Die Schweizer Pensionskassen 2004: Anpassung an neue Rahmenbedingungen

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1 Swissca Portfolio Management AG Waisenhausstrasse Zürich Tel Fax media@swissca.ch Zürich, 6. Mai 2004 MEDIENINFORMATION Resultate der Umfrage 2004 von Swissca und Prevista Anlagestiftung Die Schweizer Pensionskassen 2004: Anpassung an neue Rahmenbedingungen Anlässlich einer Präsentation im Rahmen der Fachmesse 2. Säule orientierte die Swissca über ihre Pensionskassen-Umfrage 2004, welche aktuellste Daten über Struktur, Leistungen, Kapitalanlagen, Deckungsgrad und Performance der schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen erfasste. Die Swissca-Umfrage wurde online per Internet durchgeführt, und die Daten können auf einer neu eingerichteten Website abgefragt werden ( Die Swissca und die Prevista Anlagestiftung haben in den Monaten März / April 2004 per Internet eine umfassende Umfrage bei den schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen (autonome und halbautonome Einrichtungen) durchgeführt. Gefragt wurde nach der Struktur der Pensionskassen, den Beiträgen und Leistungen, nach Performance und Deckungsgrad, den Kapitalanlagen sowie nach Haltungen zu aktuellen vorsorgepolitischen Themen. Im Gegensatz zu anderen Umfragen erfasst jene der Swissca die Pensionskassen in ihrer Gesamtheit und konzentriert sich nicht allein auf anlagespezifische Daten. Spezielle Fragen wurden den öffentlichen Pensionskassen (von Bund, Kantonen und Gemeinden) gestellt. Dieses wichtige Segment der 2. Säule kann damit gezielt und seinen besonderen Voraussetzungen gemäss analysiert werden. Ein Unternehmen der Schweizer Kantonalbanken

2 Dank der Online-Erfassung der Daten können die wichtigsten Ergebnisse nur knapp drei Wochen nach Abschluss der Umfrage bereits publiziert werden. Sie geben damit ein hochaktuelles Bild der Verfassung der beruflichen Vorsorge der Schweiz wider. Stichtag der Daten war der Datenerfassung und abfrage per Internet Grosser Wert wurde bei dieser erstmals online durchgeführten Umfrage auf die Datensicherheit und die einfache technische Handhabung gelegt. Die Umfrage darf für beide Kriterien als vorbildlich gelten. Beim Sicherheitsaspekt wurden gleiche Massstäbe angelegt wie sie für Bankverbindungen auf dem Internet gelten. Die speziell entwickelte Software erlaubte den Teilnehmern, die Dateneingabe jederzeit zu unterbrechen und zu einem beliebigen Zeitpunkt fortzuführen oder frühere Eingaben zu korrigieren. Spätere Umfragen können auf der Basis der bereits eingegebenen Daten weiter geführt werden, was für die beteiligten Pensionskassen die Arbeit wesentlich erleichtern wird. Die elektronische Erfassung und Auswertung der Daten ermöglicht aber auch grosse Flexibilität bei der Abfrage der Resultate. Sie sind auf einer speziell dafür eingerichteten Website der Öffentlichkeit zugänglich. Es ist zu erwarten, dass sich die neue Website mit der Adresse zu einer wertvollen Daten- und Informationsquelle der beruflichen Vorsorge in der Schweiz entwickeln wird. Die teilnehmenden Pensionskassen haben sich bereit erklärt, mit ihren wichtigsten Angaben namentlich auf der Website aufgeführt zu werden. Das von der Swissca realisierte Projekt wird zu einer wesentlichen Verbesserung der Transparenz in der beruflichen Vorsorge führen. Weil erstmals aktuellste Daten öffentlich zur Verfügung stehen, wird ein grosses Informationsbedürfnis von Vorsorgepraxis, Medien und Politik erfüllt. Auch die Stiftungsräte und Versicherten erhalten damit erstmals eine Übersicht über die Basisdaten der Vorsorgeeinrichtungen auf neustem Stand. Die Auswertungen sind noch nicht abgeschlossen. Weiterführende Ergebnisse werden später publiziert. Im September 2004 folgt die abschliessende schriftliche Auswertung. Ein Unternehmen der Schweizer Kantonalbanken 2

