Übersicht häufig gestellter Fragen:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Übersicht häufig gestellter Fragen:"

Transkript

1 FAQ-Katalog zu Unisex Sämtliche Aussagen, die hier getroffen werden, gelten unter Vorbehalt der finalen gesetzlichen Regelungen. Sie geben hauptsächlich den derzeitigen Kenntnisstand des PKV- und GDV-Verbands, ergänzt um SDK-spezifische Sachverhalte, wieder. Übersicht häufig gestellter Fragen: Klicken Sie auf die Frage, um direkt zur Antwort zu gelangen. 1. Werden am 21. Dezember 2012 bereits bestehende Versicherungsverträge von der Unisex-Regelung erfasst? Ab welchem Zeitpunkt gilt die Unisex-Regelung? Wie lange können formeller und technischer Vertragsabschluss auseinander liegen? Führt die Veränderung des Versicherungsschutzes ab dem 21. Dezember 2012 zu einer Umstellung auf Unisex? Wie ist zu verfahren, wenn ab dem bei einzelnen tariflichen Bausteinen Änderungen vorgenommen werden oder ein Tarifwechselrecht beansprucht wird? Ist bei Erlöschen/Beendigung des Vertrages ab dem 21. Dezember 2012 die Begründung eines Neuvertrages anzunehmen? Muss ein Vertrag, der ab dem 21. Dezember 2012 von einem Vertrag abgetrennt wird, der vor dem Stichtag geschlossen wurde, als Unisex- Variante geführt werden? Können in einem Vertrag Bisex- und Unisex-Tarife geführt werden, etwa bei der Vertragszusammenführung, wenn eine Person in der Bisex-Welt und die andere Person in der Unisex-Welt versichert ist? Wird ein Kind, das bereits vor dem krankenvollversichert wurde, als Jugendliche(r) in Bisex weitergeführt? Wie ist zu verfahren, wenn der Elternteil in einem Bisex-Tarif krankenversichert ist, das Kind jedoch nach dem Stichtag im Rahmen der Kindernachversicherung versichert wird? Muss der Krankenversicherungsschutz des unisex-versicherten Kindes mit dem des Elternteils in der Bisex-Welt vergleichbar sein? Gilt der Wechsel aus einer Gruppenversicherung in einen Einzelvertrag ab dem 21. Dezember 2012 als neuer Vertragsabschluss? /mk-shl Seite 1 von 9

2 13. Kann eine einzelne versicherte Person die Umstellung eines Bisex- Gruppenvertrags in Unisex verlangen? Lebt eine Anwartschaftsversicherung (AWV), die in der Bisex-Welt geschlossen wurde, ab dem 21. Dezember 2012 in der Unisex-Welt auf? Müssen für Altkunden mit Vertragsschluss vor dem 1. Januar 2009 neue Unisex-Tarife ohne Portabilität gemäß 12 Abs. 1 Nr. 5 VAG bereit gehalten werden? Müssen bestimmte Tarife angeboten werden, damit die Wechselmöglichkeit nach 204 VVG nicht eingeschränkt wird? Welche Tarife bietet die SDK in der Krankenversicherung ab an? In welcher Reihenfolge sind die SDK Tarife in der Krankenversicherung verfügbar? Ist es möglich, einen Wechsel aus der Unisex- in die Bisex-Welt zu verhindern ohne 204 VVG zu ändern? Kann im Rahmen der Risikoprüfung weiterhin das Merkmal Geschlecht herangezogen werden bzw. ist ein geschlechtsspezifischer Risikozuschlag möglich? Gilt die Unisex-Regel auch für Gruppenkrankenversicherungsverträge? Wie sind die voraussichtlichen Beitragsauswirkungen in den Unisex- Tarifen? Gilt die neue Rechtsprechung in der LV nur für die Prämien- und Leistungskalkulation oder auch für die Überschussbeteiligung? Darf oder kann nach dem 20. Dezember 2012 noch eine geschlechtsspezifische Überschussbeteiligung vorgenommen werden? Ist ein bestehender Vertrag als Unisex-Vertrag einzuordnen, wenn mit Zustimmung des Versicherungsnehmers nach dem 20. Dezember 2012 eine Umstellung auf aktuelle Bedingungen erfolgt? Ist bei Kundenberatungen zum Vertragsschluss vor dem 21. Dezember 2012 bereits auf mögliche finanzielle Vor- und Nachteile durch die Unisex- Umstellung hinzuweisen? Führt die Möglichkeit einer Beitragsersparnis bei Wechsel aus der Bisexin die Unisex-Welt zu einer Beratungspflicht des Versicherers? In wieweit ist die bav von der EuGH-Entscheidung betroffen? /mk-shl Seite 2 von 9

3 1. Werden am 21. Dezember 2012 bereits bestehende Versicherungsverträge von der Unisex-Regelung erfasst? Nein. Für Versicherungsverträge im Bestand dürfen weiterhin geschlechtsabhängige Prämien und Leistungen erhoben bzw. ab dem 21. Dezember 2012 in der Bisex-Welt fortgeführt werden. 2. Ab welchem Zeitpunkt gilt die Unisex-Regelung? Die Unisex-Regelung gilt ab dem 21. Dezember Mithin dürfen Verträge, die bis 20. Dezember 2012, Uhr, geschlossen werden, in der Bisex-Welt geführt werden. Es ist auf den formellen Vertragsschluss abzustellen. Maßgeblich ist dabei der Zugang der letzten Willenserklärung. Bei der SDK Kranken und Leben ist der Zugang der Annahmebestätigung durch Abteilung av bzw. lv beim Versicherungsnehmer ausschlaggebend. Eine Zustellung der Versicherungspolice entspricht ebenfalls einer Annahmebestätigung. 3. Wie lange können formeller und technischer Vertragsabschluss auseinander liegen? Der technische Versicherungsbeginn kann bis zu sechs Monate vordatiert werden. Er kann somit bis maximal 20. Juni 2013 erfolgen. 4. Führt die Veränderung des Versicherungsschutzes ab dem 21. Dezember 2012 zu einer Umstellung auf Unisex? Grundsätzlich nicht. Eine Umstellung auf Unisex ist vorzunehmen, wenn eine so wesentliche Änderung vorgenommen wird, dass der geänderte Vertrag einem Neuabschluss gleichkommt. Eine wesentliche Änderung ist anzunehmen, wenn sich ein wesentliches Merkmal des Versicherungsvertrages ändert. Beispiele für wesentliche Änderungen: versichertes Risiko, Vertragsparteien, Erhöhung Versicherungssumme (sofern nicht vertraglich vorgesehen), neue Leistungsart in allen Fällen muss ein Einvernehmen erforderlich sein und die Änderung noch nicht im ursprünglichen Vertrag angelegt sein. In der LV bleibt bei einer wesentlichen Vertragsänderung nur noch die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und einen neuen in der Unisex-Welt abzuschließen. Beispiele für geringfüge Änderungen (Tarif verbleibt in Bisex) Dynamisierungen der Leistungen. Ausübung einer Option oder Anwartschaft, sofern auf bestimmten Bisex-Tarif bezogen (s. unten). Nachträgliche Erhebung bzw. Vereinbarung eines Risikozuschlags oder Leistungsausschlusses. Wechsel des Versicherungsnehmers in der LV. Änderung der Karenzzeit (z. B. im Krankentagegeld) Erweiterung oder Umstellung eines Stufentarifes (z. B. PE3 in PE1, zusätzliche TA-Absicherung) /mk-shl Seite 3 von 9

