A m b u l a n t e P s y c h i a t r i s c h e P f l e g e
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- Astrid Abel
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1 Gesundheitspolitischer Kongress der bayerischen Bezirke Kloster Irsee 05./06. Februar 2014 A m b u l a n t e P s y c h i a t r i s c h e P f l e g e Volker Haßlinger, BAPP - Bundesinitiative Ambulante Psychiatrische Pflege e.v.
2 Überblick Was ist APP? Situation in Deutschland Situation in Bayern Struktur RV IV PIA Perspektiven Forderungen Januar 2014, Volker Haßlinger Folie 3
3 Was ist APP? Gemeindeorientiertes Versorgungsangebot Würdiges, eigenständiges Leben im gewohnten Umfeld Soziale Integration erhalten bzw. fördern Angehörige beraten, einbeziehen & entlasten Verbindungsglied zwischen unterschiedlichen Angeboten Kh-Aufenthalte vermeiden bzw. verkürzen Januar 2014, Volker Haßlinger Folie 4
4 Das Ausmaß seelischer Störungen lässt befürchten, dass ausschließlich kurativ (pathogenetisch) orientierte psychiatrische Konzepte nicht genügen um den neuen Herausforderungen angemessen zu begegnen. Sinnvoller erscheint vielmehr die Entwicklung salutogenetischer Konzepte, welche auf die Förderung seelischer Gesundheit und auf die Verhütung seelischer Krankheit abstellen (Prof. Dr. Hartmut Berger 2008) Januar 2014, Volker Haßlinger Folie 5
5 Rolf Kretschmann 1988 Ambulante psychiatrische Pflege durch Sozialstationen. Bericht zum Modell-versuch des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW : Med.-Reduktion bei 41% möglich (26% NL, 10% AD, 9% SE, 6% TQ) 67% Verbesserung/Stabilisierung Gesundheit 57% Verbesserung/Stabilisierung Lebenssituation 40% Verbesserung/Stabilisierung beides Häufigkeit Arztbesuche (regelmäßiger, zuverlässiger, Notwendigkeit ) Verbesserung Info (krankheitsbed. Defizite, Verhaltensauffälligk., Dekompensation) Bessere Medikation (Abusus, Verweigerung, Vergessen, schnellere Anpassung) Behandlung in einer Hand ( Fallmanagement ) Krisenintervention Januar 2014, Volker Haßlinger Folie 6
6 Situation der APP in Deutschland vor : APP keine Regelleistung, keine gesicherte Finanzierung vereinzelte Modellprojekte in manchen Regionen Sondervereinbarungen keine Qualifikationsrichtlinien somatische Pflegedienste versorgen psychisch Erkrankte ab : psychiatrische Diagnosen erstmals im Leistungskatalog der KK Januar 2014, Volker Haßlinger Folie 7
7 Situation nach Änderung einheitliche Richtlinien ohne Umsetzungsbestimmungen jedes Bundesland unterschiedlich potentielle Leistungserbringer müssen einzeln verhandeln hier scheinbar Erschwerung / Verhinderung der Umsetzung: - Bedingungen für Verhandlungsbeginn - Personalanforderungen / Einheit - Qualifikationsanforderungen - Vergütung / Zeitrahmen Januar 2014, Volker Haßlinger Folie 8
8 Aktueller Stand APP in Deutschland Baden-Württemberg: wenige Anbieter, schlechte Bedingungen Berlin: einige Anbieter, auch IV (gute Abdeckung) Brandenburg: wenige Anbieter, Kooperation bei Qualifikation (bestes Ost-Land) Bremen: fast Flächendeckung (Stadtstaat, Gapsy) Hamburg: wenige Anbieter (trotz Stadtstaat keine gute Deckung) Niedersachsen: viele Anbieter, beste Struktur, RV & IV (Flächendeckung trotz Flächenland!) NRW: einige Anbieter, inhomogene Struktur Rheinland-Pfalz: drei Anbieter (die 3 Landeskrankenhäuser) < 3 Anbieter RV: Mecklenburg-VP (2), Sachsen (2), Thüringen (2), Bayern (1), Hessen (1), Schleswig-Holstein (1), Sachsen-Anhalt (1) Januar 2014, Volker Haßlinger Folie 10
