Stellungnahme zur weiteren Entwicklung der Medizinischen Einrichtungen der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg in Mannheim

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1 Drs. 5516/03 Berlin, Stellungnahme zur weiteren Entwicklung der Medizinischen Einrichtungen der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg in Mannheim Inhalt Seite Vorbemerkung 3 A. Ausgangslage 5 A.I. Entwicklung, Struktur und Personal 5 I.1. Entwicklung 5 I.2. Struktur 8 I.3. Personal 19 A.II. Forschung 22 II.1. Forschungsspektrum 22 II.2. Drittmittel 29 II.3. Interne Forschungsförderung 30 II.4. Wissenschaftlicher Nachwuchs 34 II.5. Infrastruktur für Forschung 35 A.III. Lehre und Ausbildung 37 III.1. Daten zu Lehre und Ausbildung 37 III.2. Lehrkonzept 39 III.3. Evaluation der Lehre 42 III.4. Infrastruktur der Lehre 44 A.IV. Krankenversorgung 45 IV.1. Stationäre Krankenversorgung 46 IV.2. Ambulante Krankenversorgung 48 A.V. Ausbauplanung 49 V.1. Derzeitiger Ausbaustand 49 V.2. Vordringliche Bauprojekte 50 A.VI. Finanzierung 53 VI.1. Investitionen im Rahmen des HBFG-Verfahrens 53 VI.2. Investition außerhalb des KHG und des HBFG 55 VI.3. Betriebskostenzuschüsse 55 VI.4. Interne Budgetierung 58

2 - 2 - B. Stellungnahme 65 B.I. Zu Entwicklung, Struktur und Personal 65 I.1. Zur Organisationsstruktur 70 I.2. Zum Struktur- und Entwicklungsplan 71 I.3. Zum Personal 74 B.II. Zur Forschung 75 II.1. Zum Forschungsprofil 75 II.2. Zur internen Forschungsförderung 80 II.3. Zum wissenschaftlichen Nachwuchs 82 II.4. Zur Infrastruktur für Forschung 83 B.III. Zur Lehre 85 B.IV. Zur Krankenversorgung 89 B.V. Zur Ausbauplanung 92 B.VI. Zur Finanzierung 96 B.VII. Zur Fusion der medizinischen Fakultäten der Universität Heidelberg 99 B.VIII. Zum Zentralinstitut für Seelische Gesundheit 104 C. Zusammenfassung 107 D. Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen 111 E. Statistischer Anhang 112

3 - 3 - Vorbemerkung Der Wissenschaftsrat hat sich zu den Medizinischen Einrichtungen der Universität Heidelberg zuletzt ausführlicher 1990 geäußert. 1 Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der Hochschulmedizin (Hochschulmedizinreformgesetz; HMG) am 1. Januar 1998 haben sich die strukturellen Rahmenbedingungen der Hochschulmedizin in Baden-Württemberg grundlegend verändert. Ein gewichtiger Anteil der Reform bezog sich auf die Medizinischen Fakultäten, denen das HMG eine größere Selbstständigkeit und Eigenverantwortung sowie eine grundlegend neue Leitungsstruktur übertragen hat. Hinsichtlich der Universitätsklinika des Landes Baden-Württemberg beinhaltet das Reformgesetz u.a. die Verpflichtung zum selbstständigen wirtschaftlichen Handeln und damit eine eigenständige Positionierung im Wettbewerb. Ferner verfügen die rechtlich verselbstständigten Klinika über Eigenmittel, die es ihnen erlauben, in Einzelfällen den Landesanteil von Hochschulbauten zu übernehmen und damit den Landeshaushalt zu entlasten. Im Jahre 1999 sind die Ist-Ausgaben für Investitionen nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) für die hochschulmedizinischen Einrichtungen Baden- Württembergs erstmalig seit 1993 wieder angestiegen. Der prozentuale Anteil der Humanmedizin an den gesamten Ist-Ausgaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau lag in den Jahren 1999 und 2001 sogar leicht über dem Bundesdurchschnitt. Zum 30. Rahmenplan wurden für die hochschulmedizinischen Einrichtungen in Baden-Württemberg Neuvorhaben mit Gesamtkosten von insgesamt 239 Mio. Euro angemeldet. Die damit verbundenen Ausbauplanungen sowie die veränderten gesetzlichen und strukturellen Rahmenbedingungen sind Anlass für den Ausschuss Medizin des Wissenschaftsrates, sich mit der Lage der Hochschulmedizin in Baden- Württemberg detaillierter zu befassen und zur Weiterentwicklung der fünf Fakultäten und Universitätsklinika des Landes an den Standorten Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm Stellung zu nehmen. Das Augenmerk des Wissenschafts- 1 Wissenschaftsrat: Stellungnahme zum weiteren Ausbau der Medizinischen Einrichtungen der Universität Heidelberg. In: Empfehlungen und Stellungnahmen 1990, Köln 1991, S. 419 ff.

4 - 4 - rates richtet sich hierbei insbesondere auf die Entwicklungsplanungen der Medizinischen Fakultäten und der Universitätsklinika hinsichtlich der Bereiche Forschung, Lehre und Krankenversorgung sowie auf die daran anknüpfenden standortbezogenen Baukonzeptionen. Zu standortübergreifenden Aspekten der hochschulmedizinischen Einrichtungen in Baden-Württemberg wird der Wissenschaftsrat im Jahr 2003 eine gesonderte Stellungnahme vorlegen. Die folgende Stellungnahme wurde auf der Grundlage eines Besuches des Ausschusses Medizin in Mannheim am 9. Oktober 2001 sowie der von Land, Universität, Fakultät und Klinikum vorgelegten Unterlagen vom Ausschuss erarbeitet und am 16. Januar 2003 vom Wissenschaftsrat verabschiedet.

5 - 5 - A. Ausgangslage A.I. I.1. Entwicklung, Struktur und Personal Entwicklung Die Fakultät für Klinische Medizin Mannheim der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg wurde 1964 mit der Berufung von drei habilitierten Mannheimer Instituts- und Klinikdirektoren zunächst als Sektion der Medizinischen Gesamtfakultät der Universität Heidelberg gegründet. Die Stadt Mannheim stellte ihre Städtischen Krankenanstalten für die Ausbildung im Klinischen Studienabschnitt von jeweils 90 Studienanfängern 2 pro Semester zur Verfügung. Nach Maßgabe der Grundordnung der Universität Heidelberg wurde die Fakultät für Klinische Medizin Mannheim 1969 in eine völlig gleichberechtigte und eigenständige Fakultät der Universität Heidelberg überführt, die jedoch über keine Vorklinischen Institute verfügt. 3 In den späten 90er Jahren wurde durch Struktur- und Haushaltsentscheidungen sowie durch die Novellierung des Universitätsgesetzes Baden-Württemberg die Voraussetzung für eine Gleichstellung der Mannheimer Fakultät mit den übrigen medizinischen Fakultäten des Landes herbeigeführt. Das heutige Universitätsklinikum Mannheim wurde Ende 1997, parallel mit der rechtlichen Verselbstständigung der Universitätsklinika, aus einem kommunalen Betrieb in eine gemeinnützige GmbH, die Klinikum Mannheim ggmbh überführt, deren alleinige Gesellschafterin die Stadt Mannheim ist. Seit März 2001 ist es berechtigt, den Titel Universitätsklinikum zu tragen und führt die offizielle Bezeichnung Klinikum Mannheim ggmbh, Universitätsklinikum, Fakultät für Klinische Medizin Mannheim der Universität Heidelberg. Die Kooperation zwischen Fakultät und Klinikum ist aufgrund der unterschiedlichen Trägerschaften durch eine gesonderte Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, der Universität Heidelberg und der Klinikum Mannheim ggmbh vom 22. Dezember 1997 geregelt, die die Grundlage des Mannheimer Modells bildet. Dabei entsprechen die Grundsätze der Rahmenvereinbarung im Wesentlichen 2 3 Die Anzahl der Studienanfänger ist gemäß der "Vereinbarung zur Ausbildung von Studierenden der Medizin an der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim" im Durchschnitt auf 180 pro Studienjahr beschränkt. Die Universität Heidelberg verfügt heute über 15 Fakultäten.

