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- Franziska Baumhauer
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1 Galenos UG (haftungsbeschränkt) Bahnhofstr Rosdorf (Göttingen) Informationsmaterial Häusliche psychiatrische Fachkrankenpflege gemäß 132 a Abs. 2 SGB V mit einem spezialisierten Pflegedienst für Arztpraxen und Sozialpsychiatrische Dienste Häusliche Krankenpflege-Richtlinie Stand: 19. September 2013 Galenos UG (haftungsbeschränkt) Bahnhofstr Rosdorf (Göttingen) 1 / 5
2 Rosdorf, Häusliche psychiatrische Fachkrankenpflege gemäß 132 a Abs. 2 SGB V mit einem spezialisierten Pflegedienst Seit Ergänzung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinien zum 01. Juli 2005 besteht bundesweit Anspruch auf häusliche Krankenpflege für psychisch Kranke. Die psychiatrische Krankenpflege ist mit Nr. 27 a in das Verzeichnis der verordnungsfähigen Leistungen in die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses für Häusliche Krankenpflege aufgenommen worden. Der Vertrag gemäß 132 a Abs. 2 SGB V mit einem psychiatrischen Pflegedienst regelt die Versorgung der Versicherten mit häuslicher psychiatrischer Fachkrankenpflege. Dem Vertrag sind die Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu entnehmen. Die Inhalte der ambulanten psychiatrischen Krankenpflege sollen als übergeordnetes Ziel die Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung oder die Vermeidung bzw. Verkürzung von Krankenhausbehandlungen haben. Weiterhin dienen sie - der Erarbeitung der Pflegeakzeptanz (Beziehungsaufbau) - der Durchführung von Maßnahmen zur Bewältigung von Krisensituationen und - der Entwicklung kompensatorischer Hilfen bei krankheitsbedingten Fähigkeitsstörungen Hinweise zur Erstellung einer Verordnung und eines Behandlungsplanes im Rahmen der Ambulanten Psychiatrischen Pflege Wer darf verordnen? Vertragsärzte für: - Nervenheilkunde - Neurologie - Psychiatrie - Ärzte mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie - Der Hausarzt darf nach Diagnosesicherung durch o. g. Fachärzte auch APP verordnen ( 27 BMV-Ä) Voraussetzungen für die Verordnung psychiatrischer Krankenpflege - Der Patient weist eine ausreichende Behandlungsfähigkeit auf, damit bestehende Funktionsstörungen durch die Maßnahmen im Pflegeprozess positiv beeinflusst werden können - Es ist zu erwarten, dass die Therapieziele vom Patienten erreicht werden können Galenos UG (haftungsbeschränkt) Bahnhofstr Rosdorf (Göttingen) 2 / 5
3 Ausfüllen der Verordnung (Muster 12) Zur Verordnung gehören der Verordnungsvordruck zur häuslichen Krankenpflege und ein in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Häusliche Krankenpflege-Richtlinie) geforderter Behandlungsplan. Daher ist der von dem Arzt erstellte Behandlungsplan Bestandteil der Verordnungen von Maßnahmen der psychiatrischen Krankenpflege, der die Indikation, die Beeinträchtigungen der Aktivitäten (Fähigkeitsstörungen), die Zielsetzung der Behandlung und die Behandlungsschritte (Behandlungsfrequenzen und -dauer) umfasst. Psychiatrische Krankenpflege kann bis zu 4 Monate lang mit bis zu 14 Einheiten/Woche (abnehmende Frequenz) verordnet werden. Eine Einheit ist gleichzusetzen mit einem Einsatz von 45 Minuten Dauer. (1) Die Erstverordnung wird immer für einen Zeitraum von 14 Tagen ausgestellt (2) Folgender Wortlaut muss auf der Verordnung vom Arzt vermerkt werden: Ambulante Psychiatrische Pflege nach 132 a ff. SGB V; max. 14 Einheiten/Woche, teil- u. bündelbar nach Maßgabe des Pflegedienstes Bitte o. g. Satz einfügen bei Sonstige Maßnahmen der Behandlungspflege.. - nicht ankreuzen! (3) Rechts unten Stempel und Unterschrift des Arztes Weitere