Referenz/Aktenzeichen : COO / FS /505. Anrufung der Ventilklausel durch den Bundesrat im Rahmen der Personenfreizügigkeit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Referenz/Aktenzeichen : COO / FS /505. Anrufung der Ventilklausel durch den Bundesrat im Rahmen der Personenfreizügigkeit"

Transkript

1 Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssskretariat für Migration SEIVI Direktionsbereich Zuwanderung und Integration Rundschreiben An zuständige kantonale Arbeitsmarktbehörden zuständige Migrationsbehörden der Kantone sowie der Städte Bern, Biel, Lausanne und Thun und dem Fürstentum Liechtenstein Ort, Datum Bern-Wabern, den 10. Mai 2017 Referenz/Aktenzeichen : COO / FS /505 Anrufung der Ventilklausel durch den Bundesrat im Rahmen der Personenfreizügigkeit Wiedereinführung von Kontingenten bei den Aufenthaltsbewilligungen B EU/EFTA gegenüber Staatsangehörigen aus Bulgarien und Rumänien (EU-2) per 1. Juni 2017 Sehr geehrte Damen und Herren Das Freizügigkeitsabkommen (FZA)^ enthält eine besondere Schutzklausel, die so genannte Ventilklausel"^, die es der Schweiz ermöglicht, bis zu zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Protokolls II zum FZA^ einseitig Höchstzahlen gegenüber Bulgarien und Rumänien (EU-2) einzuführen, wenn die Zahl der in einem Jahr neu erteilten Bewilligungen zur Erwerbstätigkeit mehr als 10 % des Durchschnitts der drei Vorjahre beträgt. Seit dem 1. Juni 2016 gilt für die EU-2-Staaten die volle Personenfreizügigkeit. Die im Abkommen vorgesehene Schwelle von 10% wurde seither bei der Anzahl der erteilten Aufenthaltsbewilligungen (Bewilligung B EU/EFTA) überschritten. Die Voraussetzungen für eine Anrufung der Ventilklausel sind somit erfüllt. ^ Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (SR ). 2 Art. 10 Abs. 4 FZA i. V. m. Art. 10 Abs. 4c FZA. ^ Protokoll II zum FZA anwendbar auf Bulgarien und Rumänien. In Kraft seit dem 1. Juni Staatssekretariat für Migration SEM Quellenweg 6, 3003 Bem-Wabern Tel , Fax

2 Referenz/Aktenzeichen: , / FS /505 Der Bundesrat hat am 10. Mai 2017 entschieden, für die Aufenthaltsbewiiligungen (Bewilligung B EU/EFTA) der EU-2-Staatsangehörigen wieder Kontingente einzuführen." Diese Massnahme tritt am 1. Juni 2017 in Kraft und ist auf ein Jahr begrenzt. Die Verordnung vom 22. Mai 2002 zur Einführung der Personenfreizügigkeit^ wird in der Folge geändert (vgl. Anhang). Die Voraussetzungen für eine Anrufung der Ventilklausel bei den Kurzaufenthaltsbewilligungen (Bewilligung L EU/EFTA) sind nicht erfüllt. Folglich ist diese Bewilligungskategorie vom Entscheid des Bundesrates nicht betroffen. Das vorliegende Rundschreiben hat zum Ziel, Ihnen die notwendigen Informationen zur Umsetzung der neuen Übergangsperiode zur Verfügung zu stellen. Es ergänzt die Weisungen VEP, insbesondere das Kapitel 4 über die Zulassungsvoraussetzungen im Hinblick auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz. 1. Geltungsbereich Der Entscheid des Bundesrates zu den Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen (Bewilligungen B EU/EFTA) gilt für Staatsangehörige der EU-2, die in der Schweiz eine Stelle antreten (Arbeitsvertrag von einer Dauer länger als 364 Tage oder unbefristet) oder sich als selbstständig Erwerbstätige in der Schweiz niederlassen. Im Allgemeinen gelten für die Bewilligungserteilung dieselben Grundsätze, wie sie für die Staatsangehörigen der alten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-15) während der Übergangsfrist vom 1. Juni 2004 bis zum 31. Mai 2007 galten. Ebenfalls grundsätzlich anwendbar ist die gleiche Regelung, die für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligungen (Bewilligung B EU/EFTA) zwischen dem 1. Mai 2012 und dem 30. April 2014 für die EU-8- Staatsangehörigen und zwischen dem 1. Juni 2013 und dem 31. Mai 2014 für die EU-17- Staatsangehörigen gültig waren. Ab dem 1. Juni 2017 sind die erstmalig erteilten Aufenthaltsbewilligungen (Bewilligung B EU/EFTA), die an erwerbstätige EU-2-Staatsangehörige erteilt werden, dem entsprechenden Kontingent zu belasten. Ausschlaggebend ist das Datum des Stellenantritts. Es ist keine vorgängige Prüfung der arbeitsmarktlichen Voraussetzungen (Inländervorrang und Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen) erforderlich. Die selbstständigen Erwerbstätigen der EU-2 werden keiner Einrichtungszeit unterstellt. Diese Änderungen werden im Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) per 11. Mai 2017 übernommen. Es sind insbesondere die Zulassungscodes gemäss beiliegendem Merkblatt zu verwenden. 2. Kontingentsperioden und Höchstzahlen Die Kontingentsperiode beginnt am 1. Juni 2017 und endet am 31. Mai * Vgl. Medienmitteilung im Anhang. ^ Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (VEP; SR ). Vgl. insbesondere Abs. 8 von Art. 38 VEP.

