BENÜTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR RÄUMLICHKEITEN der BALLOONART GMBH. A L L G E M E I N E K O N D I T I O N E N U N D A U F L A G E N 1. SICHERHEIT, HAFTUNG

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1 BENÜTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR RÄUMLICHKEITEN der BALLOONART GMBH. A L L G E M E I N E K O N D I T I O N E N U N D A U F L A G E N 1. SICHERHEIT, HAFTUNG Dem Mieter ist bekannt und bewusst, dass der Mietgegenstand in einem denkmalgeschütztem Industriebau liegt, was von ihm und den ihm zurechenbaren Personen Sorgfalt und besondere Rücksichtnahme erfordert 1.1 Alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Sicherheitsvorschriften und sonstigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, insbesondere gewerberechtliche, feuerpolizeiliche und veranstaltungsrechtliche Vorschriften müssen daher strengstens eingehalten werden. Der Mieter haftet für alle Ansprüche Dritter in Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes. Der Mieter hält den Vermieter hinsichtlich sämtlicher Ansprüche und Schäden in Zusammenhang mit diesem Mietverhältnis vollkommen schad- und klaglos. 1.2 Versicherung Der Mieter weist durch Vorlage einer Bestätigung seines Haftpflichtversicherers (nicht älter als eine Woche vor Übergabe der Bestätigung an den Vermieter) nach, dass Haftpflichtversicherungsschutz mit einer Versicherungssumme von mindestens ,- besteht. Die Bestätigung des Versicherers muss mindestens folgende Hinweise enthalten: -Versicherungsschutz für Risikoort Siccardsburggasse 36, 1100 Wien und die allfällig zusätzlich zur Verfügung gestellten Flächen und Räume (z.b. Parkplatz) -Versicherungsschutz für Mietsachschäden und in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis von Mieter oder ihm zurechenbaren Personen verursachte Personenschäden -Versicherungsschutz für Veranstalter-Haftpflicht-Risiko -Versicherungssumme/n Legt der Mieter 10 Tage vor vereinbartem Aufbaubeginn keine ausreichende Bestätigung vor, ist der Vermieter berechtigt, sofort von diesem Mietvertrag zurückzutreten. Im Fall des Vertragsrücktritts aus diesem Grund ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich ein schadens- und verschuldensunabhängiges Pönale in Höhe von EUR 5.500,-- zu bezahlen. 1.3 Anlässlich der Übergabe des Mietgegenstandes wird ein von beiden Parteien zu unterfertigendes Übernahmeprotokoll erstellt. Allfällige Mängel des Mietgegenstandes sind bei sonstigem Anspruchsverlust vom Mieter in dem Übernahmeprotokoll schriftlich festzuhalten. Bei Rückstellung wird eine Endbegehung des Mietgegenstandes und der allfällig zusätzlich zur Verfügung gestellten Flächen und Räume (z.b. Parkplatz) angesetzt, bei welcher ein Vertreter des Vermieters sowie ein Vertreter des Mieters anwesend sein müssen. Eventuelle Schäden, Mängel z.b. bei der Reinigung oder Abfallbeseitigung u.ä. werden schriftlich protokolliert. Allfällige Schäden sind dem Versicherungspartner des Vermieters sowie dem Versicherungspartner des Mieters umgehend und ausnahmslos fristwahrend und formgerecht zu melden. Mängel bzw. Schäden am Mietgegenstand, die bei der Endbegehung festgestellt werden und nicht im Übernahmeprotokoll vom Mieter festgehalten wurden, gelten als vom Mieter verursacht. Stellt der Mieter den Mietgegenstand am Rückgabetag nicht bis spätestens 8.00 Uhr vollständig gereinigt an den Vermieter zurück, ist der Vermieter berechtigt, ohne weitere Aufforderung selbst die Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen. Der dadurch entstehende Aufwand wird vom Vermieter gesondert in Rechnung gestellt. 1.4 Der Vermieter gewährt keine bestimmte Verwendbarkeit bzw. Eignung des Mietgegenstandes für den vom Mieter beabsichtigten Verwendungszweck. Der Mieter hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass sämtliche gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen und alle erforderlichen Bewilligungen für den vom Mieter beabsichtigten Verwendungszweck vorliegen. 1.5 Der Vermieter haftet jedenfalls nur bei krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Vermieter haftet überdies nicht Schäden und Nachteile Dritter, indirekte Schäden, reinen Vermögensschäden sowie für Schäden 15

