Produktgruppen - Produkte
|
|
- Alwin Walter
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Attila Pittersberger Vertriebsleiter Region West Tel.: Fax: Mobil: Produktgruppen - Produkte Mess- und Prüftechnik Industrielle Mess- & Regeltechnik Energiemesstechnik und -management Service und Dienstleistungen: z.b Schulungen, Produktsupport, DK-Kalibrierung 1
2 Produktgruppen - Produkte Mess- und Prüftechnik Industrielle Mess- & Regeltechnik Energiemesstechnik und -management Rechtliche Grundlagen Die Nichtbeachtung von Normen und Vorschriften kann Folgen haben Es können erhebliche Kosten entstehen für Ersatzleistungen, Nachbesserungen oder Schadensersatzleistungen 2. Es können sich straf- und zivilrechtliche Konsequenzen ergeben bei Personenschäden und/oder Sachschäden 2
3 Eine allseits bekannte Aussage muss deshalb auch im Zusammenhang mit Normen und Vorschriften Beachtung finden... Unkenntnis bzw. die Aussage Das habe ich nicht gewusst schützen nicht vor rechtlichen Konsequenzen vor rechtlichen Konsequenzen Strafrechtliche Konsequenzen nach dem Strafgesetzbuch 222 StGB Fahrlässige Tötung Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 230 StGB Fahrlässige Körperverletzung Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung eines anderen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 306 d StGB Fahrlässige Brandstiftung (1) Wer in den Fällen des fahrlässig handelt oder die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 303 StGB Sachbeschädigung (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 3
4 Zivilrechtlicher Haftungsprozeß In der Zivilprozeßordnung (ZPO) finden sich Beweislastregeln, nach denen der Zivilprozeß durchgeführt wird. Erleidet ein Beschäftigter aus der bestimmungsgemäßen Verwendung eines Arbeitsmittels einen Schaden, kommt es im Zivilprozess zum Vorteil des Geschädigten zur Beweislastumkehr. Verschulden Haftung aus Vertrag oder Delikt nur bei Verschulden. Verschulden 276 BGB Vorsatz oder Fahrlässigkeit 4
5 Drei Arten von Vorsatz: Absicht: Täter will die Verletzung des Tatbestandes, er handelt mit Wissen und Wollen Direkter Vorsatz: Täter weiß oder nimmt sicher an, daß Tatbestand verwirklicht wird Eventualvorsatz: Täter hält die Verletzung des Tatbestandes für möglich und nimmt sie billigend in Kauf Zwei Arten von Fahrlässigkeit: Bewußte Fahrlässigkeit:Täter erkennt, daß der Tatbestand möglicherweise verletzt wird, vertraut aber auf den Nichteintritt Unbewußte Fahrlässigkeit: Täter sieht die Verletzung des Tatbestandes nicht voraus, hätte es aber erkennen müssen Arbeitsschutzrecht GG Gesetze SGB ArbSchG Verordnungen BetrSichV, ArbStättV, BGV A3 Technische Regeln TRBS Private technische Regeln VDE; DIN; VDS 5
6 Technische Regeln TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln TRBS 1203 Teil 3 Befähigte Personen BGI 548 Elektrofachkräfte Deutsches Recht BGI 608 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen BGI 5090 Praxishilfen zur Wiederholungsprüfung ortsveränd. Arbeitsmittel BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI 5103 Organisation wiederkehrender Prüfungen.. Praxistipps für den UN BetrSichV 4 Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel Der Arbeitgeber darf nur geeignete Arbeitsmittel bereitstellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und die bei bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten. 6
