Verlustverrechnung und Mindestbesteuerung in der Unternehmensbesteuerung
|
|
- Max Stieber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Katrin Kunert, Harald Koch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/4279 Verlustverrechnung und Mindestbesteuerung in der Unternehmensbesteuerung Vorbemerkung der Fragesteller DieKoalitionsfraktionenderCDU/CSUundFDPhabenimKoalitionsvertrag folgendemittelfristigenzielefürdieunternehmensbesteuerungfestgehalten: Eine NeustrukturierungderRegelungenzurVerlustverrechnung sowie die EinführungeinesmodernenGruppenbesteuerungssystemsanstellederbisherigenOrganschaft solltengeprüftwerden.ähnlicheforderungenwurdenjüngst inderpressegeäußert.änderungsbedarfwirdauchausderrechtsprechung abgeleitet.sohatderbundesfinanzhofineinemvorläufigenbeschlussvom 26.August2010Zweifelgeäußert,obdiegeltendenVorschriftenzurMindestbesteuerungvomVerlustvortragundzumsogenanntenMantelkaufinihrem Zusammenwirkenverfassungsgemäßsind.IndenMedien (vgl.financial TIMESDEUTSCHLANDvom24.November2010)wurdenzuletztSchätzungendesBundesministeriumsderFinanzenwiedergegeben,wonachdiehier aufgelaufenenintertemporalenverlustvorträgerund500mrd.eurobetragen. HinsichtlichderinternationalenVerlustverrechnungläufteinVertragsverletzungsverfahrenseitensderEuropäischenKommission.VerlustverrechnungsbeschränkungensollenSteuerumgehungvermeiden.EinkompletterWegfallder VerlustverrechnungsbeschränkungenimErtragsteuerrechtwürdezumassiven fiskalischeneinschnittenführen.bevordaherforderungennacheinerneuausrichtungbeiderverlustverrechnungerhobenwerden,giltesdenaktuellenstand an konserviertenverlusten festzustellenunddiefiskalischenauswirkungen einer Lockerung zu erörtern. Vorbemerkung der Bundesregierung DerKoalitionsvertragzwischenderCDU,CSUundFDPfürdie17.LegislaturperiodesiehtalsmittelfristigesZielfürdieUnternehmensbesteuerungu.a.die PrüfungeinerNeustrukturierungderRegelungenzurVerlustverrechnungund dereinführungeinesmodernengruppenbesteuerungssystemsanstellederbisherigenorganschaftvor.demliegtauchderbefundzugrunde,dassindeutschlandverlustvorträgebeiderkörperschaftsteuerinhöhevonüber500mrd.euro nachdemstanddesjahres2004existieren.esgilt,dierisikendieserverlust- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom1.Februar2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode vorträgefürdassteueraufkommenfürbund,länderundgemeindensorgfältig zuanalysierenundinsbesondereunterberücksichtigungderaktuellenrechtsprechungdesbundesfinanzhofs (BFH)unddesEuropäischenGerichtshofs Vorschlägezuentwickeln,diesolcheRisikenbegrenzen.HierzuhatdasBundesministeriumderFinanzen (BMF)eineFacharbeitsgruppezurVerlustverrechnungausVertreterndesBundes,derLänderundderGemeindeneingesetzt,die bis September dieses Jahres ihre Ergebnisse vorlegen soll. 1.WelchespeziellenRegelungen,dieeinensofortigenundvollständigenVerlustausgleichbzw.Verlustabzugeinkünfteübergreifendverhindern,existieren im Einkommensteuergesetz, und wie werden diese begründet? ImEinkommensteuergesetz (EStG)existierenfolgendeVerlustverrechnungsbeschränkungen: a) 2a EStG Nach 2aEStGdürfenbestimmtenegativeEinkünfte,dienichtauseinemMitgliedstaatderEuropäischenUnion (EU)stammen,nurmitpositivenEinkünften jeweilsderselbenartausdemselbenstaatausgeglichenodervonihnenabgezogenwerden.dievorschriftsollvorallemunerwünschteverlustzuweisungsmodelle unterbinden, die der Volkswirtschaft keinen Nutzen bringen. b) 10d EStG Gemäß 10dEStGkönnenVerlustebiszueinemBetragvon511500Euro,bei zusammenveranlagtenehegattenbiszueinembetragvon eurovom GesamtbetragderEinkünftedesunmittelbarvorangegangenenVeranlagungszeitraumsabgezogenwerden (Verlustrücktrag).IndenfolgendenVeranlagungszeiträumensindsie,soweitkeinRücktragerfolgt,biszueinemGesamtbetrag dereinkünftevon1mio.eurounbeschränkt,darüberhinausbiszu60prozent des1mio.euroübersteigendengesamtbetragsdereinkünfteabzuziehen.diese zeitlichestreckungdesverlustabzugssolleinemindestgewinnbesteuerung aktivereinkünftesicherstellen.diemaßnahmedientderverbreiterungderbemessungsgrundlage,trifftdabeiaberinsbesonderediejenigensteuerpflichtigen, diesteuervergünstigungenundsteuerschlupflöcherausnutzen.wegenweiterer EinzelheitenwirdaufdieGesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache14/23, S. 125 ff. und 166 ff.) hingewiesen. c) 13a EStG DurchdasSteuerentlastungsgesetz1999/2000/2002vom24.März1999 (BGBl.I1999,S.402)wurdein 13aAbsatz3EStGSatz3eingefügt.Danach dürfendieverausgabtenpachtzinsensowiediejenigenschuldzinsenund dauerndenlasten,diebetriebsausgabensind,nichtzueinemverlustbeiderermittlungdesgewinnsausland-undforstwirtschaftnachdurchschnittssätzen führen.dieänderungberuhtaufeinerbeanstandungdesbundesrechnungshofes (Bundestagsdrucksache13/2600,S.111),dassaufGrunddesfrüherzulässigenunbeschränktenSchuldzinsenabzugsdieangestrebteGewinnerfassungsquote regelmäßig nicht erreicht werde. d) 15 Absatz 4 EStG Nach 15Absatz4Satz1und2EStGsindVerlusteausgewerblicherTierzucht nichtmiteinkünftenausandereneinkunftsartenverrechenbar.dieverlustverrechnungsbeschränkungisteineagrarpolitischemaßnahme,dieeinetraditionelleland-undforstwirtschaftlichetierzuchtund-haltungvorderindustriellen Tierveredlungsproduktion schützen soll.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/4653 Nach 15Absatz4Satz3bis5EStGsindunterbestimmtenVoraussetzungen VerlusteausTermingeschäftennichtmitanderenEinkünftenverrechenbar.Die VerlustverrechnungsbeschränkungsollungewollteGestaltungenimBereichder Termingeschäfte verhindern. Nach 15Absatz4Satz6bis8EStGsindVerlusteausstillenGesellschaften, UnterbeteiligungenodersonstigenInnengesellschaftennichtmitanderenEinkünftenverrechenbar.NatürlichePersonensindvonderVerlustverrechnungsbeschränkungnichtbetroffen.DieRegelungsollUmgehungsgestaltungenimBereichdeskörperschaftsteuerrechtlichenMantelkaufsdurchZwischenschaltung einerpersonengesellschaftverhindernundistseitderabschaffungdergesetzlich verankerten Mehrmütterorganschaft zwingend geboten. e) 15a EStG Nach 15aEStGwerdenbeibeschränkthaftendenGesellschafternvonPersonengesellschaften (inderregelkommanditisteneinerkommanditgesellschaft) Verlustenureingeschränktberücksichtigt.DieRegelungdes 15aEStGberuht aufdergrundsatzentscheidungdesbfh,dassdasnegativekapitalkontoeines Kommanditistenauchsteuerrechtlichanzuerkennenist.ZielderVorschriftist, diesteuerrechtlicheverlustberücksichtigungandietatsächlichewirtschaftliche Belastung im Wirtschaftsjahr der Verlustentstehung anzugleichen. Nach 15aAbsatz1Satz1EStGdürfenVerlustenurmitanderenEinkünften ausgeglichenwerden,soweitkeinnegativeskapitalkontoentstehtodersich erhöht.abweichendhiervonkönnennach 15aAbsatz1Satz2und3EStGVerlusteauchmitanderenEinkünftenausgeglichenwerden,wennderKommanditistseinePflichteinlagezwarnochnichtgeleistethat,abernach 171Absatz1 deshandelsgesetzbuchesunbeschränkthaftet (sog.erweitertesverlustausgleichvolumenaufgrundvonaußenhaftung).darüberhinausgehendeverluste könnennichtunbeschränktausgeglichenoderabgezogenwerden.siemindern alsverrechenbareverlustediegewinnedeskommanditistenausseinerbeteiligung an der Kommanditgesellschaft in späteren Wirtschaftsjahren. f) 15b EStG 15bEStGsollpolitischnichtgewollteSteuerstundungsmodelle,nachdenen einemsteuerpflichtigenindenanfangsjahreneinerinvestitionhoheverluste zugewiesenwerden,wirksambekämpfen.aufgrundsolchermodellewaresvor Einführung des 15b EStG zu erheblichen Steuerausfällen gekommen. g) 20 EStG Nach 20Absatz6EStGdürfenVerlusteausKapitaleinkünftennichtmitErträgenausanderenEinkunftsartenverrechnetwerden,dafürdieBesteuerung derkapitaleinkünftedergesonderteeinkommensteuersatzvon25prozentanwendung findet. h) 22 EStG Im 22 EStG sind folgende Regelungen zur Verlustverrechnung enthalten: Gemäß 22Satz1Nummer1EStGist 15bEStGsinngemäßanzuwenden. Nach 22Satz1Nummer3Satz3und4EStGdürfenVerlusteausLeistungen nichtnach 10dEStGabgezogenwerden.SiemindernjedochnachMaßgabe des 10dEStGdieEinkünfte,diederSteuerpflichtigeimunmittelbarvorangegangenVeranlagungszeitraumundindenfolgendenVeranlagungszeiträumen ausleistungenerzieltodererzielthat.hinsichtlichderbegründungwirdaufdie Ausführungen zu 10d verwiesen.