zur Vereinbarung nach 73 a SGB V zur Optimierung der Versorgung
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- Albert Feld
- vor 8 Jahren
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1 Anlage 7 zur Vereinbarung nach 73 a SGB V zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2-Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach 137 f SGB V Teil 1 Strukturvoraussetzungen der Krankenhäuser für die Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 1 Für eine stationäre Aufnahme und Behandlung teilnehmender Versicherter aufgrund der Diagnose Diabetes mellitus Typ 1 soll vorrangig in Krankenhäuser einwiesen werden, die die Inhalte der Anlage 7 der DMP-A-RL beachten und die folgenden Voraussetzungen erfüllen: 1. Fachliche Voraussetzungen ärztlichen Personals 1 - Für Patienten ab 16 Jahre mit Diabetes mellitus Typ 1 Beschäftigung von mindestens einem diabetologisch qualifizierten Facharzt/-ärztin für Innere Medizin oder Allgemeinmedizin in Vollzeitbeschäftigung mit Fort- und/oder Weiterbildung in Diabetologie vergleichbar mit Diabetologen DDG oder Facharzt/-ärztin für Innere Medizin mit Schwerpunkt Endokrinologie in Vollzeitbeschäftigung und Behandlung von jährlich mindestens 45 2 Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 (ambulant und/oder stationär) oder ambulante Betreuung von mindestens 50 2 Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 pro Quartal und Sicherstellung der Versorgung bei Urlaub und Krankheit 1 Das Krankenhaus entscheidet im Rahmen seiner Bereit-/Anerkenntniserklärung, ob es nur für Patienten ab 16 Jahre oder unter 16 Jahre oder für beide Patientengruppen teilnimmt und liefert dafür die entsprechenden Nachweise. 2 Grundsätzlich wird die Erfüllung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) festgelegten Leistungsmengen nach 137 SGB V vorausgesetzt. Bis zur Beschlussfassung derartiger Leistungsmengen werden die o. a. Leistungsdaten im Rahmen der 9. RSA-ÄndV (einschließlich Begründung) festgelegten Anforderungen an die Qualifikation aller Leistungserbringer bei der Umsetzung eines DMP als Empfehlung für den stationären Bereich angesehen. nach 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 77
2 - Für Patienten unter 16 Jahre mit Diabetes mellitus Typ 1 Beschäftigung von mindestens einem diabetologisch qualifizierten Facharzt für Kinderheilkunde mit einer dem Diabetologen DDG vergleichbaren Fort- und/oder Weiterbildung und Behandlung von jährlich mindestens 25 2 Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1 (ambulant und/oder stationär) und Sicherstellung der Versorgung bei Urlaub und Krankheit - Zusätzlich für beide Altersgruppen Information durch das Arzt-Manual zum DMP Diabetes mellitus Typ 1 Mindestens einmal jährliche Fortbildung und regelmäßige diabetes-spezifische Fortbildung (z. B. mindestens einmal jährliche Teilnahme an Qualitätszirkeln) 2. Fachliche Voraussetzungen nicht ärztlichen Personals - Qualifikation nichtärztlichen Personals - mindestens ein(e) Diabetesberater/in in Vollzeitbeschäftigung oder entsprechende Teilzeitstellen - Mindestens eine Teilnahme jährlich des nichtärztlichen Fachpersonals an diabetes-spezifischen Fortbildungen - in der Diabetesbehandlung erfahrenes Personal (24h/Tag) jederzeit verfügbar - ab : bei der stationären Behandlung von erwachsenen Patienten mit Diabetes Typ 1 mindestens eine halbe Vollzeitstelle für medizinische Fußpfleger/in mit DDG-Qualifikation bzw. entsprechender Qualifikation - ab : eine halbe Vollzeitstelle für Psychologe/in oder Psychotherapeut/in (ärztliche oder psychologische Ausrichtung). Auch als Kooperation mit nachweislichem Behandlungsplan möglich 3. Apparative Ausstattung - Blutdruckmessung methodisch standardisiert nach internationalen Empfehlungen - 24-Stunden-Blutdruckmessung - Qualitätskontrollierte Methode zur Blutzuckermessung mit verfügbarer Labormethode zur nasschemischen Blutglukosebestimmung 3 und HbA1c-Messung,4 3 Gemäß Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen. 4 Kann auch als Auftragsleistung vergeben werden. nach 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 78