3 180 Pensionskassen mit 687'000 Aktivversicherten Beteiligt haben sich 180 Vorsorgeeinrichtungen mit einem Gesamtvermögen von 185 Milliarden Franken, Aktivversicherten und 272'000 Rentnern. Dies entspricht einem Anteil von rund einem Drittel der beruflichen Vorsorge, gemessen am Gesamtvermögen. Werden nur die autonomen und halbautonomen Kassen berücksichtigt (ohne Sammelstiftungen), entspricht dies sogar gegen 40 Prozent. Die Daten dürfen damit ein hohes Mass an Repräsentativität beanspruchen, zumal nicht nur grosse, sondern auch zahlreiche kleinere Vorsorgeeinrichtungen mit einem Vermögen von unter 100 Millionen Franken teilgenommen haben. 43 Teilnehmer sind öffentliche Kassen (von Bund, Kantonen und Gemeinden). Dieser Sektor ist damit besonders gut vertreten, was aufschlussreiche Vergleiche zwischen dem privaten und dem öffentlichen Vorsorgesektor erlaubt. Strukturdaten Die Umfrage hat eine Fülle von interessanten Einzeldaten zur Struktur der schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen hervorgebracht. Eine kleine Auswahl: Gründungsdatum Von den teilnehmenden Kassen sind vier über 100 Jahre alt. Nach 1985, also nach Inkraftsetzung des BVG, wurden nur 30 (17 Prozent) gegründet. Das zeigt einmal mehr, dass die berufliche Vorsorge nicht mit dem BVG gleich gesetzt werden kann, sondern in ihren Ursprüngen sehr viel weiter zurückgeht. Wechsel zum Beitragsprimat Rund zwei Drittel der teilnehmenden Kassen weisen für die Altersvorsorge das Beitragsprimat auf. Die Umfrageergebnisse machen den grossen Strukturwandel deutlich, der sich in der Schweiz in den letzten Jahren abgespielt hat. Seit 1994 (Einführung des Freizügigkeitsgesetzes FZG) hat rund jede vierte Kasse das Leistungsprimat aufgegeben. Der Wandel ist besonders ausgeprägt bei den öffentlichen Kassen, von denen fast ein Drittel einen Primatwechsel vorgenommen hat. Ein Unternehmen der Schweizer Kantonalbanken 3

4 Kosten der Pensionskassenverwaltung CHF CHF CHF CHF > 750 CHF Grafik 1: Kosten der Pensionskassenverwaltung (152 Nennungen) Der Verwaltungsaufwand pro Versicherten (exklusive Bankspesen und Kosten für Wertschriften und Liegenschaften) wird mit durchschnittlich 185 Franken angegeben (gewichtet mit Anzahl Versicherten), bei interner Verwaltung erreicht er 177 und bei externer Verwaltung (Outsourcing) erreicht er 255 Franken. Die Spanne der Antworten reicht von unter 100 bis über 1000 Franken. Separate Beiträge für die Verwaltung erheben nur 16 Prozent der Kassen. Der auf 1. April in Kraft getretene erste Teil der BVG-Revision umfasst vor allem die erweiterten Transparenzbestimmungen. Diese werden auch bezüglich der Verwaltungskosten zu neuen und verbesserten Daten führen und die Vergleichbarkeit erhöhen. Es ist zu hoffen, dass damit eine bisher von allzu vielen Vermutungen und Schätzungen geprägte Frage endlich objektiv beantwortet werden kann. Die für die Umfrage gemachten Angaben lassen jedoch vermuten, dass schon viele Vorsorgeeinrichtungen über ihren Aufwand recht präzise im Bilde sind. Ein Unternehmen der Schweizer Kantonalbanken 4

