Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung."

Transkript

1

2 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Das Alterseinkünftegesetz mehr als nur eine Rentenbesteuerung Abkürzungen Warum eine neue Rentenbesteuerung?... 9 Das Alterseinkünftegesetz im Überblick...15 Welche Konsequenzen hat das Gesetz für die Altersvorsorge? Überlegungen zur Rürup-Rente...67 Schnellübersicht

3 Schnellübersicht 5 Strategien zur Optimierung der Altersvorsorge Nützliches zum Nachschlagen Anmerkungen Findex Hinweise zum Besteuerungsverfahren der Renten für das Jahr 2005 finden Sie insbesondere auf den Seiten 50 und 91. Pensionsempfänger bleiben unverändert zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (vgl. Seite 46).

4 Das Alterseinkünftegesetz mehr als nur eine Rentenbesteuerung Wenn man den politischen Entstehungsprozess der neuen Rentenbesteuerung in der Presse verfolgt hat, so konnte man leicht den Eindruck gewinnen, die nächste Rentenreform würde zur Abwechslung mal im Einkommensteuergesetz und nicht im Sozialgesetzbuch platziert quasi eine Rentensenkung durch die Hintertür. Aber das so genannte Alterseinkünftegesetz hat mehr Aspekte als nur die Rentenbesteuerung. Auch wer sich noch nicht im wohlverdienten Ruhestand befindet, wird die Auswirkungen deutlich zu spüren bekommen. Sofern Sie noch erwerbstätig sind, möchte ich Ihnen ganz besonders ans Herz legen, Ihre Altersvorsorgestrategie im Hinblick auf die neuen steuerlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen und gegebenenfalls an Hand der von mir vorgeschlagenen Strategien zu optimieren. Sofern Sie schon Ihren Ruhestand genießen und Steuern zahlen müssen, rate ich Ihnen, zumindest die Steuererklärung für 2005 von einem Lohnsteuerhilfeverein in Ihrer Nähe oder Steuerberater Ihres Vertrauens anfertigen zu lassen. Sparen Sie Ihre Energie und schonen Sie Ihre Nerven für die wirklich wichtigen Dinge des Lebens. Gert Wagner 7

5 Warum eine neue Rentenbesteuerung? 1 Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Die Rürup-Kommission...13

6 Warum eine neue Rentenbesteuerung? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach 19 EStG 1 und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG ist seit dem Jahr 1996 mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. 2 So der zentrale Leitsatz des Urteils vom 6. März Im Klartext: Die grundsätzlich unterschiedlichen Systeme zur Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, wie sie bis Ende 2004 zur Anwendung kamen, entsprechen nicht dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Gleichzeitig verpflichtete das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis spätestens 1. Januar 2005 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Pensionen bzw. Altersbezüge von Beamten, Richtern und Soldaten (so genannte Versorgungsbezüge) wurden nach Abzug eines Versorgungsfreibetrages von maximal 3 072, EUR wie die Einkünfte während des Erwerbslebens besteuert. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wurden dagegen nur in Höhe des so genannten Ertragsanteils der Einkommensteuer unterworfen. Der Ertragsanteil ist dabei vom Alter bei Rentenbeginn abhängig, zum Beispiel 27 % (Stand 2004) bei Rentenbeginn im Alter 65, und unterstellt, dass die Rente aus einem steuerfreien Rückfluss von zu Zeiten der Erwerbstätigkeit geleisteten Beiträgen und aus einem steuerpflichtigen Kapital- oder Zinsertrag auf das durch die Beitragszahlung angesparte Kapital besteht. Darüber hinaus stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die im Einkommensteuergesetz genannten Ertragsanteile zu hoch sind, unter anderem, weil die mathematische Herleitung auf überholtem statistischen Material zur Lebenserwartung beruhte. Insgesamt sei das Ertragsanteilsverfahren zur Besteuerung von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ungeeignet. Auch während der Erwerbstätigkeit wurden sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und sozialversicherungsfreie Beamte unterschiedlich behandelt. Einerseits waren die Beiträge zur gesetzlichen 10

7 Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Beispiel zur unterschiedlichen Besteuerung von Renten und Versorgungsbezügen im Jahr 2004 ohne Berücksichtigung von Solidari- Person 1: er- Person 2: tätszuschlag und Kirchensteuer: hält Renten- erhält beide Personen alleinstehend, zahlungen Pension Rentenbeginn mit 65 der gesetz- aus Beamtenlichen Renten- tätigkeit versicherung Jahresbruttorente bzw. -pension , EUR , EUR Ertragsanteil ( 22 EStG): 27 % 4 050, EUR Versorgungsfreibetrag 3 072, EUR ( 19 Abs. 2 EStG) Arbeitnehmer-Pauschbetrag 920, EUR ( 9a Satz 1 Nr. 1 EStG) Werbungskostenpauschale 102, EUR ( 9a Satz 1 Nr. 3 EStG) Sonderausgaben-Pausch- 36, EUR 36, EUR betrag ( 10c Abs. 1 EStG) Vorsorgepauschale 1 134, EUR ( 10c Abs. 3 EStG) Beiträge zur gesetzlichen Kranken , EUR keine Verund Pflegeversicherung sicherungspflicht Zu versteuerndes Einkommen 2 584, EUR 9 838, EUR Einkommensteuer , EUR 453, EUR Rentenversicherung weitgehend steuerbefreit bzw. konnten als Vorsorgeaufwendungen steuermindernd geltend gemacht werden, andererseits konnten die nicht mit Pflichtbeiträgen belasteten Beamten weitergehende Vorsorgeaufwendungen, zum Beispiel Beiträge zu einer Lebensversicherung, steuermindernd geltend machen. 11