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode i) 23 EStG Gemäß 23Absatz3Satz7und8EStGkönnenVerlusteausprivatenVeräußerungsgeschäftennurmitGewinnen,diederSteuerpflichtigeausprivatenVeräußerungsgeschäftenerzielt,verrechnetwerden.DieseBeschränkungdesVerlustausgleichsbeiprivatenVeräußerungsgeschäftenist auchnachauffassung desbfh (vgl.urteilvom18.oktober2006 IXR28/05,BStBlII2007 S.259) verfassungsgemäß,dadersteuerpflichtigedurchdiewahldesveräußerungszeitpunktesüberdeneintrittdessteuertatbestandesentscheidenund damitseingrundrechtderwirtschaftlichenbetätigungsfreiheitausartikel2 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) in Anspruch nehmen kann. 2.WelchespeziellenRegelungen,dieeinensofortigenundvollständigenVerlustausgleichbzw.Verlustabzugverhindern,existierenimKörperschaftsteuergesetz (KStG), und wie werden diese begründet? 8cKStGenthälteineVerlustverrechnungsbeschränkungfürKörperschaften. BeieinemunmittelbarenodermittelbarenBeteiligungserwerbüber25Prozent biszu50prozentinnerhalbeineszeitraumsvonfünfjahrengehenbestehende undbishernichtgenutzteverlusteanteiligundbeieinembeteiligungserwerb vonüber50prozentvollständigunter.dievorschriftenthältbesondereregelungenfürkonzerne (Konzernklausel)undfürdieErhaltungderVerlustein HöhedervorhandenenstillenReservensowieeineSanierungsklausel.Siegilt gleichermaßen für den Vortrag gewerbesteuerlicher Fehlbeträge. DieAnwendungderSanierungsklauselistallerdingsderzeitausgesetzt,weildie EuropäischeKommissionaufgrundvonZweifelnanderVereinbarkeitmitEU- Beihilferecht (Artikel107ff.AEUV)einförmlichesPrüfverfahreneingeleitet hat. DieRegelungsolleffektivVerlustnutzungsgestaltungen,insbesonderesolche, diedaraufabstellen,nichtgenutzteverlustezuerwerben,umsiemiteigenen Gewinnenzuverrechnen,verhindernundträgtsowesentlichdazubei,dasssich diebeteiligungananderenunternehmenanökonomischenzielenundnicht allein am Motiv Steuersparen orientiert. 3.WelchespeziellenRegelungen,dieeinensofortigenundvollständigenVerlustausgleichbzw.Verlustabzugverhindern,existierenimGewerbesteuergesetz (GewStG), und wie werden diese begründet? Nach 10aSatz1und2GewStGwirdder1Mio.EuroübersteigendeGewerbeertragnurbiszu60ProzentumFehlbeträgeausvorangegangenenErhebungszeiträumen gekürzt. Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen. 4.InwelcheneuropäischenNachbarländernexistierenvergleichbareRegelungen zur Verlustverrechnungsbeschränkung, und wie sehen diese aus? InDeutschlandsNachbarländernexistierengesetzlicheRegelungenzurVerlustverrechnungsbeschränkungfürZweckederKörperschaft-undEinkommensteuer.DieselassensichzumStichtag1.Januar2010überblicksartigwiefolgt zusammenfassen: Körperschaftsteuer: EinVerlustrücktragistnurindenNiederlanden (einjahr,fürverlusteausdem SteuerjahrüberdreiJahremöglich,jedochderHöheaufmaximal10Mio.Euro
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/4653 begrenzt)undfrankreich (dreijahre,verlustrücktragführtzueinersteuergutschrift,dieindendarauffolgendenfünfjahrenmitkünftigensteuerschulden verrechnet wird und deren Restbetrag im sechsten Jahr erstattet wird) möglich. EinVerlustvortragistinBelgien,Luxemburg,FrankreichundDänemarksowohl zeitlich als auch der Höhe nach unbegrenzt möglich. IndenNiederlandenistderVerlustvortragzeitlichaufneunJahre (bzw.sechs Jahre,wennvonderOptionzumerweitertenVerlustrücktragGebrauchgemacht wird) begrenzt. In der Schweiz ist der Verlustvortrag auf sieben Jahre begrenzt. InÖsterreichistdieVerrechnungvonVerlustvorträgennurbiszu75Prozentder jährlicheneinkünftemöglich.einezeitlichebeschränkungdesverlustvortrags existiert nicht. InTschechienbeträgtdiezeitlicheBeschränkungdesVerlustvortragsfünfJahre. InPolenistderVerlustvortragsowohlzeitlich (fünfjahre)alsauchderhöhe nachbeschränkt (BeschränkungdesVerlustvortragsaufmaximal50Prozentdes entstandenen Verlustes pro Berücksichtigungsjahr). Einkommensteuer: InBelgienkönnenVerlusteeinerEinkunftsartnichtmitpositivenEinkünften eineranderenverrechnetwerden.beieinkünftenausbeweglichemundunbeweglichemvermögenisteinverlustabzugnichtzulässig.beierwerbseinkünftenistderunbegrenztevortragmöglich.dervortragfürverlusteausdereinkunftsart sonstigeeinkünfte istauffünfjahrebegrenzt,wennsieausnebentätigkeitennebendemeigentlichenberufoderausderveräußerungvonbestimmten Grundvermögen stammen. InDänemarkdürfenVeräußerungsverlusteausunbeweglichemVermögennur mitgewinnenausähnlichenveräußerungenverrechnetwerden.verlusteausan derbörsenotiertenanteilendürfennurmitgewinnenausanderenbörsennotiertenanteilenverrechnetwerden.verlusteausnichtanderbörsenotiertenanteilenkönnennurmitanderenpositiveneinkünftenausanteilenverrechnet werden. Der Vorlustvortrag ist unbegrenzt möglich. InFrankreichkönnenVerlusteausVermietungundVerpachtung (ohnefinanzierungskosten)nurbiszueinemgesamtbetragvon10700euroverrechnetwerden.übersteigendeverlustekönnennuraufdienächstenzehnjahrevorgetragen undinnerhalbderselbeneinkunftsartverrechnetwerden.verlusteausland-und ForstwirtschaftkönnenmitanderenEinkunftsartenverrechnetwerden,wenndie NettoeinkünfteausanderenEinkunftsarteneinenbestimmtenBetragnichtüberschreiten.AnsonstenkönnendieVerlustenuraufdienächstensechsJahrevorgetragenundinnerhalbderselbenEinkunftsartverrechnetwerden.Verlusteaus GrundstücksveräußerungsgeschäftenkönnenwedermitanderenVeräußerungsgewinnennochmitanderenEinkünftenverrechnetwerden.VerlusteausderVeräußerungvonWertpapierensindnurmitpositivenEinkünftenderselbenEinkunftsartdernächstensechsJahreverrechenbar.EineVerrechnungvongewerblichenVerlustenmitanderenEinkunftsartenistmöglich,wennderSteuerpflichtige persönlich,ständigunddirekt anderausübungdergewerblichen Tätigkeitteilnimmt,ansonstennurinnerhalbderselbenEinkunftsartbzw.Vortrag fürsechsjahre.dasgleichegiltfürverlusteausselbständigertätigkeit.voraussetzungfürdenvortragistdieidentitätdesunternehmens.derallgemeineverlustvortrag,derzuranwendungkommt,wenndiegesamtsummedereinkünfte negativ ist, beträgt sechs Jahre.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode InLuxemburgkönnenVerlusteausdenEinkünftenausKapitalvermögenund solchedereinkunftsart sonstigeeinkünfte nurmitpositiveneinkünften derselbeneinkunftsartverrechnetwerden.verlusteausmieteinkünftenund LizenzgebührenkönnenlediglichimselbenSteuerjahrmitpositivenEinkünften anderereinkunftsartenverrechnetwerden (keinverlustvortrag).einverlustvortrag ist unbegrenzt möglich. IndenNiederlandendürfenVerlusteauseiner Box nichtmitpositiveneinkünfteneineranderen Box verrechnetwerden.derverlustvortragistauf neunjahrebegrenzt.verlustekönnendreijahre (Box1)bzw.einJahr (Box2) zurückgetragen werden. InÖsterreichdürfennegativeEinkünfteaufgrundeinerVerlustbeteiligungerst mitzukünftigengewinnenbzw.