Lärmaktionsplanung Stufe II

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1 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Berichtsdatum: Lärmaktionsplanung Stufe II Auftraggeber: Untersuchungsgebiet: Zuständige Behörden: (Planung) (Meldung an die EU) Stadt Siegen Postfach Siegen Stadt Siegen (gesamtes Stadtgebiet) Nordrhein-Westfalen Stadt Siegen (s. o.) Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Projektnummer: Durchgeführt von: DEKRA Automobil GmbH Industrie, Bau und Immobilien Dipl.-Ing. (FH) Daniel Möller Dipl.-Ing. Thomas Knuth Oldentruper Straße 131 D Bielefeld Telefon: MÖ/HER Auftragsdatum: Berichtsumfang: Aufgabenstellung: 31 Seiten Textteil und 4 Seiten Anhang Schalltechnische Beratung für die Stufe II der Lärmaktionsplanung der Stadt Siegen gemäß 47d des Bundes- Immissionsschutzgesetzes DEKRA Automobil GmbH Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart Vorsitzender des Aufsichtsrates: Handwerkstraße 15 HRB-Nr Stefan Kölbl D Stuttgart Bankverbindung: Geschäftsführer: Telefon (0711) Commerzbank AG Clemens Klinke (Vorsitzender) Telefax (0711) (BLZ ) Kto.-Nr Wolfgang Linsenmaier Landesbank Baden-Württemberg Dr. Gerd Neumann (BLZ ) Kto.-Nr

2 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 2 von 31 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Untersuchungsziel 3 2 Beauftragung 4 3 Zuständige Behörden 4 4 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 4 5 Beschreibung der Örtlichkeiten 6 6 Beurteilungskriterien Rechtliche Hintergründe Lärmquellen Lärmkarten Anzahl der Betroffenen Hot-Spot-Bereiche 13 7 Beschreibung der Lärmquellen Hauptverkehrsstraßen Haupteisenbahnstrecken Großflughäfen Industrie- und Gewerbeanlagen 16 8 Bereits durchgeführte Maßnahmen der Lärmaktionsplanung Stufe I 16 9 Öffentlichkeitsbeteiligung Untersuchung und Bewertung möglicher Lärmminderungsmaßnahmen Lärmminderungsmaßnahmen Zu betrachtende Straßenabschnitte Rechengebiet 1 L 907 und B Rechengebiet 2 L 533 Teil 1 (Gosenbacher Hütte/Siegener Straße) Rechengebiet 3 L 533 Teil 2 (Achenbacher Straße) Rechengebiet 4 L 562, L 531 und B Rechengebiet Rechengebiet Vorschläge für einen Maßnahmenkatalog bzw. weitere Vorgehensweise Schlusswort 31 Anlagen

3 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 3 von 31 1 Untersuchungsziel Im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe II erfolgt auf Grundlage des Lärmaktionsplans der Stufe I der Stadt Siegen die vorliegende Untersuchung. Der rechtliche Rahmen und die Hintergründe sind unter Pkt. 6.1 dargestellt. Nach den in Tabelle 3 auf Seite 8 dargestellten Kriterien für die Lärmaktionsplanung der Stufe II beschränkt sich die vorliegende Untersuchung in Siegen vornehmlich auf die Hauptverkehrsstraßen mit > Kfz/24h 1. In Abbildung 4 sind diese Straßen zur Unterscheidung der Lärmaktionsplanung der Stufe 1 dargestellt. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verringerung der Gesamtlärmbelastung in dem betrachteten Gebiet. Die Festlegung von Maßnahmen sowie Entscheidung über deren Reihenfolge, Ausmaß und zeitlichen Ablauf liegen im Ermessen der zuständigen Behörde (Planungsbehörde). In der Regel ist dazu eine Prioritätensetzung hinsichtlich der Handlungsoptionen erforderlich. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe II sind die umgesetzten Maßnahmen der Stufe I sowie auftragsgemäß folgende Straßenabschnitte zu betrachten: Tabelle 1 zu betrachtende Straßenabschnitte Streckenabschnitt Name Streckenabschnitt 1 L 533 Achenbacher Straße / Siegener Straße / Gosenbacher Hütte 2 L 562 Leimbachstraße von Koblenzer Straße bis Leimbachstadion 3 L 564 Birlenbacher Straße von B 54 bis K8 4 L 719 Marienborner Straße 5 L 907 Eiserntalstraße von B62 bis OD-Grenze 6 B 54 Frankfurter Straße ab OD-Grenze Wilnsdorf bis Schleifmühlchen 7 B 62 Siegtalstraße von OD-Grenze Eiserfeld bis OM Eiserfeld 8 L 531 Eiserfelder Straße von OD-Grenze bis Eintracht 9 B 54 Koblenzer Straße von Eintracht bis Koch s Eck 1 In der Lärmaktionsplanung der Stufe I wurden die Hauptverkehrsstraßen mit > Kfz/24h untersucht. In der vorliegenden Beauftragung erfolgte die Beschränkung auf die in Tabelle 1 genannten Straßen. Es erfolgte keine Gesamtbetrachtung der Straßen aus der Stufe I und II.

