Facharzt für Prävention und Gesundheitswesen

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1 SIWF ISFM Facharzt für Prävention und Gesundheitswesen Weiterbildungsprogramm vom 1. Juli 2001 (letzte Revision: 19. Juni 2009) Akkreditiert durch das Eidgenössische Departement des Innern: 1. September 2011 SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et continue FMH Elfenstrasse 18 Postfach Bern 15 Telefon Fax

2 Facharzt für Prävention und Gesundheitswesen Weiterbildungsprogramm 1. Allgemeines Mit der Weiterbildung zum Facharzt für Prävention und Gesundheitswesen soll dem Arzt * ermöglicht werden, Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiete der Sozial- und Präventivmedizin zu erwerben, die ihn befähigen, eine populationsbezogene Tätigkeit in der Medizin und im Gesundheitswesen in eigener Verantwortung zu übernehmen. 2. Dauer, Gliederung und weitere Bestimmungen Die Weiterbildung dauert 5 Jahre und gliedert sich in 3 Teile: 2 Jahre klinische Tätigkeit (nicht fachspezifische Weiterbildung) 1 Jahr fachspezifische theoretische Weiterbildung 2 Jahre fachspezifische praktische Weiterbildung 2.1 Klinische Tätigkeit Zwei Jahre patientenbezogene Weiterbildung als klinischer Assistent an anerkannten Weiterbildungsstätten. Es können maximal 6 Monate Praxisassistenz angerechnet werden (vorzugsweise Allgemeinmedizin und Innere Medizin). 2.2 Fachspezifische theoretische Weiterbildung 9 bis 12 Monate Weiterbildung auf dem Gebiet der Prävention und des öffentlichen Gesundheitswesens mit entsprechendem Diplom (in der Regel Master of Public Health MPH) an einer anerkannten Weiterbildungsstätte (vgl. Anhang). Die Nachdiplomkurse finden an Universitäten statt und richten sich in der Regel nicht ausschliesslich an Ärzte. Sie dauern ein akademisches Jahr, das heisst in der Regel 9 Monate. Sie werden in Form von Vorlesungen, Praktika und Seminaren zu folgenden Themen durchgeführt: a) Biologie im Bereich bevölkerungsbezogener Aktivitäten und im öffentlichen Gesundheitswesen, einschliesslich Mikrobiologie, Genetik, Biochemie und Physiologie b) Sozialwissenschaften im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens, einschliesslich Verhaltenswissenschaften, Ökonomie und Politologie c) Statistik und Demographie d) Epidemiologie, einschliesslich Studien- und Forschungsmethoden e) Gesundheit und Umwelt f) Verwaltung, Gesetzgebung, Planung und Evaluation im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens und im Gesundheitsdienst, einschliesslich soziale Sicherung und Krankenversicherung g) Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung * Dieses Weiterbildungsprogramm gilt in gleichem Masse für Ärztinnen und Ärzte. Zur besseren Lesbarkeit werden im Text nur männliche Personenbezeichnungen verwendet. Wir bitten die Leserinnen um Verständnis. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 2 / 11

