Gymnasium erster Bildungsweg Anmeldeformular/Vertrag

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1 Gymnasium erster Bildungsweg Anmeldeformular/Vertrag Personalien Bitte zwei Passfotos beilegen Geburtsdatum Telefon P Telefon G Heimatort Muttersprache AHV-Nr. Gewünschte Ausbildung Gymnasium erster Bildungsweg Quarta/GU9 CHF pro Quartal Erster Bildungsweg bilingual CHF pro Quartal Prüfungsgebühr CHF 450. Zusatzkosten Gymnasium und KV innert 4 Jahren (Prima) Schulgeld CHF pro Quartal Repetitorium während Praktikum CHF 960. Prüfungsgebühr (inkl. BEC P und DFP 2) CHF 980. Praxisfirma VitaliKa CHF 600. Schwerpunktfach* Biologie/Chemie Pädagogik/Psychologie/Philosophie Wirtschaft Spanisch * Die Schwerpunktfächer werden ab 10 Studierenden angeboten Ausbildungsbeginn Die Einschreibegebühr beträgt CHF Bücher, Lehrmittel und Kosten für Exkursionen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die aufgeführten Preise gelten für Ausbildungsbeginn Gewünschte Zahlungsweise Quartalsweise zum Voraus Monatlich zum Voraus (zuzüglich Ratenzuschlag von CHF 30. /Monat) Vorbildung Primarstufe Jahre von bis Sekundarstufe I Realschule Jahre von bis Sekundarschule Jahre von bis Mittelschulvorbereitung Jahre von bis Sekundarstufe II Mittelschulvorbereitung/10. Schuljahr Jahre von bis Gymnasium Jahre von bis Diplommittelschule Jahre von bis Andere Schule im Kanton Erlernter Beruf Jahre von bis 235 Oktober 2015 Feusi Bildungszentrum AG Maturitätsschulen Max-Daetwyler-Platz Bern Telefon Fax gymnasium@feusi.ch Bitte Rückseite beachten!

2 Vertragsbedingungen 1. Vertragsabschluss Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch die Parteien ist der Vertrag rechtsgültig zustande gekommen. 2. Fälligkeit der Ausbildungskosten Das Schulgeld wird in der von Ihnen gewünschten Zahlungsweise in Rechnung gestellt. Einschreibegebühren, Kopierpauschalen, Bücher und Skripte, Exkursionen etc. werden mit der 1. Schulgeldrechnung oder mit separater Rechnung fakturiert und sind innert 30 Tagen zahlbar. 3. Preisgarantie bzw. Preisanpassungen Die Preise für Ausbildungen, die länger als drei Semester dauern, können jedes Jahr der Kostenentwicklung angepasst werden. 4. Zahlung bei Unterbrüchen des Schulbesuchs Das Schulgeld bleibt geschuldet, wenn die/der Lernende den Schulbesuch ganz oder teilweise einstellt, ausgenommen bei längerem Militärdienst oder mehrmonatiger Krankheit, welche zum Repetieren führt. Für Unterbrüche werden keine Abzüge gewährt. 5. Versicherungen und Krankenkasse Die/der Lernende ist grundsätzlich durch ihre/seine private Krankenkasse gegen Unfall versichert. Durch die Feusi Bildungszentrum AG besteht eine Unfallversicherung, welche die Leistungen in Ergänzung zur privaten Krankenkasse nur erbringt, wenn sich der Unfall auf dem Schulweg, in der Schule oder auf einer von der Schule organisierten Reise/Exkursion ereignet. 6. Anpassung des Ausbildungsprogramms Die Feusi Bildungszentrum AG behält sich Änderungen im Ausbildungs programm und in der Schulorganisation vor. 7. Vertragsdauer und -beendigung Dieser Vertrag wird für eine bestimmte Ausbildung mit im Voraus fest gelegter Dauer ab- geschlossen. Das Vertragsverhältnis endet mit dem Abschluss der Ausbildung. Die nachstehenden Bestimmungen sowie anders lautende Abmachungen bleiben vorbehalten. Die/der Lernende bzw. der/die gesetzliche Vertreter/in kann den Vertrag unter Wahrung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten auf das Ende jedes Quartals kündigen. Dies gilt auch für den Fall, dass die/der Lernende die Ausbildung nicht antritt. In diesem Fall ist das Schuldgeld für das erste Quartal geschuldet. Kündigungen