4 5. Wie ist zu verfahren, wenn ab dem bei einzelnen tariflichen Bausteinen Änderungen vorgenommen werden oder ein Tarifwechselrecht beansprucht wird? Handelt es sich um ein neu zu versicherndes Risiko? Rechtlich führt die Hinzufügung eines neuen Bausteins nicht dazu, dass das (gesamte) ursprüngliche Vertragsverhältnis auf Unisex umzustellen ist. Die einzelnen Bausteine können gesondert abgeschlossen werden bzw. als separater Vertrag geführt werden, so dass eine Trennung zwischen Bisex und Unisex vorgenommen werden kann. Handelt es sich um eine Erweiterung des Schutzes für ein bereits abgesichertes Risiko? Möchte der Versicherungsnehmer vom Wechselrecht nach 204 VVG Gebrauch machen und in einen gleichartigen Tarif wechseln oder seinen Selbstbehalt ändern, verbleibt der Vertrag in der Bisex-Welt. Stufentarife bzw. Komponententarife können auch nach dem in Bisex noch erhöht oder umgestuft werden. Mögliche Tarife bei der SDK: AZ, Z, 10, TA, BE, PE und PS. Beispiele SDK: Ein Versicherungsnehmer möchte zusätzlich den Tarif NH dieser wird in der neuen Unisex-Welt abgeschlossen, während der Vollversicherungsvertrag davon unberührt bleibt. Ein Versicherungsnehmer möchte von A100 in A103 wechseln alle Tarife bleiben in der Bisex-Welt. Ein Versicherungsnehmer möchte von A80 in A100 wechseln alle Tarife bleiben in der Bisex-Welt. Ein Versicherungsnehmer macht von seinem vertraglich zugesicherten Recht Gebrauch, im 5-jahres-Turnus von A75 in A100 zu wechseln alle Tarife bleiben in der Bisex-Welt. Ein Versicherungsnehmer hat bereits einen TA6-Tarif und möchte nun zusätzlich einen TA13 alle Tarife bleiben in der Bisex-Welt 6. Ist bei Erlöschen/Beendigung des Vertrages ab dem 21. Dezember 2012 die Begründung eines Neuvertrages anzunehmen? Ja. Das Erlöschen bzw. die Beendigung des Vertrages führt zum Abschluss eines neuen Vertrages in der Unisex-Welt, es sei denn, das ausgeübte Gestaltungsrecht (wie beispielsweise Rücktritt oder Kündigung) ist unwirksam (oder es findet vor Ausübung des Gestaltungsrechts eine Verständigung auf Fortführung des Vertrages statt). 7. Muss ein Vertrag, der ab dem 21. Dezember 2012 von einem Vertrag abgetrennt wird, der vor dem Stichtag geschlossen wurde, als Unisex-Variante geführt werden? Nein. Wenn der Ursprungsvertrag die Abtrennung vorsieht, verbleibt der abgetrennte Vertrag in der Bisex-Welt. Gleiches gilt, wenn die Abtrennung nicht im Ursprungsvertrag vorgesehen ist. Verstirbt zum Beispiel der Versicherungsnehmer unter dem eine weitere Person versichert ist, kann diese versicherte Person den Vertrag in Bisex weiterführen. 8. Können in einem Vertrag Bisex- und Unisex-Tarife geführt werden, etwa bei der Vertragszusammenführung, wenn eine Person in der Bisex-Welt und die andere Person in der Unisex-Welt versichert ist? Ja. Rechtlich ist es möglich, dass Bisex- und Unisex-Tarife im Rahmen eines (versicherungstechnischen) Vertrages geführt werden /mk-shl Seite 4 von 9

