Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3492. (An die Staatskanzlei übersandt am 18. April 2002 II/ )

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1 Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3492 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abg. Klare (CDU), eingegangen am 11. April 2002 Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung rechenschwacher Kinder in der Grundschule Eltern von Kindern mit Lese- und Rechtschreibschwäche sowie Dyskalkulie verweisen auf versäumte und unzureichende Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung rechenschwacher Kinder in der Grundschule. Ich frage die Landesregierung: 1. Was hat sie konkret seit ihrer Amtszeit für die Förderung bzw. Hilfe von Kindern mit Dyskalkulie unternommen? 2. Wie sollen zurzeit Kinder mit diagnostizierter Dyskalkulie in der Schule und in den Zeugnissen benotet werden, und wie hat diese Benotung auszusehen? 3. Warum wird Dyskalkulie im Gegensatz zur Lese-Rechtschreib-Schwäche in der Schule nicht als Teilleistungsschwäche anerkannt? 4. Wie wurden in der Vergangenheit in Niedersachsen Kinder mit Rechenschwäche in der Schule gefördert, und wie soll die Förderung in Zukunft in den Schulen aussehen und durch welche Personen erfolgen? 5. Wie viel Förderstunden für Dyskalkulie und für LRS werden in Niedersachsen erteilt? 6. Wie soll bei Kindern mit Dyskalkulie analog dem LRS-Erlass verfahren werden? 7. Wie sieht der pädagogische Ermessensspielraum für die Lehrer aus, wie ist er definiert? 8. Gibt es Stützpunktschulen in Niedersachsen, an denen LRS und Dyskalkulie gefördert werden? 9. Wer kann im Schulbereich und schulpsychologischen Bereich eine Dyskalkulie- Diagnostik erstellen, und wo in Niedersachsen kann man diese erstellen lassen? 10. Inwieweit wird die Dyskalkulie bei der Bildungsempfehlung für eine weiterführende Schule berücksichtigt? 11. Gibt es die Rechenschwächeproblematik als Prüfungsfach für die Lehramtsanwärter an den Hochschulen oder als Weiterbildungsangebot für die Lehrer? 12. Gibt es in Niedersachsen Beratungslehrer, und sind diese in Dyskalkulie fortgebildet? 13. Welche Hilfestellung zu diesem Thema gibt die Landesregierung konkret den Schulen und den Eltern an die Hand? 14. Wie ist der Nachteilsausgleich gemäß des nicht veröffentlichten Erlasses vom für Kinder mit Dyskalkulie an den Schulen zu handhaben? 1

2 15. Im März tritt eine Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz zusammen, die sich mit der LRS-Förderung und der analogen Anwendung bei Dyskalkulie befassen soll. Wann tritt diese Arbeitsgruppe zusammen? Wer nimmt daran aus Niedersachsen persönlich teil, und welche konkreten Vorschläge werden dabei zum Thema Dyskalkulie gemacht? Welche Wissenschaftler wurden beauftragt, dieser Arbeitsgruppe eine gutachterliche Stellungnahme vorzulegen? 16. Was unternimmt die Landesregierung konkret zum Abbau der Informationsdefizite über Rechenschwächen in Schulen und Schulämtern? 17. Was unternimmt sie konkret gegen die Weigerung der Lehrer - von wenigen Ausnahmen abgesehen -, sich mit dem Problem auseinander zu setzen? 18. Welche Unterstützung gibt es oder soll es in Zukunft geben, um im Dialog mit Therapeuten und Eltern ein individuelles Förderkonzept an den örtlichen Schulen zu integrieren? 19. Sollen Kinder mit Dyskalkulie an Sonderschulen oder mit der nötigen Förderung an der Regelschule unterrichtet werden? 20. Ist die Landesregierung bereit, Sofortmaßnahmen zu ergreifen, um den betroffenen Kindern zu helfen? (An die Staatskanzlei übersandt am 18. April 2002 II/ ) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium /5-II/ Hannover, den 10. Juni 2002 Schwierigkeiten beim Erlernen des Rechnens können nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der wissenschaftlichen Diskussion vielfach verursacht sein. Neben organischen Ursachen wie Beeinträchtigungen des Sehens und Hörens und sonstiger Wahrnehmungsleistungen, verzögerter Hirnentwicklung, Schädigung nach Unfällen kommen als verursachende Faktoren auch soziale, emotionale und psychische Aspekte in Betracht wie z. B. Angst oder ein anregungsarmes Umfeld. Daneben wird auch eine didaktisch-methodisch ungünstige Unterrichtsgestaltung als verursachender Faktor diskutiert. Bisher gibt es keine allgemein akzeptierte Definition von Rechenschwierigkeiten/ Schwierigkeiten in Mathematik. Die medizinisch orientierte Bestimmung der International Stastistical Classification of Diseases and Related Health Problems (ICD 10) greift für den schulischen Bereich zu kurz. Eine Abgrenzung zwischen Schülerinnen und Schülern, die schwache Leistungen im Fach Mathematik zeigen, von solchen, bei denen von besonderen Schwierigkeiten auszugehen ist, ist nicht eindeutig und objektiv zu treffen. Entsprechend schwanken Schätzungen darüber, wie viele Kinder von Rechenschwierigkeiten betroffen sind. Nicht geklärt ist außerdem, ob die Anzahl dieser Kinder steigt oder ob wegen einer ständig wachsenden Aufmerksamkeit für das Phänomen Rechenschwierigkeiten in Lehrerund Elternschaft mehr Fälle offensichtlich werden. Eine Tendenz scheint dahin zu gehen, 2