6 - 6 - denen des Universitätsklinika-Gesetzes (UKG) 4, mit dem das Land mit Wirkung zum 1. Januar 1998 die übrigen Universitätsklinika rechtlich verselbstständigt hat. Sie zielt auf eine engstmögliche Kooperation der Vertragspartner bei der Wahrnehmung ihrer unterschiedlichen Aufgaben in Forschung und Lehre sowie Krankenversorgung ab. Organe der Klinikum Mannheim ggmbh sind die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung. Der Geschäftsführer leitet das Klinikum. Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Bestellung, Beratung und Überwachung des Geschäftsführers. Entsprechend der Trägerschaft des Klinikums durch die Stadt Mannheim ist der Aufsichtsrat mit städtischen Repräsentanten besetzt. Der Aufsichtsrat wird von der Gesellschafterversammlung entlastet, die vom Gemeinderat der Stadt Mannheim gebildet wird. Die Krankenhausbetriebsleitung, als formales Mannheimer Äquivalent zum landesweit für die übrigen Universitätsklinika etablierten Klinikumsvorstand hat jedoch nur beratende Funktion für die Geschäftsleitung. Die Beratung und Abstimmung gemeinsamer strategischer Entscheidungen von Fakultät und Klinikum erfolgt insbesondere in der Strukturkommission und der Erweiterten Strukturkommission. 5 Die Besonderheiten der Klinikum Mannheim ggmbh im Vergleich zu den Organen der übrigen Universitätsklinika in Baden-Württemberg sind ausführlicher in den Tabellen 1.1 bis 1.3 im Anhang dargestellt. Entscheidungen, die sich unmittelbar und erheblich auf die Aufgaben der Vertragspartner auswirken, müssen grundsätzlich im Benehmen getroffen werden. Gemäß der Rahmenvereinbarung sind zwischen Fakultät und Klinikum insbesondere Fragestellungen und Entscheidungen im Einvernehmen zu entscheiden, die im Zusammenhang mit Struktur, Organisation, Personal, Entwicklung, Berufungen, Vertragsgestaltung, Bauplanung und Finanzierung stehen (s. Tabelle 1.3 im Anhang). Das Einvernehmen darf dabei von den Vertragspartnern nur verweigert werden, wenn 4 5 Der Wissenschaftsrat hat die Aufnahme der mit dem Gesetz zur Reform der Hochschulmedizin rechtlich verselbstständigten Klinika in das Hochschulverzeichnis des Hochschulbauförderungsgesetzes zum 1. Januar 1998 empfohlen (vgl. Wissenschaftsrat: Empfehlungen zum 28. Rahmenplan für den Hochschulbau , Köln 1998, Band 2, S. BW 60 ff.). Mitglieder: Geschäftsführer GF der Klinikum Mannheim ggmbh, Geschäftsbereichsleiter Finanzen der Klinikum Mannheim ggmbh (Stellvertreter des GF), Verwaltungsdirektor, Ärztlichem Direktor, Pflegedirektor, Fakultätsvorstand (Dekan; Prodekan, Studiendekan, zwei hauptberuflichen Professoren, Kanzlerin der Universität Heidelberg, Prorektor der Universität Heidelberg) und Geschäftsführer der Fakultät.

7 - 7 - schwerwiegende Nachteile für die eigenen Aufgaben zu befürchten sind. Nach Ausführung der Fakultät hat sich die Erweiterte Strukturkommission als zentrales Kommunikations-, Koordinations-, Kooperations- und Entscheidungsorgan des Mannheimer Modells bewährt. Ihr gehören die Krankenhausbetriebsleitung und der Fakultätsvorstand (siehe auch Tabelle 1.1 bis 1.3) an. Zur Sicherstellung der Abstimmungsprozesse wurden zudem ergänzend zur Rahmenvereinbarung weitere Sondervereinbarungen abgeschlossen, die die wechselseitig zu erbringenden Leistungen und ihre Vergütung sowie Verfahren bei der Besetzung von Leitungspositionen regeln. Sie beinhalten Vereinbarungen zur Ausbildung von Studierenden und Regelungen zur Auftragsverwaltung der personellen, sächlichen und räumlichen Ressourcen der Fakultät sowie den Vollzug der Beschlüsse der Universität durch die Klinikum Mannheim ggmbh. In diesem Zusammenhang erfolgt nach Maßgabe der Fakultät auch die Verteilung und Verwaltung des Landeszuschusses für Forschung und Lehre durch das Klinikum. Parallel zur Neustrukturierung der Klinika wurde auch die Entscheidungsstruktur der medizinischen Fakultäten durchgreifend geändert (HMG, Art. 2). Organe der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim sind entsprechend dem Universitätsgesetz (UG) der Fakultätsvorstand und der Fakultätsrat (s. auch Tabellen 1.2 und 1.3 im Anhang). Dem Fakultätsvorstand obliegt die Leitung der Fakultät. Insbesondere führt er die Dienstaufsicht über die Forschung und Lehre dienenden Einrichtungen und ist für die sachgerechte Verwendung der für Forschung und Lehre zugewiesenen Mittel verantwortlich. Als Besonderheit des Standortes Mannheim sind neben dem Geschäftsführer des Klinikums auch die Kanzlerin und der Prorektor als Mitglieder des Rektorates der Universität Heidelberg berechtigt, an den Vorstandssitzungen beratend teilzunehmen. Der Fakultätsrat übernimmt gegenüber dem Fakultätsvorstand eine Rolle, die der des Aufsichtsrates des Klinikums gegenüber dem Klinikumsvorstand ähnlich ist. So ist die Zuständigkeit des Fakultätsrates für Entscheidungen vorgesehen, die entweder generelle Bedeutung haben (Feststellung des Entwurfs des Haushaltsvoranschlages etc.) oder im Einzelfall von besonderer Bedeutung sind (z. B. Zustimmungsvorbehalt des Fakultätsrates zu den Entwicklungsplänen für die Fa