5 9. Wird ein Kind, das bereits vor dem krankenvollversichert wurde, als Jugendliche(r) in Bisex weitergeführt? Ja, auch wenn Kinder bis zum 15. Lebensjahr Unisexbeiträge zahlen, werden Verträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden in der Bisex-Welt weitergeführt. 10. Wie ist zu verfahren, wenn der Elternteil in einem Bisex-Tarif krankenversichert ist, das Kind jedoch nach dem Stichtag im Rahmen der Kindernachversicherung versichert wird? Das Kind ist in einem Unisex-Tarif zu versichern. Die Kindernachversicherung ist eher als Neuabschluss und nicht als eine Änderung des Versicherungsvertrages zu bewerten. Darüber hinaus ergibt sich aus 198 Abs. 1 und Abs. 2 VVG kein Anspruch auf Nachversicherung in denselben Tarifen der Elternteile. 11. Muss der Krankenversicherungsschutz des unisex-versicherten Kindes mit dem des Elternteils in der Bisex-Welt vergleichbar sein? Die Nachversicherung kann im Unisex-Tarif durchgeführt werden, wenn die Leistungen des Unisex-Tarifs gleich sind oder nur unwesentlich von den Leistungen des Bisex-Tarifs der Eltern abweichen. Als unwesentlich gelten z. B. Erweiterungen des Heilmittelkatalogs oder Leistungserweiterungen im Bereich der Psychotherapie. Entscheidend ist, dass der Versicherungsschutz vergleichbar mit dem der Eltern ist und eine Schlechterstellung des Kindes vermieden wird. Die BaFin weist darauf hin, dass auf Verlangen der Eltern wie bei geschlossenen Tarifen auch eine Nachversicherung im Bisex-Tarif der Eltern möglich gemacht werden muss. 12. Gilt der Wechsel aus einer Gruppenversicherung in einen Einzelvertrag ab dem 21. Dezember 2012 als neuer Vertragsabschluss? Nicht, wenn dies im Gruppenversicherungsvertrag angelegt ist. Bei der SDK kann zum Beispiel ein Versicherter seinen Gruppentarif als Normaltarif fortführen, sofern er aus der Gemeinschaft des Gruppenvertrags aufgrund externer Gegebenheiten ausscheidet. Sofern der Gruppenversicherungsvertrag in Bisex kalkuliert ist, kann auch der Normaltarif in der alten Bisex-Welt fortgeführt werden (z. B. Tarif NH). 13. Kann eine einzelne versicherte Person die Umstellung eines Bisex-Gruppenvertrags in Unisex verlangen? Nein. Fordert eine Person im Gruppentarif die Umstellung in Unisex, muss sie einen neuen Unisex-Vertrag abschließen. 14. Lebt eine Anwartschaftsversicherung (AWV), die in der Bisex-Welt geschlossen wurde, ab dem 21. Dezember 2012 in der Unisex-Welt auf? Nein. Eine Anwartschaftsversicherung lebt ab dem 21. Dezember 2012 als Bisex-Variante auf, soweit sie auf einen bestimmten Bisex-Tarif bezogen ist. Ohne Tarifbindung lebt die Anwartschaftsversicherung in Unisex auf. Bei der kleinen Anwartschaftsversicherung gilt die Maßgabe, dass ein eindeutiger Bezug auf einen konkreten Bisex-Tarif erforderlich ist und dieser dann auflebt /mk-shl Seite 5 von 9

6 Eine Anwartschaft kann daher eine gute Alternative sein, um eine Person noch in der Bisex-Welt abzusichern, obwohl der Versicherungsschutz erst in ferner Zukunft aktiviert werden soll. Bei der SDK können folgende Anwartschaften zur Sicherung des Bisex-Beitrags dienen: SG1 AWV, SG2 AWV, PSx AWV, PEx AWV und sämtliche Vorschaltanwartschaften in der Vollversicherung. Hinweis: Die Vorschaltanwartschaft in der Vollversicherung kann für Mitglieder abgeschlossen werden, die noch nicht die Voraussetzungen für die Vollversicherung erfüllen (Pflichtversicherte, Familienversicherte), die aber einen Wechsel planen. Hierzu muss ein normaler Vollversicherungsantrag ausgefüllt werden. Die Beitragshöhe liegt bei 5 Prozent des Normalbeitrags. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Umwandlung des Versicherungsverhältnisses innerhalb von zwei Monaten nach Statuswechsel der Mitgliedschaft gestellt werden muss (Vgl. AVB/AWV 1.599i). Unsere Optionstarife (FLEXOoption / SG1O, SG2O) können mangels konkretem Tarifbezug nicht in der Bisex-Welt aktiviert werden. Beispiel KV: Hat ein Versicherungsnehmer bei der SDK eine AWV abgeschlossen (SG1 AWV, SG2 AVW, PEx- oder PSx AWV), lebt die Versicherung in der Bisex-Welt auf. Hat der Versicherungsnehmer einen Optionstarif (SG1O, SG2O) abgeschlossen, hat er nur das Recht auf irgendeinen Vollversicherungstarif verbrieft. Daher lebt die Versicherung in der Unisex-Welt auf. 15. Müssen für Altkunden mit Vertragsschluss vor dem 1. Januar 2009 neue Unisex-Tarife ohne Portabilität gemäß 12 Abs. 1 Nr. 5 VAG bereit gehalten werden? Nein. Es bedarf keiner neuen Unisex-Tarife speziell für Altkunden mit Vertragsschluss vor dem 1. Januar Das Tarifwechselrecht hat nur die tatsächlich bestehenden Tarife zum Gegenstand. 16. Müssen bestimmte Tarife angeboten werden, damit die Wechselmöglichkeit nach 204 VVG nicht eingeschränkt wird? Nein. Es besteht keine Verpflichtung für PKV-Unternehmen, alle Bisex-Tarife in der Unisex-Variante anzubieten bzw. zu doppeln. 17. Welche Tarife bietet die SDK in der Krankenversicherung ab an? Bis auf wenige Ausnahmen, werden alle Tarife aus der Bisex-Welt in die Unisex-Welt übertragen. In den drei Bereichen werden wir unsere Tarife an die vom PKV-Verband empfohlenen wichtigsten Mindestleistungen anpassen (sofern erforderlich): Unbegrenzte Ambulante Psychotherapie: Zukünftig werden keine ambulanten Tarife mehr eine Begrenzung in der Anzahl der Therapiesitzungen vorsehen. Betroffene Tarife: A75, A210/220 und BA30/BAE Erweiterung auf drei Suchtentwöhnungsbehandlungen: Erweiterung der Begrenzung von Suchtentwöhnungsbehandlungen von einer stationären auf drei ambulante oder stationäre Behandlungen. Weitere in den Tarifbedingungen beschriebene Voraussetzungen bleiben bestehen. Betroffene Tarife: alle Vollversicherungstarife /mk-shl Seite 6 von 9