4 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 4 von 31 2 Beauftragung Am wurde die DEKRA Automobil GmbH von der Stadt Siegen aus Siegen mit der Durchführung der vorliegenden, Lärmaktionsplanung beauftragt. 3 Zuständige Behörden Nach Anhang V1 der Richtlinie 2002/49/EG [1] und 47 e des BImSchG [2] liegt die Lärmaktionsplanung ausschließlich in der Verantwortung der Gemeinden, in deren Gebiet sich die Hauptverkehrsstraßen befinden. Name der Gemeinde: Stadt Siegen Gemeindekennziffer: Ansprechpartner: Abteilung Umwelt, Herr Dr. Kraft b.kraft@siegen.de Straße: Lindenplatz 7 PLZ: Telefon: 0271 / Fax: 0271 / Internet: 4 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Der Bearbeitung liegen die folgenden Vorschriften, Richtlinien und projektbezogenen Unterlagen zugrunde. [1] Richtlinie Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (06/2002) [2] BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) (07/2013) [3] 34.BImSchV Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung 34.BImSchV) (03/2006) [4] Runderlass RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz V (02/2008)

5 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 5 von 31 [5] Bekanntmachung Bekanntmachung der vorläufigen Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach 5 Abs. 1 der Verordnung über Lärmkartierung (34.BImSchV) Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch) Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF) Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI) (05/2006) [6] VBEB Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) (02/2007) [7] Handreichung Handreichung zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich, des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, 2013 [8] Veröffentlichung Straßenverkehrslärm Eine Hilfestellung für Betroffene, des Arbeitsring Lärm der DEGA, Band 1 / 2010 [9] Veröffentlichung LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung Aktualisierte Fassung in der Fassung vom 18. Juni 2012 [10] Bericht Bericht zur Lärmaktionsplanung gemäß 47d Bundes- Immissionsschutzgesetz der Stadt Siegen (Stufe I), des TÜV Rheinland Immissionsschutz und Energiesysteme, TÜV- Bericht Nr. 936/ /02 vom [11] CD Daten der LANUV-Lärmkartierung für das Stadtgebiet Siegen, Stand , zur Auswertung und Verwendung für den Lärmaktionsplan Stufe II der Stadt Siegen, zur Verfügung gestellt am [12] CD Deutsche Grundkarten und Luftbilder vom Stadtgebiet Siegen zur Verfügung gestellt von der Stadt Siegen, Stand [13] Verwaltungsvorlage Verwaltungsvorlage zur Aufstellung für den Lärmaktionsplan Siegen, Stufe 2 vom [14] Angaben Beantwortung der Fragen im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landschaftspflege und Energie am im Bezug zur Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes Siegen (Stufe I), Datum: [15] Protokoll Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung zur Lärmaktionsplanung Stufe 2 der Stadt Siegen, Datum der Veranstaltung [16] Auswertung Auswertung der Fragebögen zur Lärmaktionsplanung Stufe II der Stadt Siegen, Stand [17] Stellungnahmen gemeinsame Stellungnahme von BUND und NABU, Stellungnahme vom Landesbetrieb Straßenbau NRW vom und Stellungnahme der IHK Siegen vom zur Verfügung gestellt am [18] Abwägung Abwägung der im Rahmen der Offenlegung des Planentwurfs (7. bis 31. Oktober 2013) vorgebrachten Stellungnahmen / Anregungen der Bürger

6 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 6 von 31 [19] Abwägung Abwägung der im Rahmen der Offenlegung des Planentwurfs (7. bis 31. Oktober 2013) von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen / Anregungen 5 Beschreibung der Örtlichkeiten Die Stadt Siegen liegt außerhalb der Ballungsräume Nordrhein-Westfalens in Südwestfalen innerhalb einer typischen Mittelgebirgslandschaften mit zum Teil markanter Topographie. Im Süden grenzt das Stadtgebiet an das Bundesland Rheinland-Pfalz. Die Stadt Siegen liegt als kreisangehörige Stadt im Kreis Siegen-Wittgenstein und gehört zum Regierungsbezirk Arnsberg. Verkehrlich ist die Stadt über die Bundesautobahn (BAB) A 45, verschiedene Bundesstraßen ( B 45, B 62, Hüttentalstraße (HTS) B 54n) und den Schienenverkehr (Hagen Siegen, Siegen Köln, Siegen Gießen, Siegen Bad Berleburg) zu erreichen Abbildung 1 Luftbild Stadt Siegen Siegen ist in 23 Stadtteile unterteilt, diese werden folgend zur Übersicht zusammengefasst (s. a. Abbildung 1).

7 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 7 von 31 Tabelle 2 - Stadteile Siegen Lfd.-Nr. 2 Stadtteil Hauptwohnsitzbevölkerung Betroffen von Lärmaktionsplanung LAP I LAP II 01 Meiswinkel 631 Nein Nein 02 Buchen 748 Nein Nein 03 Sohlbach 549 Nein Nein 04 Obersetzen 868 Nein Nein 05 Langenholdinghausen Nein Nein 06 Dillnhütten 280 Ja Nein 07 Niedersetzen 657 Nein Nein 08 Geisweid Ja Ja 09 Trupbach Ja Nein 10 Birlenbach Nein Ja 11 Weidenau Ja Nein 12 Seelbach Ja Nein 13 Siegen Ja Ja 14 Bürbach Nein Nein 15 Volnsberg 246 Nein Nein 16 Breitenbach 335 Nein Nein 17 Feuersbach 400 Nein Nein 18 Oberschelden Ja Nein 19 Kaan-Marienborn Nein Ja 20 Gosenbach Nein Ja 21 Niederschelden Ja Nein 22 Eiserfeld Ja Ja 23 Eisern Ja Nein Durch die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe II (LAP II) zu betrachtenden Straßenabschnitte betroffene Stadtteile Die bisher von den im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu betrachtenden Steckenabschnitten betroffenen Stadtteile sind der vorhergehenden Tabelle zu entnehmen, eine grafische Übersicht zeigt Abbildung 4 auf Seite 6 bzw. Abbildung 6 auf Seite Beurteilungskriterien 6.1 Rechtliche Hintergründe Durch die Änderung des 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) am ist die Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments 2 Die Nummerierung der Stadtteile erfolgt ausschließlich zur Übersicht und wurde frei gewählt. 3 Quelle: Stadt Siegen (Auswertung aus dem Einwohnerregister), Internetseite der Stadt Siegen, Stand Summe Bevölkerung mit Hauptwohnsitz = Bewohner