7 BetrSichV & BGV A3 Betriebssicherheitsverordnung unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel (in angemessenen Fristen) durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen. 3 Gefährdungsbeurteilung 10 Aufzeichnungspflicht BGV-A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden nach einer Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Keine Aufzeichnungspflicht TRBS 1201, Aufzeichnungen von Prüfungen nach Abschnitt (1) Der Arbeitgeber legt fest, wie das Ergebnis der Prüfung durch die befähigte Per-son nach Abschnitt aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein und sollen dementsprechend folgende Angaben enthalten: 7
8 TRBS 1201, Datum der Prüfung, Art der Prüfung, Prüfgrundlagen, was wurde im Einzelnen geprüft, Ergebnis der Prüfung, Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zum Weiterbetrieb, Name des Prüfers. (2) Prüfungen können auch in elektronischen Systemen und zusätzlich in Form einer Prüfplakette dokumentiert werden. Ursachen Schaltereignisse im Netz Transienten fehlerhafte Netzumschaltungen Ansprechen von Sicherungen, Leistungsschaltern Einschalten unverdrosselter Kondensatoren sonstige Schaltvorgänge Kurzschlüsse Umrichter Blitzeinschläge Auswirkungen Zerstörung und Fehlfunktion Abhilfen Überspannungsschutzkondensatoren Fehlfunktionen von Steuerungen Rechnerabstürze Geräteausfall und Gerätezerstörung Störung von Datenleitungen Zerstörung von Motorwicklungen Überschläge in Geräten 8
9 Transienten 9
10 IEC Spannung: max. Transientenspannung (Vpeak) Polleiter - Erde (VAC) CAT I CAT II CAT III CAT IV Gefahren Transistortest Messleitungen Temperaturmessung Sicherungen 10
11 Beispiel aus der Praxis Fingerabdrücke des Anwenders Der Benutzer hatte schwere Verbrennungen an Händen und Armen Womit Messen? Nur mit kalibrierten Messgeräten! DKD-Kalibrierschein 11
12 Geltungsbereich der VDE Prüfungen der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten mit Bemessungsspannungen bis 1000 V AC / 1500 V DC nach Instandsetzung, Änderung und bei Wiederholungsprüfungen Die Norm gilt nicht für Geräte im Ex-Bereich, im Bergbau und medizinische elektrische Geräte das Instandhalten durch den Benutzer gemäß Gebrauchsanleitung 12
13 Was ist neu an VDE ? Prüfabläufe für die Prüfung nach Instandsetzung, Änderung und für die Wiederholungsprüfung sind nun angeglichen. Die Norm ist sowohl für ortsveränderliche als auch für fest mit der Anlage verbundene Geräte anwendbar. Es ist Sache des Prüfers, ob er ein fest mit der Anlage verbundenes elektrisches Gerät bei der Wiederholungsprüfungen mit der Anlage nach DIN VDE oder für sich nach DIN VDE 0701/0702 prüft. Was ist neu an VDE ? Festlegung der Prüfgänge erfolgt nicht mehr nach der Schutzklasse des Gerätes, sondern nach der Schutzmaßnahme, die an dem jeweiligen berührbaren leitfähigen Teil nachzuweisen ist. Werden Grenzwerte überschritten können vom Hersteller vorgegebene Werte maßgebend sein 13
14 Schutzklassen Schutzklasse Schutzklasse Eine zweite zusätzliche Isolierung übernimmt den Schutz beim Versagen der Basisisolierung Gerät besitzt keinen Schutzleiteranschluß Schutzklasse Schutzleiteranschluß Das Gerät verfügt über einen Schutzleiteranschluß Der Schutzleiter verbindet alle leitenden Teile, die im Fehlerfall unter Spannung stehen können. Schutzisolierung Schutzkleinspannung Gerät wird mit einer Spannung betrieben, die maximal der zulässigen Berührungsspannung entspricht. Prüfablauf gemäß VDE Die Prüfung umfasst folgende Einzelmaßnahmen: Besichtigen Messen der Schutzleiterverbindungen Messen des Isolationswiderstandes Messen des Schutzleiterstromes bei Geräten mit Schutzleiter Messen des Berührungsstromes an jedem berührbaren leitfähigen Teil, das nicht an den Schutzleiter angeschlossenen ist. 14