überschüssenausdergleicheneinkunftsquelle verrechnetwerden.spekulationsverlustekönnennurmitspekulationsgewinnen desselbenkalenderjahresverrechnetwerden.beiverlustenausdenbetrieblicheneinkunftsarten,dieaufgrundordnungsgemäßerbuchführungermittelt wordensind,isteinvortragunbegrenztmöglich.beisteuerpflichtigen,dieihren GewinnmittelsEinnahmen-Ausgaben-Rechnungermitteln,istderVortragauf dreijahrebegrenzt.eineverrechnungvonverlustvorträgenistnurbiszu 75ProzentderjährlichenEinkünftemöglich.DerRestwirdweitervorgetragen. InPolenkönnenVerlusteeinerEinkunftsartnichtmitpositivenEinkünfteneiner anderenverrechnetwerden.bestimmteeinkunftsartenunterliegeneinerpauschalbesteuerung,wodurchdieverlustnutzungeingeschränktwirdoderimfall derbruttobesteuerung (Einnahmenbesteuerung)wegfällt,dasteuerlicheVerlustenichterfasstwerden.DerVerlustvortragistauffünfJahrebegrenzt.Esist jedocheinebeschränkungdesvortragsaufmax.50prozentdesentstandenen Verlustes pro Berücksichtigungsjahr vorgesehen. In der Schweiz ist der Verlustvortrag auf sieben Jahre begrenzt. InTschechienkönnenVerlustederEinkunftsartunternehmerischeundselbständigeErwerbstätigkeitnurmitpositivenEinkünftenausderEinkunftsartVermietungverrechnetwerdenundumgekehrt.EinkünfteausnichtselbständigerArbeit dürfennichtmitverlustenauseinerandereneinkunftsartverrechnetwerden. Der Verlustvortrag ist auf fünf Jahre begrenzt. 5.StimmtdieBundesregierungderAuffassungzu,dassdieFristenundBedingungenzurVerlustverrechnungimdeutschenSteuerrechtiminternationalen Vergleich großzügig geregelt sind (bitte mit Begründung)? InnerhalbderEUgibteseineVielzahlanunterschiedlichenundmehroder wenigergroßzügigenregelungenzumverlustabzug.soisteinverlustvortrag teilweiseunbegrenztundohnemindestgewinnbesteuerungzulässig,teilweise gehenvorgetrageneverlustenacheinigenjahrenunter.auchderregelungzum Verlustrücktrag,derinDeutschlandzeitlichundderHöhenachbegrenztist, steheninnerhalbdereusowohlgroßzügigerealsauchwenigergroßzügige Regelungengegenüber.EineBeurteilungeinzelnerRegelungenwiediederVerlustverrechnungistnachAuffassungderBundesregierungnurimLichtedes gesamten Steuersystems aussagekräftig.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WiesinddieBegrenzungdesVerlustrücktragesunddieMindestbesteuerung vomverlustvortragnach 10ddesEinkommensteuergesetzes (EStG)zubegründen,auchvordemHintergrundderwirtschaftlichenLeistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen? 10dEStGistindasSystemderAbschnittsbesteuerungeingebettet,daszueiner EinschränkungdesNettoprinzipsführt.DerGrundsatzderAbschnittsbesteuerungentsprichtnichtnureinererhebungstechnischenNotwendigkeit,sondern drückteinmateriellesprinzipdereinkommensbesteuerungaus.erverfolgteine gleichmäßigeheranziehungdersteuerpflichtigenzursicherstellungderaktuellenstaatlichenfinanzierungsbedürfnisseundgewährleistetinsoweit GleichbehandlunginderZeit.DerGesetzgeberhatmitderEinführungderMindestgewinnbesteuerungdasPrinzipderAbschnittsbesteuerunggestärkt.Härten,die sichausdiesemgrundsatzergeben,werdendadurchausgeglichen,dassverluste nach 10dEStGinanderenPeriodenabgezogenwerdenkönnen.Damitwird dasspannungsverhältniszwischendemnettoprinzipunddemgrundsatzder AbschnittsbesteuerungdurchdieeinschränkendenVorgabendes 10dEStGim SinneeinerdurchschnittlichenmehrjährigenLeistungsfähigkeitdesSteuerpflichtigen aufgelöst. ZurBegrenzungdesVerlustrücktragswirdaufdieAntwortzuFrage7hingewiesen. 7.AuswelchemGrundexistiertfürdenVerlustrücktraghinsichtlichderkonkretenHöheeinWahlrecht,wohingegenderVerlustvortraginmaximaler Höhedurchzuführenist,womitKonstellationenentstehenkönnen,indenen infolgedesverlustvortragssonderausgabenundaußergewöhnlichebelastungen nicht mehr berücksichtigt werden können? DerGesetzgeberhatdurchdasWahlrechtzumVerlustrücktragdemSteuerpflichtigendieMöglichkeiteröffnet,zugunstendesVerlustvortragesganzoderteilweiseaufdenVerlustrücktragzuverzichten (Bundestagsdrucksache12/4487, S.34).DiesdienteentsprechendderBegründungzumGesetzentwurfauchder Verwaltungsvereinfachung,insbesondereauchmitHinblickaufdaskörperschaftsteuerlicheAnrechnungsverfahren.DieseMöglichkeitwurdeimRahmen der Gleichbehandlung auch für natürliche Personen geschaffen. 8.AuswelchemGrundbestehtnichtdieMöglichkeit,Verluste,diedurchdie BerücksichtigungvonSonderausgabenundaußergewöhnlicheBelastungen entstehen, steuerlich nach 10d EStG geltend zu machen? SonderausgabenundaußergewöhnlicheBelastungenführennichtzusteuerlich relevantenverlusten.verlusteindiesemsinnesinddienegativeneinkünfte,die nachverrechnungvoneinnahmenmitwerbungskostenbzw.betriebseinnahmen undbetriebsausgabenentstehen.siesindbestandteildesobjektivennettoprinzips.sonderausgabenundaußergewöhnlichebelastungendagegensinddem subjektivennettoprinzipzuzurechnen.siestellenimgrundsatzkostenderprivatenlebensführungdar,derenberücksichtigungunddamitübertragbarkeitin andereveranlagungszeiträumeindergestaltungsbefugnisdesgesetzgebers liegt.sohatsichdergesetzgeberz.b.beimspendenabzugfüreineübertragbarkeitinzukünftigeveranlagungszeiträumeentschieden ( 10bAbsatz1Satz9 und 10 und Absatz 1a EStG).
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.WelchesZielwirdmitderquellenbezogenenVerlustverrechnungdes 23 Absatz3EStGverfolgt,auchvordemHintergrund,dasseinGroßteildes AnwendungsbereichsdurchEinführungderAbgeltungsteuernunweggefallen ist (bitte mit Begründung)? Auf die Antwort zu Frage 1i wird verwiesen. 10.SiehtdieBundesregierungbeiWegfallderVerlustverrechnungsbeschränkungennach 10dEStGbzw.entsprechendenRegelungenimKörperschaft-undGewerbesteuerrechteinenpositivenImpulsaufdieinländische Wirtschaft,diediehierdurchbedingtenSteuerausfällekompensieren würde (bitte mit Begründung)? EventuelleEffekteeinerÄnderungderVerlustverrechnungaufdieinländische WirtschaftundAuswirkungenaufdasSteueraufkommenlassensichbelastbar nuranhandkonkretervorschlägebewerten.zurerarbeitungvonvorschlägen zursteuerlichenverlustverrechnunghatdasbundesministeriumderfinanzen eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 11.SiehtdieBundesregierungineinemmöglichenWegfallderVerlustverrechnungsbeschränkungennach 10dEStGbzw.entsprechendenRegelungeninKörperschaft-undGewerbesteuerrechteineVereinfachungdes Steuerrechts (bitte mit Begründung)? DasBMFhatimJanuar2011eineArbeitsgruppeeingesetzt,dieergebnisoffen VorschlägefüreineNeuordnungdersteuerlichenVerlustverrechnungerarbeiten soll.diearbeitsgruppewirddabeiauchmöglichkeiteneineränderungder RegelungenzurMindestgewinnbesteuerungprüfen.DabeiwirdauchdasZiel berücksichtigt, das Steuerrecht zu vereinfachen. 12.WievieleVerwaltungsanweisungenexistieren,dieallgemeineoderspezielleRegelungenzuVerlustverrechnungsbeschränkungen (allgemein oder quellenbezogen) betreffen? ÜberdieallgemeinenHinweiseimEinkommensteuerhandbuch (Richtlinienund Hinweise)hinausgibtes19BMF-SchreibenzuVerlustverrechnungsbeschränkungen. 