Abschnitt C T A R I F E DER TIROLER KRANKENFÜRSORGEN FÜR PHYSIOTHERAPIE
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1 Amtssigniert. SID Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Abschnitt C T A R I F E DER TIROLER KRANKENFÜRSORGEN FÜR PHYSIOTHERAPIE gültig ab 1. Jänner 2011 ##$$5SD2##
2 - 1 - C. Ersätze für Kosten von physiotherapeutischen Behandlungen P H Y S I O T A R I F (gültig ab 1. Jänner 2011) Pos.-Nr. Positionstext Berufsbez. Tarif KUF GRUPPE 1: Mobilisierende Physiotherapie (Heilgymnastik) P 1.01*) Mobilisierende Physiotherapie (Heilgymnastik) (neurologische Bewegungsübung) als Einzelbehandlung Behandlungszeit mind. 20 Minuten PT 17,14 z. B. Atemgymnastik, Bewegungstherapie, Bobaththerapie Chirogymnastik, Haltungsturnen, postisometr. Relaxation, Proprioceptive, neuromusk. Facilation (= PNF-Therapie), Schlingentischgymnastik P 1.02*) Mobilisierende Physiotherapie (Heilgymnastik) (neurologische Bewegungsübung) als Einzelbehandlung Behandlungszeit mind. 30 Minuten PT 25,71 P 1.03*) Mobilisierende Physiotherapie (Heilgymnastik) (neurologische Bewegungsübung) als Einzelbehandlung Behandlungszeit mind. 45 Minuten PT 38,57 P 1.04 P 1.05 Mobilisierende Physiotherapie (Heilgymnastik) als Gruppenbehandlung (max. 5 Personen) Behandlungszeit 30 Minuten, je Person PT 5,12 z. B. Bewegungstherapie, Gruppengymnastik, Haltungsturnen, Heilturnen, Schwangerschaftsturnen Beckenbodengymnastik als Gruppenbehandlung (max. 5 Personen) Behandlungszeit 60 Minuten, je Person PT 10,23 GRUPPE 2: HEILMASSAGEN P 2.01*) Manuelle Heilmassage Behandlungszeit mind. 15 Minuten PT, MTF, HM 10,16 z. B. Akupressur, Bindegewebemassage Shiatsu-Liege P Manuelle Heilmassage Behandlungszeit mind. 30 Minuten PT, MTF, HM 20,32 P 2.02*) Lymphdrainage Behandlungszeit mind. 20 Minuten PT, MTF, HM 15,30 P 2.03*) Lymphdrainage Behandlungszeit mind. 40 Minuten PT, MTF, HM 30,60
3 - 2 - P 2.04 Druckwellenmassage Behandlungszeit mind 30 Minuten (Apparative intermittierende) PT, MTF 5,38 z. B. Lymphapress, Vasotrain, Gerätemassage, Vibrationsmassage P Chiropraktik an Extremitäten (Mobilisation) 10,43 P Komplexe chiropraktische Behandlung 16,95 GRUPPE 3: EXTENSION P 3.01 Extension mit automatisch arbeitenden Geräten PT, MTF 5,45 z. B. Glissonschlinge, Tru-Trax Extension GRUPPE 4: THERMISCHE ANWENDUNGEN P 4.01*) Trockene Wärmebehandlung PT, MTF, HM 4,29 z. B. Infrarot, Rotlicht, Heißluft, Sollux, Blaulicht, Höhensonne, Teillichtbad, Ultraviolett, P 4.02*) Feuchte Wärmebehandlung PT, MTF, HM 9,59 z. B. Schlamm, Moor, Fango, Parafango, Paraffin, Munaripackung, Heublumen, Neotherm bei einfacher Applikation P 4.03*) Feuchte Wärmebehandlung bei mehrfacher Applikation PT, MTF, HM 11,97 P 4.04 Kryotherapie (incl. apparativer Kältetherapie) PT, MTF,HM 4,53 z. B. Kryogel, Coldpack, Eispackung, bzw. Eisbehandlung, Criojet GRUPPE 5: ELEKTROPHYSIKALISCHE BEHANDLUNG P 5.01*) Behandlung mit nieder- und mittelfrequenten Stromarten sowie Hochvoltgeräten PT, MTF 6,06 z. B. Neodynator, Ultrareizstrom, Impulsstrom, Faradisation P 5.02 Bestrahlung mit Hochfrequenz PT, MTF 4,06 Kurz- und Mikrowelle, Diathermie z.b. Ultrahochfrequenz, Siretherm P 5.03 Iontophorese z.b Interferenzstrom mit Platten oder Vakuum PT, MTF 7,06 P 5.04 Muskelstimulation und Exponentionalstrom z. B. Schwellstrom, Galvanisation PT, MTF 7,06
4 - 3 - GRUPPE 6: ULTRASCHALLTHERAPIE P 6.01*) Ultraschalltherapie PT, MTF 6,53 GRUPPE 7: Derzeit keine Tarifposition! GRUPPE 8: LASERTHERAPIE P 8.01*) Lasertherapie PT, MTF 8,06 (mit Infrarotlaser) GRUPPE 9: INHALATIONEN P 9.01 Inhalation (ohne Medikamentenzusatz) Ultraschallvernebler PT, MTF 3,61 GRUPPE 10: HYDROPHYSIKALISCHE BEHANDLUNG P Unterwasserdruckstrahlmassage PT, MTF, HM 13,66 P Mobilisierende Unterwassertherapie (Unterwasserheilgymnastik) als Einzeltherapie PT 23,32 P Mobilisierende Unterwassertherapie (Unterwasserheilgymnastik) als Gruppentherapie, je Person (max. 5 Personen) PT 7,06 P Kohlensäurebad (Perlbad) PT, MTF 9,74 P Zweizellenbad PT, MTF 5,82 P Vierzellenbad PT, MTF 7,59 P Hydroelektrisches Vollbad (Stanger-Bad) PT, MTF 12,12 P Medizinalbad mit und ohne Zusatz PT, MTF, HM 8,28 z. B. Fichtennadelbad, Steinölbad, Schwefelbad, Ichthobad, Latschenkieferbad, Mineralschwebstoffbad, Moorwasserbad, Sauerstoffbad, Schlickbad GRUPPE 11: HAUSBESUCH P 11.01*) Hausbehandlung bzw. Hausbesuch PT 29,-- Die angeführten Beträge sind Nettobeträge.
