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3 GESUNDHEITSPOLITIK BKK Positionen vom 30. Oktober 2012 zur Reform der Prävention in der gesetzlichen Krankenversicherung I. Präambel Gesundheit gehört unbestritten zu den höchsten Gütern eines jeden Menschen. Die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, Ressourcen zu stärken sowie den Eintritt von Krankheiten und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verzögern, ist daher ein zentrales individuelles und gesamtgesellschaftliches Anliegen. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Das Wissen um die Vermeidung von Krankheiten, die Vermittlung dieses Wissens an die Bevölkerung sowie die Optimierung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen ist dabei ein sich stetig weiterentwickelnder Prozess. Stand im vorletzten Jahrhundert noch die Weitergabe und Verbreitung der Erkenntnisse über bessere Hygienebedingungen im Vordergrund, so sind heute die Fragen zur Vermeidung von Zivilisationskrankheiten (z. B. Übergewicht und Adipositas, psychische Beschwerden) und zum Umgang mit arbeitsbedingten Belastungen prägnante Themen. Insgesamt spielen heute auf dem Weg zu einer höheren Lebensqualität individuelle, soziale und gesellschaftliche Faktoren sowie ökonomische und Umweltbedingungen eine entscheidende Rolle. Dies bedarf einer gesundheitsfördernden Gesamtstrategie. Präventionspolitik muss daher im Rahmen einer gleichermaßen gesundheitsfördernden wie gesamtgesellschaftlichen Gesamtstrategie betrieben werden, in der das Zusammenspiel zahlreicher Akteure gefragt ist. In unserem Gesundheitswesen führt Prävention neben den großen Säulen Kuration, Rehabilitation und Pflege allerdings immer noch ein Schattendasein. Politische Absichten, Prävention zu stärken, deren Qualität zu erhöhen und Nachhaltigkeit in den Vordergrund zu stellen, ohne dabei in einem groß angelegten Präventionsgesetz Strukturen zu verhärten und damit die Dynamik zu beeinträchtigen, begrüßen daher die Be triebs krankenkassen ausdrücklich. Sie sehen die Notwendigkeit, die Leistungen zur Prävention sowie Schutzimpfungen, Vorsorge, Früherkennung und Bonusprogramme auszuweiten und besser miteinander zu verzahnen. Entscheidend ist dabei, die Rolle und Verpflichtung aller Beteiligten im Fokus zu behalten. Neue evidenzbasierte Erkenntnisse der Medizin und der Gesundheitswissenschaften sollten dabei Grundlage sein. Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein zentraler Akteur, kann aber fehlendes Engagement aufgrund leerer Kassen der öffentlichen Hand nicht kompensieren. Ebenso wichtig ist aber das Engagement der privaten Krankenversicherung, der öffentlichen Hand, der Betriebe und nicht zuletzt der Betroffenen selbst. Betriebskrankenkassen engagieren sich traditionell stark im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung, von arbeitswelt- über lebensweltbezogenen Settings hin zur Individualprävention. Sie sehen dabei keinen Widerspruch zwischen einem politisch gewollten Kassenwettbewerb auf der einen Seite und einer Stärkung von Prävention auf der anderen, solange die entsprechenden Qualitätsstandards gewahrt werden. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen ist vielmehr ein zentraler Motor für die Entwicklung und Etablierung der Gesundheitsförderung und Prävention, durch den die Versicherten optimal erreicht werden. Unverständlich ist dabei, dass immer noch wettbewerbsverzerrende Wirkungen durch unterschiedliche Aufsichtspraxen vom Gesetzgeber toleriert werden. Vor diesem Hintergrund greifen die Betriebskrankenkassen die aktuelle Debatte um die Stärkung der Prävention auf, um durch verstärktes Engagement in betrieblichen und nichtbetrieblichen Settings die Möglichkeiten für Ihre Versicherten noch weiter auszubauen. Unter diesen Rahmenbedingungen sehen die Betriebskrankenkassen im Einzelnen folgenden konkreten Handlungsbedarf. II. Reformvorschläge 1. Erhalt der Finanz- und Entscheidungsautonomie der Krankenkassen Die Erwartungen der Politik und Öffentlichkeit an die gesetzlichen Krankenkassen, sich im Bereich Prävention noch stärker als bisher zu engagieren, sind angesichts der Erkenntnisse über den Anstieg lebensstilbedingter Volkskrankheiten hoch. Die derzeitigen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben setzen dem Engagement jedoch zu enge Grenzen. 3