3 - Verschiedene Formen der Injektionshilfen (einschließlich. Insulinpumpen) müssen vorhanden sein - EKG, LZ-EKG, Belastungs-EKG 5 - Sonographie 6, Doppler- oder Duplexsonographie 7 - Verbandswagen zur Grundversorgung diabetischer Füße - Möglichkeit zur Basisdiagnostik der peripheren Neuropathie (z. B. Stimmgabel, Reflexhammer, Monofilament, Nadel (spitz-stumpf), Tiefensensibilität (warm-kalt) - mindestens ein Raum ausschließlich zur Behandlung des diabetischen Fußsyndroms 7 - auf der Diabetesstation und im Schulungsraum müssen sofort verfügbare Methoden zur Blutglukosebestimmung vorhanden sein; verschiedene Methoden und Materialien müssen für die Patienten verfügbar sein - Glucagon-Set, Glucose i. v., Notfall-Set für Pumpenpatienten, Messstreifen für Blutglucose, Uringlucose und Ketontest - regelmäßige Überprüfung der Gültigkeit der antidiabetischen Medikamente mit Dokumentation 4. Behandlungsbegleitende Patientenschulungen - Für Patienten ab 16 Jahre mit Diabetes mellitus Typ 1 Schulung von jährlich ca. 30 Patienten - Für Patienten unter 16 Jahre mit Diabetes mellitus Typ 1 Schulung von jährlich ca. 15 Patienten - Zusätzlich für beide Altersgruppen: - Schulungsraum mit erforderlicher Ausstattung für Einzel- und Gruppenschulungen in räumlicher Nähe zur Diabetesstation. Raum muss über Tageslicht, Unterrichtsmedien, Projektionsmöglichkeiten und Tafel verfügen. Bei Schulung von Kindern und Jugendlichen müssen die Räume den Anforderungen dieser Zielgruppe genügen. - Durchführung des Schulungs- und Behandlungsprogramms in einem Zeitraum von höchstens zwei Wochen - Besprechung der individuellen Insulin-Dosisanpassung während des Schulungsprogramms zusammenhängend innerhalb von zwei Wochen 5 Es gelten die Voraussetzungen der Leitlinien zur Echokardiographie bzw. Ergometrie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (u. a. Manual zur Indikation und Durchführung der Echokardiographie). 6 Fachliche Voraussetzungen gemäß der Richtlinie der Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Ultraschalldiagnostik (Ultraschall-Vereinbarung) in der jeweils gültigen Fassung. 7 Im Fall von Problemkeimen (MRSA) gesicherte Grundreinigung. nach 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 79
4 - 24-Stunden-Erreichbarkeit des ärztlichen Personals während der Durchführung des Schulungs- und Behandlungsprogramms - strukturierte Schulungsunterlagen und Curricula; Pädiatrie: altersentsprechende Unterlagen für Patienten und Eltern 5. Kooperation - Sicherstellung der Zusammenarbeit mit den einweisenden niedergelassenen Ärzten sowie koordinierenden Ärzten - Zusammenarbeit mit den entsprechend qualifizierten Fachdisziplinen und -Berufen: - Augenarzt, Nephrologe, Neurologe - Angiologe, interventioneller Radiologe, Chirurg, Gefäßchirurg - Gynäkologe/Arzt für Geburtshilfe - Orthopädie-Schuhmacher - Pädiatrie: Augenarzt und Gynäkologe zur Sicherstellung der Versorgung von Neugeborenen diabetischer Mütter nach 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 80