Eintragungen des Arztes auf der Verordnung sind nicht notwendig! (Siehe Musterblatt 1) Die Rückseite des Musters 12 wird vom Pflegedienst ausgefüllt und vom Versicherten unterschrieben. Der Pflegedienst hat die ordnungsgemäß ausgefüllte Verordnung spätestens an dem dritten der Ausstellung folgenden Arbeitstag der Krankenkasse vorzulegen. Folgeverordnung (Siehe Musterblatt 2) Ist aus dem Zustand der oder des Versicherten erkennbar, dass der zunächst verordnete Zeitraum nicht ausreicht, kann die Folgeverordnung auch für eine längere Dauer ausgestellt werden, wenn in der Folgeverordnung die Notwendigkeit begründet wird. Die Folgeverordnung ist in den letzten drei Werktagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums auszustellen. (Richtlinien Gemeinsamer Bundesausschuss 5 Abs. 2) Der Leistungszeitraum umfasst längstens 3 ½ Monate und hat nach Maßgabe des Pflegedienstes mit abnehmender Frequenz zu erfolgen. Galenos UG (haftungsbeschränkt) Bahnhofstr Rosdorf (Göttingen) 3 / 5
4 Besonderheit Krankenhausärzte (Richtlinien Gemeinsamer Bundesausschuss 7 Abs. 5) Hält eine Krankenhausärztin oder ein Krankenhausarzt die Entlassung einer Patientin oder eines Patienten für möglich und ist aus ihrer oder seiner Sicht häusliche Krankenpflege erforderlich, kann sie oder er diese anstelle der Vertragsärztin oder des Vertragsarztes für die Dauer bis zum Ablauf des dritten auf die Entlassung folgenden Werktages verordnen. In diesem Falle soll die Krankenhausärztin oder der Krankenhausarzt vor der Entlassung aus dem Krankenhaus rechtzeitig die weiterbehandelnde Vertragsärztin oder den weiterbehandelnden Vertragsarzt informieren. Galenos UG (haftungsbeschränkt) Bahnhofstr Rosdorf (Göttingen) 4 / 5
5 Verordnungsfähig für APP (ambulante psychiatrische Pflege) sind Diagnosen mit den unten aufgeführten ICD 10 Ziffern: F 00.1 Demenz bei Alzheimer-Krankheit, mit spätem Beginn (Typ 1) F 01.0 Vaskuläre Demenz mit akutem Beginn F 01.1 Multiinfarkt-Demenz F 01.2 Subkortikale vaskuläre Demenz F 02.0 Demenz bei Pick-Krankheit F 02.1 Demenz bei Creuztfeldt-Jakob-Krankheit F 02.2 Demenz bei Chorea Huntington F 02.3 Demenz bei primärem Parkinson-Syndrom F 02.4 Demenz bei HIV-Krankheit F 02.8 Demenz bei andernorts klassifizierten Krankheitsbildern Organisches amnestisches Syndrom, nicht durch Alkohol oder andere F 04. psychotrope Substanzen bedingt F 06.0 Organische Halluzinose F 06.1 Organische katatone Störung F 06.2 Organische wahnhafte Störung F 06.3 Organische affektive Störungen F 06.4 Organische Angststörung F 06.5 Organische dissoziative Störung F 06.6 Organische emotional labile Störung F 07.0 Organische Persönlichkeitsstörung F 07.1 Postenzephalitisches Syndrom F 07.2 Organisches Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma F 20. Schizophrenie F 21. Schizotype Störung F 22. Anhaltende wahnhafte Störung F 24. Induzierte wahnhafte Störung F 25. Schizoaffektive Störung F 30. Manische Episode F 31. Bipolare affektive Störung mit Ausnahme von: F F31.9 F 32. Depressive Episode mit Ausnahme von: F32.0, F 32.1 und F 32.9 Rezidivierende depressive Störung mit Ausnahme von: F33.0, F 33.1, F 33. F 33.4, F 33.8 und F33.9 F 41.0 Panikstörung, auch wenn sie auf sozialen Phobien beruht F 41.1 Generalisierte Angststörung Galenos UG (haftungsbeschränkt) Bahnhofstr Rosdorf (Göttingen) 5 / 5
6 Ausfüllhilfe zur Erstverordnung bei amb. psych. Pflege, Musterblatt 1 Bitte alle markierten Felder ausfüllen bzw. Text entsprechend übernehmen. 14 Tage siehe Info Seite 5, ICD-10 Ziffern Ambulante Psychiatrische Pflege nach 132a ff. SGB V; max. 14 Einheiten/Woche teil- u. bündelbar nach Maßgabe des Pflegedienstes.