müssen mit eingeschriebenem Brief erfolgen. Blosses Fernbleiben vom Unterricht gilt daher nicht als Kündigung und befreit auch nicht von den finanziellen Verpflichtungen. Wird die/der Lernende aufgrund der Promotionsordnung nicht promoviert, kann der Vertrag beidseitig ungeachtet der zweimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende des laufenden Semesters gekündigt werden. Die Feusi Bildungszentrum AG ist berechtigt, den Vertrag wegen schwerer disziplinarischen Vergehen fristlos aufzulösen. Die fristlose Vertragsbeendigung entbindet nicht von den finanziellen Verpflichtungen. Die Feusi Bildungszentrum AG behält sich vor, Lehrgänge bis spätestens dreissig Tage vor Kursbeginn mit eingeschriebenem Brief an die/den Lernenden abzusagen. In diesem Fall werden die erbrachten Zahlungen vollum fänglich zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. 8. Ergänzende Bestimmungen Die Hausordnung und die Absenzen- und Ausbildungsreglemente bilden integrierende Bestandteile dieses Vertrages. Die Feusi Sportschulen sind berechtigt, die Sportschülerinnen und Sportschüler inklusive der ausübenden Sportarten gegenüber Dritten bekanntzugeben. 9. Vertragsänderungen und -ergänzungen Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des vorliegenden Vertrags bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. 10. Gerichtsstand Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmen die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand Bern. Wie wurden Sie auf uns aufmerksam? Ich melde mich aufgrund der folgenden Quelle(n) für diese Ausbildung an Inserat publiziert in Weiterempfehlung durch Mailing/Direktanschrift (bitte angeben) Andere Quellen (bitte angeben) Haben Sie am Feusi Bildungszentrum bereits einen Kurs absolviert? Wenn ja, welche(n) Der/die gesetzliche Vertreter/-in (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) Gleichzeitig Rechnungsadresse. Falls zutreffend, untenstehende Adressangaben nicht mehr erforderlich. Der/die Zahler/-in der Schulgelder Die Rechnung wünsche ich an folgende Adresse ausgestellt Firma Ort Datum Lernende/r Feusi Bildungszentrum AG

3 Vorbereitungskurse/Berufsmaturitätsschule/Passerelle Anmeldeformular/Vertrag Personalien Bitte zwei Passfotos beilegen Geburtsdatum Telefon P Telefon G Heimatort Muttersprache AHV-Nr. Gewünschte Ausbildung Vorbereitungskurse Maturitätsvorkurs für Erwachsene CHF pro Quartal Berufsmaturitätsschule Berufsmaturität Technik, Architektur, Life Science CHF pro Quartal Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistung, Typ Wirtschaft, Vollzeitkurs CHF pro Quartal Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistung, Typ Wirtschaft, berufsbegleitender Kurs CHF pro Quartal Berufsmaturität Gesundheit und Soziales CHF pro Quartal Prüfungsgebühr CHF 450. Passerelle Halbtageskurs CHF pro Quartal Französisch Englisch Der Entscheid, Durchführung Englisch oder Französisch, gründet auf der Anzahl der Anmeldungen. Prüfungsgebühr CHF 450. Ausbildungsbeginn Die Einschreibegebühr beträgt CHF Bücher, Lehrmittel und Kosten für Exkursionen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die aufgeführten Preise gelten für Ausbildungsbeginn Gewünschte Zahlungsweise Quartalsweise zum Voraus Monatlich zum Voraus (zuzüglich Ratenzuschlag von CHF 30. /Monat) Vorbildung Primarstufe Jahre von bis Sekundarstufe I (Sek./Bez./UG) Jahre von bis Sekundarstufe II (höhere Mittelschule etc.) Jahre von bis Erlernter Beruf Jahre von bis BMS-Abschluss (Jahr) Richtung 235 Oktober 2015 Feusi Bildungszentrum AG Maturitätsschulen Max-Daetwyler-Platz Bern Telefon Fax gymnasium@feusi.ch Bitte Rückseite beachten!