5 Teil 2 Strukturvoraussetzungen der Krankenhäuser für die Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 2 Bei der Aufnahme und Behandlung teilnehmender Versicherter aufgrund der Diagnose Diabetes mellitus Typ 2 soll vorrangig in Krankenhäuser eingewiesen werden, die die Inhalte der Anlage 1 der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) in der Fassung bis beachten und die folgenden Voraussetzungen erfüllen: 1. Personelle Voraussetzungen Ärztliches Personal Beschäftigung von einem - Diabetologen DDG oder Nachweis einer mindestens gleichwertigen Qualifikation (z. B. 80-stündiges Curriculum der DDG und mindestens zweijährige Weiterbildung mit mindestens einjähriger Tätigkeit in einer Diabeteseinrichtung) mit Erfahrung in der Behandlung von Patienten einem Diabetes mellitus Typ 2 (Empfehlung: Behandlung von jährlich von ca. 100 Typ 2-Diabetikern (ambulant und stationär). - Sicherstellung der Zusammenarbeit mit den einweisenden niedergelassenen Ärzten sowie koordinierenden Ärzten - Möglichkeit der konsiliarischen Einbeziehung eines Kardiologen, eines Nephrologen, eines Augenarztes, eines Neurologen, eines Radiologen, eines interventionellen Angiologen sowie bei Sonderspezialisierung auf den diabetischen Fuß eines Gefäßchirurgen. - Nichtärztliches Personal - mindestens ein Diabetesberater (DDG oder vergleichbare Qualifikation wie z. B. ZI- Fortbildung mit und ohne Insulin) oder ein Diabetes-Assistent (DDG oder vergleichbare Qualifikation wie z. B. ZI-Fortbildung mit und ohne Insulin) in dauerhafter Beschäftigung (Vollzeitstelle oder entsprechende Teilzeitstellen) - Möglichkeit der konsiliarischen Einbeziehung eines Diätassistenten, eines Psychotherapeuten, eines Ergotherapeuten, eines Orthopädieschuhmachers sowie eines medizinischen Fußpflegers (möglichst mit Zusatzqualifikation zum Podologen). nach 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 81
6 2. Räumliche Voraussetzungen Hinsichtlich der räumlichen und strukturellen Voraussetzung haben die Krankenhäuser zusammenhängende Räumlichkeiten zur Behandlung von Patienten mit Diabetes mellitus vorzuweisen. Für Gruppenschulungen steht ein Raum zur Verfügung, der über Unterrichtsmedien und Projektionsmöglichkeiten verfügt. Ferner muss ein Raum für Einzelschulungen vorhanden sein. 3. Geräteausstattung Folgende Geräteausstattung muss dem Krankenhaus zur Verfügung stehen: - Qualitätsgesichertes Blutzuckermessgerät - Qualitätsgesicherte HbA1c-Messung - Qualitätsgesicherte Blutdruckmessgeräte - Qualitätsgesicherte Blutdruckmessung - Verbandswagen zur Grundversorgung diabetischer Füße - Stimmgabel, Kalt-Warm-Test zur Messung von Neuropathien, - Ultraschall sowie 24-Std.-Blutdruckmessung 4. Blutglukosemessung Es muss jederzeit eine Labormethode zur nasschemischen Blutglukosebestimmung in der Einrichtung vorhanden sein (gemäß Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen). 5. Verzeichnis und Information der teilnehmenden Krankenhäuser Die Verbände der Krankenkassen erstellen eine Liste derjenigen Krankenhäuser in Westfalen-Lippe, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Sie werden diese Krankenhäuser über die Inhalte der Anlage 1 der RSAV (Fassung bis ) informieren und sie auffordern, die darin aufgeführten Vorgaben bei der Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2 bei Patienten, die am strukturierten Behandlungsprogramm teilnehmen, zu beachten. Anmerkung: Bei der Aufnahme und Behandlung teilnehmender Versicherter aufgrund anderer (nicht im Zusammenhang mit der Diabetes-Erkrankung stehender) Diagnosen gilt, dass die entsprechenden Krankenhäuser die Inhalte der Anlage 1 der RSAV (Fassung bis )beachten. nach 137f SGB V in der Region Westfalen-Lippe Seite 82
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