5 Überobligatorische Beiträge resp. Leistungen Ein Umfrageziel war auch, mehr Klarheit bei der Frage der Aufteilung des obligatorischen zum überobligatorischen Teil zu erhalten. 14,2 Prozent der massgebenden AHV-Lohnsumme wenden die Unternehmen und Versicherten im Durchschnitt für die Altersvorsorge und 2,9 Prozent für die Risikovorsorge auf. 78 Kassen der 132 hier antwortenden Umfrageteilnehmer haben auch die Aufteilung der Beiträge in Spargutschriften BVG-Obligatorium und Spargutschriften Überobligatorium geschätzt. Dabei werden fast 40 Prozent der Altersvorsorge dem Überobligatorium zugerechnet eine beachtlicher Anteil an freiwilliger Vorsorge. Leistungen 43% 36% 24% 28% 14% 17% 20% 10% 6% 2% bis 40% 41-45% 46-50% 51-55% über 55% Privater Arbeitgeber Öffentlicher Arbeitgeber Grafik 2: Leistungsziel bei einem AHV-Lohn von 80'000 Franken (Verteilung in %) Ein Unternehmen der Schweizer Kantonalbanken 5

6 Knapp die Hälfte der teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen geben an, ein Leistungsziel definiert zu haben. Das bedeutet, dass eigentlich untypisch auch viele Beitragsprimatkassen ein definiertes Leistungsziel kennen. Um das Leistungsziel trotz der Vielfalt an Reglementsbestimmungen vergleichbar zu machen, wurde nach der Höhe der geplanten Altersrente in Prozent eines massgebenden Lohnes von 80'000 Franken gefragt. 92 Prozent der Kassen verfügen über ein Leistungsziel aus der 2. Säule von über 40 Prozent. Wenn die einfache AHV-Rente von 25'320 Franken dazu gezählt wird, ergibt sich eine Altersrente aus der 1. und 2. Säule von mehrheitlich über 70, in knapp 30 Prozent der Fälle sogar eine Vorsorge in Höhe von über 85 Prozent des AHV-Lohnes. Sicher ein ausgezeichnetes Leistungsniveau! Bei der Unterscheidung nach privaten und öffentlichen Arbeitgebern lässt sich kein klares Muster erkennen. Der Teuerungsausgleich steht derzeit weniger im Zentrum des Interesses. Das dürfte allerdings nicht unbegrenzt andauern. Es ist nicht zu übersehen, dass hier ein struktureller Schwachpunkt der beruflichen Vorsorge vorliegt. Nur 16 Prozent der antwortenden Kassen geben an, einen vollen, reglementarisch festgelegten Teuerungsausgleich zu gewähren. Es handelt sich überwiegend um öffentliche Kassen. Die Mehrheit begnügt sich mit dem Einhalten der gesetzlichen Minimalvorschriften. Unter diesen Voraussetzungen ist bemerkenswert, dass fast drei Viertel der Umfrageteilnehmer angibt, in den letzten fünf Jahren Rentenerhöhungen vorgenommen zu haben. Ein Unternehmen der Schweizer Kantonalbanken 6

7 Finanzierungssituation 34% 29% 28% 32% 28% 25% 34% 20% 17% 22% 15% 18% 15% 22% 16% 7% 11% 10% 7% 3% 2% 2% 1% 2% <80% 80-90% % % % >110% Öffentlicher Arbeitgeber 2002 Öffentlicher Arbeitgeber 2003 Privater Arbeitgeber 2002 Privater Arbeitgeber 2003 Grafik 3: Entwicklung Deckungsgrad (ungewichtet, in % der antwortenden Kassen) Grosses Interesse fand in der Öffentlichkeit das Thema des Deckungsgrads der Vorsorgeeinrichtungen, der nach den schwachen Börsenjahren 2000 bis 2002 in vielen Fällen die Grenze von 100 Prozent unterschritten hat. Aufgrund der positiven Entwicklung der Börsen 2003 hat sich die Lage allerdings wieder etwas entspannt. Der Deckungsgrad erhöhte sich im Laufe des Jahres von durchschnittlich 100 auf 104 Prozent. Deckungsgrade von über 110 Prozent sind wieder vermehrt zu beobachten. Eine Faustregel besagt, dass bei der von den teilnehmenden Kassen angegebenen durchschnittlichen Aktienquote von 25 bis 30 Prozent ein Deckungsgrad von 115 bis 120 Prozent ideal wäre. Die Decke ist also weiterhin noch etwas dünn. Dank der jetzt einheitlichen Definition des Begriffs Deckungsgrad weisen die Zahlen eine erhöhte Zuverlässigkeit auf. Zu beachten ist, dass diese Definition Wertschwankungsreserven Ein Unternehmen der Schweizer Kantonalbanken 7

