Jahrhundertfluten immer häufiger
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- Nicole Maja Arnold
- vor 8 Jahren
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1 Vorwort Jahrhundertfluten immer häufiger Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, immer häufiger werden sogenannte Jahrhundert-Hochwasser registriert: in den Jahren 2002, 2006, 2010 und auch in diesem Sommer stiegen die Pegelstände der Flüsse bedrohlich an. Und auch die Schäden des Unwetters Ende Juli nehmen nie da gewesene Schadenhöhen an. In unserem aktuellen Newsletter gehen wir deshalb besonders auf das Thema Naturgefahren ein und beleuchten dabei Fragen, die speziell für die Immobilienwirtschaft von Interesse sind. Darüber hinaus finden Sie in diesem Newsletter interessante Informationen über die D&O- Fachtagung der AVW Gruppe, zu ersten Erfahrungen mit unseren Online- Schadenformularen und zur Installation von Rauchmeldern. Wenn Sie ein Thema vertiefen möchten oder ganz spezielle Fragen haben, steht Ihnen ein AVW-Experte gern persönlich zur Verfügung. Mit besten Grüßen Hartmut Rösler, Geschäftsführer (Sprecher)
2 Hochwasser, Gewitter, Stürme, Hagel... Alle paar Jahre ein Jahrhunderthochwasser? Wetterextreme treten immer häufiger auf Über das Hochwasser von Donau und Elbe, aber auch über die vielen Unwetter dieses Sommers sprachen wir mit Dirk Gehrmann, Bereichsleiter Bestandsmanagement der AVW Unternehmensgruppe: Wie sieht die Schadenbilanz aus? Und welche Möglichkeiten gibt es für Unternehmen der Immobilienwirtschaft, ihren Immobilienbestand zu schützen? Ist das alles eigentlich noch versicherbar und wenn ja: Welche Versicherung ist zuständig? Herr Gehrmann, wie sieht die Bilanz des Hochwassers vom Sommer 2013 aus? Nun, noch sind längst nicht alle Schäden beziffert, aber natürlich gibt es erste Angaben und Schätzungen. Das Hochwasser hat etwa versicherte Schäden in Höhe von fast 2 Milliarden Euro verursacht. Insgesamt gab es dieses Mal mehr solcher Schäden, weil die Menschen sich besser beziehungsweise überhaupt versichert hatten. Und weil sie zugleich auch etwas für die Sicherheit ihrer Häuser und Grundstücke getan haben, sind die Einzelschäden im Durchschnitt nicht so hoch wie bei früheren Hochwassern. Aber trotzdem: Es ist eine gigantische Schadensumme. Und zu der muss man ja auch noch die Schäden hinzurechnen, für die keine Versicherung aufkommt zum Beispiel, weil keine Police abgeschlossen war. Nun war das Hochwasser ja nicht das einzige zerstörerische Naturereignis, mit dem wir es in diesem Sommer zu tun hatten. Es gab Hagelschlag, Stürme tobten, heftige Gewitter zogen übers Land... Und das alles verursachte ebenfalls erhebliche Schäden. Nehmen Sie die Sommergewitter in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mit Sturm, Starkregen und Hagel. Die Schäden summieren sich nach aktuellen Schätzungen inzwischen auf mindestens 1,2 Milliarden Euro beispielsweise für beschädigte Autos und Gebäude, aber auch für Ernteausfälle. Gibt es tatsächlich immer mehr und immer häufiger solche Naturkatastrophen? Ja, es sind heute mehr als früher und wir müssen uns darauf einstellen, dass in den kommenden Jahren und Jahrzehnten solche Wetterextreme noch häufiger auftreten und noch heftiger werden. Das hat beispielsweise eine Klimastudie ergeben, die der