7 Offener Hilfsmittelkatalog: Formulierung eines offenen Hilfsmittelkataloges. Betroffene Tarife: alle Vollversicherungstarife Hinweis: In allen Tarifen (Ausnahme A210/A220) erfolgt eine Definition von großen und kleinen Hilfsmitteln in den Tarifbedingungen: - große Hilfsmittel RN-Betrag > 500 Euro - kleine Hilfsmittel RN-Betrag 500 Euro (+ Brillen) Folgende derzeit nicht mehr vermarktete Tarife und Alttarife werden nicht mehr für den Neuabschluss in Unisex angeboten: Alttarife 5A, 5S usw. PE1 bis PE3 AG ZE 18. In welcher Reihenfolge sind die SDK Tarife in der Krankenversicherung verfügbar? Um möglichst viele der umsatzstärksten Tarife frühzeitig anbieten zu können, wird die Umsetzung (von der Kalkulation, über die Freigabe vom Treuhänder bis hin zur Verfügbarkeit in KVTwin) gestaffelt. Momentan ist davon auszugehen, dass nur einige verkaufsschwache Tarife zum Stichtag noch nicht verfügbar sind. Reihenfolge der Umsetzung: 1. A100, A80, A75, S101, AZ, ZS75, TA 2. A103 - A109, S102, S103 (nach Möglichkeit in Verb. mit 1.) 3. PS, SG1, SG2, SGO, ZG, ZGB, BE 4. Unfallversicherung 5. staatl. geförderter Pflegezusatzversicherungs-Tarif ( Pflege-Bahr ) 6. 10, WG 7. Beihilfe: A (inkl. AV), S, Z 8. BT, ST 9. Beihilfe: R, B, BW1, BW2, W und Zusatz: AG A80B, A210, A220, Z250, Z260, NH, V80, WGZ 11. V09, ZH40, AGZ Sobald Beitragstabellen verfügbar sind, werden diese bereits vorab in das ISIS Info-Center eingestellt. 19. Ist es möglich, einen Wechsel aus der Unisex- in die Bisex-Welt zu verhindern ohne 204 VVG zu ändern? Die Rechtslage ist nicht eindeutig. Momentan ist das Wechselrecht von Unisex zu Bisex in Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz jederzeit möglich. Das Bundesjustizministerium hat inzwischen in 204 einen Passus ergänzt, wonach der Wechsel aus Unisex zurück in Bisex ausgeschlossen ist, da dies auch nicht im Sinne des Urteils des europäischen Gerichtshofes ist. Auch wenn das Gesetz derzeit erst im Entwurf vorliegt, gehen wir davon aus, dass ein späterer Wechsel von Unisex in Bisex nicht möglich sein wird /mk-shl Seite 7 von 9

8 20. Kann im Rahmen der Risikoprüfung weiterhin das Merkmal Geschlecht herangezogen werden bzw. ist ein geschlechtsspezifischer Risikozuschlag möglich? Ja. Die Berücksichtigung des Geschlechts darf bei der Berechnung der Prämien (lediglich) nicht zu unterschiedlichen Leistungen und Prämien führen. Ein geschlechtsspezifischer Risikozuschlag ist somit nicht möglich. Wie mit geschlechtsspezifischen Vorerkrankungen umgegangen werden soll ist noch in der Diskussion. 21. Gilt die Unisex-Regel auch für Gruppenkrankenversicherungsverträge? Ja. Etwas anderes kann für Gruppenversicherungsverträge gelten, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/54/EG fallen und dem Bereich der Arbeitgeberfürsorge zuzuordnen sind. 22. Wie sind die voraussichtlichen Beitragsauswirkungen in den Unisex-Tarifen? KV: Unisex muss nur für das Neugeschäft angeboten werden. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass in der Krankheitskosten-Vollversicherung bei den nichtbeihilfeberechtigten Personen der Unisex- Beitrag für Frauen bis etwa zum Alter 50 Jahre und bei den Männern in den hohen Altern günstiger sein wird. Dies ergibt sich insbesondere aus der Tatsache, dass in der Krankheitskosten-Vollversicherung bei den Nichtbeihilfeberechtigten deutlich mehr Männer als Frauen versichert sind und dies bei der Festlegung der rechnungsmäßigen Bestandsverteilung, die der Unisex-Kalkulation zugrunde liegt, ausreichend berücksichtigt wird. Im Beihilfebereich, wo die Bestandsverteilung sehr ausgeglichen ist, werden sich voraussichtlich keine großen Vor- oder Nachteile ergeben. Für den Bereich der Krankheitskosten-Zusatzversicherung können noch keine klaren Aussagen getroffen werden. LV: Grundsätzlich lässt sich zum heutigen Zeitpunkt schon sagen, dass Männer ab dem Umstellungsstichtag mehr für eine Renten oder Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen müssen. Frauen hingehen werden in Zukunft mehr für eine Risiko- oder kapitalbildenden Lebensversicherung zahlen. 23. Gilt die neue Rechtsprechung in der LV nur für die Prämien- und Leistungskalkulation oder auch für die Überschussbeteiligung? Darf oder kann nach dem 20. Dezember 2012 noch eine geschlechtsspezifische Überschussbeteiligung vorgenommen werden? Die Rechtsprechung bezieht sich auf die Prämien und Leistungen. Diese dürfen bei ab dem 21. Dezember 2012 neu abgeschlossenen Verträgen für Männer und Frauen nicht unterschiedlich sein. Die Überschussbeteiligung gehört zu den Leistungen, so dass eine Geschlechtsdifferenzierung bei ab dem 21. Dezember 2012 neu abgeschlossenen Verträgen wohl ausgeschlossen ist. Die Verwendung der Überschussanteile bei Verträgen, die vor dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen wurden, richtet sich nach den mit dem Versicherungsnehmer getroffenen Vereinbarungen. 24. Ist ein bestehender Vertrag als Unisex-Vertrag einzuordnen, wenn mit Zustimmung des Versicherungsnehmers nach dem 20. Dezember 2012 eine Umstellung auf aktuelle Bedingungen erfolgt? Nach dem 20. Dezember 2012 müssen den dann aktuellen Bedingungen zwangsläufig Unisex-Tarife zugrunde liegen. Die Umstellung auf Unisex ergibt sich bereits aus dieser Tatsache /mk-shl Seite 8 von 9

9 25. Ist bei Kundenberatungen zum Vertragsschluss vor dem 21. Dezember 2012 bereits auf mögliche finanzielle Vor- und Nachteile durch die Unisex-Umstellung hinzuweisen? Aus 6 Abs.1 VVG ergibt sich, dass die Vermittler dazu verpflichtet sind, den Kunden vor Abschluss des Vertrages anlassbezogen zu beraten. Dazu sollte auch der Hinweis auf die finanziellen Vor- bzw. Nachteile eines Abschlusses des Vertrages vor bzw. nach dem Stichtag der Unisex-Umstellung gehören, soweit diese bereits bekannt sind. Die SDK befürwortet eine offene Kommunikation gegenüber (zukünftigen) Mitgliedern. Da wir und auch Sie aktuell noch nicht wissen, ob Nach- bzw. Vorteile für den Kunden vor bzw. nach dem Stichtag bestehen, reicht aus unserer Sicht ein Hinweis, dass es Vor- oder Nachteile geben kann. Sie können dem Interessenten gerne anbieten, diese nach dem Stichtag zu evaluieren. 26. Führt die Möglichkeit einer Beitragsersparnis bei Wechsel aus der Bisex- in die Unisex- Welt zu einer Beratungspflicht des Versicherers? Nein. Die Beratungspflichten bei Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen umfasst vor allem Anlässe, in denen Lücken im Versicherungsschutz entstehen können. Eine Beitragsersparnis stellt laut Auffassung des Rechtsausschusses für Versicherungsunternehmen keinen Beratungsanlass dar. Ebenso sind Versicherungsunternehmen nicht verpflichtet, unaufgefordert den betroffenen Versichertenbestand zu informieren. 27. In wieweit ist die bav von der EuGH-Entscheidung betroffen? Die Betriebliche Altersversorgung ist von dem Urteil nicht direkt betroffen und die Rechtslage ist bislang noch unklar. Um dieser Problematik vorzubeugen, wird die SDK ihre bav zum Stichtag auf Unisex umstellen /mk-shl Seite 9 von 9