9 Aktueller Stand APP in Bayern Bis Anfang 2011, verschieden Versuche, alle an Voraussetzungen gescheitert Gelegentliche Einzelfallentscheidungen Seit 2010 IV-Vertrag (TK, KKH, SBK, versch. BKKs) in München, Augsburg und Nürnberg (Awolysis, Vincentro) 2013 Ausschreibung AOK-IV-Vertrag (M, A, N) bisher keine klassische APP! Seit 2011 erster psychiatrischer Pflegedienst in München Januar 2014, Volker Haßlinger Folie 11
10 Regelversorgung Verordnung durch einen Vertragsarzt des Fachgebietes Verordnung durch den Hausarzt nur nach vorheriger Diagnosesicherung durch einen Facharzt Umfang maximal 14 Einheiten pro Woche in sinkender Frequenz Erstverordnung über einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen zur Erarbeitung der Pflegeakzeptanz und zum Beziehungsaufbau möglich Dauer: bis 4 Monate Genehmigung der beantragten Leistungen durch GKV erforderlich Entscheidung über Notwendigkeit der APP durch Sachbearbeiter GKV oder Hinzuziehung des MDK Oft sind umfangreiche Begleitbescheinigungen für das Genehmigungsverfahren erforderlich (Datenschutzproblem!) Möglicherweise länger währende Genehmigungsdauer und resultierende Einweisung des Patienten Januar 2014, Volker Haßlinger Folie 12
11 APP nur verordnungsfähig bei: F00.1 Demenz bei Alzheimer-Krankheit, mit spätem Beginn (Typ 1) F01.0 Vaskuläre Demenz mit akutem Beginn F01.1 Multiinfarkt-Demenz F01.2 Subkortikale vaskuläre Demenz F02.0 Demenz bei Pick-Krankheit F02.1 Demenz bei Creutzfeldt-Jakob-Krankheit F02.2 Demenz bei Chorea Huntington F02.3 Demenz bei primärem Parkinson-Syndrom F02.4 Demenz bei HIV-Krankheit F02.8 Demenz bei andernorts klassifizierten Krankheitsbildern F04. - Organischem amnestischen Syndrom, nicht durch Alkohol od. andere psychotrope Substanzen bedingt F06.0 Organischer Halluzinose F06.1 Organischer katatoner Störung F06.2 Organischer wahnhafter Störung F06.3 Organischer affektiver Störungen F06.4 Organischer Angststörung F06.5 Organischer dissoziativer Störung F06.6 Organischer emotional labiler Störung F07.0 Organischer Persönlichkeitsstörung F07.1 Postenzephalitischem Syndrom F07.2 Organischem Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma F20. - Schizophrenie F21. - Schizotyper Störung F22. - Anhaltender wahnhafter Störung F24. - Induzierter wahnhafter Störung F25. - Schizoaffektiver Störung F30. - Manischer Episode F31. - Bipolarer affektiver Störung mit Ausnahme von: F F31.9 F32. - Depressiver Episode mit Ausnahme von: F32.0, F32.1 und F32.9 F33. - Rezidivierender depressiver Störung mit Ausnahme von: F33.0, F33.1, F33.4, F33.8 und F33.9 F41.0 Panikstörung, auch wenn sie auf sozialen Phobien beruht F41.1 Generalisierter Angststörung Januar 2014, Volker Haßlinger Folie 13
12 Integrierte Versorgung arbeitsteilige, strukturierte Zusammenarbeit versch. Leistungserbringer sektorenübergreifende Versorgung (indikationspezifisch, populationspezifisch) Vergütung einzelner Leistungen ODER Budgets (Regional-, Fall-, Komplex-) Verträge mit jedem Leistungserbringer oder Dritten möglich Januar 2014, Volker Haßlinger Folie 14