8 Warum eine neue Rentenbesteuerung? Wesentlich in der Bewertung der Urteilsbegründung ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Belastungsgleichheit nur an der einkommensteuerrechtlichen Belastung festmacht. Diese einkommensteuerimmanente Begründung lässt weitere Be- und Entlastungsfaktoren, die sich aus dem Versorgungs- und Sozialversicherungsrecht ergeben und somit außerhalb des Einkommensteuerrechts liegen, ohne Beachtung. Lösungsansätze, die sich eines solchen Instrumentariums bedienen, waren daher von vornherein nicht geeignet, um den Forderungen des Urteils gerecht zu werden. Pikanterweise hatte das Bundesverfassungsgericht bereits mit Urteil vom 26. März den Gesetzgeber beauftragt, die Besteuerung zu vereinheitlichen. In der mündlichen Verhandlung vom 9. Oktober 2001 vertrat das Bundesministerium der Finanzen die Auffassung, dass dieser Auftrag trotz kleinerer Korrekturen in der Zeit bis 1993 nicht erfüllt wurde. Auch die Senate des Bundesfinanzhofs als oberstes Steuergericht halten die unterschiedliche Besteuerung für verfassungswidrig wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Abschließend gab das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber auf, bei der Neuregelung der Rentenbesteuerung insbesondere Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Das heißt für die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, dass die Leistungsanteile, die auf bereits versteuerte Beiträge zurückzuführen sind, nicht im Rahmen der Rentenbesteuerung nochmals besteuert werden dürfen. Hinsichtlich der Besteuerung der Renten aus den Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes mit dem Ertragsanteilsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auch der Arbeitgeberanteil bereits versteuert wird wenn auch pauschal. Allerdings sind die Einwände gegen die Höhe des Ertragsanteils auch hier zutreffend. 12

9 Die Rürup-Kommission Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war für den Bundesminister der Finanzen, Hans Eichel, Anlass, die Sachverständigenkommission zur Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen einzurichten. In der Öffentlichkeit wurde die Kommission schlicht die Rürup- Kommission, nach ihrem Vorsitzenden Prof. Bert Rürup, genannt. Der Auftrag an die Kommission ging deutlich über den durch das Urteil notwendigen Umfang hinaus: die Kommission sollte innerhalb des dem Gesetzgeber durch das Bundesverfassungsgericht gewährten recht weiten Gestaltungsspielraums einen umfassenden Lösungsvorschlag entwickeln. 4 Konkret bedeutete dies, dass das gesamte Einkommensteuerrecht im Hinblick auf Alterseinkünfte unter die Lupe genommen und ein umfassendes und schlüssiges Gesamtkonzept erarbeitet werden sollte. Aus diesem Grund enthält der Abschlussbericht der Rürup-Kommission zahlreiche Vorschläge zu Themenfeldern, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gar nicht berührt sind. Die Vorschläge der Rürup-Kommission wurden im Alterseinkünftegesetz weitgehend übernommen und werden daher an dieser Stelle nicht im Detail behandelt. Kernpunkt der Kommissionsvorschläge ist das Drei-Schichten-Modell : Drei-Schichten-Modell der Rürup-Kommission 1. Basisversorgung (Gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgung, Alterssicherung der Landwirte, Rürup-Rente ) 2. Zusatzversorgung (Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung) Die Rürup-Kommission 3. Kapitalanlageprodukte (Produkte, die der Altersvorsorge dienen können, aber steuerlich nicht gefördert werden sollen, zum Beispiel Lebensversicherung) 13

10 Warum eine neue Rentenbesteuerung? Basisversorgung Zur Basisversorgung gehören Produkte, bei denen die in der Regel durch Beitragszahlung erworbenen Ansprüche nicht vererblich, nicht beleihbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar sind. Dies sind insbesondere die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus den Versorgungswerken der Kammerberufe und aus der Alterssicherung der Landwirte. Darüber hinaus wird die Einführung einer neuen privaten Leibrentenversicherung empfohlen, die die oben genannten Kriterien erfüllt und bislang so nicht angeboten wurde. Zusatzversorgung Die Zusatzversorgung besteht im Wesentlichen aus der betrieblichen Altersvorsorge, aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und aus der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge nach 10a und 79 ff. EStG, der so genannten Riester-Rente. Kapitalanlageprodukte Zur dritten Schicht der Kapitalanlageprodukte gehören alle Produkte, die zwar generell der Altersvorsorge dienen können, aber nicht steuerlich gefördert werden. 14

11 Das Alterseinkünftegesetz im Überblick 2 Rentenbesteuerung Schritt für Schritt.. 16 Aufwendungen zur Altersvorsorge während der Erwerbstätigkeit Sonstige Vorsorgeaufwendungen...22 Betriebliche Altersvorsorge und Kapital-Lebensversicherungen in der Gesamtbetrachtung von Erwerbsleben und Ruhestand Alterseinkünfte im Ruhestand....41

12 Das Alterseinkünftegesetz im Überblick Rentenbesteuerung Schritt für Schritt Das Alterseinkünftegesetz 1 (AltEinkG) ist ein Änderungsgesetz, das in andere Gesetze und Verordnungen eingreift. Allerdings liegt es in der Natur des Themas, dass nahezu alle wichtigen Änderungen das Einkommensteuergesetz (EStG) betreffen und sich daher dieses Kapitel auch zu 99 % auf dieses Gesetz bezieht. Sofern Sie im Einkommensteuerrecht bewandert sind, ist es sinnvoll, eine entsprechende Gesetzessammlung zur Hand zu haben. Für das Verständnis des Kapitels sind jedoch keine steuerlichen Vorkenntnisse erforderlich. Neben dem Gesetzestext sind die Anwendungserlasse des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) von zentraler Bedeutung für die Auslegung und Interpretation des Gesetzestextes. In diesen so genannten BMF-Schreiben werden daneben auch zahlreiche Sonderfälle behandelt und komplexere Berechnungsschemen an Hand von Beispielen veranschaulicht. Im Umfeld des Alterseinkünftegesetzes gibt es fünf maßgebliche BMF-Schreiben 2, deren Lektüre allerdings nur dem Fachmann anzuraten ist. Alle fünf BMF-Schreiben wurden in der vorliegenden Auflage bereits berücksichtigt. Dieses Kapitel folgt in seinem Aufbau einer thematischen Gliederung, die nicht immer der Systematik des Einkommensteuergesetzes entspricht, da bei dieser Darstellung die Wirkungszusammenhänge anschaulicher sind. Im Kapitel Welche Konsequenzen hat das Gesetz für die Altersvorsorge? werden die Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes dann auf konkrete Personengruppen bezogen, wobei jedoch zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen nicht die Detailtiefe dieses Kapitels fortgesetzt wird. Typisch für das Alterseinkünftegesetz ist, dass die Einführung der nachgelagerten Besteuerung und die Freistellung der entsprechenden Altersvorsorgeaufwendungen schrittweise geschieht. So wer- 16