7 Ausfüllhilfe zur Folgeverordnung bei amb. psych. Pflege, Musterblatt 2 Bitte alle markierten Felder ausfüllen bzw. Text entsprechend übernehmen. 14 Wochen siehe Info Seite 5, ICD-10 Ziffern Ambulante Psychiatrische Pflege nach 132a ff. SGB V; max. 11 Einheiten/Woche teil- u. bündelbar nach Maßgabe des Pflegedienstes.
8 Behandlungsplan gem. Empfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung der HKP Stempel, Unterschrift des Arztes Datenfeld Versichertenkarte Angaben entsprechend der Richtlinien Häusliche Krankenpflege Ausreichende Behandlungsfähigkeit (positive oder negative Aussage) Verordnungsbegründende(n) Diagnose(n) nach ICD-10 Diagnosesicherung durch einen Gebietsarzt (Neurologie / Nervenheilkunde / Psychiatrie / Psychotherapie) liegt vor Feststellungsdatum der Diagnose durch Gebietsarzt Häufigkeit (Einheiten pro Woche, teilbar nach Maßgabe des Pflegedienstes) Dauer Fähigkeitsstörungen liegen in folgenden Bereichen vor: - Antrieb / Ausdauer / Belastbarkeit, wenn damit die Unfähigkeit der Tagesstrukturierung bzw. Einschränkungen des planenden Denkens bzw. des Realitätsbezuges verbunden sind - es liegen Einbußen bei Kontaktfähigkeit bzw. kognitiven Fähigkeiten vor, wie Konzentration, Merkfähigkeit, Lernleistung bzw. problemlösenden Denkens - der Patient hat keinen eigenen Zugang zur Krankheitssymptomatik bzw. kann Konfliktsituationen bzw. Krisen nicht erkennen oder überwinden Behandlungsziele Erreichen einer Pflegeakzeptanz unter anderem durch anamnestische Arbeit mit dem Patienten und dessen Umfeld, sowie Identifizieren beziehungsweise Aufdecken von Konfliktthemen und - Feldern Zeitnahe Bewältigung von Krisensituationen durch begleitende Hilfe bei den Aktivitäten des täglichen Lebens unter Berücksichtigung der Ressourcen des Patienten, mit nach Möglichkeit abnehmender Frequenz Entwicklung kompensatorischer Hilfen durch Vermittlung von adäquaten Copingstrategien; Alltagskompetenztraining, Psychoedukation, Beziehungsarbeit und Vermittlung sozialer Kompetenzen Erreichen einer höchst möglichen Selbstständigkeit / Verbleib in häuslicher Umgebung Erreichen einer zeitlichen, örtlichen, situativen und persönlichen Orientierung Erreichen von Autonomie und eigenverantwortlicher Lebensführung vorhanden/ nicht vorhanden F.. E. / Woche Bemerkungen Verordner ist Gebietsarzt Verordner ist Gebietsarzt vom.. bis.. Maßnahmen Erarbeiten der Pflegeakzeptanz (=Beziehungsaufbau) Durchführen von Maßnahmen zur Bewältigung von Krisensituationen Entwickeln kompensatorischer Hilfen bei krankheitsbedingten Fähigkeitsstörungen. Zeitgleich somatische häusliche Krankenpflege (nicht vom Unterzeichner verordnet) Zeitgleiche Erbringung von Soziotherapie (nicht vom Unterzeichner verordnet) Begründung bei zeitgleich erbrachter Soziotherapie liegt bei
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