2 und Nachteile jeglicher Art, die durch den Rücktritt vom Vertrag gemäß Punkt 1.1 oder 2.15, oder durch Vertragsauflösung gemäß Punkt 2.2 dieser Benützungsbedingungen entstehen. Insbesondere haftet der Vermieter auch nicht für Schäden und Nachteile, die z.b. durch Fehlalarme, Ausfälle von Liften, Stromausfall o.ä. entstehen. Derartige Umstände berechtigen den Mieter auch nicht zu einer Mietzinsminderung o.ä. 1.6 Das Rauchen in den Räumlichkeiten ist generell verboten. Bei Veranstaltungen kann das Rauchen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters und nur an den dafür vorgesehenen Tischen gestattet werden. Die Aschenbecher sind vom Mieter (bzw. dem Caterer) mitzubringen. Bei Auf- und Abbauarbeiten muss das Rauchverbot striktest eingehalten werden. 1.7 Dekorationen mit Kerzen, Rauch, Nebelmaschinen oder offenem Feuer sowie Dekorationen an Wänden, Fenstern, Treppen, Türen udgl. sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet. Im Koch- und Servicebereich müssen die Böden ausreichend abgedeckt werden. Jedes Dekorationsmaterial muss flammhemmend sein und den jeweils geltenden Brandschutzbestimmungen für die konkrete Veranstaltung genügen. Dekorationen, Hinweise oder Gestaltungselemente an den Außenflächen des Mietgegenstandes, des Gebäudes, im gesamten Außenbereich der Liegenschaft oder an nicht vermieteten Teilen der Liegenschaft sowie an den allfällig zusätzlich zum Mietgegenstand zur Verfügung gestellten Flächen und Räumen (zb Parkplatz) sind ausnahmslos nicht gestattet. Innerhalb des Mietgegenstandes ist dies je nach Vereinbarung möglich. 1.8 Bei allen Aufbauarbeiten im Hallenbereich ist besondere Vorsicht auf die Brandschutzanstriche der Stahlträger und Stützen des Gebäudes zu nehmen! Diese Beschichtung ist bei allen Montagen entsprechend zu schützen und trägt der Mieter das Risiko zu ungeteilter Hand auch für Schäden Dritter während der Veranstaltung und der Auf- oder Abbautage. Das Besteigen der Steher ist ausdrücklich verboten. 1.9 In den Mietgegenstand dürfen nur solche Gegenstände eingebracht werden, die ohne Beschädigung des Mietgegenstandes wieder entfernt werden können Jede Veränderung des Mietgegenstandes baulicher oder nicht baulicher Natur oder der allfällig zusätzlich zur Verfügung gestellten Flächen und Räume ist untersagt Die Mitnahme von Tieren durch den Mieter ist nicht gestattet Der Mietgegenstand und die allfällig zusätzlich zur Verfügung gestellten Flächen und Räume sind im gleichen Zustand wie bei Übernahme durch den Mieter gereinigt an den Vermieter zurückzustellen. 2. ZEITRAHMEN, ORGANISATION 2.1 Veranstaltungen dürfen nur während der vereinbarten Mietdauer durchgeführt werden. Auch alle Installations- Aufbau- und Abbauarbeiten sowie Anlieferungen und Abtransporte dürfen nur während der Mietdauer durchgeführt werden. Für jede die vereinbarte Mietdauer überschreitende, begonnene Stunde bis zur ordnungsgemäßer Rückstellung des Mietgegenstandes an den Vermieter, ist der Vermieter berechtigt, verschuldensunabhängig (somit auch in Fällen höherer Gewalt) einen Betrag von EUR 350,-- netto zu verrechnen. Sollte durch die verzögerte Rückstellung des Mietgegenstandes die folgende Nutzung (z.b. Übergabe an neuen Mieter) nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, wird als schadens- und verschuldensunabhängiges Pönale ein sofort fälliger Betrag von EUR 5000,-- pro begonnenem Kalendertag bis zur ordnungsgemäßen Rückstellung an den Vermieter vereinbart. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Vermieters in Zusammenhang mit der verspäteten Rückstellung des Mietgegenstandes bleiben unberührt. 2.2 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag auch nach Mietbeginn mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn a) der Mieter den vereinbarten Mietzins nicht vollständig und fristgerecht bezahlt oder eine oder mehrere wesentliche Vertragsbestimmungen, insbesondere jene der Punkte 1.1 und 1.4 bis 1.8, 2.4, 2.8, 2.9, 2.14 und 5.5 dieser Benützungsbedingungen nicht einhält. Im Falle der Auflösung oder des Rücktritts des Vermieters von 16

