Gewinn- und Verlustrechnung
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- Anton Scholz
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Fall 83 Fall 83: Mehrkomponentenvertråge FLL 83 Sachverhalt Die Zenith G, ein Telekommunikationsunternehmen, Lieferant und Betreiber von Mobilfunkgeråten, schließt zum mit einem Kunden einen Mobilfunkvertrag får 24 Monate, in dem folgende Elemente gebåndelt sind, ab: Vertragspreis Smartphone Mobilfunkvertrag pro Monat (Flatrate) Herstellungskosten Smartphone 200 Frage Wie hat die Zenith G den Mobilfunkvertrag in den JahresabschlÅssen zum und abzubilden? LÚSUNG NCH HGB UND EStG In der Praxis werden vor dem Hintergrund, Kunden langfristig zu binden mit steigender Tendenz Gesamtpakete oder KomplettlÇsungen angeboten, die aus einer Produktlieferung und einer oder mehreren damit verbundenen Dienstleistungen bestehen, z. B. Verkauf eines PKW mit Service- und Reparaturleistungen sowie RÅcknahmeoption (Mehrkomponentenvertrag). Spezifische Normen får die Behandlung von Mehrkomponentenvertrågen existieren im HGB nicht, obwohl das Thema får viele Unternehmen im Hinblick auf die Umsatz- und Ertragsrealisierung von großer Bedeutung ist. Nach derzeitiger Bilanzierungspraxis werden die einzelnen zivilrechtlichen Vertragsbestandteile entsprechend der Umsatzrealisierung (Rechnungserstellung) abgebildet. Herstellungskosten UmsatzerlÇse Smartphone Flatrate Saldo
2 Grundlagenfålle LÚSUNG NCH IFRS Der z. Zt. diskutierte LÇsungsansatz zur Schaffung eines einheitlichen Standards zur Ertragsrealisierung bei Mehrkomponentenvertrågen geht davon aus, dass die einzelnen Leistungen bei der bbildung im Jahresabschluss als Gesamtheit zu betrachten sind bzw. die Bilanzierung sich an der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu orientieren hat. Dies bedeutet, dass die Umsatzallokation auf Basis der e (Fair Value) får den Vertragszeitraum erfolgt. BB. 90: Umsatzallokation bei Mehrkomponentenvertrågen 222 Vertragspreis relativer Umsatzallokation UmsatzerlÇse Smartphone :1.680=36 % Flatrate :1.680=64% % Im Beispiel fåhrt die bkopplung der Umsatzrealisierung von der Rechnungsstellung zu einer Nachverlagerung von ErlÇsen. FÅr die Praxis bedeutet diese Bilanzierungstechnik eine erhebliche Umstellung der Systeme und blåufe sowie die Notwendigkeit der Schaffung eines Katalogs von en. : Sonstige betriebliche Ertråge und ufwendungen FLL 84 Sachverhalt Es handelt sich hier um uffang- oder Sammelposten, die solche ufwendungen und Ertråge beinhalten, die aus der gewçhnlichen Geschåftståtigkeit resultieren und nicht in anderen Posten gesondert auszuweisen sind (vgl. bbildung 91 und 92). Diese Sammelposten kçnnen in der GuV-Rechnung insgesamt ein erhebliches Volumen erreichen, wie das folgende Beispiel (Umsatzkostenverfahren) zeigt: 223 Mio. in % des Bruttoergebnisses Sonstige betriebliche Ertråge ,0 Sonstige betriebliche ufwendungen ,9 222 Vgl. ZÅlch/Pronobis/Fischer: Das Diskussionspapier Revenue Recognition in Contracts with Customers, DB 2009, S ; ISB: VerÇffentlichung eines Åberarbeiteten Standardentwurfs zum Thema Umsatzrealisierung, DB 2012, S Geschåftsbericht Volkswagen Konzern , S
3 Fragen 1. Welches sind die typischen Ertrags- und ufwandsarten in diesem Konglomerat von Posten? 2. Ergeben sich diesbezåglich Unterschiede zwischen dem Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren? LÚSUNG NCH HGB 224 Zu 1. BB. 91: Sonstige betriebliche Ertråge BB. 92: Sonstige betriebliche ufwendungen Zu 2. Obwohl die Postenbezeichnung Sonstige betriebliche ufwendungen (bzw. Sonstige ufwendungen ) sowohl im Gesamtkosten- als auch im Umsatzkostenverfahren auftritt, ist der Posteninhalt nicht identisch. Der Posten Sonstige betriebliche ufwendungen (bzw. Sonstige 224 Geschåftsbericht Volkswagen Konzern , S