3 Referenz/Aktenzeichen: / FS /505 Das Jahreskontingent der Aufenthaltsbewilligungen (Bewilligung B EU/EFTA), die an Staatsangehörige der EU-2 erteilt werden, ist auf 996 Einheiten festgelegt. Die Kurzaufenthaltsbewilligungen (Bewilligung L EU/EFTA) sind nicht kontingentiert. Wie bisher bestimmt das Staatssekretariat für Migration (SEM) über die Aufteilung der Höchstzahlen im Rahmen der quartalsweisen Freigabe. Alle drei Monate werden 249 Einheiten um Uhr an den folgenden Daten freigeschaltet: 11. Mai 2017, 1. September 2017, 1. Dezember 2017 und 1. März Diese Kontingente werden nicht im Rahmen von Indikativkontingenten auf die Kantone aufgeteilt. Es werden keine Richtwerte eingeführt. Die Kantone können den Kontingentsstand im Rahmen der entsprechenden Funktion im ZEMIS zur Kenntnis nehmen. 3. Praktische Fragen Die zuständigen kantonalen Behörden erteilen die Bewilligungen im Rahmen des entsprechenden Kontingents nach.dem Prinzip first in, first served". Die Erwerbstätigkeit darf nicht vor der Erteilung der Bewilligung aufgenommen werden und steht unter der Voraussetzung, dass ein entsprechendes Kontingent verfügbar ist.^ Die EU-2-Staatsangehörigen müssen folglich den Entscheid der Behörden abwarten, bevor sie die Erwerbstätigkeit aufnehmen. Bewilligungsgesuche, die vor dem 1. Juni 2017 gestellt werden und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach dem 31. Mai 2017 betreffen, sind dem entsprechenden Kontingent zu belasten. Die Reservierung einer Einheit des Kontingents erfolgt durch die Erteilung einer Zusicherung der Bewilligung. Das Datum, welches im Feld Gültigkeitsdauer EB/ZU ab" vermerkt ist, muss zwingend nach dem 31. Mai 2017 liegen. Diese Entscheide können im ZEMIS ab dem 11. Mai 2017, Uhr, eingetragen werden. Kontingentiert sind ausschliesslich die erstmalig erteilten Bewilligungen. Die Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung erfolgt ohne Anrechnung an die Höchstzahlen, unabhängig vom Datum der Bewilligungserteilung. Im Falle von Gesuchen zur Erneuerung einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Bewilligung L EU/EFTA) ist die in der Einstellungserklärung oder der Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers festgehaltene Dauer des Arbeitsverhältnisses ausschlaggebend. Liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder ein befristeter Vertrag über 364 Tage oder länger vor, wird eine Aufenthaltsbewilligung (Bewilligung B EU/EFTA) erteilt, soweit eine entsprechende Kontingentseinheit verfügbar ist.'' Für EU-2-Staatsangehörige mit Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA ist der Wechsel zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit der Bewilligungspflicht unterstellt. Es muss eine neue Aufenthaltsbewilligung für selbstständig Erwerbstätige unter Anrechnung einer entsprechenden Kontingentseinheit erteilt werden. In Bezug auf die Ausnahmen von den Höchstzahlen ist die Regelung für die Staatsangehörigen Kroatiens sinngemäss anwendbar (vgl. Ziff bis Weisungen VEP). 6 Art. 26 Abs. 2 Anhang I FZA i. V. m. Art. 10 Abs. 4c FZA. '' Staatsangehörige der EU-2, die bereits vor dem 1. Juni 2017 zur Erwerbstätigkeit zugelassen waren und sich seit mehr als einem Jahr gestützt auf eine überjährige Kurzaufenthaltsbewilligung oder einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten, haben nach Ablauf ihrer Bewilligung hingegen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung.

