Perspektivenwechsel in der deutschen Wirtschaft E B E M M E D I A T I O N S P A K T W I R T S C H A F T. A. Worum geht es?

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1 Wir selbst müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen. Mahatma Ghandi A. Worum geht es? Der EBEM MEDIATIONSPAKT WIRTSCHAFT - ein Projekt des Europäischen Berufsverbandes für Eigenständige Mediation e.v. - ist ein Angebot an Unternehmen, Organisationen etc., Konflikte in der Wirtschafts- und Arbeitswelt durch Mediation zu lösen. Mit ihrem Beitritt zum EBEM MEDIATIONSPAKT WIRTSCHAFT bekräftigen deutsche Wirtschaftsunternehmen ihre Absicht, vor dem Gang zu Gericht, Mediation als bevorzugtes Konfliktlösungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Sie etablieren damit eine neue Umgangskultur mit Konflikten, gewinnbringend für alle Seiten. B. 10 Gründe für die Wirtschaftsmediation 1. Mediation ist interessen- und bedürfnisorientiertes Verhandlungsmanagement Eine entscheidende Rolle bei Wirtschaftskonflikten spielen die jeweiligen unternehmerischen, wirtschaftlichen und/oder persönlichen Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten, die bei Gericht wenig bzw. keine Beachtung finden. Mediation bedeutet Vermittlung. Zentral dabei ist nicht die Frage nach Recht oder Unrecht, Sieg oder Niederlage. Der externe, allparteiliche Mediator (= Vermittler) unterstützt die Mediationsteilnehmer, indem er sie durch einen Klärungsprozess führt: Er befähigt und bestärkt sie, ihre Probleme, Interessen, Wünsche und Bedürfnisse auszudrücken, die des Anderen zu verstehen und eigenverantwortlich zu einer für alle gewinnbringenden Lösung zu kommen. 2. Die Mediation ist ein Konfliktmanagementinstrument, das als einziges sowohl bei internen als auch bei externen Konflikten in Unternehmen und Organisationen erfolgreich eingesetzt wird Das Mediationsverfahren organisiert und fördert systematisch die Kommunikation zwischen den Konfliktbeteiligten. Die üblichen Kommunikationsmuster werden verändert, die Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit wiederhergestellt. Wechselseitiges Vertrauen kann entstehen. 3. Mediation verhindert die destruktiven und realisiert die konstruktiven Auswirkungen eines Konflikts Destruktive, kostenintensive Wirkungen in der Wirtschaftswelt sind z.b.: Demoralisierung, Polarisierung, Reibungsverluste, Illoyalität. Konstruktive, gewinnbringende Wirkungen in der Wirtschaftswelt sind z.b.: Veränderungen, Innovation, Wertschöpfung, Teamgeist, Aggressions- und Stressabbau. Markus Troja/Christian Stubbe in ZKM Zeitschrift für Konfliktmanagement 4/2006, 125 f.

2 4. Sie sparen Zeit! Während Gerichtsprozesse oft Jahre dauern, kommen die Konfliktbeteiligten in der Wirtschaftsmediation häufig schon in ein, zwei Tagen zu einer tragfähigen, interessengerechten Lösung. 5. Sie reduzieren Ihre Kosten! Schnelle und konstruktive Klärung von Konflikten ist ein wichtiger Kostenfaktor. Die Mediation ist regelmäßig kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren - insbesondere wenn sich dies durch mehrere Instanzen zieht. Neben diesen direkten Verfahrenskosten für Gericht, Rechtsanwälte und evtl. Sachverständige, fallen immer auch Kosten an, die dadurch entstehen, dass Mitarbeiter durch Konflikte belastet und nicht effizient eingesetzt werden. Das Potential dieser so genannten indirekten Kosten ist sehr hoch und wird oft unterschätzt Sie verbessern Ihr Arbeits- und Betriebsklima! Im Rahmen der Mediation können negative Synergieeffekte hinsichtlich des Arbeitsklimas, der Arbeitsprozesse und der persönlichen Beziehungen frühzeitig erkannt und Konflikte frühzeitig entschärft werden. Missverständnisse, Kompetenzgerangel o.ä. werden abgefangen. Die Zufriedenheit und damit die Motivation der Mitarbeiter werden nachhaltig erhöht. Mediatives Handeln als interessen- und bedürfnisorientiertes Handeln außerhalb eines Mediationsverfahrens wirkt präventiv. 7. Sie behalten Ihre Geschäftspartner! Gerichtliche Auseinandersetzungen polarisieren und gefährden Ihre Geschäftsbeziehung. Gerichtlich erzwungene oder durch Kompromiss gefundene Lösungen sind häufig instabil. Eine erfolgreiche Mediation erzeugt Konsens durch Kooperation. Solche Lösungen schonen die Beziehungen zwischen den Parteien und fördern eine langfristige Zusammenarbeit. 8. Sie behalten die Kontrolle! Das Mediationsverfahren ist ein selbstgewähltes Verfahren. Anders als bei Gericht entscheiden die Parteien selbst und in eigener Verantwortung über ihre Teilnahme, über den Fortgang und den Inhalt der Verhandlungen sowie über das Ergebnis. 9. Sie erhalten Planungssicherheit! Vor Gericht und auf hoher See ist man - so weiß der Volksmund seit mehreren hundert Jahren - in Gottes Hand. Einen Gerichtsprozess zu führen, ist riskant. Der Ausgang meist ungewiss. Unternehmensplanungen gestalten sich während eines Rechtsstreits als schwierig bis unmöglich. In der Mediation erreichen Sie schnell eine verbindliche Lösung und damit Klarheit für Ihr weiteres Vorgehen. 10. Sie tun etwas für Ihr Image! Gerichtliche Auseinandersetzungen sowie die anschließende Umsetzung ihrer Entscheidungen beeinflussen das Unternehmen, die Vertragspartner, Mitarbeiter und Kunden. Dies führt häufig zu Ansehensverlusten auch in der Öffentlichkeit. Insbesondere der vertrauliche Rahmen einer Wirtschaftsmediation trägt bei zu einem positiven Image Ihres Unternehmens - nach innen wie nach außen. 2 vgl. Markus Troja in ZKM Zeitschrift für Konfliktmanagement 5/2006, 150