3 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit führenden Klimaforschern des Potsdam-lnstituts für Klimafolgenforschung, der Freien Universität Berlin und der Universität Köln vorgelegt hat. Demnach werden Hochwasser, wie sie in Deutschland bisher im Durchschnitt alle 50 Jahre vorkamen, künftig alle 25 Jahre eintreten. Sturmschäden nehmen bis zum Ende dieses Jahrhunderts um mehr als 50 Prozent zu. Einzelne, extreme Unwetter werden in Zukunft öfter auftreten und deutlich größere Schäden an Gebäuden verursachen als heute. Infolge des Klimawandels werden die Schäden durch sommerliche Unwetter steigen: Bis 2040 steigen in den Sommermonaten die Schäden um mehr als 25 Prozent, zwischen 2041 und 2070 voraussichtlich sogar um 60 Prozent. Sind diese Ereignisse denn überhaupt noch versicherbar? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat die Lage sorgfältig analysiert. Seine Einschätzung: Die Folgen des weltweiten Klimawandels hinterlassen auch in Deutschland ihre Spuren. Aber: Der Klimawandel in Deutschland bleibt versicherbar. In anderen Regionen der Erde sieht das anders aus. Allerdings: Man sollte sich dann auch versichern! Diese Botschaft scheint sich auch immer stärker durchzusetzen: Heute verfügen 32 Prozent der Gebäude in Deutschland über Versicherungsschutz gegen Naturgefahren 2002 waren es nur 19 Prozent. Für die über die AVW Gruppe versicherten Gebäude besteht eine deutlich höhere Versicherungsdichte gegen Elementarschäden ca. 65% des über uns versicherten Gebäudebestandes hat auch eine Deckung gegen Elementarschäden. Zu berücksichtigen ist auch, dass staatliche Hilfe zukünftig nur noch zu erwarten ist, wenn keine Elementarschadendeckung von Versichererseite geboten wird z.b. für besonders gefährdete Objekte. Bei solchen Unwettern richtet der Sturm große Schäden an, und häufig folgen dann noch Überschwemmungen. An den Immobilien sind Schäden entstanden und an den Einrichtungen. Auch Kraftfahrzeuge wurden beschädigt. Welche Versicherung ist denn da eigentlich zuständig? Ja, nach solchen Naturereignissen müssen oft gleich mehrere Versicherer angesprochen werden. Grundsätzlich gilt: Für Sturmschäden am Auto ist die Teilkaskoversicherung zuständig; für Elementarschäden an Häusern durch Sturm, Hagel, Blitz und Feuer die Wohngebäudeversicherung; für den kompletten Hausrat bei Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz und Feuer die Hausratversicherung; für Schäden durch Überschwemmungen die Elementarschadenversicherung; und für Schäden an Rohbauten, die bei solchen Unwettern ganz besonders gefährdet sind, die Bauleistungsversicherung.
4 Wie sollte man sich verhalten, wenn ein Unwetter aufzieht? Steht das Unwetter unmittelbar bevor oder ist es schon da, dann ist das Wichtigste der Schutz von Personen. Jeder sollte sich selbst und natürlich auch hilfsbedürftige Menschen in Sicherheit bringen. In Haus und Wohnung sollten bei Sturm, Gewitter oder Starkregen Dachfenster, Fenster, Türen sowie Luken und Fensterläden geschlossen und Markisen aufgerollt werden. Gartenmöbel oder andere Gegenstände außerhalb des Gebäudes müssen gesichert werden. Autos sollten nicht unter Bäumen geparkt werden, sondern am besten in einer Garage. Auf der Website Schadenpraevention.de findet sich eine spezielle Unwetterkarte, auf der frühzeitig über drohende Gefahren informiert wird, so dass man sich darauf einstellen kann. Für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ist es wichtig, diese Informationen an die Mieter ihrer Objekte weiterzugeben. Was sollte man nach den Erfahrungen dieses Sommers als erstes tun? Man sollte natürlich zunächst einmal überprüfen, ob die Immobilien gegen Naturereignisse gesichert sind: Müssen Dächer neu gedeckt werden? Weist das Mauerwerk Risse auf? Lassen sich alle Fenster schließen? Bauliche Mängel sollten unverzüglich von Fachfirmen behoben werden. Überprüfen Sie auch den Baumbestand am besten zweimal im Jahr: Ausladende Äste, gehobene Wurzeln und Fäulnisbefall stellen ein Risiko dar. Im Zweifelsfall sollte ein Fachmann hinzugezogen werden. Auch Schutzmaßnahmen wie z.b. der Einbau eines Rückstauventils sowie von Rückstauklappen für Ablaufstellen, die sich unter der Erdgleiche im Gebäude befinden, helfen, Schäden zu vermeiden. Sie sehen: Hier spielt die Prävention eine große Rolle. Aber zugleich sollte man den Versicherungsschutz für die Immobilien überprüfen und eine Elementarschadenversicherung abschließen, die im Falle eines Falles zumindest den finanziellen Schaden ausgleicht. Die Experten der AVW Gruppe unterstützen Sie gern dabei. Letzte Frage: Werden sich die Versicherungsprämien angesichts dieser Schadenhöhen zukünftig erhöhen? Die aktuellen Schadenereignisse werden die derzeitigen Bestrebungen der Versicherer nach Erhöhung der Prämien voraussichtlich verstärken. Mit der AVW Gruppe haben die Wohnungsunternehmen jedoch einen starken Partner an der Seite, der sich in den bevorstehenden Verhandlungen mit den Versicherern stets für seine Kunden einsetzt, um tragfähige Konzepte und Konditionen zu erzielen. Vielen Dank für das Gespräch, Herr Gehrmann.
5 Hochwasser 2013 in Deutschland Bittere Erkenntnis: Viele Schäden auch in nicht gefährdeten Regionen Viele Immobilienbesitzer fühlen sich vor Überschwemmungen sicher oft zu Unrecht. Und viele Immobilienbesitzer in hochwassergefährdeten Gebieten glauben, sie bekämen keine Versicherung ebenfalls zu Unrecht. Die Analysen des Hochwassers 2013 bieten der Immobilienwirtschaft interessante Erkenntnisse. 87% der Gesamtschäden fallen auf ungefährdete Regionen Was soll uns schon geschehen? denkt manch Besitzer von Immobilien in einer scheinbar nicht von Hochwasser gefährdeten Region. Wir liegen meilenweit vom nächsten Fluss entfernt warum sollte ich da Geld für eine Versicherung gegen Hochwasserschäden ausgeben? Doch gerade in diesem Sommer hat sich gezeigt, dass solche ungefährdeten Objekte auch von Überschemmungen getroffen werden könnnen. Zum Einen, weil Deichbrüche und sehr hohe Pegelstände auch in solchen Gegenden Schäden verursachten, in denen niemand damit gerechnet hatte. Und zum Anderen, weil auch durch Starkregen Überschwemmungen verursacht wurden, die einem Flusshochwasser durchaus vergleichbar waren. Die Auswertung nach dem Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (Zürs) der deutschen Versicherungswirtschaft zeigt sogar, dass Schäden in den Zürs-Zonen eins und zwei, in denen eigentlich nur ein geringeres Hochwasserrisiko besteht, recht hoch waren: 87 Prozent der Gesamtschäden entfallen auf diese Zonen. Starkregen ist die Gefahr der Zukunft Auch wer weit entfernt von Flüssen und Gewässern wohnt, kann es also in Zukunft häufiger mit Überschwemmungen zu tun bekommen. Die Gefahr der Zukunft lautet: Starkregen. Etwa die Hälfte der Überschwemmungsschäden ist heute schon die Folge von Starkregen. Von Starkregen spricht man, wenn 60 bis 80 Liter Wasser pro Quadratmeter während eines Unwetters von einer Stunde Länge niedergehen. Grund genug also für die Besitzer von ungefährdeten Immobilien, über eine Elementarschadenversicherung nicht nur nachzudenken, sondern sie möglichst schnell abzuschließen. Zürs-Zone drei und vier: Tatsächlich nicht zu versichern? Besitzer von Immobilien in den stark hochwassergefährdeten Gebieten der Zürs-Zonen drei und vier klagen oft: Wir können ja nichts machen! Wir können gar keine Versicherung abschließen! Und auch in den Medien wird häufig der Vorwurf geäußert, dass Gebäudebesitzern in exponierten Gebieten eine zusätzliche Elementarschaden-Deckung verweigert werde. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft tritt diesen Vorwürfen entschieden entgeben: Rund 99 Prozent aller Gebäude in Deutschland seien ohne Probleme zu versichern. Und auch in der Gefahrenklasse vier, in der statistisch gesehen alle zehn Jahre ein Hochwasserereignis auftritt, ist bereits jedes vierte Haus gegen Elementarschäden versichert (Stand 2011). Besitzer solcher Häuser sollten also ruhig einmal nachfragen, wie es denn für sie mit dem Schutz vor Elementarschäden bestellt ist.