5 - 4 - ERLÄUTERNDE BESTIMMUNGEN ZUM LEISTUNGSKATALOG 1. Die Positionen 1.01 und 1.02 bzw und 1.03 können bei folgenden Diagnosen kombiniert verordnet und vergütet werden, sofern eine entsprechende Begründung in der Verordnung angegeben wird: Zustand nach Encephalitis oder Apoplexie mit Paresen, Status spasticus von Kindern, Multiple Sklerose, Muskeldystrophien, Amyotrophe Lateralsklerose, Querschnittsyndrom, Periphere Lähmungen, M. Parkinson (Ataxien), geplante und vorgenommene Gelenksimplantationen, Polyarthritis, schwere Arthrose mit Gehbehinderung, Mucoviscidose bei Kindern, Morbus Bechterew, Juvenile Skoliose, postoperative und posttraumatische Gelenkssteifen und - kontrakturen. Eine Kombination der Positionen 1.02 und 1.03 ist nur mit entsprechender fachärztlicher Begründung bei postoperativen aktivierenden Behandlungen möglich. 2. Die Position 2.03 ist nur bei schweren Ödembildungen (Kopf, Rumpf oder Doppelseitigkeit von Extremitäten) bei entsprechender ärztlicher Begründung zu bewilligen. 3. Die Positionen 2.01, 2.02 und 2.03 sind manuell durchzuführen. 4. Die Positionen 2.02 bis 2.03 sind nur verrechenbar, wenn die durchführende Fachkraft (PT/MTF/HM) speziell ausgebildet ist, der Nachweis hat durch Vorlage von Zeugnissen von Ausbildungsstellen, die durch die Gesundheitsbehörde anerkannt sind, zu erfolgen. 5. Bei den Positionen 4.01, 4.02 und 4.03 ist pro Sitzung nur eine Behandlungsart bei gleicher Lokalisation verrechenbar. 6. Wird die Position 5.01 mit der Position 6.01 kombiniert verrechnet, gebühren für beide Behandlungen insgesamt nur 8, Mit der Position 8.01 ist die Laserakupunktur nicht verrechenbar. 8. Die Position kann nur von freiberuflich tätigen diplomierten Physiotherapeuten(innen) abgerechnet werden. Werden zwei oder mehr Patienten eines Alters- oder Pflegeheimes am selben Tag aufgesucht, kann die Position (Hin- und Rückfahrt) nur einmal verrechnet werden. Für Ärzte ist der Hausbesuch nach Abschnitt A des Tarifes verrechenbar. 9. Kostenersatz nach Tarif für die Leistungen dieses Tarifes wird geleistet bei Behandlung durch Ärzte, in Privaten Krankenanstalten und bei freiberuflich tätigen Physiotherapeuten. ABKÜRZUNGSSCHLÜSSEL FÜR DIE BEZEICHNUNG DER BERUFSQUALIFIKATION PT = Diplomierte(r) Physiotherapeut(in) MTF = Medizinisch-Technischer-Fachdienst HM = Heilmasseur
6 - 5 - KNEIPP-ANWENDUNGEN gültig ab 1. Jänner 2011 P Bürstenbad 7,36 P Schlenzbad 12,35 P Arm- oder Fußbäder mit Zusatz (aufsteigend oder als Wechselbäder) 4,53 P Blitzguß heiß oder kalt 3,45 P Teilguß, je Behandlung 2,07 P Vollguß, je Behandlung 2,46 P Ganzwickel kalt 5,07 P Ganzwickel mit Zusatz 6,29 P Kurzwickel kalt 4,14 P Kurzwickel kalt mit Zusatz 5,07 HIPPOTHERAPEUTISCHE BEHANDLUNGEN gültig ab 1. Jänner 2011 P im Ausmaß von 20 Minuten 26,86 P im Ausmaß von 30 Minuten 40,29
Abschnitt C T A R I F E DER TIROLER KRANKENFÜRSORGEN FÜR PHYSIOTHERAPIE
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