8 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 8 von 31 und des Rates vom über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in deutsches Recht übergegangen. Im gegeben Fall sind die Details zur Lärmaktionsplanung im Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz V v für Städte Gemeinden in Nordrhein-Westfalen geregelt. Der zeitliche Ablauf sowie die reglementierten Grenzwerte gemäß EG-Richtlinie zur Durchführung einer/der Lärmaktionsplanung werden folgend zusammengefasst. Tabelle 3 allgemeiner Zeitplan Lärmaktionsplanung Lärmaktionsplanung Untersuchungsbereich Stufe I Ballungsräume > Einwohner Hauptverkehrsstraßen > 6 Mio Fahrzeuge/Jahr ( Kfz/24h) Haupteisenbahnstrecken > Züge/Jahr Großflughäfen > Bewegungen/Jahr Lärmkarten bis Aktionspläne bis Stufe II Ballungsräume > Einwohner Hauptverkehrsstraßen > 3 Mio Fahrzeuge/Jahr (8.200 Kfz/24h) Haupteisenbahnstrecken > Züge/Jahr Stufe III s. Stufe I + II Die amtliche Einwohnerzahl von Siegen liegt bei Diese Zahl wurde zum Stichtag 9. Mai 2011 im Zuge des bundesweiten Zensusverfahrens ermittelt. Das Landesamt für Statistik NRW weist für Siegen zum Stichtag 30. September 2012 noch eine Zahl von Einwohnern aus, im Melderegister der Stadt Siegen waren zur gleichen Zeit Einwohner mit Hauptwohnsitz verzeichnet. Ausschlaggebend für die Durchführung der Lärmaktionsplanung Stufe I der Stadt Siegen mit Bericht vom war, dass Hauptverkehrsstrecken in Siegen Kfz- Bewegungen von > Kfz/24h aufgewiesen haben. Da weitere Hauptverkehrsstrecken Bewegungen in Höhe von > Kfz/24h aufweisen, erfolgt hierzu hier die Lärmaktionsplanung Stufe II.

9 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 9 von 31 Lärmaktionspläne sind gemäß 47 d Absatz 1 des BImSchG zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen. Lärmprobleme im Sinne des 47 d Absatz 1 BImSchG liegen auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein L DEN von 70 db(a) oder ein L Night von 60 db(a) erreicht oder überschritten wird. Dies gilt nicht in Gewerbe- und Industriegebieten nach 8 und 9 der Baunutzungsverordnung sowie in Gebieten nach 34 Absatz 2 des Baugesetzbuches mit entsprechender Eigenart. Die Werte L DEN von 70 db(a) und L Night von 60 db(a) sind in den Lärmkarten gemäß 4 Absatz 4 Nr. 2 kenntlich zu machen. Der Verkehrsausschuss ( ) und der Ausschuss für Umwelt, Landschaftspflege und Energie ( ) stimmen dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes der Stufe II für das Stadtgebiet Siegen zu. Am wurde der Entwurf zur Lärmaktionsplanung im Verkehrsausschuss und am im Umweltausschuss vorgestellt, der Offenlage des Entwurfs zur Lärmaktionsplanung zur Beteilung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger wurde jeweils zugestimmt. Die Offenlage erfolgte im Zeitraum vom bis Im Rahmen der Offenlage sind verschiedene Stellungnahmen und Anregungen durch Bürger und Träger öffentlicher Belange (TöB) eingegangen, diese sowie die jeweilige Abwägung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sind der Anlage VI zu entnehmen. 6.2 Lärmquellen Gemäß EG-Richtlinie [1] zur Durchführung einer/der Lärmaktionsplanung sind folgende Lärmquellen definiert bzw. zu betrachten: - Hauptverkehrsstraßen mit > 6 bzw. 3 Millionen Kfz/Jahr (s. Pkt. 7.1) - Haupteisenbahnstrecken mit > bzw Zügen/Jahr (s. Pkt 7.2) - Großflughäfen > Bewegungen/Jahr (s. Pkt. 7.3) - Industrie- und Gewerbeanlagen, auf denen sich eine oder mehrere Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom befinden (s. Pkt. 7.4) 6.3 Lärmkarten Die Lärmkarten sowie die der Lärmkarten zugrunde gelegten Modelldaten wurden vom

10 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 10 von 31 LANUV [11] erstellt und der DEKRA durch die Stadt Siegen in digitaler Form (dxf-, shape- und txt-format) zur Verfügung gestellt [11]. Das Berechnungsmodell wurde zur weiteren Verarbeitung in das dreidimensionale Berechnungsprogramm SoundPlan Version 7.1 importiert. Die Lärmkarten (IST-Zustand) für den Gesamtzeitraum (L DEN ) und den Nachtzeitraum (L Night ) sind den folgenden Abbildungen sowie der Anlage II zu entnehmen. Abbildung 2 - Darstellung L DEN IST-Zustand (Ermittlung durch DEKRA)

11 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 11 von 31 Abbildung 3 - Darstellung L Night IST-Zustand (Ermittlung durch DEKRA) Die betrachteten Straßenabschnitte sind der Abbildung 4 auf Seite 15 zu entnehmen. 6.4 Anzahl der Betroffenen Zur Ermittlung der effektiven Lärmbelastung werden die Ergebnisse aus den Lärmkarten mit den Einwohnerdaten des gesamten Stadtgebietes verschnitten. Diese Daten wurden durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen (LANUV) für die Lärmaktionsplanung Stufe II zur Verfügung gestellt [11] und gelten als Grundlage für die vorliegende Lärmaktionsplanung der Stufe II.