3 Ziel des Nachdiplomkurses: 1. Verständnis zu wecken für: a) die physischen, biologischen, psychologischen und sozialen Faktoren, die die Gesundheit der Bevölkerung beeinflussen (d.h. der Menschen, ihrer Umwelt und ihrer Gesundheit); b) relevante Konzepte der Sozialwissenschaften und Verhaltenswissenschaften; c) die Struktur und Funktion des gesamten Gesundheitswesens, einschliesslich der Spitäler und medizinischem Personal. 2. Die folgenden Techniken zu beherrschen: a) Informationsbeschaffung, Datenerhebung und Datenverarbeitung, Auswertung und Interpretation der Daten und Verbreitung der Information; b) Beobachten der Umgebung, Voraussagen über Veränderung, Analysen und geplante Interventionen. 3. Diese Techniken anzuwenden: a) bei der Identifikation und Kontrolle von Gesundheitsproblemen der Bevölkerung; b) bei der Entwicklung, Leitung und Überprüfung der Wirksamkeit von Massnahmen und Strukturen im Gesundheitswesen. 2.3 Fachspezifische praktische Weiterbildung Zwei Jahre Weiterbildung an anerkannten Weiterbildungsstätten auf dem Gebiet der Prävention und des Gesundheitswesens, wovon mindestens ein Jahr an einer anerkannten Weiterbildungsstätte der Kategorie A gemäss Kapitel 5 (5.1). Die Titelkommission kann auf vorgängigen Antrag in begründeten Fällen ausnahmsweise auch die Anerkennung einer Weiterbildung an anderen Institutionen zusichern. 2.4 Weitere Bestimmungen Die ganze Weiterbildung kann in Teilzeit mit entsprechend längerer Dauer absolviert werden Es muss mindestens eine wissenschaftliche Publikation vorgewiesen werden Höchstens 2 Jahre der fachspezifischen Weiterbildung dürfen im Ausland absolviert werden. Es empfiehlt sich, vorgängig die Empfehlung der Titelkommission einzuholen. 3. Inhalt der Weiterbildung 3.1 Allgemeiner Inhalt der Weiterbildung Die Ziele der fachspezifischen theoretischen Weiterbildung sind unter Ziffer 2.2 aufgeführt. Die Ziele der fachspezifischen praktischen Weiterbildung sind in den Anforderungen an die Weiterbildung der Assistenten unter geregelt. Bezüglicher der Themen Ethik, Gesundheitsökonomie sowie Patientensicherheit gelten ergänzend folgende Lernziele: 3.2 Ethik und Gesundheitsökonomie Die praktische Vermittlung des selbständigen Umgangs mit ethischen und gesundheitsökonomischen Problemen in der Betreuung von Gesunden und Kranken in typischen Situationen des Fachgebietes umfasst folgende Lernziele / -inhalte: Ethik Bei der Weiterbildung wird besonderer Wert auf den Erwerb der Kompetenz in der medizinischethischen Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Betreuung von Gesunden und Kranken resp. bei Public Health-Entscheiden gelegt. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 3 / 11

4 Dies beinhaltet folgende Lernziele: Kenntnis der relevanten medizinisch-ethischen Begriffe Selbständige Anwendung von Instrumenten, die eine ethische Entscheidungsfindung erleichtern Selbständiger Umgang mit ethischen Problemen in typischen Situationen (beispielsweise Patienteninformation vor Interventionen, Forschung am Menschen, Bekanntgabe von Diagnosen, Abhängigkeitsbeziehungen, Freiheitsentzug, Entscheidungen am Lebensende, Sterbebegleitung, Organentnahme) Gesundheitsökonomie Bei der Weiterbildung wird besonderer Wert auf den Erwerb der Kompetenz im sinnvollen Einsatz der diagnostischen, prophylaktischen und therapeutischen Mittel bei der Betreuung von Gesunden und Kranken resp. bei Public Health Entscheiden gelegt. Dies beinhaltet folgende Lernziele: Kenntnis der relevanten gesundheitsökonomischen Begriffe Selbständiger Umgang mit ökonomischen Problemen Optimaler Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen 3.3 Patientensicherheit Kenntnis der Prinzipien des Sicherheitsmanagements bei der Untersuchung und Behandlung von Kranken und Gesunden sowie Kompetenz im Umgang mit Risiken und Komplikationen. Dies umfasst u. a. das Erkennen und Bewältigen von Situationen, bei welchen das Risiko unerwünschter Ereignisse erhöht ist. 4. Prüfungsreglement 4.1 Prüfungsziel Ziel ist die Überprüfung der während der Weiterbildung erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im gesamten Bereich von Prävention und Gesundheitswesen. 4.2 Prüfungsstoff Der Prüfungsstoff entspricht dem Weiterbildungsprogramm in Prävention und Gesundheitswesen. Für die Schweizer Situation bildet das Fachbuch (Leitfaden) Sozial- und Präventivmedizin, Public Health, in deutscher und französischer Sprache die Grundlage. Die praxisrelevanten Aspekte werden indessen stärker gewichtet als die theoretischen Grundlagen. 4.3 Prüfungskommission Zusammensetzung und Wahl Die Prüfungskommission besteht aus einem Präsidenten und 4 bis 5 weiteren Mitgliedern. Diese Personen werden vom Vorstand der Facharztgruppe FMH für Prävention und Gesundheitswesen der SGPG für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Wahlvoraussetzung ist der Besitz eines Facharzttitels FMH für Prävention und Gesundheitswesen. Die Prüfungskommission ist wie folgt zusammengesetzt: 2 Vertreter der universitären Institute für Sozial- und Präventivmedizin 1 Vertreter des wissenschaftlichen Beirates der SGPG 1 Vertreter aus einer Institution des öffentlichen Gesundheitswesens (zum Beispiel des Bundes oder der Kantone) SIWF ISFM siwf@fmh.ch 4 / 11