15 Sichtprüfung Die Besichtigung des Prüflings erfolgt, um äußerlich erkennbare Mängel und die Eignung für seinen Einsatzort festzustellen. Beispielhaft wird auf folgende Punkte geachtet: Schäden am Gehäuse Zustand der Isolierung allgemein Zustand der Anschlußleitung Funktion der Verriegelungen Unzulässige Eingriffe und Änderungen Ordnungsgemäßer Zustand der Schutzabdeckungen Freie Kühlöffnungen und Lüftungsschlitze Verschmutzung und Korrosion Lesbarkeit von Warnsymbolen und Aufschriften Prüfungen durch Messen Messen des Schutzleiterwiderstandes,. des Isolationswiderstandes, des Schutzleiterstromes und / oder des Berührungsstromes 15
16 Messung des Schutzleiterwiderstandes L1 L2 L3 N Prüfling mit Stecker PE U 200 ma W Prüfgerät Prüfling mit festem Anschluss U 200 ma W Messung des Schutzleiterwiderstandes: Geräte mit Anschlußleitung bis 5 m 0,3 Ω Je weitere 7,5 m + 0,1 Ω Maximalwert 1Ω Achtung: Bei höheren Strömen ist der zulässige Wert des Schutzleiterwiderstandes in Abhängigkeit des Querschnittes zu berechnen. 16
17 Messung des Schutzleiterwiderstandes Rechenbeispiel 20 m Anschlußleitung Für die ersten 5 m der Anschlußleitung 0,3 Ω 5 m = 15 m ( je weitere 7,5 m + 0,1 Ω) 15 m / 7,5 m = 2 2 * 0,1 Ω 0,2 Ω max. zulässiger Gesamtwiderstand 0,5 Ω ========== Falsch ist die Annahme 1 Ω. Prüfen durch Messen Übersicht der Prüfablaufe Messung des Schutzleiterwiderstandes, I, II Messung des Isolationswiderstandes Messung des Schutzleiterstromes I Messung des Berührungsstromes 17
18 Isolationsmessung Prüfung des Isolationswiderstandes Schutzklasse I Messung mit Isolationsmessgerät nach DIN VDE 0413 mit folgenden Werten: U = min. 500 V Riso 1 MΩ U_ R Iso W U_ R Iso W Prüfling Prüfling 0,3 MΩ Geräte der Schutzklasse I mit eingeschalteten Heizelementen. Isolationsmessung I Prüfung des Isolationswiderstandes Schutzklasse II Isolationsmessgerät nach DIN VDE 0413 mit U = mind. 500 V Riso 2,0 MΩ Schutzklasse III Riso 0,25 MΩ U_ R I s o W Prüfling Sonde 18
19 Messen des Isolationswiderstandes Schutzklasse VDE Geräte mit eingeschalteten Heizelementen (*) > 0,3 MΩ Geräte ohne Heizelemente > 1 MΩ Berührbare leitfähige Teile ohne Schutzleiteranschluß I II > 2 MΩ > 2 MΩ > 0,25 MΩ (*) nur OK wenn die Grenzwerte des Schutzleiterstromes eingehalten sind! Prüfen durch Messen Übersicht der Prüfablaufe Messung des Schutzleiterwiderstandes, I, II Messung des Isolationswiderstandes Messung des Schutzleiterstromes / I Messung des Berührungsstromes 19
20 Messung des Schutzleiterstromes 3 Messmethoden zur Messung des Schutzleiterstromes: direkte Strommessung Differenzstrommessung Messung des Ersatzableitstromes * Schutzleiterstrom 3,5 ma Geräte mit Heizelementen und einer Anschlußleistung > 3,5 kw 1 ma/kw Maximalwert 10 ma Messung des Schutzleiterstromes direkte Schutzleiterstrommessung Differenzstrommessung: PE N L PE N L ma ma PE PE 20
21 Aktive Messen des Schutzleiterstroms ( ) Der Prüfling ist mit Netzspannung zu messen Das Gerät muss eingeschaltet sein; alle elektrische Bauteile müssen erfasst werden! Die Messungen sind in beiden Positionen des Netzsteckers - soweit vertauschbar durchzuführen. Als Messwert gilt der größere der beiden Messwerte Ersatzableitstrommessverfahren Die Messung des Ersatzableitstromes ist nach bestandener Isolationswiderstandsmessung ein Messverfahren zur Messung des Schutzleiterstromes bzw. des Berührungsstromes, wenn keine netzspannungsabhängigen Schalteinrichtungen vorhanden sind. L1 N PE L1 L2 L3 N PE ma ma 21