3 diesem Mietvertrag ist der Mieter unabhängig von der Geltendmachung darüber hinaus gehender Ansprüche des Vermieters zur Zahlung eines schadens- und verschuldensunabhängigen Pönale in Höhe des gesamten Mietzinses verpflichtet. 2.3 Der Ablauf der gesamten Veranstaltung ist vom Mieter zu organisieren. 2.4 Es dürfen nur jene Räume und Flächen verwendet werden, die in Punkt 3. des Mietvertrages spezifiziert sind. 2.5 Es dürfen nur jene vom Mieter beauftragte Firmen den Mietgegenstand und die übrigen Teile der Liegenschaft betreten, die dem Vermieter spätestens 24 Stunden vor Mietbeginn namentlich schriftlich bekannt gegeben wurden (Besucherkärtchen). 2.6 Die BALLOONART GMBH.-Halteverbotszonen (Einfahrt Siccardsburggasse 36) dürfen nur zum Zwecke der Anlieferung und der Abholung bzw. des Auf- und Abladens befahren und benutzt werden. Das Abstellen oder Parken von Fahrzeugen in diesem Bereich ist ausnahmslos nicht gestattet. 2.7 Der Vermieter stellt keine technischen Einrichtungen und Möbel zur Verfügung. 2.8 Ein Aufbau- und Elektroplan muss dem Vermieter spätestens 14 Tage vor Mietbeginn vorgelegt werden. Sicherheitsbeauftragter und Elektriker des Vermieters entscheiden, ob die gewünschten Pläne, Installationen und Beleuchtungen genehmigt werden können. 2.9 Während der Veranstaltung darf ein Geräuschpegel von 70/80 db nicht überschritten werden Der Stromverbrauch sowie Aufwand für Heizung während der Veranstaltung sowie den Auf- und Abbautagen ist dem Vermieter nach vorheriger Vereinbarung zu vergüten Veranstaltungen, für die eine derartige Vorschrift besteht, müssen nach Rücksprache mit unserem Sicherheitsbeauftragten auf Kosten des Mieters den entsprechenden Magistratsabteilungen gemeldet und kollaudiert werden. Dasselbe gilt auch für musikalische Darbietungen: AKM, und alle sonstigen erforderlichen Maßnahmen in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bei einer Gästezahl von gesamt mehr als 250 Personen, muss vom Mieters auf dessen Kosten ein ROTES KREUZ, Malteser oder ein ähnlicher Dienst zugezogen werden. Sämtliche in Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Kosten, Steuern, Gebühren, Entgelte hat der Mieter fristgerecht zu entrichten Jedes Verpackungsmaterial muss nach der Veranstaltung vom Mieter abtransportiert werden. Der Vermieter ist nicht in der Lage, dieses Material zu entsorgen. Wenn nötig, muss vom Mieter auf seine Kosten eine Abfallmulde bestellt werden. Allfällige dafür erforderliche gesetzliche oder behördliche Bewilligungen oder Zustimmungen sind vom Mieter auf eigene Kosten und Gefahr einzuholen. Widrigenfalls muss der Vermieter dieses Material auf Kosten des Mieter entsorgen lassen. Der Mieter hält den Vermieter hinsichtlich aller Ansprüche in Zusammenhang mit diesen Pflichten vollkommen schad- und klaglos Der Mietgegenstand sowie allfällig zusätzlich zur Verfügung gestellte Flächen und Räume sind dem Vermieter, wenn im Einzelfall nicht anders vereinbart, bis spätestens 8.00 Uhr des folgenden Tages im vereinbarten Zustand an den Vermieter zurückzustellen Der Mieter nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Mitarbeiter und Kunden des Vermieters jederzeit durch den Mietgegenstand durchgehen dürfen. Die Veranstaltung des Mieters und die damit zusammenhängenden Maßnahmen dürfen den ordentlichen Geschäftsbetrieb des Vermieters, welcher im Zeitraum zwischen Uhr und Uhr im Gebäude stattfindet, nicht stören Der Vermieter ist berechtigt, Veranstaltungen auch ohne Nennung von Gründen abzulehnen, oder von Offerten oder bereits abgeschlossenen Mietverträgen sofort zurückzutreten, falls sich die Angaben des Mieters hinsichtlich der geplanten Nutzung des Mietgegenstandes als unwahr oder irreführend herausstellen. Eine 17