13 Aufwendungen zur Altersvorsorge den die Aufwendungen zunächst nur zu 60 % berücksichtigt und die Renten im Gegenzug auch nur zu 50 % der Steuer unterworfen. In den folgenden Jahren werden die Werte dann in kleinen Schritten jährlich erhöht, so dass die Aufwendungen ab 2025 zu 100 % berücksichtigt werden und die Renten ab 2040 zu 100 % der Besteuerung unterliegen. Dieser schrittweise Übergang zum System der nachgelagerten Besteuerung ist einerseits notwendig, um den Übergang in den öffentlichen Haushalten sinnvoll finanzieren zu können, andererseits müssen Doppelbesteuerungen vermieden werden, was durch diesen Übergang weitgehend erreicht wird. Aufwendungen zur Altersvorsorge während der Erwerbstätigkeit Sonderausgabenabzug Sonderausgabenabzug: die wichtigsten Änderungen im Überblick neue Gliederung der Vorsorgeaufwendungen Günstigerprüfung zwischen altem und neuem Recht für Vorsorgeaufwendungen und Vorsorgepauschale bis 2019 Aufwendungen zur Basisversorgung bis , EUR absetzbar sonstige Vorsorgeaufwendungen bis maximal 2 400, EUR steuerwirksam Vorsorgepauschale mit neuem Berechnungsschema Ausgaben (steuerdeutsch: Aufwendungen), die der Sicherung der eigenen Altersvorsorge oder auch der finanziellen Vorsorge im Allgemeinen dienen, können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden und mindern so die Steuerlast. Bis 2004 gab es im 17

14 Das Alterseinkünftegesetz im Überblick Einkommensteuerrecht zwei Regelungen für den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen: Die Riester-Förderung ( 10a EStG) und die Vorsorgeaufwendungen insgesamt ( 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG alt), quasi als Sammelbecken für alle Vorsorgeaufwendungen. Durch das Alterseinkünftegesetz wurde diese Systematik geändert: Die Riester-Förderung blieb mit Änderungen in ihren Grundprinzipien aber unverändert bestehen (siehe Seite 31), während die bisherigen Vorsorgeaufwendungen aufgespaltet wurden in Aufwendungen für Altersvorsorgeprodukte der Basisversorgung ( 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG neu) und sonstige Vorsorgeaufwendungen ( 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG neu). Der schrittweise Übergang zur vollständigen Freistellung der Altersvorsorgeaufwendungen kann für allein stehende Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen bis ca , EUR (ca , EUR bei verheirateten Arbeitnehmern) zu einer Schlechterstellung gegenüber der bisherigen Rechtslage führen. Eine sofortige Besserstellung durch die neue Rechtslage ergibt sich vielmehr für allein stehende Arbeitnehmer sogar erst mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von mehr als ca , EUR (ca , EUR bei verheirateten Arbeitnehmern). In einer Übergangszeit bis 2019 führt das Finanzamt daher von Amts wegen eine so genannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird der Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen nach altem und nach neuem Recht gegenübergestellt. Der Steuerpflichtige erhält dann automatisch die für ihn günstigere Variante. Allerdings wird der anzusetzende Vorwegabzug ab 2011 abgeschmolzen (siehe Tabelle 1 im Kapitel Nützliches zum Nachschlagen ). 18

15 Aufwendungen zur Altersvorsorge Sonderausgabenabzug nach altem und neuen Recht für Alleinstehende Rechtslage Riester- Vorsorgeaufwendungen bis bis 2004 Förderung, 5 069, EUR Günstiger bis prüfung mit 1 050, EUR abnehmen- Rechtslage Riester- Aufwendungen sonstige Vorsorge- den Vorab 2005 Förderung Basisvorsorge, aufwendungen, wegabzug (modifiziert), bis , EUR, bis 1 500, EUR bis 2019 ab 2008 bis ab 2025 bzw , EUR 2 100, EUR bis , EUR Der Vorwegabzug dient Steuerpflichtigen, die keinen Arbeitgeberanteil zu ihren Vorsorgeaufwendungen erhalten, diesbezüglich als Ausgleich. Bei einer sofortigen Streichung des Vorwegabzugs könnten diese anfänglich nur 60 % ihrer Aufwendungen geltend machen und wären damit in vielen Fällen gegenüber der alten Rechtslage benachteiligt, sodass eine stufenweise Abschmelzung zwingend notwendig ist können sie dann jedoch bereits 90 % ihrer Aufwendungen geltend machen, sodass dann das neue Recht mit Sicherheit vorteilhafter sein wird. Zu den Aufwendungen zur Basisversorgung gehören Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (auch ausländischen), zu landwirtschaftlichen Alterskassen und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Leistungen erbringen. Dabei handelt es sich insbesondere um die Versorgungswerke der Kammerberufe (Apotheker, Architekten, Ärzte, Ingenieure, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) 3. Ebenfalls zu den Aufwendungen zur Basisversorgung gehören die Beiträge zu einer so genannten Rürup-Rente, einer privaten Leibrentenversicherung neuen Typs, die im nächsten Abschnitt ausführlicher behandelt wird. Zur Ermittlung des tatsächlichen Sonderausgabenabzugs ist zu den geleisteten Beiträgen noch der Arbeitgeberanteil ( 3 Nr. 62 EStG) zur gesetzlichen Rentenversicherung und gegebenenfalls ein dem Arbeitgeberanteil gleichgestellter steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers zu addieren. Die so ermittelten Aufwendungen 19

