Best Pratice Spielräume und Fallstricke in der Praxis Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Das Aufsichtsratsmandat im öffentlichen Unternehmen

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1 Best Pratice Spielräume Fallstricke in der Praxis Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Das Aufsichtsratsmandat im öffentlichen Unternehmen , Düsseldorf

2 Pflichtverletzung durch mangelhafte Kontrolle der Geschäftsführung Bestimmte Spielräume Fallstricke für Aufsichtsratsmitglieder 2

3 svermeidung Kontrolle des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung nach den Kriterien Legalität Ordnungsgemäßheit Wirtschaftlichkeit Zweckmäßigkeit 3

4 svoraussetzungen Pflichtverletzung Rechtswidrigkeit Verschulden Schaden Kausalität Beweislast 4

5 BGHZ 69, 207 Keine Verhinderung übermäßiger Entnahmen durch Gesellschafter des Erwerbs verlustreicher Unternehmensbeteiligungen 5

6 LG Hamburg ZIP 1981, 194 BGH NJW-RR 2007, 390 (391) Vergabe ungesicherter Darlehen 6

7 LG Bielefeld ZIP 2000, 20 OLG Thüringen, Ws 352/10 Untätigkeit trotz Verdachts existenzgefährdender Geschäftspraktiken Aber: Zumindest strafrechtlich wird ein Geschäftsführer nicht belangt, wenn er mit wirksamem Einverständnis der Gesellschafter (z.b. der Stadt) handelt 7

8 OLG Hamm AG 1995, 512 Verbotene Einlagenrückgewähr durch Gewährung von Darlehen an Aktionär 8

9 OLG Hamm Urteil vom U 208/01 Interessenkollisionen rechtfertigen keine Pflichtverletzung 9

10 BGH NJW 1980, 1629 Abschluss schädlicher Rechtsgeschäfte 10

11 BGH NJW 1978, 425 Unzulässige Gewinnausschüttung 11

12 OLG Düsseldorf WM 1984, 1080 Kontrollpflicht auch im Ausland, wenn Geschäftstätigkeit ausschließlich im Ausland 12

13 BGH NJW 1979, 1823 Überwachung der Insolvenzantragspflicht 13

14 Schleswig-Holsteinisches OLG Beschluss vom , 3 U 89/10 Organisation des Betriebs in einer Weise, dass Eigentumsverletzungen zu Lasten Dritter unweigerlich auftreten müssen 14

15 Keine Enthaftung durch Berufung auf Aufgabendelegation Verkennung der Rechtslage Mangelnde Sachkenntnis Zeitnot Unterbliebene Sitzungsteilnahme 15

16 Umfang der Aufsichtsratsmitglieder haften als Gesamtschuldner 16

17 sausschlüsse Hauptversammlungsbeschluss Verzicht Vergleich 17

18 liche Verantwortung Mannesmann / Vodafone Strafbarkeit wegen Untreue gemäß 266 StGB wegen Gewährung sachlich nicht gerechtfertigter Anerkennungsprämien 18

19 sschutz D&O- Vermeidung wesentlicher srisiken durch Abschluss einer Directors and Officers Liability Insurance Rechtsschutz- versicherung Schadensausgleichsfunktion 19

20 sschutz D&O- Restrisiken shöchstgrenzen Zeitlicher Schutzbereich 20

21 Vielen Dank für Ihr Interesse! Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper Sekretariat Yvonne Möller Telefon + 49 (211) Telefax + 49 (211) y.moeller@heuking.de Georg-Glock-Straße 4 D Düsseldorf 21

22 Die Sozietät berät seit 1972 mit derzeit zehn Büros weit über 300 spezialisierten Anwälten besweit sowie in Brüssel Zürich Das Dezernat zählt seit Jahren zu den drei besten Vergabe-Sozietäten berät seit 1991 bei Vergaben, Umstrukturierungen, Großprojekten Kooperationen der öffentlichen Hand hat mehrere hert Groß-Projekte von B, Ländern Kommunen deren Tochtergesellschaften mit einem Volumen von insgesamt mehr als 20 Mrd. begleitet, ohne dass bisher ein Verfahren erfolgreich angegriffen wurde 22

23 Auszeichnungen 23

24 Unsere Standorte 24

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