5 1 bis 2 Vertreter nach freier Wahl, nach Möglichkeit aber einer aus einem anderen Tätigkeitsgebiet Aufgaben der Prüfungskommission Ernennung von Prüfungsexperten (Examinatoren) für jeden Examenstermin (mindestens 2, wobei in der Regel der Kommissionspräsident auch als Experte den Prüfungsvorsitz übernimmt). Organisation der jährlichen Facharztprüfungen Festsetzen der Anmeldemodalitäten und Prüfungsgebühren Information der Kandidaten Evaluation und Bericht über die Prüfung zuhanden der zuständigen Organe Prüfungsexperten (Examinatoren) Die Examinatoren, von denen einer den Vorsitz übernimmt, sind zuständig für Vorbereitung, Durchführung und Bewertung (einschliesslich Protokoll) der Prüfung. Die Examinatoren sind verantwortlich für die professionelle Fragestellung sowie für die Bewertung der Prüfung. Die Beurteilung trägt insbesondere folgenden Kriterien Rechnung: Kenntnisse und deren Anwendungen praktische Fertigkeiten (besonders in der Umsetzung im schweizerischen Gesundheitswesen) Kommunikationsfähigkeit fachspezifische Weiterbildung des Kandidaten. 4.4 Prüfungsart (Teile und deren Dauer) Es handelt sich um eine mündliche Einzelprüfung, die aus 3 Teilen besteht: Prüfungsstruktur Die 3 Prüfungsteile sind im Einzelnen: a) Fragen zu einem dem Kandidaten vorgegebenen wissenschaftlichen Artikel. b) Fragen zu einem vom Kandidaten vorgeschlagenen Artikel. c) Fragen zu einem allgemeinen Thema, welches vom Kandidaten zufällig gezogen wird. ad a) Ein vom Prüfungsvorsitzenden ausgewählter Artikel (im Allgemeinen englisch) wird dem Kandidaten einen Monat vor der Prüfung zugestellt. Der Artikel behandelt entweder ein Thema des Public Health oder der Präventivmedizin. Der Kandidat stellt in 5 bis 10 Minuten den Inhalt des Artikels vor, darauf wird er zu methodischen und inhaltlichen Aspekten befragt, wobei besonderes Augenmerk auf die praktischen Konsequenzen gerichtet wird. ad b) Der vom Kandidaten vorgeschlagene Artikel (englisch, deutsch oder französisch) wird den Examinatoren bis spätestens 14 Tage vor der Prüfung zugestellt. Der Artikel stammt in der Regel aus dem Gebiet der Hauptaktivität der zu prüfenden Person. Sie stellt den Artikel in 5 bis 10 Minuten vor, danach wird sie über methodische und inhaltliche Aspekte des Artikels befragt, wobei wiederum besonders auf die praktischen Konsequenzen geachtet wird. ad c) Die zu prüfende Person zieht zu Beginn der Prüfung ein allgemeines Public Health Thema zufällig aus der Themensammlung, welche sämtliche Themen auf Französisch und Deutsch enthält. Das Referenzbuch ist: F. Gutzwiller, F. Paccaud eds.: Sozial- und Präventivmedizin / Public Health, Bern, Huber Verlag 2007; 3 Auflage. Die Themen werden unter Verschluss aufbewahrt Dauer Die Prüfung dauert mindestens 1 Stunde und maximal 2 Stunden, jeder Einzelteil mindestens 20 Minuten und maximal 40 Minuten. Die Prüfungsvorbereitung ist in dieser Zeit nicht inbegriffen. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 5 / 11