8 einschliesst. Das bedeutet, dass bei einem Deckungsgrad von 100 Prozent keine Reserven vorhanden sind. Zu unterscheiden ist aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben zwischen öffentlichrechtlichen und privaten Kassen. Bei den privaten Kassen erhöhte sich der durchschnittliche Deckungsgrad von 104 auf 108 Prozent, bei den teilnehmenden öffentlichen Kassen von 90 auf 93 Prozent, allerdings mit einer sehr grossen Schwankungsbreite von 40 bis 125 Prozent. Während 22 Prozent der privaten Kassen einen Deckungsgrad von unter 100 Prozent ausweisen, sind es bei den öffentlichen 61 Prozent. Immerhin: Knapp 40 Prozent der Kassen der öffentlichen Hand weisen doch einen Deckungsgrad von über 100 Prozent auf! Die teilweise schlechtere Finanzierungssituation bei den öffentlichen Kassen hat eine Reihe von Gründen. Der Einbruch der Aktienkurse ist nur einer davon. Die Umfrage hat die Ursachen detailliert erfasst und kommt zu folgenden Ergebnissen (Mehrfachnennungen möglich): Restriktive Vorgaben für die Anlagestrategie: 15% Zieldeckungsgrad unter 100 Prozent: 21% Reglement (beispielsweise vorgegebenes Leistungsniveau ohne ausreichende Finanzierung): 45% Andere Gründe: 52% Aus den Bemerkungen der Umfrageteilnehmer kann festgestellt werden, dass die Unterdeckung auf einer anderen Situationsbeurteilung in früheren Jahren beruht. Heute sucht man bei vielen Kassen aktiv nach Lösungen. Ob die öffentlichen Kassen grundsätzlich voll auszufinanzieren sind, ist umstritten. Ziel sollte sein, die Situation zumindest zu stabilisieren. Das setzt auch die Verzinsung der Deckungslücke voraus. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, besteht die Gefahr, dass die Situation sich weiter verschlechtert und wachsende Lasten auf künftige Generationen abgeschoben werden. Obschon wir das Total der Leistungen des Arbeitgebers nicht kennen, ist es unter diesen Voraussetzungen erstaunlich, dass nur 7 Kassen (20 Prozent) angeben, dass diese Lücke voll oder zumindest teilweise verzinst wird. Ein Unternehmen der Schweizer Kantonalbanken 8

