BCA Onlive 15. Juli 2012

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1 BCA Onlive 15. Juli 2012 Die neue Welt der regulierten Sachwertanlagen mit rechtssicherer Enthaftung! Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

2 Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

3 AIFM-Richtlinie (siehe Topnews-Artikel) Abschaffung des Grauen Kapitalmarkts am 22. Juli 2013 Zwangshochzeit von Investmentfonds und Geschlossenen Fonds Geschlossene Fonds sind Finanzinstrumente nach WpHG Dadurch Gleichstellung wie Investmentfonds Einheitlich reguliert im neuen KAGB als AIF s Neuer Name: Investment-KG Verschärfung des Anlegerschutzes durch einheitliche Aufsichts- & Regelungsrahmen Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

4 AIFM-Richtlinie Umsetzung am 22. Juli 2013 Quelle: BVI Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

5 AIFM-Richtlinie Änderungen für Initiatoren: Lizenz nach 32 KWG Eigenkapitalerforderniss (min Euro) Beaufsichtigung durch die BaFin Adäquates Risiko- & Liquiditätsmanagement Sicherung der Anlegergelder bei einer unabhängigen Verwahrstelle Umfangreiche und regelmäßige Offenlegungs- & Berichtspflichten ggü. Anlegern & Aufsichtsbehörden Pflicht zur regelmäßigen Berwertung der Assets» durch unabhängigen Experten mind. 1x p.a. Qualifikation der Geschäftsführung erforderlich Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

6 AIFM-Richtlinie Änderungen für Initiatoren: Dtt Ae» A Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

7 AIFM-Richtlinie Änderungen für Berater: Durch Abschaffung des Grauen-Markt-Image künftig ein reguliertes Finanzinstrument Gleichstellung zu Investmentfonds / Aktie Produkte werden durch harte Anforderungen an Initiatoren transparenter, sicherer, solider Einheitlicher Aufsichts- & Regelungsrahmen Anlegerschutz wird gestärkt Bspw. durch externe Verwahrtselle Regelmäßige Prüfung des Assets durch Sachverständigen Enthaftung des Makler» durch 5 Punkte-Enthaftungskonzept Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

8 Pflichten Für Vermittler / Berater nach 34f / 32: Problem: Für normaler Makler kaum selbst leistbar! Lösung: Lagern Sie Ihre Pflichten an Experten aus! Pflichten des Beraters 32 KWG 34f GewO Nachweis der Sachkunde 31 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. 34d Abs. 1 WpHG 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO i.v.m. 1 FinVermV Allgemeine Verhaltensregeln 31 WpHG 11 FinVermV i.v.m. 34g GewO Verwendung redlicher, eindeutiger und nicht irreführender Werbung 31 Abs. 2 WpHG 14 FinVermV i.v.m. 34g GewO Bereitstellung des Informationsblattes 31 Abs. 3a WpHG 15 FinVermV i.v.m. 34g GewO Anlegergerechte Beratung und Anfertigung eines Beratungsprotokolls Plausibilitätsprüfung Pflicht zur Empfehlung geeigneter Kapitalanlagen Objektgerechte Beratung und Anfertigung eines Beratungsprotokolls 31 Abs. 4 WpHG 16 und 18 FinVermV i.v.m. 34g GewO Zivilrecht (BGH XI ZR 89/07) Zivilrecht (BGH III 62/99) 31 Abs. 5 WpHG 16 FinVermV i.v.m. 34g GewO 31 Abs. 4 WpHG 16 und 18 FinVermV i.v.m. 34g GewO Offenlegung von Zuwendungen 31d WpHG 17 FinVermV i.v.m. 34g GewO Anzeige-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht 34 WpHG 21ff. FinVermV i.v.m. 34g GewO Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

9 Unterschiede bei Plausibilitätsprüfungen Plausiprüfung ist nicht gleich Plausiprüfung Prüfungen von Feri, Scope, GUB, etc. können nur Basisgrundlage für die eigene Plausiprüfung sein! Weil keine Haftungsübernahme für die Inhalte! Eigene Plausiprüfung vom Makler selbst in der Praxis kaum möglich! Bankkritischer Sachverstand bei Anlageberatung Nur Instituten mit IDW PS 953-Zertifizierung haften für Inhalte der Plausiprüfung Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