4 Referenz/Aktenzeichen: COO / FS / Umgehungsgefahr Da die Anzahl der Kurzaufenthaltsbewilligungen (Bewilligung L EU/EFTA) nicht kontingentiert ist, müssen die kantonalen Behörden der Dauer des jeweiligen Arbeitsverhältnisses besondere Aufmerksamkeit schenken. Geht aus der Einstellungserklärung oder der Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers hervor, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder ein befristeter Vertrag über 364 Tage oder länger vorliegt, dann ist die Bewilligung nur zu erteilen, wenn eine entsprechende Kontingentseinheit verfügbar ist. Steht aufgrund der konkreten Umstände in der Branche oder dem Beruf fest, dass nicht von einer dauerhaften Beschäftigung ausgegangen werden kann (z. B. saisonale Tätigkeit im Tourismusgewerbe, in der Landwirtschaft, etc.), so soll der betreffende Arbeitgeber kontaktiert und aufgefordert werden, das Vertragsverhältnis den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Im Falle einer Ausschöpfung des Quartalkontingents der Aufenthaltsbewilligungen B EU/EFTA sind die Gesuchstellenden durch die zuständigen kantonalen Behörden auf den nächsten Kontingentsfreigabetermin zu verweisen. Dadurch soll die Umgehung des Bundesratsentscheids vermieden werden. Für weitere Auskünfte zur Anwendung dieser Regelungen stehen Ihnen unsere Dienste gerne zur Verfügung. Besten Dank für die gute Zusammenarbeit. Freundliche Grüsse / St/atssekretariat für Migration SEM Cornelia Lüthy Vizedirektorin Anhänge: Medienmitteilung Teilrevision VEP Information Zulassungscodes ZEMIS

5 Referenz/Aktenzeichen: / FS /505 Kopien an: VSAA VKM

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD. Staatssekretariat für Migration SEM. zuständigen zuständigen

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD. Staatssekretariat für Migration SEM. zuständigen zuständigen zuständigen zuständigen Schweizerische Eidgenossenschaft Confd ration suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration

Mehr

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG)

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Steuerung der Zuwanderung) Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Verordnung. 1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich. (Art. 10 Freizügigkeitsabkommen und Art. 10 Anhang K EFTA-Übereinkommen)

Verordnung. 1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich. (Art. 10 Freizügigkeitsabkommen und Art. 10 Anhang K EFTA-Übereinkommen) Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union 1 und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten

Mehr

Verordnung. vom 22. Mai 2002 (Stand am 1. Januar 2019)

Verordnung. vom 22. Mai 2002 (Stand am 1. Januar 2019) Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union 1 und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten

Mehr

Verordnung. vom 22. Mai 2002 (Stand am 15. September 2018) 1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich

Verordnung. vom 22. Mai 2002 (Stand am 15. September 2018) 1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union 1 und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten

Mehr

Verordnung. vom 22. Mai 2002 (Stand am 1. Januar 2017)

Verordnung. vom 22. Mai 2002 (Stand am 1. Januar 2017) Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union 1 und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten

Mehr

Verordnung. 1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich

Verordnung. 1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten

Mehr

Arbeitsbewilligungen für Startups

Arbeitsbewilligungen für Startups Kanton Zürich Amt für Wirtschaft und Arbeit Arbeitsbewilligungen für Startups Informationsveranstaltung für Startups 1. Februar 2018 Sascha Emmenegger, Abteilungsleiter Arbeitsbewilligungen 2 Arbeitsbewilligungen

Mehr

Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer

Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) Änderung vom 23. Mai 2001 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 6. Oktober 1986 1 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer

Mehr

International Assignments

International Assignments des Internationalen Arbeitsverhältnisses Cordula E. Niklaus, Fürsprecherin, ll.m. www..ch 1 Themenübersicht: I. Situation in der Schweiz Ø Gesetzliche Grundlagen Ø Bewilligungsarten und Kriterien II.Personenfreizügigkeitsabkommen

Mehr

Kanton Zürich Migrationsamt. Aufenthaltskategorien in der Schweiz

Kanton Zürich Migrationsamt. Aufenthaltskategorien in der Schweiz Kanton Zürich Migrationsamt Aufenthaltskategorien in der Schweiz Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt

Mehr

Zweiter Notenaustausch zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die Regelung des Personenverkehrs zwischen beiden Staaten