6 Pflichtversicherung? Inzwischen hat die Diskussion, wie man sich denn am besten gegen Elementarschäden absichern sollte, erneut auch die Politik erreicht. Die SPD fordert eine solidarische Versicherung gegen diese Schäden, eine Versicherungspflicht also. Eine solche Lösung lehnt die Versicherungswirtschaft allerdings ab etwa, weil dadurch die Anreize für bauliche Schutzmaßnahmen vermindert würden. Jeder ist in der Pflicht! Im Moment ist auf jeden Fall jeder Hausbesitzer, aber natürlich auch jedes Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft selbst in der Pflicht. Eine Entscheidung sollte man nicht auf die lange Bank schieben. Die Experten der AVW Gruppe beraten gern auch zum Thema Elementarversicherung.
7 Nach dem Hochwasser Was Sie bei der Sanierung nach Hochwasserschäden beachten sollten Unzählige Haushalte, Unternehmen und Organisationen wurden Opfer der jüngsten Hochwasserkatastrophe. Nasse Keller, feuchte oder in vielen Fällen sogar durchnässte Hauswände, Fußböden und Möbel sind die Folge der Überschwemmungen. Zunächst scheinen für die Betroffenen die Probleme mit dem Rückgang des Hochwassers, den abgeschlossenen Reinigungsarbeiten und scheinbar wirkungsvollen Schönheitsreparaturen gelöst. Doch häufig können trotz der Nutzung von Bautrocknungsgeräten Wände und Böden nicht schnell genug durchtrocknen. Eine Restfeuchte bleibt und hier lauern die Gefahren. Ein Beitrag des Baubiologen und Schimmelexperten Dr. Gerhard Führer für die Initiative Schadenprävention.de, die die AVW Unternehmensgruppe gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft-heute ins Leben gerufen hat. Gesundheitsgefährdende Schimmelpilze und Bakterien Feuchtigkeit ist die Grundlage für das Wachstum von gesundheitsgefährdenden Schimmelpilzen und Bakterien. Dabei benötigen sie keine Nässe ausreichend ist schon eine gewisse Materialfeuchte. Innerhalb weniger Tage bilden sich diese Mikroorganismen, wenn sie nicht schon direkt durch verschmutztes (Hoch)Wasser eingetragen wurden. Besonders problematisch sind dabei schwer einsehbare Hohlräume, in die das Wasser eindringen konnte, wie beispielsweise bei Installationsleitungen oder auch unter den Estrich. Die Trocknung kann hier Monate dauern. Sichtbarer Schimmel ist häufig nur die Spitze des Eisberges. Regelmäßig sind diese offensichtlichen Schäden mit verdeckten, nicht-sichtbaren mikrobiellen Belastungen vergesellschaftet, die weitaus gefährlicher sind. Denn obwohl die für viele Schimmelpilzarten typischen grau-schwarzen Verfärbungen mit pelzigen Strukturen an den Oberflächen (noch) gar nicht zu sehen sind, liegt ein massives Schimmelpilz- oder Bakterienproblem vor. Gerade dann, wenn Feuchtigkeit beispielsweise in die nicht einsehbare Dämmebene der Fußbodenkonstruktion gelangt, führt dies dort innerhalb weniger Tage zu einer mikrobiellen Aktivität. Feuchtigkeit ist nun einmal die Grundvoraussetzung für jedes Schimmelpilz- und Bakterienwachstum. Schimmel macht krank Schimmelpilze können krank machen, das belegen viele Studien. Häufig treten gesundheitliche Beschwerden wie Atemwegserkrankungen, allergische und asthmatische Reaktionen, Kopfschmerzen, Müdigkeit und erhöhte Infektanfälligkeit auf. Eine sachgerechte Sanierung ist daher dringend nötig.