16 Das Alterseinkünftegesetz im Überblick können bei Alleinstehenden bis zu einem Höchstbeitrag von maximal , EUR (40 000, EUR für Verheiratete, unabhängig davon, wer von den Ehegatten die Beiträge gezahlt hat) berücksichtigt werden. Die Begrenzung von , EUR für zu berücksichtigende Aufwendungen für die Altersvorsorgeprodukte der Basisversorgung wurde vom Gesetzgeber bewusst deutlich über dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 4 gezogen, damit auch Arbeitnehmer, die den Höchstbeitrag zahlen, ein adäquates Beitragsvolumen zum Aufbau einer steuerlich begünstigten Altersvorsorge haben. Problematisch ist allerdings, dass der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung kontinuierlich steigt, während die steuerliche Abzugsgrenze konstant bleibt. Ohne eine diesbezügliche Korrektur der Abzugsgrenze nimmt daher das steuerlich begünstigte Beitragsvolumen außerhalb der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung über die Jahre immer mehr ab. Steuerpflichtige, die ohne eigene Aufwendungen Ansprüche auf Altersvorsorge erwerben (zum Beispiel Beamte), müssen vom Höchstbeitrag einen fiktiven Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehen. Dies ist aus Gründen der Gleichbehandlung zwingend notwendig, da diese Steuerpflichtigen sonst außerhalb ihrer Pflichtversorgung einen höheren steuerbegünstigten Beitrag zur privaten Altersvorsorge der Basisvorsorge zur Verfügung hätten. Der fiktive Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird ermittelt, indem das Einkommen aus der Tätigkeit, die den Versorgungsanspruch begründet, mit dem jeweils gültigen Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung (2006: 19,5 %) multipliziert wird. Dabei wird jedoch maximal der Höchstbeitrag für die neuen Bundesländer 5 angesetzt (2006: , EUR). Die so ermittelten abzugsfähigen Aufwendungen sind nun mit dem Prozentsatz des jeweiligen Jahres zu multiplizieren. Dieser beträgt für % und steigt jährlich um 2 %, bis er schließlich ab % beträgt. Zum schnellen Nachschlagen finden Sie alle Werte in Tabelle 2 im Kapitel Nützliches zum Nachschlagen. Wenn man nun noch den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversiche- 20

17 Aufwendungen zur Altersvorsorge rung und gegebenenfalls einen dem Arbeitgeberanteil gleichgestellten steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers abzieht, ergibt sich der als Sonderausgaben anrechenbare Betrag. Beispiel zur Ermittlung des Sonderausgabenabzugs 2006 nach 10 Abs. 3 EStG neu Bruttoeinkommen 2006 je , EUR, Arbeit- Beamter alleinstehend, Beitragssatz der nehmer gesetzlichen Rentenversicherung (19,5 %), Jahresbeitrag Rürup-Rente 1 800, EUR Eigenbeitrag zur 3 900, EUR gesetzlichen Rentenversicherung + Beitrag Rürup-Rente 1 800, EUR 1 800, EUR = Aufwendungen zur Basisversorgung 5 700, EUR 1 800, EUR + Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen 3 900, EUR Rentenversicherung = zu berücksichtigende Aufwendungen 9 600, EUR 1 800, EUR fiktiver Beitrag zur gesetzlichen 7 800, EUR Rentenversicherung maximal , EUR, abzüglich fiktiver Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung, verbleiben 9 600, EUR 1 800, EUR daraus Prozentsatz 2006 (62 %) 5 952, EUR 1 116, EUR Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen 3 900, EUR Rentenversicherung = Sonderausgabenabzug , EUR 1 116, EUR Will man wissen, welchen Beitrag man für eine Rürup-Rente aufbringen muss, um den Sonderausgabenabzug zu maximieren, so führt folgende Formel zum Ziel: Beitrag zur Rürup-Rente = , EUR (Bruttoeinkommen x Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung) 21

18 Das Alterseinkünftegesetz im Überblick Als Bruttoeinkommen darf maximal die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung eingesetzt werden. Diese liegt 2006 bei , EUR. Die Formel gilt nicht für Steuerpflichtige, die einen dem Arbeitgeberanteil gleichgestellten steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers erhalten. Achtung: Jetzt zum Taschenrechner zu greifen, an Hand der Formel den steueroptimierten Beitrag zu einer Rürup-Rente auszurechnen und dann einen entsprechenden Abschluss zu tätigen, ist allerdings nicht uneingeschränkt zu empfehlen. Da weder das Bruttoeinkommen 6 noch der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig konstante Größen sind, ist auch der aus der Formel ermittelte Beitrag jährlichen Änderungen unterworfen. Welche Auswirkungen dies möglicherweise hat, können Sie im Kapitel Überlegungen zur Rürup-Rente nachlesen. Sonstige Vorsorgeaufwendungen Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit (im Rahmen der Sozialversicherung ebenso wie als privater Versicherungsvertrag), zu Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen (auch als Zusatzversicherung zu steuerlich nicht berücksichtigten Kapital-Lebensversicherungen), soweit es sich um keinen Versicherungsvertrag handelt, der der Rürup-Rente zuzurechnen ist, zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie zu Risikoversicherungen, die nur eine Leistung für den Todesfall vorsehen, so genannte Risiko-Lebensversicherungen. Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören auch die Beiträge zu Kapital-Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen, sofern die Laufzeit vor dem 1. Januar 2005 begonnen hat, der erste Beitrag vor diesem Termin gezahlt wurde und die Beiträge auch in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung des Einkommensteuergesetzes als Vorsorgeaufwendungen aner- 22

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Das Alterseinkünftegesetz mehr als nur eine Rentenbesteuerung.... 7 Abkürzungen...