Übersicht häufig gestellter Fragen:

Übersicht häufig gestellter Fragen: FAQ-Katalog zu Unisex Sämtliche Aussagen, die hier getroffen werden, gelten unter Vorbehalt der finalen gesetzlichen Regelungen. Sie geben hauptsächlich den derzeitigen Kenntnisstand des PKV- und GDV-Verbands,

Mehr

HanseMerkur-Unisex-Tarife

HanseMerkur-Unisex-Tarife HanseMerkur-Unisex-Tarife e i n f a c h e r f o l g r e i c h v e r m i t t e l n Ab dem 21.12.2012 dürfen für private Versicherungsverträge nur noch Unisex-Tarife angeboten werden. Bisex-Tarife sind dann

Mehr

FAQ Unisextarife Fragen und Antworten rund um das Thema Unisex

FAQ Unisextarife Fragen und Antworten rund um das Thema Unisex FAQ Unisextarife Fragen und Antworten rund um das Thema Unisex Der Europäische Gerichtshof hat für alle Versicherungsunternehmen festgelegt, dass ab 21.12.2012 europaweit nur noch Tarife mit einheitlichen

Mehr

FAQ Unisex in der Krankenversicherung

FAQ Unisex in der Krankenversicherung FAQ Unisex in der Krankenversicherung 1. Warum werden Unisex-Tarife 2012 eingeführt? Grundlage für die Einführung der Unisex-Tarife ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 01.03.2011, das

Mehr

Daten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life

Daten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life Daten und Fakten zur Einführung der Unisex-Tarife bei Swiss Life 24/2012 04.10.2012 PM-PK/Nico Babiak Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Partner-Info informieren wir Sie über wichtige Fragestellungen

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: allgemeine Informationen.

Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: allgemeine Informationen. Gesundheit erhalten Informationen zum Tarifwechsel Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung: allgemeine Informationen. Für einen Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV) gelten

Mehr

Der Pfefferminzia Newsletter für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de

Der Pfefferminzia Newsletter für Versicherungsprofis www.pfefferminzia.de Die Standardtarif-Affäre Die PKV hebelt das Recht der Kunden auf einen Standardtarif aus Kunden, die in den Standardtarif der Unisex-Welt eines PKV-Versicherers wechseln wollen, haben in der Regel Pech.

Mehr

Sichern Sie Ihren Kunden noch bis 14.12.2012 eine Anwartschaft für günstige Bisex -Tarife

Sichern Sie Ihren Kunden noch bis 14.12.2012 eine Anwartschaft für günstige Bisex -Tarife KV/-Themen 43/2012 KV-KW 43/2012 Datum: 24.10.2012 Inhalt Sichern Sie Ihren Kunden noch bis 14.12.2012 eine Anwartschaft für günstige Bisex -Tarife Seite 2 Policierungsgarantie für BISEX und GPL 4 Hintergrundinfo:

Mehr

Information für Geschäftspartner Kranken: Jahresendgeschäft 2014

Information für Geschäftspartner Kranken: Jahresendgeschäft 2014 Datum: 17.11.2014 Herausgeber: L/K-MVZB-K Branche: Kranken Sachgebiet: APKV 30.1 Information für Geschäftspartner Kranken: Jahresendgeschäft 2014 Mit dieser Information für Geschäftspartner informieren

Mehr

Informationen zu Unisex

Informationen zu Unisex Informationen zu Stand 10/2012 Inhalt I. Grundsätzliches und Auswirkungen im Neugeschäft 1. Warum müssen -Beiträge eingeführt werden? 3 2. Welche Auswirkungen hat die rechtsprechung auf die Beiträge im

Mehr

FAQ Unisex zur Krankenversicherung

FAQ Unisex zur Krankenversicherung FAQ Unise zur Krankenversicherung I. Allgemeine Fragen zu Geltung, Neugeschäft, Bestand Geltung Unise Nr. Frage Antwort 1. Warum und zu welchem Zeitpunkt tritt die Unise-Regelung in Kraft? 2. Bis zu welchem

Mehr

sondernewsletter krankenversicherung lcc. ihr finanz-weiter-denker August 12

sondernewsletter krankenversicherung lcc. ihr finanz-weiter-denker August 12 Einheitsgeschlecht Versicherung Getreu dem Motto Bald sind Frauen und Männer gleich, dürfen Versicherer ab 21.12.2012 in ihren Tarifen nicht länger nach dem Geschlecht unterscheiden. Bereits in unserer

Mehr

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Nachtrag zum Arbeitsvertrag Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer

Mehr

Endlich Klarheit. Vertriebsinformation PKV

Endlich Klarheit. Vertriebsinformation PKV Endlich Klarheit beim Gesundheitsreformgesetz Krankenversicherung Vertriebsinformation PKV Erhöhte Wechselbereitschaft d u r c h E i n h e i t s b e i t r a g d e r G K V Beitragssteigerungen von bis zu

Mehr

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße

Mehr

Auftrag zum Fondswechsel

Auftrag zum Fondswechsel Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch

Mehr

FAQs zum Thema Unisex. Wichtige Fragen zum Thema Unisex für Sie beantwortet

FAQs zum Thema Unisex. Wichtige Fragen zum Thema Unisex für Sie beantwortet Barmenia-Fachinformationen für Vertriebspartner (interner Gebrauch) 10.07.2012 Seite 1 Wichtige Fragen zum Thema Unisex für Sie beantwortet Inhaltsverzeichnis Allgemein / Spartenübergreifend Warum werden

Mehr

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel

Mehr

Die Zusatzversicherung für Pflege Eine sinnvolle Ergänzung?