3 dass besonders schwere Formen von Rechenschwierigkeiten erst in jüngerer Zeit bekannt werden. Ebenso wenig wie eine allgemein akzeptierte Definition gibt es eine einheitlich akzeptierte Diagnosestellung. Verschiedene privatwirtschaftliche Therapieinstitute bieten Diagnoseerhebungen mit eigenen Verfahren an. Eine Diagnose im Sinne des ICD 10 kann von Kinder- und Jugendpsychiatern und Psychologen gestellt werden. Eine Feststellungsdiagnostik kann hierbei aber nur ein erster Schritt sein, da davon auszugehen ist, dass Rechenschwierigkeiten individuell ausgeprägt und unterschiedlich sind. Zur Bestimmung von Förder- und Therapiemaßnahmen bedarf es einer prozessbegleitenden Diagnostik, aus deren Befunden Schritte zur Förderung ableitbar sind. In den letzten Jahren sind hierzu einige Veröffentlichungen erschienen, die auch für den schulischen Bereich geeignete Verfahren aufweisen. Therapeutische Interventionen bei Rechenschwierigkeiten werden ebenfalls von privatwirtschaftlichen Instituten angeboten. Dabei ist die Feststellung wichtig, dass die Bezeichnung Dyskalkulietherapeut nicht an einen bestimmten Aus- oder Weiterbildungsgang gebunden ist. Auch gibt es weder eine zertifizierte Ausbildung zum Dyskalkulietherapeuten noch eine Verpflichtung zur Fortbildung. Lediglich in Bayern gibt es eine Qualitätssicherung niedergelassener Therapeuten. Beim Auftreten von Rechenschwierigkeiten ist gewöhnlich von einer multikausalen Verursachung auszugehen. Schulische Förderung muss sich auf diese Tatsache einstellen; eine Beschränkung auf das Verständnis von Rechenschwierigkeiten als Teilleistungsstörungen griffe zu kurz. Die Aufgabe der Schule ist es, alle Kinder mit Lernschwierigkeiten ungeachtet möglicher Verursachungen zu fördern. Eine entsprechende Auffassung liegt z. B. auch dem niedersächsischen Erlass zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens (Erl. d. MK v im folgenden: LRS-Erlass) zugrunde. Ausgangspunkt für die Schule sind die Schwierigkeiten der Kinder unabhängig von Ursachenvermutungen. Einen Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Schwierigkeiten im Rechnen, etwa analog zum LRS-Erlass, gibt es in Niedersachsen nicht. Es ist darauf hinzuweisen, dass auch in den wenigen Bundesländern, die bisher Schülerinnen und Schüler mit Rechenschwierigkeiten im Rahmen von Erlassen explizit berücksichtigen, dies nicht durch Einzelerlasse geschieht. Vielmehr sind entsprechende Aussagen als Teil allgemeinerer Ausführungen zu Lernschwierigkeiten, Teilleistungsstörungen usw. enthalten. Fragestellungen zur analogen Behandlung von Schwierigkeiten im Rechnen und Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben, Gewährung eines Nachteilsausgleichs und dessen mögliche Beschaffenheit werden derzeit auch in der Arbeitsgruppe Grundsätze zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens des Schulausschusses der KMK diskutiert. Niedersachsen ist in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Ungeachtet weiterer notwendiger wissenschaftlicher Klärungsprozesse steht fest, dass es zur Prävention von Rechenschwierigkeiten notwendig ist, von den individuellen Fähigkeiten und Schwierigkeiten der Kinder auszugehen. Zur Hilfe und Förderung bei bestehenden Rechenschwierigkeiten müssen ebenso individuelle Gegebenheiten berücksichtigt und in gezielte Förderangebote umgesetzt werden. Die geltenden Grundsatzerlasse der verschiedenen Schulformen ermöglichen dies bereits in ihren derzeitigen Fassungen. Es ist durch das Maßnahmenpaket zur Schulreform in Niedersachsen beabsichtigt, eine kontinuierliche, individualisierte Förderung zu stärken und durch ein erhöhtes Förderkontingent zu intensivieren. 3