22 Prüfen durch Messen Übersicht der Prüfablaufe Messung des Schutzleiterwiderstandes, I, II Messung des Isolationswiderstandes Messung des Schutzleiterstromes I Messung des Berührungsstromes Messung des Berührungsstromes An jedem berührbaren leitfähigen, nicht mit einem Schutzleiter verbundenen Teil des Geräts ist der Berührungsstrom zu messen. 3 Messmethoden: Messung des Ersatzableitstromes direkte Strommessung Differenzstrommessung Zulässiger Berührungsstrom 0,5 ma 22
23 Messung des Berührungsstromes Differenzstrommessung: Ersatzableitstrommessung: direkte Messung: PE N L berührbares leitfähiges Teil N L ma L1 N ma Bei Geräten SKIII ist die Messung nicht erforderlich! Prüfen durch Messen Übersicht der Prüfablaufe Messung des Schutzleiterwiderstandes, I, II Messung des Isolationswiderstandes Messung des Schutzleiterstromes I Messung des Berührungsstromes 23
24 Beispiele: PE N L Messungen: Schutzleiterwiderstand Isolationswiderstand Schutzleiterstrom Beispiel : Ergebnisse - 1 PE N L Schutzleiterwiderstand, I, SKIII Isolationswiderstand Schutzleiterstrom I Berührungsstrom 24
25 Beispiel : Ergebnisse - 2 PE N L Schutzleiterwiderstand, I, SKIII Isolationswiderstand Schutzleiterstrom I Berührungsstrom Beispiel : Ergebnisse - 3 PE N L Schutzleiterwiderstand, I, SKIII Isolationswiderstand Schutzleiterstrom I Berührungsstrom 25
26 Beispiel : Ergebnisse - Auswertung PE N L Schutzleiterwiderstand, I, SKIII Isolationswiderstand Schutzleiterstrom I Berührungsstrom Beispiel: mit berührbaren leitfähigen Teilen PE N L berührbares leitfähiges Teil Messungen: verstärkte Isolierung Schutzleiterwiderstand Isolationswiderstand Schutzleiterstrom Berührungsstrom 26
27 Beispiele: PE N L berührbares leitfähiges Teil Messungen: Isolationswiderstand Schutzleiterstrom Berührungsstrom verstärkte Isolierung Beispiel : I L N Messungen: Keine!!! Schutzisolierung L N berührbares leitfähiges Teil Messungen: Isolationswiderstand Berührungsstrom 27
28 11 Aufzeichnungen Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Prüfungen nach 10 aufzuzeichnen. Die zuständige Behörde kann verlangen, dass ihr diese Aufzeichnungen auch am Betriebsort zur Verfügung gestellt werden. Die Aufzeichnungen sind über einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren, mindestens bis zur nächsten Prüfung. Werden Arbeitsmittel, die 10 Abs. 1 und 2 unterliegen, außerhalb des Unternehmens verwendet, ist ihnen ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung beizufügen Wie läuft solch eine Prüfung ab? 1. Erkennen bzw. Inventarisieren des zu prüfenden Gerätes (Gerätedaten erfassen und nach Möglichkeit für Wdh.-Prüfung durch Inventar -Nr., Barcode oder Transponder kennzeichnen. 2. Mit entsprechenden Prüfgeräten prüfen. 3. Prüfung auswerten 4. Prüfdaten speichern bzw. notieren 5. Prüfprotokoll ausdrucken bzw. ausfüllen 6. Prüf-, Geräte-, Kundendaten verwalten. 28
29 Dokumentation 2 Möglichkeiten: oder entweder von Hand mit dem Computer erstellen Inventarisierung: Möglichkeiten der Kennzeichnung: 1. Inventarnummer als alphanumerisches Zeichen 2. Inventarnummer als Barcode 3. Inventarnummer als Transponder 29
30 Was sind RFIDs? Was sind Transponder? Reader Transponder Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Attila Pittersberger Vertriebsleiter Region West Tel.: Fax: Mobil:
BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer
BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer DGUV Information 5190 (Fassung April 2010) Standort Dresden Dr. Jelena Nagel Gr. 2.4
MehrPrüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Nachfolgende Information soll Ihnen als Unternehmer - oder als vom Unternehmer als Verantwortlichen benannter - ein verständlicher Leitfaden
MehrGIFAS - Austria, Eugendorf
GIFAS - Austria, Eugendorf Überprüfen der elektrischen Arbeitsmittel itt Gesetzliche Grundlagen Informationen zur Hard- und Software Allgemeine Informationen und Vorbereitungsarbeiten Prüfablauf Einzelne
MehrPrüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090
Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel BGI/GUV-I 5190 BGI 5090 Wiederkehrende Prüfungen Rechtsgrundlagen / Regeln der Technik Betriebssicherheitsverordnung 10 Prüfungen durchführen 3 Fristen
MehrDIN VDE 0701-0702 ÖVE/ÖNORM E8701. Grund der Prüfung: Wiederholungsprüfung Änderung Instandsetzung Eingangsprüfung
Prüfprotokoll für elektrische Geräte nach Instandsetzung, Änderung - Wiederholungsprüfung Auftraggeber/Betreiber: Auftragnehmer/Prüfer: Blatt-Nr.: / Prüfung nach: UVV BGV A3 BetrSichV, TRBS 1201 DIN VDE
MehrPrüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederholungsprüfung Die neue DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702)
Prüfung nach Instandsetzung und Änderung und Wiederholungsprüfung Die neue DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) Dipl.-Ing./EUR Ing. Arno Bergmann DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik, Elektronik Informationstechnik
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrRABE Akademie Ltd. 2006. Gesetzesaufbau. Verfassung = Grundgesetz. Gesetze Entstanden im Gesetzgebungsverfahren
Umsetzungspflichten der Industrie beim Erscheinen neuer Verordnungen technischen Regeln Stand der Sicherheitstechnik Haftungsfragen bei Nichtbeachtung Referent: Claus Eber, Rechtsanwalt und Fachanwalt
MehrPrüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz 4 Allgemeine Grundsätze Eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermeiden und die verbleibende Gefährdung
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrBETRIEBSSICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben! D eutschlandweite P rüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3+4 G erichtsfeste Dokumentation
BETRIEBSSICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben! D eutschlandweite P rüfung nach BetrSichV und DGUV Vorschrift 3+4 G erichtsfeste Dokumentation DUALES ARBEITSSCHUTZSYSTEM - RECHTLICHE GRUNDLAGEN Aufgrund
MehrGünter Greh Referent: Homeoffice: Cämmerswalder Str Dresden. Tel.: Fax.: mobil:
Referent: Günter Greh Homeoffice: Cämmerswalder Str. 9 01189 Dresden Tel.: 0351 4015861 Fax.: 0351 4015862 mobil: 0170 5654072 email: guenter.greh@gossenmetrawatt.com 1 Geltungsbereich der VDE 0701-0702
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrRichtwerte für Prüffristen und Art der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach der UVV BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Richtwerte für Prüffristen und Art der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach der UVV BGV A3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 2010 2011 2012 2013 2014 in Zusammenarbeit mit ABB
MehrWer wir sind. Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz Rhein/Main
Wer wir sind Hallo Kolleginnen und Kollegen. Herzlich willkommen beim Arbeitskreis AGUS. AGUS steht für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihr wisst sicher, dass Betriebsräte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
MehrNeue Regelungen für den Gerüstbau
Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?