Zweiter Notenaustausch zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die Regelung des Personenverkehrs zwischen beiden Staaten Quellenweg 15 3003 Bern-Wabern Telefon +41 (0)31 325 95 11 Telefax +41 (0)31 325 96 51 www.imes.admin.ch Rundschreiben An : An die Migrationsbehörden der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein sowie

Mehr

Sozialhilfe 1 und Personenfreizügigkeitsabkommen

Sozialhilfe 1 und Personenfreizügigkeitsabkommen Sozialhilfe 1 und Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) 1. Einleitung Für Personen, die unter das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten

Mehr

vom 16. Dezember Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen,

vom 16. Dezember Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, 4.0 Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration vom 6. Dezember 005 und dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten

Mehr

Monitor Zuwanderung. Ausgewählte Entwicklungen und Trends in den Bereichen Zuwanderung und Einbürgerung. Auf einen Blick Monat März 2013

Monitor Zuwanderung. Ausgewählte Entwicklungen und Trends in den Bereichen Zuwanderung und Einbürgerung. Auf einen Blick Monat März 2013 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Direktionsbereich Zuwanderung und Integration Abteilung Zulassung Arbeitsmarkt Sektion Personenfreizügigkeit Monitor Zuwanderung

Mehr

Anhang 1 : Rundschreiben von Einführung des biometrischen Ausländerausweises

Anhang 1 : Rundschreiben von Einführung des biometrischen Ausländerausweises Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Justiz und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration 23.12.2010 Anhang 1 : Rundschreiben

Mehr

Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens

Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Weisung Migrationsamt 1. Januar 2017 Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien 2/18 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 4 1.1 Einführung... 4 1.2 Adressatenkreis...

Mehr

Monitor Zuwanderung Ausgewählte Entwicklungen und Trends in den Bereichen Zuwanderung und Einbürgerung

Monitor Zuwanderung Ausgewählte Entwicklungen und Trends in den Bereichen Zuwanderung und Einbürgerung Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Direktionsbereich Zuwanderung und Integration Abteilung Zulassung Arbeitsmarkt Sektion Personenfreizügigkeit Monitor Zuwanderung

Mehr

Übersicht erwerbstätige Ausländer EU 17 / EU 8 und Drittausländer

Übersicht erwerbstätige Ausländer EU 17 / EU 8 und Drittausländer Übersicht erwerbstätige Ausländer EU 17 / EU 8 und Drittausländer EU 17 EU 8 Drittausland Arbeitnehmer mit Stellenantritt bei schweizerischem Arbeitgeber bis zu 90 Arbeitstagen (3 Monate) Meldepflicht

Mehr

Anstellung von ausländischem Personal aus der EU/EFTA

Anstellung von ausländischem Personal aus der EU/EFTA Service de la population et des migrants SPoMi Amt für Bevölkerung und Migration BMA Route d Englisberg 11, 1763 Granges-Paccot Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) Anstellung von ausländischem Personal

Mehr

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

Mehr

Medizinalberufe Datum: Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Gesundheitspolitik

Medizinalberufe Datum: Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Gesundheitspolitik Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Gesundheitspolitik Datum: 2017 Für ergänzende Auskünfte: Medreg@bag.admin.ch Medizinalberufe 2017 Medizinalberufe

Mehr

Sozialhilfe 1 und Personenfreizügigkeitsabkommen

Sozialhilfe 1 und Personenfreizügigkeitsabkommen Sozialhilfe 1 und Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) 1. Einleitung Für Personen, die unter das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten

Mehr

Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit

Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) Änderung vom 12. Dezember 2008 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 24. Oktober 2007 1 über Zulassung, Aufenthalt

Mehr

ERFA Fachpool AMA VSAA

ERFA Fachpool AMA VSAA ERFA Fachpool AMA VSAA Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (Art. 121a BV) Boiana Krantcheva, Fachreferentin Arbeitskräfte Deutsche Schweiz BFM Kathrin Gäumann, Fachreferentin Personenfreizügigkeit

Mehr

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Sondersession April 2008 e-parl 28.04.2008 - - 16:47 08.029 s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Entwurf des es vom 14. März 2008 1 Beschluss des es vom 28.

Mehr

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Steuerung der Zuwanderung

Mehr

Weisungen und Erläuterungen zur Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs

Weisungen und Erläuterungen zur Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM Weisungen VEP Weisungen und Erläuterungen zur Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs Die vorliegenden

Mehr

Anlass: Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)

Anlass: Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Direktionsbereich Zuwanderung und Integration Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.140552/ 023.811/2009/00378 Unser Zeichen:

Mehr

Aufenthaltskategorien in der CH. Ausweisarten Abrechnungsart Ausweise und Abrechnungsart 1

Aufenthaltskategorien in der CH. Ausweisarten Abrechnungsart Ausweise und Abrechnungsart 1 Aufenthaltskategorien in der CH Ausweisarten Abrechnungsart 18.11.2015 Ausweise und Abrechnungsart 1 Aufenthaltskategorien in der CH Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA.