6 4.5 Prüfungsmodalitäten Zeitpunkt der Prüfung Es empfiehlt sich, die Facharztprüfung frühestens im letzten Jahr der reglementarischen Weiterbildung abzulegen. Voraussetzung für die Zulassung ist das bestandene MPH-Examen Zeit und Ort der Prüfung Die Prüfung wird jährlich durchgeführt. Zeit und Ort der Prüfung werden von der Prüfungskommission bestimmt und 6 Monate vorher zusammen mit den Teilnahmebedingungen und der Anmeldefrist in der Schweizerischen Ärztezeitung publiziert Protokoll Über die Prüfung wird ein Protokoll erstellt, das auch dem Kandidaten zugestellt wird. Die Prüfungsunterlagen sind vertraulich und werden mindestens 3 Jahre aufbewahrt Prüfungsgebühr Die Kommission legt jährlich nach Rücksprache mit dem Vorstand die Anmeldemodalitäten und Prüfungsgebühr fest Bewertungskriterien Jeder Prüfungsteil wird einzeln auf einer Notenskala von 1 bis 6 (ohne Zwischennoten) im Konsens zwischen den Examinatoren benotet, bei Uneinigkeit gibt der Präsident den Ausschlag. Die Facharztprüfung gilt als bestanden, wenn die erzielte Punktezahl der 3 Fragen mindestens 12 Punkte beträgt. Eine der drei Noten kann unter 4 liegen. Wenn bei einer Frage die Note 1 verliehen wird, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. 4.6 Prüfungssprache Bei der Prüfungsanmeldung gibt der Kandidat bekannt, in welcher Sprache die Prüfung abgehalten werden soll (französisch, deutsch oder italienisch). 4.7 Wiederholung der Prüfung und Beschwerde Das Ergebnis der Prüfung wird dem Kandidaten in schriftlicher Form eröffnet. Die Facharztprüfung kann beliebig oft abgelegt werden. Der Entscheid über das Nichtbestehen der Prüfung kann innert 60 Tagen bei der Einsprachekommission Weiterbildungstitel (EK WBT) angefochten werden. Entscheidungen der EK WBT können mittels Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (Art. 58 Abs. 3 WBO). 5. Kriterien für die Einteilung der Weiterbildungsstätten 5.1 Weiterbildungsstätten für die fachspezifische praktische Weiterbildung Kategorie A (2 Jahre) Universitätsinstitute für das Fachgebiet sowie weitere ausschließlich sozial- und präventivmedizinisch bzw. epidemiologisch tätige Forschungs- und Dienstleistungsinstitutionen, in der Regel mit habilitiertem Leiter. SIWF ISFM siwf@fmh.ch 6 / 11

7 5.1.2 Kategorie B (1 Jahr) Vorwiegend sozial- und präventivmedizinisch bzw. epidemiologisch tätige Institutionen unter Leitung eines Titelinhabers. Falls die Leitung nicht durch einen Titelinhaber ausgeübt wird, ist die Supervision durch ein A-Institut erforderlich. Vorgängige Vorlage eines Arbeitsplanes mit Bewilligung. Voraussetzung: Regelmässige Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen der Institutionen in Kategorie A (ISPM) Kategorie C (6 Monate) Institution mit nur kleinerem auf Sozial- und Präventivmedizin bzw. Epidemiologie bezogenen Teilbereich. Falls die Leitung nicht durch einen Titelinhaber ausgeübt wird, ist die Supervision durch ein A-Institut erforderlich. Voraussetzung: 1. Regelmässige Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen der Institutionen in Kategorie A (ISPM). 2. Vorgängige Vorlage eines Arbeitsplanes mit Bewilligung 3. In begründeten Fällen kann die Anerkennung aufgrund des Arbeitsplanes bis zu 1 Jahr erfolgen An allen Weiterbildungsstätten praktische Vermittlung des selbständigen Umgangs mit ethischen und gesundheitsökonomischen Problemen in der Betreuung von Gesunden und Kranken in typischen Situationen des Fachgebietes. Der Umgang mit Risiken und Fehlern wird im Weiterbildungskonzept geregelt. Dazu gehören u. a. ein Zwischenfallerfassungssystem ("CIRS"), ein Konzept über die Vorgehensweise gegenüber den meldenden Personen, eine regelmässige systematische Bestandesaufnahme zu Untersuchungen und Behandlungen zur Überprüfung von Zwischenfällen sowie aktive Teilnahme an deren Erfassung und Analyse. 5.2 Weiterbildungsstätten für die fachspezifische theoretische Weiterbildung Aus der Liste der Weiterbildungsstätten der Weltgesundheitsorganisation (Répertoire des Ecoles de Santé Publique et de Formation en Santé Publique, 3. Auflage), die den Titel «Master of Public Health» oder ein Äquivalent verleihen, wurde aufgrund der von ASPHER/EUPHA aufgestellten Kriterien eine Liste der anerkannten Weiterbildungsstätten erstellt (vgl. Anhang). Die Evaluationskommission der Fachgruppe FMH für Prävention und Gesundheitswesen der SGPG überprüft regelmässig diese Liste und kann auf Antrag weitere Programme überprüfen. Dazu muss der Kandidat die notwendigen Unterlagen inhaltlicher und quantitativer Art an die Evaluationskommission einreichen. Diese überprüft die Übereinstimmung mit den anerkannten Institutionen und schlägt bei Zustimmung dem wissenschaftlichen Beirat eine Ergänzung der Liste vor. 6. Übergangsbestimmungen Das vorliegende Weiterbildungsprogramm wurde vom Zentralvorstand der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) am 1. Juli 2001 in Kraft gesetzt. Dieses Weiterbildungsprogramm ersetzt das Weiterbildungsprogramm vom 7. Mai Revisionen gemäss Art. 17 der Weiterbildungsordnung (WBO): 27. Juni 2002 (Ziffern 2.3 und 4; genehmigt durch ZV) 29. März 2007 (Ziffern 3.1, 3.2 und 5.1; genehmigt durch KWFB) 6. September 2007 (Ziffern 3.3 und 5.1, Ergänzung Patientensicherheit; genehmigt durch KWFB) 19. Juni 2009 (Ziffer 2.1; genehmigt durch die Geschäftsleitung des SIWF) SIWF ISFM siwf@fmh.ch 7 / 11