4 Denn immer noch limitiert ein gesetzlich festgelegter Richtwert (aktuell 2,94 pro Versicherten) das Präventionsengagement. Im Jahr 2008 erreichten die durchschnittlichen Ausgaben der Betriebskrankenkassen für Prävention einen bisherigen Spitzenwert von 6,34 pro Versicherten, der deutlich über dem gesetzlich festgelegten Richtwert lag. Dies führte aber in einigen Fällen zu aufsichtsrechtlichen Konsequenzen und zu einer Ausgabenreduzierung auf einen Wert, der aktuell bei 4,59 pro Versicherten liegt. Um das Engagement in diesem Bereich zu stärken, muss daher die Sanktionierung über die Aufsichtsbehörden auch regulativ aufgehoben werden. Dies schafft eine größere Rechtssicherheit für Krankenkassen, die sich stärker in der Prävention engagieren wollen. Daher begrüßen wir ausdrücklich die Idee, einen Mindestwert für Präventionsausgaben einzuführen. Die Höhe sollte sich am derzeitigen gesetzlich festgelegten Richtwert bemessen. Gleichzeitig lehnen die Betriebskrankenkassen aber eine Quotierung der Ausgaben für bestimmte Präventionsbereiche ab. Dies greift unnötig in die Finanz- und Entscheidungsautonomie einer Krankenkasse ein. Werden ausnahmsweise die vorgeschriebenen Mittel innerhalb eines Jahres nicht verausgabt, sollten sie zweckgebunden ins nächste Jahr übertragen werden können. Anderenfalls bestünden Anreize, im Einzelfall Präventionsmaßnahmen ohne stringentes Konzept durchzuführen, um etwaigen Sanktionen auszuweichen. Gleichwohl bekräftigen die Betriebskrankenkassen ihre Absicht zum stärkeren Engagement insbesondere im Settingbereich nach 20 Abs. 1 SGB V. Hierfür sowie für die Betriebliche Gesundheitsförderung nach 20a SGB V sollten den Krankenkassen besondere Anreize gesetzt werden. Dabei muss die Finanzierungs- und Entscheidungshoheit immer bei den Krankenkassen liegen. 2. Qualitätssicherung der individuellen Prävention Qualitätssicherung ist Voraussetzung für die erfolgreiche Präventionsarbeit einer Krankenkasse. Regelmäßig sollten die von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierten Leistungen im Hinblick auf deren Qualität überprüft werden. Dies ist eine originäre Aufgabe der Krankenkassen bzw. ihrer Verbünde. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu veröffentlichen und haben als Grundlage dafür zu dienen, die Präventionsmaßnahmen weiterzuentwickeln. Bei der Quali täts sicherung müssen effiziente Verfahren mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand genutzt werden. Die Betriebskrankenkassen sind in dieser Richtung seit Jahren Vorreiter. Das BKK System leistet bereits seit 2004 mit der BKK easy! Datenbank, die gegenwärtig von allen Betriebskrankenkassen, der Knappschaft und drei Innungskrankenkassen genutzt wird, einen in dieser Form bislang einmaligen Beitrag zur Qualitätssicherung der individuellen Prävention. Experten der easy! Datenbank prüfen zentral, ob die jeweiligen Präventionsangebote die im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands formulierten Anforderungen erfüllen. Inzwischen werden dort rund zertifizierte Präventionskurse aus dem gesamten Bundesgebiet geführt. Für die Versicherten stellt dies eine wichtige Orientierungshilfe bei der Suche nach passenden Präventionsangeboten dar. Um eine umfassende Qualitätssicherung der individuellen Prävention sowohl im Rahmen der eigenverantwortlichen Kursteilnahme als auch im Rahmen einer Betrieblichen Gesundheitsförderung sicherzustellen, setzen sich die Betriebskrankenkassen für eine Erweiterung dieses Modells ein. Sie schlagen vor, dass Krankenkassen grundsätzlich die Kosten nur von den Präventionskursen erstatten, die ein bundesweit einheitliches Qualitätssiegel (ähnlich einem TÜV-Siegel) vorweisen können. Ausgestellt wird dieses Qualitätssiegel von autorisierten Prüfstellen gegen eine moderate Aufwandsentschädigung, die der Anbieter des jeweiligen Präventionskurses zu tragen hat. Präven tionsangebote, die die Anforderungen des Leitfadens Prävention erfüllen, erhalten dieses Qualitätssiegel. Die Krankenkassen werden dadurch von der aufwändigen Prüfung der Präventionskurse vollständig entlastet. Auch die Anbieter von Präventionskursen könnten von der zentralen Zertifizierung profitieren, weil sie nicht mehr mit verschiedenen Krankenkassen in Verhandlungen treten müssten. Schließlich würde die Anwendung eines einheitlichen Prüfungsmaßstabes sichergestellt, so dass Wettbewerbsverzerrungen aufgrund unterschiedlicher Aufsichtspraxen in den Bundesländern und auf der Bundesebene entfielen. 4