3 C. 7 Gründe Für den EBEM MEDIATIONSPAKT WIRTSCHAFT 1. Praxisbewährtes Erfolgsmodell in den USA Mittlerweile mehr als 4000 US-amerikanische Wirtschaftsunternehmen, darunter namhafte Firmen, wie General Motors, Coca-Cola, Motorola, Microsoft, IBM und McDonald s, haben beim CPR Institute for Dispute Resolution in New York eine Selbstbindungserklärung hinterlegt. Alle Unterzeichner bekräftigen darin ihre Absicht, vor einem gerichtlichen Verfahren eine Streitbeilegung, vorzugsweise außergerichtlich u.a. mit Unterstützung eines professionellen Vermittlers (Mediator) zu suchen. Der Erfolg manifestiert sich unter anderem in punkto Zeit- und Kostenersparnis. Mit dem EBEM MEDIATIONSPAKT WIRTSCHAFT sollen nun auch deutsche Wirtschaftsunternehmen und Organisationen von den eindeutigen Vorteilen eines solchen Abkommens profitieren. 2. Der EBEM MEDIATIONSPAKT WIRTSCHAFT schafft neue Strukturen im Umgang mit Konflikten Deutsche Wirtschaftsunternehmen nehmen die Vorzüge des Mediationsverfahrens, als vertrauliche, schnelle, kosten-, image- und beziehungsschonende Alternative zum staatlichen Gerichtsverfahren immer mehr wahr; dennoch begreifen viele Unternehmen im konkreten Konfliktfall den Gang zu Gericht automatisch und ungeprüft als einzige Wahl. Studien zeigen, dass zur Überwindung dieser im internationalen Vergleich deutlichen Diskrepanz zwischen der inneren Einstellung und dem tatsächlichen Handeln, strukturelle Veränderungen schon im Vorfeld von Konflikten notwendig sind. 4 Der EBEM MEDIATIONSPAKT WIRTSCHAFT zielt auf diese Veränderung. 3. Der EBEM MEDIATIONSPAKT WIRTSCHAFT stellt die Weichen in Richtung Mediation Der Pakt fördert die Bereitschaft deutscher Wirtschaftsunternehmen und Organisationen zum Einsatz der Mediation und Mediativen Handelns. 4. Der EBEM MEDIATIONSPAKT WIRTSCHAFT setzt ein Signal des konstruktiven Umgangs mit Konflikten Mit dem Beitritt bekennen Sie sich bei der Konfliktbearbeitung zu einer Unternehmensphilosophie, deren Grundtenor lautet: Kooperation statt Konfrontation. 5. Mitgliedschaft als Teil der veröffentlichten Unternehmensphilosophie sorgt für positives Image Schon Ihre Teilnahme am EBEM MEDIATIONSPAKT WIRTSCHAFT und das damit verbundene Bekenntnis zu einer Unternehmensphilosophie, die auf Kooperation setzt, sorgt nach innen wie nach außen für ein positives Image Ihres Unternehmens. 6. Kein Gesichtsverlust im Konfliktfall Der Beitritt zum EBEM MEDIATIONSPAKT WIRTSCHAFT erlaubt es Ihnen ohne dass Ihre Kooperationsbereitschaft als Zeichen von Schwäche für die eigene Verhandlungsposition ausgelegt wird die Vorzüge des Mediationsverfahrens für sich zu nutzen. 7. Das JA zur Mediation klärt auch die Verantwortlichkeiten für die Konfliktlösung Der EBEM MEDIATIONSPAKT WIRTSCHAFT entlastet die in Ihrem Unternehmen für die Konfliktbearbeitung Verantwortlichen (z.b. Rechtsabteilung, Justitiare) und schafft Vertrauen in deren Tätigkeit. sog. Corporate Policy Statement on Alternatives to Litigation ; vgl. unter: 4 Ulla Gläßer/Lars Kirchhoff in ZKM Zeitschrift für Konfliktmanagement 6/2005, 188ff.; Studie: Commercial Dispute Resolution - Konfliktbearbeitungsverfahren im Vergleich, PricewaterhouseCoopers in Zusammenarbeit mit der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), 2005