4 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu 1: Zu 2: Zu 3: Zu 4: Zu 5: Die Verwendung von Förderstunden gemäß dem Förderbedarf der jeweiligen Schülerinnen und Schüler erfolgt durch die einzelnen Schulen und wird nicht gesondert erfasst. Zu 6: Eine Erlassregelung in Niedersachsen wird den Ergebnissen einer von der KMK eingesetzten Arbeitsgruppe nicht vorgreifen. Zu 7: Der pädagogische Ermessensspielraum für Lehrkräfte ist definiert durch 50 Abs. 1 NSchG, demzufolge die Lehrkräfte in eigener pädagogischer Verantwortung erziehen und unterrichten, wobei sie an Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Beschlüsse der Konferenzen und deren Ausschüsse sowie Anordnungen der Schulaufsicht gebunden sind. Zu 8: Niedersachsen verfolgt als übergeordnete Zielsetzung das gemeinsame Lernen aller Kinder mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Schwierigkeiten. Dementsprechend gibt es keine Stützpunktschulen für Schülerinnen mit Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben und Schwierigkeiten beim Rechnen. Zu 9: Über Kompetenzen einzelner Lehrkräfte zur Diagnosestellung bei Schwierigkeiten im Rechnen liegen keine Erkenntnisse vor. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen können psychometrische Verfahren durchführen. Fest steht, dass einzelne Schulpsychologinnen und Schulpsychologen eine vertiefende Diagnostik bei Rechenschwierigkeiten durchführen können. Zu 10: Lt. dem Erlass über die Arbeit in der Orientierungsstufe (Erl. d. MK v ) darf die Schullaufbahnempfehlung nicht auf der Errechnung von Durchschnittswerten der einzelnen Fächer beruhen. Die Schülerpersönlichkeit sowie die den Lernerfolg beeinflussenden äußeren Faktoren sind zu beachten. Zu 11: Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt gibt es weder in Niedersachsen noch in einem der anderen Bundesländer die Rechenschwächeproblematik als Prüfungsfach. Einzelne Lehrveranstaltungen zu dieser Thematik werden in den Lehramtsstudiengängen angeboten. Eine Weiterbildungsmaßnahme für Lehrkräfte gibt es derzeit nicht, aber entsprechende Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Regionalen Lehrerfortbildung. 4

5 Zu 12: In Niedersachsen gibt es ca Beratungslehrerinnen und -lehrer. Die Problematik der Schwierigkeiten im Rechnen gehört derzeit nicht zum Curriculum der Beratungslehrerausbildung. Inwieweit einzelne Beratungslehrkräfte sich in diesem Bereich fortgebildet haben, ist nicht bekannt. Zu 13: Entsprechende Hilfestellungen der Landesregierung für Schulen und Eltern werden nach Abstimmung der grundlegenden Voraussetzungen für die Förderung auf KMK-Ebene erarbeitet. In einzelnen Bezirksregierungen werden jedoch schon jetzt Hilfestellungen erarbeitet bzw. sind bereits erarbeitet worden. Zu 14: Bei dem in der Frage genannten Erlass handelt es sich um ein Schreiben an den damaligen Vorsitzenden des Landesverbandes Niedersachsen des Verbandes Deutscher Sonderschulen. Darin geht es um die Frage, inwieweit ein Nachteilsausgleich für Schwerbehinderte auch Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gewährt werden kann. Wie unten zu 19. ausgeführt, begründet das Vorliegen von Rechenschwierigkeiten allein keinen sonderpädagogischen Förderbedarf. Zu 15: Der Schulausschuss der KMK hat in seiner 340. Sitzung am 08./ die Einrichtung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe Grundsätze zur Förderung von Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens beschlossen. Diese Arbeitsgruppe ist am zum ersten Mal zusammengetreten. Neben Fragen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechtschreiben beschäftigt sich diese Arbeitsgruppe auch mit Fragen der Schwierigkeiten beim Rechnen. Die Beratungen sind nicht abgeschlossen. Zu 16: Im Bezug auf Schulen vgl. Vorbemerkung. Über Maßnahmen der Schulämter entscheiden die Kommunen. Zu 17: Es ist nicht bekannt, dass Lehrkräfte sich geweigert hätten, sich mit dem Problem der Rechenschwierigkeiten auseinander zu setzen. Vielmehr ist ein wachsendes Problembewusstsein zu beobachten. Zu 18: Die Konzeption einer Schulreform in Niedersachsen sieht bereits in der Grundschulzeit die Anlage von individuellen Förderplänen vor, die bis Klasse 10 fortgeschrieben werden. Entsprechend den unterschiedlichen Lern- und Leistungsfähigkeiten der Schülerinnen und Schüler werden Fördermaßnahmen und eine Erhöhung des Förderkontingents u. a. auch in Mathematik eingerichtet. Zu 19: Eine Entscheidung bezüglich des Besuchs einer Sonderschule setzt die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs voraus. Dieser liegt eine umfassende Kind-Umfeld- Analyse zugrunde. Bei Schwächen in einzelnen Teilbereichen besteht lt. Erlass Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs (Erl. d. MK v ) in der Regel kein sonderpädagogischer Förderbedarf. 5

6 Zu 20: Mit der Umsetzung der geplanten Schulreform wird die Förderung für Schülerinnen und Schüler weiter individualisiert und das Förderkontingent wird erhöht. Jürgens-Pieper 6 (Ausgegeben am 13. Juni 2002)

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