4 eventuell bereits geleistete Anzahlung in der Höhe von 1/3 des Mietzinses oder der bereits vollständig bezahlte Mietzins verfällt, unabhängig von der Geltendmachung allfälliger weiterer Ersatzansprüche des Vermieters Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass die Halle nur über eine Grundheizung bis zu einer Temperatur von ca. 12 C verfügt und im Bedarfsfall geeignete Heizgeräte einer externen Firma zugemietet werden müssen. 3. PERSONAL 3.1 Personal Der Vermieter stellt zwingend Aufsichtspersonal zur Verfügung, das insbesondere den gesamten Auf- und Abbau beaufsichtigt. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist ausnahmslos Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist ausschließlich für die Aufsicht zuständig, nicht aber für die Durchführung von Auf- und Abbauarbeiten. Die Zurverfügungstellung allfälligen weiteren Personals, wie z.b. Elektriker, Sicherheitsdienst, Garderobenpersonal erfolgt gegebenenfalls aufgrund einer gesonderten Vereinbarung und ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. 3.2 Da Arbeiten, insbesondere Auf- und Abbauarbeiten in der Halle keinesfalls unbeaufsichtigt durchgeführt werden dürfen, muss bei allen Arbeiten Aufsichtspersonal anwesend sein. 3.3 Elektriker und (bei kleinen Veranstaltungen, oder) Sicherheitsbeauftragte müssen während der gesamten Veranstaltung und den Auf- und Abbauzeiten anwesend sein. 4. DRUCKSORTEN 4.1 Alle für eine Veranstaltung hergestellten Drucksorten, insbesondere Einladungen, sind vor Drucklegung dem Vermieter zur Durchsicht vorzulegen und erst nach erfolgter schriftlicher Freigabe zu drucken. Nicht genehmigte Drucksorten (inkl. Transparente etc.) dürfen nicht veröffentlicht (d. h. versandt, montiert o. ä.) werden. 4.2 Das Gebäude des Vermieters als Veranstaltungsort ist ausnahmslos wie folgt in dem vom Vermieter zur Verfügung gestellten Layout zu nennen: lloonbase36 / 4.3 Das BALLOONART GMBH.-Logo darf nicht ohne Erlaubnis verwendet werden. 4.4 Der Geschäftsführung des Vermieters ist je ein Exemplar aller für eine Veranstaltung produzierten Kleindrucksorten (Einladung, Plakat u. ä.) zum Zwecke der Archivierung unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. 5. ENTGELT, STORNO, KAUTION 5.1 Der Mietzins ist im Mietvertrag geregelt und wie folgt zur Zahlung fällig: 1/3 bei Vertragsabschluss 2/3 10 Tage vor Mietbeginn auf dem vom Vermieter bekannt gegebenen Konto eingehend. 5.2 Alle übrigen Entgelte sind nach Maßgabe des Mietvertrages und dieser Benützungsbedingungen zu bezahlen. 5.3 Für den Fall des Zahlungsverzuges mit einer Zahlungspflicht des Mieters aus diesem Mietverhältnis werden Verzugszinsen von 8% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank per anno vereinbart. Ab der 18

5 ersten Mahnung stellt der Vermieter EUR 25,00 an Mahnspesen in Rechnung, bei fortgesetztem Verzug auch die Kosten eines Inkassoinstituts und Anwaltskosten. 5.4 Bei Stornierung durch den Mieter bis spätestens 90 Kalendertage vor Mietbeginn verfällt der bei Vertragsabschluss zu zahlenden Betrag von 1/3 des Mietzinses. Bei späterer Stornierung durch den Mieter verfällt der gesamte Mietzins. 5.5 Zur Sicherstellung sämtlicher Forderungen des Vermieters aus oder in Zusammenhang mit diesem Mietverhältnis ist der Mieter verpflichtet, bei Vertragsabschluss eine Kaution in Höhe von EUR 5.000,-- pro Kalendertag der Mietdauer in bar zu erlegen. Wird der Mietgegenstand vom Mieter nicht vereinbarungsgemäß an den Vermieter zurückgestellt, ist der Vermieter berechtigt, die gesamte Kaution einzubehalten. 5.6 Der Mieter ist nicht berechtigt, gegen Forderungen des Vermieters aus oder in Zusammenhang mit diesem Mietverhältnis aufzurechnen. Kontakt: Andreas Braunböck BALLOONART Veranstaltungs GMBH. Siccardsburggasse 36; 1100 Wien Datum Datum für den Mieter für den Vermieter Unterschrift Unterschrift... Gilt als Einverständnis für die oben angeführten Auflagen und Bedingungen und ist gleichzeitig mit Unterfertigung des Mietvertrages durch den Mieter vom Mieter unterschrieben zu übergeben. 19

