Erben und Vererben. Judith Kellner Rechtsanwältin, Mediatorin und Testamentsvollstreckerin KANZLEI KELLNER Kanzlei Kellner Seite 1

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1 Erben und Vererben Judith Kellner Rechtsanwältin, Mediatorin und Testamentsvollstreckerin MITGLIED IM KRANKEN- UND ALTENPFLEGE- VEREIN MANNHEIM 2015 Kanzlei Kellner Seite 1

2 Regelungen für den Todesfall 3 Regelungsformen: Testament: Wichtigste Form Gemeinschaftliches Ehegattentestament Erbvertrag 2015 Kanzlei Kellner Seite 2

3 Formvorschriften für Testamente Vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben Ungültig mit Schreibmaschine / PC Änderungen: Ort, Datum und Unterschrift Spätere Testamente heben frühere auf 2015 Kanzlei Kellner Seite 3

4 Notarielles Testament Vorteil: Gültigkeit sicher, da beurkundet Notar überzeugt sich auch von der Testierfähigkeit des Erblassers Gesetzl. festgelegte Gebührenstaffel nach gegenwärtigem Vermögen + 1/4-Gebühr für Verwahrung beim Amtsgericht 2015 Kanzlei Kellner Seite 4

5 Gemeinschaftliches Testament Notarielle Beurkundung oder eigenhändig Bei eigenhändig: 1 Ehegatte schreibt handschriftlich 2. Ehegatte schreibt Dies ist auch mein Testament handschriftlich darunter Beide Ehegatten unterschreiben mit Ort und Datum Alternative: 2 einzelne eigenhändige Testamente mit gegenseitiger Bezugnahme in gemeinsamem Umschlag 2015 Kanzlei Kellner Seite 5

6 Wechselbezügliche Verfügungen Verfügungen voneinander abhängig Jeder setzt den anderen zum Erben ein Klarstellung, welche Verfügungen wechselbezüglich und welche einseitig sein sollen 2015 Kanzlei Kellner Seite 6

7 Aufhebung gemein- schaftliches Testament Jederzeit von beiden Ehegatten zusammen Von einem E. allein kann es nicht aufgehoben oder geändert werden Zu Lebzeiten einseitiger Widerruf in notariell beurkundeter Form möglich 2015 Kanzlei Kellner Seite 7

8 Lösung aus Bindung bei gemeinschaftl. Testament Nur wenige Möglichkeiten: Ausschlagung Schwere Verfehlungen Anfechtung, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen 2015 Kanzlei Kellner Seite 8

9 Berliner Testament Gegenseitige Einsetzung Erbe des Längstlebenden ist Dritter (z.b. Kind) Vor- oder Nacherbfolge oder Vollerbschaft 2015 Kanzlei Kellner Seite 9

10 Erbvertrag Nur notariell möglich Beide müssen gleichzeitig beim Notar anwesend sein 2015 Kanzlei Kellner Seite 10

11 Aufbewahrung Selbst aufbewahren, Gefahren: Kann verloren gehen Kann nicht gefunden werden Kann beiseite geschafft werden Amtliche Verwahrung: Hinterlegungsschein z. B. für Herausgabe zur Änderung 2015 Kanzlei Kellner Seite 11

12 Amtliche Verwahrung Amtsgericht / Notariat Info an Standesamt des Geburtsortes Eintrag im Geburtenbuch Standesamt Info an Verwahrungsstelle über Todesfall 2015 Kanzlei Kellner Seite 12

13 Erbfall Erbe wird festgestellt durch: Letztwillige Verfügung, wenn vorhanden Gesetzliche Erbfolge Erbe muss beweisen Erbschaft muss angenommen werden 2015 Kanzlei Kellner Seite 13

14 Annahme der Erbschaft Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht Erteilung dauert häufig sehr lange Erbe erbt auch Schulden Ohne Erbschein keine Kontenbedienung Kontovollmacht über den Tod hinaus wichtig 2015 Kanzlei Kellner Seite 14

15 Auflösung Verträge des Erblassers Mietverhältnis: Durch Erbe oder Vermieter möglich, außerordentlich mit gesetzl. Frist ohne Verlängerungsfristen (wegen langer Wohndauer) An andere Verträge (z.b. Telefon, GEZ, Energieversorger, etc.) denken Alle Erben müssen gemeinsam kündigen Nachweis der Erbenstellung erforderlich Bei Unsicherheiten: anwaltliche Hilfe 2015 Kanzlei Kellner Seite 15

16 Haftung der Erben Ggf. zunächst auf Nachlass beschränkbar Nach Annahme der Erbschaft haften Erben auch mit ihrem eigenen Vermögen Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Testament 2015 Kanzlei Kellner Seite 16

17 Pflichtteilsrecht Höhe: 50% des gesetzlichen Erbteils Ansprüche haben: Ehegatte Abkömmlinge (Kinder) Eltern Ansprüche haben nicht: Geschwister Onkel + Tanten 2015 Kanzlei Kellner Seite 17

18 Geltendmachung des Pflichtteils Auskunftsanspruch des Pflichtteilberechtigten: Nachlassverzeichnis mit allen Aktiv- und Passivpositionen Wertermittlungen (Grundstücke, Firmen, etc.) Nachweis durch Belege Auskunft über Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten 10 Jahre Einrechnung in den Nachlass 2015 Kanzlei Kellner Seite 18

19 Ausschlussgründe für Pflichtteil Wenige im Gesetz genannte Gründe: Schwerwiegende Verfehlungen Verbrechen Schwere vorsätzliche Vergehen gegen den Erblasser (z.b. körperliche Misshandlung, böswillige Verletzung von Unterhaltspflichten) 2015 Kanzlei Kellner Seite 19

