteil automatisch erstellen

ZAHLUNGSAVIS. Im Zahlungsprogrammteil automatisch erstellen DIBU GS/XP Finanzbuchhaltung Erweiterung ZAHLUNGSAVIS Im Zahlungsprogrammteil automatisch erstellen Seite - 1 - von 8 Seite(n) Stand März 2005-03-28 Technische Hinweise: Geänderte Programme FIZAHL1, FIZAHL2,

Mehr

IAS. Übung 7. ) Seite 1

IAS. Übung 7. ) Seite 1 IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12

Mehr