Mehr

Gemeinsames Rundschreiben SEM-SECO

Gemeinsames Rundschreiben SEM-SECO Arbeitsmarktbehörden V Schweizerische Fidgenossenscheft Confdration suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration

Mehr

Monitor Zuwanderung. Ausgewählte Entwicklungen und Trends in den Bereichen Zuwanderung und Einbürgerung. Auf einen Blick Monat Januar 2010

Monitor Zuwanderung. Ausgewählte Entwicklungen und Trends in den Bereichen Zuwanderung und Einbürgerung. Auf einen Blick Monat Januar 2010 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Direktionsbereich Zuwanderung und Integration Sektion Personenfreizügigkeit und Grundlagen Monitor Zuwanderung Ausgewählte

Mehr

Updates. Internationales. Stand: 1. Januar Revisionen. Revisionen. Informationsstelle AHV/IV. Informationsstelle AHV/IV

Updates. Internationales. Stand: 1. Januar Revisionen. Revisionen. Informationsstelle AHV/IV. Informationsstelle AHV/IV Updates Stand: 1. Januar 2019 2017.1 EL 56 ELG 32 EO 55 EOG 28a FZ 54 FLG 23a 2018.1 EO 56 EOG 1a I bis, 9 II bis, 10a FZ 55 FamZG 3 III 56 FamZG 25 lit. e bis +e ter 57 FLG 20 II 2018.7 EL 57 ELG 5 I,

Mehr

Weisung. Visumantrag aus humanitären Gründen

Weisung. Visumantrag aus humanitären Gründen Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM Direktionsbereich Zuwanderung und Integration Weisung An die : Schweizerische Auslandvertretungen Zuständige Migrationsbehörden

Mehr

Informationsveranstaltung «Arbeitsbewilligung: Was ich als Unternehmen wissen muss.» 30. August 2017

Informationsveranstaltung «Arbeitsbewilligung: Was ich als Unternehmen wissen muss.» 30. August 2017 Kanton Basel-Stadt Informationsveranstaltung «Arbeitsbewilligung: Was ich als Unternehmen wissen muss.» 30. August 2017 Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt, Marco Brianza Funktion der jeweiligen

Mehr

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen Seite 1/8 Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen Planen Sie Ihre Zukunft im Kanton Thurgau? Wer während eines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält,

Mehr

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen Planen Sie Ihre Zukunft im Kanton Thurgau? Wer während eines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine entsprechende Bewilligung. Diese

Mehr

Monitor Zuwanderung. Ausgewählte Entwicklungen und Trends in den Bereichen Zuwanderung und Einbürgerung. Auf einen Blick Monat Dezember 2010

Monitor Zuwanderung. Ausgewählte Entwicklungen und Trends in den Bereichen Zuwanderung und Einbürgerung. Auf einen Blick Monat Dezember 2010 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Direktionsbereich Zuwanderung und Integration Abteilung Zulassung Arbeitsmarkt Sektion Personenfreizügigkeit und Auswanderung

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. März 2014 KR-Nr. 367/2013 301. Anfrage (Probleme im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit) Kantonsrätin Barbara Steinemann,

Mehr

Adressaten: die politischen Parteien die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete die Dachverbände der Wirtschaft die interessierten Kreise

Adressaten: die politischen Parteien die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete die Dachverbände der Wirtschaft die interessierten Kreise Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bern, 30. Januar 2008 Adressaten: die

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung Ablauf der Referendumsfrist: 19. Januar 2017 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug) Änderung vom 30. September 2016 Die Bundesversammlung

Mehr

Arbeiten in der Schweiz Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung

Arbeiten in der Schweiz Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung Arbeiten in der Schweiz Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung Meldeverfahren und ausländerrechtliche Bewilligungen Inhalte Präsentation 1) Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung im Rahmen

Mehr

Präsentation ausländerrechtliche Bestimmungen

Präsentation ausländerrechtliche Bestimmungen Präsentation ausländerrechtliche Bestimmungen Präsentation des es des Kantons St. Gallen beim Weiterbildungsseminar des VNOSM am 6. März 2015 in Winterthur Sicherheits- und Justizdepartement Inhaltsverzeichnis

Mehr

Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer

Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) Änderung vom 21. Oktober 1998 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 6. Oktober 1986 1 über die Begrenzung der Zahl der

Mehr

Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung

Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung Verordnung über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts http://www.admin.ch/bundesrecht/00567/in

Mehr

Regierungsrat des Kantons Schwyz

Regierungsrat des Kantons Schwyz Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 1296/2009 Schwyz, 9. Dezember 2009 / ju Einwanderung von EU-Ausländern in den Kanton Schwyz Beantwortung der Interpellation I 13/09 1. Wortlaut der Interpellation

Mehr

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer Vorlage der Redaktionskommission für die Schlussabstimmung Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen Änderung vom 16.