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen

Mehr

Neuregelung der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz

Neuregelung der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz Neuregelung der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen durch das Alterseinkünftegesetz 1. Mit dem Alterseinkünftegesetz vom 05.07.2004 setzt der Gesetzgeber nicht nur Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Mehr

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente 2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell

Mehr

Prof. Dr. Ludewig + Sozien

Prof. Dr. Ludewig + Sozien A. Grundinformationen zum Alterseinkünftegesetz I. Hintergründe und Zielsetzung 1. Auslöser der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002, in dem die unterschiedliche Besteuerung

Mehr

Die Rürup-Rente als Baustein der privaten Altersvorsorge unter Berücksichtigung der rückwirkend ab 01.01.2006 verbesserten Günstigerprüfung

Die Rürup-Rente als Baustein der privaten Altersvorsorge unter Berücksichtigung der rückwirkend ab 01.01.2006 verbesserten Günstigerprüfung Die Rürup-Rente als Baustein der privaten Altersvorsorge unter Berücksichtigung der rückwirkend ab 01.01.2006 verbesserten Günstigerprüfung Das neue Alterseinkünftegesetz Im Frühjahr 2002 hat das Bundesverfassungsgericht

Mehr

Kennen Sie die Antworten?

Kennen Sie die Antworten? Die Rentenbesteuerung Bedarf und Lösungen Kennen Sie die Antworten? Muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wozu benötige ich eine steuerliche Identifikationsnummer? Was verbirgt sich

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung von Pensionen und Renten. 2016 Deutscher Bundestag WD 4-3000 - 035/16 Besteuerung von Pensionen und Renten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung von Pensionen und Renten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 21. März 2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen Die

Mehr

Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG

Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Die steuerlichen Auswirkungen des AltEinkG Das am 01.01.2005 in Kraft tretende Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) hat einschneidende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge. Mit ihm

Mehr

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen

Mehr

Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 2005

Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 2005 Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz Abzug von Vorsorgeaufwendungen ab 2005 Durch das Alterseinkünftegesetz (Abruf-Nr. 041887) kommt die nachgelagerte Besteuerung. Dadurch bleiben Aufwendungen für

Mehr

Nagold, 06.12.2007. Altersvorsorge für Selbständige. Mehr Ertrag weniger Steuer (fast) kein Aufwand

Nagold, 06.12.2007. Altersvorsorge für Selbständige. Mehr Ertrag weniger Steuer (fast) kein Aufwand Nagold, 06.12.2007 Altersvorsorge für Selbständige Mehr Ertrag weniger Steuer (fast) kein Aufwand 1 3 Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) Steuerliche Neuregelungen der privaten Altersversorgung 5 Ziele

Mehr

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen 87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.

Mehr

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben! Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.

Mehr

Das Alterseinkünftegesetz - Gesetzliche Rentenversicherung -

Das Alterseinkünftegesetz - Gesetzliche Rentenversicherung - Berliner Steuergespräche Berlin, 20. September 2004 Das Alterseinkünftegesetz Gesetzliche Rentenversicherung Prof. Dr. Franz Ruland Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger Seite

Mehr

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"

Mehr

Drei Säulen oder drei Schichten? Das Alterseinkünftegesetz

Drei Säulen oder drei Schichten? Das Alterseinkünftegesetz Drei Säulen oder drei Schichten 1/14 Drei Säulen oder drei Schichten? Das Alterseinkünftegesetz Dr. Pascal Krimmer Forschungszentrum Generationenverträge Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Vortrag am

Mehr

Altersvorsorge und Immobilien: Das deutsche und amerikanische System in der kritischen Analyse

Altersvorsorge und Immobilien: Das deutsche und amerikanische System in der kritischen Analyse Altersvorsorge und Immobilien: Das deutsche und amerikanische System in der kritischen Analyse von Markus Vetter Erstauflage Diplomica Verlag 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 95485

Mehr

Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG

Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG Anwendung der Öffnungsklausel bei der Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz nach 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. bb EStG OFD Münster 19.03.2007, S 2255-52 - St 22-31 1 Einleitung Die Öffnungsklausel

Mehr

So berechnen Sie Vorsorgeaufwendungen bei Freiberuflern richtig

So berechnen Sie Vorsorgeaufwendungen bei Freiberuflern richtig Altersvorsorge So berechnen Sie Vorsorgeaufwendungen bei Freiberuflern richtig von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Lohmar Das Alterseinkünftegesetz, das seit dem 1.1.05 die beschränkte Abzugsfähigkeit von

Mehr

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz 2 Änderungen im Einkommensteuergesetz Neuer 3 Nr. 55 a EStG Die interne Teilung ist sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person steuerneutral. Die ausgleichsberechtigte

Mehr

Die einkommenssteuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz

Die einkommenssteuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz Vortrag Sozialwissenschaften Fach: Einkommensteuer Datum: 09.11.2005 Die einkommenssteuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz Referenten: Katrin Biel und Svenja

Mehr

Eine Eingabe wird nur bei Auswahl "Arbeitnehmer" oder "Selbständiger" UND "Splittingtabelle" berücksichtigt.

Eine Eingabe wird nur bei Auswahl Arbeitnehmer oder Selbständiger UND Splittingtabelle berücksichtigt. Basisrentenrechner Begriffe: BBG BU EStG HB GGF GAV GKV GRV GPV PZ VA Beitragsbemessungsgrenze Berufsunfähigkeit Einkommenssteuergesetz Höstbetrag Gesellschafter Geschäftsführer gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Mehr

Die künftige Besteuerung privater Altersvorsorge

Die künftige Besteuerung privater Altersvorsorge Alterseinkünftegesetz Die künftige Besteuerung privater Altersvorsorge q x -Club 01.06.2004 Dr. Markus Walgenbach 0 Gliederung Das Gesetzgebungsverfahren Steuerliche Behandlung der gesetzlichen Rente Die

Mehr

INFORMATIONEN ZU GENERATION BASIC PLUS

INFORMATIONEN ZU GENERATION BASIC PLUS FÜR DEN STEUERBERATER INFORMATIONEN ZU GENERATION BASIC PLUS Als Steuerberater obliegt es Ihnen, die steuerlichen Belange Ihrer Mandanten zu optimieren. In diesem Zusammenhang bietet Canada Life das Produkt

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Die steuerfinanzierte private Basisrente

Die steuerfinanzierte private Basisrente Die steuerfinanzierte private Basisrente Zum 1.1.2005 wurde die Besteuerung von Alterseinkünften und der Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen mit dem Alterseinkünftegesetz vollkommen neu geregelt.