10 Unterschiede Enthaftungskonzepte Bewertungskriterien Brenneisen IC Consulting Rückdeckungsversicherung Deckung Ausgleichsanspruch der Rückdeckungsversicherung an BFV Ausgleichsanspruch der Rückdeckungsversicherung an Makler ja, Vermögensschaden-Versicherung nach deutschem Recht (VSH) Leistung nur bei Plausibilitätsprüfung (nur bei Fahrlässigkeit / Vorsatz) ja, bei einer VSH nach deutschem Recht kommt der Ausgleichsanspruch zum Tragen (Substitutionsklausel), es kann kein Leistungsanspruch von 2 Versicherungen gleichzeitig in Anspruch genommen werden, die Zwangsversicherung der BFV muss Schaden vorrangig tragen, erst wenn diese nicht oder nur zum Teil den Schaden trägt, wird der Schaden durch VSH von Brenneisen ausgeglichen (aber nur bei Fahrlässigkeit / Vorsatz) ja, wie bei BFV wird zuerst die Pflichtversicherung des Maklers in Anspruch genommen ja, D&O / E&O-Ausfallversicherung nach Anglo- Amerikanischen Recht (Lloyds of London) Leistung gesamtheitlich bei Plausibilitätsprüfung, Beraterhaftung, WpHG-Konformität, WpHG- Klassifizierung Mio bei 32 KWG (BFV), -500T bei 34c / f GewO (Makler) nein, weil nach Anglo-Amerikanischen Recht (Lloyds of London), nur bei Vorsatz Regreß, auch bei Fahrlässigkeit wird geleistet (siehe Versicherungsbedingungen Lloyds) nein, weil nach Anglo-Amerikanischen Recht (Lloyds of London), nur bei Vorsatz Regreß, auch bei Fahrlässigkeit wird geleistet (siehe Versicherungsbedingungen Lloyds) Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

11 Unterschiede Enthaftungskonzepte Bewertungskriterien Brenneisen IC Consulting Auslagerungsfähigkeit nach 25a KWG: Plausibilitätsprüfung Rechtsgrundlage BGH-Urteil III 62/99 Beraterhaftung Rechtsgrundlage: FinVermV WpHG-konforme Unterlagen Rechtsgrundlage FinVermV Geeignetheitsprüfung, Klassifizierung nach WpHG-Klassen 1-5 Rechtsgrundlage FinVermV Regulierungskonforme Archivierung Rechtsgrundlage 24 FinVermV ja, nach Bericht IDW PS 951 v und Vertriebsvereinbarung, mit Haftungsfreistellung (aber nur bei Fahrlässigkeit / Vorsatz) nein, nach Bericht IDW PS 951 v und lt. negativer nein, keine Haftungsfreistellung nein, nur nach Klassen vom VGF 1-7 (nicht WpHGkonform), keine Haftungsfreistellung nein, wird nicht angeboten ja, nach Bericht IDW PS 951 v und Vertriebsvereinbarung, mit Haftungsfreistellung (permanente Leistung) ja, nach Bericht IDW PS 951 v und Vertriebsvereinbarung, mit Haftungsfreistellung (permanente Leistung) durch Versicherung ja, nach Bericht IDW PS 951 v und Vertriebsvereinbarung, mit Haftungsfreistellung (permanente Leistung) durch Versicherung ja, nach Bericht IDW PS 951 v und Vertriebsvereinbarung, mit Haftungsfreistellung (permanente Leistung) durch Versicherung ja, nach Bericht IDW PS 951 v und Vertriebsvereinbarung, mit Haftungsfreistellung (permanente Leistung) durch Versicherung Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

12 Rechtssichere Enthaftung von Pflichten Für Pool- und Haftungsdachpartner Nur bei 5 Punkte-Enthaftungskonzept Kein Ausgleichsanspruch bei der VSH des Maklers Keine deutsche VSH Die 5 wichtigsten Prüfpflichten auslagerbar Wie z. B. Beraterhaftung, WpHG-Klassifizierung Weil anglo-amerikanische Deckung durch einen führenden Versicherer Lloyds of London Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

