Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister

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1 Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Inneres und Komm~.males NRW, Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nord rhein-westfalen Platz des Landtags Düsseldorf für die Mitglieder des Ausschusses für Kommunalpolitik 60-fach LANDTAG A Dezember 2015 Seite 1 von 1 Telefon Telefax Bericht des Ministers für Inneres und Kommunales zum Tagesordnungspunkt "Aktuelle Überlastungsanzeigen der Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme" der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am Antrag der Fraktion der CDU Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, als Anlage übersende ich zur Information der Mitglieder des Ausschusses für Kommunalpolitik des Landtags 60 Exemplare des schriftlichen Berichts zu dem im Betreff genannten Tagesordnungspunkt der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am Mit freundlichen.grü~/. ~~:tj#:/ß:;;- _...,." Ralf Jäger Md L "j'j, I." ~ \. y...,,:"'... /r~,.~ i~ Dienstgebäude: Friedrichstr Düsseldorf' Lieferanschrift: Fürstenwall Düsseldorf' Telefon Telefax poststelle@mik.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 703, 706, 712, 713,725,835,836, NE 7, NE 8 Haltestelle: Kirchplatz

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3 Schriftlicher Bericht des Ministers fijr Inneres und Kommunales zum TOP "AktueUe' Überlastungsanzeigen der Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme" der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 11. Dezember 2015 ' Vorbemerkung: Der Begriff der "Überlastungsanzeige" wird unterschiedlich verwendet. Hier werden alle Meldungen von Kommunen zu Grunde gelegt, die sich wegen Schwierigkeiten bei der Flüchtlingsunterbringung an die Bezirksregierung Arnsberg gewandt haben, auch wenn sie ihr Anliegen nicht explizit als "Überlastungsanzeige" ' verstanden wissen wollen bzw. benennen. Die Bearbeitung der "Überlastungsanzeigen" oder vergleichbarer Mitteilungen! Anträge! Meldungen! Anfragen etc. der Kommunen erfordert eine hohe Sensibilität. Sie ist nur auf Basis eines besonderen,vertrauensverhältnisses zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und jeder einzelnen Kommune möglich. Hier werden im Ergebnis interne Absprachen getroffen, bei denen die Kommunen sich darauf verlassen (können) müssen, dass diese intern bleiben. 1. Welche Städte und Gemeinden haben seit dem per Überlastungsanzeige gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg - schriftlich oder fernmündlich - um die Freistellung von der Zuweisung von Flüchtlingen gebeten? 2. Welche Kommunen haben insgesamt in diesem Jahr gegenüber der Bezirksregierung eine Überiastung bei der Flüchtlingsaufnahme- und Unterbringung' angezeigt? Es haben sich seit dem bis rd. 50 Kommunen per "Überlastungsanzeige" Lw.S. direkt bzw. durch entsprechende Weiterleitung bei der Bezirksregierung Arnsberg schriftlich (per Brief und! oder mail) gemeldet, um die Freistellung von der Zuweisung von Flüchtlingen zu erreichen. Bei fernmündlichen Anfragen und Meldungen hat die Bezirksregierung Arnsberg stets zunächst um eine schriftliche Meldung gebeten, die dann fernmündlich mit der jeweiligen Kommune in der Sache weiter bearbeitet wurde. 'Es haben sich insgesamt in diesem Jahr rd. 100 Kommunen per "Überlastungsanzeige" i.w.s. direkt bzw. durch entsprechende Weiterleitung bei der Bezirksregierung Arnsberg schriftlich (per Brief und! oder mail) gemeldet, um die Freistellung von der Zuweisung von FlÜchtlingen zu erreichen. Bei fernmündlichen Anfragen und Meldungen hat die Bezirksregierung Arnsberg stets zunächst um eine schriftliche Meldung gebeten, die dann fernmündlich mit der jeweiligen Kommune in der Sache weiter bearbeitet wurde. '