8 Jede zweite Schimmelsanierung ist unsachgemäß Doch hier ist Vorsicht geboten. Experten gehen davon aus, dass bundesweit mindestens jede zweite Sanierung bei einer Schimmelpilzbelastung nicht fachgerecht ausgeführt wird und daher erneut saniert werden muss. So das Ergebnis einer Expertenbefragung im Rahmen des 3. Würzburger Schimmelpilz-Forums im März dieses Jahres. Dreiviertel der Befragten gehen sogar davon aus, dass 70 Prozent der Sanierungen fehlerhaft sind. Die Hauptgründe hierfür liegen im mangelhaften Wissen der ausführenden Unternehmen und in der Tatsache, dass die Schäden im Vorfeld nicht korrekt eingeschätzt bzw. begutachtet wurden. Darin sind sich immerhin 83 Prozent der befragten Architekten, Bausachverständigen, Bau- und Sanierungsunternehmer sowie Juristen einig. Enorme Folgekosten für die Sanierung der Sanierung und eine erneute Minderung der Lebensqualität der Bewohner sind die Folge. Kosten und Unannehmlichkeiten, die unbedingt vermeidbar wären. Eine mikrobiologische Bestandsaufnahme vor der Sanierung würde wichtige Erkenntnisse liefern, Hinweise auf die auszuführenden Arbeiten geben und so letztendlich einer Folgesanierung vorbeugen. Doch gemäß der Expertenbefragung findet derzeit höchstens bei 10 Prozent der zu sanierenden Gebäude im Vorfeld eine mikrobiologische Bestandsaufnahme statt. Fachgutachter hilft Kosten zu sparen Euro oder mehr sind für eine fachgerechte Sanierung beispielsweise von Fußbodenkonstruktionen keine Seltenheit. Daher sollten Sie bereits im Vorfeld der Erstsanierung einen Fachgutachter zu Rate zu ziehen, der sich auf Schimmelpilzbelastungen oder Schadstoffe spezialisiert hat. Nur er verfügt über das fachspezifische Know-how, das bei derart komplexen Sachverhalten erforderlich ist. Oftmals werden im Expertengespräch auch wertvolle Tipps und kostengünstige Sanierungsalternativen aufgezeigt, wie beispielsweise bei der Sanierung der Dämmebene von Fußböden. Hier kann der Einsatz eines diffusionsoffenen Estrichfugensystems den kosten- und zeitintensiven Komplettrückbau der gesamten Fußbodenkonstruktion ersetzen. 5 Punkte, die bei einer Sanierung nach einem Hochwasserschaden unbedingt beachtet werden sollten Baubiologe und Schimmelexperte Dr. Gerhard Führer rät: Im Sommer den Keller nicht über die Fenster lüften, da dabei warme und mit Wasserdampf beladene Luft auf kalten Kelleroberflächen kondensieren kann. Trocknung heißt: Abtransport von Wasser/Feuchtigkeit. Trocknung heißt nicht, dass Bestandteile von Schimmelpilzen oder Bakterien entfernt oder fachgerecht von der Raumluft abgetrennt werden. Sichtbarer Schimmelbefall ist in der Regel nur die Spitze des Eisberges. Typischerweise sind diese mit verdeckten und zunächst nicht sichtbaren Schäden etwa in Fußbodenkonstruktionen vergesellschaftet.