13 5 Punkte-Enthaftungskonzept 1. Plausibilitätsprüfung 2. Beraterhaftung 3. WpHG-konforme Unterlagen 4. Klassifizierung nach WpHG-Klassen 5. Rechtssichere Archivierung FAZIT: Mit diesem 5 Punkte-Enthaftungskonzept kann der Berater ganzheitlich enthaftet mit WpHG-konformen Beratungsunterlagen objektgerecht beraten, bietet damit dem Kunden unter Anfertigung eines Beratungsprotokolls geeignete & plausibilitätsgeprüfte Produkte anlegergerecht an und verfügt über eine regulierungskonforme Archivierung aller Beitritts-& Produkt- Unterlagen mit rechtssicherer Datumsklarheit. Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

14 Vermögensschaden-Haftpflicht schützen Warum sollte man die VSH schützen? Nicht unbegrenzte Regulierung von Schäden Kündigung heißt Berufsverbot Haftungsdächer prüfen bei Neuaufnahme die Anzahl der Vorschäden Durch 5 Punkte-Enthaftungskonzept künftig Beitragsnachlaß bei VSH denkbar Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

15 Aktuelle Infos im BusinessPlus unter Information / Investment / Geschlossene Fonds Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

16 Das Bild kann zurzeit nicht angezeigt werden. Geeignetheitsprüfung WpHG Klasse 1-5 Haftungsübernahme für: 1. Plausibilitätsprüfung 2. Beratungstätigkeit 3. WpHG-konforme Unterlagen 4. WpHG-Klassifizierung RK Rechtssichere Archivierung Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

17 Empfehlungsliste Geprüfte Produkte mit 5 Punkte-Enthaftung Im BusinessPlus unter Menüpunkt Information Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

18 Premium-Service 6 Vertriebsexperten auch in Ihrer Nähe: Zentraler Ansprechpartner: Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

19 Geprüfte Produkte Vertriebsfähig nach AIFM-Übergangsregelung Aquila Capital HydropowerINVEST IV 5-Punkte-Enthaftung asuco asuco 3 Zweitmarktfonds 5-Punkte-Enthaftung offen Deutsche Finance IPP Institutional Property Partners Fund I 5-Punkte-Enthaftung DFV Seehotel Am Kaiserstrand 5-Punkte-Enthaftung Engel & Völkers PP Wohnfonds Düsseldorf-Himmelgeist 5-Punkte-Enthaftung offen HesseNewman Classic Value 4 Greenbuilding Hamburg 5-Punkte-Enthaftung HesseNewman Classic Value 8 München Viva Südseite 5-Punkte-Enthaftung IMMAC Pflegezentrum Ludwigsfelde 5-Punkte-Enthaftung KGAL Sky Class 58 5-Punkte-Enthaftung Lloyd Fonds LF A380 Singapore Airlines 5-Punkte-Enthaftung Lloyd Fonds LF Bremen Domshof 5-Punkte-Enthaftung MHC Marble House Marble House Clean Growth Fund 5-Punkte-Enthaftung MCE MCE 09 Sternenflotte Flex 5-Punkte-Enthaftung MCE MCE 10 Sternenflotte Flex IC 05 5-Punkte-Enthaftung Neitzel & Cie. Solarenergie 3 Deutschland 5-Punkte-Enthaftung offen PROJECT PROJECT REALE WERTE Fonds 11 und 12* 5-Punkte-Enthaftung SachsenFonds Deutschland V 5-Punkte-Enthaftung Thomas Lloyd CTI 15 5-Punkte-Enthaftung Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

20 Unsere Dienstleistungen Umfangreiche Premium-Service Zentraler Ansprechpartner 6 Experten vor Ort mit regionaler Unterstützung Direkte kurze Wege Breites Produktangebot aller Anlageklassen AIFM-konforme Produkte Attraktive Provisionen mit Bonus-System ab 500 T Empfehlungsliste geprüfter Produkte Rechtssichere Enthaftung Mit Prüfberichten und Produkt-Beratungsprotokoll Fach-Veranstaltungen Sachwerte-Kongress & Expertenrunden vor Ort & Besichtigungen Experten-Netzwerk, dadurch Knowhow-Transfer Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

21 Streuung ist in Sachwerten ist wichtig! Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

22 Ihr Ansprechpartner Steve Ahlborn Vertriebsdirektor CARAT AG Experte Sachwertanlagen BCA-Konzern Tel: Mobil: Präsentation Sachwertanlagen BCA Onlive am 15. Juli

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