Mehr

Unterstützung von Personen aus dem EU/EFTA-Raum

Unterstützung von Personen aus dem EU/EFTA-Raum Merkblatt Unterstützung von Personen aus dem EU/EFTA-Raum Bern 2019 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 3 2. Aufenthalt zwecks unselbstständiger Erwerbstätigkeit (Bewilligungen B und L) 4 2.1. Berufliche

Mehr

Zusammenfassung der Ergebnisse der Vernehmlassung. vom 2. Juli bis zum 22. Oktober 2014 über die Teilrevision der Verordnung über die

Zusammenfassung der Ergebnisse der Vernehmlassung. vom 2. Juli bis zum 22. Oktober 2014 über die Teilrevision der Verordnung über die Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM Zusammenfassung der Ergebnisse der Vernehmlassung vom 2. Juli bis zum 22. Oktober 2014 über die Teilrevision der

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in

Mehr

DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Amt für Migration und Integration

DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Amt für Migration und Integration DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Amt für Migration und Integration Bewilligungspraxis MIKA für Erwerbstätigkeit von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen, anerkannten Flüchtlingen und n (https://www.ag.ch/de/dvi/migration_integration/merkblaetter_und_formulare/merkblaetter_1/erwerbstaetigkeit/erwerbstaetigkeit_1.jsp)

Mehr

Informationsveranstaltung «Arbeitsbewilligung: Was ich als Unternehmen wissen muss.»

Informationsveranstaltung «Arbeitsbewilligung: Was ich als Unternehmen wissen muss.» Kanton Basel-Stadt Informationsveranstaltung «Arbeitsbewilligung: Was ich als Unternehmen wissen muss.» 30. August 2017 Migrationsamt Basel-Stadt, Oliver Meury Wer? Wann? Warum? Wo? Wie? Was? 31.08.2017

Mehr

Das neue Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) Generalversammlung des VAE vom 15. März 2018

Das neue Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) Generalversammlung des VAE vom 15. März 2018 DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Das neue Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) Übersicht über die wichtigsten Änderungen Generalversammlung des VAE vom 15. März 2018 Markus Rudin, Leiter Amt

Mehr

Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit

Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit Bundesgesetz über die Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates

Mehr

Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) zwecks Abschaffung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts

Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) zwecks Abschaffung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Direktionsbereich Zuwanderung

Mehr

Dezember 2014 Jahr 2014

Dezember 2014 Jahr 2014 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Dezember 2014 Jahr 2014 Statistik

Mehr

Updates. Internationales. Stand: 1. Juli Revisionen. Revisionen. Informationsstelle AHV/IV. Informationsstelle AHV/IV. Keine Änderungen.

Updates. Internationales. Stand: 1. Juli Revisionen. Revisionen. Informationsstelle AHV/IV. Informationsstelle AHV/IV. Keine Änderungen. Informationsstelle AHV/IV Updates Stand: 1. Juli 2018 Internationales Keine Änderungen. 2017.1 EL 56 ELG 32 EO 55 EOG 28a FZ 54 FLG 23a 2018.1 EO 56 EOG 1a I bis, 9 II bis, 10a FZ 55 FamZG 3 III 56 FamZG

Mehr

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen Änderung vom 16. Dezember 2016 Die Bundesversammlung der Schweizerischen

Mehr

Amtliche Mitteilungen EAZW

Amtliche Mitteilungen EAZW Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Amtliche Mitteilungen EAZW Unterbindung von Ehen

Mehr

Arbeiten in der Schweiz Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung

Arbeiten in der Schweiz Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung Arbeiten in der Schweiz Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung Meldeverfahren und ausländerrechtliche Bewilligungen Inhalte Präsentation Grundlagen der Zulassungspolitik in der Schweiz Das Personenfreizügigkeitsabkommen

Mehr

März Quartal 2015

März Quartal 2015 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM März 2015 1. Quartal 2015 Statistik