4 Vertragsbedingungen 1. Vertragsabschluss Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch die Parteien ist der Vertrag rechtsgültig zustande gekommen. 2. Fälligkeit der Ausbildungskosten Das Schulgeld wird in der von Ihnen gewünschten Zahlungsweise in Rechnung gestellt. Einschreibegebühren, Kopierpauschalen, Bücher und Skripte, Exkursionen etc. werden mit der 1. Schulgeldrechnung oder mit separater Rechnung fakturiert und sind innert 30 Tagen zahlbar. 3. Preisgarantie bzw. Preisanpassungen Die Preise für Ausbildungen, die länger als drei Semester dauern, können jedes Jahr der Kostenentwicklung angepasst werden. 4. Zahlung bei Unterbrüchen des Schulbesuchs Das Schulgeld bleibt geschuldet, wenn die/der Lernende den Schulbesuch ganz oder teilweise einstellt, ausgenommen bei längerem Militärdienst oder mehrmonatiger Krankheit, welche zum Repetieren führt. Für Unterbrüche werden keine Abzüge gewährt. 5. Versicherungen und Krankenkasse Die/der Lernende ist grundsätzlich durch ihre/seine private Krankenkasse gegen Unfall versichert. Durch die Feusi Bildungszentrum AG besteht eine Unfallversicherung, welche die Leistungen in Ergänzung zur privaten Krankenkasse nur erbringt, wenn sich der Unfall auf dem Schulweg, in der Schule oder auf einer von der Schule organisierten Reise/Exkursion ereignet. 6. Anpassung des Ausbildungsprogramms Die Feusi Bildungszentrum AG behält sich Änderungen im Ausbildungs programm und in der Schulorganisation vor. 7. Vertragsdauer und -beendigung Dieser Vertrag wird für eine bestimmte Ausbildung mit im Voraus fest gelegter Dauer ab- geschlossen. Das Vertragsverhältnis endet mit dem Abschluss der Ausbildung. Die nachstehenden Bestimmungen sowie anders lautende Abmachungen bleiben vorbehalten. Die/der Lernende bzw. der/die gesetzliche Vertreter/in kann den Vertrag unter Wahrung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten auf das Ende jedes Quartals kündigen. Dies gilt auch für den Fall, dass die/der Lernende die Ausbildung nicht antritt. In diesem Fall ist das Schuldgeld für das erste Quartal geschuldet. Kündigungen müssen mit eingeschriebenem Brief erfolgen. Blosses Fernbleiben vom Unterricht gilt daher nicht als Kündigung und befreit auch nicht von den finanziellen Verpflichtungen. Wird die/der Lernende aufgrund der Promotionsordnung nicht promoviert, kann der Vertrag beidseitig ungeachtet der zweimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende des laufenden Semesters gekündigt werden. Die Feusi Bildungszentrum AG ist berechtigt, den Vertrag wegen schwerer disziplinarischen Vergehen fristlos aufzulösen. Die fristlose Vertragsbeendigung entbindet nicht von den finanziellen Verpflichtungen. Die Feusi Bildungszentrum AG behält sich vor, Lehrgänge bis spätestens dreissig Tage vor Kursbeginn mit eingeschriebenem Brief an die/den Lernenden abzusagen. In diesem Fall werden die erbrachten Zahlungen vollum fänglich zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. 8. Ergänzende Bestimmungen Die Hausordnung und die Absenzen- und Ausbildungsreglemente bilden integrierende Bestandteile dieses Vertrages. Die Feusi Sportschulen sind berechtigt, die Sportschülerinnen und Sportschüler inklusive der ausübenden Sportarten gegenüber Dritten bekanntzugeben. 9. Vertragsänderungen und -ergänzungen Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des vorliegenden Vertrags bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. 10. Gerichtsstand Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmen die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand Bern. Wie wurden Sie auf uns aufmerksam? Ich melde mich aufgrund der folgenden Quelle(n) für diese Ausbildung an Inserat publiziert in Weiterempfehlung durch Mailing/Direktanschrift (bitte angeben) Andere Quellen (bitte angeben) Haben Sie am Feusi Bildungszentrum bereits einen Kurs absolviert? Wenn ja, welche(n) Der/die Zahler/-in der Schulgelder Die Rechnung wünsche ich ausgestellt an meine Privatadresse untenstehende Adresse Firma Ort Datum Lernende/r Feusi Bildungszentrum AG

5 Sportschulen Anmeldeformular/Vertrag Personalien Bitte zwei Passfotos beilegen Geburtsdatum Heimatort Sportart Telefon Muttersprache AHV-Nr. Verein/Trainer/-in Gewünschte Ausbildung Schuljahr CHF pro Quartal Quarta Sport CHF pro Quartal Sportgymnasium CHF pro Quartal Sporthandelsschule Kaufmann/Kauffrau EFZ und 8. Semester CHF pro Quartal Semester CHF pro Quartal Prüfungsgebühren Handelsdiplom VSH CHF 150. Lehrabschlussprüfung (inkl. selbständige Arbeit) CHF 400. Sprachdiplome je nach Abschluss Maturitätsprüfungen (zweiteilig) CHF 500. (CHF 200. und CHF 300. ) Ausbildungsbeginn Die Einschreibegebühr beträgt CHF Bücher, Lehrmittel und Kosten für Exkursionen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die aufgeführten Preise gelten für Ausbildungsbeginn 2015/16. Gewünschte Zahlungsweise Quartalsweise zum Voraus Monatlich zum Voraus (zuzüglich Ratenzuschlag von CHF 30. /Monat) Vorbildung Primarstufe Jahre von bis Sekundarstufe I Realschule Jahre von bis Sekundarschule Jahre von bis Mittelschulvorbereitung Jahre von bis Sekundarstufe II (höhere Mittelschule) Jahre von bis Erlernter Beruf 346 Oktober Oktober 2015 Feusi Bildungszentrum AG Sportschulen Max-Daetwyler-Platz Bern Telefon Fax sportschulen@feusi.ch Bitte Rückseite beachten!