13.WievieleUrteiledesBundesfinanzhofswurdenjeweilsindenJahren2004 bis2010zumthemenkomplexderverlustverrechnungsbeschränkungen veröffentlicht,undwievielevorlagenandasbundesverfassungsgerichterfolgten hieraus? NachfolgendsinddieUrteileundBeschlüssedesBFH aufgegliedertnach Jahren aufgeführt,diezudemthemenkomplexamtlichveröffentlichtsind.es erfolgteninsgesamtindenjahren2004bis2010durchdenbfhfünfvorlagen an das Bundesverfassungsgericht.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/4653 Jahr der Entscheidung durch den BFH Zahl der amtlich veröffentlichten BFH-Entscheidungen 14.WievieleUrteilezumThemenkomplexderVerlustverrechnungsbeschränkungensindderzeitbeimBundesfinanzhofanhängig (bittemitnennung von Datum und Aktenzeichen)? DerzeitsindbeimBFHzudemThemenkomplex20Verfahrenanhängig.Sie sindtabellarischunterangabedesmitteilungsdatumsdesbfh (dasdatumder Klageerhebungistregelmäßignichtbekannt)unddesAktenzeichens aufgeführt. Laufende MitteilungsdatumAktenzeichen Nummer März 2010 I R 112/ April 2010 I R 64/ Juli 2010 I R 8/ August 2010 I R 35/ Juni 2008 IV R 11/ Juli 2009 IV R 14/ Juli 2009 IV R 3/ Dezember 2009 IV R 38/ März 2010 IV R 5/ Juli 2010 IV R 18/ September 2010 IV R 36/ September 2010 IV R 29/ November 2010 IV R 34/ Dezember 2010 IV R 43/ Dezember 1999 VIII R 45/ Januar 2008 IX R 71/ Januar 2008 IX R 71/ Januar 2008 IX R 53/ Januar 2008 IX R 72/ November 2010 IX R 36/10
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15.WievieleUrteiledesEuropäischenGerichtshofs (EuGH)wurdenjeweils indenjahren2004bis2010zumthemenkomplexderverlustverrechnungsbeschränkungenveröffentlicht,undwievieledavonführtenzueiner ÄnderungvonentsprechendennationalenSteuergesetzen (bittemitangaben der Änderung)? AusSichtderBundesregierungsinddiefolgendenachtUrteiledesGerichtshofs dereuropäischenunion (EuGH)ausdemZeitraum2004bis2010fürden BereichderVerlustverrechnungsbeschränkungenbeiderUnternehmensbesteuerung von Bedeutung: Urteilvom13.Dezember2005,Rs.C-446/03,Marks &Spencer;Urteilvom 29.März2007,Rs.C-347/04,ReweZentralfinanz;Urteilvom18.Juli2007, Rs.C-231/05,OyAA;Urteilvom28.Februar2008,Rs.C-293/06,Deutsche ShellGmbH;Urteilvom15.Mai2008,Rs.C-414/06,LidlBelgium;Urteilvom 23.Oktober2008,Rs.C-157/07,KrankenheimWannsee;Urteilvom27.November2008,Rs.C-418/07,PapillonundUrteilvom25.Februar2010,Rs. C-337/08, X Holding BV. DasUrteilvom29.März2007,Rs.C-347/04,ReweZentralfinanz,hatzueiner Neuregelungdes 2aEStGdurchdasJahressteuergesetz2009geführt. 2a EStGfindetseithernurnochfürbestimmtenegativeEinkünfteausStaaten,die nichtdereuropäischenunionangehören,anwendung.weiteregesetzliche ÄnderungenhatdieBundesregierungbislangnichtfürerforderlichgehalten. Darüber,wievieledergenanntenUrteilezuÄnderungennationalerSteuergesetzeandererMitgliedstaatenderEuropäischenUniongeführthabenundzu welchen Änderungen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 16.StimmtdieBundesregierungderAuffassungzu,dassderörtlicheBezug, dendiegewerbesteuerzwischenkommuneundunternehmenherstellen soll,durchdiegewerbesteuerlicheorganschaft,insbesondereseitihreranpassungandiekörperschaftsteuerlicheorganschaft2001,ausgehöhltwird (bitte mit Begründung)? DerörtlicheBezugzwischenKommuneundUnternehmenwirdinOrganschaftsfällendurchgewisseAufkommensverschiebungenunterdenbetroffenen Gemeindennichtunangemessenausgehöhlt.InOrganschaftsfällengiltdieOrgangesellschaftalsBetriebsstättedesOrganträgersmitderFolge,dasssowohl negativealsauchpositivegewerbeerträgederorgangesellschaftdemorganträgerzugerechnetwerden.demnachwirdkommunenderorgangesellschaft durchdiegewerbesteuerlichezerlegungselbstdanneinanteilamsteuermessbetragzugewiesen,wenninselbigen isoliertbetrachtet einnegativergewerbeertrag erwirtschaftet wurde. 17.Wiekannbegründetwerden,dassimRahmenderGewerbesteuernach 10aGewStGnurdieMöglichkeitzumVerlustvortragbesteht,undsieht diebundesregierungeinevereinfachungdarin, 10aGewStGandieRegelungendes10dAbsatz1EStGhinsichtlichdesVerlustrücktragsanzupassen (bitte mit Begründung)? ImRahmenderGewerbesteuerwurdevonderEinräumungeinesVerlustrücktragsbislangvornehmlichaushaushalts-undverwaltungstechnischenGründen abgesehen.kommunenwürdenindielageversetzt,bereitsvereinnahmteund haushalterischverplantegewerbesteuereinnahmenzuerstatten,waszueiner weiterenverschärfungderohnehinschwierigenfinanzsituationderkommunen führenwürde.diebundesregierungsiehtimübrigenvoneinerbewertungder gewerbesteuerlichenverlustverrechnungab,daaktuelldiemöglichkeitenzum
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/4653 ErsatzderGewerbesteuerGegenstanddervonderBundesregierungeingesetztenKommissionzurErarbeitungvonVorschlägenzurNeuordnungderGemeindefinanzierung (Gemeindefinanzkommission) sind. 18.NachwelcherzeitlichenSpannebestehtfürdenSteuerpflichtigennochdie Möglichkeit,entsprechendeVerlustenach 10dEStGgeltendzumachen (bitte mit Begründung)? DieNeuregelungdesVerlustabzugsseit2004siehtkeinezeitlicheBegrenzung des Verlustvortrags vor. 19.WelcheSchlüsseziehtdieBundesregierungausdemBeschlussdesBundesfinanzhofsvom26.August2010 IB49/10 zuverfassungsrechtlichenzweifelnandermindestbesteuerungbeiendgültigemausschluss derverlustverrechnung,undwelchengesetzlichenhandlungsbedarfsieht diebundesregierunghierdurchbeidenaktuellensteuerlichenregelungen zu diesem Themenkomplex (bitte mit Begründung)? ImBeschlussvom26.August2010 IB49/10 hältderbfhdiesog.mindestgewinnbesteuerungnach 10dAbsatz2Satz1EStGimGrundsatzfürverfassungskonform.EräußertabernachsummarischerPrüfungZweifel,obdasZusammenwirkenderMindestgewinnbesteuerungmitgesetzlichenRegelungen, dieinspeziellenkonstellationen z.b.beieinemanteilseignerwechselaneiner Kapitalgesellschaft zumwegfallvonverlustvorträgenführen,verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. DerBeschlussistineinemVerfahrenzumvorläufigenRechtsschutz (Aussetzung dervollziehungeinessteuerbescheids)ergangen.vorläufigerrechtsschutzwird dabeibereitsdanngewährt,wennbeisummarischerprüfungdesangefochtenen SteuerbescheidsgewichtigeGründezutagetreten,dieUnentschiedenheitoder UnsicherheitinderBeurteilungvonRechtsfragenbewirken.Esbleibtabzuwarten,obderBFHseineRechtsauffassungauchineinemHauptsacheverfahrenaufrechterhält. ImÜbrigenwirdhinsichtlichderEinrichtungeinerArbeitsgruppeaufdieAntwort zu Frage 11 verwiesen. 20.InwelcherHöhewurdeneinkommensteuerlicheVerlustrückträgeinden Jahren2001bis2009,basierendaufderBundesstatistikbzw.derjährlichen Geschäftsstatistik,vorgenommen (bittedifferenziertnachgrößenklassen desverlustrücktragsbis1000euro,1001eurobis2500euro, 2501Eurobis5000Euro,5001Eurobis10000Euro,10001Eurobis 25000Euro,25001Eurobis50000Euro,50001Eurobis100000Euro, Eurobis250000Euro,250001Eurobis500000Euro,über EuromitAngabeproKlassederAnzahlderFälle,desstatistischenMittels,derStandardabweichung,differenziertnachGrundtabelle bzw. Splitting mit doppelten Grenzen)? DieHöhedereinkommensteuerlichenVerlustrückträge,Verlustvorträgeundder MindestgewinnbesteuerungwirdinderEinkommensteuerstatistik (sowohlin derbundesstatistikalsauchindergeschäftsstatistik)nichtnachgewiesen.daherkonntenimstatistischenbundesamtkeineauswertungendurchgeführtwerden.möglichwarnureineauswertungderhöhedesfestgestelltenverlustsin denveranlagungszeiträumen2001bis2006.dieverfügbarenangabenzum festgestelltenverlustausdereinkommensteuerstatistiksindinderanlage1enthalten.