8 - 8 - kultät). Die Kompetenzen des Erweiterten Fakultätsrates erstrecken sich auf Berufungen, sowie Studiums- und Prüfungsangelegenheiten (z. B. Lehrbericht, Bestellung der Studienkommission). Die Fakultät für Klinische Medizin Mannheim verfügt zudem über einen Fakultätsgeschäftsführer, der die Dekanatsverwaltung leitet und den Dekan administrativ unterstützt. Das Mannheimer Modell wird aus Sicht der beteiligten Institutionen der Fakultät und des Klinikums als durchaus gelungen bezeichnet. Im Zuge der Vertragsverhandlungen zu den Rahmenvereinbarungen und den zahlreichen Zusatzregelungen sei das Verständnis für die heterogenen Aufgaben und Ziele sowie die daraus resultierenden Interessenkonflikte zwischen den Vertragspartnern deutlich verbessert worden. Die Kooperation zwischen dem Fakultätsvorstand und der Klinikum Mannheim ggmbh habe sich im Berichtszeitraum eingespielt und als fruchtbar erwiesen. Positiv bewertet wird auch die Trennungsrechnung, die im Verbund mit dem Controlling (s. auch Abschnitt VI.4) durch die Klinikum Mannheim ggmbh und der Einbeziehung des personellen und sächlichen Landeszuschusses der Fakultät eine bisher nicht bekannte Kostentransparenz erreicht habe. Als wichtiges Merkmal der Kooperationsbereitschaft zwischen Klinikum und Fakultät wird auf die hohe Präsenz der jeweiligen Vertragspartner bei den Sitzungen der Gremien verwiesen. Auch die Beteiligung der Geschäftsführung des Klinikums an den Berufungskommissionen der Fakultät habe sich bewährt, da dadurch Zielkonflikte zwischen der Wissenschaftlichkeit der Bewerber und ihrer klinischen Kompetenz bereits im Vorfeld ausgeräumt werden können. I.2. Struktur Der größte Teil des Universitätsklinikums Mannheim befindet sich östlich der Mannheimer Innenstadt auf einem Campus-Gelände, das die meisten Einrichtungen für Lehre, Forschung und Krankenversorgung umfasst. Außerhalb des Klinikumareals, jedoch in räumlicher Nähe, liegen Teile der Kinderklinik, die III. Medizinische Klinik (Hämatologie/Internistische Onkologie), das Institut für Transfusionsmedizin und Im

9 - 9 - munologie, das Institut für Pharmakologie und Toxikologie sowie das Ausbildungszentrum für Heil- und Medizinische Assistenzberufe. Das Universitätsklinikum Mannheim gliedert sich in Klinische und Klinisch-Theoretische Institute, Kliniken und Abteilungen. Vorklinische Einrichtungen sind nicht vorhanden. Organisationsrechtlich sind die Kliniken, Institute und Abteilungen der Klinikum Mannheim ggmbh zugeordnet, während ein Teil der theoretischen Institute (Institut für Pharmakologie und Toxikologie, Institut für Toxikologie und Toxikogenomik, Institut für Klinische Pharmakologie), das Zentrum für Medizinische Forschung (ZMF) und die Medizinisch-Wissenschaftliche Bibliothek (MWB), Institute und wissenschaftliche Einrichtungen der Fakultät, d.h. Universitätseinrichtungen im Sinne von 28 UG sind (s. auch Übersicht 1, S. 11). Fester Bestandteil der Fakultät ist zudem das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI), das als rechtsfähige Landesstiftung des öffentlichen Rechts 1975 gegründet 6 wurde, dessen Kliniken und Abteilungen aber organisationsrechtlich eigenständig sind. Organe der Stiftung sind der Direktor, dem die Leitung der Stiftung obliegt, ein Direktorium, das den Direktor in allen wichtigen Angelegenheiten der Stiftung berät, die Prävention, Krankenversorgung und Rehabilitation betreffen, ein Wissenschaftlicher Rat mit Beratungsfunktion in Fragen zu Forschungs-, Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogrammen und einen Verwaltungsrat mit Aufsichtsfunktion. Das ZI gliedert sich in vier Kliniken und weitere neun Abteilungen. Die Satzung des ZI beinhaltet neben dem Auftrag zur Krankenversorgung auch den Lehrauftrag für die Studierenden der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim in den Fächern Psychiatrie, psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Klinische Psychologie, Sozialpsychiatrie, Medizinsoziologie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die Verflechtung zwischen Fakultät und ZI wird daraus ersichtlich, dass vier der fünf C4-Stellen des ZI Leerstellen der Universität Heidelberg sind und aus dem Landeszuschuss an die Fakultät in Mannheim finanziert werden. Eine weitere C4-Stelle, 12 C3-Stellen 6 Die Gründung des ZI erfolgte unter finanzieller Beteiligung des Bundes, des Landes und der Volkswagen-Stiftung.

10 sowie das übrige wissenschaftliche Personal des ZI werden jedoch aus einem eigenen Landeszuschuss für Forschung und Lehre bestritten. Alle Professoren des ZI sind Mitglieder der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim und in deren Gremien vertreten. Die rechtliche und organisatorische Gliederung der hochschulmedizinischen Einrichtung in Mannheim ist in der folgenden Übersicht 1 dargestellt:

11 Übersicht 1: Organisatorische Gliederung der hochschulmedizinischen Einrichtungen in Mannheim einschließlich des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (Stand: 1. Oktober 2002) Klinisch-Theoretische Institute und andere Einrichtungen der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim außerhalb der Klinikum Mannheim ggmbh Universität Institut für Pharmakologie und Toxikologie Zentrum für Medizinische Forschung (ZMF) (s. S. 14 und 35) Institut für Computerunterstützte Medizin (ICM) 1 (s. S. 14) Institut für Toxikologie und Toxikogenomik 1 Zentrale Einrichtungen der Universität Medizinisch-Wissenschaftliche Bibliothek (MWB) (s. S. 37) Aufbaustudiengang Gesundheitsmanagement 2 (s. S. 42) Zentrum für Foto-Grafik und Video (FGV- Zentrum) 6 (s. S. 37) Klinikum Mannheim ggmbh Klinisch-Theoretische Institute Institut für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin 3 Biometrie und Medizintechnik Institut für Klinische Chemie Institut für Klinische Radiologie/Strahlentherapie 4 Institut für Med. Mikrobiologie und Hygiene Neuroradiologische Abteilung Pathologisches Institut Institut für Transfusionsmedizin und Immunologie Institut für Klinische Pharmakologie (hierzu gehört das (virtuelle) Zentrum für Therapieforschung (ZTF); s. auch S. 37) Kliniken Augenklinik Chirurgische Klinik Kinderchirurgische Klinik Neurochirurgische Klinik Unfallchirurgische Klinik Abteilung für Chirurgische Endoskopie Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie (mit einer Dermato-onkologischen Kooperationseinheit) HNO-Klinik Gynäkologische Klinik Kinderklinik I. Med. Klinik 5 (Angiologie/Kardiologie/ Internistische Intensivmedizin/Pneumologie) II. Med. Klinik 5 (Gastroenterologie/ Hepatologie/Infektionskrankheiten) III. Med. Klinik (Hämatologie/Onkologie) IV. Med. Klinik 5 (Geriatrie) V. Med. Klinik (Nephrologie/Endokrinologie Rheumatologie) Neurologische Klinik Orthopädische Klinik Urologische Klinik