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

Neuregelung der Besteuerung von Renten ab 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz

Neuregelung der Besteuerung von Renten ab 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz Neuregelung der Besteuerung von Renten ab 01.01.2005 durch das Alterseinkünftegesetz 1. Mit der Entscheidung vom 06.03.2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung der Pensionen im Vergleich zur

Mehr

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mit weniger Steuer mehr Geld im Alter In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Persönliche Auswertung zur Altersversorgung

Persönliche Auswertung zur Altersversorgung Persönliche Auswertung zur Altersversorgung wurde erstellt am 05.01.2015 für und Sabine Testkunde Worum geht es in Ihrer persönlichen Auswertung zur Altersversorgung Die Auswertung befasst sich, neben

Mehr

DANV Deutsche Anwalt- und Notarversicherung Richard Damme Hafenstr. 50, 67061 Ludwigshafen 062154933292 3. August 2007. Nein.

DANV Deutsche Anwalt- und Notarversicherung Richard Damme Hafenstr. 50, 67061 Ludwigshafen 062154933292 3. August 2007. Nein. Basis-Rente Stammdaten 2007 für Freiberufler im Versorgungswerk Kunde Verheiratet mit Zusammenveranlagung Bundesland Kirchensteuerpflichtig Berufsgruppe Nein Baden-Württemberg Ja Freiberufler, Selbständiger

Mehr

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE _ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur

Mehr

Presse-Information. / Industrie-Pensions-Verein e.v.

Presse-Information. / Industrie-Pensions-Verein e.v. Pressemitteilung Nr. 3 vom August 2010 Auswirkung des Bürgerentlastungsgesetzes auf Betriebsrentner - Warum Arbeitgeber ihre Betriebsrentner aufklären sollten - In der Beratung des Industrie-Pensions-Vereins

Mehr

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5

Mehr

Informationen zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes

Informationen zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes 1 Informationen zu den Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes Sehr geehrte Mitglieder, am 05.07.2004 ist das Alterseinkünftegesetz, das die Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und die Besteuerung

Mehr

erarbeitet durch den Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer

erarbeitet durch den Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Gesetzentwurf zur Neuregelung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz) erarbeitet

Mehr

PersonenVorsorge als Information für Selbstständige / Freiberufler

PersonenVorsorge als Information für Selbstständige / Freiberufler Richtig gut beraten! PersonenVorsorge als Information für Selbstständige / Freiberufler Steuervorteile und Renditechancen schon 2007 sichern: Die Rürup Rente. Bezirksdirektor Rainer Schmermbeck Kirschbaumweg

Mehr

Das Alterseinkünftegesetz

Das Alterseinkünftegesetz Ausgangssituation: Gleichbehandlung von Renten und Pensionen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002: unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Mehr

Sonderrundschreiben Die Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes insbesondere I. auf die private Altersvorsorge II. III. Änderungen bei den Beamten und Werkspensionen Erhöhte Abzugsmöglichkeiten für Vorsorgeaufwendungen

Mehr

Gezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente. Steuern sparen und Ertragschancen nutzen.

Gezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente. Steuern sparen und Ertragschancen nutzen. Gezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente Steuern sparen und Ertragschancen nutzen. Das 3 Schichtenmodell Übersicht der Altersversorgung ab 2005 3. Schicht: Kapitalanlage z. B. Bundesschatzbriefe,

Mehr

Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes, in Kraft ab 01.01.2005, auf die Teilnehmer des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen

Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes, in Kraft ab 01.01.2005, auf die Teilnehmer des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen 1 Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes, in Kraft ab 01.01.2005, auf die Teilnehmer des Versorgungswerkes der Architektenkammer Sachsen Sehr geehrte Teilnehmerinnen, sehr geehrte Teilnehmer, am 05.07.2004

Mehr

Steuerersparnisrechner BasisRente

Steuerersparnisrechner BasisRente Steuerersparnisrechner BasisRente Für Herrn Dr. Martin Mustermann und Frau Maria Mustermann Steuerersparnisrechner BasisRente Inhaltsverzeichnis 1. Ihre persönlichen Daten 2. Ihre aktuelle Einkommens-

Mehr

Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge

Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente an Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf zu mehr als

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Die steuerliche Berücksichtigung der Vorsorge-aufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz

Die steuerliche Berücksichtigung der Vorsorge-aufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz Die steuerliche Berücksichtigung der Vorsorge-aufwendungen nach dem Alterseinkünftegesetz von Dipl.-Finanzwirt (FH) Gerhard Gunsenheimer, Bamberg I. Einführung Mit Urteil vom 6. 3. 2002 Az.: 2 BvL 17/99

Mehr

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes wurde im

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes wurde im Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes wurde im vergangenen Jahr die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen

Mehr

INFOBLATT. zum Alterseinkünftegesetz

INFOBLATT. zum Alterseinkünftegesetz SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN INFOBLATT zum Alterseinkünftegesetz Mit diesem Infoblatt gibt Ihnen das Sächsische Staatsministerium der Finanzen einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Rürup-Rente Informationen

Rürup-Rente Informationen Rürup-Rente Informationen Die zunehmende Altersarmut hat die Regierung dazu veranlasst neben der Riester-Rente, die in erster Linie für Arbeitnehmer interessant ist, auch den Selbstständigen die Möglichkeit

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

Anlage R: Speziell für Rentner

Anlage R: Speziell für Rentner 73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.