9 Vor der Sanierung eine mikrobiologische Bestandsaufnahme durchführen lassen. Sie gibt Aufschluss darüber, ob und wenn ja wo und in welchem Umfang Schimmelpilze und Bakterien vorliegen. Fachgerecht sanieren ohne Desinfektionsmittel empfiehlt das Umweltbundesamt. Gründe sind: a) Auch von abgetöteten Sporen können allergische und toxische Wirkungen ausgehen. b) Die Desinfektionsmittel selbst können zu gesundheitlichen Problemen führen. c) Unerwünschte Nebenreaktionen können zu langanhaltenden Geruchsproblemen führen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage der Initiative Schadenprävention.de. Klicken Sie doch einfach hier! Gern beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch oder stellen Ihnen den Kontakt zu entsprechenden Sachverständigen her. Quelle: peridomus, Dr. Gerhard Führer
10 AVW bietet Online-Schadenformulare Schäden einfach online melden Mit ihren Online-Schadenformularen macht es die AVW Gruppe ihren Kunden aus der Immobilienwirtschaft einfach, Schäden schnell und unbürokratisch zu melden. Die Arbeitserleichterung zeigt sich ganz besonders, wenn sich die Schäden wie etwa aufgrund des Hochwassers im Sommer häufen. Nachdem das Online-Schadenformular für Sachschäden sehr positiv von unseren Kunden angenommen wurde, haben wir jetzt Formulare für weitere Schäden entwickelt, berichtet Erik Schmidt aus dem AVW-Schadenmanagement. Die Schadenerfassung und Übermittlung über das Internet beschleunigt den Schadenabwicklungsprozess sehr. Das hilft allen. Aus dem Kundenstamm gibt es positive Rückmeldungen: Ich musste auf der AVW-Website nur die Daten eingeben, konnte meine Fotos vom Schaden direkt hochladen und schon ging die Regulierung los! zeigt sich ein AVW-Kunde beeindruckt. Danach erhielt ich gleich eine Bestätigung per mit der Schadennummer für meine Unterlagen. Einfacher geht es nicht. Online-Schadenformulare gibt es jetzt für die folgenden Schäden: Sachschäden Haftpflichtschäden Kfz-Schäden Technische Versicherung / Bauleistungsversicherung Alternativ dazu bietet die AVW Gruppe auch die Schadenabwicklung über das AVW Fioport Schadenmanagementportal an, eine web-basierte Software-Lösung. Gern beraten wir Sie auch zu dieser Möglichkeit der Schadenmeldung.