12 Apotheke LASIK-Zentrum Dienstleistungszentrum OP Kurzzeittherapie-Zentrum (in Vorbereitung) Zentrale Einrichtungen des Klinikums Fachliche Zentren (klinikumsübergreifend) Tumorzentrum Heidelberg/Mannheim (s. S. 14) Herzzentrum Rhein-Neckar (Heidelberg/Mannheim) (s. S. 15) Kooperationsvereinbarung Strahlentherapie (virtuell) (s. S. 16) Kooperationsvereinbarung Kinderchirurgie (virtuell) (s. S. 17) Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Kliniken Abteilungen Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Biostatistik Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Evaluative Psychiatrie (künftig Gerontopsych.) Kindes- und Jugendalters Gemeindepsychiatrie Klinik für Psychosomatik und Psychotherapeutische Genetische Epidemiologie i.d. Psychiatrie Medizin Klinische Psychologie Klinik für Abhängiges Verhalten und Suchtmedizin Molekularbiologie Neuroradiologie Psychopharmakologie Neuropsychologie 1 Diese wissenschaftlichen Einrichtungen sind gegenwärtig noch nicht realisiert, da die zugrunde liegenden C4-Stellen noch nicht besetzt sind. 2 Fakultätsübergreifendes Studienangebot in der Akademie für Weiterbildung e. V. der Universitäten Heidelberg und Mannheim 3 Klinisch-Theoretisches Institut mit 18 operativen Intensivbetten 4 Klinisch-Theoretisches Institut mit 18 Strahlentherapiebetten 5 Die Struktur der Inneren Medizin wurde zum 1. April 2001 neu geordnet. 6 Das FGV-Zentrum ist eine zentrierte, gemischt genutzte Laboreinheit und nach 28 UG eine zentrale Dienstleistungseinrichtung der Universität, die der Fakultät zugeordnet ist. Quelle: Wissenschaftsrat nach Angaben der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim und des Universitätsklinikums

13 Eine Charakterisierung der von Fakultät und/oder Klinikum etablierten Zentren und übergreifenden Organisationsstrukturen ist der folgenden Übersicht 2 zu entnehmen: Übersicht 2: Charakterisierung der Zentren und der übergreifenden Organisationsstrukturen der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim und des Universitätsklinikums Mannheim Eigenschaften Zentrum hochschulübergreifend fakultätsübergreifend Einbindung außer-universitärer Einrichtungen intrafakultär Schwerpunkt: Forschung Schwerpunkt: Krankenversorgung Schwerpunkt: Lehre Schwerpunkt: Dienstleistung Zentrum mit eigenen Strukturen* Zentrum mit eigenem Budget Zentrum mit eigener Infrastruktur (z.b. Flächen, Geräte, Personal) virtuelles Zentrum Zentrum für Medizinische Forschung (ZMF) Zentrum für Foto, Grafik X X X X 2 X X 37 und Video (FGV- Zentrum) Institut für Computerunterstützte X X X X X X X X X 14 Medizin (ICM) Aufbaustudiengang Gesundheitsmanagement X X X X X X X 42 Zentrum für Therapieforschung X X 37 (ZTF) Herzzentrum Rhein- X X X X X X X X 15 Neckar (Heidelberg/Mannheim) Kooperationsvereinbarung X X X X 16 Strahlentherapie Kooperationsvereinbarung X X X X X 17 Kinderchirurgie Tumorzentrum X X X X X X X X X 14 Dienstleistungszentrum X X X X X X 47 OP (DC - OP) LASIK-Zentrum X X X X X 47 Kurzzeittherapie-Zentrum X X X X X X 48 (in Vorbereitung) X X X X X X 1 X X 14, 35 * mit Strukturen sind z.b. gemeint: Vorstand, Sprecher, Beirat, zentrumseigene Satzung etc. Quelle: Angaben der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim und des Universitätsklinikums textlich behandelt; s. Seite.

14 Primär der Forschung und Lehre zuzuordnen ist das Zentrum für Medizinische Forschung (ZMF). Es steht als Komplex aus zentralen Verfügungsgebäuden mit eigener personeller, räumlicher und technischer Ausstattung den Mitgliedern der Universität für die Durchführung zeitlich befristeter wissenschaftlicher Projekte zur Verfügung (s. auch Anschnitt II.5, S. 35). Es steht unter der Leitung eines Direktors, der für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt wird. Er führt die Geschäfte des ZMF und entscheidet nach Beratung mit der Versammlung der Projektleiter über die Verteilung der dem ZMF zur Verfügung stehenden Personalstellen und Sachmittel sowie über die Vergabe und Nutzung der Räume auf der Basis einer Verwaltungsund Benutzerordnung, die eine leistungsorientierte Zuweisung vorsieht. Als übergreifende Organisationsstruktur wird das Institut für Computerunterstützte Medizin (ICM) als Gemeinschaftsinstitut der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim, die zwei Stiftungsprofessuren einbringt, und der Universität Mannheim (in Kooperation mit der Fachhochschule für Technik und Gestaltung Mannheim) betrieben. Das Gemeinschaftsinstitut ist Träger des interdisziplinären Forschungsschwerpunktes Medizintechnik der Fakultät (vgl. Abschnitt II.1.). Das Institut erhält außerhalb des Fakultätsetats eine Förderung in Höhe von 1,3 Mio. Euro durch das Land Baden- Württemberg und ist in das Kompetenzzentrum Medizintechnik Rhein-Neckar-Dreieck eingebunden. Die historisch bedingte Zusammenarbeit der Mannheimer und der Heidelberger Fakultäten ist zudem Ursprung weiterer Zentrenbildungen: Das Tumorzentrum Heidelberg/Mannheim besteht als multilaterales Kooperationszentrum mit eigener Geschäftsstelle, dessen Vertragspartner das Universitätsklinikum Heidelberg, die Klinikum Mannheim ggmbh, die Thoraxklinik Heidelberg und das Deutsche Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ) sind. Ziel der Vertragspartner ist die praktisch-klinische und wissenschaftliche Kooperation auf allen wesentlichen Gebieten der Tumormedizin. Ein Lenkungsausschuss definiert die Zentrumsschwerpunkte in der Forschung, koordiniert die Zentrumsaufgaben in der onkologischen Krankenversorgung und ihre wissenschaftliche Begleitung und steuert die Zusammenarbeit mit der niedergelassenen Ärzteschaft sowie deren onkologische

15 Fortbildung. Innerhalb des Tumorzentrums bestehen spezielle, forschungsbezogene Kooperationseinheiten, deren Leiter durch die beiden medizinischen Fakultäten in einem förmlichen Verfahren im Benehmen mit dem DKFZ und dem Lenkungsausschuss berufen werden. Das Herzzentrum Rhein-Neckar (Heidelberg/Mannheim) der beiden Universitätsklinika besteht aus einer gemeinsamen Abteilung für Innere Medizin mit den Schwerpunkten Kardiologie, Angiologie und Pulmologie, einer Abteilung für Pädiatrische Kardiologie mit einem Hauptstandort Heidelberg und einem Standort Mannheim sowie der Abteilung Herzchirurgie. Das Zentrum verfügt über einen eigenen Vorstand sowie einen Beirat mit Mitgliedern von beiden Standorten. Die Kooperation bezieht sich sowohl auf die Krankenversorgung und deren Finanzierung als auch auf die Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben in Forschung und Lehre inklusive der gegenseitigen Mitwirkung in Berufungskommissionen. Ferner nennt die Fakultät weitere, übergeordnete Zentren, mit überwiegendem Bezug zur Krankenversorgung (vgl. auch Abschnitt IV.1. ). Dies sind das Dienstleistungszentrum OP (DC-OP), das im Aufbau befindliche Zentrum für Unfallchirurgie, Orthopädische Chirurgie und Orthopädie sowie das Kurzzeittherapie-Zentrum, das von der Klinikum Mannheim ggmbh errichtet wird. I.2.a) Struktur- und Entwicklungsplan der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim Zielsetzung des Struktur- und Entwicklungsplans der Fakultät (Stand: September 2001) ist u.a. die Stärkung der klinischen Fächer in Forschung, Lehre und Krankenversorgung und die Einrichtung und Förderung von Professuren der kliniknahen Grundlagenforschung zum Ausbau des Forschungsprofils. Dabei setzt die Fakultät sowohl auf die etablierten wissenschaftlichen Kooperationen mit der Medizinischen Fakultät Heidelberg, dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim und dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg, als auch auf Kooperationspartner im regionalen Umfeld der BioRegio Rhein-Neckar Dreieck, insbeson