9 Verzinsung Ein weiteres wichtiges Thema war in letzter Zeit die Verzinsung. Zu unterscheiden ist die BVG- Mindestverzinsung für den obligatorischen Teil (welche so grosse Schlagzeilen geliefert hat) von der technischen Verzinsung. Beim Leistungsprimat sowie beim Deckungskapital der Rentner berechnet sich das notwendige Kapital auf der Basis des technischen Zinses. Je tiefer der technische Zins angesetzt wird, umso grösser wird das notwendige Deckungskapital für die reglementarischen Leistungen. Die Kassen haben also ein Interesse daran, den aktuellen technischen Zinssatz nicht reduzieren zu müssen. Andererseits sollte der technische Zins nicht zu weit von der langfristig zu erzielenden Rendite entfernt sein, weil andernfalls Zusatzbeiträge geleistet oder die Leistungen reduziert werden müssen. Die Umfrage ergab für den Verlauf des Jahres 2004 einen leichten Rückgang des durchschnittlich verwendeten technischen Zinses von 3,8 auf 3,6 Prozent. Das relativ tiefe Niveau erstaunt etwas, ist doch eine Senkung in der Regel mit einem substantiell höheren Kapitalbedarf verbunden. Auf der anderen Seite führt die Senkung des technischen Zinssatzes zu einer stabileren finanziellen Ausgangslage. Deutlich tiefer liegt der Zins für die aktuelle Verzinsung der Altersguthaben. Das Minimum für den obligatorischen Bereich wurde vom Bundesrat für 2004 (2003) bekanntlich auf 2,25 (3,25) Prozent festgesetzt. Die Kassen können auch einen höheren Satz anwenden; für den überobligatorischen Bereich bestehen keine Vorschriften. Die Umfrage spiegelt die Entwicklung aufgrund der tatsächlich gewährten Zinssätze wider. Kassentyp Umhüllende Kassen 3.25% 2.61% Obligatorium 3.39% 2.40% Überobligatorium 2.79% 2.28% Ein Unternehmen der Schweizer Kantonalbanken 9

10 Wird nach öffentlichen und privaten Kassen unterschieden, ergibt sich für die öffentlichen Kassen im Durchschnitt ein leicht höheres Niveau. Umwandlungssatz Einer der am heftigsten diskutierten Punkte der 1. BVG-Revision bildete die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes aufgrund der steigenden Lebenserwartung. Die Umfrageergebnisse lassen erkennen, dass hier in der Tat bei den Kassen im überobligatorischen Bereich (wo die Vorschriften nicht gelten) bereits teilweise Anpassungen nach unten vorgenommen werden. Für die umhüllenden Kassen ergibt sich ein durchschnittlicher Satz von 7,1 Prozent für die Männer resp. 7,0 Prozent für die Frauen, dies bei vorgeschriebenen 7,2 Prozent im Obligatorium. Im (nicht geregelten) Überobligatorium gaben die antwortenden Kassen für 2004 im Vergleich zu 2003 eine Senkung des Umwandlungssatzes der Männer von durchschnittlich 6,9 auf 6,4 Prozent an, für Frauen von 6,8 auf 6,2 Prozent! Performance Die Daten für die Performanceentwicklung der letzten Jahre zeigen ein aussagekräftiges Bild der Ereignisse auf dem Kapitalmarkt seit dem Jahr Nach dem Höhepunkt von 1999 mit einem Durchschnitt von 8,6 Prozent erfolgte in den folgenden Jahren ein rasanter Absturz bis auf durchschnittlich minus 5,1 Prozent 2002 mit einer deutlichen Erholung 2003 auf wiederum beträchtliche 7,3 Prozent. Die von Watson Wyatt in Zusammenarbeit mit dem ASIP erhobenen Zahlen ergaben für 2003 (2002) einen Satz von 9,5 (minus 10,3). Die Differenz zur Swissca-Umfrage ist im Wesentlichen in den von Watson Wyatt nicht berücksichtigten direkten Immobilienanlagen zu suchen, welche zu einer Glättung der Performance-Entwicklung führen. Ein Unternehmen der Schweizer Kantonalbanken 10

11 Minimalwert Mittelwert Maximalwert Grafik 4: Performance auf Gesamtvermögen: Entwicklung Deckungsgrad (ungewichtet, in Prozent der antwortenden Kassen) Neben den Durchschnitten interessiert natürlich auch, welche Entwicklung die einzelne Kasse entsprechend ihrer individuellen Strategie in diesen ereignisreichen Jahren durchlaufen hat. Die Swissca hat dazu für die Jahre 2002/2003 eine Korrelationsanalyse erstellt. Deren Fazit: Kassen, welche 2002 eine überdurchschnittliche Performance ausgewiesen haben, lagen 2003 tendenziell darunter. Diese Tendenz deutet darauf hin, dass die gewählte Asset Allocation in der Regel durchgehalten wurde. Mit anderen Worten: Bestehende Aktienportefeuilles wurden im Grossen und Ganzen weiter geführt. Im Jahr 2002 wurden die Kassen mit einem hohen Aktienanteil bestraft, respektive 2003 dafür belohnt und umgekehrt. Ein Unternehmen der Schweizer Kantonalbanken 11