4 D. Wie werde ich Mitglied im EBEM MEDIATIONSPAKT WIRTSCHAFT? Die Mitgliedschaft wird wirksam durch die Unterzeichnung der Erklärung zur Freiwilligen Selbstbindung und Hinterlegung dieser Erklärung bei der Geschäftsstelle des EBEM. In der Regel wird die Selbstbindung durch Firmeninhaber, Geschäftsführer oder entsprechend Zeichnungsberechtigte unterzeichnet. Die Teilnahme am EBEM MEDIATIONSPAKT WIRTSCHAFT ist freiwillig, jederzeit widerruflich, nicht einklagbar, kostenfrei. Der EBEM weist darauf hin, dass durch die Teilnahme am Projekt weder für den Verband noch für die Mitglieder eine vertragliche Verpflichtung entsteht. E. Mediationsklausel Die tatsächliche Umsetzung der Selbstbindungserklärung erfolgt unter anderem durch die kontinuierliche Verwendung entsprechender Mediationsklauseln in Verträgen, Kooperationsvereinbarungen und bei der Gestaltung von Zusammenschlüssen. Eine Mediationsklausel könnte wie folgt lauten: 5 MEDIATIONSKLAUSEL 1. Die Vertragsparteien verpflichten sich bei allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens eine Mediation nach den Regeln der Mediationsordnung des Europäischen Berufsverbandes für Eigenständige Mediation, EBEM e.v., durchzuführen. 2. Ziel der Mediation ist es, eine interessengerechte und faire Vereinbarung mit Unterstützung eines allparteilichen Mediators, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten. 3. Sie beginnt mit der schriftlichen Aufforderung einer Seite unter Benennung des Gegenstands der Streitigkeit. Gleichzeitig hat diese Seite das Schreiben dem EBEM zur Kenntnis zu bringen, mit der Maßgabe, das Verfahren einzuleiten. 5 Die Vertragspartner sind in der Gestaltung von Mediationsklauseln weitgehend frei und gestalten diese nach ihren Bedürfnissen.

5 F. Was können Sie vom EBEM erwarten? Der EBEM, bzw. die EBEM-Arbeitsgruppe Wirtschaft steht Ihnen im EBEM MEDIATIONSPAKT WIRTSCHAFT, wie auch in sämtlichen Fragen rund um das Thema Mediation, zur Seite. Konkret bieten wir: fortwährende Begleitung und Betreuung des Projekts Vermittlung geeigneter Mediatoren Unterstützung bei der Vorbereitung und Einleitung von Mediationen vertiefte Informationen und unternehmensinterne Fort- bzw. Weiterbildung durch Vermittlung von u.a.: - Vorträgen - Schulungen - Workshops - Seminaren für Mediatives Handeln - Mediationsausbildungen G. FAQ S Welche Einsatzbereiche der Mediation gibt es für Unternehmen? Der Bereich der Wirtschaftsmediation umfasst eine Vielzahl von Anwendungsfeldern, die sich - keinesfalls abschließend - wie folgt untergliedern lassen in: unternehmensinterne Konflikte z.b. unternehmensexterne Konflikte z.b. - zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen: Kündigung, Versetzung, Lohn- und Qualifikationsfragen - bei Konflikten zwischen Kollegen: Mobbing, Auseinandersetzungen innerhalb von Abteilungen und Projektteams - mit Geschäfts- und Vertragspartnern - mit Herstellern, Zulieferern, Kunden, Verbrauchern etc. - bei Führungsproblemen - mit Anspruchstellern von außen - bei Betriebsratsangelegenheiten - mit gesellschaftlichen Anspruchsgruppen - bei Personalabbau - im Rahmen von Veränderungsprozessen: Change-Management, Fusionen, Sanierungen, Ausgliederungen, Insolvenzen u.a. - bei Unternehmensnachfolge, Erbangelegenheiten - Gesellschafterauseinandersetzungen - zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften Gibt es Fälle, für die Mediation nicht geeignet ist? Grundsätzlich ist Mediation immer geeignet, wenn Menschen einen Konflikt haben. Für folgende Konstellationen ist der Gang zu Gericht möglicherweise sinnvoll oder notwendig: Bedürfnis nach Grundsatzentscheidung Besondere Eilbedürftigkeit (einstweiliger Rechtsschutz) geringer Streitwert

