Mögliche Bewertungskriterien für Prüfungsleistungen in schriftlichen Abiturprüfungen Geschichte
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- Johann Ziegler
- vor 5 Jahren
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1 QUELLENINTERPRETATION Bereich A Die Prüflinge geben aufgabenbezogen Quelleninhalte in notwendigem Umfang sowie korrekt Quelleninhalte sehr präzise und in vollem Umfang Quelleninhalte richtig und in vollem Umfang Quelleninhalte in hinreichendem Umfang und im Wesentlichen korrekt gibt relevante Quelleninhalte nur in Teilen korrekt wieder, ohne den Sinn der Quelle zu verfälschen. gibt lediglich punktuell Quelleninhalte wieder, erfasst den Sinn der Quelle nur stark eingeschränkt. gibt unpassende oder keine Quelleninhalte wieder oder erfasst den Sinn der Quelle nicht. Die Prüflinge erschließen aufgabenbezogen unter Heranziehen von Fachwissen zum Kontext Quellen und stellen dabei kausale, strukturelle oder zeitliche Zusammenhänge her. arbeitet in besonderem Maße fundiert und sehr differenziert stellt sehr präzise e Zusammenhänge zieht sehr souverän und komplex arbeitet vollständig und korrekt Sinn aus Quellen stellt in vollem Maße e Zusammenhänge zieht überzeugend und umfassend arbeitet weitgehend vollständig und zutreffend stellt im Allgemeinen e Zusammenhänge zieht im Wesentlichen zutreffend und hinreichend arbeitet unvollständig, aber im Ganzen noch akzeptabel stellt nur teilweise e Zusammenhänge zieht in Teilen noch korrekt Kontext in noch ausreichendem Umfang heran, um arbeitet kaum erkennbar oder mit starken Mängeln stellt kaum e/fehlerhafte Zusammenhänge zieht Kontext sporadisch und fehlerhaft heran, um arbeitet falschen oder keinen Sinn aus Quellen stellt falsche/keine Zusammenhänge zieht Kontext falsch oder gar nicht heran. Die Prüflinge formulieren aufgabenbezogen auf Grundlage ihrer Analyseergebnisse in notwendigem Umfang und eigene Begründungen, Folgerungen, Deutungen oder Wertungen. urteilt in besonderem Maße plausibel und urteilt plausibel und urteilt im Wesentlichen plausibel und noch urteilt ansatzweise plausibel und in Teilen urteilt überwiegend nicht plausibel, seine Begründungen sind stark eingeschränkt und nur partiell. urteilt nicht bzw. nicht.
2 QUELLENINTERPRETATION Die Prüflinge verbinden ihre Aussagen zu einem inhaltlich kohärenten und sinnvoll strukturierten Fachaufsatz, der sich auf die übergreifende Aufgabenstellung bezieht und an den Anforderungen der Aufgabenart orientiert.. legt eine sehr klar erkenn- und e Verfahren der Quelleninterpretation sehr gelungen an, bezieht sehr treffend und sehr umfassend formale Quellenmerkmale ein, durchgängig korrekt und sehr entwickelt eine sehr kritische und äußerst überzeugende verwendet sehr präzise durchgängig sehr angemessen und formal korrekt im Sinne der Aussageabsicht. legt eine klar erkennund e vor, die sich auf die übergeordnete Aufgabe Verfahren der Quelleninterpretation bezieht treffend und Quellenmerkmale ein, legt eine im Wesentlichen erkenn- und e vor, die sich auf im Allgemeinen bezieht im Wesentlichen treffend und weitgehend Quellenmerkmale ein, korrekt und im Allgemeinen korrekt und meist entwickelt eine kritische und überzeugende verwendet präzise angemessen und formal korrekt im Sinne der Aussageabsicht. entwickelt eine im Allgemeinen kritische und überzeugende verwendet im Wesentlichen hinreichend angemessen und überwiegend formal korrekt im Sinne der Aussageabsicht. legt eine in Teilen noch erkenn- und e im Ganzen noch angemessen an, bezieht im Ganzen noch zutreffend und in Teilen formale Quellenmerkmale ein, in Teilen korrekt und im Ganzen noch entwickelt eine im Ansatz noch kritische und e verwendet ansatzweise ansatzweise angemessen und in Teilen formal korrekt im Sinne der Aussageabsicht. legt eine kaum e nur stark eingeschränkt an, bezieht formale Quellenmerkmale kaum oder mit häufigen Mängeln ein, mit großen Mängeln, entwickelt eine weitgehend unkritische und überwiegend nicht e verwendet selten inhaltlich unpassend für die Aussageabsicht und mit erheblichen formalen Mängeln. legt keine e nicht oder falsch an, bezieht formale Quellenmerkmale nicht oder falsch ein, entwickelt eine unkritische oder falsche verwendet keine fachlich angemessene inhaltlich und formal nicht oder falsch.