16 dere mit den Instituten der biomedizinischen Grundlagenforschung (Max-Planck- Institut für Medizinische Forschung, European Molecular Biology Laboratory (EMBL), Zentrum für Molekulare Medizin Heidelberg (ZMBH)) sowie mit der forschenden Industrie der Region. Angestrebt wird auch eine verbesserte Kooperation mit den vorklinischen Grundlagenforschern und ihrem naturwissenschaftlichen Methodenspektrum. Das wissenschaftliche Potenzial des Standorts wird dabei aufgrund der besonders hohen Dichte medizintechnischer und biomedizinischer Einrichtungen als sehr günstig beurteilt. Wesentliche Schritte zur Erreichung der gesetzten Ziele sind die personelle Selbsterneuerung der Fakultät, die nach Selbsteinschätzung mit der Neubesetzung zahlreicher Professuren (s. auch Neuberufungen, S. 21) aus dem Kernbereich der klinischen Medizin und der Einwerbung von sieben Stiftungsprofessuren in Gang gekommen ist, und die bauliche Sanierung der klinischen Medizin zur Schaffung von Flächen für Forschung und Lehre. Der Ausbau des Forschungsprofils soll in Kooperation und Konkurrenz mit der Schwesterfakultät in Heidelberg intensiviert und ein vereinheitlichtes Lehrangebot mit einem gemeinsamen Curriculum angestrebt werden. I.2.b) Kooperation zwischen den Universitätsklinika und den medizinischen Fakultäten in Mannheim und Heidelberg Die Kooperation der Klinikum Mannheim ggmbh und des Universitätsklinikums Heidelberg erfolgt seit November 1998 auf der Basis eines Kooperationsvertrages, in dem sich beide Partner zu einer gegenseitigen Abstimmung der quantitativen und qualitativen Leistungsangebote in der Krankenversorgung im Benehmen miteinander verpflichten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Krankenhausplanung, die Fächerstruktur sowie Ein- und Ausrichtung der C4- und C3-Professuren, soweit die Krankenversorgung berührt ist. Diese Rahmenvereinbarung wird ergänzt durch weitergehende Vereinbarungen zu einzelnen Fachgebieten. So sieht eine Kooperationsvereinbarung zur Strahlentherapie vor, das Fach in Forschung und Lehre allein durch einen in Heidelberg angesiedelten C4-Professor zu vertreten, der auch die

17 Leitung der Abteilung Strahlentherapie in Mannheim übernimmt. Die Fakultät in Mannheim richtet an ihrem Klinikum eine C3-Professur für Radiologie ein. In ähnlicher Weise beinhaltet eine Kooperationsvereinbarung zur Kinderchirurgie, dass der C4-Professor für Kinderchirurgie und Direktor der Kinderchirurgischen Klinik in Mannheim in Personalunion auch Direktor der Kinderchirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Heidelberg ist und das Fach an beiden Standorten vertritt. Die Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern werden für die Strahlentherapie und die Kinderchirurgie in Eigenverantwortung von beiden Kliniken geführt, wobei eine gegenseitige Offenlegung der Leistungsdaten und der Verhandlungsergebnisse erfolgt. Eine Vereinbarung zur Kardiologie hatte die Schaffung des Herzzentrums Rhein/Neckar zur Folge (s. S. 15) und die Fakultäten und Klinika kooperieren im Rahmen des Tumorzentrums Heidelberg/Mannheim (s. S. 14). In Vorbereitung sind Planungen zur Etablierung eines gemeinsam zu betreibenden Kinderzentrums Rhein-Neckar und zur Vereinheitlichung der Lehre im klinischen Ausbildungsabschnitt. I.2.c) Fusionsbestrebungen der Klinika und Fakultäten in Mannheim und Heidelberg Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Intensivierung der Kooperation zwischen Heidelberg und Mannheim haben die Leitungen der Fakultäten und Klinika bereits im Jahr 2000 Gespräche aufgenommen, mit dem Ziel, eine Fusion der beiden Universitätsklinika herbeizuführen. Eine Prüfung der Rahmenbedingungen für einen Zusammenschluss hatte ergeben, dass eine Vollfusion unter den jetzigen Bedingungen nur schwer zu verwirklichen ist, weil das Universitätsklinikum Mannheim eine ggmbh ist und das Universitätsklinikum Heidelberg eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Ein Lenkungsausschuss, der mit der Aufgabe betraut wurde, den Zusammenschluss vorzubereiten, wurde gebildet aus den Dekanen der beiden Medizinischen Fakultäten, den beiden Ärztlichen Direktoren, dem kaufmännischen Direktor des Universitätsklinikums Heidelberg und dem Geschäftsführer des Universitätsklinikums Mannheim, dem Prorektor der Universität Heidelberg, als Vertreter des Rektors, und dem zuständigen Vertreter des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Ba

18 den-württemberg (MWK). Dieser Lenkungsausschuss einigte sich im Januar 2002 einvernehmlich auf ein 7-Punkte-Programm 7. Wesentliche Aussage dieses Papiers ist, dass eine Zusammenführung der Fakultäten und Universitätsklinika nur zeitlich und inhaltlich parallel erfolgen kann. Weiterhin soll eine gemeinsame Rechtsform (GmbH, AG) der Universitätsklinika angestrebt werden. Nach Aussagen der Mannheimer Fakultät erscheint den Beteiligten unter den jetzigen nicht geklärten Bedingungen ein Zusammenschluss der Einrichtungen als ein nicht abschätzbares Risiko. Bis die anstehenden Fragen gelöst sind, arbeiten beide Fakultäten und Kliniken in enger Kooperation zusammen und stimmen zukünftige Ausrichtungen von Professuren gemeinsam ab. 7 7-Punkte-Programm des Lenkungsausschusses Heidelberg/Mannheim zum Zusammenschluss der beiden Universitätsklinika und Fakultäten: 1. Mittleres Endziel ist ein Vertragskonzern mit Kapitalgesellschaften in Heidelberg und Mannheim. 2. Ausweitung des bestehenden Kooperationsvertrages zur Realisierung des mittleren Endziels. Die notwendige Abstimmung soll auf freiwilliger Basis in einem Gremium erfolgen, das aus den Geschäftsleitungen beider Klinika gebildet wird. Die künftige Führungsstruktur muss eine wirtschaftliche Führung sicherstellen, unter gleichberechtigter Berücksichtigung von Wissenschaft, Krankenversorgung und Ökonomie. 3. Die Zeitschiene der Realisierung des Vertragskonzerns mit Kapitalgesellschaften ist noch Gegenstand weiterer gemeinsamer Erarbeitung. 4. Die Zusammenführung der Fakultäten und der Universitätsklinika soll zeitlich parallel erfolgen. 5. Dem Gesetzgeber soll eine Öffnungsklausel zum Betrieb der Universitätsklinika im Lande in privater Rechtsform (GmbH, AG) vorgeschlagen werden. Damit ist keine Öffnung für private Beteiligungen oder private Übertragungen vorgesehen (einstimmiger Beschluss des Lenkungsausschusses). 6. Die allgemeinen und besonderen finanziellen Risiken sind den Aufsichtsräten beider Klinika aufzuzeigen. 7. Hinsichtlich des Universitätsklinikums Mannheim sind die bestehenden Mitbestimmungsregelungen fortzuführen. Die Realisierung des mittleren Endziels ist nicht automatisch mit einer unternehmerischen Mitbestimmung im Universitätsklinikum Heidelberg verbunden. Mindestens die bestehenden Mitbestimmungsregelungen in Mannheim sind auf beide Universitätsklinika anzuwenden (Auffassung der Betriebsratsvertreter Mannheim und der Personalratsvertreter Heidelberg).