12 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 12 von 31 Tabelle 4 Zahl betroffener Menschen nach VBEB des IST-Zustand für gesamt Siegen [11] Pegelbereiche [db(a)] L DEN 4 L Night [Anzahl betroffener Menschen] [Anzahl betroffener Menschen] > Betroffene mit Lärmproblemen, s. a. Pkt. 6.1 Nach [11] ergeben sich folgende Feststellungen: Insgesamt 53 Schulen und 4 Krankenhäuser sind Pegeln zwischen L DEN db(a) ausgesetzt. Zusätzlich befindet sich eine Schule im Pegelbereich L DEN db(a). Werden die durch das LANUV für die Stufe II ermittelten Betroffenenzahlen (s. o.) mit denen in der Stufe I (vgl. [10]) und den hier für die Stufe 2 zusätzlich 5 ermittelten Betroffenenzahlen verglichen, so zeigen sich erhebliche Abweichungen, die nicht nachvollzogen werden können. Die teilweise erheblichen Unterschiede bzgl. der Betroffenenzahlen können innerhalb des beauftragten Umfanges nicht nachgeprüft und geklärt werden. Auftragsgemäß werden hier ausschließlich die in Tabelle 1 auf Seite 3 aufgeführten und durch die Stadt Siegen vorgegebenen Straßenabschnitte betrachtet. Hierfür wurden zur Bewertung der IST-Situation bzw. der Beurteilung von Verbesserungsmaßnahmen ausschließlich die Betroffenen für die betrachteten Straßenabschnitte ermittelt. Eine erneute Ermittlung der Betroffenen des IST-Zustandes für gesamt Siegen erfolgte hier auftragsgemäß nicht. Datengrundlagen waren die durch die Stadt Siegen bzw. das LANUV zur Verfügung gestellten Daten (Geo- und Straßendaten, Betroffenenanalyse, etc.). Eine Überprüfung der Lärmkartierung (z. B. Streckenbelastung, Höchstgeschwindigkeiten, Straßenbeläge, etc.) des LANUV erfolgt hier auftragsgemäß nicht. Die einzelnen Straßenabschnitte werden zweckmäßig in zusammenhängende Rechengebiete zusammengefasst. 4 Angaben sind auf ganze 100 Einwohner gerundet. 5 Die Betroffenenzahlen in der vorliegenden Stufe II sind auf Straßenabschnitte bezogen und gemäß VBEB auf 100er Zahlen gerundet. Eine einfache Addition der Betroffenen für die jeweiligen Rechengebiete ist daher nicht zulässig.

13 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 13 von Hot-Spot-Bereiche Um die Lärmsituation in einzelnen Teilbereichen genauer zu analysieren, werden oftmals so genannte Hot-Spot-Analysen durchgeführt. Hierbei werden Bereiche mit einer hohen Anzahl Betroffener in Verbindung mit hohen Pegeln identifiziert. Außerhalb dieser Bereiche können ebenfalls hohe Pegel vorhanden sein, die Anzahl der Bewohner ist jedoch dort eher gering, so dass das Hauptaugenmerk in den weiteren Untersuchungen auf die Hot-Spots vertieft werden kann. Die Ergebnisse einer Hot-Spot-Analyse können ausschließlich bei der Beurteilung der Gesamtsituation auf Konfliktbereiche hinweisen, da diese Art der Analyse eine Verhältnismäßigkeit aufzeigt (Beispiel: Im Bezug zum Ganzen, ist es an einer oder mehreren Stellen laut, dort ist jedoch nicht am lautesten, jedoch sind im Verhältnis zu anderen Bereichen tatsächlich mehr Anwohner betroffen). Bei einer beschränkten Teilbetrachtung würden nur Hot-Spots im Bezug zu den betrachteten Teilbereichen und nicht im Bezug zum Gesamtstadtgebiet Siegen aufgezeigt. Daher kann hier auf diese Art der Darstellung verzichtet werden, da die angestrebte Aussagekraft ausbleibt. 7 Beschreibung der Lärmquellen 7.1 Hauptverkehrsstraßen Folgend werden die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Millionen Kfz/Jahr (Lärmaktionsplanung Stufe I) und mit mehr als 3 Millionen jedoch weniger als 6 Millionen Kfz/Jahr (Lärmaktionsplanung Stufe II) zusammenfassend dargestellt. Die Verkehrsstrecken der Lärmaktionsplanung Stufe II (LAP II), die hier untersucht wurden, sind grau hinterlegt. Tabelle 5 Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio./Jahr Name Verkehrsstärke [Mio. Kfz/a] Verlauf/Straßenabschnitt A 45 ca. 23,3 von Nordwesten nach Südosten durchquert die A 45 in Hang- und Kuppenlage das südwestliche Stadtgebiet B 54 Geisweider Straße ca. 8,5 Weidenauer Straße ca. 6,7 Sandstraße ca. 7,4 Spandauer Straße ca. 9,8 Frankfurter Straße ca. 9,8 Von Kreuztal im Norden kommend, südlich verlaufend bis Stadtmitte, dann nach Osten abschwenkend Richtung Wilnsdorf Frankfurter Straße ca. 4,4 Ab OD-Grenze Wilnsdorf bis Schleifmühlchen Koblenzer Straße ca. 9,0 Von Eintracht bis Koch s Ecke