Die Zusatzversicherung für Pflege Eine sinnvolle Ergänzung? VERBRAUCHERINFORMATION Die Zusatzversicherung für Pflege Eine sinnvolle Ergänzung? Viele Menschen sind besorgt, ob sie im Alter die Kosten für ihre Pflege aufbringen können. Die Zahl der Pflegebedürftigen

Mehr

Vertriebsinformation Krankenversicherung 09/2012. Unisex Ihre Fragen Unsere Antworten! Informationen zu Unisex

Vertriebsinformation Krankenversicherung 09/2012. Unisex Ihre Fragen Unsere Antworten! Informationen zu Unisex Vertriebsinformation Krankenversicherung 09/2012 Unisex Ihre Fragen Unsere Antworten! Informationen zu Unisex Stand 09/2012 Unisex Ihre Fragen Unsere Antworten! Inhalt I. Grundsätzliches und Auswirkungen

Mehr

BVV-Mitgliederversammlungen. 22. Juni 2012 in Berlin. Herzlich willkommen!

BVV-Mitgliederversammlungen. 22. Juni 2012 in Berlin. Herzlich willkommen! BVV-Mitgliederversammlungen 22. Juni 2012 in Berlin Herzlich willkommen! TOP 4: Änderungen der Satzungen und Leistungspläne/Versicherungsbedingungen Inhalt des Vortrages TOP 4 Aktuelles Umfeld der betrieblichen

Mehr

Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge

Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge Die Gruppenversicherung der Central Die Gruppenversicherung bei der Central eine gute Wahl Gemeinsam das Beste erreichen Die Central ist die älteste private

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.

Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten. Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August

Mehr

Die. als Teil Ihres individuellen

Die. als Teil Ihres individuellen Die als Teil Ihres individuellen 1. Die Krankenversicherung ist die einzige Versicherung, die Sie lebenslang haben werden! 2. Permanent in Anspruch nehmen werden Sie die KV allerdings erst in vielen Jahren

Mehr

Portabilität der Alterungsrückstellung -was bedeutet das?- Autor: Björn Kotzan, veröffentlich 20.08.2014 (kvoptimal.de/index.

Portabilität der Alterungsrückstellung -was bedeutet das?- Autor: Björn Kotzan, veröffentlich 20.08.2014 (kvoptimal.de/index. Portabilität der Alterungsrückstellung -was bedeutet das?- Autor: Björn Kotzan, veröffentlich 20.08.2014 (kvoptimal.de/index.php/blog) Politisch initiiert wurde das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) am

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Ihre Joker für eine entspannte Vorsorge

Ihre Joker für eine entspannte Vorsorge Ihre oker für eine entspannte Vorsorge GarantiePlus Pflegeption GarantiePlus Ihr Vorsorge-oker in oker ist immer etwas Besonderes, denn damit haben Sie einen Trumpf in der Hand. So wie unsere neue Leistung

Mehr

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Prüfung Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Handlungsbereich Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte Prüfungstag

Mehr

Unisex-Kalkulation in der Lebensversicherung

Unisex-Kalkulation in der Lebensversicherung 1 Unisex-Kalkulation in der Lebensversicherung Hintergründe Unisex-Kalkulation Verkaufsinitiative Unisex-Kalkulation in der Lebensversicherung Hintergründe Unisex-Kalkulation Verkaufsinitiative Hintergründe

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

1. Änderungsmitteilungen

1. Änderungsmitteilungen Auf dieser Seite bieten wir Ihnen zahlreiche Formularvorlagen für den Umgang mit Behörden, Banken und Versicherungen. 1. Änderungsmitteilungen An die Eureka - Checkliste für den Umzug - Umzugsmeldung an

Mehr

FAQs zu»albärt» dem Kindervorsorge-Konzept

FAQs zu»albärt» dem Kindervorsorge-Konzept Geschäftspartner FAQs zu»albärt«dem Kindervorsorge-Konzept Februar 2015 INFOS & FAKTEN FAQs zu»albärt» dem Kindervorsorge-Konzept Um Sie bestmöglich bei der Beratung zu unserem Kindervorsorge-Konzept»ALbärt«zu

Mehr

Private Krankenversicherung Quo Vadis?

Private Krankenversicherung Quo Vadis? Private Krankenversicherung Quo Vadis? Vortrag im Rahmen des Versicherungswissenschaftlichen Fachgesprächs des Vereins zur Förderung der Versicherungswissenschaft 26. Februar 2007, Berlin Dr. Martin Schölkopf

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung.

Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich kann auf mein Einkommen nicht verzichten. Die BU PROTECT Berufsunfähigkeitsversicherung. NAME: WOHNORT: ZIEL: PRODUKT: Irene Lukas Hamburg Ein sicheres Einkommen auch wenn ich einmal nicht arbeiten

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege Deutsche-Förder- Pflege Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Schließen Sie die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung und sorgen Sie für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vor. Besser Barmenia.

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Zimmertypen. Zimmertypen anlegen

Zimmertypen. Zimmertypen anlegen Zimmertypen anlegen Hier legen Sie Ihre Zimmer an, damit sie auf der Homepage dargestellt werden und online buchbar gemacht werden können. Wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen möchten, dass es ganz

Mehr

CHECK24 Versicherungscheck

CHECK24 Versicherungscheck CHECK24 Versicherungscheck Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung 06. April 2011 1 Übersicht 1. Berufsunfähigkeit: Die wichtigsten Fakten 2. Die günstigsten Berufsunfähigkeitsversicherungen 3. Unfallversicherung:

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Herzlich Willkommen zu BCA OnLive! Thema: Referenten: Vanessa Lorenz und Christian Sawade (Kompetenzcenter Altersvorsorge)

Herzlich Willkommen zu BCA OnLive! Thema: Referenten: Vanessa Lorenz und Christian Sawade (Kompetenzcenter Altersvorsorge) Herzlich Willkommen zu BCA OnLive! Thema: Nützliche Hinweise für Ihre BU-Beratung Referenten: Vanessa Lorenz und Christian Sawade (Kompetenzcenter Altersvorsorge) Wichtige Kriterien in den BU-Bedingungen:

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Der Bisex-Retter! Pflegetagegeld Tarif PT. Seite 1. Für die Richtigkeit des Inhaltes übernimmt insuro keine Haftung.