3 ERÖRTERUNG Bereich A Die Prüflinge geben aufgabenbezogen die gegebenen Erklärungen vollständig sowie korrekt Argumente sehr präzise und in vollem Umfang Argumente richtig und in vollem Umfang Argumente in hinreichendem Umfang und im Wesentlichen korrekt gibt relevante Argumente nur in Teilen korrekt wieder, ohne den Sinn der Darstellung zu verfälschen. gibt lediglich punktuell Argumente wieder, erfasst den Sinn der Darstellung nur stark eingeschränkt. gibt unpassende oder keine Inhalte der Darstellung wieder oder erfasst den Sinn der Darstellung nicht. Die Prüflinge analysieren aufgabenbezogen unter Heranziehen von Fachwissen zum Kontext in notwendigem Maße und kritisch die Plausibilität der gegebenen Erklärungen. untersucht in besonderem Maße schlüssig die Plausibilität der gegebenen Erklärungen, zieht sehr souverän und komplex untersucht schlüssig die Plausibilität der gegebenen Erklärungen, zieht überzeugend und umfassend untersucht weitgehend schlüssig die Plausibilität der gegebenen Erklärungen, zieht im Wesentlichen zutreffend und hinreichend untersucht im Ganzen noch die Plausibilität der gegebenen Erklärungen, zieht in Teilen noch korrekt Kontext in noch ausreichendem Umfang heran, um untersucht nur vereinzelt die Plausibilität der gegebenen Erklärungen, zieht Kontext sporadisch und fehlerhaft heran, um untersucht nicht oder falsch die Plausibilität der gegebenen Erklärungen, zieht Kontext falsch oder gar nicht heran. Die Prüflinge formulieren aufgabenbezogen auf Grundlage ihrer Analyseergebnisse in notwendigem Umfang und eigene Begründungen, Folgerungen, Deutungen oder Wertungen. urteilt in besonderem Maße plausibel und urteilt plausibel und urteilt im Wesentlichen plausibel und noch urteilt ansatzweise plausibel und in Teilen urteilt überwiegend nicht plausibel, seine Begründungen sind stark eingeschränkt und nur partiell. urteilt nicht bzw. nicht.
4 ERÖRTERUNG Die Prüflinge verbinden ihre Aussagen zu einem inhaltlich kohärenten und sinnvoll strukturierten Fachaufsatz, der sich auf die übergreifende Aufgabenstellung bezieht und an den Anforderungen der Aufgabenart orientiert.. legt eine sehr klar erkenn- und e von Erklärungen sehr gelungen an, bezieht sehr treffend und bezeichnet hist. Sachv. durchgängig korrekt und sehr Erklärungen in besonderem Maße kritisch und äußerst treffend auseinander, verwendet sehr präzise durchgängig sehr angemessen und formal korrekt. legt eine klar erkennund e vor, die sich auf Aufgabe von Erklärungen bezieht treffend und korrekt und Erklärungen kritisch und treffend auseinander, verwendet präzise angemessen und formal korrekt. legt eine im Wesentlichen erkenn- und e Verfahren des Erörterns von Erklärungen im Allgemeinen bezieht im Wesentlichen treffend und vollständig formale Merkmale ein, bezeichnet hist. Sachv. im Allgemeinen korrekt und meist Erklärungen im Allgemeinen kritisch und treffend auseinander, verwendet im Wesentlichen fachlich angemessene hinreichend angemessen und überwiegend formal korrekt. legt eine in Teilen noch erkenn- und e von Erkl. hist. im Ganzen noch angemessen an, bezieht im Ganzen noch zutreffend bzw. nur in Teilen korrekt formale bezeichnet hist. Sachv. in Teilen korrekt und im Ganzen noch Erklärungen nur in Teilen kritisch und treffend auseinander, verwendet ansatzweise ansatzweise angemessen und in Teilen formal korrekt. legt eine kaum e Verfahren des des Erörterns von Erkl. hist. nur stark eingeschränkt an, bezieht kaum erkennbar oder mit starken Mängeln formale mit großen Mängeln, legt keine e von Erklärungen nicht oder falsch an, bezieht formale Aspekte nicht oder falsch ein, Erklärungen weitgehend un- Erklärungen unkritisch kritisch und überwiegend oder falsch auseinander, nicht auseinander, verwendet selten inhaltlich unpassend und mit erheblichen formalen Mängeln. verwendet keine fachlich angemessene inhaltlich und formal nicht oder falsch.