14 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 14 von 31 Name Verkehrsstärke [Mio. Kfz/a] Verlauf/Straßenabschnitt B 54n Hüttentalstraße (HTS) ca. 19,9 Die Hüttentalstraße (HTS) durchquert das Stadtgebiet in Nord-Süd-Richtung von der Anschlussstelle zur A 45 im Süden durch das Sieg- und Ferndorftal und verläuft im Norden weiter nach Kreuztal in Richtung Autobahn A 4 B 62 Sandstraße ca. 7,4 Von Kreuztal im Norden kommend, südlich verlaufend Koblenzer Straße ca. 9,7 bis Stadtmitte, dann nach Eiserfelder Straße ca. 7,2 Osten abschwenkend Richtung Wilnsdorf Siegtalstraße ca. 6,5 Von OD-Grenze Eiserfeld bis B 62n Hüttentalstraße (HTS) ca. 7,5 L 562 Freudenberger Straße ca. 7,5 OM Eiserfeld Vom Stadtgebiet Netphen kommend verläuft die B 62n am Rande des Siegtals in südlicher Richtung bis zur Ortsmitte Weidenau Die Freudenberger Straße verläuft von der Stadtmitte kommend in nordwestlicher Richtung zum Stadtgebiet Freudenberg Leimbachstraße ca. 4,1 Von Koblenzer Straße bis OD- Grenze Leimbachstadion L 531 Eiserfelder Straße ca. 3,0 Von OD-Grenze BAB-Auffahrt bis Eintracht L 533 Achenbacher Straße ca. 3,0 Siegener Straße ca. 3,0 Gosenbacher Hütte ca. 3,0 L564 Birlenbacher Straße ca. 3,2 L 719 Marienborner Straße ca. 4,7 Hauptstraße ca. 4,1 L907 Eiserntalstraße ca. 3,0 Von Hubertusweg bis Landesgrenze Von B 54 bis K 8 Abendröthe Von Schleifmühlchen bis Oststraße bis OD-Grenze Ortsausgang Kaan-Marienborn Von B 62 bis OD-Grenze

15 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 15 von Abbildung 4 Übersicht der Streckenabschnitte LAP I und LAP II 7.2 Haupteisenbahnstrecken Folgende Haupteisenbahnstrecken durchqueren Siegen: - Hagen Siegen - Siegen Köln - Siegen - Gießen In Siegen verlaufen keine Schienenwege mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als Zügen/Jahr. Damit entfällt deren Betrachtung. 7.3 Großflughäfen Der Flughafen Köln/Bonn mit ca Bewegungen/Jahr ca. 70 km westlich der Stadt Siegen. In Siegen sind keine Großflughäfen mit > Bewegungen/Jahr angesiedelt. Damit entfällt die Betrachtung dieser Lärmquelle.

16 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 16 von Industrie- und Gewerbeanlagen In Siegen sind verschiedene Industrie- und Gewerbeanlagen unter anderem auch stahlverarbeitende Betriebe angesiedelt, Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des vom sind jedoch keine angesiedelt, wodurch die Betrachtung dieser Lärmquelle entfällt. 8 Bereits durchgeführte Maßnahmen der Lärmaktionsplanung Stufe I Im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe I wurden folgende Maßnahmen zur Lärmminderung an das Land NRW bzw. die EU gemeldet: Tabelle 6 Lärmminderungsmaßnahmen der Lärmaktionsplanung Stufe I Nr. Maßnahme Sachstand 1 Eiserfelder Straße Maßnahme: Einsatz lärmmindernden Asphalts (z.b. LOA 5D) im Zuge der Fahrbahnerneuerung. Umsetzungszeitraum: Bezuschussung des Straßenausbaus wurde angemeldet. Einplanung im Förderprogramm für Im Zuge des Straßenneubaus werden die Fahrbahndecken lärmmindernd eingebaut. Der Straßenneubau ab Ortsmitte Eiserfeld bis Ortsdurchfahrtsgrenze Richtung Siegen-Mitte erfolgt in drei Bauabschnitten. Der LOA wird dieses Jahr von Ortsmitte bis zur Tankstelle eingebaut. Voraussichtlich im nächsten Jahr ab Tankstelle bis Eisenhutstraße und nach 2015 ab Eisenhutstraße bis 2 Weidenauer Straße Maßnahme: Passiver Schallschutz durch Schallschutzfensterprogramm Umsetzungszeitraum:? 3 Siegtalstraße Maßnahme: Voraussichtliche Senkung der Verkehrsbelastung nach Fertigstellung der Hüttentalstraße (HTS) Umsetzungszeitraum: Baubeginn zum Weiterbau der HTS in Frankfurter Straße Maßnahme: Einsatz lärmmindernden Asphalts (z.b. LOA 5D) im Zuge der Fahrbahnerneuerung. Umsetzungszeitraum: Bezuschussung des Straßenausbaus wurde angemeldet. Einplanung im Förderprogramm 5 Autobahnzubringer Maßnahme: Lärmschutzwand (Höhe = 3 m) auf der Südseite der Talbrücke Umsetzungszeitraum: Prüfung durch den Landesbetrieb Straßen NRW OD-Grenze Richtung Siegen-Mitte Die beantragten Mittel wurden im Haushalt aufgrund der bekannten Haushaltssituation nicht bereitgestellt. Offizieller Baubeginn war im Jahr 2010, die komplette Fertigstellung ist für Mitte 2015 geplant. Die Wirkung wird sich ab der Fertigstellung der HTS voraussichtlich 2015 zeigen. Im Zuge des Straßenneubaus werden die Fahrbahndecken lärmmindernd eingebaut. Der Neubau erfolgt frühestens ab Straßen NRW früher Landesbetrieb sieht keinen Bedarf!