Der Bisex-Retter! Pflegetagegeld Tarif PT. Seite 1. Für die Richtigkeit des Inhaltes übernimmt insuro keine Haftung. Der Bisex-Retter! Pflegetagegeld Seite 1 Für die Richtigkeit des Inhaltes übernimmt insuro keine Haftung. 9 Jahren 9 Jahren 6 Jahren Bisex-Retter (Beispielrechnung) 12 Jahren Bis zu ng tu e Leis h c a

Mehr

Ihre private Krankenversicherung wird teurer?

Ihre private Krankenversicherung wird teurer? Ihre private Krankenversicherung wird teurer? Grund sind nicht allein die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen! DIE SITUATION Warum gibt es so viele verschiedene Tarife? Neue Kunden lockt man mit niedrigen

Mehr

Profi Care. Ihr Vorteil: 100% Leistung für 50% Beitrag! Profi Care Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einsteigeroption

Profi Care. Ihr Vorteil: 100% Leistung für 50% Beitrag! Profi Care Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einsteigeroption v o l l e l e i s t u n g Profi Care h a l b e r p r e i s Ihr Vorteil: 100% Leistung für 50% Beitrag! Profi Care Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einsteigeroption Schon am Anfang sollten Sie an alles

Mehr

INTER JAZ 300A Die perfekte Krankenversicherung für den Medizinernachwuchs

INTER JAZ 300A Die perfekte Krankenversicherung für den Medizinernachwuchs INTER JAZ 300A Die perfekte Krankenversicherung für den Medizinernachwuchs INTER Tarif JAZ 300A Leistungsübersicht stationär Zielgruppen: Kinder von Ärzten im Studium Kinder von Zahnärzten im Studium Medizinstudenten

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

PKV-Info. GKV-versicherte Beamte: Erleichterter Wechsel in die PKV

PKV-Info. GKV-versicherte Beamte: Erleichterter Wechsel in die PKV PKV-Info GKV-versicherte Beamte: Erleichterter Wechsel in die PKV Stand: Januar 2005 2 Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Beamten den passenden Versicherungsschutz, da ihre Tarife auf die Leistungen

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU.

Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz SV Start-Easy-BU. SV STart-easy-bu Der wachsende Berufsunfähigkeitsschutz für junge Leute. SV Start-Easy-BU. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Weiter mit im Leben dabei auch bei Berufsunfähigkeit.

Mehr

Beitragsreduzierung in der Krankenversicherung. Für noch niedrigere Beiträge im Alter: LVM-Vorsorge-Plus

Beitragsreduzierung in der Krankenversicherung. Für noch niedrigere Beiträge im Alter: LVM-Vorsorge-Plus Beitragsreduzierung in der Krankenversicherung Für noch niedrigere Beiträge im Alter: LVM-Vorsorge-Plus Vorbildlich: Die LVM sorgt für niedrige Beiträge auch im Alter Durch eine vorausschauende Beitragskalkulation

Mehr

Rechtsprechung zur Berechnung von unverfallbaren Anwartschaften - Besitzstand und ratierliche Kürzung

Rechtsprechung zur Berechnung von unverfallbaren Anwartschaften - Besitzstand und ratierliche Kürzung Rechtsprechung zur Berechnung von unverfallbaren Anwartschaften - Besitzstand und ratierliche Kürzung Grundsatz - Besitzstandswahrung Im Falle der Reduzierung betrieblicher Versorgungsversprechen sind

Mehr

PKV-Info. Der Standardtarif. nach der Rechtslage ab dem 1. Juli 2002

PKV-Info. Der Standardtarif. nach der Rechtslage ab dem 1. Juli 2002 PKV-Info Der Standardtarif nach der Rechtslage ab dem 1. Juli 2002 2 Was ist der Standardtarif? Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) mit einem

Mehr

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012

Mehr

Schärfen Sie Ihren Blick!

Schärfen Sie Ihren Blick! KOMBIMED TARIF SHR Schärfen Sie Ihren Blick! KOMBIMED TARIF SHR EINFACH KLAR SEHEN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Schutz, der sich sehen lassen kann. Brillen und Kontaktlinsen:

Mehr

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko

Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf

Mehr

UNISEX? Nein, Danke! Unsere Lösung für Ihre Kunden. BCA AG 07.11.2012 Yvonne Kühne, Accountmanagement Kranken, Vertriebsdirektion Mitte

UNISEX? Nein, Danke! Unsere Lösung für Ihre Kunden. BCA AG 07.11.2012 Yvonne Kühne, Accountmanagement Kranken, Vertriebsdirektion Mitte UNISEX? Nein, Danke! Unsere Lösung für Ihre Kunden BCA AG 07.11.2012 Yvonne Kühne, Accountmanagement Kranken, Vertriebsdirektion Mitte Agenda Aktuelle Situation UNISEX kommt Anwartschaftsversicherung Erhalt

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kranken...1. Kranken...2

Inhaltsverzeichnis. Kranken...1. Kranken...2 Inhaltsverzeichnis Kranken...1 Kranken...2 Private Kranken Voll...3 Sie haben einen Vorteil, den viele andere nicht haben Sie können sich privat krankenversichern...3 Private Kranken Voll...4 Private Kranken

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF IV ZR 189/11 BESCHLUSS vom 27. November 2012 in dem Rechtsstreit - 2 - Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitze n- de Richterin Mayen, die Richter Wendt, Felsch,

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Nachtrag Nr. 1. Kollektiv(rahmen)vertrag

Nachtrag Nr. 1. Kollektiv(rahmen)vertrag Ihr Ansprechpartner in Sachsen-Anhalt ist Frau Jana Weinreis, Ärztebeauftragte, Tel.: 09268/32944 oder Handy: 0151/57767765 Weitergehende Informationen finden Sie unter www.inter.de oder Sie mailen uns

Mehr

Positive Dualität: PKV und GKV aus Sicht der Bevölkerung

Positive Dualität: PKV und GKV aus Sicht der Bevölkerung Aktuelle Ergebnisse zum Thema Unisex-Tarife Continentale-Studie 2012: Positive Dualität: PKV und GKV aus Sicht der Bevölkerung Eine repräsentative TNS-Infratest-Bevölkerungsbefragung der Continentale Krankenversicherung

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag

Mehr

Gemeinsame elterliche Sorge. www.rgb-sg.ch

Gemeinsame elterliche Sorge. www.rgb-sg.ch Gemeinsame elterliche Sorge 1 Gemeinsame elterliche Sorge als allgemeine Regel Gesetzliche Regelung für alle Eltern ohne Rücksicht auf ihren Zivilstand (Art. 296 rev. ZGB) Die elterliche Sorge dient dem

Mehr

Kleiner Beitrag für hohe Sicherheit. Die SV Risikoversicherung.