5 GESUNDHEITSPOLITIK 3. Betriebliche Gesundheitsförderung weiterentwickeln 4. Prävention im nichtbetrieblichen Settingbereich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe Die Betriebliche Gesundheitsförderung nimmt stetig an Bedeutung zu. In Zeiten wachsenden Fachkräftemangels und einer älter werdenden Arbeitnehmerschaft muss es verstärktes Interesse von Unternehmen sein, die Beschäftigten gesund zu halten. Während dies in vielen Großunternehmen schon seit Jahren erfolgreich praktiziert wird, entdecken nun auch Klein- und Mittelständische Unternehmen zunehmend die Chancen Betrieblicher Gesundheitsförderung, bleiben aber immer noch weit hinter ihren tatsächlichen Möglichkeiten zurück. Dieses Interesse auf Seiten der Betriebe an Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sollte daher durch zielgerichtete Anreize stärker gefördert werden. Die Betriebskrankenkassen sind seit vielen Jahren ein zentraler Akteur der Betrieblichen Gesundheitsförderung und entwickeln dieses Feld in enger Zusammenarbeit mit den Unternehmen ständig fort. Die Präventionserfolge der Krankenkassen in der Arbeitswelt sind gut nachgewiesen. Auch andere Sozialversicherungsträger wie die Unfallversicherung, die Rentenversicherung und auch die Bundesagentur für Arbeit verstärken ihr Engagement in der arbeitsweltbezogenen Prävention. Insoweit gilt es, Doppelstrukturen auszuschließen und dafür Sorge zu tragen, dass die Unterstützung für Betriebe so einfach und transparent wie möglich auf Seiten der verschiedenen Sozialversicherungsträger gestaltet wird. Die Betriebskrankenkassen setzen sich deshalb für klare Zuständigkeiten ein. Angesichts des wachsenden Stellenwertes der Betrieblichen Gesundheitsförderung im Bereich der sozialen Sicherheit sollten darüber hinaus innovative Kooperationsformen z. B. durch geeignete Modell vorhaben weiterentwickelt werden. Für die bessere Erreichbarkeit von Klein- und Mittelstän dischen Unternehmen sollte zudem die steuerliche Absetzbarkeit von Betrieblicher Gesundheitsförderung erleichtert werden. Erfahrungen zeigen, dass Finanzämter oft auch aus Unkenntnis die Absetzbarkeit verschieden bewerten. Daher bedarf es einer umfassenden Aufklärung. Auch die Inanspruchnahme des geldwerten Vorteils von 500 pro Mitarbeiter sollte leichter zugänglich sein. Das derzeitige Verfahren ist zu kleinteilig und bürokratisch und birgt zu große Hürden, als dass es für Klein- und Mittelständische Unternehmen einen Anreiz für ein stärkeres Engagement bieten könnte. Prävention und Gesundheitsförderung sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der die gesetzliche Krankenversicherung und andere Sozialversicherungsträger eine wichtige unterstützende Rolle spielen. Letztlich muss jedoch die Politik Sorge dafür tragen, dass auch weitere Politik ressorts außerhalb der Gesundheitsversorgung ihrer Ver antwortung gerecht werden. So sind neben der privaten Krankenversicherung und der öffentlichen Hand auch Vereine und andere gesellschaftliche Gruppen gefordert, die Entwicklung und Verbreitung eines gesunden Lebensstils unserer Bevölkerung zu ermöglichen. Dabei muss insbesondere auch die öffentliche Hand ihren Aufgaben in der Prävention nachkommen. Dazu zählt auch, die Lebensbedingungen für die Bevölkerung durch mehr Umweltschutz und städtebauliche Maßnahmen gesundheitsgerechter zu gestalten. Um die geringe oder rückläufige Investitionstätigkeit von Kommunen und Ländern anzuregen, könnte die Einführung eines Mindestbetrags für Präventionsausgaben der öffentlichen Hand geprüft werden. In einer älter werdenden Gesellschaft tragen gerade die Kommunen dafür Verantwortung, dass ihre Einwohner gesund