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 21.InwelcherHöhewurdenkörperschaftsteuerlicheVerlustrückträgeinden Jahren2001bis2009,basierendaufderBundesstatistikbzw.derjährlichen Geschäftsstatistik,vorgenommen (bittedifferenziertnachgrößenklassen desverlustrücktragsbis1000euro,1001eurobis2500euro, 2501Eurobis5000Euro,5001Eurobis10000Euro,10001Eurobis 25000Euro,25001Eurobis50000Euro,50001Eurobis100000Euro, Eurobis250000Euro,250001Eurobis500000Euro,über 50000EuromitAngabeproKlassederAnzahlderFälle,desstatistischen MittelsderStandardabweichungsowieseparatklassifiziertnachdenGrößenklassengemäß 3derBetriebsprüfungsordnung (BpO)mitgleichen statischen Kennzahlen)? DiegewünschtenAuswertungenüberberücksichtigteVerlustrückträge,gegliedertnachderHöhederInanspruchnahme,sindfürdieJahre2001,2004,2005 und2006alsanlage2beigefügt.denauswertungendesstatistischenbundesamtesliegendieergebnissederamtlichenkörperschaftsteuerstatistikderveranlagungszeiträume2001und2004sowiediejahresstatistikenfürdiekörperschaftsteuerderveranlagungsjahre2005und2006zugrunde,aktuelleredaten sind zurzeit nicht verfügbar. DiewichtigstenErgebnissederAuswertungendesStatistischenBundesamts sind in der folgenden Übersicht zusammengestellt: Zahl der Körperschaftsteuerpflichtigen insgesamt Zahl der Körperschaftsteuerpflichtigen ohne Inanspruchnahme des Verlustrücktrags Zahl der Körperschaftsteuerpflichtigen mit Inanspruchnahme des Verlustrücktrags Anteil der Körperschaftsteuerpflichtigen mit Inanspruchnahme des Verlustrücktrags Volumen des in Anspruch genommenen Verlustrücktrag Durchschnittlicher in Anspruch genommener Verlustrücktrag Veranlagungsjahr ,2 %3,9 %4,0 %3,4 % 1,15 Mrd. 0,92 Mrd. 0,98 Mrd. 1,00 Mrd EineAuswertungderDatennachGrößenklassengemäß 3BpOistaufgrund derinderkörperschaftsteuerstatistikfehlendeneinordnungsmerkmalenicht möglich. 22.InwelcherHöhewurdeneinkommensteuerlicheVerlustvorträgegesondert festgesetztindenjahren2001bis2009,basierendaufderbundesstatistik bzw.derjährlichengeschäftsstatistik (bittedifferenziertnachgrößenklassendesvortragsbis1000euro,1001eurobis2500euro, 2501Eurobis5000Euro,5001Eurobis10000Euro,10001Eurobis 25000Euro,25001Eurobis50000Euro,50001Eurobis100000Euro, Eurobis250000Euro,250001Eurobis500000Euro, Eurobis Euro, Eurobis Euro, Eurobis , Eurobis Euro,mehr
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/4653 als euromitangabeproklassederanzahlderfälle,des statistischenmittels,derstandardabweichung,differenziertnachgrundtabelle bzw. Splitting mit doppelten Grenzen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 23.InwelcherHöhewurdenkörperschaftsteuerlicheVerlustvorträgegesondertfestgesetztindenJahren2001bis2009,basierendaufderBundesstatistikbzw.derjährlichenGeschäftsstatistik (bittedifferenziertnachgrößenklassendesvortragsbis1000euro,1001eurobis2500euro, 2501Eurobis5000Euro,5001Eurobis10000Euro,10001Eurobis 25000Euro,25001Eurobis50000Euro,50001Eurobis100000Euro, Eurobis250000Euro,250001Eurobis500000Euro, Eurobis Euro, Eurobis Euro, Eurobis , Eurobis Euro,mehr als euro,mitangabeproklassederanzahlderfälle,desstatistischenmittels,derstandardabweichungsowieseparatklassiertnach den Größenklassen gemäß 3 BpO mit gleichen statischen Kennzahlen)? DieAuswertungenüberdiegesondertfestgesetztenVerlustvorträgebeiKörperschaftsteuerpflichtigen,gegliedertnachderHöhederVerlustvorträge,sindfür die Jahre 2001 und 2003 bis 2006 als Anlage 3 beigefügt. DiefolgendeÜbersichtfasstdiewichtigstenErgebnissederAuswertungen zusammen. Zahl der Körperschaftsteuerpflichtigen insgesamt Zahl der Körperschaftsteuerpflichtigen ohne Verlustvortrag Zahl der Körperschaftsteuerpflichtigen mit Verlustvortrag Anteil der Körperschaftsteuerpflichtigen mit Verlustvortrag Verlustvortragsvolumen zum Ende des Veranlagungsjahres Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. Veranlagungsjahr ,4 %51,6 %56,0 %54,7 %52,4 % 385,7 Mrd. 433,8 Mrd. 508,3 Mrd. 554,7 Mrd. 605,3 Mrd. Durchschnittliches Verlustvortragsvolumen Zahl der Körperschaftsteuerpflichtigen mit einem Verlustvortragsvolumen von mehr als 10 Mio. Anteil der Körperschaftsteuerpflichtigen mit einem Verlustvortragsvolumen von mehr als 10 Mio. an den Körperschaftsteuerpflichtigen mit Verlustvortrag Vortragsvolumen der Körperschaftsteuerpflichtigen mit einem Verlustvortragsvolumen von mehr als 10Mio ,1 %1,2 %1,2 %1,2 %1,3 % 283,2 Mrd. 328,8 Mrd. 394,1 Mrd. 439,1 Mrd. 484,3 Mrd. Anteil am Gesamtvortragsvolumen73,4 %75,8 %77,5 %79,2 %80,0 % Durchschnittliches Vortragsvolumen der Körperschaftsteuerpflichtigen mit einem Verlustvortragsvolumen von mehr als 10 Mio
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 24.InwelcherHöhewurdengewerbesteuerlicheVerlustvorträgegesondert festgesetztindenjahren2001bis2009,basierendaufderbundesstatistik bzw.derjährlichengeschäftsstatistik (bittedifferenziertnachgrößenklassendesvortragsbis1000euro,1001eurobis2500euro,2501eurobis 5000Euro,5001Eurobis10000Euro,10001Eurobis25000Euro, 25001Eurobis50000Euro,50001Eurobis100000Euro,100000Euro bis250000euro,250001eurobis500000euro,500001eurobis Euro, Eurobis Euro, Eurobis , Eurobis Euro,mehrals Euro mitangabeproklassederanzahlderfälle,desstatistischenmittels,der StandardabweichungsowieseparatklassiertnachdenGrößenklassengemäß 3 BpO mit gleichen statischen Kennzahlen)? DieAuswertungüberdiegewerbesteuerlichengesondertfestgesetztenVerlustvorträgenachderHöhedervorhandenenVerlustvorträgeistfürdasJahr2004 alsanlage4beigefügt.derauswertungdesstatistischenbundesamtesliegtdas ErgebnisderamtlichenGewerbesteuerstatistikdesVeranlagungszeitraums2004 zugrunde, aktuellere Daten sind zurzeit nicht verfügbar. ImVeranlagungsjahr2004wurdebei1,63MillionenGewerbesteuerpflichtigen (=61,4ProzentallerGewerbesteuerpflichtigen)zumEndedesVeranlagungszeitraumskeinVerlustvortragfestgestellt.DasVerlustvortragsvolumender 1,02MillionenübrigenGewerbesteuerpflichtigen (=38,6Prozent)betrugzusammengenommen569Mrd.Euro.DasVortragsvolumenallerGewerbesteuerpflichtigen zum 31. Dezember 2004 betrug durchschnittlich Euro. Auf6578GewerbesteuerpflichtigemiteinemVerlustvortragsvolumenmitmehr als10mio.euro (=0,6ProzentderGewerbesteuerpflichtigenmiteinemfestgesetztenVerlustvortrag)entfälltinsgesamteinVerlustvortragsvolumenvon405,2 Mrd. Euro bzw. 71,2 Prozent des gesamten festgesetzten Vortragsvolumens. FürdieamtlicheGewerbesteuerstatistikdesVeranlagungszeitraums2001wurdendieentsprechendenDatennichterhoben.EineAuswertungderDatennach Größenklassengemäß 3BpOistaufgrundderinderGewerbesteuerstatistik fehlenden Einordnungsmerkmale nicht möglich. 25.InwievielenFällenerfolgteeinebeschränkteeinkommensteuerlicheNutzungdesfestgesetztenVerlustvortragsinfolgederMindestbesteuerung nach 10dAbsatz2EStGindenJahren2001bis2009,basierendaufder Bundesstatistikbzw.derjährlichenGeschäftsstatistik (bittedifferenziert nachgrößenklassendesgenutztenvortragsbis1000euro,1001eurobis 2500Euro,2501Eurobis5000Euro,5001Eurobis10000Euro, 10001Eurobis25000Euro,25001Eurobis50000Euro,50001Euro bis100000euro,100000eurobis250000euro,250001eurobis Euro,500001Eurobis Euro, Eurobis Euro, Eurobis , Eurobis Euro,mehrals EuromitAngabeproKlasseder AnzahlderFälle,desstatistischenMittels,derStandardabweichung,differenziert nach Grundtabelle bzw. Splitting mit doppelten Grenzen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 26.InwievielenFällenerfolgteeinebeschränktekörperschaftsteuerliche NutzungdesfestgesetztenVerlustvortragsinfolgederMindestbesteuerung nach 10dAbsatz2EStGi.V.m. 8KStGindenJahren2001bis2009, basierendaufderbundesstatistikbzw.derjährlichengeschäftsstatistik (bittedifferenziertnachgrößenklassendesgenutztenvortragsbis 1000Euro,1001Eurobis2500Euro,2501Eurobis5000Euro, 5001Eurobis10000Euro,10001Eurobis25000Euro,25001Eurobis 50000Euro,50001Eurobis100000Euro,100000Eurobis
15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/ Euro,250001Eurobis500000Euro,500001Eurobis Euro, Eurobis Euro, Eurobis , Eurobis Euro,mehrals Euro mitangabeproklassederanzahlderfälle,desstatistischenmittels,der StandardabweichungsowieseparatklassiertnachdenGrößenklassengemäß 3 BpO mit gleichen statischen Kennzahlen)? EinenachderGrößenklassedesgenutztenVerlustvortragsgegliederteÜbersicht überdiezahlderfällemiteinerbeschränktennutzungdesfestgesetztenverlustvortragsinfolgedermindestgewinnbesteuerungnach 10dAbsatz2EStG i.v.m. 8KStGbeiKörperschaftsteuerpflichtigenistfürdieJahre2004bis 2006 als Anlage 5 beigefügt. IndenVeranlagungszeiträumen2004bis2006stiegdieZahlderKörperschaften,indeneneinebeschränkteNutzungdesVerlustvortragseintrat,von1971 auf DadieMindestgewinnbesteuerungerstabdemVeranlagungszeitraum2004in Kraftgetretenist,wirdaufeineAuswertungdesVeranlagungszeitraums2001 verzichtet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 27.InwievielenFällenerfolgteeinebeschränktegewerbesteuerlicheNutzung desfestgesetztenverlustvortragsinfolgedermindestbesteuerungnach 10aGewStGindenJahren2001bis2009,basierendaufderBundesstatistikbzw.derjährlichenGeschäftsstatistik (bittedifferenziertnachgrößenklassendesgenutztenvortragsbis1000euro,1001eurobis2500euro, 2501Eurobis5000Euro,5001Eurobis10000Euro,10001Eurobis 25000Euro,25001Eurobis50000Euro,50001Eurobis100000Euro, Eurobis250000Euro,250001Eurobis500000Euro, Eurobis Euro, Eurobis Euro, Eurobis , Eurobis Euro,mehr als euromitangabeproklassederanzahlderfälle,desstatistischenmittels,derstandardabweichungsowieseparatklassiertnach den Größenklassen gemäß 3 BpO mit gleichen statischen Kennzahlen)? EinenachderGrößenklassedesgenutztenVerlustvortragsgegliederteÜbersicht überdiezahlderfällemiteinerbeschränktennutzungdesfestgesetztenverlustvortragsinfolgedermindestgewinnbesteuerungnach 10dAbsatz2EStG i.v.m. 8KStGbeiGewerbesteuerpflichtigenistfürdasJahr2004alsAnlage6 beigefügt. Bei2871GewerbesteuerpflichtigenwurdedieNutzungdesVerlustvortragsim Veranlagungszeitraum 2004 beschränkt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 28.InwievielenFällenerfolgteeinegesonderteFeststellungvonVerlusteninfolgeeinerquellenbezogenenVerlustverrechnungsbeschränkungnachden 2a,15a,15b,23EStG,undaufwelchesVolumenbeläuftsichjeweils derfestgestellteverlust (bittedifferenziertnachgrößenklassendesfestgesetztenverlustesbis1000euro,1001eurobis2500euro,2501euro bis5000euro,5001eurobis10000euro,10001eurobis25000euro, 25001Eurobis50000Euro,50001Eurobis100000Euro,100000Euro bis250000euro,250001eurobis500000euro,500001eurobis Euro, Eurobis Euro, Eurobis , Eurobis Euro,mehrals Euro mitangabeproklassederanzahlderfälle,desstatistischenmittels,der Standardabweichung,differenziertnachdenaufgelistetenRechtsnormen, differenziert nach Grundtabelle bzw. Splitting mit doppelten Grenzen)?