4 Grundlagenfålle ufwendungen ) im Umsatzkostenverfahren umfasst nur diejenigen sonstigen ufwendungen, die nicht den Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb und allgemeine Verwaltung) zugeordnet werden kçnnen. Dementsprechend ist im Regelfall damit die HÇhe der Sonstige betriebliche ufwendungen (bzw. Sonstige ufwendungen ) im Umsatzkostenverfahren geringer als der vergleichbare Posten bei nwendung des Gesamtkostenverfahrens. 225 LÚSUNG NCH IFRS Zu 1. Nach IFRS stellen die Sonstigen Ertråge bzw. Sonstigen ufwendungen die entsprechenden Sammelposten nach HGB dar. BB. 93: bgrenzung sonstiger betrieblicher Ertråge in der HGB-Rechnungslegung von sonstigen Ertrågen in der IFRS-Rechnungslegung 226 Sonstige betriebliche Ertråge (HGB) Sonstige Ertråge (IFRS) Ertråge aus Nebenaktivitåten im Sinne des Unternehmenszwecks (z. B. Kantinenertråge, Ertråge aus dem Verkauf von Erzeugnissen an Mitarbeiter, Miet-, Lizenz- oder Provisionsertråge) Ertråge aus der Verwertung von bfållen, Ertråge aus dem Verkauf ÅberschÅssiger Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Ertråge aus bgang immaterieller VermÇgenswerte und Sachanlagen sowie Zuschreibungen bzw. Wertaufholungen auf immaterielle VermÇgenswerte und Sachanlagen Ertråge aus der uflçsung von sonstigen RÅckstellungen Ertråge aus der Wåhrungsumrechnung von Fremdwåhrungsposten in die funktionale Wåhrung ZuschÅsse (z. B. wegen Bereitstellung von rbeits- und usbildungsplåtzen) Schadenersatzleistungen (z. B. aus Brand- oder Betriebsunterbrechungsversicherung), erhaltene Vertragsstrafen Zuschreibungen bzw. Wertaufholungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wegen Wegfalls des Wertminderungsgrunds (nicht jedoch wegen ufzinsung infolge Zeitablauf bei langfristigen unverzinslichen Forderungen) sowie Zahlungseingånge auf ausgebuchte Forderungen Ertråge aus dem bgang von Finanzanlagen und Wertpapieren Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere Ertråge aus der uflçsung eines Sonderpostens mit RÅcklageanteil Ertråge aus aktivierungspflichtigen Eigenleistungen Ertråge aus der Zeitbewertung von Finanzinvestitionen Ertråge, die vor Verabschiedung des Improvement Projects als außerordentliche Ertråge zu erfassen gewesen wåren (z. B. Entschådigungen får Enteignungen) 225 Vgl. Kirsch: Inhalt ausgewåhlter GuV-Positionen nach HGB und IFRS, StuB 2006, S Vgl. Kirsch: Inhalt ausgewåhlter GuV-Positionen nach HGB und IFRS, StuB 2006, S
5 BB. 94: Unterschiede zwischen sonstigen betrieblichen ufwendungen in der HGB-Rechnungslegung und sonstigen ufwendungen in der IFRS-Rechnungslegung 227 Sonstige betriebliche ufwendungen (HGB) Sonstige ufwendungen (IFRS) 1. Unterschiede wegen des ufwandscharakters nur in einem Rechnungslegungssystem ZufÅhrung zu ufwandsråckstellungen, RÅckstellungen wegen unterlassener Instandhaltung ZufÅhrung zum Sonderposten mit RÅcklageanteil 2. Unterschiede wegen des usweises in einem anderen ufwandsposten Verluste aus dem bgang von Finanzanlagen und Wertpapieren (usweis unter bschreibungen auf immaterielle VermÇgensgegenstånde des nlagevermçgens und Sachanlagen...) (usweis als sonstige Steuern) (usweis als außerordentliche ufwendungen) ufwendungen aus der Zeitbewertung von Finanzinvestitionen (usweis unter den Finanzierungsaufwendungen) - Wertminderungsaufwendungen sowie - Verluste aus dem Re-Measurement von langfristigen VermÇgenswerten und Gruppen langfristiger VermÇgenswerte, die zur ufgabe bestimmt sind, jedoch nicht die Kriterien får einen aufgegebenen Geschåftsbereich erfållen Sonstige Steuern, die nicht aktivierungspflichtig sind, keine durchlaufenden Kosten darstellen und den anderen operativen ufwendungen nicht zuordenbar sind (z. B. Grundsteuer, Kfz-Steuer) ufwendungen, die vor Inkrafttreten des Improvement Projects als außerordentliche ufwendungen zu erfassen gewesen wåren, z. B. Schåden durch Naturkatastrophen, Enteignungen Zu 2. Siehe HGB-LÇsung. 227 Vgl. Kirsch: Inhalt ausgewåhlter GuV-Positionen nach HGB und IFRS, StuB 2006, S
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