A 44, VKE 11, AD Kassel Ost bis AS Helsa Ost FFH-VP Lossewiesen bei Niederkaufungen

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1 A 44, VKE 11, AD Kassel Ost bis AS Helsa Ost FFH-VP Lossewiesen bei Niederkaufungen Aktuelle Aspekte der FFH-Verträglichkeit mit Schwerpunkt Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) 1

2 Gliederung Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Stand der bisherigen FFH-VP Einführung zur Ökologie der Art Maculinea-Kartierung 2015 Konsequenzen der Kartierung 2015 für die FFH-VP Konsequenzen der Variante 3 für Maculinea Konsequenzen der Variante 3 für FFH-VP 2

3 Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-RL Flachlandmähwiesen (LRT 6510) Erlen-Eschen-Auwald (LRT *91E0) Arten nach Anhang II der FFH-RL Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) Erhaltungsziele des FFH-Gebietes 3

4 Stand der bisherigen FFH-VP (Oktober 2013) Lebensraumtypen Flächenverluste (anlage-/ baubedingt) LRT 6510 und LRT *91E0, Beeinträchtigung = unerheblich (keine Flächeninanspruchnahmen/ -verluste im FFH-Gebiet ) Stoffliche Einwirkungen, Stickstoffeintrag LRT 6510, Beeinträchtigung = unerheblich (der ermittelte CL, 33 33,7 kg, wird nicht überschritten, Zusatzb. 0,9 1,2 kg,) Stoffliche Einwirkungen, Stickstoffeintrag LRT *91E0, Beeinträchtigung = unerheblich (der ermittelte CL, 14,1 24,4 kg, wird nicht überschritten bzw. die Irrelevanzschwelle von 3% nicht erreicht, tlw. Entlastung, Zusatzb. bis 0,7kg) Hinweis: Aussagen zur Stickstoffproblematik müssen aktualisiert werden (Anpassung an BAST-Leitfaden/ Gutachten, aktuelle UBA-Daten für die Hintergrundbelastung, Verkehrsprognose 2030). Gesamtbewertung für beide Lebensraumtypen: Keine erhebliche Beeinträchtigung Gesamtbewertung Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling: Ebenfalls keine erhebliche Beeinträchtigung (unter Berücksichtigung von Schadensbegrenzungsmaßnahmen, folgend näher erläutert) Stand der bisherigen FFH-VP 4

5 Bestandssituation FFH-VP Zwei Gebietsteile nördlich und südlich der nahezu geländegleichen B 7 Beide Gebietsteile mit Vermehrungshabitaten, Populationsgröße im Norden zwischen Ind., im Süden zwischen Ind., Anteil des Nordens zwischen 9 und 35% an der Gesamtpopulation. Gebietsteil - Fläche Flächengröße Nordteil ,42 ha Südteil - 7 0,38 ha Südteil - 8 0,18 ha Südteil ,91 ha Südteil ,62 ha Südteil ,89 ha Südteil ,87 ha Summe 5,27 ha Von besonderer Relevanz sind Grünlandflächen (Fläche 10) zwischen Diebachsgraben und B 7 im Südteil des FFH-Gebietes, hier besteht die kürzeste Entfernung zwischen Nordteil und Südteil Erhaltungszustand C (auf Basis der Untersuchung 2009, geringe Individuenzahl). Stand der bisherigen FFH-VP 5

6 Bestandssituation FFH-VP Zwei Gebietsteile Vermehrungshabitate in beiden Teilen Konzentration südlich der B 7 Beide Gebietsteile sind Teilpopulation einer Metapopulation Nordteil ohne Südteil aber nicht überlebensfähig! Stand der bisherigen FFH-VP 6

7 Vorbelastung B 7 Vorbelastung durch B 7: Straße, Verkehr, Gehölze Aber: Für den Erhalt der Metapopulation ist nur ein sporadischer genetischer Austausch zwischen den Teilpopulationen nördlich und südlich der B 7 ausreichend. Und: Weder die Entfernung zwischen den Gebietsteilen (Entfernung zwischen Fläche 10 südlich der B 7 und dem Nordteil ca. 300 m), noch die derzeitige B 7 stellen eine absolute Barriere dar, die diesen Austausch verhindert. Für den kleinen, ausbreitungswilligen Teil der Population (Fernausbreitung) stellt dies kein unüberwindbares Hindernis dar (z. B. nach Binzendörfer & Settele % aller Wiederfänge >= 1000 m) Stand der bisherigen FFH-VP 7