12 Performance 2003 in % % Performance 2002 in % % Grafik 5: Performance auf Gesamtvermögen: Korrelationen der Resultate im 2002 mit den Resultaten im Auf der x-achse ist die Performance 2002 angegeben, auf der y-achse die Performance Im Quadranten links oben sind jene Kassen versammelt, welche eine Minus- Performance 2002 (= unterdurchschnittliche Performance 2002) und eine positive Performance 2003 erzielten, rechts oben jene mit positiver Performance in beiden Jahren, links unten jene mit negativer Performance in beiden Jahren und rechts unten jene mit einem Plus 2002 und einem Minus Externe Vermögensverwaltung Bei den in der KGAST 1 organisierten Anlagestiftungen sind derzeit rund 50 Milliarden Franken investiert, das entspricht etwa 10 Prozent des gesamten Anlagevermögens der Schweizer Pensionskassen. Das Volumen in den Anlagefonds ist geringer und schwieriger zu quantifizieren. Es werden jedoch zunehmend institutionelle Fonds angeboten, welche sich gezielt an die Vorsorgeeinrichtungen wenden. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass Kollektivanlagen eine grosse und tendenziell steigende Bedeutung für die berufliche Vorsorge haben. Gemäss der Umfrage halten Kassen, die in Anlagestiftungen investieren, 29 Prozent von diesem Typ Kollektivanlagen. Bei den Anlagefonds liegt der Anteil bei 18 Prozent. 1 KGAST: Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen Ein Unternehmen der Schweizer Kantonalbanken 12

13 Beteiligungsgesellschaften werden noch von 11 Prozent der antwortenden Kassen gehalten, das Volumen lieg jedoch bei unter 1 Prozent. Die Umfrage ist unter anderem auch der Frage nachgegangen, ob von kleinen Kassen eher Kollektivanlagen gehalten respektive Mandate vergeben werden und die grossen Einrichtungen entsprechend vorwiegend selber verwalten. Bei den Mandaten lässt sich in der Tat erkennen, dass die gemischten Mandate vor allem bei den kleinen und mittleren Kassen vorliegen, während Kategorienmandate sich bei den grösseren konzentrieren. Interessant ist weiter, dass Kollektivanlagen nicht nur ein bedeutendes Instrument der kleineren Kassen sind, sondern ebenso intensiv von grossen Kassen (mit Ausnahme der ganz grossen) eingesetzt werden. Corporate Governance Wie aktiv nehmen die Vorsorgeeinrichtungen ihre Aktionärsrechte bei den inländischen Anlagen wahr? Bekanntlich müssen die Pensionskassen gemäss neuer Verordnungsbestimmung seit dem 1. Januar 2002 in ihren Reglementen Vorschriften über die Ausübung der Aktionärsrechte aufnehmen. Diesen Vorschriften kommt deshalb grosse Bedeutung zu, weil schätzungsweise so die NZZ vor kurzem - 10 bis 15 Prozent der Aktien bei den grossen Schweizer Konzernen von Pensionskassen gehalten werden. Zählt man die dritte Säule und die Spargelder hinzu, die bei Versicherungen und Anlagefonds parkiert sind, dürfte der Anteil der institutionellen Anleger auf rund 30 Prozent steigen. Immerhin nehmen 41 Prozent der Antwortenden der Swissca-Umfrage die Aktionärsrechte bei inländischen Aktienanlagen regelmässig respektive 32 Prozent gelegentlich wahr. Ob sie in der Regel im Sinne der Anträge des Verwaltungsrates stimmen oder ob sie ihre Stimme gelegentlich auch dagegen erheben, muss in einer nächsten Umfrage erhoben werden. Stimmen zur BVG-Revision Die Swissca-Umfrage gab u.a. auch die Möglichkeit, Kommentare zur gegenwärtig anlaufenden Umsetzung der 1. BVG-Revision zu sammeln. Sie liefern ein höchst aufschlussreiches Stimmungsbild bei den Vorsorgeeinrichtungen. Jene Kassen (vor allem auch öffentliche), die schon heute tiefere Eintrittsschwellen kennen, geben sich bezüglich des Ein Unternehmen der Schweizer Kantonalbanken 13