20 Ehegattenanspruch bei gesetzlicher Erbfolge Dem Überlebenden stehen die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände und die Hochzeitsgeschenke zu 2015 Kanzlei Kellner Seite 20

21 Rechtsschutzversicherung und Erbrecht Die RSV deckt nur eine Erstberatung (analog auch so im Familienrecht) Diese Deckung nur, wenn Erbfall bereits eingetreten ist 2015 Kanzlei Kellner Seite 21

22 1374 BGB Erbschaften oder Geschenke zählen zum Anfangsvermögen vor Ehebegründung Im Rahmen eines familienrechtlichen Zugewinnausgleichs partizipiert der andere Ehegatte also nicht daran 2015 Kanzlei Kellner Seite 22

23 Sonstige erbrechtliche Regelungen 10-Jahresfrist für Geschenke gilt auch bei Heimunterbringung Dürftigkeitseinrede bei Überschuldung des Nachlasses Gleichstellung nicht ehelicher mit ehelichen Kindern Adoption Verwandtschaft Erbanspruch Formvorschriften beachten, z.b. Umschreibung geerbter Immobilien im Grundbuch 2015 Kanzlei Kellner Seite 23

24 Lebensversicherung Fällt nur in den Nachlass, wenn im Versicherungsvertrag kein Bezugsberechtigter (BB) eingetragen ist Eingetragener BB erhält Versicherungssumme unabhängig von seiner Erbenstellung Die Erben haben keinerlei Anspruch auf die Versicherungssumme, wenn ein BB eingetragen ist 2015 Kanzlei Kellner Seite 24

25 Stiftungsgründung Zu Lebzeiten oder durch eine Verfügung für den Todesfall kann Stiftung errichtet werden Vermögenserhalt für den gewünschten Zweck Zustiftungen sind ebenfalls möglich 2015 Kanzlei Kellner Seite 25

26 Professionelle Testamentsvollstreckung Wenn keine Nachkömmlinge vorhanden Wenn Unternehmer nur sehr jungen Nachfolger hat Im Testament enthaltene diesbezügliche Verfügung Testamentsvollstrecker ist Träger eigenen Amtes Gesetzlicher Vertreter des Erblassers Unabhängig und selbständig 2015 Kanzlei Kellner Seite 26

27 Testamentsvollstrecker- Pflichten Erklärung gg. Nachlassgericht über Annahme des Amtes Antrag auf TV-Zeugnis an Gericht als Legitimation nach außen Entrichtung der ErbSt aus dem Nachlass Verbindlichkeiten begleichen und Forderungen eintreiben Einrichtung Nachlasskonto 2015 Kanzlei Kellner Seite 27

28 Testamentsvollstreckung TV sollte guten Kontakt zu Erben halten Erben haben Recht auf Information und müssen bei einigen Angelegenheiten zustimmen Erben sind jedoch durch TV eingeschränkt TV hat auch Rechte gg. Erben: Herausgabe des Nachlasses Ersatz seiner notwendigen Aufwendungen Angemessene Vergütung TV unterliegt nicht der Aufsicht des Nachlassgerichtes 2015 Kanzlei Kellner Seite 28

29 Testamentsvollstreckung Arten: Abwicklungsvollstreckung Dauer-Testamentsvollstreckung Aufgabenkreis durch Erblasser einschränkbar Angemessene Vergütung nach Vergütungstabellen Fälligkeit nach Beendigung des Amtes 2015 Kanzlei Kellner Seite 29

30 Gesetzl. Änderungen ab Keine Abschaffung oder wesentliche Einschränkung des Pflichtteilsrechts erfolgreicher Pflichtteilsentzug bleibt Ausnahmefall Keine Einführung eines allg. Zerrüttungstatbestands Bisher: 10-Jahresfrist bei Schenkungen Ergänzung des Pflichtteils Neu: Abschmelzung 2015 Kanzlei Kellner Seite 30

31 Abschmelzung ab Schenkung innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall: vollständige Berücksichtigung Im zweiten Jahr zu 9/10 Im dritten Jahr zu 8/10 u.s.w Kanzlei Kellner Seite 31

32 Voraussetzung für Fristbeginn bei Schenkung Wie bisher: Erblasser muss seine Rechtsstellung als Eigentümer aufgeben und darauf verzichten, den Gegenstand im Wesentlichen weiter zu nutzen (Niesbrauch etc.) 2015 Kanzlei Kellner Seite 32

33 Ausgleichsansprüche zwischen Abkömmlingen Bisher: Pflegeleistungen unter Verzicht auf eigenes berufliches Einkommen Neu ab : Auch ohne Verzicht auf eigenes berufliches Einkommen 2015 Kanzlei Kellner Seite 33

34 Verjährung Ab nach 3 Jahren, nicht mehr wie bisher nach 30 Jahren Anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen 2015 Kanzlei Kellner Seite 34

35 Kontakt und Anfahrt Kanzlei Judith Kellner Cottbuser Weg Mannheim Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Straßenbahn: Haltestelle Potsdamer Weg Einen Routenplaner sowie ausdruckbare Fahrpläne des VRN und der Deutschen Bundesbahn finden Sie unter Anfahrt auf unserer Homepage Kanzlei Kellner Seite 35

36 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Thomas Kellner 2015 Kanzlei Kellner Seite 36

37 Impressum Rechtsanwältin Judith Kellner Cottbuser Weg 18, D Mannheim Telefon: (0621) Telefax: (0621) Alle Pflichtangaben gemäß Telemediengesetz und Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung finden Sie auf unserer Homepage: Kanzlei Kellner Seite 37

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