6 Und was ist, wenn die andere Partei sich nicht an die gefundene Vereinbarung hält? Grundsätzlich ist die Mediationsvereinbarung privatrechtlicher Natur und deshalb nicht ohne weiteres vollstreckbar. Doch gibt es zum einen die Möglichkeit die Vereinbarung als so genannten Anwaltsvergleich mit Vollstreckungsunterwerfung abzuschließen; ein solcher Vergleich kann durch das Gericht oder einen Notar für vollstreckbar erklärt werden. Zum anderen können sich die Konfliktparteien vor staatlich anerkannten Gütestellen (darunter z.b. Rechtsanwälte, mit entsprechender Anerkennung oder IHKs) außergerichtlich einigen. Die so gefundene Vereinbarung stellt dann automatisch einen vollstreckbaren Titel dar, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Sind Vereinbarungen von Mediationsklauseln nicht überflüssig, weil sich die Parteien auch noch nach Entstehung des Konflikts auf die Mediation einigen können? Der beste und im Hinblick auf eine effektive Handlungsfähigkeit im Konfliktfall günstigste Zeitpunkt, sich über die geeignete Konfliktlösung zu verständigen, liegt vor dem Entstehen einer Konfliktsituation. Zwar können sich die Parteien natürlich auch erst nach Auftreten eines Konflikts auf ein Mediationsverfahren einigen. Überflüssig wird die Klausel dadurch jedoch nicht. Die Schwierigkeit liegt beim bereits entstandenen Konflikt darin, dass die Parteien zu diesem Zeitpunkt bereits streiten und das wechselseitige Vertrauen hierunter in der Regel auch schon gelitten hat. Der Weg in die Mediation aus eigener Kraft ist schwieriger. Die Parteien sind in der Regel emotional verstrickt. Sie haben die für sie günstigste Rechtsposition eingenommen und verteidigen diese. Mit der Einfügung der Mediationsklauseln in den Vertrag ist der Weg in die Mediation von vorneherein geebnet. Zudem liegt der Sinn und Zweck solcher Klauseln in der schnellen Handlungsfähigkeit im Konfliktfall. Die Vertragspartner müssen nicht erst wertvolle Zeit und Energie mit der Einigung auf ein bestimmtes Verfahren verbrauchen, sondern können sofort auf die vertraglich vereinbarten Regularien zurückgreifen. Eine frühzeitige Vereinbarung von Mediationsklauseln bietet sich daher insbesondere aus zeitlichen und finanziellen Gründen an. 6 H. Der EBEM / Die EBEM Arbeitsgruppe Wirtschaft Der EBEM (Europäischer Berufsverband für eigenständige Mediation EBEM e.v.) wurde 2003 von einem internationalen Kreis in Europa praktizierender Mediatoren gegründet. Der EBEM hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins: Vereinsregister Nr /Amtsgericht München. Vorsitzender: Vorstand Schriftführer: Vorstand Kassier: Vorstand Interne Externe Kommunikation: Vorstand Arbeitsgruppen und Ausbildung: Vorstand Organisation: Vorstand Sektion Schweiz: Dr. Dr. Gattus Hösl Andreas Heintz Julia C. Ortmann, LL.M. Sabine B. Stulle Dorothee Römisch Angela Wanke-Schopf Rudolf Greder Die EBEM-Arbeitsgruppe Wirtschaft widmet sich in Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit der weiteren Etablierung der Mediation in der Arbeits- und Wirtschaftswelt. Für den EBEM MEDIATIONSPAKT WIRTSCHAFT stehen Ihnen jederzeit die oder als direkte Ansprechpartner zur Verfügung. EBEM Geschäftstelle unter: (089) Sabine B. Stulle sowie Andreas Heintz Simon Chilla, Seminar Alternative Dispute Resolution (ADR) im Internationalen Rechtsverkehr, Westfälische-Wilhelms-Universität Münster, 2000, 3 f.

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