Mehr

Informationen zur Basisrente

Informationen zur Basisrente Informationen zur Basisrente Allgemeines Als das Bundesverfassungsgericht am 06.03.2002 vorgegeben hat, die unterschiedliche Besteuerung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und den Beamtenpensionen

Mehr

Altersvorsorge. Finanzielle Vorsorge. Gesetzliche Rentenversicherung

Altersvorsorge. Finanzielle Vorsorge. Gesetzliche Rentenversicherung Altersvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherungen bietet der Ratgeber der Verbraucherzentralen»Gesetzliche Rente«(siehe Seite 208). Die gesetzliche Rentenversicherung

Mehr

TROISDORF ALTERSVORSORGEZULAGE ( RIESTER-ZULAGE )

TROISDORF ALTERSVORSORGEZULAGE ( RIESTER-ZULAGE ) TROISDORF ALTERSVORSORGEZULAGE ( RIESTER-ZULAGE ) Stand: 6. März 2007 INHALT Seite Der Staat fördert die Altersvorsorge 3 Wer kann die Förderung erhalten? 3 Welche Mindesteigenbeiträge muss ich leisten?

Mehr

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Veröffentlichung von Ulrich Watermann Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail: uw@watermann vorsorgekonzepte.de

Mehr

Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse

Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse ZVK Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse INFORMATION ÜBER DIE INDIVIDUELLE ALTERSVORSORGE IN DER ZIEGELINDUSTRIE Stand Januar

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

Systeme der Alterssicherung überblicken

Systeme der Alterssicherung überblicken Systeme der Alterssicherung überblicken Altersvorsorge maßgeschneidert ISBN 3-8272-6386-7 In diesem Kapitel bekommen Sie einen Überblick, wie die Alterssicherungssysteme aufgebaut sind. Außerdem erfahren

Mehr

Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.-

Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.- Ihr Einkommensteuertarif: 26.152.- Einkommensteuertarif Splitting Ihr Tarif Einkommensteuertarif in 10.000 5.000 0 45.000 50.000 55.000 zu versteuerndes Einkommen in 60.000 65.000 70.000 75.000 80.000

Mehr

BESTEUERUNG VON RENTEN

BESTEUERUNG VON RENTEN BESTEUERUNG VON RENTEN Muss ich für meine Rente Steuern zahlen? Klaus-Robert Braus Finanzamt Trier, 10. September 2012 Finanzamt Trier ein Dienstleister des Landes Rheinland-Pfalz Besteuerung von Renten

Mehr

Berufsunfähigkeitsversicherung Altersvorsorge

Berufsunfähigkeitsversicherung Altersvorsorge Berufsunfähigkeitsversicherung Altersvorsorge Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird von den Verbraucherzentralen als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt empfohlen. sollte so früh wie möglich

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Das Alterseinkünftegesetz - Wichtige Neuregelungen für Erwerbstätige und Rentner ab dem 1.1.2005

Das Alterseinkünftegesetz - Wichtige Neuregelungen für Erwerbstätige und Rentner ab dem 1.1.2005 Das Alterseinkünftegesetz - Wichtige Neuregelungen für Erwerbstätige und Rentner ab dem 1.1.2005 Inhaltsverzeichnis 1. Die künftige Förderung der Vorsorgeaufwendungen a) Die Basisversorgung (erste Gruppe)

Mehr

Auszüge Alterseinkünftegesetz; Gesetzestext ab 1.1.2005

Auszüge Alterseinkünftegesetz; Gesetzestext ab 1.1.2005 1 ANLAGE 2 Auszüge Alterseinkünftegesetz; Gesetzestext ab 1.1.2005 EStG 3 Nr. 63, Fassung ab 1.1.2005 63. Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse

Mehr

Wir möchten Sie heute über die wesentlichen Inhalte und Folgen dieses Gesetz informieren.

Wir möchten Sie heute über die wesentlichen Inhalte und Folgen dieses Gesetz informieren. Neuerungen bei der Besteuerung von "Alterseinkünften" Am 1. Januar 2005 wird das Alterseinkünftegesetz in Kraft treten. Wir möchten Sie heute über die wesentlichen Inhalte und Folgen dieses Gesetz informieren.

Mehr

Das Alterseinkünftegesetz Auswirkungen, Handlungsbedarf im Jahr 2004 und Gestaltungsüberlegungen

Das Alterseinkünftegesetz Auswirkungen, Handlungsbedarf im Jahr 2004 und Gestaltungsüberlegungen 1. Auslöser der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002, in dem die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Beamtenpensionen für verfassungswidrig erklärt wurde. Der Gesetzgeber

Mehr

Basisrente MV FLEXI-RENTE classic/invest

Basisrente MV FLEXI-RENTE classic/invest Basisrente MV FLEXI-RENTE classic/invest Lebensversicherung Grundbaustein der staatlich geförderten Altersvorsorge Logbuch Staatlich geförderte Basisrente Damit Sie im Ruhestand Ihren Lebensstandard halten

Mehr

1 Grundsätzliches zur Altersversorgung

1 Grundsätzliches zur Altersversorgung 1 Grundsätzliches zur Altersversorgung 1.1 Abgrenzung Altersvorsorge und Altersversorgung Unter dem Begriff der Altersvorsorge versteht man im Allgemeinen alle Aktivitäten zum Ansparen von Vermögen, das

Mehr

Themenschwerpunkt Sofortrente

Themenschwerpunkt Sofortrente Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung

Mehr

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen

Mehr

Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL.

Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 2 Ich will, dass sich die Welt mir anpasst und nicht umgekehrt. Die Privatrente FLEXIBEL. B 520030_Layout 1 18.09.12 16:42 Seite 3 NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Gernot

Mehr

Steuertipps zum Alterseinkünftegesetz. Renten und Steuern. www.mdf.brandenburg.de

Steuertipps zum Alterseinkünftegesetz. Renten und Steuern. www.mdf.brandenburg.de Renten und Steuern www.mdf.brandenburg.de Renten und Steuern Inhalt Vorwort... 3 1. Was bedeutet das Alterseinkünftegesetz für mich?.. 4 2. Wann muss ich als Rentnerin oder Rentner Steuern zahlen?... 6

Mehr

Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Tel.: 039831-20931 www.mannebach.biz

Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Tel.: 039831-20931 www.mannebach.biz Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Stand: April 2010 2 Das Gesetz sieht eine vollständige, nachhaltige Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus in- und ausländischen

Mehr

Der Dreiklang der Altersvorsorge

Der Dreiklang der Altersvorsorge Der Dreiklang der Altersvorsorge Ergebnisse einer telefonischen Repräsentativbefragung unter 1.000 deutschen Erwerbstätigen im Alter zwischen 18 und 55 Jahren (Befragungszeitraum: 02.03.- 04.04.2011) Durchgeführt

Mehr

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial.