17 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 17 von 31 6 In Stufe 1 kartierte Straßen mit Belastungsschwerpunkten in den o. g. Straßenabschnitten Maßnahme: Schallschutzfensterprogramm Umsetzungszeitraum: Bereitstellung von jährlich ,- ab dem Haushalt 2010 Die beantragten Mittel wurden im Haushalt aufgrund der bekannten Haushaltssituation nicht bereit gestellt. Aus der vorhergehenden Zusammenfassung ist zu entnehmen, dass die Maßnahmen bzw. Teilaktionspläne Nr. 2, 5 und 6 trotz Meldung an die EU nicht umgesetzt werden. Die Teilaktionspläne 1, 3 und 4 befinden sich noch in der Umsetzung. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Anzahl der Betroffenen bzw. die Minderung der betroffenen, im Speziellen die in den hoch belasteten Bereichen, maßgeblich von der Umsetzung der Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung Stufe I, abhängig ist. Da in der Stufe I die sehr stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen (> 6 Mio. Kfz/Jahr) betrachtet wurden. 9 Öffentlichkeitsbeteiligung Am erfolgt eine Bürgerinformationsveranstaltung, unter anderem wurden folgende Ziele und Inhalte der Lärmaktionsplanung vorgestellt: - Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten. - Sicherstellen der Informationen für die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen. - Aufstellung von Aktionsplänen - Allgemeiner Ablauf der Lärmaktionsplanung - Vorgehensweise bei der rechnerischen Ermittlung der Lärmdaten - Weiterhin wurden für die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe II betroffenen Straßenabschnitte farbige Lärmkarten vorgestellt - Erläuterung der Methodik zur Betroffenenanalyse - Vorstellung denkbarer Lärmminderungsmaßnahmen Das Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung ist der Anlage III zu entnehmen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Lärmkarten des IST-Zustandes ausgehängt und im Internet veröffentlicht (s. Anlage V).

18 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 18 von 31 Neben der Bürgerinformationsveranstaltung wurden Fragebögen zur Lärmaktionsplanung an öffentlichen Stellen ausgelegt. Es wurden bis zum von interessierten Anwohnern 91 ausgefüllte Fragebögen an die Abteilung Umwelt der Stadt Siegen zurück gesandt. Die Auswertung der Fragebögen ist der Anlage IV zu entnehmen. Aus den Fragebögen ist zu entnehmen, dass die Bürger sich überwiegend durch Straßenverkehrslärm belästigt fühlen. Schienen-, Gewerbe-, Sport- oder Fluglärm werden nur selten beanstandet. Bei der Auswertung des Straßenverkehrslärms ist zu erkennen, dass sich viele Bürger durch Lkw- und Motorradlärm gestört fühlen. Als denkbare Maßnahmen zur Lärmminderung werden von den Bürgern, die sich an der Fragebogenaktion beteiligt haben, folgende Maßnahmen bevorzugt (die sechs häufigsten Maßnahmen in absteigender Reihenfolge): - Geschwindigkeitskontrollen (69 %) - Schallschutzfenster (47 %) - Geschwindigkeitsbeschränkungen tags (44 %) - Lärmreduzierte Fahrbahndecke (41 %) - Geschwindigkeitsbeschränkungen nachts (40 %) - Tempo-30-Zonen (36 %) () In Prozent angegebene Anzahl an Bürgerstimmen, bezogen auf die Summe der zurück gesandten Fragebögen. Zusammenfassend werden nach Gesamtdurchsicht der Auswertung die zwei sich an verschiedenen Stellen wiederholenden bzw. häufigsten Wünsche zusammengefasst: - Mehr Geschwindigkeitskontrollen - Aufklärung über bzw. Förderung von Schallschutzfenstern Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Schallschutzfensterprogramm bereits im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe I geplant und nicht umgesetzt wurde (s. Tabelle 6, Nr. 6). Die rege Beteiligung der Bürger und das Interesse ist als positiv zu bewerten. Die Erkenntnisse fließen soweit möglich in die weitere Planung mit ein (z. B. Maßnahmen aus Lärmaktionsplanung Stufe I).

19 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 19 von 31 Die Offenlegung des Entwurfs zur Lärmaktionsplanung erfolgte im Zeitraum vom bis (s. a. Anlage IV). 10 Untersuchung und Bewertung möglicher Lärmminderungsmaßnahmen 10.1 Lärmminderungsmaßnahmen Lärmminderungsmaßnahmen lassen sich in aktive und passive Maßnahmen unterteilen. Aktive Maßnahmen mindern den von der Quelle abgehenden Lärm (Emissionen), passive Maßnahmen reduzieren den ankommenden Lärm (Immissionen), wobei im Allgemeinen der Grundsatz aktiver Lärmschutz vor passivem Lärmschutz gilt. Aktive Maßnahmen haben den Vorteil, dass durch die Minderung an der Quelle nicht nur die Lärmbelastung an den betroffenen Wohnungen sondern indirekt auch die Belastung der Außenwohnbereiche verringert wird. Folgend werden Beispiele für aktive und passive Maßnahmen zusammengefasst. Aktive Maßnahmen: Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit, Sanierung von schadhaften Fahrbahnbelägen oder Einbau von lärmarmen Fahrbahnbelägen, Verbesserung des Verkehrsflusses (z. B. Grüne-Welle ), Verringerung der Verkehrsmenge (z. B. durch den Bau von Umgehungsstraßen, Ausbau/Förderung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs sowie des Fahrradwegenetzes) Passive Maßnahmen: Einbau von Schallschutzfenstern und/oder schallgedämmten Lüftern, Anpassung der Grundrissgestaltung bei Neu- oder Umbau (z.b. Anordnung von schutzbedürftigen Räumen an der dem Lärm abgewandten Gebäudeseite) Folgend wird die zu erwartende Wirksamkeit von einzelnen aktiven Lärmminderungsmaßnahmen zusammenfassend dargestellt.