11 Rauchwarnmelder Neue DIN-Norm: Muss ein Rauchwarnmelder von einer Fachkraft eingebaut werden? In Deutschland sterben jährlich 500 Menschen bei Bränden, werden mit Langzeitfolgen verletzt, es entsteht ein Gesamtschaden von mehr als einer Milliarde Euro. Die Mehrheit dieser Brände bricht in Privathaushalten aus. Kein Wunder also, dass in den meisten Bundesländern die Installation von Rauchmeldern gesetzlich vorgeschrieben ist und dass es auch für diesen Bereich eine DIN-Norm gibt die DIN Allen Gesetzestexten zur Rauchwarnmelderpflicht liegt diese DIN zugrunde. Im September 2012 ist sie in aktualisierter Fassung veröffentlicht worden. Diese Norm richtet sich unter anderem an Planer, Architekten, Dienstleister der Immobilienwirtschaft, Bauherren und Eigentümer. Sie legt Mindestanforderungen für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern fest und empfiehlt, diese Tätigkeiten von einer Fachkraft mit dem entsprechenden Kompetenznachweis durchführen zu lassen. BGH: DIN-Normen sind Empfehlungen Allerdings hat der Bundesgerichtshof in Zusammenhang mit Elektroinstallationen schon einmal festgestellt, dass es sich bei den DIN-Normen lediglich um "private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter" handelt, deren Einhaltung oder Nichteinhaltung grundsätzlich im Ermessen des Wohnungsunternehmens stehe (BGH-Urteil vom , Aktenzeichen: VIII ZR 321/07). AVW: Auf der sicheren Seite bleiben Ist das aber ein Freibrief dafür, einen beliebigen Handwerker mit dem Anbringen von Rauchmeldern zu beauftragen? Dazu Wolf-Rüdiger Senk, Prokurist und Bereichsleiter Versicherungsrecht / Schadenmanagement bei der AVW Unternehmensgruppe: Natürlich ist es immer sinnvoll, einen Fachmann mit der Installation dieser unter Umständen lebenswichtigen Anlagen zu betrauen! Und sei es auch nur deshalb, um im Fall einer fehlerhaften Installation rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben. Denn wenn man einen nachweislich unqualifizierten Unternehmer mit der Installation betraut hat, so kann ein Auswahlverschulden vorliegen und sich eine Haftung für die Fehler des Erfüllungsgehilfen ergeben. Senk weiter: Ob der Nachweis, eine Fachkraft entsprechend DIN engagiert zu haben, ausreicht, um die notwendige Sorgfalt bei der Auswahl zu dokumentieren, ist nicht sicher - dürfte aber zumindest ein Indiz dafür sein. Die AVW Gruppe unterstreicht: Achten Sie bei der Auswahl Ihrer Dienstleister darauf, dass eine Fachkraft für Rauchwarnmelder vorhanden ist. Übrigens: Für Dienstleister im Bereich der Immobilienverwaltung und Anbieter von haushaltsnahen Dienstleistungen wie etwa Elektroinstallateure bietet der VdS Schulungen zur Fachkraft für Rauchwarnmelder an. Informationen dazu finden Sie hier.
12 AVW-Fachtagung Compliance und Managerhaftung Compliance: Risiken und Fallstricke bislang unterschätzt Am 13. Juni 2013 hatte die AVW Unternehmensgruppe Vorstände, Geschäftsführer und juristische Führungskräfte der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zur Fachveranstaltung "Compliance und Managerhaftung" nach Hamburg eingeladen. Die Veranstaltung war speziell auf die Belange der Branche ausgelegt. Die Teilnehmer informierten sich an diesem Tag über Entwicklungen in der D&O- Versicherung und ihre Zukunftsperspektiven sowie über das Thema Compliance im Unternehmensalltag. Als Referenten hatte die AWV Gruppe mit Dr. Horst Ihlas (Dr. Ihlas GmbH, Köln) und Rechtsanwalt Michael Weber-Blank (Brandi Rechtsanwälte, Hannover) ausgewiesene Fachleute zum Thema Managerhaftung gewinnen können. Moderiert wurde die Veranstaltung von Rechtsanwalt Wolf-Rüdiger Senk, Prokurist und Bereichsleiter Versicherungsrecht / Schadenmanagement bei der AVW Unternehmensgruppe. Die Resonanz der Teilnehmer auf die Veranstaltung war überwältigend! schildert Senk seine Eindrücke. Insbesondere die Risiken und Fallstricke, die sich aus dem Thema Compliance ergeben, haben in dieser Form wohl nur die wenigsten Teilnehmer gesehen. Von daher bestand allgemeine Übereinstimmung, dass dies eine auch unter dem praktischen Aspekt mehr als lohnende Veranstaltung war, die in dieser oder ähnlicher Form wiederholt werden sollte. Die Unterlagen der Fachtagung erhalten Sie über Herrn Wolf-Rüdiger Senk. Falls Sie individuelle Fragen zu diesen Themen haben, beraten Sie die Experten der AVW Gruppe gern.
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