6 Vertragsbedingungen 1. Vertragsabschluss Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch die Parteien ist der Vertrag rechtsgültig zustande gekommen. 2. Fälligkeit der Ausbildungskosten Das Schulgeld wird in der von Ihnen gewünschten Zahlungsweise in Rechnung gestellt. Einschreibegebühren, Kopierpauschalen, Bücher und Skripte, Exkursionen etc. werden mit der 1. Schulgeldrechnung oder mit separater Rechnung fakturiert und sind innert 30 Tagen zahlbar. 3. Preisgarantie bzw. Preisanpassungen Die Preise für Ausbildungen, die länger als drei Semester dauern, können jedes Jahr der Kostenentwicklung angepasst werden. 4. Zahlung bei Unterbrüchen des Schulbesuchs Das Schulgeld bleibt geschuldet, wenn die/der Lernende den Schulbesuch ganz oder teilweise einstellt, ausgenommen bei längerem Militärdienst oder mehrmonatiger Krankheit, welche zum Repetieren führt. Für Unterbrüche werden keine Abzüge gewährt. 5. Versicherungen und Krankenkasse Die/der Lernende ist grundsätzlich durch ihre/seine private Krankenkasse gegen Unfall versichert. Durch die Feusi Bildungszentrum AG besteht eine Unfallversicherung, welche die Leistungen in Ergänzung zur privaten Krankenkasse nur erbringt, wenn sich der Unfall auf dem Schulweg, in der Schule oder auf einer von der Schule organisierten Reise/Exkursion ereignet. 6. Anpassung des Ausbildungsprogramms Die Feusi Bildungszentrum AG behält sich Änderungen im Ausbildungs programm und in der Schulorganisation vor. 7. Vertragsdauer und -beendigung Dieser Vertrag wird für eine bestimmte Ausbildung mit im Voraus fest gelegter Dauer ab- geschlossen. Das Vertragsverhältnis endet mit dem Abschluss der Ausbildung. Die nachstehenden Bestimmungen sowie anders lautende Abmachungen bleiben vorbehalten. Die/der Lernende bzw. der/die gesetzliche Vertreter/in kann den Vertrag unter Wahrung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten auf das Ende jedes Quartals kündigen. Dies gilt auch für den Fall, dass die/der Lernende die Ausbildung nicht antritt. In diesem Fall ist das Schuldgeld für das erste Quartal geschuldet. Kündigungen müssen mit eingeschriebenem Brief erfolgen. Blosses Fernbleiben vom Unterricht gilt daher nicht als Kündigung und befreit auch nicht von den finanziellen Verpflichtungen. Wird die/der Lernende aufgrund der Promotionsordnung nicht promoviert, kann der Vertrag beidseitig ungeachtet der zweimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende des laufenden Semesters gekündigt werden. Die Feusi Bildungszentrum AG ist berechtigt, den Vertrag wegen schwerer disziplinarischen Vergehen fristlos aufzulösen. Die fristlose Vertragsbeendigung entbindet nicht von den finanziellen Verpflichtungen. Die Feusi Bildungszentrum AG behält sich vor, Lehrgänge bis spätestens dreissig Tage vor Kursbeginn mit eingeschriebenem Brief an die/den Lernenden abzusagen. In diesem Fall werden die erbrachten Zahlungen vollum fänglich zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. 8. Ergänzende Bestimmungen Die Hausordnung und die Absenzen- und Ausbildungsreglemente bilden integrierende Bestandteile dieses Vertrages. Die Feusi Sportschulen sind berechtigt, die Sportschülerinnen und Sportschüler inklusive der ausübenden Sportarten gegenüber Dritten bekanntzugeben. 9. Vertragsänderungen und -ergänzungen Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des vorliegenden Vertrags bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. 10. Gerichtsstand Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmen die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand Bern. Wie wurden Sie auf uns aufmerksam? Ich melde mich aufgrund der folgenden Quelle(n) für diese Ausbildung an Inserat publiziert in Weiterempfehlung durch Mailing/Direktanschrift (bitte angeben) Andere Quellen (bitte angeben) Haben Sie am Feusi Bildungszentrum bereits einen Kurs absolviert? Wenn ja, welche(n) Der/die gesetzliche Vertreter/-in (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) Gleichzeitig Rechnungsadresse. Falls zutreffend, untenstehende Adressangaben nicht mehr erforderlich. Der/die Zahler/-in der Schulgelder Die Rechnung wünsche ich an folgende Adresse ausgestellt Firma Ort Datum Lernende/r Feusi Bildungszentrum AG