19 I.3. Personal Die Fakultät für Klinische Medizin und das Universitätsklinikum Mannheim verfügten im Jahr 2000 ohne das ZI über insgesamt 2.597,1 Vollkräfte. Hiervon entfielen 544,1 Vollkräfte auf das wissenschaftliche Personal (Ärztlicher und Wissenschaftlicher Dienst einschließlich AiP), darunter 21 C4- und 8 C3-Professoren (vgl. Übersicht 3) Hinzu kamen drei Professoren, die aus Drittmitteln finanziert wurden (Stiftungsprofessuren). Rund 4,4 % der Beschäftigten des Wissenschaftlichen Dienstes sind Nicht-Mediziner (überwiegend Naturwissenschaftler). Insgesamt verfügte die Fakultät Ende 2000 über 26 C4-Stellen und 19 C3-Stellen, darunter 7 Stiftungsprofessuren (5 C4- und 2 C3-Professuren). Zwei C4- und elf C3-Stellen waren unbesetzt. Am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) waren im gleichen Zeitraum 437 Vollkräfte beschäftigt, davon waren 108 Wissenschaftler mit einem C4- und acht C3- Professoren. Hinzuzurechnen sind noch vier C4-Professoren des ZI, die im Stellenplan der Mannheimer Fakultät geführt werden. Insgesamt verfügte das ZI somit über 5 C4 und 12 C3-Professuren. Fünf C3-Stellen waren im Jahr 2000 unbesetzt. Übersicht 3: Personal im Jahr 2000 Personal in Vollkräften (gerundet) Finanzierung C4-Professoren C3-Professoren übriges wiss. u. ärztl. Personal nicht-wissen. Personal Summe darunter Verwaltung Med. Fakultät und Klinikum Zentralinstitut für Seelische Gesundheit aus den Budgets 1) aus Drittmitteln Summe aus den Budgets 2) aus Drittmitteln Summe ) Budget der Fakultät aus dem Landeszuschuss und Budget der Klinikum Mannheim ggmbh 2) Budget des ZI aus dem Landeszuschuss und aus dem Budget für die Krankenversorgung. 4 Stellen für C4-Professoren werden im Haushalt der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim geführt. Quelle: Angaben der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim, des Universitätsklinikums und des ZI

20 Das Personal von Fakultät und Klinikum wird aufgrund der Trennung der beiden Institutionen grundsätzlich nach zwei Arbeitgebern (dem Land und der Klinikum Mannheim ggmbh) unterschieden. Die Finanzierung der Professoren, die Aufgaben in der Krankenversorgung erfüllen, erfolgt seit 2000 zu 40 % aus Mitteln der Fakultät und zu 60 % aus Mitteln der Klinikum Mannheim ggmbh. Nach den Berichtsunterlagen schließt die ggmbh aber nicht nur Verträge für die reine Krankenversorgung ab, sondern ebenfalls für die Belange von Forschung und Lehre (z. B. Medizinisch- Technischer Dienst), für die die Fakultät der Klinikum ggmbh im Zuge der Auftragsverwaltung einen Kostenausgleich gewährt. Bezogen auf die Planbetten des Klinikums im Jahr 2000 (bzw. die 234 Planbetten am ZI) waren am Klinikum rund 1,7 Vollkräfte bzw. rund 0,4 Wissenschaftler je Planbett vorhanden waren (bzw. am ZI rund 1,9 Vollkräfte bzw. rund 0,5 Wissenschaftler je Planbett). Die Verteilung der Vollkräfte auf die einzelnen Einrichtungen geht aus den Tabellen 2.1, und im Anhang hervor. 8 Über die Einwerbung von Drittmitteln wurden im Jahre 2000 an der Fakultät und am Klinikum im wissenschaftlichen Bereich 77 Stellen und im nicht-wissenschaftlichen Bereich ebenfalls 77 Stellen finanziert. Am ZI wurden über eingeworbene Drittmittel 74 Vollkräfte im wissenschaftlichen Bereich und 4 Vollkräfte im nicht-wissenschaftlichen Bereich finanziert (siehe auch obenstehende Übersicht 3 mit Angaben in Vollkräften). Rund 10,5 % des Personals (ohne Drittmittelpersonal) sind in den Klinisch- Theoretischen Instituten und 82,1 % in den Kliniken tätig (s. auch Übersicht 4). 7,4 % des Personals sind in der Verwaltung von Klinikum und Fakultät beschäftigt, darunter zwei wissenschaftliche Mitarbeiter, die sich mit Fragen der Entwicklungsplanung und des Forschungsmanagements befassen, sowie ein Fakultätsgeschäftsführer (s. auch S. 8). Die Aufteilung des Personals auf die einzelnen Einrichtungen geht aus den Tabellen 2.1, und im Anhang hervor. 8 Die Personalverteilung des ZI ist in den Tabellen 2.5 bis 2.7 wiedergegeben.