aufwachsen und leben können. Besondere Aufmerksamkeit sollten sie dabei sozial schwachen Bevölkerungsgruppen, Menschen mit Migrationshintergrund, älteren und arbeitslosen Menschen widmen. Auch in diesen Bereichen verfügen die Betriebskrankenkassen über erfolgreich erprobte Ansätze. Die Betriebskrankenkassen und ihre Verbände leisten in diesem Feld bereits ihren Beitrag, indem sie erfolgreich entwickelte und erprobte Ansätze breit einsetzen, Mittel für die Prävention bereitstellen und Kooperationen eingehen. Denn Krankenkassen sind in der Regel nicht Hauptakteur, sondern Kooperationspartner der entsprechenden Settingträger. Entsprechend der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung und Wirkung von Präventionsaktivitäten im nichtbetrieb lichen Settingbereich muss auch die private Krankenversicherung hier beteiligt werden und entsprechende finanzielle Mittel einbringen. 5

6 Zudem müssen Gesundheitsbildung und Gesundheitsförderung bereits in der Kindertagesstätte einsetzen und einen elementaren Teil des Schullebens bilden. Gesundheit sollte deshalb eine verbindliche Berücksichtigung im öffentlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag finden. Prävention im nicht betrieblichen Settingbereich kann nur im Rahmen einer breit angelegten von allen gesellschaftlichen Akteuren getragenen Strategie erfolgreich sein. Hierzu sind unbürokratische, aber effektive Kooperationen nötig, in denen sich alle Akteure ihrer Zuständigkeiten und finanziellen Verantwortung bewusst sind. Auch deshalb sollte beispielsweise die Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Gesundheitsförderung für Arbeitslose ausgebaut und verstetigt werden. 5. Niedrigschwelligen Zugang für Versicherte erhalten keine Ausweitung von ärztlichen Leistungen Außerdem sind nicht alle Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen hinsichtlich ihres tatsächlichen Nutzens geprüft. Aus Sicht der Betriebskrankenkassen ist es daher unerlässlich, eine nachträgliche Nutzenbewertung der bestehenden und etablierten Vorsorgeuntersuchungen vorzunehmen, wenn ein begründeter Zweifel am Nutzen besteht oder sich Gesichtspunkte für ein Schadenspotenzial ergeben. Neue evidenzbasierte Erkenntnisse der Medizin und der Gesundheitswissenschaften müssen dabei Grundlage sein. Im Bereich der Früherkennung von Erkrankungen könnte zukünftig auch die Kompetenz von Betriebsärzten in deutlich stärkerem Maße genutzt werden. Betriebsärzte sind in Betrieben ein wichtiger Partner für Arbeitgeber und Beschäftigte. Nach dem Nachweis entsprechender Qualifikation analog zu den Vertragsärzten sollten sie Früherkennungsuntersuchungen zulasten der GKV und PKV durchführen können. Für die Versicherten ist ein niedrigschwelliger Zugang zu Präventionsleistungen von zentraler Bedeutung. Die Finanzierung von Kursteilnahmen von der Befürwortung durch Ärzte abhängig zu machen, kann schon die Bereitschaft des Versicherten zur Teilnahme an Präventionsmaßnahmen beeinträchtigen. Zudem sollte Gesundheitsförderung bereits zu einem Zeitpunkt einsetzen, zu dem ein Arztkontakt in der Regel nicht gegeben ist. Versicherten unnötige Hürden aufzuerlegen und ärztliche Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung auszuweiten, ist daher abzulehnen. 6. Inanspruchnahme und Zielgenauigkeit von Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen verbessern Die Inanspruchnahme und Zielgenauigkeit der medizinischen Vorsorgeuntersuchungen muss verbessert werden. So erscheint es zielführend, das Bewusstsein der Versicherten für die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen durch eigenverantwortliche Einladungsverfahren über die Krankenkassen zu stärken. Mit dem unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Gesundheit im Sommer 2012 gestarteten Aktionsbündnis gegen Darmkrebs gehen die Betriebskranken kassen bereits innovative Wege. 6

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8 Herausgeber: BKK Bundesverband Kronprinzenstraße Essen Alle Rechte vorbehalten 2012 BKK Bundesverband BKK und das BKK Markenzeichen sind registrierte Schutzmarken des BKK Bundesverbandes.

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