16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ZudieserFragestellungkönnenmangelsausreichenderGliederungstiefedesstatistischenMaterialsimStatistischenBundesamtkeineAuswertungendurchgeführt werden. 29.WelcheGründesiehtdieBundesregierungfürdenhohenBestandanfestgestelltenkörperschaft-undgewerbesteuerlichenVerlustvorträgen,diedie jährliche Bemessungsgrundlage um ein Vielfaches übersteigen? DieUrsachenfürdenhohenBestandanfestgestelltenkörper-undgewerbesteuerlichenVerlustvorträgensindnichtzweifelsfreigeklärt.DievomBMFeingerichteteArbeitsgruppezurVerlustverrechnungwirdsichauchmitderErforschungderUrsachendeshohenBestandesankörperschaft-undgewerbesteuerlichen Verlustvorträgen beschäftigen. 30.WiebewertetdieBundesregierungdiefestgestelltenVerlustehinsichtlich ihrerzukünftigenwerthaltigkeit,auchvordemhintergrundderverlustverrechnungsbeschränkungen (bitte mit Begründung)? DieBundesregierungsiehtimBestandderfestgestelltenVerlusteerheblicheRisikenfürdasKörperschaft-undGewerbesteueraufkommen.Diesteuerliche WerthaltigkeitderVerlustvorträgeübersteigtdasKörperschaft-undGewerbesteueraufkommenumeinVielfaches.DieRegelungenzurMindestgewinnbesteuerunghabeninsoweitzwareinegewisseAbschirmwirkung,lassenaber dennochzu,dassdieverluste (wennauchzeitlichverzögert)mitzukünftigen Gewinnensteuerminderndverrechnetwerden.DieErgebnissederUntersuchungenderArbeitsgruppezurVerlustverrechnung (vgl.antwortzufrage11)bleiben abzuwarten. 31.AuswelchenGründenwurdendiederzeitigenVerlustverrechnungsbeschränkungennach 10dEStGbzw.entsprechendeRegelungenimKStG/ GewStGeingeführt,undwiebewertetdieBundesregierungeinenkompletten Wegfall entsprechender Regelungen (bitte mit Begründung)? AufdieAntwortzuFrage6wird auchinbezugaufdieentsprechendegewerbesteuerlicheregelungdes 10aGewStG verwiesen.dievombmfeingesetztearbeitsgruppezurverlustverrechnungwirdergebnisoffenvorschläge füreineneuordnungdersteuerlichenverlustverrechnungerarbeiten.diebundesregierungsiehtdahervondemergebnisderarbeitsgruppevorgreifenden, isolierten Bewertungen ab. 32.StimmtdieBundesregierungdarinüberein,dassdurchdieÄnderungdes 10dAbsatz4EStGimJahressteuergesetz (JStG)2010eszueinerdeutlichenSchlechterstellungvonSteuerpflichtigenkommt,dadiesenunentgegendergünstigenRechtsprechungdesBundesfinanzhofsineinemzeitlichengerenRahmenalsbisherdieBerücksichtigungvonVerlustenbegehren können (bitte mit Begründung)? DerBFHhatseinelangjährigeRechtsprechungzurerstmaligenVerlustfeststellungnach 10dAbsatz4EStGbzw.derimWesentlicheninhaltsgleichenvorhergehendenRegelungin 10dAbsatz3EStGgeändert.DieneueRechtsprechungdesBFHbetrifftFälle,indenenderEinkommensteuerbescheidfürdas VerlustentstehungsjahrbestandskräftigistundVerluste nachträglich erstmalig erklärtwerden.zieldereinführungderverlustfeststellungwaresaberu.a.,eine zeitnaheentscheidungüberdiehöhedesverlustabzugsherbeizuführen.durch
17 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17 Drucksache 17/4653 dieänderungdes 10dAbsatz4EStGwirddiesergesetzgeberischeWille nachvollzogen.diesdientdemrechtsfrieden.zudemwirddadurcheinegerechtigkeitslückegeschlossen,danachderderzeitigenlageansonstensteuerpflichtigebenachteiligtwürden,dievonvornhereinihreverlusteerklären.demgegenüberkonntensteuerpflichtige,diegarkeineangabenmachen,nachder RechtsprechungdesBFHunbegrenzteineerstmaligeVerlustfeststellungerreichen.FürdieweitüberwiegendeZahlderSteuerpflichtigen,dieihreAngaben zurverlustfeststellungbereitsimrahmendereinkommenssteuererklärung machen, ändert sich daher durch die Neuregelung nichts. 33.WelcheAufkommenswirkungen (vollejahreswirkung)hateinkompletter VerzichtaufdieMindestbesteuerungnach 10dEStGbzw.analogenRegelungenbeiGewerbe-undKörperschaftsteuer (bittedifferenziertnach SteuerartenundSteuergläubigern),undsiehtdieBundesregierungdie NotwendigkeiteinerLockerungderbisherigenRegelungen,wiesieaus KreisenderCDUinderFINANCIALTIMESDEUTSCHLANDvom 24. November 2010 gefordert wird (bitte mit Begründung)? Zum ersten Teil der Frage: EinvollständigerVerzichtaufdieMindestgewinnbesteuerungnach 10dEStG (i.v.m. 8KStG)bzw. 10aGewStGdürfteaufderGrundlagederfortgeschriebenenErgebnissederamtlichenEinkommen-,Körperschaft-undGewerbesteuerstatistikendesVeranlagungszeitraums2004durchschnittlichzu jährlichensteuermindereinnahmenineinergrößenordnungvon 2,2Mrd.Euro führen.dabeiistanzumerken,dassdasjährlichevolumendersteuermindereinnahmenstarkschwankendseinkann.inkonjunkturellstarkenjahrendürften durchdenverzichthöherersteuermindereinahmen,inkonjunkturellschwachen Jahren eher geringere Steuermindereinnahmen entstehen. EineVerteilungderdurchschnittlichenentstehungsmäßigenSteuermindereinnahmennachSteuerartenundGebietskörperschaftenkannderfolgendenÜbersicht (Beträge in Mrd. Euro) entnommen werden. SteuerartInsgesamt davon entfällt auf BundLänderGemeinden Gewerbesteuer 1,4 0,1 0,2 1,1 Körperschaftsteuer 1,1 0,5 0,50,0 Einkommensteuer0,30,10,10,0 Solidaritätszuschlag0,00,00,00,0 Summe 2,2 0,5 0,6 1,1 BeidenSteuermehreinnahmenbeiderEinkommensteuerhandeltessichimWesentlichenumdieVerringerungderGewerbesteueranrechnungaufdieEinkommensteuerbeiPersonenunternehmen.DieoriginärenEinkommensteuermindereinnahmendurchdenVerzichtaufdieMindestgewinnbesteuerungnach 10d EStGerreichenlediglicheinedurchschnittlicheGrößenordnungvon 0,05Mrd. Euro. ZumzweitenTeilderFragewirdzurEinrichtungeinerArbeitsgruppeaufdie Antwort zu Frage 11 verwiesen.