Mehr

Vereinbarung

Vereinbarung Originaltext Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die Handhabung der Fremdenpolizei für Drittausländer im Fürstentum Liechtenstein und über die fremdenpolizeiliche Zusammenarbeit

Mehr

Aktuelle Bewilligungspraxis

Aktuelle Bewilligungspraxis Aktuelle Bewilligungspraxis Trends Woher kommen in Zukunft die Talente? 1 Talent-Bedarf 2011-2021 Oxford Talent Report Talent Pool in 2030 OECD 2 16.10.17 Zulassung in die Schweiz Wer hat freien Zutritt

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Bundesgesetz über die Krankenversicherung Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug) Änderung vom 30. September 2016 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach

Mehr

Weisungen und Erläuterungen zur Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs

Weisungen und Erläuterungen zur Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Staatssekretariat für Migration SEM Weisungen VEP Weisungen und Erläuterungen zur Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs Die vorliegenden

Mehr

3. Teil: Das neue Ausländerrecht Ziele des neuen AuG

3. Teil: Das neue Ausländerrecht Ziele des neuen AuG 3. Teil: Das neue Ausländerrecht Ziele des neuen AuG Ausführliches Gesetz mit weitgehender Integration aller Verordnungsbestimmungen, ergänzt durch die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit

Mehr

In Anwendung von Art. 82 Abs. 5 VZAE erlässt das MIP die vorliegende Weisung.

In Anwendung von Art. 82 Abs. 5 VZAE erlässt das MIP die vorliegende Weisung. Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern Amt für Migration und Personenstand BSIG Nr. 1/122.21/2.1 29. Juni 2018 Migrationsdienst des Kantons Bern (MIDI) Eigerstrasse 73 3011 Bern Kontaktstelle:

Mehr

Dezember 2015 Jahr 2015

Dezember 2015 Jahr 2015 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM 2015 Jahr 2015 Statistik Zuwanderung

Mehr

Notenaustausch vom 30. Mai 2003 (Schlussprotokoll vom 29. April 2003) und 2. Notenaustausch vom 21. Dezember 2004

Notenaustausch vom 30. Mai 2003 (Schlussprotokoll vom 29. April 2003) und 2. Notenaustausch vom 21. Dezember 2004 Schweizerische Eidgenossenschaft Confederation suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Bundesamt für Migration

Mehr

August Statistik Zuwanderung. Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz

August Statistik Zuwanderung. Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Statistik Zuwanderung Ausländerinnen

Mehr

Mai Statistik Zuwanderung. Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz

Mai Statistik Zuwanderung. Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Statistik Zuwanderung Ausländerinnen

Mehr

Der Bundesrat legt Massnahmen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitsmarktpotenzials fest. Er hört vorgängig die Kantone und Sozialpartner an.

Der Bundesrat legt Massnahmen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitsmarktpotenzials fest. Er hört vorgängig die Kantone und Sozialpartner an. S t ä n d e r a t C o n s e i l d e s E t a t s C o n s i g l i o d e g l i S t a t i C u s s e g l d a l s s t a d i s Staatspolitische Kommission CH-00 Bern www.parlament.ch spk.cip@parl.admin.ch 7.

Mehr

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) Einführung Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) Entstehung des neuen Gesetzes 1982: Neues Gesetz abgelehnt in Volksabstimmung 1998: Entwürfe zum AuG 2002: Botschaft des Bundesrats zum

Mehr

Februar Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz

Februar Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Statistik Zuwanderung Ausländerinnen

Mehr

Bevölkerungsentwicklung

Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsentwicklung Wetzikon ist aus den Zivilgemeinden Ettenhausen, Kempten, Robenhausen, Robank, Unter und Oberwetzikon hervorgegangen. Das Dörfliche ist aber längst Geschichte. Seit dem Jahre 1700

Mehr

Juni Halbjahr 2017

Juni Halbjahr 2017 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Juni 2017 1. Halbjahr 2017 Statistik

Mehr

Januar Statistik Zuwanderung. Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz

Januar Statistik Zuwanderung. Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Statistik Zuwanderung Ausländerinnen

Mehr

September Quartal 2017

September Quartal 2017 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM 3. Quartal Statistik Zuwanderung

Mehr

Juni Quartal 2015

Juni Quartal 2015 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Juni 2015 2. Quartal 2015 Statistik

Mehr

Oktober Statistik Zuwanderung. Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz

Oktober Statistik Zuwanderung. Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Statistik Zuwanderung Ausländerinnen

Mehr

Januar Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz

Januar Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Statistik Zuwanderung Ausländerinnen