8 FFH-Konflikte (ohne Maßnahmen) (1061) Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 1 Durch geplante Maßnahmen ausgelöste Beeinträchtigungen Flächenverlust (anlage- / baubedingt) Änderung Gewässerquerschnitt, Hochwasser (Losserenaturierung, anlagebedingt) Stoffliche Einwirkungen (baubedingt) Stoffliche Einwirkungen (betriebsbedingt) Zerschneidung durch anlagebedingte Barrierewirkung Zerschneidung durch betriebsbedingtes Kollisionsrisiko Beeinträchtigungsgrad kein kein gering gering kein Hoch (= erheblich) Grund: Steigerung der Verkehrsdichte um etwa ein Drittel gegenüber dem Prognosenullfall und Gehölze an der B 7 müssen im Zuge des Ausbaus entfernt werden Nicht relevant hingegen: Anlagebedingte Barrierewirkung: Auf Höhe des FFH-Gebietes unterscheidet sich der Baukörper der geplanten A 44 von dem der vorhandenen B 7 nur unwesentlich (nahezu gleiche Lage und Gradiente) Stand der bisherigen FFH-VP 8

9 FFH-Schadensbegrenzungsmaßnahmen M1: Schutzpflanzung bzw. temporär Schattiermatten M2: Grünlandvernetzung ( Umleitung unter Lossebrücke hindurch) M3: Optimierung der Vermehrungshabitate und Vernetzungsstruk turen ( Trittsteine ), M4: Baufeldbegrenzung Stand der bisherigen FFH-VP 9

10 Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsprüfung Betriebsbedingte Kollisionsrisiko durch den Neubau der A 44 (gegenüber B 7): Ja, aber durch Schadensbegrenzungsmaßnahme M 1 (Gehölzbepflanzung) vermeidbar Anlagebedingte Zerschneidung durch den Neubau der A 44 in Relation zur Vorbelastung B 7: Nein! A 44 mit 0,9 2,7 m Dammhöhe nicht oder nur wenig höher als B 7. Betriebsbedingte Zerschneidung durch den Neubau der A 44 (gegenüber B 7): Ja, aber durch Schadensbegrenzungsmaßnahme M 2 (Grünlandvernetzung) und M 3 (Optimierung Trittsteinbiotope) zusammen mit der weiterhin vorhandenen Überquerbarkeit der A 44 für einzelne Individuen vermeidbar Vernetzung der Gebietsteile kombiniert über zwei Wege weiterhin möglich und v. a. auch erforderlich (nur dann unerheblich, weil günstige Prognose für den Individuenaustausch zwischen den Gebietsteilen gegeben): 1. Sporadischer Überflug der A 44 von einzelnen Falter (so wie bisher an der B 7), dabei Kollisionsvermeidung durch M1 2. Zusätzlich Umleitung / einzelner Falter zum sporadischen Individuenaustausch durch die Lossebrücke hindurch (M 2 und M 3), Vernetzung Stand der bisherigen FFH-VP 10

11 Dunkler (es gibt auch die Art Heller, Maculinea teleius) Wiesenknopf (Eiablage und Raupennahrung am Großen Wiesenknopf) Ameisen- (Raupenentwicklung im Nest der Wirtsameise Myrmica rubra) bläuling (gehört zur Tagfalterfamilie der Bläulinge) Einführung zur Ökologie der Art 11

12 Maculinea-Kartierung 2015 Methode Standardmethode (entspricht FFH-GDE): Erfassung der Falter auf allen Beständen des Großen Wiesenknopfs durch drei Begehungen in der Hauptflugzeit Mitte Juli bis Anfang August Vertiefung 2015: Markierung der Falter (nördlich und südlich der B 7 verschiedene Markierung auf Hinterflügel), zusätzliche Begehungen in 1. und 2. Turnus Ziel der Markierung: Optimierung der quantitativen Erfassung durch weitgehenden Ausschluss von Doppelnachweis bzw. Übersehen Nebeneffekt der Markierung: Eventuell möglicher Nachweis der Querung der B 7 durch einzelne Individuen Maculinea-Kartierung