5 DARSTELLUNG Bereich A Die Prüflinge beschreiben aufgabenbezogen in hinreichendem Maße einen Ausgangspunkt und/oder eine Ausgangssituation für ihre Darstellung. in besonderem Maße detailliert und in sehr angemessenem Umfang. detailliert und in angemessenem Umfang. hinreichend detailliert und in nahezu angemessenem Umfang. trotz einzelner Mängel im Ganzen noch zutreffend. mit häufigen Mängeln. Die Prüflinge wählen aufgabenbezogen geeignete historische aus, erklären diese und beziehen sie sinnbildend aufeinander. zieht besonders überzeugend historische heran, durchgängig und sehr gut, sehr überzeugend und sinnbildend aufeinander. zieht in notwendigem Umfang historische heran,, überzeugend und sinnbildend aufeinander. zieht im Wesentlichen überzeugend historische heran, im Allgemeinen, im Wesentlichen überzeugend und sinnbildend aufeinander. zieht lückenhaft und teilweise mit Mängeln historische heran, im Großen und Ganzen noch, in Teilen überzeugend und ansatzweise sinnbildend aufeinander. zieht kaum erkennbar oder mit starken Mängeln historische heran, nur punktuell und fehlerhaft, kaum überzeugend und wenig sinnbildend aufeinander. falsch. zieht keine oder falsche historische heran, falsch aufeinander. Die Prüflinge formulieren aufgabenbezogen auf der Grundlage der eigenen Ausführungen in notwendigem Umfang und eigene Begründungen, Folgerungen, Deutungen oder Wertungen. urteilt in besonderem Maße plausibel und urteilt plausibel und urteilt im Wesentlichen plausibel und noch urteilt ansatzweise plausibel und in Teilen urteilt überwiegend nicht plausibel, seine Begründungen sind stark eingeschränkt und nur partiell. urteilt nicht bzw. nicht.
6 DARSTELLUNG Die Prüflinge verbinden ihre Aussagen zu einem inhaltlich kohärenten und sinnvoll strukturierten Fachaufsatz, der sich auf die übergreifende Aufgabenstellung bezieht und an den Anforderungen der Aufgabenart orientiert.. legt eine sehr klar erkenn- und e sehr gelungen an, berücksichtigt sehr präzise den räumlichen und zeitlichen Rahmen, setzt die sehr treffend in ein zeitliches Verhältnis zueinander, weist n sehr gut e Verlaufsformen zu, sehr angemessene legt eine klar erkennund e vor, die sich auf Aufgabe berücksichtigt präzise den räumlichen und zeitlichen Rahmen, setzt die treffend in ein zeitliches Verhältnis zueinander, weist n e Verlaufsformen zu, angemessene legt eine im Wesentlichen erkenn- und e vor, die sich auf die übergeordnete Aufgabe im Allgemeinen berücksichtigt im Allgemeinen den räumlichen und zeitlichen Rahmen, setzt die hinreichend in ein zeitliches Verhältnis zueinander, weist n im Allgemeinen e Verlaufsformen zu, im Allgemeinen angemessene Triftigkeitsgrade zu. legt eine in Teilen noch erkenn- und e im Ganzen noch angemessen an, berücksichtigt in Teilen den räumlichen und zeitlichen Rahmen, setzt die in Teilen in ein zeitliches Verhältnis zueinander, weist n ansatzweise e Verlaufsformen zu, in Teilen angemessene legt eine kaum e nur stark eingeschränkt an, berücksichtigt kaum den räumlichen und zeitlichen Rahmen, setzt die nur punktuell in ein zeitliches Verhältnis zueinander, weist n selten e Verlaufsformen zu, kaum angemessene legt keine e falsch an, berücksichtigt den räumlichen und zeitlichen Rahmen nicht oder setzt die nicht oder falsch in ein zeitliches Verhältnis zueinander, weist n keine oder nicht e Verlaufsformen zu, keine/nicht angemessene Triftigkeitsgrade zu.
7 DARSTELLUNG Aussagen mit gegebenem Material überaus Aussagen mit gegebenem Material Aussagen mit gegebenem Material im Allgemeinen Aussagen mit gegebenem Material in Teilen Aussagen mit gegebenem Material selten plausibel, Aussagen mit gegebenem Material nicht oder nicht plausibel, durchgängig korrekt und sehr korrekt und im Allgemeinen korrekt und meist in Teilen korrekt und im Ganzen noch mit großen Mängeln, verwendet sehr präzise verwendet präzise verwendet im Wesentlichen fachlich angemessene verwendet ansatzweise verwendet selten verwendet keine fachlich angemessene
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