18 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 34.WelcheMöglichkeiteneinerVerlustverrechnungüberdieGrenzenhinweg mitausländischenunternehmenoderbetriebsstättenexistierenderzeitim Ertragsteuerrecht,bzw.wieundinwelcherFormkönnendeutscheUnternehmenimAuslandentstandeneVerlustebeiTochtergesellschaftenoder Betriebsstätten im Inland steuerlich geltend machen? GrundsätzlichgiltimEinkommen-undKörperschaftsteuergesetzfürunbeschränktsteuerpflichtigePersonenundKörperschaftendasWelteinkommensprinzip,nachdemalleinländischenundausländischenEinkünftedesbetreffendenSteuerpflichtigen,gleichobpositiv (Gewinne)odernegativ (Verluste),der BesteuerungimInlandunterliegen.AllerdingssinddiegeltendenAbkommen zurvermeidungderdoppelbesteuerung (DBA)zubeachten,dieinsbesondere füreinkünftevonbetriebsstättenregelmäßigdembetriebsstättenstaateinbesteuerungsrecht zuweisen. SoweitnachdemjeweiligenAbkommendieBundesrepublikDeutschlandals SitzstaatdesUnternehmensoderAnsässigkeitsstaatdernatürlichenPersondie DoppelbesteuerungdurchFreistellungderausländischenBetriebsstätteneinkünftevermeidet (wasregelmäßigvereinbartist),führtdiesdazu,dassgrundsätzlichwederpositiveeinkünftenochnegativeeinkünftederausländischen BetriebsstättenimInlandberücksichtigtwerdenkönnen.Allerdingskönnensich derartigeeinkünftebeimsteuersatzauswirken; 32bEStG Progressionsvorbehalt.BezüglichderBehandlungsog.finalerBetriebsstättenverlustewirdauf die Antwort zu Frage 35 verwiesen. WennkeinDBAodereinDBAmitAnrechnungsmethodemitdemBetriebsstättenstaatbesteht,werdendagegenausländischeBetriebsstättenverluste (wieentsprechendegewinne)grundsätzlichiminlandberücksichtigt.etwasanderes gilt,wenndieverlustberücksichtigungaufgrundvon 2aEStGeingeschränkt ist.diesgiltfürbestimmtenegativeeinkünfteausdrittstaaten (Staaten,dienicht dereuropäischenunionangehören) siehehierzuauchantwortzufrage1azu 2a EStG. EinkünftevonimAuslandansässigenTochtergesellschaften,dieselbständigejuristischePersonensind,könnenaufgrunddesTerritorialitätsprinzipsgrundsätzlichnichtinDeutschlandbesteuertwerden,esseidenn,einesolcheTochtergesellschafterzieltinländischeEinkünfteimSinnedes 49Absatz1EStG (beschränktesteuerpflicht).einkünftevonimauslandansässigentochtergesellschaftenkönnengrundsätzlichauchbeiderbesteuerungderinländischen Muttergesellschaft nicht berücksichtigt werden. ImRahmensteuerlicherOrganschaftenistdieEinkommenszurechnunggrundsätzlichaufInlandssachverhaltebeschränkt.FürdieBerücksichtigungvonVerlustenausausländischenBetriebsstättendesOrganträgersoderderOrgangesellschaft gelten die obigen Ausführungen. 35.WelcheVerlustefallennachAuffassungderBundesregierungunterden Begriff finaleverluste,fürwelchenachderrechtsauffassungdeseugh eineverrechnungspflichtbeigrenzüberschreitendenverlustenbesteht, wenniminnerstaatlichenvergleichsfalleineverlustverrechnungstattfindet,undwielassensichsolcheverlustefeststellenundnachweisen (bitte mit Begründung)? DieBundesregierungprüftgegenwärtigdiesichausderRechtsprechungdes EuGHunddesBFHergebendenFolgenfürdieBerücksichtigungausländischer VerlustegemeinsammitdenoberstenFinanzbehördenderLänderundstimmt sichmitihnenzurherstellungeinereinheitlichenpositionderfinanzverwaltunginbezugaufdiebehandlungsolcherverlusteab.fürdieglaubhaft-
19 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19 Drucksache 17/4653 machung (ggf.dennachweis)vonausländischenverlustengeltendieallgemeinen Regeln der Abgabenordnung. 36.MüssennachAuffassungderBundesregierunggrenzüberschreitende finaleverluste,sowiesieindervorherigenfrageskizziertwurden,auch gewerbesteuerlich berücksichtigt werden (bitte mit Begründung)? Auf die Antwort zu Frage 35 (Satz 1) wird verwiesen. 37.LiegenderBundesregierungInformationenüberdieHöhevon finalen Verlusten deutscher Unternehmen vor, und wie sehen diese aus? IndenJahren2004bis2008sindimEU-RaumhandelsbilanzielleVerlustevon ausländischenbetriebsstätteninländischerunternehmeninhöhevoninsgesamt rund16,5mrd.euroausgewiesenworden.derbundesregierungistnichtbekannt,welchenanteildaranjeneverlusteausmachen,dieunterzugrundelegungdesbfh-urteilsvom9.juni2010 (IR107/09)als finaleverluste anzusehen sind. 38.WielässtsichdieBeschränkungderkörperschaftsteuerlichenOrganschaft aufinlandssachverhaltebegründen,undwarumhältdiebundesregierung das System der Organschaft nicht mehr für zeitgemäß? DiekörperschaftsteuerlicheOrganschaftenthältbereitsderzeitauchgrenzüberschreitendeElemente.SokommenalsOrganträgerauchgewerblicheUnternehmeninBetracht,dieihrenSitzimAuslandhaben ( 14Absatz1Satz1Nummer2KStG)oderausländischegewerblicheUnternehmen,dieimInlandeine Zweigniederlassung unterhalten ( 18 KStG). ImÜbrigenprüftdievomBMFeingesetzteArbeitsgruppezurVerlustverrechnungunterBerücksichtigungderinternationalenEntwicklungdieEinführung einergruppenbesteuerung.dabeisollenrisikenfürdassteueraufkommen,die sichauseinergrenzüberschreitendenverrechnungvonverlustenergebenwürden,möglichstbegrenztwerden.eineabschließendebewertungkannerstvorgenommen werden, wenn die Vorschläge der Arbeitsgruppe vorliegen. 39.BeziehensichdieReformvorhabenderBundesregierungimBereichGruppenbesteuerungauchaufdiegewerbesteuerlicheOrganschaft (bittemit Begründung)? DiePrüfungzurEinführungeinesGruppenbesteuerungssystemsanstelleder bisherigenorganschaftumfasstsowohldiekörperschaftsteuerlichealsauchdie gewerbesteuerlicheorganschaft.diegewerbesteuerlicheorganschaftknüpft gemäß 2Absatz2Satz2GewStGderzeitunmittelbarandiekörperschaftsteuerlicheOrganschaftan.AllerdingsprüftdieGemeindefinanzkommissionderzeit Vorschläge zum Ersatz der Gewerbesteuer.