20 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 20 von 31 Abbildung 5 Lärmminderung und Wirksamkeit (Sammlung aus [8],[9],[10] Es ist zu beachten, dass einige Lärmminderungsmaßnahmen (z. B. die Sanierung von schadhaften Fahrbahnbelägen) rechnerisch nicht dargestellt werden können. Dass heisst, gegebenenfalls vorhandene Inhomogenitäten vorhandener Fahrbahnen (z. B. Schlaglöcher, Brückenübergänge, Bahnübergänge) können im Berechnungsmodell nicht abgebildet werden Zu betrachtende Straßenabschnitte Die einzelne Straßenabschnitte 1 9 werden zweckmäßig in zusammenhängende Rechengebiete zusammengefasst. - Rechengebiet 1: Streckenabschnitte 5 (Eiserntalstraße) und 7 (Siegtalstraße) - Rechengebiet 2: Streckenabschnitt 1 Teil 1 (Gosenbacher Hütte/Siegener Straße) - Rechengebiet 3: Streckenabschnitt 1 Teil 2 (Achenbacher Straße) - Rechengebiet 4: Streckenabschnitte 2 (Leimbachstraße), 8 (Eiserfelder Straße) und 9 (Koblenzer Straße) - Rechengebiet 5: Streckenabschnitte 4 (Marienborner Straße/Hauptstraßen) und 6 (Frankfurter Straße) - Rechengebiet 6: Streckenabschnitt 3 (Birlenbacher Straße)

21 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 21 von Abbildung 6 Übersicht der Rechengebiete Für die einzelnen Rechengebiete (s. o.) werden folgend die ermittelten Betroffenen gemäß VBEB dargestellt. Die Betroffenen gelten ausschließlich für die zusammengefassten Gebiete, eine Addition der Betroffenen aus den einzelnen Gebieten zu den Betroffenen des gesamten Stadtgebietes ist nicht möglich. Einerseits entspricht die Summe der Flächen der Rechengebiete nicht der Fläche des gesamten Stadtgebietes, andererseits werden die Betroffenen jeweils gemäß VBEB auf ganze 100 Einwohner gerundet Rechengebiet 1 L 907 und B 62 Folgend die Ermittlung der maßgeblichen Betroffenen gemäß VBEB für das Rechengebiet 1.

22 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 22 von 31 Pegelbereiche [db(a)] [Anzahl betroffener Menschen] L Night [Anzahl betroffener Menschen] > L DEN 6 Es ist zu erkennen, dass im betrachteten Rechengebiet keine Lärmprobleme gemäß 47 d BImSchG vorliegen. Siegtalstraße (Streckenabschnitt 7) Eiserntalstraße (Streckenabschnitt 5) Abbildung 7 - Übersicht Rechengebiet 1 Durch den Neubau der HTS wird auf der Siegtalstraße zusätzlich eine Reduzierung des Fahrzeugverkehrs von ca. 30 % erwartet. Auf der Eiserntalstraße ist eine Erhöhung durch den Neubau der HTS nicht ausgeschlossen. Die tatsächliche Wirkung wird 6 Angaben sind auf ganze 100 Einwohner gerundet.

23 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 23 von 31 sich ab der Fertigstellung der HTS (voraussichtlich 2015) zeigen, es wird empfohlen bei der Stufe III der Lärmaktionsplanung diese Bereiche ggf. wiederholt in Augenschein zu nehmen Rechengebiet 2 L 533 Teil 1 (Gosenbacher Hütte/Siegener Straße) Folgend die Ermittlung der maßgeblichen Betroffenen gemäß VBEB für das Rechengebiet 2. Pegelbereiche [db(a)] [Anzahl betroffener Menschen] L Night [Anzahl betroffener Menschen] > L DEN 7 Es ist zu erkennen, dass im betrachteten Rechengebiet keine Lärmprobleme gemäß 47 d BImSchG vorliegen. 7 Angaben sind auf ganze 100 Einwohner gerundet.

24 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 24 von 31 Siegener Straße (Streckenabschnitt 1) Gosenbacher Hütte (Streckenabschnitt 1) Abbildung 8 - Übersicht Rechengebiet 2 Der Straßenbelag im Bereich der Siegener Straße ist in einem sehr baufälligen Zustand (Risse, Abplatzungen, Schlaglöcher, etc.). Die Erhöhung der Straßengeräusche durch Schäden können beim vorgegebenen Berechnungsverfahren nicht abgebildet werden. Aufgrund der bereichsweise kurzen Distanz zwischen der Straße und den Wohnhäusern wird empfohlen, hier im Rahmen einer Belagssanierung bereits einen lärmgeminderten Asphalt (z. B. LOA 5D oder vergleichbar) einzubauen Rechengebiet 3 L 533 Teil 2 (Achenbacher Straße) Folgend die Ermittlung der maßgeblichen Betroffenen gemäß VBEB für das Rechengebiet 3.

25 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 25 von 31 Pegelbereiche [db(a)] [Anzahl betroffener Menschen] L Night [Anzahl betroffener Menschen] > L DEN 8 Es ist zu erkennen, dass im betrachteten Rechengebiet keine Lärmprobleme gemäß 47 d BImSchG vorliegen. Achenbacher Straße (Streckenabschnitt 1) Abbildung 9 - Übersicht Rechengebiet Rechengebiet 4 L 562, L 531 und B 54 Folgend die Ermittlung der maßgeblichen Betroffenen gemäß VBEB für das Rechengebiet 4. 8 Angaben sind auf ganze 100 Einwohner gerundet.