13 Vor- & Nachteile von APP in der IV _ + Flexible Gestaltung des Leistungsumfanges Genehmigungsverfahren entfallen Qualitätssicherung über regelmäßigen Austausch Etablierung eines Bezugstherapeutensystems Krisenintervention im erneuten Schub ohne administrativen Vorlauf keine Diagnosebeschränkung Übergangsregelungen bei Qualifikationen möglich Bindung an den verordnenden Facharzt / Hausärztliche FolgeVO nicht vorgesehen Einschreibung des Patienten erforderlich (Compliance, Hemmnis) Direkte Kontrollmechanismen der GKV entfallen Qualität/Löhne möglich Teilweise Quartalsabrechnungen Evaluation Januar 2014, Volker Haßlinger Folie 15
14 Institutsambulanzen Komplexleistung mit Pflege (nicht alle BL) APP-VO aus PIA schwierig (KK blockieren) identisches Klientel? Erreichbarkeit nur begrenzt (APP 24/7) Hausbesuche selten hochfrequent genug Pflegeplanung (geplante Pflege) selten Fachlichkeit nicht verbindlich oft lange Wartezeiten auch in Bayern nicht kostendeckend Vergleichbarkeit schlecht, da PIAs sehr unterschiedlich! Januar 2014, Volker Haßlinger Folie 16
15 Perspektiven IV-Verträge AOK-Vertrag für ganz Niedersachsen Schizophrenie-Diagnosen vertragsnehmende Managementgesellschaft I3G GmbH ist 100%ige Tochter des Pharmakonzerns Janssen Probleme? Pharmaeinfluss auf Therapie? Gewinnorientierte Managementgesellschaften KK verlagern Verantwortung und Risiken auf Leistungserbringer bzw. Managementgesellschaften Sonderstrukturen ohne gesicherte Regelversorgung Januar 2014, Volker Haßlinger Folie 17
16 Perspektiven APP-Angebot nimmt zu, aber noch viele weiße Flecken weder Flächendeckung, noch Regelleistung vermehrt IV statt RV durch Versagen von Zulassungen auf Landesebene wird Zugang zur APP verwehrt Widerspruch zu Forderungen ambulant vor stationär Evtl. Verbesserung durch Entgeltsystem Druck auf gute ambulante Versorgungsstrukturen, insbesondere in ländlichen Gebieten Januar 2014, Volker Haßlinger Folie 18
17 Perspektiven Versorgungssystem der Zukunft (Huml 2011) Leitbilder als Basis der Versorgung sind richtig & wichtig: - Gleichbehandlung psychisch und somatisch Erkrankter - gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe - dauerhafte soziale Integration - möglichst selbstbestimmtes Leben der Betroffenen Allerdings Situationsanalyse nicht einwandfrei: - Stigmatisierung hat nicht grundsätzlich abgenommen (Schomerus Uni Greifswald ) - Verbesserung gegenüber vorigem Jahrhundert nur unzureichend - Wegsperren und Isolieren noch zu häufig (PsychKHG?!) Politik hält sich viel zu oft raus (z.b. Selbstverwaltung) bzw. agiert nur bei exponierten Themen (Sicherheit, Forensik,...) Januar 2014, Volker Haßlinger Folie 19
18 Bis heute wird eine bewusste Diskriminierung von psychisch erkrankten Menschen hingenommen und ihnen eine Leistung verwehrt, die international und national anerkannt ist! Januar 2014, Volker Haßlinger Folie 20
19 Forderungen bundesweite Rahmenvereinbarung APP für alle Diagnosen adäquat vergütete Zeitpauschalen einheitliche Übergangsregelungen FWB mit Schwerpunkt Gemeindepsychiatrie keine generelle Beschränkung der VO-Dauer Kein Bedarfsnachweis als Voraussetzung weitreichende Versorgung wie in somatischer Pflege Januar 2014, Volker Haßlinger Folie 22
20 n d e Ende Vielen Dank! Januar 2014, Volker Haßlinger Folie 23
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