4 Im ersten Halbjahr 2015 gab es keine "Überlastungsanzeigen". Die ersten "Überlastungsanzeigen" datieren von September Welche Folgen hatte die jeweilige Überlastungsanzeige für die betroffene Kommune - in welchen Fällen wurde die Zuweisung von Flüchtlingen verringert, in welchen Fällen wurde für welche Zeiträume eine Kommune von der Zuweisung von Flüchtlingen freigestellt, in welchen Fällen fand keine einvernehmliche Lösung statt? Bei einer "Überlastungsanzeige" oder auch jeder anderen ähnlichen kommunalen Mitteilung nimmt die zuständige Bezirksregierung Arnsberg zwecks Aufklärung und I nformationsaustausch den Kontakt mit der Kommune auf. Sie sucht nach Lösungen, die in der Regel auf einen individuell vereinbarten Dispens von der Zuweisung. hinauslaufen. Als Gründe für eine Dispenserteilung, die zu einer kurzfristigen Aussetzung der Zuweisung von Flüchtlingen von zwei Tagen bis zu einer Woche führen können, kommen bei besonderen Engpässen im Einzelfall vor allem personelle Gründe und Herrichtungsprobleme in Betracht. Für die Kommunen istaber klar, dass derdispens nicht zu einer gänzlichen Befreiung von der Zuweisung führt,da sie nach dem FlüAG grundsätzlich zur Aufnahme verpflichtet sind. Dementsprechend erfolgt nach einem ggf. vereinbarten Dispens die Zuweisung der Zahl der aufzunehmenden Flüchtlinge nach und nach. Mit einigen Kommunen kam es bislang zu keiner einvernehmlichen Lösung im Einzelfall; hier wollten die Kommunen die Zuweisung von ihrer vorherigen Zustimmung abhängig machen. Diese Kommunen wurden auf die gesetzliche Aufnahmepflicht nach dem FlüAG hingewiesen und erhielten in der Folge die entsprechenden Zuweisungen.. 4. Welche konkreten Folgen hatte die Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg aufgrund der Überlastungsanzeige für den Zuweisungsschlüssel für Flüchtlinge für die Kommunen? Jede Aufschubentscheidung für eine Kommune hat zur Folge, dass die Gesamtheit der Kommunen zu diesem Zeitpunkt eine etwas höhere Flüchtlingszahl aufnehmen muss. Dies gleicht sich jedoch dann wieder aus, sobald. die mit der Aufschubentscheidung versehene Kommune die aufgeschobenen Zuweisungen wieder zu ihrer normalen Rate dazu bekommt. 5. Inwiefern erfolgt zur Einhaltung des Zuweisungsschlüssels nach Ablauf der genehmigten Freistellung eine entsprechend höhere zukünftige Zuweisung? Sie erfolgt insofern, dass die zuvor mit der Kommune verhandelte Vereinbarung beinhaltet, nach Ablauf der Freistellung ein erhöhtes Kontingent aufzunehmen.