13 Markierung der Falter Maculinea-Kartierung

14 Maculinea-Kartierung 2015 Untersuchungsgebiet Ergebnisse Siehe Karte A44_VKE11_Maculinea_Karte_ pdf Maculinea-Kartierung

15 Situation im FFH- Gebiet 2015 Bedeutendste Habitate Negativer Trend auf Kernfläche 10 Schwankungen auf Fläche 5 Kontinuität der Besiedlung (trotz teilweise landnutzungsbedingten, artspezifischen Schwankungen) Fundorte der Überflieger Erhaltungszustand unverändert C Maculinea-Kartierung

16 Konsequenzen der Kartierung 2015 für die FFH-VP Die Beurteilungen der bisherigen FFH-VP treffen weiterhin zu. Die Unerheblichkeit der Beeinträchtigungen unter Einbeziehung der vorgesehenen Schadensbegrenzungsmaßnahmen bleibt gewährleistet. Konsequenzen der Kartierung 2015 für die FFH-VP 16

17 Konsequenzen der Variante 3 AS Papierfabrik mit Anbindung über die B 7 für Maculinea Konsequenzen der Variante 3 für Maculinea 17

18 Lage der Variante 3 Grau: Planung A 44 (Gradiente wie B 7) Rot: Variante 3 (Gradiente 6-8 m über Gelände, AS 8-9 m über G.) Blau: Maculinea- Habitate Konsequenzen der Variante 3 für Maculinea 18

19 Voraussichtliches Ergebnis der FFH- Verträglichkeitsprüfung (Verwirklichung Variante 3) Betriebsbedingte Kollisionsrisiko durch den Neubau der A 44 (gegenüber B 7): Ja, ähnlich der bisherigen AS-Variante, tendenziell ungünstiger (Lage neuer AS) Anlagebedingte Zerschneidung durch den Neubau der A 44 in Relation zur Vorbelastung B 7: Ja, deutlich ungünstiger, erhebliche Beeinträchtigung deutlich höhere Dammlage (AS 8 9 m ü GOK, breitere Trasse v. a. in direkter Zuordnung zu beiden Gebietsteilen (AS, Kreisel, Unterführungen), deutlich ungünstiger gegenüber dem Ist-Zustand Betriebsbedingte Zerschneidung durch den Neubau der A 44 (gegenüber B 7): Ja, ähnlich der bisherigen AS-Variante, tendenziell ungünstiger (Lage neuer AS) Vernetzung der Gebietsteile kombiniert über zwei Wege ist damit nicht/ nur stark eingeschränkt möglich, die Last liegt v. a. auf der Umleitung, direkter Individuenaustausch über die gesamte A 44 ist nur noch sehr eingeschränkt möglich, daher ungünstige Prognose Gefährdung der Teilpopulation Nord erhebliche Beeinträchtigung! Konsequenzen der Variante 3 für FFH-VP 19

20 Konsequenz Es kann (auch mit Maßnahmen) nicht mehr mit ausreichender Sicherheit prognostiziert werden, dass keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzieles Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling durch das Vorhaben resultiert, da kein sporadischer Austausch mehr über die ganze Trasse, sondern nur noch durch das Nadelöhr (Lossebrücke) möglich ist. Die Überquerbarkeit der A 44 zumindest für einzelne Individuen (wenn auch in größeren Zeitabständen) ist dabei wichtiger Teilaspekt der Unerheblichkeit! Variante 3 ist daher mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden: Gefährdung der Teilpopulation des Nordteiles und damit Gefährdung des zentralen Erhaltungsziel Maculinea (Grund für die FFH- Gebietsausweisung) Die bisherige Lösung hat hingegen geringere und v. a. unerhebliche Beeinträchtigungen. Konsequenzen der Variante 3 für FFH-VP 20

21 Wir danken für ihre Aufmerksamkeit! 21

22 Maculinea-Kartierung 2015 Untersuchungsgebiet Ergebnisse Siehe Karte A44_VKE11_Maculinea_Karte_ pdf Maculinea-Kartierung

23 Maculinea Dispersionsvermögen 23

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