1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1712 17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrInanspruchnahme und Ausgestaltung der Thesaurierungsbegünstigung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10355 17. Wahlperiode 18. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
Mehrder Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Katrin Kunert, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4279 17. Wahlperiode 16. 12. 2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Katrin Kunert, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE
MehrErfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
MehrSchädenvondenVerursachernbezahlenzulassen,willdieBundesregierung eineartversicherungsgebühreinführen,dieerstbeikünftigenkrisengreifen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1522 17. Wahlperiode 26. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/9941
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10216 17. Wahlperiode 02. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2697
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4051 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen durch den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Besteuerung von Sportwetten (Bundestagsdrucksache 17/8494)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9546 17. Wahlperiode 08. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Frank Tempel, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter
MehrDas Bundesministerium der Verteidigung als Drittmittelgeber für Hochschulen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2431 16. Wahlperiode 22. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Paul Schäfer (Köln), Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter
MehrVorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
MehrÜbernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für. BezieherinnenundBeziehervonGrundsicherungnachdemZweitenBuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1310 17. Wahlperiode 06. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Markus Kurth, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrErste Erfahrungen mit Riester-Renten Gründe für die häufig unter den Erwartungen liegenden Renten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6050 17. Wahlperiode 31. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrStädtebauliche Qualität und energetischer Zustand der Bundesbauten in Berlin
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14250 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
Mehreinembußgeldvon40euroundeinempunktinderflensburgerverkehrssünderkarteigeahndetwerden.dieregelungenzudenumweltzonensollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8166 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer
Mehrderpkvjede/jederversicherteinjungenjahrenineinkapitaldeckungsverfahreneinzahlen,damitdiebeiträgeimalternichtunbezahlbarwerden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9330 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrRiester-Rente Sparer verlieren staatliche Zulagen durch hohe Gebühren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10501 16. Wahlperiode 08. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9464. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9464 17. Wahlperiode 25. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Koch, Dr. Barbara Höll, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrBerufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4747 17. Wahlperiode 11. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schwartze, Mechthild Rawert, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
MehrProbleme und Risiken einer Versicherungspflicht für Selbständige mit Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10793 17. Wahlperiode 26. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter
Mehrderbundgroßaktionärist keineneinflussaufdiedtag (Antwortzu Frage13).AußerdembeantwortetsiedieFrage14nicht,dielautete: Wird
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5308 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer
MehrErwerb und Verwertung von Darlehenspaketen durch US-amerikanische Finanzinvestoren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2927 16. Wahlperiode 12. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Carl-Ludwig Thiele, Hans-Michael Goldmann, weiterer
MehrNuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488 16. Wahlperiode 21. 09. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Dr. Barbara Höll, Petra Pau, weiterer Abgeordneter
Mehrpolizeilicherundmilitärischerausbildungshilfeüberdenschutzvonhandelsschiffenbishinzukampfhandlungen.auchwennvieledieseraktivitäten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7166 17. Wahlperiode 27. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer
MehrTrennung von Geschäftsfeldern im Bankensektor Krisenprävention durch Einzäunung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8935 17. Wahlperiode 07. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Zöllmer, Nicolette Kressl, Joachim Poß, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595 16. Wahlperiode 28. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrÜberhöhte Tarife für Frauen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2786 17. Wahlperiode 19. 08. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, weiterer Abgeordneter
MehrStand der Umsetzung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7322 18. Wahlperiode 21.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink,
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11135
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11484 17. Wahlperiode 15. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und
Mehr1.WievielelandwirtschaftlicheBetriebeinDeutschlandhabennachEinschätzung der Bundesregierung ein Hofnachfolge-Problem?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11464 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrUnisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11997 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrFlughafenverfahren und Unterbringung am Flughafen Berlin Brandenburg International Willy Brandt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8218 17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer
MehrVerbraucherorganisationen und ihre Marktwächterfunktion als Teil der systematischen verbraucherorientierten Beobachtung des Finanzmarktes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11751 17. Wahlperiode 30. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der Energiekosten auf die mittelständische Wirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11313 16. Wahlperiode 08. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
MehrSäumniszuschläge, Beitragsschulden und Unversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12317 17. Wahlperiode 08. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrDienstwagen in Deutschland Steuerliche Behandlung, Zulassung und CO 2 -Ausstoß
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10478 16. Wahlperiode 06. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrStrahlenbelastung durch drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6117 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrUmsätzenu.a.gegenüberdenFinanzbehördenumfassendeAufzeichnungsundErklärungsfristenerfüllenmüssen.VielfachmussbereitszurErfüllungder
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2184 16. Wahlperiode 07. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, weiterer
Mehreine neue Liste für die Verbesserung der Qualität der Beratungen ausreicht.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9164 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
MehrDie Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9266 17. Wahlperiode 05. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9852
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10008 16. Wahlperiode 18. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter
Mehrtätigenwertpapieremittentenab2005konzernabschlüssenachdenifrsaufzustellenhaben.durchdieänderungendesbilanzrechtsreformgesetzessieht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2208 16. Wahlperiode 13. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/11539. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11539 17. Wahlperiode 20. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/3523 19. Wahlperiode 14.07.09 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Peter Tschentscher (SPD) vom 08.07.09 und Antwort des Senats
Mehrsiehabenkeinesicherheitüberihrestundenzahlunddamitüberihreeinkommenshöhe,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7004 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln),weiterer Abgeordneter
MehrAufklärung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5883 17. Wahlperiode 23. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, weiterer
MehrBeitragserhöhungen, sinkender Zins und andere Herausforderungen der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12233 17. Wahlperiode 31. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrRückstellungen der Energieversorgungsunternehmen für Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1866 17. Wahlperiode 27. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13079 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden
MehrGrundrechtederMädchenundFraueninschwerwiegenderWeise.NachEinschätzungvonTERREDEFEMMESMenschenrechtefürdieFraue.V.sind
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9005 17. Wahlperiode 16. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Lambrecht, Burkhard Lischka, Sonja Steffen, weiterer Abgeordneter
MehrRiester-Förderung Subventionierung der Versicherungswirtschaft ohne praktische rentenerhöhende Wirkung für die Riester-Sparenden
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12952 16. Wahlperiode 07. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, weiterer
MehrBeziehungen der Investmentbank Morgan Stanley und ihres ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Dirk Notheis zur Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10642 17. Wahlperiode 07. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, weiterer
MehrNicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
MehrMitverbrennung von holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8037 17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrDerBundesministerderFinanzen,PeerSteinbrück,sprichtsichfürdieEinführungaus.EineBörsenumsatzsteuernachbritischemVorbildkönnemehrere
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12571 16. Wahlperiode 03. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
Mehrmöglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrStand der Stromsparinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen und Probleme der Private Limited Companies in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/283 16. Wahlperiode 16. 12. 2005 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
Mehrwerden. DerEuropäischeRathatam13.September2010einemmodifiziertenRichtlinienentwurfzugestimmt,auchmitUnterstützungderBundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4113 17. Wahlperiode 03. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrGeldüberweisungenvonMigrantinnenundMigrantenindieHerkunftsländer
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13681 17. Wahlperiode 31. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrAussagen zu Modellrechnungen zur Armutsfestigkeit einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und so genannter Riester-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8614 16. Wahlperiode 18. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
MehrVerbraucher- und Datenschutz bei der Einführung von digitalen Zählern sicherstellen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12244 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Hans-Josef Fell, Nicole Maisch, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10276
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10472 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
MehrAusgabenentwicklung und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1249 17. Wahlperiode 26. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrInternetauftritt des Bundesministeriums der Finanzen The RAP-P R der Nation says: I love cash
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9669 16. Wahlperiode 18. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer
MehrAusbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImKabinettbeschlusszumPaktfürBeschäftigungundStabilitätinDeutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12580 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Alexander Bonde, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
Mehreinernsthaftesvermittlungshindernisdarstellen.nachderoffiziellenarbeitslosenstatistikhatten2010nahezu542000arbeitslosevermittlungsrelevante
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9860 17. Wahlperiode 04. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrStand des Breitbandausbaus und Strategie der Bundesregierung zur Breitbandversorgung in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4348 17. Wahlperiode 29. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Kerstin Andreae, Dr. Konstantin von Notz, weiterer
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10098
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10166 16. Wahlperiode 26. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Heidrun Bluhm und der Fraktion
MehrDatenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10969 17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
MehrNuklearer Katastrophenfall Haftung, Haftpflicht und Deckungsvorsorge bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5878 17. Wahlperiode 20. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrAuswirkungen der von der privaten Versicherungswirtschaft angenommenen Lebenserwartungen auf die Rendite von Riester-Renten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11363 16. Wahlperiode 12. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge,
MehrZur Situation der Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1680 17. Wahlperiode 10. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Cornelia Möhring, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung und Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/251 17. Wahlperiode 16. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ekin Deligöz, Katja Dörner, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und
Mehrgespeichertendatenzuentschlüsseln.dazusollendenerwerbernderzertifikatelizenziertecomputerprogrammeausgegebenwerden.diezertifikatesollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1880 16. Wahlperiode 20. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Christian Ahrendt, weiterer
MehrLeistungsniveau der Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der so genannten Riesterrente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8634 16. Wahlperiode 19. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrWirkungszeitpunkt von Beitragssatzveränderungen einer Krankenkasse auf die Beitragsbemessung von freiwillig versicherten Rentnern und Rentnerinnen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8694 16. Wahlperiode 02. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehrgut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrZur Ankündigung einer Kennzeichnung regionaler Lebensmittel
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9011 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter
MehrSchutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Schrottimmobilien als Vermögensanlage
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8691 17. Wahlperiode 16. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter
MehrStand im Aufhebungsverfahren des Hochschulrahmengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11550 16. Wahlperiode 05. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter
Mehr1.BeabsichtigtdieBundesregierung,demDeutschenBundestageineEvaluation zur Riester-Rente vorzulegen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10889 17. Wahlperiode 28. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Gerhard Schick,
Mehr1.WielautetdiederzeitigedurchschnittlicheLeverageRatio (LR)derdeutschen Kreditwirtschaft nach Basel III?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8524 17. Wahlperiode 01. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, weiterer
Mehr1.VerfügtdieBundesregierungüberStatistikenbzw.valideSchätzungen,welcheAnteileamVolumengriechischerStaatsanleihendeutscheBankenund
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6312 17. Wahlperiode 27. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Fritz Kuhn, Manuel Sarrazin, weiterer Abgeordneter
MehrHaltung der Bundesregierung zu Verdachtsfällen auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Schweizer Banken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10876 17. Wahlperiode 27. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/8835. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8835 16. Wahlperiode 16. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carl-Ludwig Thiele, Jan Mücke, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter
Mehrausgesprochen.ebensolehntesieeineverpflichtendeumlagefinanzierteversicherungslösunganalogdenprinzipienderunfallversicherungab,dasichdas
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14316 17. Wahlperiode 03. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrProbleme der Umsatzbesteuerung und des Verbraucherschutzes bei Onlinespielen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7592 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding
Mehrderfdpfungierteundzugleichvizepräsidentdesstiftungsratesderarbeitsgemeinschaftist.geschäftsführerderstiftungistmichaeljäger.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5460 16. Wahlperiode 24. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
Mehrfürwirtschaftundausfuhrkontrollegestelltworden,undaufwelcheskalkulatorische Subventionsvolumen belaufen sich diese?
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13132 16. Wahlperiode 26. 05. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Paul K. Friedhoff, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14275 17. Wahlperiode 28. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Cornelia Behm, Stephan Kühn, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/5299
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5508 16. Wahlperiode 29. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Lenke, Sibylle Laurischk, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11122
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11342 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/14804. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14804 17. Wahlperiode 27. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Ferner, Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter
MehrEntgelte für das Abheben an fremden Geldautomaten für Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12250 17. Wahlperiode 04. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Lothar Binding (Heidelberg), Ingrid Arndt-Brauer,
Mehr