8 Anhang Liste der fachspezifischen theoretischen Weiterbildungsstätten Australia Commonwealth Institute of Health University of Sydney Sydney New South Wales 2006 Canada Department of Epidemiology and Biostatistics McMaster University 1200 Main Street West Hamilton Ontario L8N 3Z5 Département de médecine sociale et préventive Faculté de médecine Université de Montréal 2375, chemin Côte Ste-Catherine Montréal Québec H3T la8 McGill University Department Epidemiology and Health 1020 Pine Avenue West Montréal Québec H3A la2 Département de médecine sociale et préventive Faculté de médecine Université de Laval, Ste-Foy Québec GlK 7P4 Division of Community Health Faculty of Medicine University of Toronto, Toronto Ontario M5S la8 France Diplôme interuniversitaire de spécialisation en santé publique France, Nord-est Faculté B de médecine Pr M. Manciaux Vandoeuvre-lès-Nancy (Projet) England and Wales Department of International Community Health Liverpool School of Tropical Medicine Pembroke Place Liverpool L3 5QA SIWF ISFM siwf@fmh.ch 8 / 11

9 London School of Hygiene and Tropical Medicine University of London Keppel Street London WCLE 7HT Israel Hadassah and Community Medicine Faculty of Medicine Hebrew University P.O. Box 1172 Jerusalem Netherlands Netherlands Institute of Health Sciences PO Box CA Rotterdam Schweiz Diplôme de formation continu en Santé Publique Université de Genève Prof. A. Rougemont IUMSP Genève Interuniversitäres Weiterbildungsprogramm Public Health der Deutschschweizer Universitäten Koordinationsstelle Sumatrastrasse Zürich Schottland Department of Community Medicine, University of Edinburgh, Usher Institute, Warrender Park Road Edinburgh EH9 IDW Schweden Nordiska Halsovardshôgskolan (Nordic School of Public Heaith), Medicinaregatan Gôteborg USA California University of California at Berkeley 19 Earl Warren Hall Berkeley SIWF ISFM 9 / 11

10 University of California at Los Angeles Center for Health Sciences Los Angeles Loma Linda University Department of Preventive Medicine & Public Health Loma Linda Department of Epidemiology and Public Health Yale University School of Medicine 60 College Street P.0. Box 3333 New Haven Hawaii University of Hawaii 1960 East-West Road Honolulu Louisiana and Tropical Medicine Tulane University 1430 Tulane Avenue New Orleans Maryland School of Hygiene and Public Health Johns Hopkins University 615 N. Wolfe Street Baltimore Massachusetts Boston University 80 East Concord Street A 310 Boston Harvard University 677 Huntington Avenue Boston Michigan University of Michigan 109 South Observatory Street Ann Arbor SIWF ISFM siwf@fmh.ch 10 / 11

11 Minnesota University of Minnesota 1360 Mayo Memorial Bdg Box Delaware Street S.E. Minneapolis New York Columbia University 600 West 168'h Street New York North Carolina University of North Carolina Rosenau Hall 201-H Chapel Hill Pennsylvania University of Pittsburgh Graduate Pittsburgh Texas University of Texas Health Science Center at Houston P.O. Box Houston Washington and Community Medicine University of Washington, SC-30 Seattle Bern, /pb WB-Programme/Prävention/2009/praevention_version_internet_d.doc SIWF ISFM 11 / 11

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