14 Leistungsausbaus gelassen. In Branchen, welche unter starkem Kostendruck stehen, ist man darüber weniger begeistert. So heisst es etwa: Die Senkung der Eintrittsschwelle wird im Detailhandel zum Bumerang. Die Arbeitgeber werden die Einsätze von TeilzeitmitarbeiterInnen so regeln, dass das Minimum nach Möglichkeit nicht erreicht wird. Es wird (mit Blick auf den Umwandlungssatz) auch kritisiert: Die Revision ist zum Teil schon überholt. Eine nächste Anpassung muss schneller erfolgen ; oder: Die nächste Revision muss umgehend in Angriff genommen werden. Die ungenügende Anpassung des Umwandlungssatzes wird als grosser Mangel dieser Revision bezeichnet. Kritisiert wird aber auch die nochmals erhöhte Regelungsdichte und der damit verbundene erhöhte Verwaltungsaufwand: So heisst es etwa: Viel zu kompliziert, einfache Gesetze sind gefragt, oder auch nur lakonisch: Bürokratie, Mehraufwand, Standards für Treuhänder-Absicherung, und Toujours plus de législation et de bureaucratie. Positive Kommentare fehlen. Die Zukunft der Swissca-Umfrage Die Swissca hat für die Umfrage einen beträchtlichen technischen und organisatorischen Entwicklungsaufwand erbracht. Sie ist überzeugt, damit einen wesentlichen Beitrag für die Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge der Schweiz zu leisten. Einen bedeutenden Einsatz hatten aber auch die teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen zu erbringen. Der Fragebogen war umfangreich und verlangte vertiefte Kenntnisse von den antwortenden Personen. Ihnen ist auch an dieser Stelle ein Dank auszusprechen. Es ist vorgesehen, die Umfragen auch künftig weiterzuführen und die Daten auf der Website regelmässig zu aktualisieren. Die abschliessende schriftliche Auswertung der Studie (erhältlich in deutsch und französisch) kann ab September 2004 unentgeltlich bezogen werden, bei der Swissca in Zürich, , pmg@swissca.ch. Die Swissca hofft, dass sich in Zukunft noch mehr Vorsorgeeinrichtungen engagieren und damit ihren Beitrag an die dringend notwendige, verbesserte Transparenz leisten. * * * Ein Unternehmen der Schweizer Kantonalbanken 14

15 Die Swissca Gruppe ist ein Unternehmen der Schweizer Kantonalbanken. Als spezialisierter Leistungserbringer konzentriert sich die Swissca auf die Entwicklung und den Vertrieb von Anlage- und Vorsorgeprodukten für private und institutionelle Kunden: Swissca Anlagefonds, Vermögen der Prevista Anlagestiftung, institutionelle Vermögensverwaltungsmandate sowie Produkte und Dienstleistungen der 2. und 3. Säule. Als bedeutender Fondsanbieter der Schweiz verwaltet die Swissca ein Fondsvermögen von CHF 33 Mia. Das gesamthaft verwaltete Kundenvermögen beträgt über CHF 48 Mia. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Intern: Extern: Swissca Portfolio Management AG Simmen Wirth & Partner AG Markus Wirth Pietro H. Simmen Waisenhausstrasse 2 Kohlrainstrasse Zürich 8700 Küsnacht Tel. (41) Tel. (41) Fax (41) Fax (41) markus.wirth@swissca.ch office@simmen.ch Ein Unternehmen der Schweizer Kantonalbanken 15

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