Mehr

Bevölkerungsentwicklung

Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsentwicklung Wetzikon ist aus den Zivilgemeinden Ettenhausen, Kempten, Robenhausen, Robank, Unter- und Ober- Wetzikon hervorgegangen. Das einst dörfliche Leben in der kleinen Gemeinde ist aber

Mehr

April Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz

April Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM April 2016 Statistik Zuwanderung

Mehr

März Quartal 2016

März Quartal 2016 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM März 2016 1. Quartal 2016 Statistik

Mehr

März Quartal 2017

März Quartal 2017 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM 1. Quartal Statistik Zuwanderung

Mehr

Der freie Personenverkehr

Der freie Personenverkehr Der freie Personenverkehr Der freie Personenverkehr betrifft Arbeitnehmer, Selbstständigerwerbende, Erbringer von Dienstleistungen, Empfänger von Dienstleistungen und nicht erwerbstätige Personen (Rentner,

Mehr

Einführung des biometrischen Ausländerausweises

Einführung des biometrischen Ausländerausweises Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Rundschreiben Ort und

Mehr

AMM SECO-TC AVIG-Praxis AMM/B. (Randziffern B1 B23) Januar 2014

AMM SECO-TC AVIG-Praxis AMM/B. (Randziffern B1 B23) Januar 2014 AMM SECO-TC AVIG-Praxis AMM/B B AMM FÜR AUSLÄNDISCHE VERSICHERTE PERSONEN (Randziffern B1 B23) AMM SECO-TC AVIG-Praxis AMM/B1-B4 AMM FÜR AUSLÄNDISCHE VERSICHERTE PERSO- NEN TEILNAHME AN EINER AMM B1 Eine

Mehr

Die Folgen des Abkommens über den freien Personenverkehr mit der EU und der Änderung des EFTA-Abkommens auf Vermittlung und Verleih

Die Folgen des Abkommens über den freien Personenverkehr mit der EU und der Änderung des EFTA-Abkommens auf Vermittlung und Verleih Staatssekretariat für Wirtschaft Secrétariat d Etat à l économie Segretariato di Stato dell'economia State Secretariat for Economic Affairs Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung Arbeitsmarkt und Auswanderung

Mehr

An : - die Kantonalen Arbeitsmarktbehörden. - die Kantonalen Migrationsbehörden

An : - die Kantonalen Arbeitsmarktbehörden. - die Kantonalen Migrationsbehörden Eidg. Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM CH-3003 Bern, SECO-BFM An : - die Kantonalen Arbeitsmarktbehörden

Mehr

Juli Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz

Juli Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM Juli 2016 Statistik Zuwanderung

Mehr

I Grenzübertritt und Anmeldung. Originaltext. (Stand am 25. Januar 2005)

I Grenzübertritt und Anmeldung. Originaltext. (Stand am 25. Januar 2005) Originaltext 0.142.115.142 Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein über die fremdenpolizeiliche Rechtsstellung der beiderseitigen Staatsangehörigen im anderen Vertragsstaat Abgeschlossen

Mehr

W E I S U N G Nr. 2004/1

W E I S U N G Nr. 2004/1 Bundesgesetz vom 23. März 2001 über das Gewerbe der Reisenden (RGG; SR 943.1) Verordnung vom 4. September 2002 über das Gewerbe der Reisenden (RGV; SR 943.11) W E I S U N G Nr. 2004/1 vom 14. September

Mehr

Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AuG, GebV-AuG) 142.209 vom 24. Oktober 2007 (Stand am 15. Oktober 2015) Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

So erhalten Sie ein Handelsabkommen mit Europa

So erhalten Sie ein Handelsabkommen mit Europa Bilaterale Abkommen Schweiz-EU Abkommen mit der EFTA Nachtrag 1 zum Kreisschreiben über das Verfahren zur Leistungsfestsetzung in der AHV/IV/EL (KSBIL) Gültig ab 1. Januar 2018 318.105 d KSBIL 11.17 2

Mehr

über die Gebühren im Bereich der Fremdenpolizei

über die Gebühren im Bereich der Fremdenpolizei 4..6 Verordnung vom 0. Dezember 007 über die Gebühren im Bereich der Fremdenpolizei Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vom 6. Dezember

Mehr

Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AuG, GebV-AuG) 142.209 vom 24. Oktober 2007 (Stand am 15. September 2018) Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Verordnung über die Gebühren zum Ausländer- und Integrationsgesetz

Verordnung über die Gebühren zum Ausländer- und Integrationsgesetz Verordnung über die Gebühren zum Ausländer- und Integrationsgesetz (Gebührenverordnung AIG, GebV-AIG) 142.209 vom 24. Oktober 2007 (Stand am 15. September 2018) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf

Mehr