6 M I E T V E R T R A G 1. Vermieter: BALLOONART Veranstaltungs GmbH Siccardsburggasse Wien 2. Mieter: 3. Mietgegenstand: im Haus Siccardsburggasse 36, 1100 Wien 4. Mietdauer: 5. Mietzins für die gesamte Mietdauer: Aufbautag EUR Veranstaltungstag EUR Abbautag EUR EUR Zzgl. 20% MwSt. EUR EUR Zzgl. Aufsichtspersonal EUR 58/h 1% Mietvertragsgebühr EUR 6. Mietzweck. 7. Die beiliegenden "Benützungsbedingungen für Räumlichkeiten der BALLOONART GmbH" (im Folgenden kurz "Benützungsbedingungen" genannt) sind integrierender Bestandteil dieses Mietvertrages. Der Mieter bestätigt durch Unterfertigung des Mietvertrages, die Benützungsbedingungen vor seiner Unterfertigung des Mietvertrages erhalten und zustimmend zur Kenntnis genommen zu haben. 8. Abweichend von den Benützungsbedingungen für diesen Mietvertrag wird folgendes vereinbart: 20

7 9. Sonstige Vereinbarungen: 10. Mündliche Nebenabreden zu diesem Mietvertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. 11. Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht. Nichtige oder unwirksame Vertragsbestimmungen sind durch solche zulässigen und wirksamen Vertragsbestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder unwirksamen Vertragsbestimmungen am nächsten kommen. 12. Dieser Mietvertrag unterliegt unter Ausschluss von Verweisungsnormen ausschließlich österreichischem Recht. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Mietvertrag wird das für 1100 Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart. 13. Sämtliche durch den Abschluss dieses Mietvertrages entstehenden Kosten und Gebühren trägt alleine der Mieter. 14. Der Mieter ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Dieser Mietvertrag geht auf die Rechtsnachfolger der jeweiligen Vertragspartner über bzw. sind die Parteien dieses Mietvertrages verpflichtet, die Rechte und Pflichten aus diesem Mietvertrag auf allfällige Rechtsnachfolger zu überbinden. 15. Der Mieter stellt dem Vermieter spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn folgende Unterlagen zur Verfügung:! Bestuhlungsplan! Bühnenplan! Liste aller Erfüllungsgehilfen mit Firmenname und Name der Angestellten! Namensliste aller Mitarbeiter Vermieter Mieter 21

8 Ü B E R G A B E P R O T O K O L L anlässlich der Übergabe des Mietgegenstandes, vom Vermieter an den Mieter am vom Mieter an den Vermieter am 1. Anwesend: 1.1 Für den Übergeber: 1.2 Für den Übernehmer: 2. Besichtigung / Beschreibung: 2.1 Der gesamte Mietgegenstand wurde besichtigt. Dabei wurden keine / folgende Mängel festgestellt: Die festgestellten Mängel sind vom auf dessen Kosten bis längstens zu beheben. 22

9 2.2 Der gesamte Mietgegenstand wurde ordnungsgemäß geräumt und gereinigt übergeben. / Folgende im Mietgegenstand vorhandene Fahrnisse sind von auf dessen Kosten bis längstens zu entfernen: 4. Zählerstände: Strom: Zähler Nr.: Fernwärme: Zähler Nr.: 5. Schlüssel übergeben / übernommen: Stk. Schlüssel mit der Nr.: Stk. Schlüssel mit der Nr.: 6. Kaution: Die vereinbarte Kaution in Höhe von EUR wurde heute / bereits am bar übergeben. Unterschriften: 23

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