Branchentarifvertrag für die Weiterbildung Stand und Perspektiven

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1 Hauptvorstand // Vorstandsbereich Tarif- und Beamtenpolitik// Branchentarifvertrag für die Weiterbildung Stand und Perspektiven Juli 2014

2 Ausgangspunkt Im Tarifvertrag zur Regelung des Mindestlohns für pädagogisches Personal vom 15. November 2011, abgeschlossen zwischen der Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.v., und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, und der Gewerkschaft (GEW) wurde vereinbart, Verhandlungen zu einem Branchentarifvertrag für die Weiterbildung aufzunehmen.

3 Definitionen vorab Dieser Mindestlohn -Tarifvertrag wurde am 1. August 2012 für allgemeinverbindlich erklärt. Seither gibt es den Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Sozialgesetzbuch. Die Mindestlöhne sind bis 2015 bereits vereinbart.

4 Verhandlungspartner BTV Gewerkschaften ver.di und GEW verhandeln für rund Betroffene Zweckverband besteht aus 47 Trägern, die ca Beschäftigte vertreten. Darunter z.b. BFW des DGB, DAA, Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen e. V. sowie Sachsen-Anhalt e. V., Bildungswerk Niedersächsischer Volkshochschulen GmbH;

5 Jüngstes Mitglied Gewerkschaft

6 Mindestlöhne in der Weiterbildung Umrechnung Stundenlohn Monatslohn: Wochenarbeitszeit x 4,348 x Stundenlohn = Monatslohn 39 x 4,348 x 12,60 Euro = 2.136,60 Euro 39 x 4,348 x 11,25 Euro = 1.907,69 Euro Problem: Umrechnung Lehrkräfte-Arbeitszeit

7 Bewertung Lohnniveau Mindestlohn-TV liegt überwiegend unter dem Niveau von Haustarifverträgen Mindestlohn wirkt! Dumpinganbieter sind vom Markt verschwunden

8 Branchen-TV Weiterbildung Verhandlungen mit der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger der beruflichen Bildung laufen seit Januar 2014 Seither fanden 4 Verhandlungsrunden statt

9 Verhandlungsgegenstände Geltungsbereich Arbeitszeit, ganztägige Unternehmungen mit TN Urlaub Arbeitsbefreiungstatbestände Beendigungstatbestände, Kündigungsfristen Befristungen Krankengeldzuschuss (ab 7. Woche Erkrankung) Beschäftigungszeit Qualifizierung

10 Verhandlungsstand Juli 2014 Gewerkschaft

11 29 TVÖD Geburt Kind Tod Ehepartner, Kind Elternteil Umzug dienstlich Arbeitsjubiläum Erkrankung Angehörige 1 Tag 2 Tage 1 Tag 1 Tag 1 bis zu 4 Tage Weiterhin Regelungen zu: Staatsbürgerliche Pflichten, Ehrenamt, Prüfungsausschüsse, Gewerkschaftsmandat,

12 Verhandlungsstand Juli 2014 Gewerkschaft

13 Und nun? Die gemeinsame ver.di/gew-tarifkommission hat beschlossen, die Verhandlungen auszusetzen, bis die Arbeitgeber ein Angebot unterbreiten, das eine Basis für ernsthafte Verhandlungen für die Beschäftigten dieser Branche darstellt.

14 Unsere (Mindest-)Anforderungen an ein erweitertes Angebot der Arbeitgeber Verbessertes Angebot zur Arbeitszeit Regelungen für den Einsatz im Unterricht/ in der Ausbildung, die pädagogisch vertretbar sind, Regelungen für ausreichende Vor- und Nachbereitungszeit Regelungen für mehrtägigen Unternehmungen mit TN Rechtsanspruch auf Fortbildung / Qualifizierung für die Weiterbildner/innen Einstieg in das Ende der Befristung

15 Perspektiven Der Mindestlohn war ein erster Schritt in die richtige Richtung Nun müssen auch die Rahmenbedingungen des Arbeitens den Bedingungen in der Weiterbildung tariflich ausgestaltet werden, aber auf einem angemessenen Niveau Gute Arbeit in der Weiterbildung braucht gute Arbeitsbedingungen und gute Bezahlung!

16 Resolution Jeder Arbeitgeber in der Branche sollte alles daran setzen, dass es bald einen allgemeinverbindlichen Mantel für alle Weiterbildungsanbieter gibt. Darum fordern wir unseren Arbeitgeber auf, auf die Entscheidung im Zweckverband Einfluss zu nehmen. Darum bitten wir euch, der ausgelegten Resolution zuzustimmen.

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