26 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 26 von 31 Pegelbereiche [db(a)] [Anzahl betroffener Menschen] L Night [Anzahl betroffener Menschen] > L DEN 9 Es ist zu erkennen, dass im betrachteten Rechengebiet keine Lärmprobleme gemäß 47 d BImSchG vorliegen. Koblenzerstraße (Streckenabschnitt 9) Leimbachstraße (Streckenabschnitt 2) Eiserfelder Straße (Streckenabschnitt 8) Abbildung 10 - Übersicht Rechengebiet 4 Teilbereiche der Leimbachstraße sind bereits mit lärmarmem Asphalt ausgeführt, diese Maßnahmen sind in der zur Verfügung gestellten Lärmkartierung noch nicht berücksichtigt, es wird empfohlen die Kartierung der Stadt Siegen an die tatsächlichen Gege- 9 Angaben sind auf ganze 100 Einwohner gerundet.

27 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 27 von 31 benheiten anzupassen. Andernfalls werden bereits durchgeführte Lärmminderungsmaßnahmen, die ggf. unabhängig von der Lärmaktionsplanung durchgeführt werden, bei der Ermittlung der Gesamt-Betroffenen nicht berücksichtigt Rechengebiet 5 Folgend die Ermittlung der maßgeblichen Betroffenen gemäß VBEB für das Rechengebiet 5. Pegelbereiche [db(a)] [Anzahl betroffener Menschen] L Night [Anzahl betroffener Menschen] > L DEN 10 Es ist zu erkennen, dass im betrachteten Rechengebiet keine Lärmprobleme gemäß 47 d BImSchG vorliegen. 10 Angaben sind auf ganze 100 Einwohner gerundet.

28 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 28 von 31 Marienborner Straße (Streckenabschnitt 4) Hauptstraße (Streckenabschnitt 4) Frankfurter Straße (Streckenabschnitt 6) Anschluss Kichtaler Weg Abbildung 11 - Übersicht Rechengebiet 5 Teilbereiche der Marienborner Straße sind bereits mit lärmarmem Asphalt ausgeführt, diese Maßnahmen sind in der zur Verfügung gestellten Lärmkartierung noch nicht berücksichtigt, es wird empfohlen die Kartierung der Stadt Siegen an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Durch den Ausbau des Kichtaler Weges sind an den angrenzenden Straßen Änderungen der Fahrzeugmengen (Erhöhung/Minderung); im Speziellen beim Schwerlastanteil, zu erwarten, es wird empfohlen bei der Stufe III der Lärmaktionsplanung diese Bereiche ggf. wiederholt in Augenschein zu nehmen Rechengebiet 6 Folgend die Ermittlung der maßgeblichen Betroffenen gemäß VBEB für das Rechen-

29 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 29 von 31 gebiet 6. Pegelbereiche [db(a)] [Anzahl betroffener Menschen] L Night [Anzahl betroffener Menschen] > L DEN 11 Es ist zu erkennen, dass im betrachteten Rechengebiet keine Lärmprobleme gemäß 47 d BImSchG vorliegen. Birlenbacher Straße (Streckenabschnitt 3) Abbildung 12 - Übersicht Rechengebiet 6 11 Angaben sind auf ganze 100 Einwohner gerundet.

30 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 30 von Vorschläge für einen Maßnahmenkatalog bzw. weitere Vorgehensweise - Die geplanten Maßnahmen der Lärmaktionsplanung Stufe I sind weiterhin umzusetzen. - Das Berechnungsmodell der Lärmkartierung ist den tatsächlichen Gegebenheiten im Bezug zu bereits durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung oder unabhängig von der Lärmaktionsplanung anzupassen um sukzessive eine Ermittlung der Betroffenen sowie ggf. eine Hot -Spot-Analyse des gesamten Stadtgebietes vorzuhalten. - Im Hinblick auf eine denkbare Minderung der Auslösewerte für Lärmprobleme L DEN > 70 db(a) und L Night > 60 db(a) wird empfohlen, wie es bisher auch schon bei der Stadt Siegen gehandhabt wird, im Rahmen von Straßenbelagserneuerungen bei Hauptstraßen, lärmarmen Asphalt einzubauen. - Beim Einbau von lärmoptimierten Asphalten dürfen ausschließlich nur lärmarme Kanaldeckel eingebaut werden. Der Einbau einfacher Kanaldeckel ist zu vermeiden. Im Rahmen der vorliegenden Lärmaktionsplanung Stufe II konnten keine zusätzlichen Lärmprobleme im Sinne des 47 d Absatz 1 BImSchG aufgezeigt werden. Da im Rückblick auf die Lärmaktionsplanung der Stufe I (s. Tabelle 6) einige Maßnahmen aufgrund der bekannten Haushaltssituation nicht bereitgestellt wurden, sind diese erneut zu beantragen.

31 Bericht- Nr.: 21486/A26694/ B03 Seite 31 von Schlusswort Eine abschließende immissionsschutzrechtliche Beurteilung bleibt der zuständigen Behörde vorbehalten. Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf das betrachtete Untersuchungsgebiet im beschriebenen Zustand. Eine Übertragung auf andere Gebiete ist nicht zulässig. Eine auszugsweise Vervielfältigung des Berichtes darf nur nach schriftlicher Genehmigung der DEKRA Automobil GmbH erfolgen. Bielefeld, DEKRA Automobil GmbH Industrie, Bau und Immobilien Fachgebietsverantwortlicher Projektleiter Dipl.-Ing. Thomas Knuth Dipl.-Ing. (FH) Daniel Möller

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