Kleiner Beitrag für hohe Sicherheit. Die SV Risikoversicherung. S V R I S I KOV E R S I C H E RU N G Kleiner Beitrag für hohe Sicherheit. Die SV Risikoversicherung. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Hohe Absicherung Ihrer Familie

Mehr

+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO

+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO + Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil Berufsunfähigkeitsversicherung neue leben start plan GO Jetzt durchstarten und dreimal Pluspunkte sammeln Sichern Sie Ihr Einkommen ab. Vom ersten Arbeitstag

Mehr

Potenzial für den KV Verkauf

Potenzial für den KV Verkauf Potenzial für den KV Verkauf GKV-Beitrag 2010 so hoch wie nie: 632 EUR inklusive Pflege 3 Mio. freiwillig GKV-Versicherte in der Altersgruppe 20 bis 49 Jahre Bürgerentlastungsgesetz bietet höhere steuerliche

Mehr

RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT

RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT RISIKOLEBEN OPTIMAL SICHER VERSORGT, WENN ES DARAUF ANKOMMT FINANZIELLE SICHERHEIT IST IM ERNSTFALL UNVERZICHTBAR Ein Todesfall verändert das Leben Ihrer Angehörigen nachhaltig. Wenn Sie frühzeitig vorsorgen,

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog

Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog Ausgabe August 2008 Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog 1 Einleitung... 2 2 Stammdateneinstellungen... 3 2.1 Zuordnung der Heilmittel... 3 3 Prüfung einer Verordnung... 7 3.1 Vorgehensweise

Mehr

Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär.

Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär. Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär. NAME: Daniela Fontara WOHNORT: Bonn ZIEL: Behandlung nach Maß PRODUKT: V.I.P. Tarife stationär Wie kann

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH

Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH Kaufmännische Krankenkasse KKH Hauptverwaltung 30144 Hannover Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH Der Verwaltungsrat der Kaufmännischen Krankenkasse

Mehr

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später

Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später LVM-Pflege-Bahr (Tarif PTG) Vorsorge für den Pflegefall? Jetzt handeln und nicht später \ Mit staatlicher Förderung \ Für alle Pflegestufen \ Sofortleistung bei Unfall Private Vorsorge tut not und wird

Mehr

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.), 2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010

Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer - Falsch ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender, wie Sie bereits der Fachpresse, einigen Internetforen

Mehr

Wegen der neuen Regelungen ist es sinnvoll, sich Gedanken zu machen. Und zwar in den nächsten Monaten um Altersversorgung und Krankenversicherungen.

Wegen der neuen Regelungen ist es sinnvoll, sich Gedanken zu machen. Und zwar in den nächsten Monaten um Altersversorgung und Krankenversicherungen. BFFM GmbH & Co KG Normannenweg 17-21 20537 Hamburg www.bffm.de August 2012, Nr. 3 Viele Versicherungen ändern sich Unisex - Tarife zum Jahresende. Was ist zu tun? Was bedeuten Unisex - Tarife? Wo wird

Mehr

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011 Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell

Mehr

Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung mit der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe

Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung mit der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung mit der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe Welche Probleme haben Arbeitgeber aktuell? das kommt auf den Arbeitgeber zu! 2 Was erwarten Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern?

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Inkrementelles Backup

Inkrementelles Backup Inkrementelles Backup Im Gegensatz zu einer kompletten Sicherung aller Daten werden bei einer inkrementellen Sicherung immer nur die Dateien gesichert, die seit der letzten inkrementellen Sicherung neu

Mehr

Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte

Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte Schritt 1: Credits kaufen, um Zugangscodes generieren zu können Wählen Sie Credits verwalten und klicken Sie auf Credits kaufen. Geben Sie nun

Mehr

Tarif 943 Swiss Life BU / Swiss Life BU care

Tarif 943 Swiss Life BU / Swiss Life BU care Tarif 943 Swiss Life BU / Swiss Life BU care Kurzbeschreibung Produktleistung Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Swiss Life BU care: Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit lebenslanger

Mehr

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge

Kranken. Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken Die private Krankenversicherung mit peb: So senken Sie im Alter Ihre Beiträge Kranken peb damit sich erstklassiger Versicherungsschutz und finanzieller Spielraum im Alter nicht ausschließen. Die

Mehr

Central Krankenversicherung AG. Hansaring 40 50 50670 Köln. Telefax +49 (0) 221 1636-200. www.central.de Die Gruppenversicherung der Central

Central Krankenversicherung AG. Hansaring 40 50 50670 Köln. Telefax +49 (0) 221 1636-200. www.central.de Die Gruppenversicherung der Central Central Krankenversicherung AG Alle Hansaring 40 50 Vorteile 50670 Köln auf Telefon +49 (0) einen 221 1636-0 Blick Telefax +49 (0) 221 1636-200 www.central.de Die Gruppenversicherung der Central www.gruppenversicherung.de

Mehr

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun?

Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Merkblatt Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen Was nun? Sie überlegen sich, ob Sie Ihre fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung fortführen möchten. Diese Entscheidung können

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Berufshaftpflicht für Steuerberater Versicherungsschein Haftpflichtversicherung Versicherungsnehmer/in Edelsinnstraße 7-11, 1120 Wien Tel.: +43 (0)50905 501-0 Fax: +43 (0)50905 502-0 Internet: www.hdi.at R. Urban GmbH Brunngasse 36 4073

Mehr

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig? Oft wirft die Aufnahme neuer Gesellschafter oder auch die Einstellung

Mehr

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur 1 Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse, bei einer zu erwartenden längeren Krankheit. Konkret : Ist zu erwarten, dass Sie länger als 6 Wochen krank sein werden,

Mehr

Version: System: DFBnet Spielbetrieb 5.50

Version: System: DFBnet Spielbetrieb 5.50 Version: System: DFBnet Spielbetrieb 5.50 Speicherpfad/Dokument: 150824_DFBnet-Spielbetrieb_Freigabemitteilung_R5_50 Erstellt: Letzte Änderung: Geprüft: Freigabe: 24.08.2015 24.06.2015 25.06.2015 25.08.2015

Mehr