5 6. a) Wie konkret g.eht die Bezirksregierung Arnsberg praktisch bei einer sog. Überlastungsanzeige vor? Die Anfragen der Kommunen führen dazu, dass sich die zuständige Bezirksregierung. Arnsberg mit der jeweiligen Kommune über die konkreten örtlich problematischen Gegebenheiten (z.b. räumlicher oder personeller Art) austauscht und daraufhin einvernehmliche Lösungen (Aufschub. oder Festlegung eines täglichen! wöchentlichen Kontingents) beraten werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Fra ge 3 verwiesen. b) Wonach entscheidet sich konkret für welche Zeiträume eine Freistellung erfolgt oder nur eine Verminderung der Zuweisungszahlen? Ob ein Aufschub oder eine Verminderung in Frage kommt, hängt dann von den individuellen örtlichen Gegebenheiten oder dem Wunsch bzw. der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune ab. Fehlen z. B. aufgrund des hohen Flüchtlingsaufkommens oder aufgrund eines Wasserschadens in einer Einrichtung. kommunale Aufnahmekapazitäten, kommt eher ein Aufschub in Betracht. Liegen dagegen z.8. personelle Engpässe bei der örtlichen Flüchtlingsaufnahme vor, kommt eher eine befristete Verringerung der Zuweisungszahlen in Betracht. Den Kommunen ist in allen Fällen immer bewusst, dass sie lediglich einen Aufschub bekommen und die zunächst nicht erfolgten Zuweisungen zahlenmäßig nachgeholt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Frage 3 verwiesen. 7.. Gibt es Fälle, in denen die Bitte einer Kommune, von der Zuweisung von Flüchtlingen zeitlich befristet befreit zu werden, durch die Bezirksregierung Arnsberg nicht nachgekommen wurde? Konkreten Anfragen auf zeitlich befristete. Aussetzung wurde _ immer - vereinzelt jedoch unter Festlegung eines geringeren Zeitraums als gewünscht - gefolgt. Unter Hinweis auf die Aufnahmepflicht des 1 Abs. 1 FlüAG wurde seitens der Bezirksregierung Arnsberg lediglich den Anträgen nicht nachgekommen, in denen die Kommunen die Zuweisung von ihrer vorherigen Zustimmung abhängig machen wollten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Frage 3 verwiesen. 8. Wie bewertet die Landesregierung die Überlastungsanzeigen derkommunen vor dem Hintergrund der doppelten Inanspruchnahme der Städte und Gemeinden ~ einerseits die reguläre Zuweisung von Flüchtlingen zu stemmen

6 sowie andererseits mehr als zwei Drittel aller 264 Notunterkünfte in NRW kommunal vorhalten zu müssen und in den 196 kommunalen Not Einrichtungen über Flüchtlinge unterzubringen und zu versorgen? Die Landesregierung weiss um die außergewöhnlichen Kraftanstrengungen, die vor Ort in den Kommunen auf allen Verwaltungsebenen,erbracht werden. Bei der Inanspruchnahme der Unterstützungsleistung der Kommunen ist das Ministerium für Inneres und Kommunales 'mit Bedacht vorgegangen. Die jeweils zuständigen Bezirksregierungen haben im Dialog mit der jeweiligen Kommune in.ihrem Bezirk einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten angestrebt und auch erzielt. Für die von den Kommunen in den geschaffenen Notunterkünften untergebrachten Flüchtlinge erfolgte ab dem ersten Tag eine entsprechende Anrechnung auf die Zuweisungsquote gern. 3 Absatz 4 FIÜAG. Des Weiteren erfolgt im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Land und Kommunen ein vollständiger Kostenersatz der Betriebskosten. 9. In welchem konkreten Umfang und mit welchen konkreten Schritten und Zeiträumen ( / ) wird die vom Innenministerium angekündigte Ablösung von kommunalen Notunterkünften durch neue Kapazitäten in Landeseinrichtungen folgen? Es ist geplant, ausreichende Kapazitäten in den Erstaufnahme- und zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes vorzuhalten, um auch die Kommunen zu entlasten. Dafür sollen noch in 2015 in, Euskirchen, Kali, Meschede, Sankt Augustin, Weeze und Wuppertal neue Zentrale Unterbringungseinrichtungen entstehen. Aus den bisher als Notunterkünften betriebenen Einrichtungen in Wegberg, Bad Laasphe un~ der Ermekeilkaserne in B~nn sollen in Regeleinrichtungen des Landes NRW umgewandelt werden. In 2016 sollen dann die Erstaufnahmeeinrichtungen in Essen und Mönchengladbach ihren Betrieb aufnehmen. Weitere Einrichtungen 'sind in der Planung. Damit wird die Zahl der Unterbringungsplätze in den vom Land betriebenen Aufnahmeeinrichtungen 'zukünftig von derzeit rund auf dann Plätze erweitert.

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