MehrDokumentation. Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher. DIN VDE 0701-0702 Abschn. 6
(Stand: 2008-06) Auswertung, Beurteilung, Dokumentation Dokumentation Abschn. 6 Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher 39 (Stand: 2008-06) Auswertung, Beurteilung,
MehrBerufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
MehrSicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen
Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke. VDI Richtlinie VDI 4068 Blatt 4
VDI Richtlinie VDI 4068 Blatt 4 Betrachten wir die immer wieder gestellte Frage, ob Hausmeister oder Auszubildende die üblichen Geräteprüfungen nach BGV A3 übernehmen dürfen Früher beschränkte sich die
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern
z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrBetreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.
MehrHaftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber
Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden
MehrDienstleistungen. MMA-Schweißanlagen WIG-DC-Schweißgeräte WIG-AC/DC-Schweißgeräte MIG/MAG-Schweißgeräte MIG/MAG-Puls-Schweißgeräte Plasmaschneidgeräte
Dienstleistungen MMA-Schweißanlagen WIG-DC-Schweißgeräte WIG-AC/DC-Schweißgeräte MIG/MAG-Schweißgeräte MIG/MAG-Puls-Schweißgeräte Plasmaschneidgeräte Kundendienst Geräte-Reparaturen Brenner-Reparaturen
MehrWichtige Informationen zum Einsatz von Personenschutzeinrichtungen (PRCD und PRCD-S)
N:\Web\Personenschutzeinrichtungen\Personenschutzeinrichtungen.pdf Wichtige Informationen zum Einsatz von Personenschutzeinrichtungen (PRCD und PRCD-S) Ausgabe: Juni 2014 Michael Melioumis Urheberrechte:
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrAllgemeine Unterweisung " Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel"
Universität Stuttgart Abt. Sicherheitswesen Allgemeine Unterweisung " Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel" Der unsachgemäße Umgang mit elektrischem Strom oder elektrischen Betriebsmitteln
MehrBefähigte Person Wer ist das?
Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
MehrHaftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 -
Haftungsrechtliche Bedeutung von Normen - Vortrag auf der DKE-Tagung 2006 - Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Klindt Honorarprofessor für Produkt- und Technikrecht an der Universität Kassel NÖRR STIEFENHOFER
MehrBG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung
BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Prüfung des Explosionsschutzes an Gasanlagen nach TRBS Dipl.-Ing. Peter Warszewski Rheinsberg, 16.09.2014 1 Agenda Europäische
MehrUnternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1
Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht 1 Einleitung Fremdbestimmte Arbeit birgt für den Arbeitnehmer Gefahren in sich Zum Schutz vor diesen Gefahren hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, deren
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrVerordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrDas Rücktrittsrecht I
Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6
Mitgänger-Flurförderzeug umgekippt Fahrer schwer verletzt Wie sieht es mit der Haftung aus? In vielen Betrieben wird der Umgang mit sog. mitgängergeführten Flurförderzeugen auf die leichte Schulter genommen.
MehrStrafgesetzbuch (StGB)
Zurück zum Index StGB Strafgesetzbuch (StGB) Besonderer Teil Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 75 Mord 76 Totschlag 77 Tötung auf Verlangen 78 Mitwirkung am Selbstmord 79 Tötung
MehrMessmittelfähigkeit. Andreas Masmünster, Quality Control Event, 30. Juni 2011
Messmittelfähigkeit Andreas Masmünster, Quality Control Event, 30. Juni 2011 Agenda Messmittel Allgemeines Methode 1 Methode 2 Ziel der Methoden Praktischer Teil nach Methode 2 Formblatt Schlussfolgerung
MehrSCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU
GGW Fax: +49 40 328101-88 Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH & Co. KG Chilehaus B Fischertwiete 1 20095 Hamburg Versicherungsnehmer (Name & Anschrift): Ansprechpartner: Tel. (tagsüber): Vertrags-Nr.:
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln
Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Nach geltendem Arbeitsschutzrecht in Deutschland dürfen an und mit Arbeitsmitteln nur Personen beschäftigt
MehrQualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de
Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land
Mehrrobotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014
robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,
MehrHaftungsrisiken im Ehrenamt
Haftungsrisiken im Ehrenamt Jürgen Durski Jürgen Durski 1 Der Staat als Gemeinschaft fördert Ihren Vereinsspaß. Er versteht aber keinen Spaß, wenn Sie die Regularien absichtlich oder aus Nachlässigkeit
MehrHAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN
HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrIn diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.
Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrAnti-Botnet-Beratungszentrum. Windows XP in fünf Schritten absichern
Windows XP in fünf Schritten absichern Inhalt: 1. Firewall Aktivierung 2. Anwendung eines Anti-Virus Scanner 3. Aktivierung der automatischen Updates 4. Erstellen eines Backup 5. Setzen von sicheren Passwörtern
MehrFür die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln
Für die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln Inhalt Einleitung, Ziel............................................................................ 4 Geltungsbereich,
MehrUnterweisungsmodul. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Unterweisungsmodul Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Gerätekennzeichen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
MehrHändlerbedingungen für das System GeldKarte
Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-
MehrSchärfere Haftung in Sachen Umwelt.
Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrRegeln für das Qualitäts-Siegel
Regeln für das Qualitäts-Siegel 1 Inhalt: Die Qualitäts-Regeln vom Netzwerk Leichte Sprache 3 Die Übersetzung in Leichte Sprache 5 Die Prüfung auf Leichte Sprache 6 Wir beantworten jede Anfrage 7 Wir schreiben
Mehrzur befähigten Person (bp) für die Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln
B E S T E L L U N G zur befähigten Person (bp) für die Prüfung von elektrischen Arbeitsmitteln Herr beschäftigt bei Abteilung Vorname Name Firma Abteilung wird hiermit auf Grundlage seiner erlangten, belegbaren
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
MehrKontaktlos bezahlen mit Visa
Visa. Und das Leben läuft leichter Kurzanleitung für Beschäftigte im Handel Kontaktlos bezahlen mit Visa Was bedeutet kontaktloses Bezahlen? Immer mehr Kunden können heute schon kontaktlos bezahlen! Statt
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrRechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding
Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen
MehrBefähigte Person im Gerüstbau
Befähigte Person im Gerüstbau Das Thema Befähigte Person ist in Gerüstbauunternehmen ein viel diskutiertes Thema. Viele der Aufsichtsführenden in den Kolonnen sind zwar langjährige erfahrene Gerüstbauer,
MehrNetzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,
MehrElektro-Fahrzeugsimulator
Elektro-Fahrzeugsimulator Zur Inbetriebnahme und Fehlersuche an Elektrotankstellen/Ladesäulen nach IEC61851 Bedienungsanleitung Inhalt Allgemeine Hinweise... 2 Grundlegende Sicherheitshinweise... 2 Übersicht
MehrVerantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen
Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100 / EN 50110 3. Fachtagung 14./15.03.2013 Regelungen - Begriffe BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift ArbSchG Arbeitsschutzgesetz BetrSichV
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrElektrischer Strom auf Bau- und Montagestellen. Folie 1. Ein Spannungsfeld. Sicherer Umgang mit elektrischem Strom auf Baustellen
Folie 1 Ein Spannungsfeld. Sicherer Umgang mit elektrischem Strom auf Baustellen Strom auf Baustellen eine unterschätzte Gefahrenquelle. Folie 2 Auf deutschen Baustellen sterben jährlich zehn bis fünfzehn
Mehr-------------------------------------------------------------------------------------------
Sicherheitshinweise im Zusammenhang mit Drahtlosnetzwerken: Hier aufgeführt finden Sie wichtige Informationen. Damit Sie als Käufer von drahtlosen Produkten einfach zu einer bestmöglichen Wireless Netzwerkumgebung
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrVerordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)
Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Offshore-ArbZV Ausfertigungsdatum: 05.07.2013 Vollzitat: "Offshore-Arbeitszeitverordnung vom
MehrBedienungsanleitung 1
Bedienungsanleitung 1 Deutsch 1. Sicherheitshinweise 2. Installation 3. Fehlersuche 8 9 9-10 2 Bedienungsanleitung 1. Sicherheitshinweise Bitte lesen Sie dieses Handbuch sorgfältig bevor Sie das Netzteil
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure
MehrMicrosoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Migrieren von Benutzerdaten per Export und Import mit Microsoft Outlook 2010 Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden
MehrBetrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen
Betrieb von Golfcarts und Pflegemaschinen auf öffentlichen Straßen/Flächen Inhalt 1. Was ist eine öffentliche Fläche? 2. Was sagt die FZV und das StVG? 3. Welche Möglichkeiten gibt es um Rechtssicherheit
MehrInstandhaltertag 17.10.2013
Strenge Forum Instandhaltertag 17.10.2013 Rechtssichere Prüfung, Wartung und Dokumentation von Maschinen & Geräten aus Sicht der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) Dipl.-Ing. (FH) Ralf Tubesing,
MehrLernwerkstatt 9 privat- Freischaltung
Was tun, wenn mein Rechner immer wieder die Freischaltung der Lernwerkstatt 9 privat verliert und ich die Ursache dafür nicht finden kann? Normalerweise genügt es, genau eine einzige online-freischaltung
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrSchutzbereiche für die Anwendung von Leuchten im Badezimmer
Schutzbereiche für die Anwendung von Leuchten im Badezimmer Badezimmer sind Feuchträume. Wo Elektrizität und Feuchtigkeit zusammentreffen, ist besondere Vorsicht geboten. Im Interesse der Sicherheit gibt
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen
MehrSpamfilter einrichten
Spamfilter einrichten In Apple Mail unter Mac OS X 10.5 (Leopard) www.verbraucher-sicher-online.de August 2009 (ki) In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den eingebauten Filter
MehrAnlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line
Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3
MehrVerfassungsrechtliche Grundlagen des Strafrechts Das Bestimmtheitsgebot
Verfassungsrechtliche Grundlagen des Strafrechts Das Bestimmtheitsgebot Beispielsfall: Folgende Regelung wird in das StGB aufgenommen: Vermögensstrafe: Verweist das Gesetz auf diese Vorschrift, so kann
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrGesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)
Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Frankfurt am Main, den 13. Mai 2015 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen
MehrDie integrierte Zeiterfassung. Das innovative Softwarekonzept
Die integrierte Zeiterfassung Das innovative Softwarekonzept projekt - ein komplexes Programm mit Zusatzmodulen, die einzeln oder in ihrer individuellen Zusammenstellung, die gesamte Abwicklung in Ihrem
MehrRechtliche Grundlagen im WRD
DLRG OG Sehnde e.v. 6. März 2006 Warum rechtliche Grundlagen? Das Rechtssystem in Deutschland Regelt Ansprüche natürlicher oder juristischer Personen untereinander BGB z.b. Schadensersatz Öffentliches
MehrSatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
MehrHaftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte
Haftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte (Auszug) Arbeitsrecht 2010 Sachsen-Anhalt Magdeburg, 23. September 2010 Seite 1 Arbeitsschutzorganisation im Betrieb Seite 2 Grundsatz Der UNTERNEHMER trägt die
MehrDie arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist
MehrQM: Prüfen -1- KN16.08.2010
QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 2.4 Prüfen 2.4.1 Begriffe, Definitionen Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist das Prüfen. Sie wird aber nicht wie früher nach der Fertigung durch einen Prüfer,
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrMicrosoft Office 365 Kalenderfreigabe
Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten
MehrVdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security
VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage
MehrPrüfkennzeichen für Leitern und Tritte
Brewes GmbH - Lindenallee 1-2 - 02829 Markersdorf - Tel.: 035829 / 628-11 - Fax: 035829 / 628-48 Prüfkennzeichen für Leitern und Tritte In diesem Datenblatt von der brewes GmbH wird ein grundlegendes Wissen
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrWiderrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:
Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom
Mehr