21 Übersicht 4: Personalanteile (Fakultät und Klinikum in Vollkräften, ohne ZI und ohne Drittmittel) Wissenschaftler Nicht-Wissenschaftler Gesamt Anteil in % Vorklinik entfällt Klin. Theor. Inst ,1% ,6% ,5 Kliniken ,9% ,0% ,1 Sonstige 0 0,0% 192 9,4% 192 7,4 Summe 544 (100,0%) (100,0%) ,0 Quelle: Angaben der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim und des Universitätsklinikums Unter den insgesamt 45 Professoren (hiervon 32 an der Fakultät, 13 am ZI) waren im Jahr 2000 zwei Frauen (beide am ZI) (4 %). Der Anteil der Frauen beim übrigen wissenschaftlichen Personal betrug rund 52 %, wobei der Anteil der vom Land beschäftigten Mitarbeiterinnen ( Angestellte der Fakultät ) deutlich niedriger, bei rund 35 % lag. Rund 50 % der Professoren nach C4 und rund 53 % der Professoren nach C3 sind älter als 50 Jahre. Während 44 der 45 Professoren unbefristet beschäftigt sind, ist der überwiegende Teil der Wissenschaftlichen Mitarbeiter (72,5 %) befristet beschäftigt. Von den insgesamt 195 unbefristet beschäftigten Wissenschaftlichen Mitarbeitern der Fakultät und des Klinikums (ohne ZI) waren 155 (79,5 %) bei der Klinikum Mannheim ggmbh angestellt. Die Altersstruktur der Wissenschaftler sowie die Aufgliederung nach männlichen und weiblichen Mitarbeitern geht aus der Tabelle 2.4 im Anhang hervor. Von 1996 bis 2000 wurden 8 Rufe auf C4-Positionen und 4 Rufe auf C3-Positionen an die Fakultät für Klinische Medizin angenommen, darunter waren 2 Hausberufungen. Hinzu kommen 2 C4-Berufungen und 4 C3-Berufungen auf Professuren des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI). Nach Angaben des Struktur- und Entwicklungsplanes mit Planungsstand Juli 2001 standen 6 C4-Professuren (sowie 1 am ZI) und 15 C3-Professuren (sowie 3 am ZI) im Berufungsverfahren. Bis 2007 werden altersbedingt weitere 9 C4-Professuren (davon 2 am ZI) auszuschreiben sein. Im Zeitraum von wurden 15 (von 16) Rufe auf Professorenstellen anderer Universitäten angenommen. Darunter befanden sich 12 C4- und 3 C3-Positionen sowie insgesamt zwei Rufe an ausländische Universitäten. Unter den Berufenen befanden sich fünf Frauen, darunter eine Professorin. Erstberufungen erfolgen entspre

22 chend den Regelungen des Universitätsgesetztes ( 67 Abs. 1 UG) befristet für drei Jahre. Gemäß den Regelungen des Kooperationsvertrages erfolgt die Ausrichtung von Professuren im Benehmen mit der Schwesterfakultät in Heidelberg. Eine Freigabe von Ausschreibungen durch den Senat der Universität Heidelberg setzt eine Zustimmung der jeweiligen Schwesterfakultät voraus. A.II. II.1. Forschung Forschungsspektrum Aufgrund des Fehlens der vorklinischen Fächer in Mannheim sieht sich die Fakultät in besonderer Weise dazu herausgefordert, intensive Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Fakultäten bzw. Forschungseinrichtungen zu suchen, um Zugang zum grundlagenwissenschaftlichen Methodenspektrum zu erhalten. Ausdruck dieser Bestrebungen sind die Kooperationen mit anderen Forschungsinstitutionen wie dem ZMBH (Zentrum für Molekulare Biologie Heidelberg), dem EMBL (European Molecular Biology Laboratory) sowie die traditionelle Zusammenarbeit mit der Heidelberger Schwesterfakultät. Zudem ist die Schwerpunktbildung der Fakultät geprägt durch die Kooperationen mit dem DKFZ als einer nicht-bettenführenden Großforschungseinrichtung aus der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren (HGF) und dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) als Großforschungseinrichtung des Landes. Aufgrund dieser örtlichen Strukturgegebenheiten unterscheidet die Fakultät zwischen strukturgebundenen Forschungsschwerpunkten, die durch die Kooperation mit den Großforschungseinrichtungen geprägt sind, und nichtstrukturgebundenen Schwerpunkten. Gegenwärtig ist das Forschungsprofil der Fakultät durch die folgenden vier Schwerpunkte charakterisiert: Strukturgebundene Forschungsschwerpunkte Onkologie Neuronale Plastizität Nicht-strukturgebundene Forschungsschwerpunkte Medizintechnik Vaskuläre Medizin

23 Die jeweiligen Schwerpunkte weisen unterschiedliche Organisationsstrukturen auf. Eine Koordination der Forschungsschwerpunkte untereinander ist nicht institutionalisiert. Im Rahmen des Tumorzentrums Heidelberg/Mannheim (vgl. Abschnitt I.1.) und des Forschungsschwerpunktes Onkologie wurden im Berichtszeitraum insbesondere Untersuchungen zum programmierten Zelltod bei Tumoren des lymphatischen Systems, zur Hemmung des Zellwachstums bei Leukämie mit Antisense-Nukleinsäuren, zu genetischen Veränderungen im Bauchspeicheldrüsenkrebs, zur Genexpression in der Haut und ihren Tumoren sowie zu Methotrexat-Albumin als Krebstherapeutikum durchgeführt. Innerhalb dieses Schwerpunktes existiert eine Klinische Kooperationseinheit für Dermatoonkologie. Sie wurde 1997 als klinische Abteilung des DKFZ an der späteren Universitätsklinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie Mannheim eingerichtet, mit einer C3-Professur (aus dem Stellenpool des DKFZ) ausgestattet und in einem gemeinsamen Berufungsverfahren besetzt. Zwei weitere Klinische Kooperationseinheiten (Chirurgische Onkologie und Onkologische Gastroenterologie) befinden sind derzeit in Vorbereitung. Sie sollen aus Fakultätsstellen finanziert werden. Unter der Überschrift Chronische Myeloische Leukämie werden multizentrische, klinische Studien (Phase III und Phase IV) durchgeführt. Die Forschung wird im Wesentlichen von der III. Medizinischen Klinik (Hämatologie/Onkologie) getragen, die zum Zentrum des Kompetenznetzes Akute und chronische Leukämien geworden ist. Das Netz umfasst etwa 320 Zentren, darunter 50 Universitätskliniken, 20 Forschungsinstitute sowie etwa 200 kommunale Krankenhäuser und 50 Arztpraxen. Zur Stärkung der onkologischen Forschungsaktivitäten hat die Fakultät eine von Nachwuchswissenschaftlern getragene onkologisch orientierte Forschergruppe etabliert. Forscher aus der Chirurgie, der Dermatologie, der HNO-Heilkunde, der Molekularen Gastroenterologie, der Neurochirurgie, der Pathologie und der Urologie sollen hier Aspekte der Tumorangiogenese, der lymphogenen Metastasierung und Tumorzelldormanz sowie Vakzinierungsstrategien bearbeiten.

24 Am Schwerpunkt Onkologie sind die folgenden Einrichtungen beteiligt: Forschungsschwerpunkt Onkologie Klinisch-Theoretische Institute und deren Abteilungen Pathologisches Institut Institut für Klinische Chemie Institut für klinische Pharmakologie Institut für Transfusionsmedizin und Immunologie Kliniken und deren Abteilungen Chirurgische Klinik Kinderchirurgische Klinik Neurochirurgische Klinik Urologische Klinik Orthopädische Klinik Gynäkologische Klinik I. Med. Klinik III. Med. Klinik (Hämatologie/internist. Onkologie) Kinderklinik Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie (inklusive der Dermato-onkologischen Kooperationseinheit) Augenklinik HNO-Klinik Institut für Klinische Radiologie/Strahlentherapie IV. Med. Klinik (Gastroenterologie) Weitere Universitätseinrichtungen Medizinische Fakultät Heidelberg Externe Beteiligung Tumorzentrum Heidelberg/Mannheim: Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg (DKFZ) Thorax-Klinik Heidelberg-Rohrbach Im Rahmen des Forschungsschwerpunktes Neuronale Plastizität kooperieren Gruppen des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI) und des Universitätsklinikums Mannheim in den Bereichen der Sucht-, Schmerz- und Demenzforschung. Sie versuchen zu erklären, auf welche Weise Umwelteinflüsse zu neuronalen Strukturen führen, die psychopathologische Reaktionen zur Folge haben. Am Schwerpunkt Neuronale Plastizität sind die folgenden Kliniken und Institute beteiligt:

25 Forschungsschwerpunkt Neuronale Plastizität Kliniken und Abteilungen des ZI Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Klinik für Abhängiges Verhalten und Suchtmedizin Abt. Neuropsychologie Abt. Psychopharmakologie Abt. Molekularbiologie Abt. Biostatistik Klinisch-Theoretische Institute und deren Abteilungen Pathologisches Institut Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene Institut für Klinische Chemie Institut für Pharmakologie und Toxikologie Institut für klinische Pharmakologie (i.v.m. dem gerontopharmakologischen Zentrum) Institut für Transfusionsmedizin und Immunologie Institut für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin Orthopädische Klinik Gynäkologische Klinik I. Med. Klinik Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie Augenklinik HNO-Klinik Institut für Klinische Radiologie/Strahlentherapie IV. Med. Klinik (Gastroenterologie) Abteilung für Geriatrie V. Med. Klinik (Nephrologie/Endokrinologie) Weitere Universitätseinrichtungen Medizinische Fakultät Heidelberg ZMBH* Universität Mannheim Kliniken und deren Abteilungen Chirurgische Klinik Kinderchirurgische Klinik Neurochirurgische Klinik Urologische Klinik II. Med. Klinik (Kardiologie) III. Med. Klinik (Hämatologie/internist. Onkologie) Neurologische Klinik Externe Beteiligung im Kompetenznetz Sucht: Universität Freiburg Universität Tübingen im Kompetenznetz Demenz: ZMBH* DKFZ * ZMBH: Zentrum für Molekulare Biologie der Universität Heidelberg Der Schwerpunkt gliedert sich in drei Teilbereiche: Die am Bereich Alkohol und Alkoholfolgekrankheiten beteiligten Arbeitsgruppen haben sich zu einem interdisziplinären Zentrum zusammengeschlossen und wurden in das Forschungsschwerpunktprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Das Spektrum reicht von der biologischen Grundlagenforschung bis hin zu therapeutischen Ansätzen. Die Arbeitsgruppen sind auch in das vom BMBF geförderte Kompetenznetz Sucht eingebunden, in dessen Rahmen eine Kooperation mit den Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen unter der Federführung des ZI erfolgt. Ziel der am Bereich Schmerz beteiligten Kooperationspartner ist die Erforschung der Mechanismen plastischer Veränderungen bei akutem Schmerz. Zur Unterstützung dieses Bereichs haben die Mannheimer und die Heidelberger Fakultät je eine Stiftungsprofessur (C3 bzw. C4) eingerichtet. Die Mannheimer Fakultät strebt dabei eine enge Kooperation mit den klinischen Neurowissenschaften an. Ein Projektantrag zur Weiterförderung als Klinische Forschergruppe durch die DFG wurde bewilligt.

26 Im Bereich Demenz/Depression werden Verfahren zur Behandlung und Tests zur Frühdiagnose der Demenz entwickelt. Das vom BMBF geförderte Kompetenznetz Demenz wird vom ZI geleitet. Die drei bisher genannten Bereiche innerhalb des Forschungsschwerpunktes Neuronale Plastizität bilden vor allem das Forschungsspektrum der Fakultät ab, sofern es sich um Kooperation zwischen den Einrichtungen der Klinikum ggmbh und dem ZI handelt. Darüber hinaus verfügt das ZI über weitere institutsspezifische, psychiatrische und psychologische Forschungsschwerpunkte. Von 1978 bis 1998 war das ZI mit insgesamt 16 Teilprojekten über den gesamten Förderzeitraum Sitz des SFB 258 Indikatoren und Risikomodelle für Entstehung und Verlauf psychischer Störungen. Die Fakultät für Klinische Medizin Mannheim war mit 3 Teilprojekten beteiligt. Im Forschungsschwerpunkt Medizintechnik werden derzeit sieben interdisziplinäre Themen bearbeitet, die sich mit Entwicklung optischer Messverfahren, Simulation von Operations- und Diagnoseverfahren, Verfahren zur Operationsunterstützung, minimal-invasiver Chirurgie und Softwareentwicklung befassen. Zudem werden im Bereich der Neurourologie u. a. intelligente Simulationssysteme und Neuromodulatoren entwickelt, die Störungen der Blasenregulation beheben sollen. Am Schwerpunkt Medizintechnik sind die folgenden Institute und Kliniken beteiligt:

27 Forschungsschwerpunkt Medizintechnik Klinisch-Theoretische Institute und deren Abteilungen Institut für Klinische Chemie Institut für Klinische Pharmakologie Institut für Transfusionsmedizin und Immunologie Biometrie/Medizintechnik Zentrum für Medizinische Forschung (ZMF) Kliniken und deren Abteilungen Chirurgische Klinik Neurochirurgische Klinik Unfallchirurgische Klinik Urologische Klinik Institut für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin Orthopädische Klinik I. Med. Klinik Neurologische Klinik Kinderklinik Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie 1 Augenklinik HNO-Klinik Institut für Klinische Radiologie/Strahlentherapie IV. Med. Klinik (Gastroenterologie) Institut für Computerunterstützte Medizin (ICM) 1 Weitere Universitätseinrichtungen Medizinische Fakultät Heidelberg Externe Beteiligung Kompetenzzentrum Medizintechnik Rhein-Neckar- Dreieck e.v.: Universität Mannheim Fachhochschule für Technik und Gestaltung Mannheim Universität Karlsruhe DKFZ Verbund-Institut für Computerunterstützte Medizin (ICM): Universität Mannheim Fachhochschule für Technik und Gestaltung Mannheim Gemeinschaftsinstitut der Fakultät für Klinische Medizin Mannheim mit der Universität Mannheim unter Einbindung der Fachhochschule für Technik und Gestaltung Mannheim. Mit dem Forschungsschwerpunkt Medizintechnik war die Mannheimer Fakultät federführend an der Gründung des Kompetenzzentrums Medizintechnik Rhein- Neckar-Dreieck beteiligt. Für den Forschungsschwerpunkt Medizintechnik wurden eine C4-Stiftungsprofessur für Medizintechnik und eine C3-Stiftungsprofessur für Informatik eingeworben. Im Zentrum des Forschungsschwerpunktes Vaskuläre Medizin stehen die Entwicklungs- und Molekularbiologie von Gefäßwandprozessen sowie die pathologischen Prozesse der Mikro- und Makrogefäße. Untersucht werden hierbei die Mechanismen der normalen und pathologischen Angiogenese, der Tumorangiogenese, Prozesse der Thrombogenese und Restenosierung sowie die hormonelle Regulation der Gefäß- und Endothelfunktion. Diese Forschungsbereiche werden ergänzt durch Themen, die sich der Diagnostik und Therapie vaskulärer Erkrankungen widmen. Hierbei spielen die vaskuläre Bildgebung, die endovaskuläre Intervention sowie MRT- und ultraschallgesteuerte Radiofrequenzablationen eine Rolle. Am Forschungsschwerpunkt beteiligen sich die folgenden Institute und Kliniken:

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