Zusatztipps mit Zukunftspotenzial. 113 Zusatztipps Über das unmittelbare Ausfüllen der Formulare hinaus gibt es eine Reihe Tipps und Informationen, die für Sie wichtig sein können. Dabei geht es beispielsweise um die Besteuerung der betrieblichen

Mehr

INFOBLATT. zum Alterseinkünftegesetz

INFOBLATT. zum Alterseinkünftegesetz SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN INFOBLATT zum Alterseinkünftegesetz Mit diesem Infoblatt gibt Ihnen das Sächsische Staatsministerium der Finanzen einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten

Mehr

Eine wichtige Entscheidung KVSA Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Laut Tarifvertrag beteiligen sich die Beschäftigten an der Finanzierung Ihrer Betriebsrente. Diese Beteiligung nennt sich Arbeitnehmeranteil

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Vortragsablauf. 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung

Vortragsablauf. 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung 1. Begrüßung Vorstellung Vortragsablauf 2. Pflicht zur Abgabe vs. freiwillige Abgabe einer Steuererklärung 3. Grundschema der Berechnung der Steuerlast 4. Typische, die Steuerlast mindernde Werbungskosten

Mehr

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600 OFD Frankfurt am Main 22 ESt-Kartei Karte 13 Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 Verteiler FÄ: II/1600 Besteuerung von Rentennachzahlungen Die Besteuerung von Rentennachzahlungen richtet sich nach

Mehr

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?

Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur

Mehr

Versorgungsbezugsempfänger

Versorgungsbezugsempfänger Versorgungsbezugsempfänger Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 154 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 2 2 2 5 Seite 2 1. Ziel Das Info beschreibt, wie Sie Versorgungsbezugsempfänger

Mehr

Lassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen. Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer

Lassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen. Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer Lassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer Bauen Sie bei Ihrer zusätzlichen Alters vorsorge auf die Direktversicherung Die Rentenlücke ist

Mehr

Nummer. BasisRente classic. Die private Altersvorsorge, die Ihnen Steuervorteile sichert.

Nummer. BasisRente classic. Die private Altersvorsorge, die Ihnen Steuervorteile sichert. 1 Die Nummer BasisRente classic. Die private Altersvorsorge, die Ihnen Steuervorteile sichert. Beste Aussichten fürs Alter wenn Sie jetzt vorsorgen! Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie von

Mehr

Ihre Riester-Förderung

Ihre Riester-Förderung Ihre Riester-Förderung Ergebnisse und Eingaben Übersicht - Ihre Förderung 1 - Mögliche Vertragsdaten 4 - Ihre Eingaben 5 - Details der Förderung 6 Erstelldatum 22.11.15 Ihre Förderung Sehr geehrter Kunde,

Mehr

Ihre Riester-Förderung

Ihre Riester-Förderung Ihre Riester-Förderung Ergebnisse und Eingaben Übersicht - Ihre Förderung 1 - Mögliche Vertragsdaten 4 - Ihre Eingaben 5 - Details der Förderung 6 Erstelldatum 14.12.15 Ihre Förderung Sehr geehrter Kunde,

Mehr

BasisRente classic. Die private Altersvorsorge, die Ihnen Steuervorteile sichert.

BasisRente classic. Die private Altersvorsorge, die Ihnen Steuervorteile sichert. BasisRente classic. Die private Altersvorsorge, die Ihnen Steuervorteile sichert. Beste Aussichten fürs Alter wenn Sie jetzt vorsorgen! Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie von der gesetzlichen

Mehr

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG) Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz

Mehr

Ihre Riester-Förderung

Ihre Riester-Förderung Ihre Riester-Förderung Ergebnisse und Eingaben Übersicht - Ihre Förderung 1 - Mögliche Vertragsdaten 3 - Ihre Eingaben 4 - Details der Förderung 5 Erstelldatum 22.11.15 Ihre Förderung Sehr geehrter Kunde,

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Die optimale ALTERSVORSORGE

Die optimale ALTERSVORSORGE Eberhard Abelein Die optimale ALTERSVORSORGE Für jede Lebenslage das richtige Konzept FinanzBuch Verlag 1. GESETZLICHE RENTE UND BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Die Bevölkerung nimmt zwar mehr und mehr zur

Mehr

1 Altersversorgung in

1 Altersversorgung in 1 Altersversorgung in Deutschland Die Altersversorgung der Arbeitnehmer in Deutschland beruht auf den drei Säulen gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge.

Mehr

Wir denken an Sie. Jahr für Jahr!

Wir denken an Sie. Jahr für Jahr! Private Altersvorsorge mit Riester-Förderung Wir denken an Sie. Jahr für Jahr! Damit Sie die maximale Riester-Förderung erhalten! Wer riestert, hat mehr im Alter Wenn Sie Ihren Lebensstandard im Alter

Mehr

Einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezugen

Einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezugen Einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezugen Neuregelungen durch das Alterseinkunftegesetz von Heinz Dahr \ Dipl. Finanzwirt (FH), Oberfinanzdirektion Koblenz \'. und

Mehr

Steuerfalle im Alter?

Steuerfalle im Alter? Steuerfalle im Alter? Die Besteuerung von Renten Folie Nr. 1 Oberster Leitsatz der Besteuerung: Steuerbelastung richtet sich nach der Leistungsfähigkeit Folie Nr. 2 Das steuerliche Ideal Welche Anforderungen

Mehr

Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme

Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Schutz in der Gemeinschaft: Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme 20 Gesetzlich verankerte Alterssicherungssysteme Während einer selbstständigen Tätigkeit sind viele Gewerbetreibende und Freiberufler

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr